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Nicht alles wandelt sich zum Schlechten in der Europäischen Union. Viele Länder besinnen sich wieder auf ihre nationale Identität und treiben den Steuerwettbewerb innerhalb der 28 EU-Mitgliedsstaaten voran. Während Beispiele wie Rumänien, Polen und Ungarn dies in den letzten Jahren bei der Körperschaftssteuer gezeigt haben, tut sich auch bei der Einkommenssteuer in vielen Ländern etwas. Vielen Staaten ist der Erfolg von Sonderprogrammen wie dem NHR in Portugal oder Non-Dom in Zypern nicht entgangen. Sie fangen deshalb an Ausländer mit Steuervorteilen anzulocken, die oft auch für ausgewanderte Inländer gelten. Eines dieser Länder ist Italien.

Über Italien haben wir auf Staatenlos bisher kaum ein Wort verloren. Interessant ist allenfalls, dass Italiener durch einen speziellen Freundschaftsvertrag mit Panama die Permanent Residence dort noch einfacher erwerben können als das mit dem Friendly Nations Visa der Fall ist. Es ist für sie ca 1000€ günstiger.

Gar nicht mal so wenige Italiener wurden dabei bereits durch Staatenlos beraten. Den Staatenlos-Blog gibt es mittlerweile mit senzastato.com auch in italienischer Sprache. Allerdings zielt die Beratung von Italienern durch Staatenlos eher auf die vielen deutsch-sprachigen Südtiroler ab, die gerne übersehen werden. Auch an diese wendet sich natürlich der Staatenlos-Blog.

Italien ist in vielen Aspekten dabei noch unattraktiver als Deutschland und Österreich. Italien liefert gewissermaßen den Blueprint was bei uns noch an Maßnahmen kommen könnte. Andererseits ist die aktuelle Regierung in Italien wesentlich reformfreudiger.

 

Insbesondere steuerlich gibt es mittlerweile für verschiedene Gruppen so attraktive Vergünstigen, dass Staatenlos darüber schreiben muss. Dabei sollten aber nicht die Nachteile vergessen werden, die Bella Italia definitiv ebenso hat. Zum Beispiel die hohe Sozialversicherungsbeiträge oder ausufernde Reporting-Pflichten.

 

Wesentlich geht es in diesen Artikel um die 3 relevantesten Steuervergünstigungen, die in Italien in den letzten Jahren aufgelegt wurden und durch eine kürzliche Reform nochmals wesentlich in ihrer Attraktivität gesteigert wurden. Dabei handelt es sich um:

  • Das Inbound Tax Regime für Arbeitnehmer und nun auch Selbstständige
  • Das Non-Dom-Regime für High-Net-Worth Individuals
  • Das Rentner-Regime für Rentner, die nach Süditalien ziehen

 

Aktuelle Besteuerungslage in Italien

Bereits seit 2017 gibt es das sogenannte Inbound Tax Regime in Italien, das angestellten Ausländern und auch italienischen Expats mit längerer Abwesenheit aus ihrem Heimatland attraktive Steuervergünstigungen bei Rückkehr gewährt. Sie konnten bisher mit einer Steuerfreistellung von 50% rechnen, zahlten also nur die Hälfte der jeweiligen Einkommenssteuer. Diese steigt in Italien ohne Freibeträge schnell von 23% auf 43% an. Die genauen Steuerprogressionsstufen sind:

  • 0-15.000€: 23%
  • 15.000€-28.000€: 27%
  • 28.000€-55.000€: 38%
  • 55.000€-75.000€: 41%
  • Über 75.000€: 43%

 

Auf die Einkommenssteuerbelastung werden noch regionale Steuern (0.7-3,3%) und Gemeindesteuern (max. 0.9%) je nach Standort hinzuberechnet. Verschiedene Steuerrabatte in Höhe von 19% für Lebensversicherung, Kranken-, Schul- und Beerdigungskosten werden im kleineren Maßstab (max 1000€-2000€) gewährt. Auch für nicht arbeitende Ehepartner (800€ nur unter 80.000€ Einkommen) und Kinder (950€ unter 95.000€ Einkommen) gibt es Tax Credits.

Die sogenannte Produktivitätssteuer (IRAP) schlägt mit 3,9% bis 4,82% je nach Arbeitsort und Tätigkeit in Italien für Selbstständige noch zu. Diese werden auf den Reingewinn berechnet, der nur spezifische Deduktionen erlaubt. Es geht hier aber rein um Tätigkeiten mit Italien-Bezug. Die Umsatzbesteuer beträgt im Regelfall 22%.

