Befreiung von der Erbschaftsteuer
Kunstwerke werden oft als Kulturgut betrachtet und sind daher von der Erbschaftssteuer befreit. Somit kannst Du langfristig planen und Deine Erbschaftssteuer optimieren.
Steuerfrei dank Zollfreilager
Deine Kunstwerke werden anonym in einem Zollfreilager eingelagert. Obwohl der Verkauf schon nach einem Jahr steuerfrei wäre, empfehlen wir eine Mindesthaltedauer von 10 Jahren, um den vollen Wert dieser mittel- und langfristigen Anlage auszuschöpfen.
Vollste Anonymität
Das Zollfreilager gewährleistet vollste Anonymität, was auch Überschreibungen betrifft und Steueroptimierungsmöglichkeiten mit sich bringt.