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Auf Staatenlos haben wir in aller Breite bereits erklärt, wie ein Leben als wohnsitzloser Perpetual Traveler möglich ist. Auch wenn gerne mit der Legalität diesen Lebensstils argumentiert wird, habe ich in zahlreichen Beiträgen (etwa hier und hier) gezeigt, dass es für Deutsch-sprachige weiterhin eine Möglichkeit ist dem Steuer-Staat zu entfliehen. Dennoch habe ich genauso geschrieben, dass dabei zahlreiche Herausforderungen wie etwa die Verbrauchsrechnung gelöst werden müssen.

 

Einer dieser Herausforderungen ist die Standard-Frage des potentiell Wohnsitzlosen: welche Adresse soll ich verwenden?

 

Für den Briefverkehr gibt es dabei eine Vielzahl von Möglichkeiten und Anbietern, den wir hier nicht vertiefen wollen. In diesem Beitrag geht es eher um Compliance, und zwar die Frage wie wir die Due Dilligence von Gründungsagenturen, Banken, Brokern und weiteren Finanzdienstleistern überstehen, wenn wir keinen festen Wohnsitz haben.

 

Warum der einfache Weg nicht zu empfehlen ist

Denn nicht zuletzt durch den Automatischen Informationsaustausch zieht sich die Schlinge um Steuerhinterzieher immer enger zu. Darunter haben jedoch auch alle jene zu leiden, die ganz legal keine Steuern zahlen müssten. Da Perpetual Traveling nicht bewusst designt wurde, sondern eine geschickte Ausspielung diverse Gesetze ist, sind solche Regelungen generell nachteilig, weil sie solch Lebensmodelle gar nicht berücksichtigen. Gut möglich aber auch, dass dies deshalb bewusst geschieht um die Reinform des Perpetual Travelings zu verunmöglichen.

Wir reden dabei insbesondere von der “Verbrauchsrechnung” (Utility Bill), mit der man fast allen Finanzinstituten mittlerweile seinen Wohnsitz bestätigen muss, um überhaupt ein Konto, eine Firma oder ähnliches eröffnet zu bekommen. Neben Pass und Verbrauchsrechnung, teils sind auch noch Kreditkartenrechnungen oder Kontoauszüge zulässig, lassen sich die Regulatoren aber immer weitere Hürden einfallen, die wir in diesem Beitrag ebenfalls diskutieren wollen.

Dazu gehören etwa Steuernummern, die mittlerweile zunehmend zum Standard bei der Verifikation gehören. Bei manchen Anbietern sind mittlerweile sogar Steuererklärungen oder Geo-Tagging eingeführt, d.h. man muss ein Bild von seinem Pass und Verbrauchsrechnung von der Adresse schicken, die mit dem Standort auf der Weltkarte geografisch übereinstimmt, an dem das Foto aufgenommen (hier nicht weiter zu vertiefen, da sehr leicht manipulierbar).

Die Know-Your-Customer-Rules der regulierten Finanz-Dienstleister werden also immer ausgefallener. Ein Pass oder Personalausweis/Führerschein allein reicht für fast nichts mehr aus. Und in Zukunft wird selbst die Verbrauchsrechnung dazu nicht mehr ausreichen.

 

Die Frage ist also, wie man sich als Freiheitsliebender in einer immer schärfer regulierten Welt zurecht findet.

 

Die nahe liegende Möglichkeit für manch einen ist Adobe Photoshop oder andere Bildbearbeitungsprogramme. Von der Option eine Verbrauchsrechnung zu “fälschen” sei aber dringend abgeraten. Banken haben längst Software, die anhand von Pixel-Zahlen und ähnlichem solche Fälschungen längst erkennt. Auch wird mittlerweile gerne mal der Anbieter einer Verbrauchsrechnung angerufen, um die Information zu überprüfen. Da sind selbst gute Fälscher aufgeschmissen und können mit einer Klage wegen Urkundenfälschung rechnen, wegen Gebrauch bei Finanzinstituten zusätzlich vermutlich mit Geldwäsche oder Steuerhinterziehung. Gleiches gilt für alle, die meinen, eine Steuernummer könnte man sich einfach mal ausdenken.

