Nein, in einigen Ländern, wie z.B. Deutschland, kann die Abmeldung bereits ein Indiz zur Aufgabe der Steuerpflicht sein. Es ist also nicht immer zwingend notwendig, sich einen neuen Steuerwohnsitz zu suchen, um aus der Steuerpflicht im Heimatland herauszukommen.
Nein, es gibt zwar Gründe, warum man ein Steuerzertifikat aus einem anderen Land benötigt, aber das Konzept des "Perpetual Traveling" erfordert dies nicht zwangsläufig.
Nein, während es hilfreich sein kann, viele Verbindungen zum Heimatland zu trennen, führen diese Faktoren allein nicht zwangsläufig zur Steuerpflicht. Sie können jedoch als Indizien für einen Lebensmittelpunkt dienen.
Die steuerliche Ansässigkeit wird in vielen Ländern anhand verschiedener Kriterien bestimmt. Eine weit verbreitete Regel ist die 183-Tage-Regel, bei der Personen steuerlich ansässig werden, wenn sie sich mindestens 183 Tage im Jahr in einem Land aufhalten. Andere Länder nutzen den Lebensmittelpunkt oder wirtschaftliche Interessen als Grundlage.
Die Verfügbarkeit oder der Besitz einer Immobilie ist in vielen Ländern kein ausschlaggebender Faktor für die Bestimmung der Steuerpflicht. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Immobilienverfügbarkeit kombiniert mit anderen Faktoren, wie z.B. der Dauer des Aufenthalts oder der Registrierung beim Einwohnermeldeamt, zur Steuerpflicht führen kann.
Nein, in den deutschsprachigen Ländern hängt die Steuerpflicht von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt ab und nicht von der Staatsbürgerschaft.
Zu den häufigsten Fragen gehören: Die Dauer des Aufenthalts in Deutschland, das genaue Datum des Umzugs ins Ausland, die Weiternutzung einer inländischen Wohnung, ob der persönliche und geschäftliche Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt wurde, Aufenthalte in Deutschland (speziell bei Umzug in die Schweiz), eine eventuelle Rückkehr nach Deutschland, der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, Anspruch auf Kindergeld vor dem Wegzug, Vorhandensein von Vermögen im Inland inklusive Details dazu, wo der wertvollste Teil des Vermögens liegt, Erzielung von Einkünften im Inland, Beteiligungen an in- oder ausländischen Gesellschaften, ob man bei einem anderen Finanzamt geführt wurde, das Vorhandensein eines inländischen Bevollmächtigten und schließlich die Angabe einer Bankverbindung im Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Nein, es gibt die Möglichkeit, sich für eine unbeschränkte Steuerpflicht zu entscheiden, wenn man den Großteil seiner Einnahmen aus deutschen Quellen bezieht, aber dies ist eine Option und kein Zwang.
Das ist ein Mythos. Während es gewisse Herausforderungen geben kann, gibt es genügend Strategien, um wieder in die deutsche Gesellschaft integriert zu werden. Mit anderen Worten: Es ist absolut risikolos, den neuen Lebensstil mit der Welt um Dich herum auszuprobieren.
Eine Nachbesteuerung bei der Rückkehr nach Deutschland kann unter bestimmten Umständen erfolgen, insbesondere wenn die Auswanderungszeit sehr kurz war und den Anschein erweckt, dass keine echte Auswanderung geplant war, sondern eher ein kurzfristiger Steuervorteil gesucht wurde. Diese Nachbesteuerung tritt häufig im Wertpapierbereich auf. Wenn man jedoch während seiner Auslandszeit ein Steuerzertifikat oder eine Steueransässigkeitsbescheinigung erhalten hat, insbesondere aus Ländern wie Malta, Zypern oder Georgien, ist man in der Regel auf der sicheren Seite. Wir wiederholen: Es gibt überhaupt gar kein Risiko, den neuen Lebensstil mit der Welt um Dich herum auszuprobieren.