Die Reform erleichtert die Mehrstaatigkeit, sodass es künftig einfacher sein wird, die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland zu behalten oder zu erlangen. Dies bedeutet, dass deutsche Staatsbürger auch eine ausländische Staatsbürgerschaft behalten können, wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben, und umgekehrt. Während die Nachrichten und Medien natürlich hauptsächlich über Ausländer und Flüchtlinge berichten, sollten wir nicht übersehen, dass auch Deutsche von den neuen Änderungen profitieren können. Die erleichterte Regelung, eine zweite, dritte oder sogar vierte Staatsbürgerschaft zu erlangen, eröffnet neue Möglichkeiten. Obwohl Deutschland nicht als Steueroase bekannt ist und es wahrscheinlich nie sein wird, ist die unbestreitbare Macht eines deutschen bzw. europäischen Passes nicht zu unterschätzen.
Ja, es ist möglich, insbesondere wenn es sich um eine Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes oder der Schweiz handelt. Bei Staatsbürgerschaften außerhalb der EU/Schweiz ist eine Beibehaltungsgenehmigung erforderlich.
Eine Beibehaltungsgenehmigung ist eine Genehmigung der deutschen Behörden, die es Dir erlaubt, Deine deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten, wenn Du eine neue Staatsbürgerschaft erwirbst. Sie muss vor dem Erwerb der neuen Staatsbürgerschaft beantragt und erhalten werden.
Nein, die Abmeldung aus Deutschland führt nicht zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. Die Staatsbürgerschaft und die Anmeldung oder Abmeldung bei einer kommunalen Meldestelle sind rechtlich gesehen zwei verschiedene Dinge. Die Abmeldung betrifft lediglich Deinen Wohnsitzstatus in Deutschland, nicht Deine Staatsbürgerschaft. Du bleibst also Deutsche(r)!
Die Steuerpflicht in Deutschland ist weniger an die Staatsbürgerschaft gebunden als vielmehr an den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt einer Person oder ihren Lebensmittelpunkt.
Zum Thema Steuerpflicht können die folgenden Themen abgeleitet werden:
- Unbeschränkte Steuerpflicht: Wenn jemand seinen Lebensmittelpunkt oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist er unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass das weltweite Einkommen in Deutschland zu versteuern ist, unabhängig davon, wo es erwirtschaftet wurde.
- Beschränkte Steuerpflicht: Wenn jemand weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus deutschen Quellen bezieht (z.B. Mieteinnahme, Gehälter), ist er in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Hier wird nur das in Deutschland erzielte Einkommen besteuert.
- Erweitert beschränkte Steuerpflicht: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine erweitert beschränkte Steuerpflicht in Betracht kommen, etwa wenn jemand zwar im Ausland lebt, aber enge persönliche und wirtschaftliche Bindungen zu Deutschland hat. Auch hierbei müssen nur die in Deutschland erzielten Einkünfte versteuert werden. Immer wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen innerhalb der nächsten 10 Jahre zu Beginn eines Veranlagungszeitraumes erfüllt sind, können die Rechtsfolgen der erweitert beschränkten Steuerpflicht greifen.
- Keine Steuerpflicht: Wenn jemand weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und auch keine Einkünfte aus deutschen Quellen bezieht, ist er in Deutschland nicht steuerpflichtig.
Nach einer Abmeldung aus Deutschland und bei Verlagerung des Lebensmittelpunkts ins Ausland tritt erst in der Regel eine beschränkte Steuerpflicht in Kraft, wenn noch Einkünfte aus deutschen Quellen erzielt werden. Ansonsten, wenn keine solchen Einkünfte vorhanden sind, gibt es keine Steuerpflicht in Deutschland.
Die Diskussion um Besteuerung nach Staatsbürgerschaft in Deutschland zielt darauf ab, die Sozialsystemkosten angesichts der alternden Bevölkerung und des Fachkräftemangels zu decken. Einige Experten schlagen vor, dass Personen, die von der deutschen Staatsbürgerschaft profitieren, angemessen zum Steuersystem beitragen sollten. Die USA praktizieren bereits ein solches System, was als möglicher Beleg für seine Anwendbarkeit gesehen wird. Obwohl unklar ist, ob diese Besteuerungsform in Deutschland umgesetzt wird, könnte sie in zukünftigen Reformen erneut diskutiert werden.
In Europa bieten Länder wie Malta und Zypern Staatsbürgerschaft durch Investitionsprogramme an, die Schenkungen und Immobilienkäufe im Wert von über €1 Million bzw. €2-€2.5 Millionen erfordern. Portugal und Griechenland haben Golden Visa-Programme mit Immobilieninvestitionen von €500.000 bzw. €250.000. In der Karibik erlauben Länder wie St. Kitts & Nevis und Dominica den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Schenkungen oder Immobilieninvestitionen zwischen $100.000 und $200.000. Vanuatu im Pazifik und die Türkei im Nahen Osten bieten ähnliche Programme mit Schenkungen von $130.000 bzw. Immobilieninvestitionen von $250.000 an.
Nein, es gibt die Möglichkeit, sich für eine unbeschränkte Steuerpflicht zu entscheiden, wenn man den Großteil seiner Einnahmen aus deutschen Quellen bezieht, aber dies ist eine Option und kein Zwang.
Staatenlos verfügt über ein globales Netzwerk von Partnern und ist international aufgestellt, um individuelle Unterstützung bei der Erlangung weiterer Staatsbürgerschaften von Anfang bis Ende zu bieten. Mit unserer umfassenden Erfahrung kennen wir alle Hauptprogramme und deren Bedingungen, die einen erheblichen Vorteil mit sich bringen. Zusätzlich zu den konventionellen Wegen erforschen wir auch alternative Vorgehensweisen, um die Möglichkeiten zur Erlangung einer zusätzlichen Staatsbürgerschaft zu optimieren.