Auch wenn dieser leichte Weg nicht zu empfehlen ist, so gibt es dennoch Optionen auch als PT seinen Wohnsitz ganz legal zu verifizieren – auch wenn man dazu ein bisschen tricksen muss. Im Folgenden möchte ich einige dieser Wege aufzeigen, nachdem ich auf die Folgen der Wohnsitzverifikation an sich eingegangen bin.

 

Folgen der Wohnsitzverifikation

Es hilft sich zuerst einmal zu vergegenwärtigen, warum alle Dienstleister die persönlichen Daten verifiziert haben zu wollen. Dabei ist entscheidend, dass die wenigsten Anbieter dies von sich aus wollen. Sie könnten vermutlich sehr viel mehr Kundschaft gewinnen, wenn sie immer ausfallendere KYC-Prozeduren nicht anwenden müssten.

Da sie in staatlich regulierten Branchen unterwegs sind, sind sie jedoch dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kunden kenntlich zu machen. Anonyme Dienstleistungen lassen sich nur noch in wenigen Branchen nutzen. Bis vor kurzem konnte man etwa Debit-Karten noch mit einem Einmal-Limit von 1000$ aufgeladen über Bitcoin anonym nutzen, mittlerweile ist selbst das nicht mehr möglich. Zumindest eine Verifizierung des eigenen Passes ist jetzt nötig um gewisse Limits gewährt zu bekommen.

Die offizielle Lesart dabei ist, dass es sich um Anti-Terror und Kriminalitätsbekämpfung handele. Das mag auch durchaus sein, bloß werden Terroristen und Kriminelle trotz solcher Regularien immer Wege finden, ihre Finanzströme zu gestalten. So wie sie auch immer an Waffen trotz strenger Verbote dieser kommen werden.

 

Denn eigentlich sind solche Anti-Terrorismus-Gesetze nur ein Vorwand zur totalen Transparenz des Einzelnen. Insbesondere Bürger von Hochsteuerländern sollen auf Schritt und Tritt überwacht werden, was ihre finanziellen Angelegenheiten angeht. Dazu wurde bereits vor 3 Jahren der Automatische Informationsaustausch ins Leben gerufen, der Kontendaten weltweit mit den heimischen Steuerbehörden austauscht.

 

Obwohl mittlerweile fast alle attraktiven Finanzplätze der Welt unterschrieben haben, ist diese auch als Common Reporting Standard bekannte Initative noch löchrig wie ein Schweizer Käse. Unter den zahlreichen Schlupflöchern sticht insbesondere die Tatsache hervor, dass es ein Austausch rein nach verifizierter Adresse erfolgt. Andere Faktoren, etwa Staatsbürgerschaft, Meldebestätigungen oder ähnliches werden (noch) nicht eingeplant.

Wer also durch Immobilienbesitz im Ausland eine Verbrauchsrechnung hat, kann sich einfach mit dieser bei allen möglichen Finanzdienstleistern registrieren. Der Austausch geht dann zwar nicht zwingend ins Leere, aber eben nicht ins Heimatland des Lebensmittelpunktes.

Ins Leere geht der Informationsaustausch dann, wenn die Immobilie sich in eines der Länder befindet, die nicht am CRS teilnehmen. Zwar gibt es kaum noch keinen attraktiven Finanzplatz, der nicht darunter fällt, aber sehr viele attraktive Immobilien-Standorte. Die meisten Entwicklungs-Länder der Welt nehmen etwa nicht am Informationsaustausch teil, weil ihre Bankeninfrastruktur dieser Herausforderung gar nicht gewachsen ist und die Kosten überproportional wären, während das Risiko einer Steuerhinterziehung in diesen Ländern gering ist.

Wenn Länder aber nicht am Austausch teilnehmen, heißt das nicht nur, dass sie keine Informationen verschicken, sondern auch keine bekommen. Eine Verbrauchsrechnung aus attraktiven Standorten wie zum Beispiel Thailand, Peru, Paraguay, Ukraine oder DomRep löst also per se gar keinen Informationsaustausch aus.

