Anmerkung von März 2019: Mittlerweile ist gesichert, dass man sich ein Gehalt aus der estnischen Firma steuerfrei auszahlen kann. Dies geschieht unter der Bedingung, dass man selbst als Mitarbeiter Wertschöpfung für die Firma erbringt, statt nur rein administrative Aufgaben erledigt, etwa als Geschäftsführer, der nur Mitarbeiter anleitet. Auch PTs können sich ohne Steuernachweis Gehalt steuerfrei auszahlen.
Auf Dividenden-Ausschüttungen an Körperschaften werden nur noch 14 % nachgelagerte Körperschaftssteuer erhoben. Da Estland keine Quellensteuer hat, ist es zudem ein einwandfreier Holding-Standort, sofern Dividenden nur weitergeleitet werden sollen. Momentan ist mit Stripe auch ein beliebter Payment-Anbieter bereits in der Beta-Phase. Insgesamt kann Staatenlos.ch Estland wieder stark empfehlen und arbeitet hier mit 2 verschiedenen Partnern zusammen, um alle Geschäftsmodelle abzudecken. Kontakte auf Anfrage.
Über Estland haben wir auf Staatenlos bereits mehrmals gesprochen. Das E-Residency-Programm macht es etwa sehr einfach, ein Unternehmen in Estland zu gründen. Und die Sonderform der estnischen Körperschaftsbesteuerung –Steuer wird erst bei Ausschüttungen fällig – macht es gerade für schnell wachsende Start-ups sehr interessant. Wären da nicht die deutschen Außensteuergesetze, die die steuerbegünstigte Führung eines estnischen Unternehmens erschweren.
Zum Glück leben immer mehr Unternehmer als Perpetual Traveler, in Ländern mit Territorialbesteuerung oder zumindest ohne Außensteuergesetze. In all diesen Ländern ist es problemlos möglich, ein estnisches Unternehmen zu führen – und in vielen Fällen sogar durchaus empfehlenswert.
Gerade als Zweit-Unternehmen und für Investments kann eine estnische Gesellschaft für fast jeden Sinn ergeben. Warum ich das denke, erläutere ich in diesem Artikel. Ich werde die Merkmale einer estnischen Limited erläutern und ihre Vorteile für den Online-Unternehmer und Selbstständigen von heute darlegen.
Was heißt estnische Gesellschaft?
Die am weitesten verbreitete Form einer estnischen Gesellschaft ist eine Privat Limited Company, vergleichbar zu Ländern wie Großbritannien. Man kann sie mit einer ganz normalen deutschen GmbH vergleichen, wobei als Vorteil das deutlich niedrigere Mindest-Beteiligungskapital von nur 2.500 € hervorsticht. Sofern das Beteiligungskapital die Summe von 25.000 € nicht übersteigt und die Gründer natürliche Personen sind, so besteht keinerlei Pflicht, das Kapital auch einzuzahlen. Allerdings sind die Gesellschafter des Unternehmens dann haftungspflichtig in Höhe des Beteiligungskapitals, also maximal 2.500 € im Mindestfall.
Jede estnische Limited benötigt einen Direktor, der eine natürliche Person sein muss. Offshore-Gesellschaften können also nicht als Manager eingesetzt werden. Der Direktor muss allerdings nicht zwingend auch Gesellschafter sein.
Nicht-Residenten benötigen für ihre estnische Gesellschaft momentan noch einen Agenten vor Ort, an den entsprechende Regierungsdokumente versandt werden können. Es ist zu erwarten, dass sich dies mit zunehmendem Ausbau des E-Residency-Programms erübrigt. Agenten sind günstig und stellen auch die Geschäftsadresse der Firma. Sie übernehmen Verwaltungstätigkeiten in Bezug auf die Limited und übernehmen auf Wunsch auch die nötige Buchhaltung.
Was zeichnet die estnische Besteuerung aus?
