Skip to main content
search

Im letzten Beitrag haben wir uns mit den steuerlichen Ausnahmen beschäftigt, die Spaniens Regierung lange Zeit ausländischen Fussballspielern gewährt hat und jetzt ausländischen Führungskräften und Unternehmern gewährt – gleich ob sie auf dem Festland, Kanaren, Balearen oder sonsto wohnen.  Während die Befreiung von der Einkommenssteuer wesentlich ist, ist sie aufgrund der internen Beschränkungen des Inbound Expat Tax Scheme doch relativ selten anzutreffen.

Eine sehr viel bessere Möglichkeit Steuern zu sparen in Spanien ergibt sich jedoch über die Unternehmensebene. Statt 25% Körperschaftssteuern bzw. 15% für die ersten beiden Jahre gibt es innerhalb Spaniens durchaus Möglichkeiten, die Körperschaftssteuer deutlich zu senken.

Wenn wir von Spanien sprechen meinen wir auch tatsächlich Spanien, aber nicht das spanische Festland. Steuerlich attraktiv sind hier allenfalls die Nachbar-Zwergstaaten von Andorra und Gibraltar. Schauen wir uns jedoch die spanischen Regionen abseits der Iberischen Halbinsel an, werden wir besonders in 2 Regionen schnell fündig: den Kanarischen Inseln und den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla.

4% Unternehmenssteuer in der Sonderzone der Kanaren (ZEC)

Eine der beliebesten Auswandererziele der Deutschen sind zweifellos die Kanarischen Inseln. Ganzjährig mildes Klima, viel Natur, freundliche Leute und genug Aktivität, wenn man sie möchte, ziehen über den Urlaub hinaus viele Menschen an. Auch Unternehmer dürften nach den nächsten Absätzen von den Kanaren begeistert sein.

Denn was selbst unter Steuerberatern kaum einer weiß ist die steuerliche Attraktivität der Kanarischen Inseln. Die Kanaren sind wegen ihrer geografischen Randlage nämlich eine von der EU offiziell anerkannte Steueroase mit einem Körperschaftssteuersatz von lediglich 4 Prozent. Unter diesen speziellen Körperschaftssteuersatz fallen allerdings nur Unternehmen, die innerhalb der Kanarischen Sonderwirtschafszone gegründet werden, die mit ZEC (Zona Especial Canaria) abgekürzt wird.

 

Der Name Sonderzone ist dabei mißführend. Tatsächlich gilt der attraktive Steuerstatus nicht in einem beschränkten Gebiet, sondern potentiell überall auf den Kanaren. Um diesen Steuerstatus zu bekommen, muss ein Unternehmen jedoch gewisse Anforderungen erfüllen, die sich geografisch je nach Unternehmensort unterscheiden

 

Schließlich dient die ZEC letztlich der wirtschaftlichen Förderung der strukturschwachen Kanaren. Allein darin begründet sich auch die offizelle Erlaubnis der Europäischen Union, dieses Zonenrandgebiet durch Steueranreize besonders zu fördern. Die Steuervergünstigungen auf den Kanaren wurden kürzlich bis zum Jahr 2026 ausgeweitet – und es ist nicht unwahrscheinlich, dass sie weitere Jahre in die Zukunft hinaus gelten werden.

ZEC-Unternehmen sind ganz normale spanische Kapitalgesellschaften (SL) mit einem Mindestkapital von 3005€, die sich lediglich in der Besteuerung und den Gründungsformalitäten unterscheiden. Eine ganz normale spanische Kapitalgesellschaft zahlt 25% Körperschaftssteuer (15% in den ersten 2 Jahren) – eine Senkung der bis 2015 geltenden 30% Körperschaftssteuer. Ferner zahlen normale spanische Unternehmen 21% Umsatzsteuer.