Nicht vergessen sollte man freilich jedoch die Sozialversicherung, die in Italien je nach Tätigkeit mit zwischen 24% bis 34% zu Buche schlägt. Dies kommt auf den ausgeübtem Beruf an, der gerade bei regulierten Profesisionen oft ein eigenes Versorgungswerk hat. Meistens muss aber in die sogenannte Gestione Separata (INPS) eingezahlt werden, die 25,72% auf ein maximales Einkommen von 101.427€ beträgt (bei Selbstständigen).

Diese Belastung ist nicht unerheblich, kann in der Regel aber den zu versteuernden Gewinn noch senken. Dank Sozialversicherungsabkommen der EU und mit einigen anderen Staaten kann die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen unter Umständen jedoch vermieden werden. Ist dies der Fall kann das Inbound Tax Regime besonders lohnenswert sein. Ein zukünftiger Artikel wird sich mit diesem Thema beschäftigen.

Freilich gibt es auch noch andere relevante Steuern. Erbschafts- und Schenkungssteuern sind vorhanden, aber im europaweiten Vergleich eher niedrig mit hohen Freibeträgen. Pro Schenkung fallen jedoch 200€ pauschal an:

  • Ehefrau und Kinder: 4% bei 1 Million € Freibetrag
  • Geschwister: 6% bei 100.000€ Freibetrag
  • Verwandte: 6% ohne Freibetrag
  • Fremde Dritte: 8% ohne Freibetrag

 

Die Besteuerung von Dividenden, Zinserträgen und Kursgewinnen beträgt generell flat 26% mit diversen Ausnahmen. Veräußerungsgewinne aus Immobilien werden (außer der eigenen Hauptwohnung) mit 20% versteuert sofern der Verkauf unter der Haltefrist von 5 Jahren liegt. Mieteinnahmen werden generell mit der Einkommenssteuer verrechnet, für Kurzzeitvermietung unter 30 Tagen gilt jedoch eine Flat Rate von 21%.

In Italien bestehen Zusatzsteuern auf ausländisch gehaltene Immobilien und Vermögensverwerte (IVIE). Immobilien im Ausland werden mit einer Vermögenssteuer von 0.76% des Katasterwertes (EU) oder Kaufpreises (Non-EU) belegt (in Ausnahmen 0.4%). Dies gilt generell auch für inländisches Real Estate (IUC).

Im Ausland gehaltene Vermögenswerte unterliegen einer Vermögenssteuer (IVAFE) von 0,20%. Alle ausländischen Vermögenswerte müssen im sogenannten “Foreign Investment Return” deklariert werden. Eine Befreiung davon ist im Non-Dom-Regime und Renter-Regime möglich. Bei Nicht-Deklarierung gibt es Strafen von 3-15% des Vermögensverwertes, doppelt so hoch wenn in einem Land auf der Schwarzen Liste Italiens gehalten. Fristen für die Steuererklärung und weitere Dokumente ist in der Regel der 31. Oktober für das vorausgehende Steuerjahr.

 

Das Inbound Tax Regime nun auch für Selbstständige

Nach der Erklärung des derzeitigen Steuersystems wollen wir uns einmal die Regeln für das Inbound Tax Regime genauer anschauen. Dieses besteht mit einer 50%-Freistellung für bestimmte Angestellte bereits seit 2017. In Anspruch nehmen konnten dies bisher nur bestimmte Berufe oder Uni-Absolventen mit Bachelor, die mindestens 2 Jahre außerhalb Italiens studiert oder gearbeitet haben und in den letzten 5 Jahren nicht in Italien steuerpflichtig waren.

 

Bei Inanspruchnahme des Inbound Tax Regime verpflichten sie sich mindestens 2 Steuerjahre in Italien zu leben und können die Steuerfreistellungen für 5 Jahre in Anspruch nehmen. Maßgeblich ist der Lebensmittelpunkt in Italien mit ähnlichen Regelungen wie in Deutschland. Eine Eintragung im Register der italienischen Bevölkerung (vergleichbar mit dem deutschen Meldesystem) führt ebenfalls generell zur Steuerpflicht. Italien, und nicht ein anderes Land, sollte aber klar nachvollziehbarer Lebensmittelpunkt sein.

