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Auf Staatenlos haben wir bisher die Möglichkeit von Steueroptimierung innerhalb Deutschlands nur beschränkt unter die Lupe genommen. Dabei gibt es einige Rechtsformen, die in der richtigen Kombination auch in Deutschland zahlreiche Vorteile haben. Zweifellos dazu gehört die Genossenschaft. Im Folgenden siehst Du einen Auszug aus unserer Ausgabe über Genossenschaften vom Global Citizen Explorer. Alle Infos zu den vielfältigen Vorteilen der Genossenschaft findest Du hier!
Einführung in die Genossenschaft in Deutschland
Genossenschaften begegnen uns im täglichen Leben ständig ohne das wir so richtig davon Notiz nehmen. Weltweit sind über 800 Millionen Menschen Mitglieder von Genossenschaften. In Deutschland ist fast jeder vierte Bundesbürger Mitglied einer Genossenschaft, weiß aber gar nicht so Recht was ihm dadurch zusteht.
Hast Du etwa ein Konto bei einer Volks- und Raiffeisen-Bank? Diese sind in Form einer Genossenschaft organisiert und bieten ihren Mitgliedern zahlreiche Vorzüge – kostenlose Urlaube etwa. Die genossenschaftsfinanzierten Mitgliederreisen sind bloss sehr versteckt und ohne aufwändige Recherche kaum zu finden. So fahren im Endeffekt nur die Vorstände und ihre Familien steuerfrei in den Urlaub. Andererseits bist Du im Falle einer Insolvenz als Mitglied einer Genossenschaft unter Umständen in der Nachschusspflicht – was im Falle der unvermeidbar auf uns zukommenden neuen Wirtschafts- und damit Bankenkrise teuer werden könnte (um Dir Dir Angst zu nehmen: bei der Raiffeisenbank ist diese Nachschusspflicht etwa auf das 4-fache des Anteilwertes beschränkt).
In den letzten Wochen hast Du sicher auch Diskussionen über Mietpreisdeckelung in deutschen Großstädten wie Berlin mitbekommen. Zwischen den Zeilen kann man dabei lesen, dass Genossenschaften wegen ihrer “sozialen Ader” von vielen Regularien verschont bleiben werden. Dabei haben Wohnungsgenossenschaften schon jetzt gewaltige Vorteile etwa steuerlicher Art in Vergleich zu Kapitalgesellschaften wenn es um Veräußerungsgewinne und Mieteinnahmen geht.
Genossenschaften sind in Deutschland stark begünstigt, weil sie im Prinzip politisch gewünscht sind und für Bodenhaftung und Nachhaltigkeit stehen. 2006 erließen die Vereinten Nationen eine Resolution günstige Bedingungen für Genossenschaften in allen Mitgliedstaaten zu schaffen. Seit 2015 gelten Genossenschaften gar als “immaterielles Weltkulturerbe” der UNESCO. Dabei gibt es mit knapp 7500 Genossenschaften bundesweit aber im europaweiten Vergleich eher wenige Genossenschaften. Wiederum nur 1500 davon nutzen alle Vorteile wie Steuerfreiheit auf Immobiliengeschäfte aus (Wohnungsgenossenschaften).
Das seit dem tiefsten Kaiserreich (1889) bestehende Genossenschaftsgesetz wurde erst 2006 wesentlich angepasst und 2017 in Kleinigkeiten weiter novelliert um es auf die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts anzupassen. Obwohl Genossenschaften also schon lange existieren und Fachleuten die steuerlichen Vorteile durchaus bekannt sind haben sie in der Welt der Steueroptimierung bisher eine geringe Rolle gespielt.
Das liegt vor allem an der theoretischen Unbeherrschbarkeit von Genossenschaften im Vergleich zum Verein, da jedes Mitglied mit je einer Stimme gleichgestellt ist und es so schnell zum Stillstand kommen kann, wenn fremde Dritte sich eine Genossenschaft teilen. Die Begünstigung ihrer Mitglieder statt reines Profitstreben ist aber die große Stärke einer Genossenschaft.
