Eine Familienstiftung sollte in guten Zeiten aufgesetzt werden. Es ist rechtlich problematisch und in einigen Fällen strafbar, kurz vor einer Scheidung oder einem Konkurs das Privatvermögen in eine Stiftung zu überführen. Um einen effektiven Vermögensschutz zu gewährleisten, sollte die Gründung und Vermögensübertragung in die Stiftung rechtzeitig erfolgen, sodass das Vermögen sicher vor Gläubigerzugriff ist. Es ist wichtig, sich der jeweiligen Anfechtungsfristen bewusst zu sein, die je nach Land variieren.
Es gibt über 30 Jurisdiktionen, in denen eine Familienstiftung aus deutscher Sicht steuerlich vorteilhaft sein kann. Zu den interessantesten zählen Liechtenstein, Malta und Luxemburg. Liechtenstein bietet dank seiner Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum und dem Amtshilfeabkommen mit Deutschland besonders vorteilhafte Bedingungen. Malta und Luxemburg bieten ebenfalls attraktive Regelungen für Stifter aus dem DACH-Raum. Es ist jedoch wichtig, lokale Experten zu konsultieren und die genauen rechtlichen Regelungen jedes Landes zu überprüfen.
Die Familienstiftung dient in erster Linie der geordneten Vermögensübertragung an Erben. Es geht jedoch nicht nur um Steueroptimierung oder Erbschaftssteuerfreiheit, sondern vielmehr darum, den Willen des Stifters über seinen Tod hinaus zu gewährleisten. Er kann damit sicherstellen, dass sein Vermögen bestimmten Zwecken und Personen zukommt, selbst wenn er aufgrund von Tod oder Krankheit nicht mehr handlungsfähig ist. Zudem kann eine Familienstiftung genutzt werden, um Pflichtanteilsgesetze für Erben in manchen Ländern zu umgehen und den Zugriff auf das Vermögen unter bestimmten Bedingungen zu stellen.
Antwort: Offshore-Stiftungen können für eine hohe Anonymität sorgen. Da die Stiftung als eigene Rechtspersönlichkeit fungiert, kann sie als Gesellschafter von anderen Unternehmen oder Rechtspersönlichkeiten auftreten und somit den wahren Eigentümer des Vermögens verschleiern. Dies ist insbesondere bei Besitztümern wie Immobilien oder Yachten nützlich. Jedoch sind durch stärkere Banken-Compliance im 21. Jahrhundert Grenzen gesetzt.
Eine korrekt eingerichtete Familienstiftung gehört sich selbst. Daher kann sie bei einer Wohnsitzverlagerung ins Ausland dazu beitragen, die in Ländern wie Deutschland oder Österreich geltende Wegzugsbesteuerung zu vermeiden. Der Auswanderer besitzt dann keine direkten Firmenanteile, und die Jurisdiktion der Stiftung ändert sich nicht automatisch durch den Wegzug. Allerdings sollte der Stifter nicht zu viel Kontrolle über die Stiftung behalten, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
Eine Familienstiftung gehört sich selbst und hat keine Gesellschafter. Es gibt also keine Anteilseigner, die Kapital bereitstellen und im Gegenzug einen Anspruch auf das Vermögen der Stiftung haben. Die Kontrolle über eine Familienstiftung erfolgt durch einen Stiftungsrat, der sich in Verantwortung und Haftung von Geschäftsführern eines Unternehmens unterscheidet. Zudem kann der Wille des Stifters in einer Stiftung über seinen Tod hinaus bestehen bleiben, während bei einem Unternehmen die Erben nach dem Tod eines Gesellschafters über dessen Anteile verfügen können.
Der Hauptunterschied liegt in der Rechtspersönlichkeit. Während Familienstiftungen eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, besitzt ein Trust keine. In einem Trust hat der Begünstigte grundsätzlich einen vollständigen Anspruch auf dessen Vermögenswerte. Trusts sind hauptsächlich in Common Law Staaten anerkannt und werden von einem Trustee verwaltet, der das Vermögen getrennt von seinem eigenen Vermögen behandelt. Bei Familienstiftungen hingegen ist der Stiftungsrat der Stiftung verpflichtet und nicht direkt den Begünstigten. Das macht Trusts tendenziell begünstigtenfreundlicher, während Familienstiftungen den Willen des Stifters stärker in den Vordergrund stellen.
Kunstinvestitionen, insbesondere in Kombination mit Zollfreilagern, bieten mehrere Vorteile. Erstens gewähren sie Anonymität und Diskretion, was in einer Zeit wachsender Transparenzanforderungen und Datenschutzbedenken von Vorteil ist. Zweitens bieten sie steuerliche Vorteile, da Kunstwerke in vielen Ländern als Kulturgut betrachtet werden und daher von der Erbschaftssteuer befreit sind. Außerdem können Kunstwerke in stabilen Jurisdiktionen gelagert werden, was zusätzliche Sicherheit bietet. Zollfreilager sind zudem international anerkannte Einrichtungen, die eine legale Verwahrung von Vermögenswerten, einschließlich Kunstwerken, ermöglichen.
In Nevis sind die Anforderungen für Klagen gegen solche Strukturen sehr hoch. Kläger müssen erhebliche Sicherheiten hinterlegen, bevor sie ihre Klage einreichen können. Zusätzlich ist die Beweislast sehr hoch angesetzt, sodass Kläger einen starken Beweis für ihren Anspruch erbringen müssen. All dies dient dazu, unbegründete und opportunistische Klagen abzuschrecken.
Ja, es ist möglich, beide Varianten zu kombinieren. Man könnte beispielsweise eine Personengesellschafts-LLC an eine Kapitalgesellschafts-LLC verpachten. Beide können Immobilien besitzen und den Lastenausgleichsbonus nutzen. Bei umfangreichen Immobilienportfolios könnte es sinnvoll sein, beide LLC-Formen in Betracht zu ziehen.