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Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) sind ein weiterer Bestandteil einer jeden vollständigen Diskussion des Bankgeheimnisses, mit dem wir uns auf Staatenlos schon mehrmals beschäftigt haben. Sie bieten jedoch auch Input für die Frage nach der Besteuerung von Auslandskonten. Denn in DBAs ist einerseits geregelt, welchem Staat im Zweifel das Besteuerungsrecht zusteht und andererseits wie die dazu notwendigen Informationen ausgetauscht werden.

Natürlich ist der Sinn von Doppelbesteuerungsabkommen sehr viel weiter gefasst, wie wir im letzten Beitrag über das NHR-Programm in Portugal gesehen haben. Dies heben wir uns jedoch für einen kommenden Beitrag auf.

 

Steuer-­Abkommen

Ein Steuer­-Abkommen ist ein Vertrag zwischen meist 2 Jurisdiktionen bezüglich Steuern. Historisch kann man 2 Arten von Steuerabkommen unterscheiden. Einerseits Tax Information Exchange Agreements (TIEAs), die bereits behandelt wurden. Andererseits Doppelbesteuerungsabkommen, die den Schwerpunkt auf die Vermeidung von Doppelbesteuerung legen. Um diese geht es heute.

 

Mittlerweile ist in fast allen neu verhandelten DBAs bereits eine Klausel zum Informationsaustausch enthalten, was zusätzliche TIEAs unnötig macht.

 

Doppelbesteuerung

Nicht alle Steuern sind gleich. Es gibt Einkommenssteuern, Körperschaftssteuern, Kapitalertragssteuern, Erbschaftssteuern, Grundsteuern, Verkaufssteuern, Alkoholsteuern, Umweltsteuern, Importsteuern, Lohnsteuern und sehr viel mehr. Für die Zwecke dieses Beitrags sind vor allem Kapitalsteuern interessant. In Deutschland kommen diese als Kapitalertragssteuer einher und heißen Abgeltungssteuer. Mit 26,375% müssen mit ihr sämtliche Zins-­ und Dividenden­-Einnahmen versteuert werden.

Momentan überlegt sich das Bundesfinanzministerium diese Steuer abzuschaffen.

 

Dabei sollte man sich aber nicht zu früh freuen, denn eine Abschaffung der Abgeltungssteuer würde eine Besteuerung von Zinserträgen und Dividenden zu deutlich höheren Sätzen der Einkommensteuer nach sich ziehen.

 

Während in Österreich und Deutschland noch Kapitalertragssteuern gelten, besteuern manche Staaten Zinserträge und/oder Dividenden etwa mit voller Höhe des Einkommenssteuersatzes.

Oft sind diese Steuern auf Zinserträge und Dividenden einer Quellenbesteuerung unterworfen. Die Bank oder Finanz­-Institution behält die Steuern automatisch ein, wie es etwa auch in Deutschland und Österreich üblich ist. Diese Quellensteuern kann es auch in anderen Ländern geben. Während ein Großteil der für Banking interessanten Jurisdiktionen keinerlei Kapitalsteuern erheben, gibt es diverse Ausnahmen.

Notorisch ist etwa die Schweiz für ihre 35% Kapitalertragssteuer. Für Schweizer Kontenbesitzer könnte dies bedeuten, dass erst in der Schweiz 35% der Zinserträge in die schweizerische Staatskasse verschwinden, während anschließend 26% noch in die deutsche hinzukommen.

Genau aus diesem Grund gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, die diese Doppelbesteuerung zu vermeiden oder verringern versuchen. Dabei wird die ausländische Quellenbesteuerung oft nicht auf Null gesenkt, jedoch auf ­10% verringert. In der Praxis sind die genauen Berechnungen dabei oft kompliziert. Im Falle
des DBAs Deutschland­-Schweiz ist es letztlich so, dass ein in Deutschland Steuerpflichtiger mit Schweizer Zinserträgen am Ende max. 15% in der Schweiz bezahlen muss.

Die generelle Idee ist also, dass beide Steuern nicht addiert, sondern verrechnet werden. Damit wird die Gesamtsteuerbelastung für die Konten­-Inhaber oder Beteiligten an einer Kapitalgesellschaft gesenkt.

 

Steuer-­Austausch und Bankgeheimnis

Um eine effektive Durchführung dieser Doppelbesteuerungsabkommen zu gewährleisten, geben sich die Vertragsstaaten Rechts-­ und Amtshilfe im Informationsaustausch zu Steuersachen.

Während neuere Doppelbesteuerungsabkommen diesen Informationsaustausch automatisch beinhalten, sind viele ältere Verträge noch davon ausgenommen. Der Informationsaustausch unter DBA ist mit TIEA zu vergleichen.

Besteht ein DBA, braucht es also generell kein TIEA. Er erfolgt nicht automatisch, sondern nur manuell bei
Verdacht. Wegen der großen Reichweite deutscher DBAs sind viele Jurisdiktionen abgedeckt, die nicht unter den CRS fallen, in denen jedoch auch keine Steuerhinterziehung vermutet wird. Trotzdem sollte man DBAs auf alle Fälle berücksichtigen, wenn man sein Geld unklugerweise in anderen Ländern zu verstecken versucht. Während die Mechanismen zur Aufdeckung beschränkt sind, ist zumindest die Abdeckung an Ländern sehr hoch. Auch Doppelbesteuerungsabkommen zersetzen also das Bankgeheimnis.