Firmen der Kanarischen Sonderzone hingegen zahlen bis zu einer gewissen Grenze nur 4% Körperschaftssteuer. Während für sie volles EU-Recht gilt, sind sie jedoch nicht Teil des Umsatzsteuerraumes. Statt der spanischen VAT von 21% fällt für ZEC-Firmen daher nur die lokale Variante der Mehrwertsteuer namens IGIC in Höhe von 7% an.

Die Steuerlast der ZEC-Unternehmen bemisst sich letztlich jedoch nach Höhe des Vorsteuergewinns und Anzahl der Mitarbeiter. So gilt der Körperschaftssteuersatz von 4% bis zu einer Gewinnhöhe von 1,8 Millionen Euro. Für jeden zusätzlich eingestellten Mitarbeiter über die Gründungsanforderungen hinaus (siehe unten) verschiebt sich diese Grenze um 500.000€ nach oben. Wird die Grenze überschritten, so wird über der Grenze liegendes Einkommen mit der normalischen spanischen Körperschaftssteuer von 25% versteuert.

 

Die ursprünglich geltende Differenzierung der Höhe der Schwellen je nach Geschäftsaktivität und Mitarbeiterzahl gilt mittlerweile nicht mehr

 

Nehmen wir als Beispiel eine ZEC mit 5 Angestellten auf Teneriffa (Mindestanforderung).
Bis zu einem Gewinn von 1,8 Millionen kommt diese Gesellschaft mit nur 4% weg. Würde der Gewinn auf 2 Millionen steigen, müssten die restlichen 200.000€ mit zusätzlichen 25% versteuert werden. Nun stellt die Firma jedoch einen 6. Mitarbeiter ein, was die Schwelle (1 über Mindestanforderung) um 500.000€ nach oben verschiebt. Weiterhin greifen nur die 4%. Gehen wir davon aus, dass die Firma irgendwann 10 Angestellte hat, so zahlt sie bis zu einem Gewinn von 4,3 Millionen Euro nur 4% Steuern (1,8+5×0,5=4,3). Hat sie einen Gewinn von 5 Millionen bei 10 Angestellten zahlt sie also 4% auf 4,3 Millionen und 25% auf 700 Tausend, was eine Gesamtsteuerbelastung von 172.000€ + 175.000€ = 347.000€ ergeben würde.

Firmen der Kanarischen Sonderzone sind dabei vollwertige spanische Firmen und keine Briefkastengesellschaften. Das heißt, sie können die zahlreichen spanischen Doppelbesteuerungsabkommmen nutzen und EU-Richtlinien wie die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie voll ausnutzen. Das kann sie als Teil gewisser Holding-Strukturen durchaus interessant machen. So zahlen laut spanischem Recht Töchter an ihre Mutterkonzerne generell keine Quellensteuern auf ausgehende Dividenden (bei min. 5% Beteiligung mit 1 Jahr Haltefrist), sofern der Mutterkonzern in keiner Steueroase auf der Schwarzen Liste Spaniens sitzt. Auch der Verkauf von ZEC-Firmen ist in Spanien selbst nicht steuerpflichtig.

Darüber hinaus können verschiedene ZEC-Firmen untereinander umsatzsteuerfreie Geschäfte machen. Sie zahlen ferner keine Importsteuern, Übertragungssteuern und Stempelgebühren.

 

Anforderungen an eine ZEC-Firma

Was in der Theorie nach einem sehr verlockenden Firmenkonstrukt klingt, hat in der Praxis leider seine Tücken. Denn damit eine Firma den ZEC-Status bekommt, muss sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen.

 

Gerade Online-Unternehmer gründen deshalb lieber ohne Anforderungen in den EU-Steueroasen wie Zypern, Malta oder Bulgarien. Trotzdem kann es sich gerade für größere Unternehmen lohnen, sich den Standort Kanaren einmal ganz genau anzusehen.