 

Beschlossen am 28. Juni 2019 wird dieses bisherige Regime nun erweitert. Zu den maßgeblichen Änderungen gehört die Erhöhung der Steuerfreistellung auf 70% und Ausweitung des Programms auf Selbstständige und Einzelunternehmer. Bei Zuzug in Italiens südliche Regionen beträgt die Steuerfreistellung sogar 90%. Zu diesen Regionen gehören: Abruzzo, Molise, Kampanien, Puglia, Basilicata, Kalabrien, Sardinien und Sizilien.

Eine Steuerfreistellung von 90% im Süden von Italien bedeutet also quasi nur noch 10% der progressiven Einkommenssteuer zu zahlen. Bei einem Spitzensteuersatz von 43% ab 75.000€ sinkt dieser also auf 4,3%. In Norditalien sind es bei 30% von 43% ca. 13%. Zur Nutzung dieses Rabattes darf in den letzten 2 Jahren keine Steuerpflicht in Italien bestanden haben.

Die Steuerfreistellung gilt generell für das Jahr der Einwanderung und die 4 darauf folgenden Jahre. Für weitere 5 Jahre kann unter Bedingungen eine 50%-Freistellung genutzt werden (70% in Süditalien). Dazu muss entweder innerhalb eines Jahres vor oder nach Inanspruchnahme des Inbound Tax Regime Eigentum in Italien gekauft werden. Alternativ reicht ein minderjähriges Kind aus um sich zu qualifizieren. Bei mindestens 3 Kindern beträgt die Steuerfreistellung weiterhin 90%

Wesentlich ist, dass das Regime für mindestens 2 Steuerjahre genutzt werden muss. Ist der Zeitraum kürzer, kann die Steuerfreistellung nachträglich entfallen und normale Einkommenssteuern berechnet werden. Außerdem muss die Tätigkeit überwiegend in Italien erfolgen. Dies zielt generell auf die 183 Tage-Regelung ab. Kürzere Auslandsaufenthalte zu Urlaubszwecken und Geschäftsreisen unter 2 Wochen zählen in der Regel in die 183 Tage herein. Der Lebens und Arbeitsmittelpunkt sollte sich aber klar in Italien statt einem anderen Land befinden. Zur Anwendung der 90%-Freistellung in Süditalien ist in erster Linie die Wohnadresse und Lebensmittelpunkt von Frau/Kindern entscheidend.

Nach den neuen Richtlinien kann praktisch jeder Ausländer und viele ausgewanderte Italiener das Inbound Tax Regime nutzen. Voraussetzung ist die Staatsbürgerschaft eines Landes aus der EU/EWR oder eines Landes mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen oder Informationsaustausch-Abkommen besteht. Bestimmte Berufe oder ein Uni-Abschluss werden nicht mehr vorausgesetzt. Zudem verringert sich die nötige Zeit im Ausland seit der letzten Steuerpflicht in Italien von 5 auf 2 Jahre.

 

Durch die extremen Steuerfreistellungen und einer hohen, aber begrenzten Sozialversicherung kann es sich mittlerweile lohnen nachzudenken als gut verdienender Selbstständiger nach Italien auszuwandern, sofern man sich die meiste Zeit dort aufhalten möchte.

 

Bei einem angenommenen Wohnsitz in Süditalien lässt man bei einem Gewinn von 100.000€ noch etwa 30.000€ liegen dank der Sozialversicherung, hat dafür aber auch eine umfangreiche Absicherung für Alter, Behinderung, Krankheit, Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Bei 200.00€ sind dies dank Deckelung der Sozialversicherungs-Beiträge dann nur etwa 5000€ mehr in Steuern und die Belastung sinkt von ca 30% auf unter 20%. Bei 500.000€ Jahreseinkommen beträgt die effektive Belastung gerade mal noch etwa 10% und nimmt mit steigenden Einkommen immer weiter ab.

Wesentlich ist aber zu verstehen, dass sich die Steuerfreistellungen nur an nicht haftungsbeschränkte Selbstständige und Einzelunternehmer richten.

 

Das Inbound Tax Regime lässt sich nicht bzw. Nur schwierig mit Anteilen an Kapitalgesellschaften im In- und Ausland nutzen. Zumindest nicht über eine Ausschüttung von Gewinnen, sondern allenfalls die Abrechnung als Selbständiger aus seinen eigenen Firmen.

