Steueroasen und Visa-Chancen

Spaniens vielfältige Möglichkeiten

Die Flaggentheorie ist ein Konzept, das darauf abzielt, das persönliche und finanzielle Wohlstandspotenzial durch die strategische Verteilung von Lebens- und Geschäftsaktivitäten über verschiedene Länder zu maximieren.

Spanien – trotz der Definition als Steuerhölle – bietet viele interessante Flaggen; und zwar:

  • Steuerschlupflöcher
    • Beckham-Law
    • Sonderwirtschaftszone auf den Kanarischen Inseln
    • Steuervergünstigungen für die Spanischen Exklaven Ceuta und Melilla in Afrika
  • Scheinwohnsitz
  • Spielplatz
  • Für Nicht-EU: Golden Visa (ab 500k EUR), Digital Nomad Visa und Staatsbürgerschaft (Schenkung 150k USD)
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Steueroasen und Visa-Chancen

Spaniens vielfältige Möglichkeiten

Die Flaggentheorie ist ein Konzept, das darauf abzielt, das persönliche und finanzielle Wohlstandspotenzial durch die strategische Verteilung von Lebens- und Geschäftsaktivitäten über verschiedene Länder zu maximieren.

Spanien – trotz der Definition als Steuerhölle – bietet viele interessante Flaggen; und zwar:

  • Steuerschlupflöcher
    • Beckham-Law
    • Sonderwirtschaftszone auf den Kanarischen Inseln
    • Steuervergünstigungen für die Spanischen Exklaven Ceuta und Melilla in Afrika
  • Scheinwohnsitz
  • Spielplatz
  • Für Nicht-EU: Golden Visa (ab 500k EUR), Digital Nomad Visa und Staatsbürgerschaft (Schenkung 150k USD)
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Ein sauber aufgestelltes Konstrukt ist nicht nur zu Beginn des steuerfreien Lebens wichtig, sondern dieses auch auf lange Sicht zu erhalten.

Steuervorteile für sechs Jahre (das Ankunftsjahr plus fünf weitere)

Das Beckham Law

Diese spanische Steuergesetzgebung diente ursprünglich dazu, hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland anzulocken, indem sie von niedrigeren Steuersätzen profitieren konnten. Der Name stammt vom englischen Fußballer David Beckham, der einer der Ersten war, der dieses Gesetz in Anspruch nahm, als er zu Real Madrid wechselte.

Einfach erklärt, ermöglichte dieses Gesetz ausländischen Arbeitskräften, die in Spanien tätig wurden, ihre weltweiten Einkünfte zu einem erheblich niedrigeren Steuersatz als dem normalen spanischen Einkommensteuersatz zu versteuern. Das bedeutete, dass sie statt des höheren regulären Steuersatzes nur einen festen Steuersatz von etwa 24% auf ihr in Spanien erzieltes Einkommen zahlten. Diese Regelung galt für einen Zeitraum von sechs Jahren.

Auslandseinkommen werden unter dem im Fachjargon genannten “Inbound Expat Tax Scheme” also nicht besteuert.

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Steuervorteile für sechs Jahre (das Ankunftsjahr plus fünf weitere)

Das Beckham Law

Diese spanische Steuergesetzgebung diente ursprünglich dazu, hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland anzulocken, indem sie von niedrigeren Steuersätzen profitieren konnten. Der Name stammt vom englischen Fußballer David Beckham, der einer der Ersten war, der dieses Gesetz in Anspruch nahm, als er zu Real Madrid wechselte.

Einfach erklärt, ermöglichte dieses Gesetz ausländischen Arbeitskräften, die in Spanien tätig wurden, ihre weltweiten Einkünfte zu einem erheblich niedrigeren Steuersatz als dem normalen spanischen Einkommensteuersatz zu versteuern. Das bedeutete, dass sie statt des höheren regulären Steuersatzes nur einen festen Steuersatz von etwa 24% auf ihr in Spanien erzieltes Einkommen zahlten. Diese Regelung galt für einen Zeitraum von sechs Jahren.

Auslandseinkommen werden unter dem im Fachjargon genannten “Inbound Expat Tax Scheme” also nicht besteuert.

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Anbei einige Kernmerkmale dieses Steuerregimes:

Begrenzte Steuerpflicht:
Unter diesem Regime werden Expatriates zwar als “Steueransässige” in Spanien betrachtet, zahlen aber nur Steuern auf ihr in Spanien erzieltes Einkommen und nicht auf ihr weltweites Einkommen. Dies bedeutet, dass Einkünfte, die außerhalb Spaniens erzielt werden, von der spanischen Einkommensteuer ausgenommen sind. Immobilieninvestitionen, Kapitalgewinne, Dividenden oder Einkommen aus ausländischen wirtschaftlichen Aktivitäten sind unter diesem Regime steuerfrei.