Weitere Länder, die sich aktuell noch nicht am CRS beteiligen:

OECD CRS

Keine Steuerpflicht trotz Informationsaustausch

Selbst wenn in absehbarer Zeit fast alle Länder beim CRS mitmachen oder sich eine Immobilie in einem Staat mit CRS befindet, muss das nicht zwingend negativ sein. Denn letztlich besteht zwar eine potentielle Gefahr, das einmal ausgetauschte Daten auch dieses Land verlassen können, doch ist dies an sich eher unwahrscheinlich, da kaum ein Anlass dazu besteht. Gerade außerhalb von Strukturen wie der Europäischen Union ist davon auszugehen, dass empfangene Daten nicht an andere Länder weitergeleitet werden, um sie auf ihre Plausibilität zu überprüfen.

Gleichzeitig ist die Frage, wie diese Länder die erhaltenen Informationen bewerten. Hat jemand einen Wohnsitz in den besagten Ländern verifiziert, lebt aber vielleicht gar nicht oder kaum dort, wird in den meisten Fällen vermutlich gar nichts passieren. Denn vielleicht besitzt der Staat ohnehin ein Steuersystem, das ausländische Einkünfte frei stellt und hat somit keinen Grund überhaupt irgend etwas zu wollen. Wenn dies nicht der Fall ist, so kann die besagte Wohnung ja auch einfach nur eine Ferienwohnung sein, die aus Investment-Gesichtspunkten vermietet wird. Wer dann seiner beschränkten Steuerpflicht auf lokale Mieteinnahmen nachgekommen ist, sollte keinerlei Probleme zu erwarten haben.

In wenigen Fällen mag solch ein Wohnsitz vielleicht Begierden auslösen, die entsprechende Adresse genauer unter die Lupe zu nehmen und den Besitzer vielleicht einen Lebensmittelpunkt zu konstruieren.

 

Dies ist aber höchstens zu erwarten, wenn ein entsprechendes hohes Vermögen mit den in Frage kommenden Staat ausgetauscht wird und der Besitzer tatsächlich auch potentiell über die lokalen Richtlinien bezüglich dem Lebensmittelpunkt stolpern könnte.

 

Genauso sieht es auch aus, wenn man Deutschland verlässt, aber sich dennoch noch vor Abmeldung über eine deutsche Adresse verifiziert oder auch seine alte deutsche Steuernummer benutzt. Mit Deutschland in den Folgejahren ausgetauschte Informationen bedeuten dann zwar einen Indiz für einen Lebensmittelpunkt in Deutschland, ein Indiz alleine begründet jedoch keine Steuerpflicht. Die entsprechende Wohnung mag also “beschattet” werden, um bei der ständiger Nutzung eine unbeschränkte Steuerpflicht zu konstruieren, führt bei Abwesenheit aber eben nicht automatisch dazu.

Für die Steuerpflicht über den Lebensmittelpunkt in Deutschland sind immer tatsächliche Gegebenheiten entscheidend – eine reine bestehende Post-Adresse, Konten, Kreditkarten oder eben eine frühere Verifizierung über eine bestimmte Adresse gehören nicht dazu. Bestehen also noch Kreditkarten-Rechnungen mit deutscher Adresse, kann man auch diese als Adressnachweis vorlegen, sofern vom Anbieter akzeptiert.

Dennoch bedeutet ein solches Vorgehen zumindest ein gewisses Risiko, vor allem wenn man weiterhin eine relativ lange Zeit im Heimatland verbringen möchte. Es ist daher nur jenen bedenkenlos zu empfehlen, die sich nach ihrer Abmeldung wirklich nur noch minimal in Deutschland aufhalten möchten und zudem ihre Auslandsaufenthalte plausibel nachweisen können. Zudem gehen immer mehr Banken und Finanzdienstleister dazu über, Verbrauchsrechnungen nicht einmalig bei Konto-Eröffnung zu verlangen, sondern diese jährlich oder in extremen Fällen sogar quartalsweise zu überprüfen. Wer sein Konto dann nicht aufs Spiel setzen möchte, sollte diese Anforderung dann auch erfüllen.