 

Um als ZEC-Firma zu gelten muss ein Unternehmen folgende Bedingungen erfüllen:

  • die Geschäftsführung muss von den Kanaren erfolgen
  • min. ein Geschäftsführer muss wohnsitzhaft auf den Kanaren sein
  • die geschäftliche Aktivität muss von den Kanaren erbracht werden
  • Investment von 50.000€ (kleinere Inseln)-100.000€ (Gran Canaria, Teneriffa) innerhalb der ersten 2 Jahre
  • Schaffung von 3 (kleinere Inseln) bis 5 (Gran Canaria, Tenerrifa) Arbeitsplätzen innerhalb von 6 Monaten

 

Vorteil von ZEC-Firmen dabei ist, dass sie die erforderliche Mindestsubstanz zur Anerkennung in Hochsteuerländern wie Deutschland und Österreich dabei quasi automatisch erbringen und als vollwertige spanische Firma die Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit nutzen. Ein angestellter Geschäftsführer für die Kanaren sollte sich etwa leicht finden lassen, wenn man es nicht selbst machen möchte oder kann.

Im Dienstleistungsbereich können sich ZEC-Unternehmen frei nach Wahl auf der jeweiligen Insel niederlassen. Im Industrie-Bereich müssen sie jedoch mit ausgewiesenen Gewerbegebieten vorlieb nehmen.

 

Für Dienstleister ist das natürlich attraktiv, weil Gesellschafter-Geschäftsführer so durchaus eine feine Villa als Geschäftssitz nutzen und von der Steuer absetzen können.

 

Als Investment wird der Immobilien-Erwerb jedoch nicht gelten. Hier muss tatsächlich in eine Wirtschaftsaktivität investiert werden, die auch vor Ort ausgeübt wird. Im Industrie-Bereich die Schaffung von Produktionsstätten, im Handel die Warenabfertigung oder im Dienstleistungsbereich entsprechende Alternativen. Wesentlich ist, dass die Geschäftsführung und Mitarbeiter auch tatsächlich Leistungen vor Ort auf den Kanaren erbringen, selbst wenn diese online weltweit verkauft werden sollten.

Bei den Mitarbeitern hingegen ist man nicht zwingend auf lokale kanarische Bevölkerung angewiesen. Im Rahmen der Niederlassungsfreiheit können sich natürlich auch vorhandene Mitarbeiter des Unternehmens als EU-Bürger auf den Kanaren niederlassen. Auch sie erfüllen dann die Anforderungen an die Mindestanzahl von Angestellten, zahlen dementsprechend aber natürlich volle Einkommenssteuern- und Sozialabgaben in Spanien. Hier gibt es auf den Kanaren nämlich keine Ausnahme.

 

Die Sache mit der Umsatzsteuer – Ausweg Madeira

Obwohl die kanarischen ZEC-Firmen vollwertige spanische Firmen unter EU-Recht sind, sind sie nicht Teil des EU-Umsatzsteuerraumes. Dies hat gewisse Vorteile, da sie nur die lokale IGIC-Steuer in Höhe von 7% zahlen müssen. Sie können daher etwa an deutsche Privat-Kunden gültige Rechnungen schreiben, ohne dass die deutsche Umsatzsteuer von 19% anfallen würde. Ein Reverse-Charge findet jedoch nicht statt, weil die Kanaren als Drittland gelten.

Dies hat jedoch Nachteile, wenn eine EU-VAT für gewisse Aktivitäten zwingend benötigt wird. Eine normale spanische Umsatzsteuernummer können ZEC-Firmen nämlich nicht erlangen. So müssen sie die entsprechenden Vorschriften als Drittlandsunternehmen genau beachten oder eine VAT aus einem anderen Land über Umwege erwerben (etwa in Zypern – Staatenlos kann helfen).

Falls aus irgendeinem Zweck zwingend eine EU-VAT benötigt wird, lohnt sich der Blick über die Kanarischen Inseln von Spanien hinaus. Einige Dutzend Seemelen nördlich liegt nämlich ein anderes Randgebiet der Europäischen Union – die zu Portugal gehörende Insel Madeira.