 

Allerdings sorgen jeweils 3 Artikel in der Klausel zum Informationsaustausch dazu, das in der Bewahrung des lokalen Bankgeheimnis großer Spielraum bleibt.

 

So heißt es fast immer im Paragraphen 26 oder 27 (2):

(2) Absatz 1 ist nicht so auszulegen, als verpflichte er einen Vertragsstaat,

a) für die Erteilung von Informationen Verwaltungsmaßnahmen
durchzuführen, die von den Gesetzen und der Verwaltungspraxis
dieses oder des anderen Vertragsstaats abweichen;

b) Informationen zu erteilen, die nach den Gesetzen oder im
üblichen Verwaltungsverfahren dieses oder des anderen
Vertragsstaats nicht beschafft werden können;

c) Informationen zu erteilen, die ein Handels­, Industrie­,
Gewerbe­ oder Berufsgeheimnis oder ein Geschäftsverfahren
preisgeben würden oder deren Erteilung der öffentlichen
Ordnung widerspräche.

 

Liste der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen

Anbei kannst Du noch einmal alle Länder sehen, mit denen Deutschland Vereinbarungen zum Informationsaustausch getroffen hat. Neben den zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen sind auch die bilateralen Tax Exchange Information Agreements vermerkt. Eine Liste des Automatischen Informationsaustausches findest Du hier. Angegeben in dieser Aufzählung sind am Ende aller Länder, die sich gegenüber Deutschland ein striktes Bankgeheimnis bewahren und keinerlei Informationen austauschen. Manche Länder – ebenfalls aufgezählt – planen aber bereits sich an irgendeinem Austausch zu beteiligen.

 

Doppelbesteuerungsabkommen mit Informationsaustausch
● Ägypten
● Albanien
● Algerien
● Argentinien
● Armenien
● Aserbaidschan
● Australien
● Bangladesch
● Belarus
● Belgien
● Bolivien
● Bosnien-­Herzegowina
● Bulgarien
● China
● Costa Rica
● Côte d’Ivoire
● Dänemark
● Ecuador
● Estland
● Finnland
● Frankreich
● Georgien
● Ghana
● Griechenland
● Großbritannien
● Indien
● Indonesien
● Iran
● Irland
● Island
● Israel
● Italien
● Jamaika
● Japan
● Jemen
● Kanada
● Kasachstan
● Kenia
● Kirgisistan
● Korea, Republik
● Kosovo
● Kroatien
● Kuwait
● Lettland
● Liberia
● Litauen
● Luxemburg
● Malaysia
● Malta
● Marokko
● Mauritius
● Mazedonien
● Mexiko
● Moldau
● Mongolei
● Montenegro
● Namibia
● Neuseeland
● Niederlande
● Niederländische Antillen (Curacao)
● Norwegen
● Pakistan
● Philippinen
● Österreich
● Polen
● Portugal
● Rumänien
● Russische Föderation
● Sambia
● Saudi­-Arabien
● Schweden
● Schweiz
● Simbabwe
● Singapur
● Slowakei
● Slowenien
● Spanien
● Sri Lanka
● Südafrika
● Syrien
● Tadschikistan
● Taiwan
● Thailand
● Trinidad und Tobago
● Tschechien
● Tunesien
● Türkei
● Ukraine
● Ungarn
● Uruguay
USA (nur Privatkonten)
● Usbekistan
● Venezuela
● Vereinigte Arabische Emirate
● Vereinigtes Königreich
● Vietnam
● Zypern

 

Alleiniger Informationsaustausch
● Andorra
● Anguilla
● Antigua und Barbuda.
● Bahamas
● Bermuda
● Britische Jungferninseln
● Cayman
● Cook Inseln
● Gibraltar
● Grenada
● Guernsey
● Isle of Man
● Jersey
● Liechtenstein
● Monaco
● Montserrat
● San Marino
● St. Lucia
● St. Vincent und die Grenadinen
● Turks und Caicos

 

Beschränkte DBAs ohne Informationsaustausch:
● Brasilien
● Chile
● Paraguay
● Saudi Arabien
● Hong Kong
● Venezuela

 

Geplante Doppelbesteuerungsabkommen mit Informationsaustausch:
● Äthiopien
● Hong Kong
● Jordanien
● Kolumbien
● Kuba
● Oman
● Ruanda
● Serbien
● Tansania
● Turkmenistan

 

Geplanter alleiniger Informationsaustausch:
● Aruba
● Bahrain
● Barbados
● Brasilien
● Brunei
● Dominica
● Macau
● Panama
● St. Kitts und Nevis

 

Jurisdiktionen ohne DBA-Austausch mit Deutschland:
● Hong Kong (aber CRS)
● Jordanien
● Oman
● Bahrain
● Barbados (aber CRS)
● Macau (aber CRS)
● Panama (aber CRS)

 

Jurisdiktionen ohne geplanten Austausch mit Deutschland:
● Libanon
● Katar
● Angola
● Vanuatu

 

Mehr Informationen zu Banking in den einzelnen interessanten Ländern gibt es übrigens in meinem Ratgeber: “Weil Dein Geld Dir gehört: mit Offshore-Banking sicher durch die Krise”!

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