Nicht zwingend. Aber eine Abmeldung bzw. Auswanderung aus Deutschland macht die Auslandsgründung vielfach einfacher. Da es für Dich im Falle einer Abmeldung aus Deutschland keinerlei Beschränkungen (wie zum Beispiel Außensteuer-Gesetze oder Regelungen effektiver Geschäftsführung) mehr zu beachten gibt. Zudem kannst Du nach Deiner Abmeldung aus Deutschland Gelder frei aus Deiner Auslandsfirma auszahlen, ohne sie in Deutschland versteuern zu müssen.
Du willst zusätzlich zu Deiner bestehenden Firma im DACH-Raum eine Auslandsfirma gründen? Dann musst Du im Ausland in der Regel Substanz aufbauen. Das bedeutet: Du musst dort auch Mitarbeiter beschäftigen und eine Betriebsstätte unterhalten. Und das wiederum lohnt sich erfahrungsgemäß erst ab konstant 6-stelligen Einkünften. Eine Gründung im Ausland ist in diesem Fall somit durchaus möglich, sollte aber gut durchdacht sein. Gib uns im Rahmen einer Beratung gerne einen Einblick in Deine Ausgangssituation, dann bekommst Du von unseren Experten eine konkrete und individuelle Einschätzung zu Deinen interessantesten Optionen.
Vorweg eine wichtige Unterscheidung: Wohnsitz und Firmensitz (bzw. Firmengründung) sind grundsätzlich zwei völlig verschiedene Dinge.
Allgemein gilt: Eine Firma im Ausland erfordert in der Regel nie Deine dauerhafte persönliche Präsenz vor Ort. Doch es gibt Ausnahmen: Je nach Land der Firmengründung kann es sein, dass Du einmal jährlich eine Gesellschafterversammlung vor Ort abhalten musst. Sofern Du parallel zu einer deutschen Firma eine Auslandsfirma mit Substanz führst (das bedeutet mit Mitarbeitern und einer Betriebsstätte im Ausland), wirst Du außerdem entweder regelmäßig vor Ort sein oder einen Geschäftsführer im jeweiligen Land einstellen müssen.
Die meisten Freiheiten mit Blick auf Deine Auslandsgründung genießt Du deshalb, wenn Du ohne festen Wohnsitz (als Perpetual Traveler) lebst. Dann kannst Du deine Auslandsfirma komplett remote (von überall aus und ohne physisches Büro) führen.
Wie so oft im Leben lautet die kurze Antwort: Es kommt darauf an.
Der Gründungsprozess für die Optionen, die wir Dir direkt über Staatenlos anbieten, nimmt erfahrungsgemäß rund zwei Wochen in Anspruch - in seltenen Einzelfällen auch bis zu einem Monat. In der Regel kannst Du Deine Auslandsfirma bei einer klassischen Neugründung somit nach weniger als 4 Wochen nutzen.
Wie lange der “Umzug” einer bestehenden deutschen Firma dauert, hängt sehr stark von der Ausgangssituation ab. Je komplizierter diese ist, desto mehr Zeit kann ein “Umzug” in Anspruch nehmen. Ebenso macht es einen Unterschied, ob eine bestehende deutsche Firma schlicht aufgelöst wird oder ob sie parallel weitergeführt werden soll. Komm in diesen Fällen am besten direkt zu uns in die Beratung, damit wir Dir eine konkrete Einschätzung zu Deiner individuellen Situation geben können.
Der Gründungsprozess ist prinzipiell für alle Firmengründungen, die wir anbieten, komplett remote durchführbar. Speziell die Gründung von US LLCs und Firmen in Nevis wird von unseren Kunden als höchst komfortabel wahrgenommen, da selbst die Eröffnung von entsprechenden Bankkonten vollständig remote und digital - also ohne eine Reise ins Ausland möglich ist.
Bei anderen Optionen wie z.B. einer Firmengründung in Dubai ist mindestens eine Einreise erforderlich - da in diesem Fall immer zwingend auch eine Aufenthaltsgenehmigung in Dubai beantragt werden muss. Diese wird nur persönlich vor Ort erteilt. Auch bei einer Gründung in Rumänien empfiehlt sich ein einmaliger Vor-Ort-Termin.