Denn Verbrauchsrechnungen verfallen leider – in der Regel darf eine eingereichte Utility Bill maximal 3 Monate alt sein. Doch was ist überhaupt eine Verbrauchsrechnung und gibt es alternative Möglichkeiten sie legal zu erlangen?

 

Die Verbrauchsrechnung für Perpetual Traveler

Eine Verbrauchsrechnung ist in der Regel eine monatlich ausgestellte Rechnung, die einen Konsum innerhalb des Vormonats ausweist. Klassischerweise handelt es sich dabei um die Kosten für Strom, Gas oder Wasser. Akzeptiert werden zudem Rechnungen für Kabel-TV Festnetz-Telefon oder die Internet-Flatrate.

Um den Mißbrauch nicht zu einfach zu machen werden Mobilfunk-Rechnungen in der Regel nicht akzeptiert. Die Denkweise ist, dass man bei Flatrate-Internet oder Kabel-TV zumindest noch eine Wohnung bräuchte, in die ein entsprechender Anschluss verlegt wird, was bei Mobilfunk entfällt.

Je nach Land des Regulators und Ermessen des Anbieters sind auch Kontenauszüge, Kreditkartenrechnungen, Bankreferenzen, Versicherungszertifikate oder ähnliche Dokumente möglich, sofern die Wohnadresse daraus ersichtlich ist.

Online erstellte oder generierbare Dokumente werden in der Regel nicht akzeptiert. Es soll immer ein schriftlich zugesendetes Original-Dokument sein, auch wenn dies in vielen Ländern mittlerweile längst unüblich ist. Mit einem simplen Ausdruck, Falten des Dokuments und folgenden Scan lässt sich dieses Original jedoch sehr einfach vortäuschen.

Gewisse Länder werden von Regulatoren als Hoch-Risiko-Länder bezüglich Geldwäsche und Co. qualifiziert. Dazu gehören z.B auch manche Steueroasen wie Panama. Während man in diesem Fall generell trotzdem sein Konto eröffnen kann, werden oft zusätzliche Anforderungen gestellt. Meist geht es darum seinen Pass und Verbrauchsrechnung beglaubigen zu lassen.

Bei der Beglaubigung muss das Original-Dokument vorliegen, eine online erzeugte und ausgedruckte Kopie einer Verbrauchsrechnung lässt sich jedoch in den seltensten Fällen vom Original unterscheiden. Für eine einfache Beglaubigung zugelassen sind Anwälte, Buchhalter, Banken, Notare und gewisse staatliche Behörden. In manchen Fällen muss eine notarielle Beglaubigung zwingend über einen Notar erfolgen.

Das Zertifikat muss dabei Folgendes enthalten:
– Stempel oder Geschäftsadresse und Kontaktnummer
– Registrierungsnummer / Angestelltennummer (falls zutreffend)
– Name
– Unterschrift
– Datum der Zertifizierung

 

Ob mit oder ohne Beglaubigung – wie kommt der wohnsitzlose Perpetual Traveler jedoch überhaupt an eine nicht gefälschte Verbrauchsrechnung?

 

Während die tatsächliche Miete einer Wohnung oder Kauf eines Hauses langfristig die beste Option sein wird (siehe unten), kann man initial bei wenig Vermögen einen anderen Weg beschreiten, wenn man sich nicht örtlich binden möchte. Schließlich kann man trotzdem eine Verbrauchsrechnung abschließen und bezahlen, selbst wenn man gar nicht an einem gewissen Ort lebt.

Fast jeder Mensch hat gewisse Bekanntschaften in anderen Ländern, die er zu diesem Zweck nutzen kann. Zum beidseitigen Nutzen kann der Perpetual Traveler seinen Bekannten z.B. einfach die Internet-Rechnung auf seinen eigenen Namen bezahlen. Im Gegenzug offeriert ihm der Bekannte eben eine Postweiterleitung, falls tatsächlich etwas (z.B. initial PIN und Kreditkarte) an diese Adresse kommen sollte.