Auch Unternehmen auf Madeira haben eine offizelle EU-genehmigte Sonderbesteuerung, sind im Gegensatz zu den Kanaren jedoch auch offizieller Teil des EU-Umsatzsteuerraumes. Madeira-Firmen zahlen damit 5% Körperschaftssteuern und die offizielle Portugal VAT in Höhe von 23%.

Madeira-Firmen sind für Online-Unternehmer wesentlich interessanter, weil sie keinen zwingenden Geschäftsführer vor Ort benötigen. Bis zu einem Gewinn von 2,6 Millionen Euro muss lediglich ein Angestellter auf Madeira eingestellt und 75.000€ investiert werden. Die Investition muss im Gegensatz zu den Kanaren nicht zwingend auf Madeira erfolgen.

Besonders interessant machen diese Ausgangssituation der Fakt, dass Madeira ferner ein Freihafen ist. Gerade für Import- und Export-Geschäfte bietet die strategisch im Atlantik gelegene Insel daher sehr gute Bedingungen.

 

Auch für größere Online-Unternehmen auf der Suche nach Reputation abseits der üblichen Steueroasen kann Madeira eine wunderbare Möglichkeit sein. So zahlt man wie in Malta ebenfalls 5% Körperschaftssteuer, muss sich aber mit ihrer Erstattung herumplagen. Statt einer typischen, von der EU skeptisch beäugten Steueroase ist man in Madeira in einer selten gewählten offiziell von der EU-Komission genehmigten Steueroase.

 

Wegen der geringen Anforderungen, günstiger Kosten und voller EU-Abschirmwirkung ist Madeira auch für eine Substanzlösung keine schlechte Wahl. Und lässt sich Falle der Inanspruchnahme des NHR-Programms in Portugal auch mit diesen nützlich kombinieren.

Halbe Steuerlast in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla

Doch zurück zu Spanien, wenn auch nicht aufs spanische Festland. Die bei den deutschen so beliebten Balearen wie Mallorca haben zwar keine besondere Besteuerung zu bieten (allerdings sehr nachlässige Behörden), doch finden sich einige Hundert Kilometer weiter südlich noch zwei Orte, die man steuerlich in Spanien nicht vergessen sollte.

Dabei handelt es sich um die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla – die Überreste des Spanischen Königreiches in Nordafrika.

 

Komplett von Marokko bzw. dem Mittelmeer umschlossen haben beide Exklaven nicht nur eine Randlage, sondern die wohl am schärfsten bewachten EU-Außengrenzen unserer Tage. Wer einmal den Weg von Ceuta nach Tangier genommen hat, der weiß davon aus eigener Erfahrung zu berichten.

 

Ceuta und Melilla erscheinen fast nirgendswo als Steueroasen und sind es eigentlich auch nicht. Wegen ihrer besonderen Randlage gibt ihnen die spanische Regierung jedoch eine Steuerbefreiung von 50% – sowohl auf Firmen- als auch persönliches Einkommen. Das heißt, wer in den spanischen Exklaven eine Firma führt, der zahlt nur die Hälfte an Körperschafts- und Einkommenssteuern.

Ob es sich deshalb wirklich lohnt in einer der beiden Städte zu ziehen sei dahingestellt, könnte jedoch eine Option für diejenigen sein, die aus was für immer gearteten Gründen in Spanien gemeldet bleiben müssen. Sie zahlen dann nur die Hälfte –  etwa 12,5% Körperschaftssteuern, 11-13% auf Dividenden und 12% auf Einkommen bis 20.200€ (danach 15-22,5%). Für die zur Meldung nötigen Wohnung zahlen sie in Ceuta und Melilla nur sehr wenig, da diese Städte als relativ günstig gelten.