Im deutschen Steuerrecht oft vorkommende Begriffe wie Gestaltungsmissbrauch oder verdeckte Gewinnausschüttung, die viele guten Ideen der Steueroptimierung zunichte machen, greifen in Genossenschaften nicht. Dies bringt massive steuerliche Vorteile mit sich.
Aber warum sollte man überhaupt Genossenschaften mit fremden Dritten füllen? Da deutsche Genossenschaften mit 3 Mitgliedern – gleich ob natürliche oder juristische Person gegründet werden können, liegt nahe selbst die volle Kontrolle über die Genossenschaft zu behalten. Das gelingt entweder über eine Familiengenossenschaft, die nur die eigenen Familienmitglieder aufnimmt oder aber die Einsetzung einer Kapitalgesellschaften oder anderer Rechtsformen als Mitglied. So kann die Genossenschaft quasi von einem Unternehmer allein beherrscht und zugleich ihre Steuervorteile genutzt werden.
Wesentlich zu nennen ist dabei die genossenschaftliche Rückvergütung, die einerseits Betriebskosten senkt, bei den Mitgliedern aber steuerfrei gestellt ist. Andererseits unterliegen Genossenschaften nicht direkt dem Finanzamt, sondern genossenschaftlichen Prüfverbänden und müssen nicht bilanzieren. Das sorgt für wesentlich mehr Flexibilität. Drittens können die Genossenschaften ihre Mitglieder fördern – es muss nur allen Mitgliedern gleichsam offenstehen. Dies unterscheidet die Genossenschaft vor allem von Verein, der einen allgemeinen Zweck fördern muss, der auch Nicht-Mitgliedern zugute kommen kann. Ob es Mitgliederurlaube, gemeinschaftlich genutzte Fahrzeuge, eine Gemeinschaftsküche oder Freizeitaktivitäten aller Art sind – sofern alle Mitglieder das gleiche Recht zur Nutzung haben ist es förderbar.
Das Genossenschaftsgesetz von 1889 wurde 2006 und 2017 an moderne Belange angepasst. Durch die Novellierungen des Gesetzes wurden vor allem auch kleinere Genossenschaften attraktiver gemacht, die aus nur 3 Mitgliedern bestehen müssen. Bei aktuell ca 7500 Genossenschaften in Deutschland mit ca. 100 jährlichen Neugründungen ist aber noch viel Luft nach oben. Bekannt sind vor allem Genossenschaftsbanken wie die Volks- und Raiffeisenbanken, Landwirtschafts- und Wohnungsbaugenossenschaften. Aber es gibt auch Dienstleistungsgenossenschaften (beispielsweise für die Steuersoftware DATEV), Handelsgenossenschaften und Konsumgenossenschaften.
Mit etwas Einfallsreichtum kann man einen Großteil bestehender Geschäftsmodelle auch über eine Genossenschaft abwickeln.
Interne Struktur einer Genossenschaft
Genossenschaften folgen in erster Linie den Prinzipien der Selbstverantwortung, Selbsthilfe und Selbstverwaltung. Selbstverantwortung bedeutet, dass die Mitglieder mit ihren Einzahlungen für den Erhalt der Genossenschaft haften. Selbsthilfe, dass sie das dazu erforderliche Eigenkapital selbst aufbringen um bei ähnlichen wirtschaftlichen Interessen eine stärkere Marktmacht zu erlangen. Selbstverwaltung letztlich, dass alle Mitglieder die Organe der Genossenschaft mitbestimmen und ihren Betrieb gemeinsam organisieren. Dabei orientiert sich die Genossenschaft immer an den Bedürfnissen ihrer Mitglieder, nicht am Profit.
Eine Genossenschaft gehört zu den günstigsten Rechtsformen, die man in Deutschland gründen kann. Das liegt daran, dass es keine hohe Anforderung an einzubringendes Stammkapital wie bei einer GmbH gibt. Stattdessen muss die Satzung den Pflichtanteil definieren, den Mitglieder zur Aufnahme zahlen müssen. Üblicherweise sind dies lediglich 100€.