In vielen Ländern, vor allem lateinamerikanischen Staaten, ist dies ein einfacher Gang des Immobilien-Besitzers zum Notar. Ist der Auftraggeber nicht vor Ort, kann er dazu eine Vollmacht geben. Mit notarieller Beglaubigung kann der entsprechende Versorger-Vertrag dann einfach auf den Auftraggeber umgeschrieben werden. Die Zahlung kann der Immbolien-Besitzer oder Mieter weiter selbst tätigen oder sie ebenfalls auf den Auftraggeber überschreiben.

Hier geht es aber erst los. Selbst wenn eine Umschreibung einer Internet-Rechnung nicht möglich ist in gewissen Ländern, so kann man vielleicht auch einfach eine zweite Leitung zu einem Freund “verlegen” lassen oder vielleicht sogar ins “Blaue”? Hier gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für den findigen Perpetual Traveler. Es muss noch nichtmal ein guter Bekannter sein – oft reicht den Hostel- oder Pensions-Besitzer im Gastland zu fragen.

Der ein oder andere Unternehmer mag sich jetzt fragen, warum nicht längst jemand daraus ein Geschäft eröffnet hat – zum Beispiel auch ich selbst. Das Problem liegt in dem hohen Risiko, dass solch ein Geschäft bei vergleichsweise geringem Ertrag in sich trägt. Schließlich sind solche Verbrauchsrechnungen auch beliebt für alle, die nicht nur einen Wohnsitz belegen wollen, obwohl sie keinen haben. Auch Kriminelle aller Art würden einen solchen Service zu gebrauchen wissen, während es für den Anbieter keinerlei gute Möglichkeiten gibt den Kunden zu verifizieren. Wer eine Verbrauchsrechnung anbietet, kann eben selbst keine verlangen.

Wird diese Verbrauchsrechnung dann für illegale Straftatbestände benutzt, ist man wegen Beihilfe zu Terrorismus, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder ähnlichem schnell mit einem Bein hinter Gittern. Deshalb belasse ich es bei der Aufforderung, diesen Trick der Erlangung einer Verbrauchsrechnung nur für legale Zwecke zu benutzen.

Es gibt also kreative Wege eine solche Verbrauchsrechnung zu bekommen und auf Miete oder Kauf einer Wohnung zu verzichten. Die Kosten dabei sollten zwischen 50 bis 100€ im Monat liegen, weil man im Regelfall eben auch tatsächlich dafür bezahlen muss. Aber es ist eben günstiger als tatsächlich Miete zu zahlen. Dennoch kann es aus anderen Überlegungen heraus dennoch sehr sinnvoll sein, sich Wohnungen in anderen Ländern aufzubauen.

 

Steuernummer, Steuererklärung und Co. – das langfristig beste Set-Up für Perpetual Traveler

Schließlich ist die Möglichkeit eine Verbrauchsrechnung zu bekommen ohne überhaupt einen legalen Wohnsitz zu haben mittlerweile auch selbst den unkreativsten Bürokraten und Regulatur gekommen. Deshalb verlangen Finanz-Institute zunehmend weitere Indikatoren, die für einen Wohnsitz im angegebenen Land sprechen. Besonderer Beliebtheit erfreut sich dabei die Angabe einer Steuernummer.

Für eine Steuernummer im entsprechenden Land gibt es neben Ausdenken (bitte nicht) 2 Möglichkeiten: die Einwanderung bzw. Erlangung einer permanenten Aufenthaltserlaubnis oder das Auslösen einer beschränkten Steuerpflicht. Diese Möglichkeiten werden idealerweise langfristig kombiniert, da in der Regulierungsspirale bald vermutlich auch lokale Personalausweise und Co. zur Voraussetzung werden.

Die Möglichkeit einer Permanent Residence allein heißt nicht immer, dass automatisch eine Steuernummer verbunden ist. In vielen Ländern mit Territorialbesteuerung etwa ist es gar nicht so einfach eine Steuernummer zu bekommen, wenn man gar nicht im Inland tätig ist, also keine Steuern zahlt. Hier sollte man sich vorher erkundigen, ob das Land der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung auch überhaupt eine Steuernummer zuweist.

