Nein, das hat grundsätzlich nichts miteinander zu tun. Du kannst so viele Wohnsitze und Aufenthaltsgenehmigungen haben, wie Du möchtest. Du kannst bereits vor Deiner Abmeldung alles regeln, denn steuerlich hat das zunächst keine Relevanz. Deinen Steuerwohnsitz wechselst Du erst mit der Abmeldung oder einem Aufenthalt von mehr als einem halben Jahr im Ausland, wenn es hier Doppelbesteuerungsabkommen gibt.
Aus unserer Sicht eignen sich insbesondere steuerfreie Länder, in die Du möglichst einfach einwandern kannst. Hierzu zählen Länder in Lateinamerika wie Paraguay, Uruguay, Panama, Nicaragua, Costa Rica, Guatemala usw. Hier gibt es zwar meist eine Steuer, aber nicht auf ausländisches Einkommen und Einkommen, welches ins Land gebracht wird. Du bekommst hier im Vergleich zu asiatischen Ländern recht günstig eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Doch auch EU-Länder können interessant sein, weil Du als EU-Bürger Niederlassungsfreiheit genießt.
Es kommt tatsächlich auf Deine individuelle Situation an und was im Vorfeld geklärt werden muss. Ist die Wegzugbesteuerung ein Thema bei Dir, müsstest Du Deine Firma zunächst umstrukturieren, was mehrere Monate beanspruchen kann. Es kann aber auch rasch gehen. Im Rahmen unserer PT-Challenge bereits unter 30 Tagen und wenn Du nichts zu regeln hast, sogar von heute auf morgen.
Nein, Deine Staatsangehörigkeit bleibt Dir und hat mit Deinem Wohnsitz nichts zu tun. Du kannst Deine deutsche Staatsangehörigkeit auch gar nicht automatisch verlieren. Du kannst sie höchstens aufgeben, wenn Du eine Neue annimmst, doch auch das ändert sich voraussichtlich 2024, wenn ein neuer Gesetzesentwurf verabschiedet wird, der mehrere Staatsangehörigkeiten neben der Deutschen parallel erlaubt.
Du kannst Deine Papiere wie Personalausweis oder Reisepass gewohnt in Deutschland bei den Bürgerbüros bzw. Rathäusern beantragen, auch wenn Du abgemeldet bist. Teilweise muss jedoch eine Passermächtigung aus dem Land, wo Du gerade Deinen Wohnsitz hast, eingeholt werden, was es dann verkompliziert und doppelt so teuer macht. Im Normalfall ist die Botschaft in dem Land, welches Du bei der Abmeldung angegeben oder Du Deinen Wohnsitz hast, für Dich zuständig. Hier bekommst Du Deine Identitätspapiere. Wir empfehlen in dem Zusammenhang immer Honorarkonsulate zu nutzen.
Genau dafür ist der Staatenlos.ch Blog da. Stöbere bei uns und hol Dir eine Menge Inspiration. Wir haben auch einige Produkte wie das Auswander-Lexikon, wo viele interessante Länder mit Fakten im Detail aufgelistet sind, sowie unsere Videos und Video-Kurse. Es schadet auch nicht, Dir diverse Länder vor Ort anzusehen und dort auch mal länger zu bleiben und nicht wie ein Tourist zu leben.
Natürlich, genau deshalb sind wir ja vom Staatenlos-Konzept, dem Perpetual Traveling, so überzeugt. Du solltest nicht direkt von einem Land in ein anderes auswandern. Besser ist es, auszuwandern, ohne einzuwandern. Bleib doch erst einmal dauerhaft außerhalb des Systems. Melde Dich also aus Deutschland ab und nirgendwo an, zumindest nicht als Steuerwohnsitz. Teste viele Länder aus und bleibe in ungefähr zehn davon mal mindestens vier Monate und entscheide Dich erst dann, wo Du dauerhaft leben möchtest.
Du kannst grundsätzlich jederzeit zurückkehren, da Du ja Deine deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlierst. Komplikationen kann es geben, wenn Du innerhalb von zwei Jahren nach Deiner Auswanderung zurückkehrst, weil Dich dadurch eine Steuerrückzahlung treffen könnte. Das ist nicht der Fall, wenn Du mehr als 24 Monate überwiegend außerhalb Deutschlands warst. Kehre innerhalb dieses Zeitraums also möglichst mit einer Steueransässigkeitsbescheinigung zurück, um Nachzahlungen zu vermeiden. Diese bieten wir beispielsweise für Paraguay an. Es kann weiterhin zu Nachzahlungen für Krankenversicherungen usw. kommen, aber das steht Deiner Rückkehr nicht im Weg.
Fast alle Versicherungen, die es in Deutschland gibt, gibt es auch international und versichern Dich auch wohnsitzlos. Hierzu bieten wir Dir kostenlose Beratungen über unser Makler-Team (URL) an. Davon abgesehen solltest Du in Deinen Verträgen prüfen, ob eine Post- oder eine Meldeadresse Voraussetzung ist. Alles, was eine Meldeadresse bedingt, wird ungültig und sollte gekündigt werden, doch alles, was eine Postadresse bedingt, kannst Du behalten.
Ja, das solltest Du sogar, weil sonst ein Lebensmittelpunkt in Deutschland bestehen bleibt. Wenn Du weiterhin Zugriff auf eine dauerhaft verfügbare und benutzbare Wohnung hast, löst das eine unbeschränkte Steuerpflicht aus. Du könntest einen Lebensmittelpunkt unterstellt bekommen. Vermiete Dein Eigenheim also dauerhaft (mindestens 6 Monate) an einen Dritten und beziehe dafür auch Miete. Diese Miete musst Du mit einer beschränkten Steuererklärung versteuern. Ab gewissen Immobilienwerten kann es auch zu einer erweitert beschränkten Steuerpflicht kommen. Das ist grundsätzlich bei Mieteinnahmen über 16.500,– EUR/Jahr der Fall. Hierzu möchten wir auf Christophs Video (LINK) verweisen.
Grundsätzlich nicht. Du kannst jederzeit reisen, auch wenn Du oftmals einen Wohnsitz bei Einreise oder Visa angeben musst. Gib hier Deinen alten Wohnsitz oder eine andere Adresse, die Du hast, an. Nur weil Du keinen Steuerwohnsitz hast, bedeutet das schließlich nicht, dass Du keinerlei Adresse oder Wohnsitz hast. Wir empfehlen jedoch immer ein Compliance-Setup zu schaffen. Einen Scheinwohnsitz, wo Du auch mit Verbrauchsrechnungen einer Wohnung, Steuernummer und anderen Dokumenten aufwarten kannst, um Dich z. B. bei Banken, Brokern usw. verifizieren und auch Verträge schließen zu können, ohne dabei im System zu landen.