Estland ist in Hinblick auf die Körperschaftssteuern ein ganz besonders Land. Als vermutlich einziger Staat der Welt hat Estland ein System implementiert, bei der Körperschaftssteuer nur auf ausgeschüttete Dividenden fällig wird. Das heißt – sofern das Heimatland mit Außensteuergesetzen dies nicht verhindert – dass man sein verdientes und investiertes Geld steuerfrei in seiner estnischen Limited veranlagen kann. Steuern in Höhe von 20 % werden erst dann fällig, wenn die Dividenden ausgeschüttet werden. Das bedeutet in vielen anderen Ländern noch zusätzliche Einkommens- oder Abgeltungssteuer – ist gerade für steuerfreie, ortsunabhängige Personen aber eine interessante Alternative. Denn ein weiteres Merkmal der Besteuerung von estnischen Unternehmen macht die ganze Geschichte noch sehr viel interessanter.
So ist ein ausgezahltes Gehalt im Rahmen in Estland steuerfrei. Wie hoch das steuerfreie Gehalt sein kann, bemisst sich am Umsatz der Gesellschaft und der tatsächlich geleisteten Arbeit seiner Geschäftsführer. Ein Rechner meiner Partneragentur (erst nach Registrierung) kann hier weiterhelfen. Zudem kann man sich bis zu 1.230 € pro Monat steuerfrei als Reisekostenpauschale auszahlen lassen, sofern man nicht in Estland lebt und tatsächlich unternehmensrelevante Reisekosten hat. Dies lässt sich bei vielen ortsunabhängigen Unternehmern verargumentieren.
Während man damit auf keine Unsummen kommt, so ist es für viele ortsunabhängige Unternehmer doch bereits mehr als genug zum Leben. Schließlich sind ihre Kosten durch Geo-Arbitrage wesentlich niedriger als in teureren Ländern. Mit über 1.000 € kann man durchaus luxuriös in fast allen Weltregionen außer Westeuropa, Australien und Nordamerika leben – und selbst dort gut über die Runden kommen.
Zumal nichts dagegen spräche, sich mehr auszuzahlen, wenn man mehr benötigt. Benötigt man einmal mehr, als es mit Gehalt und Reisekostenpauschale möglich ist, so versteuert man es eben mit den 20 % Körperschaftssteuer auf Ausschüttungen.
Gerade für langfristige Denker ergibt es jedoch viel mehr Sinn, seine Gelder einfach steuerfrei in der estnischen Limited zu belassen. Schließlich kann man mit der estnischen Gesellschaft, als juristische Person, das Geld steuerfrei anlegen – was es zu einem exzellenten Investment-Vehikel macht.
So ist Estland ein reputables Land innerhalb der Europäischen Union und bietet daher viele Möglichkeiten, die man mit klassischen Offshore-Unternehmen als Anlage-Vehikel nicht hätte. So kann man mit einer estnischen Limited sehr gut innerhalb der EU in Immobilien investieren und bekommt meist unproblematischen Zugang zu diversen Depots oder anderen Anlagen. Estnische Unternehmen haben kaum Zugangshürden für Investments – und zahlen in Estland keine Steuern.
Damit bieten sie sich perfekt zur Altersvorsorge an. Statt diese privat laufen zu lassen und Kapitalertragssteuern zahlen zu müssen, könnte man sie in eine estnische Limited überführen, die sehr flexibel anlegen kann. Die erwirtschafteten Kapitalerträge bleiben steuerfrei und summieren sich im Laufe der Zeit an. Das Ganze geht natürlich nur in Ländern ohne Außensteuergesetzen (also nicht in Deutschland), die vor allem genau zur Verhinderung dieses Zweckes verschaffen wurden. So kommt man mit Wohnsitz Deutschland an einer Besteuerung von Kapitalerträgen keinesfalls herum.
In Ländern ohne sogenannte CFC-Rules bietet eine estnische Gesellschaft aber eben die Möglichkeit private Kapitalertragssteuern durch den Umweg über ein estnisches Unternehmen zu sparen. Wenn überhaupt wird nur eine Steuer von 20 % bei Ausschüttungen der Gewinne fällig. Da man sich jedoch ein gewisses Gehalt im Monat zahlen kann, ist dies keine zwingende Voraussetzung.
Eine estnische Limited kann also gänzlich steuerfrei geführt werden, wenn man sie nicht als Vehikel zum Geldkonsum, sondern als langfristige Anlagestrategie sieht. Das macht sie vor allem als Zweit-Unternehmen für viele ortsunabhängige Unternehmer interessant.