Während Paraguay zum Beispiel den generell leichtesten Pro-Forma-Wohnsitz bietet, ist die Erlangung einer Steuernummer mit gewissen Hürden gesegnet, wenn man eigentlich gar nichts zu versteuern hat. In Panama hingegen bekommt man über den Inländer-Personalausweis (dazu ist jedoch ein 3. Besuch im Land nötig) eine Steuernummer zugewiesen, ist aber auch nur dann in der Pflicht eine Steuererklärung abzugeben, wenn man sich 183 Tage im Jahr mindestens in Panama aufhält. Eine Permanent Residence begründet eben keine Steuerpflicht, reicht in den meisten Fällen aber völlig aus, wenn ein Lebensmittelpunkt in anderen Ländern vermieden wird.

Eine Steuernummer wiederum bedeutet nicht zwingend eine Steuererklärung. Zunehmend sieht man, dass Banken initial und dann jährlich eine Steuererklärung einfordern, selbst wenn man in seinen Wohnsitzländern ganz legal keine anfertigen muss. Für die Banken und Staaten geht es dabei nicht so sehr darum um zu sehen, ob man Steuern gezahlt hat, sondern welches Einkommen man generiert hat. Denn eine Steuererklärung ist generell fälschungssicher, weil unabhängig verifizierbar, und gibt (weil sonst strafbar) exakte Einblicke in die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der meisten Bürger. Und der Staat muss eben wissen, ob es sich überhaupt lohnt, jemanden im Ausland einen Lebenmittelpunkt im Inland zu konstruieren.

Obwohl eine Kombination aus Permanent Residence mit Steuernummer und Verbrauchsrechnung über Dritte durchaus eine akzeptable Lösung im Moment darstellt, ist sie nicht das Nonplus-Ultra.

 

Langfristig sollte der wohnsitzlose Unternehmer tatsächlich den Weg über Immobilien nehmen, weil sich daraus diverse Vorteile ergeben.

 

Warum eine Auslandsimmobilie die beste Compliance ist

Eine Immobilie im Ausland sollte nicht leichtfertig erworben werden. Viele Auswanderer fallen auf überzogene Preise herein oder erwerben Eigentum, auf das auch andere ein Anspruch haben. Zudem ist ein entsprechender Verwaltungs- und Instandhaltungs-Aufwand nicht zu unterschätzen, vor allem wenn man gar nicht vor Ort ist.

Dennoch ist eine Auslandsimmobilie der beste Weg, sich langfristig als Perpetual Traveler compliant zu allen jetzigen und noch kommenden Regulierungen aufzustellen und gleichzeitig dabei kostenneutral zu bleiben oder sogar Geld zu verdienen.

 

Dabei muss es sich keinesfalls um eine teure Villa in bester Lage handeln. Eine kleine Einzimmer-Wohnung in einem Plattenbau in der Vorstadt kann generell den gleichen Zweck erfüllen, wenn man sich nicht wirklich in ihr aufhalten möchte.

 

Der erste Grund sollte klar sein. Mit einer eigenen Wohnung verfügt man in der Regel auch über Strom- oder Wasser-Rechnungen. Sollte dies aus irgendeinem Grund eine Drittperson übernehmen, so kann man zumindest wohl Internet, Fernsehen oder Telefon-Rechnungen auf diese Wohnung abschließen.

Eine solche Wohnung kann natürlich auch andere Funktionen erfüllen. Sie kann ein Abstell-Lager sein, Post empfangen oder als letzte Bleibe im Krisenfall dienen. Genauso gut kann man sie zusätzlich aber auch vermieten und damit noch Geld verdienen.

Eine eigene Auslandswohnung zu vermieten ist nicht nur aus Gründen des Geldes interessant. Durch Miete wird ein lokales Einkommen erzeugt, das in jedem Land der Welt unter die beschränkte Steuerpflicht auf Inlandseinnahmen fällt. Zwar hinterziehen viele Eigentümer in vielen Ländern der Welt recht gefahrlos ihre Mieteinnahmen und einige Länder besteuern diese nicht, doch grundsätzlich sind Mieteinnahmen immer in den Ländern zu versteuern, wo sich eben diese Wohnung befindet.