Natürlich lassen wir Dich nach der Gründung nicht allein. Damit Du Deine Auslandsfirma auch in den Folgejahren sicher und immer bestens informiert führen kannst, bieten wir Dir auch über die Gründung hinaus zahlreiche Services rund um die Verwaltung und Betreuung Deiner Firma an. So halten wir Dich unter anderem mit regelmäßigen Newslettern zu aktuellen Entwicklungen immer auf dem neuesten Stand. Zusätzlich bekommst Du zum Beispiel über unseren Support-Chat jeder Zeit Antworten auf Deine individuellen Fragen zu Deiner Auslandsfirma.
Auch, wenn es sich viele Menschen auf den ersten Blick nicht vorstellen können, gibt es tatsächlich eine Vielzahl von Jurisdiktionen (= Länder mit speziellen Gesetzen, Regeln und Vorschriften), die 0% Körperschaftsteuer erheben. Im Volksmund oft “Steueroasen” genannt.
Abseits davon gibt es außerdem sogenannte “Steuertransparente Personengesellschaften”, die keine Körperschaftssteuer zahlen müssen. Stattdessen wird bei diesen speziellen Personengesellschaften nur Einkommensteuer im Land des jeweiligen Wohnsitzes fällig. Sofern man keinen festen Wohnsitz hat oder der eigene Wohnsitz in einem steuerfreien Land liegt, wird in diesen Fällen faktisch keine Einkommensteuer fällig - weil sie ins Leere läuft.
Eine Steuerlast von bis zu 0% ist damit in der Praxis durchaus realisierbar - ganz konkret zum Beispiel als Perpetual Traveler (ein dauerhaft Reisender ohne festen Wohnsitz) in Kombination mit einer US LLC.
Nein - das ist grundsätzlich nicht der Fall. Ein Unternehmen in einem Land macht Dich persönlich generell nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Du bist persönlich in solchen Fällen maximal beschränkt steuerpflichtig. Und zwar auf das Gehalt, das Du Dir aus Deiner Auslandsfirma auszahlst. Auf sämtliche Optionen, die wir Dir für die Gründung einer Auslandsfirma anbieten, trifft das jedoch nicht zu. Du löst mit diesen Firmen somit keine automatischen Steuerpflichten im jeweiligen Gründungsland.
Die Antwort ist einfach: Die Mehrheit der Menschen weiß einfach nicht, dass es diese Möglichkeit gibt.
Und selbst, wenn dieses Wissen vorhanden ist, passt es nicht in das Lebenskonzept der meisten Menschen. Denn die Voraussetzung dafür lautet: Es braucht eine Abmeldung und Auswanderung aus Deutschland (bzw. aus Deinem aktuellen Heimatland), um mit einer Auslandsfirma steueroptimiert oder sogar völlig steuerfrei leben zu können.
Nur ohne einen festen Wohnsitz (oder mit einem Wohnsitz in einem steuerfreien Land) ist es möglich, seine Steuerlast legal auf bis zu 0% zu senken. Solange Du in Deutschland oder Deinem sonstigen Heimatland gemeldet bist, kannst Du Deine Steuern lediglich optimieren. Der Aufwand dafür ist in diesem Fall jedoch vergleichsweise groß und lohnt sich erst bei dauerhaft 6-stelligen Einkünften. Außerdem muss dabei auch das Geschäftsmodell überhaupt erst einmal glaubwürdig digital ins Ausland verlagert werden können.
Das kommt natürlich auf die Branche an, in der Du tätig bist. In einigen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, zum Beispiel eine deutsche GmbH zu nutzen, um den deutschsprachigen Raum zu bedienen. Dennoch sind heutzutage besonders Gründungsoptionen wie US LLCs für den deutschen Markt nichts Außergewöhnliches mehr.
Ganz im Gegenteil: US-Firmen genießen in Deutschland grundsätzlich hohes Vertrauen und Ansehen. Die gegenseitige Anerkennung von Rechnungen ist zum Beispiel sogar hochoffiziell im Freundschaftsvertrag mit den USA festgeschrieben.
Das kommt zunächst mal ganz auf die Branche an, in der Du tätig bist. Eine pauschale Antwort ist daher ohne spezifischen Kontext schwierig.
Was wir jedoch aus unserer Erfahrung sagen können: Speziell die USA sind als mächtiges Land im weltweiten Geschäftsverkehr sehr angesehen. Rechnungen von US-Firmen werden überall uneingeschränkt anerkannt. Weiterhin ermöglicht eine Gründung in den USA einen erleichterten Zugang zum amerikanischen Finanzmarkt - und damit auch zu einer Vielzahl von interessanten Banken und international gängigen Zahlungsdienstleistern (wie unter anderem Paypal, Stripe, etc.).