Während diese ihr operatives Geschäft weiterhin über ihre Offshore-Gesellschaft oder Hybrid-Gesellschaft steuerfrei abwickeln, nutzen sie die Vorteile einer estnischen Limited für ihre Investments. Dort können sie sich langfristig ein Gehalt gewisser Höhe zusätzlich steuerfrei im Monat auszahlen – und höhere Summen, falls nötig, dann mit 20-prozentigem Abzug sich ebenfalls ausschütten lassen.
Doch auch als operative Zweit-Gesellschaft kann eine estnische Limited Vorteile haben.
Der Vorteil einer EU-Gesellschaft
Eine estnische Limited gehört zu den wenigen Möglichkeiten innerhalb der Europäischen Union ein Unternehmen zumindest begrenzt steuerfrei zu führen und trotzdem eine Umsatzsteuer-ID zu erlangen. Dies wird mit anderen Unternehmen von Nicht-Residenten immer schwieriger. Steuer transparente Strukturen wie britische Limited Liability Partnerships haben etwa Probleme eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen, wenn sie keine – dann steuerpflichtige – Einnahmen aus dem Vereinigten Königreich haben. Ähnlich sieht es bei Personengesellschaften aus anderen Ländern aus.
In Estland vergeben die Behörden jedoch recht leicht eine Umsatzsteuer-ID – man muss nur kleine Summen zum Satz von 20 % versteuern.
Gerade für Geschäftskonzepte wie Amazon FBA oder anderes Import-Export-Business ist Estland daher sehr interessant, weil sich dank des EU-Status kaum Probleme bei Amazon, Ebay oder auch Zahlungsdienstleistern wie Paypal oder Stripe ergeben. Diese sind alle ohne Probleme mit einem estnischen Unternehmen nutzbar.
Auch als Abrechnungsgesellschaft kann eine estnische Limited daher durchaus Sinn machen. Allerdings ist die Überführung von Gewinnen an eine Offshore-Gesellschaft deutlich schwieriger als in etwa Großbritannien, weshalb sich Estland für Doppelstrukturen weniger eignet.
Wer jedoch ein klassisches Coaching-Business mit digitalen Produkten hat, der sollte darüber nachdenken, seine Beratung über das estnische Unternehmen abzurechnen, während die digitalen Produkte über externe Dienstleister wie Digistore unproblematisch über ein Offshore-Unternehmen laufen können. Das Coaching-Business zahlt dann eben ein gewisses Gehalt im Monat steuerfrei aus, während die Überschüsse in die persönliche Zukunftsvorsorge investiert werden. Auf jeden Fall eine sinnige Lösung!
Wie sieht es mit der Verwaltung aus?
Wer Buchhaltung vermeiden will, der hat bei einer estnischen Limited schlechte Karten. Hier muss buchhalterisch alles erfasst werden, was der Reputation aber sicher keinen Abbruch tut. Auf Audits – wie etwa in Hongkong Pflicht – kann dagegen unter einer gewissen Summe verzichtet werden. Diese Summe liegt im Millionenbereich und wird von den wenigsten Ortsunabhängigen erreicht werden.
Da Estland ein im Vergleich zu etwa UK günstiges Land ist, bietet es sich an, die Buchhaltung outzusourcen. Der registrierte Agent für die Limited kann eine gute Anlaufstelle sein. Je nach Transaktionshöhe sollte man als Selbstständiger oder kleiner Online-Unternehmer nicht mehr als 20 €- 50 € im Monat an Kosten für Buchhaltung rechnen.
Über die E-Residency ist und wird es auch möglich sein, alles selbst zu erledigen. Überhaupt soll nach dem Wunsch der estnischen E-Residency die komplette Unternehmensführung online erfolgen können, entsprechend verifiziert mit der E-Residency-Card. So ergibt sich ein minimaler Verwaltungsaufwand von ein paar Minuten pro Monat für die erfolgreiche Führung der estnischen Limited.
Momentan ist man noch auf einen Ansprechpartner vor Ort angewiesen, der Regierungspost annehmen kann. Dies wird sich mutmaßlich in Zukunft aber erübrigen.
Meine Partneragentur LeapIN bietet Pauschalpakete mit Monatspreis für verschiedene Geschäftsmodelle an. Zwischen 50 und 80 € im Monat musst Du zahlen, um Dir alle Arbeiten abnehmen zu lassen. Gegenwärtig werden jedoch nur Ein-Mann-Unternehmen und keine FBAler/Investoren angenommen. Hier kann eine weitere Agentur von mir weiterhelfen.