Keine Meldepflicht für Auslandsvermögen:
Personen, die unter dieses Regime fallen, müssen ihr Auslandsvermögen nicht in Spanien melden. Diese Befreiung bietet auch ein höheres Maß an Datenschutz, da Informationen über Vermögenswerte und Konten im Ausland nicht den spanischen Behörden offengelegt werden müssen. Durch diese Regelung werden auch potenzielle Probleme der Doppelbesteuerung vermieden, da das Auslandsvermögen nicht in die spanische Steuerbemessungsgrundlage einbezogen wird.

Fester Steuersatz:
Das in Spanien erzielte Einkommen wird zu einem festen Steuersatz besteuert, der oft günstiger ist als der progressive Steuersatz, der für reguläre Steueransässige gilt.

Zeitliche Regelung:
Das Regime ist in der Regel für einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuzugs nach Spanien gültig.

Vorteile für die Familie:
Familienangehörige (Ehegatten und Familienangehörige unter 25 Jahren) können ebenfalls von einigen dieser Steuervorteile profitieren.

Das steuerliche Ziel

Schieße das Tor

Jetzt können auch Nicht-Fußballer von diesem Regime profitieren!

Die spezielle Regelung für Auswanderer in Spanien ist eine hervorragende Möglichkeit für Personen, die in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien gemeldet waren oder noch nie dort ansässig waren.

Bei Staatenlos bieten wir professionelle Unterstützung, um Dich durch den Prozess der Beantragung und Umsetzung dieser Regelung zu führen. Für einen Servicebeitrag von etwa 2.600 bis 3.500 Euro helfen wir Dir, alle notwendigen Schritte korrekt und effizient zu erledigen, damit Du die steuerlichen Vorteile dieser Regelung optimal nutzen kannst.

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Jetzt können auch Nicht-Fußballer von diesem Regime profitieren!

Die spezielle Regelung für Auswanderer in Spanien ist eine hervorragende Möglichkeit für Personen, die in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien gemeldet waren oder noch nie dort ansässig waren.

Bei Staatenlos bieten wir professionelle Unterstützung, um Dich durch den Prozess der Beantragung und Umsetzung dieser Regelung zu führen. Für einen Servicebeitrag von etwa 2.600 bis 3.500 Euro helfen wir Dir, alle notwendigen Schritte korrekt und effizient zu erledigen, damit Du die steuerlichen Vorteile dieser Regelung optimal nutzen kannst.

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Neuer Steuer-Hotspot nach Ende Portugals NHR-Regime

Spanien vs. Portugal

Obwohl das portugiesische NHR-Regime, einst ein Magnet für Steueroptimierer, nun Geschichte ist, behauptet sich Spanien mit seinem Regime tapfer auf der europäischen Bühne. Dieses Regime, das 24% Steuern auf Arbeitseinkommen und 0% auf ausländische Einnahmen wie Dividenden und Kapitalgewinne vorsieht, steht im Kontrast zu den Non-Dom-Regimen von Ländern wie England, Irland oder Malta – wo ausländisches Einkommen, das nicht ins Land gebracht wird, steuerfrei bleibt.

Die spanische Förderung ist sehr attraktiv, umso mehr, da die portugiesische Regelung nicht mehr aktiv ist. 

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Neuer Steuer-Hotspot nach Ende Portugals NHR-Regime

Spanien vs. Portugal

Obwohl das portugiesische NHR-Regime, einst ein Magnet für Steueroptimierer, nun Geschichte ist, behauptet sich Spanien mit seinem Regime tapfer auf der europäischen Bühne. Dieses Regime, das 24% Steuern auf Arbeitseinkommen und 0% auf ausländische Einnahmen wie Dividenden und Kapitalgewinne vorsieht, steht im Kontrast zu den Non-Dom-Regimen von Ländern wie England, Irland oder Malta – wo ausländisches Einkommen, das nicht ins Land gebracht wird, steuerfrei bleibt.

Die spanische Förderung ist sehr attraktiv, umso mehr, da die portugiesische Regelung nicht mehr aktiv ist. 

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Körperschaftsteuer deutlich senken

Sonderzone der Kanaren (ZEC)

Die Kanarischen Inseln sind aufgrund ihrer geografischen Lage und ihres milden Klimas ein beliebtes Ziel für deutsche Auswanderer und Unternehmer. Eine besonders attraktive steuerliche Besonderheit bietet die Kanarische Sonderwirtschaftszone (Zona Especial Canaria, ZEC), die von der EU als Steueroase anerkannt ist.