Gerade Ortsunabhängige mit Spanien-Affinität könnten so durchaus ihren Erstwohnsitz samt Wohnung nach Ceuta verlagern, die meiste Zeit des Jahres aber in anderen Orten Spaniens verbringen. Ihr Lebensmittelpunkt kann dann ohne Probleme in Rest-Spanien sein, Steuern zahlen sie nur die Hälfte in Ceuta und Melilla. Bei dieser Konstellation müssten sie jedoch darauf achten, zumindest hin und wieder Zeit in der Exklave zu verbringen (die Städte sind nicht unattraktiv) und keine längerfristige Wohnung an anderen Plätzen Spaniens zu unterhalten.

Interessant können Ceuta und Melilla jedoch auch für Unternehmer sein, die gar nicht in Spanien wohnen. So zählen normale spanische Unternehmen etwa nicht als Niedrigsteuerland (Kanaren ZECs jedoch schon), was die Substanzanforderungen merklich erleichtert.

Eine Unternehmensgründung in einem EU-Hochsteuerland muss lediglich “mehr als ein Briefkasten” sein um steuerlich anerkannt zu werden, sprich es sollte einen offizellen Geschäftsführer in Ceuta oder Melilla geben. Dann wird solch eine Gesellsschaft jedoch vorbehaltslos in Deutschland anerkannt, selbst wenn sie nur sehr geringe Steuern zahlt.

Konkret wären das 7,5% in den ersten beiden Jahren und 12,5% ab dem dritten Jahr der Gründung. Wie auf den Kanaren sind Unternehmen hier nicht Teil des EU-Umsatzsteuer-Raumes, sondern zahlen niedrige lokale Mehrwertsteuern von 0,5%-10%. Darüber hinaus sind Ceuta und Melilla Freihäfen, in denen der Warenumschlag zoll- und steuerfrei erfolgen kann. Auch das macht sie für Import-Exportler durchaus interessant. Die Steuerhalbierung gilt dabei immer, wenn eine Minimalsubstanz in Ceuta herrscht, also eben etwas mehr als ein Briefkasten besteht.

Wer ohnehin auf den spanischen Markt Geschäfte macht und auf ein spanisches Unternehmen angewiesen ist, sollte also über die Exklaven als Standort nachdenken.

Ob nun auf den Kanaren, Madeira, Ceuta und Melilla – Du siehst, das es durchaus Sinn machen kann, sich in jedem Land einzeln umzusehen, ob es Sonderbedingungen für gewisse Regionen gibt. So wie es in Dubai und einigen anderen Ländern Freihandelszonen und in Malaysia Offshore-Bundesstaaten gibt, so gibt es auch in europäischen Ländern eine Vielzahl unterschiedlicher Ausnahmen, mit denen man seine Steuerlast wesentlich reduzieren kann. Man muss nur wissen, wo man sie findet. Um Dir diese Suche abzunehmen, buche gerne eine individuelle, maßgeschneiderte Beratung mit mir

Dir hat unser Blogartikel gefallen?

Unterstütze uns mit einem Erwerb unserer Produkte und Dienstleistungen. Oder baue Dir ein passives Einkommen mit ihrer Weiterempfehlung als Affiliate auf! Und vergiss nicht auf Christophs Reiseblog christoph.today vorbei zu schauen!

Lies Dir weitere Blogartikel durch:

Filter

ALLE BLOGARTIKELAUSWANDERNINVESTMENTS

Moderne DDR: Vermögensregister als Mittel der Massenüberwachung – und wie du ihm entgehen kannst

April 18, 2024
Das echte Monster versteckt sich nicht unter dem Bett oder im Schrank ... sondern in Parlamenten,…
ALLE BLOGARTIKELLIFESTYLE

Widerlegung der größten Mythen des Freilernens

April 9, 2024
Dieser Artikel ist eine Anregung, anders zu denken als die Denkweise, die über so viele…
ALLE BLOGARTIKELINVESTMENTS

Deutschlands Zahlungen ins Ausland: Wohin das gestohlene Geld auch noch fließt

March 30, 2024
Wie nennt man das? Der Staat ist unerbittlich, wenn es darum geht, alle möglichen Steuern…
Close Menu