Ist die Satzung ausgearbeitet und bekunden mindestens 3 Mitglieder eine Genossenschaft gründen zu wollen ist die Eintragung beim zuständigen Registergericht möglich. Dazu einen Blick ins Gesetz:
Bei den Mitgliedern ist jede natürliche und juristische Person aus dem In- und Ausland gültig. Beispielsweise kann eine Privatperson einfach 2 günstige britische Limiteds oder US LLCs gründen und diese zu Mitgliedern der Genossenschaft machen. Oder aber er gründet eine GbR mit sich und seiner GmbH, die ebenfalls als drittes Mitglied gilt. Eingetragene Personengesellschaften jeglicher Art können also als Mitglieder gelten, selbst wenn ihre Partner bereits Mitglied sind.
Arten von Genossenschaften
Konkret kann man zwischen 3 Arten von Genossenschaften anhand ihrer Größe unterscheiden. Für unsere Zwecke ist dabei vor allem die kleinste Art der Genossenschaft interessant, die lediglich 3 Mitglieder mit einem Vorstand mit einer Amtszeit von 5 Jahren braucht. Zwischen 3-20 Mitgliedern kann es 2 Vorstände geben, muss es aber nicht. Ein Aufsichtsrat von 3 Mitgliedern und 2 Vorstände sind erst ab einer Mitgliederzahl von 21 Personen erforderlich. Wichtig ist, dass die Organe auch Mitglieder der Genossenschaft sind.
Zu unterscheiden sind dabei ordentliche Mitglieder, investierende Mitglieder und Nichtmitglieder. Gründungsmitglieder sind in der Regel ordentliche Mitglieder. Jede dieser 3 Mitgliedsstufen muss immer gleich behandelt werden, also die gleichen Rechte und Pflichte haben. Das ist einer der Grundsätze des Genossenschaftswesens. Für die simpelste Form der Genossenschaft reichen dabei 3 Mitglieder aus, die sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können. Somit kann man also etwa eine Genossenschaft bereits mit sich selbst und 2 eigenen GmbHs gründen. Diese bringen ein frei wählbares Mindestkapital ein, das keinem Minimun unterliegt. Meist werden Anteile von je 100€ gezeichnet. Die Satzung kann die Mindesthöhe bestimmen. Mehr Anteile begründen dabei kein weiteres Stimmrecht.
Unterschieden werden muss zwischen ordentlichen und investierenden Mitgliedern. Ein Mitglied kann nicht beides gleichzeitig sein. Die einzige nennenswerte Gemeinsamkeit ist dabei der zu zeichnende Pflichtanteil, also etwa 100€. Historisch hatten auch investierende Mitglieder ein Mitbestimmungsrecht, was 2006 und 2017 jedoch aufgeweicht wurde. Seit der seit 2006 geltenden Differenzierung in ordentliche und investierende Mitglieder hatten letztere ein beschränktes Stimmrecht in der Generalversammlung, durften ordentliche Mitglieder generell aber nicht überstimmen.
Seit 2017 kann in der Satzung definiert werden investierenden Mitgliedern das Stimmrecht komplett zu entziehen. Nur ordentliche Mitglieder können damit über die Belange einer Genossenschaft entscheiden.
Eine Genossenschaft ist also eine Art moderne “Zweiklassengesellschaft”. Ordentliche Mitglieder sind der Unternehmer und seine Familie oder etwaige andere Vertraute. Nur diese haben einen Anspruch auf die Förderungsmassnahmen der Genossenschaft. Investierende Mitglieder ermöglichen diese Förderung, da sie komplett anders behandelt werden können und damit etwa im Bereich der Vermietung für extreme Steuervorteile sorgen. Dies werden wir uns mit Fokus auf Wohnungsgenossenschaften noch genauer anschauen.
Weitere Details zur internen Struktur der Genossenschaft, Beispielen von Fördermöglichkeiten, Einbringung von Vermögen in die Genossenschaft und die Steuervorteile von Wohnungsgenossenschaften findest Du in unserer GCE-Ausgabe zum Thema.
100% steuerfreie Mieteinkünfte – ja das ist möglich! Ebenso gehen wir auf die Verwendung der Genossenschaft aus dem Ausland oder für Auslandsinvestments ein und besprechen Banken und weitere relevante Aspekte der Flaggentheorie in Bezug auf Genossenschaften.
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