Wie sieht es mit Konten aus?
Mit einer estnischen Limited hat man keine Konten-Probleme. Fast überall in Europa und – etwa für Investment auch weltweit – lassen sich recht unproblematisch Geschäftskonten eröffnen.
Natürlich bietet es sich aus diversen Gründen an, in Estland Banken zu haben, etwa um sein Geld von z. B. Paypal besser auszahlen lassen zu können. Als modernes, aufstrebendes Land mit der geringsten Staatsschuldenquote in der EU gibt es auch einige weitere Gründe, die dafür sprechen.
Trotz E-Residency ist es momentan noch nicht möglich ein Konto aus der Ferne zu eröffnen. Persönliche Anwesenheit bei einer Bank in Estland ist noch zwingende Voraussetzung. Mann kann jedoch erwarten, dass sich auch dies in Zukunft ändern wird und mittels E-Residency direkt Konten bei einer Partnerbank eröffnet werden können.
Momentan bietet sich am ehesten eine Eröffnung bei der Swedbank an. Diese steht Nicht-Residenten ohne Geschäfte in Estland am offensten gegenüber und eröffnet für fast jeden Online-Unternehmer und Selbstständigen ein Geschäftskonto. Etwas höhere Voraussetzungen an Umsatz oder Einlage können Banken wie die SEB, Norvik Banka oder andere estnische Banken haben. Schwierig wie in Hongkong ist es aber keinesfalls in Estland.
Wie gründet man eine estnische Limited?
Das Tolle an estnischen Unternehmen ist, dass sie leicht gegründet werden können – und in Zukunft wohl noch leichter. Gegenwärtig kann die Gründung bereits über die E-Residency online erfolgen. Allerdings muss man sich einen Agenten vor Ort suchen, der die Gesellschaft verwaltet und die Geschäftsadresse stellt. Bei LeapIN gibt es dies zusammen mit Buchhaltung und Steuereinreichung zum monatlichen Pauschalpreis.
Möchte man sich Arbeit sparen, so kann man sich die Limited dort auch gleich gründen lassen. Die Gründung ist innerhalb weniger Werktage bewerkstelligt, eine Konten-Eröffnung kann unmittelbar danach vor Ort vorgenommen werden. Einplanen für eine Gründung über eine Agentur sollte man etwa 700 €, jährliche Verwaltungsgebühren betragen, etwa 200 €, Buchhaltung im Monat 20-50 €.
Alles in allem – wie Du in der Zusammenfassung sehen wirst – ein sehr fairer Preis für eine exzellente Unternehmens-Alternative. Vielleicht konnte ich Sie dir schmackhaft machen?
Als Staatenlos kooperiere ich mit einem langjährigen Bekannten (wir waren in der gleichen Studenten-Organisation), der für Dich Deine estnische Limited gründen kann und viele Tipps hinsichtlich Banken und Co. hat. Einige meiner Klienten hat er bereits unter seine Fittiche genommen. Möchtest Du auch dabei sein, dann schreib mir einfach.
Zusammenfassung: Die Vorteile einer estnischen Limited
Eine estnische Limited kann sich also in vielen Fällen lohnen. Besonders Sinn ergibt sie:
- für alle, die mit einem kleineren Gehalt im Monat leben können bzw. darüber Steuern zahlen wollen
- als Vehikel für langfristige Investments, Immobilien und privater Vorsorge
- zum Abrechnen von Coaching oder anderen Dienstleistungen
- für unkomplizierte Import-/Export-Geschäfte
- für alles, wofür man eine europäische VAT-Nummer benötigt
- als Zweit- oder Drittunternehmen für unkomplizierte Geschäfte mit Reputationsvorteil
Folgende Vorteile hast Du dabei mit einer estnischen Limited:
- Einbehaltene Gewinne werden nicht besteuert, sonst 20 % bei Ausschüttungen
- steuerfreies Gehalt innerhalb gewisser Grenzen möglich
- Möglichkeit einer EU-VAT-Nr
- einfaches & gutes Geschäftskonto
- Haftungsbeschränkung, mit niedriger/ohne Einlage (max. 2.500 € haftbar)
- Reputationsvorteil EU für Abrechnung und Anmeldung
- sehr einfache Verwaltung, noch einfacher in Zukunft
- geringe Kosten
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