Während normale Unternehmen in Spanien 25% Körperschaftssteuer (15% in den ersten zwei Jahren) zahlen, genießen ZEC-Unternehmen den reduzierten Satz von 4% bis zu einem Gewinn von 1,8 Millionen Euro. Darüber hinausgehende Gewinne werden mit der regulären spanischen Körperschaftsteuer von 25% besteuert. Zudem unterliegen ZEC-Unternehmen nicht dem spanischen Umsatzsteuerraum, sondern zahlen eine lokale Mehrwertsteuer von 7% (IGIC).

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Körperschaftsteuer deutlich senken

Sonderzone der Kanaren (ZEC)

Die Kanarischen Inseln sind aufgrund ihrer geografischen Lage und ihres milden Klimas ein beliebtes Ziel für deutsche Auswanderer und Unternehmer. Eine besonders attraktive steuerliche Besonderheit bietet die Kanarische Sonderwirtschaftszone (Zona Especial Canaria, ZEC), die von der EU als Steueroase anerkannt ist. Hierzu musst Du aber ein Midnestinvestment von 50-100.000€ tätigen und 3-5 lokale Mitarbeiter einstellen.

Während normale Unternehmen in Spanien 25% Körperschaftssteuer (15% in den ersten zwei Jahren) zahlen, genießen ZEC-Unternehmen den reduzierten Satz von 4% bis zu einem Gewinn von 1,8 Millionen Euro. Darüber hinausgehende Gewinne werden mit der regulären spanischen Körperschaftsteuer von 25% besteuert. Zudem unterliegen ZEC-Unternehmen nicht dem spanischen Umsatzsteuerraum, sondern zahlen eine lokale Mehrwertsteuer von 7% (IGIC).

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Spanische Exklaven in Nordafrika

50%-ige Steuerermäßigung

Die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla, gelegen in Nordafrika und umgeben von Marokko bzw. dem Mittelmeer, bieten interessante steuerliche Vorteile. Trotz ihrer Lage außerhalb des spanischen Festlands gelten sie als Teil Spaniens. Unternehmen und Einzelpersonen, die in Ceuta oder Melilla ansässig sind, zahlen nur die Hälfte der üblichen Körperschafts- und Einkommenssteuer.

In diesen Gebieten zahlen Unternehmen lediglich etwa 12,5% Körperschaftssteuer, und auch die Einkommensteuersätze sind deutlich reduziert. Zusätzlich sind die Lebenshaltungskosten in Ceuta und Melilla vergleichsweise niedrig. Dies macht sie besonders für ortsunabhängige Personen interessant, die ihren Hauptwohnsitz dort anmelden, aber dennoch den Großteil ihres Jahres in anderen Teilen Spaniens verbringen möchten.

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Spanische Exklaven in Nordafrika

50%-ige Steuerermäßigung

Die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla, gelegen in Nordafrika und umgeben von Marokko bzw. dem Mittelmeer, bieten interessante steuerliche Vorteile. Trotz ihrer Lage außerhalb des spanischen Festlands gelten sie als Teil Spaniens. Unternehmen und Einzelpersonen, die in Ceuta oder Melilla ansässig sind, zahlen nur die Hälfte der üblichen Körperschafts- und Einkommenssteuer.

In diesen Gebieten zahlen Unternehmen lediglich etwa 12,5% Körperschaftssteuer, und auch die Einkommensteuersätze sind deutlich reduziert. Zusätzlich sind die Lebenshaltungskosten in Ceuta und Melilla vergleichsweise niedrig. Dies macht sie besonders für ortsunabhängige Personen interessant, die ihren Hauptwohnsitz dort anmelden, aber dennoch den Großteil ihres Jahres in anderen Teilen Spaniens verbringen möchten.

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Flexibles Immobilienregime für Zweitwohnsitze und Steueroptimierung ohne Pflicht zur Steuerzahlung

Wohnung für Utility Bill

In Spanien bietet sich die Möglichkeit, das ganze Jahr über eine Ferienwohnung zu besitzen, sei es zur Miete oder als Eigentum, solange man sie weniger als 182 Tage pro Jahr bewohnt. Dies unterscheidet sich von der Situation in Deutschland, wo der Schwerpunkt des Lebensmittelpunktes eher auf der langfristigen Verfügbarkeit (Schlüsselgewalt) einer Wohnung liegt. Die flexible Handhabung in Spanien macht das Land zu einem beliebten Ziel für die Einrichtung eines zweiten Wohnsitzes oder für Compliance-Zwecke, ohne dabei automatisch steuerpflichtig zu werden.