Über eine Wohnung, die vermietet wird, lässt sich somit also auch eine Steuernummer generieren und eine Steuererklärung anfertigen. Der Vorteil daran: es ist nur eine beschränkt steuerpflichtige Steuererklärung. Aufgelistet werden muss nicht das Welteinkommen, sondern nur das in jenem Land generierte Einkommen. So weiß kein Finanz-Institut, das es nicht wissen muss, von den eigenen Vermögensverhältnissen und kann es dementsprechend auch mit keinen Staaten auf der Welt austauschen.

Wie gesagt muss eine solche Wohnung nicht teuer sein – mit 10.-20.000€ ist man in vielen dafür attraktiven Entwicklungs-Ländern dabei. Und besser gesagt kann man in der Regel seinen Kapitaleinsatz nach wenigen Jahren raus haben und sich am passiven Einkommen erfreuen. Man muss sich nur eben die Mühe machen, tatsächlich ein geeignetes Land zu finden und eine Person des Vertrauens vor Ort zur Verwaltung haben.

Immobilien-Investments im Ausland sind ein Thema für sich und werden in den nächsten Monaten noch auf Staatenlos intensiver besprochen. Vor Augen halten solltest Du Dir, dass sie eben nicht nur aus Investment-Sicht interessant sind oder weil Du gerne eine Ferienwohnung haben möchtest. Sie bietet dir im Regelfall volle Compliance für alle KYC-Prozeduren, weil Du mit ihr Verbrauchsrechnung, Steuernummer und evtl. Steuererklärung aufbringen kannst.

Falls Du eines Tages zusätzlich noch einen Wohnsitznachweis brauchst, so kann Sie oft helfen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen, da in vielen Ländern Immobilien-Besitz eines gewissen Wertes Bedingung dafür ist. Sie macht es aber eben für den Perpetual Traveler ohne Lust sich an irgendwelche Länder “offiziell” zu binden trotzdem möglich die nötigen Dokumente und Formalien aufzutreiben, die für internationale Firmengründung und Konto-Eröffnungen nötig sind.

Dies durch schärfere Regularien irgendwie zu verhindern wird nicht möglich sein. Auch ohne unbeschränkten Steuerwohnsitz kann man in unserer globalisierten Welt legal alle Dokumente bekommen, die zur Prüfung eines steuerlich relevanten Wohnsitzes nötig sind. Verhindern kann man natürlich, dass solche Szenarien von Steuerhinterziehern ausgenutzt werden. Den Automatischen Informationsaustausch etwa auch an die Staatsbürgerschaft zu binden ist nur noch eine Frage der Zeit. Selbst dann kann man aber weiterhin die Due Dilligence der regulierten Branchen erfüllen, wenn man aus eigenen Antrieb viel unterwegs sein und auf einen festen Wohnort verzichten möchte.

Aber genau das macht den Politikern und Bürokraten aller Welt eben Angst. Das mobile Individuum, das flexibel über Ländergrenzen springt, wenn sich die Bedingungen verschlechtern. Deshalb wird mit aller Macht versucht die Bewegungsfreiheit des Einzelnen einzudämmen.

 

Ohne Möglichkeit selbst vernünftig Geld zu verdienen (Firma) und dieses zu erhalten (Konto) sowie zu vermehren (Broker) gibt es auch kaum Möglichkeiten, orts-ungebunden zu leben. Nur so können sie den Hochsteuerstaat weiter leben lassen. Und deshalb gibt es auch Compliance-Rules – nicht nur wegen Kriminellen und Terroristen.

 

Ich hoffe, mein Artikel hat Dir ein paar Anregungen geben können, wie Du trotz dieser staatlichen Willkür ausgeübt über Zwang an Privatunternehmen deine privaten Affären so gestalten kannst, dass Du maximal flexibel bist. Fragen zu Verbrauchsrechnung und Steuernummer kommen immer wieder, sodass Du mit diesem Beitrag einige der Möglichkeiten kennst, wie Du trotzdem damit klar kommen kannst ohne fest an einen Ort dieser Welt tatsächlich leben zu müssen. Wenn Du das willst – wie die meisten – ist das auch kein Problem. Die vorausgegangenen Zeilen mögen Dir dann in anderer Hinsicht helfen.

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