Trotz der höheren Bürokratie und einer stärkeren Tendenz zum Überwachungsstaat im Vergleich zu Deutschland, führt der Besitz einer Immobilie in Spanien nicht zwangsläufig zu einer Steuerpflicht. Diese Wohnungen können als Basis für persönliche oder geschäftliche Aktivitäten dienen, vermietet oder als Investitionsobjekt genutzt werden. Zudem können die damit verbundenen Kosten wie Strom, Wasser und Internetrechnungen unterstützend für das internationale Setup verwendet werden.

Spaniens Steuerzertifikat: Vertrauen und Attraktivität innerhalb der EU, ohne automatische Steuerpflicht

Steuernummer (NIE) für (EU) KYC

Eine Steuernummer in Spanien ist damit verbunden aus mehreren Gründen sinnvoll. Erstens befindet sich Spanien innerhalb der EU, was das Land zu einem vertrauenswürdigen und rechtlich sicheren Ort macht, der nicht mit Geldwäsche oder Steuerkriminalität in Verbindung gebracht wird. Zweitens löst eine Steuernummer ähnlich wie eine verfügbare Wohnung aber eben keine tatsächliche Steuerpflicht aus. Drittens ist die sogenannte NIE-Nummer synonym zur eigentlichen Steuernummer, kann aber auch von Touristen beantragt werden ohne überhaupt zu versteuerndes Einkommen zu haben. Wir unterstützen gerne dabei!

In guten Händen

Beratung mit Christoph Heuermann

Wenn Du Fragen bezüglich einer Auswanderung nach Spanien, einem spanischen Wohnsitz oder einer Firmengründung vor Ort hast, dann lass Dich vom Staatenlos Gründer Christoph Heuermann oder einem Teammitglied beraten.

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GCE Spanien

Wir stellen Dir Spanien in dieser ausführlichen GCE-Ausgabe vor. Die perfekte Lektüre, falls dieses Land Dein Auswanderziel ist.

Spanien lockt mit seiner lebendigen Kultur, historischen Städten, sonnigen Stränden und exquisiter Küche. Orte wie Madrid, Barcelona und Valencia sind bei Sonnenanbetern und Kulturbegeisterten beliebt. Die Gastfreundschaft der Spanier und die Vielfalt der spanischen Küche, bekannt für Tapas und Paella, machen das Land besonders einladend.

Als beliebtes Ziel für Remote Worker bietet Spanien ausgezeichnete Internetverbindungen und erschwingliche Lebenshaltungskosten. Valencia ist als beste Stadt für Expats anerkannt, und UNESCO prämierte Osuna für die schönste Straße Europas. Mit etwa 3000 Sonnenstunden jährlich und moderaten Lebenshaltungskosten, darunter Mieten von ca. 1.000 EUR für eine 2-Zimmer-Wohnung in Madrid, ist Spanien sowohl für Touristen als auch für Langzeitbewohner attraktiv.

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Spanien lockt mit seiner lebendigen Kultur, historischen Städten, sonnigen Stränden und exquisiter Küche. Orte wie Madrid, Barcelona und Valencia sind bei Sonnenanbetern und Kulturbegeisterten beliebt. Die Gastfreundschaft der Spanier und die Vielfalt der spanischen Küche, bekannt für Tapas und Paella, machen das Land besonders einladend.

Als beliebtes Ziel für Remote Worker bietet Spanien ausgezeichnete Internetverbindungen und erschwingliche Lebenshaltungskosten. Valencia ist als beste Stadt für Expats anerkannt, und UNESCO prämierte Osuna für die schönste Straße Europas. Mit etwa 3000 Sonnenstunden jährlich und moderaten Lebenshaltungskosten, darunter Mieten von ca. 1.000 EUR für eine 2-Zimmer-Wohnung in Madrid, ist Spanien sowohl für Touristen als auch für Langzeitbewohner attraktiv.

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Spanischer Blog – Librestado

Wenn Du Spanisch sprichst und mehr über das spanische System erfahren möchtest, besuche unseren spanischen Blog. Adrian, unser Experte aus Spanien, versorgt den Blog regelmäßig mit detaillierten Informationen und Artikeln. Außerdem bietet Adrian zusammen mit seinem Team Beratungen an und beherrscht neben Spanisch auch Englisch und Deutsch. Zögere nicht, Dich bei Fragen direkt an Adrian zu wenden!

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