 

Sind diese im Ausland müssen typische CFC-Rules beachtet werden, die auch in Italien gelten.Für vermögende Privatpersonen und Unternehmer mit Auslandsunternehmen ist deshalb Italiens Non-Dom-Regime interessanter, das ebenfalls seit 2017 in Kraft ist.

 

Das italienische Non-Dom-Programm

2017 hat Italien das traditionell angelsächsische System der “Non-Dom-Besteuerung für Ausländer” kopiert, mit dem sein südlicher Nachbar und beliebte Steueroase für Italiener – Malta– seit Jahrzehnten Steuerflüchtlinge anlockt. In Italien ähnelt dies allerdings eher seinem nördlichen Nachbar – der Schweiz – da eine hohe Minimalbesteuerung besteht.

Die Pauschalsteuer beträgt 100.000€ plus 25.000€ für jedes Familienmitglied. Damit ist sämtliches Auslandseinkommen abgegolten, das im Ausland verbleibt. Inlandseinkommen wird jedoch zu normalen italienischen Sätzen versteuert. Eine Kombination mit dem Inbound Tax Regime ist dabei nicht möglich. Eine Ausnahme besteht bei der Veräußerung von substantiellen Gesellschafts-Anteilen in  den ersten 5 Jahren nach Zuzug. Diese können in Italien besteuert werden.

Anders als in anderen klassischen Non-Dom-Ländern geschieht dies nicht unter der Bedingung, dass das Geld im Ausland investiert ist oder bei Auslandsreisen ausgegeben wird (Remittance Base Taxation). Stattdessen greift ab Zahlung der Pauschalsteuer eher eine Art Territorialbesteuerung. Auslandseinkommen kann auch nach Italien fließen und dort ausgegeben oder investiert werden. Dazu gehört jede Kategorie von Auslandseinkommen. Nur Inlandseinkommen wird zu normalen Sätzen versteuert.

Jeder, der maximal ein Jahr in den letzten 10 Jahren in Italien steuerpflichtig war, kann das Non-Dom-Regime in Anspruch nehmen. Theoretisch kann in der Steuererklärung das Non-Dom-Regime in Verbindung mit Zahlung der Pauschalsteuer beantragt werden. Besser ist es aber sich einen Vorbescheid (Advance Ruling) von den italienischen Steuerbehörden zu holen. Das Non-Dom-Regime kann für insgesamt 15 Jahre genutzt werden.

Der zusätzliche Vorteil für Non-Doms in Italien liegt in der Aussetzung der Vermögenssteuer auf Auslandsimmobilien und Auslandsvermögen. Dieses muss auch nicht mehr deklariert werden. Auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf ausländisches Vermögen entfällt. Außensteuergesetze greifen weiterhin, auf eine Minimalsubstanz bei Auslandsunternehmen sollte also geachtet werden.

Natürlich sind 100.000€ Pauschalsteuer plus 25.000€ für jeden Familienangehörigen nicht wenig. Verglichen mit anderen deutlich kleineren Steueroasen ist das Angebot Italiens aber durchaus attraktiv. In der Schweiz zahlt man mittlerweile selbst in den günstigsten Kantonen mindestens 150.000€ Pauschalbesteuerung.

 

Für viele typische Staatenlos-Leser ist aber sicherlich das Inbound Tax Regime interessanter. Selbst als Einkommens-Millionär zahlt man hier nur etwa 70.000€ Steuern und Sozialabgaben – effektiv knapp 7%.

 

Sobald substantieller Auslandsbesitz und Auslandsvermögen samt entsprechenden Dividenden und Kursgewinnen dazu kommt ist der Non-Dom-Status aber sicher reizvoller. Ein späterer Wechsel ist jedoch schwierig, da man sich im Inbound Tax Regime für 2 Jahre verpflichtet, während das Non-Dom-Regime nur 1 Jahr Steuerpflicht in den letzten 10 Jahren erlaubt. Hier sollte man sich gut überlegen welcher Status sich mehr lohnt.

 

Steuervergünstigungen für Rentner in Süditalien

Freilich sind dies nicht die beiden einzigen Steuervergünstigungen, die Italien bietet. Gerade für Personen höheren Alters kann vor allem die dritte relevante Steuervergünstigung interessant sein.

 

Diese setzt aber die Wohnsitzverlagerung nach Süditalien in Städte unter 20.000 Einwohnern voraus. Dazu gehören die Regionen Abruzzo, Molise, Kampanien, Puglia, Basilicata, Kalabrien, Sardinien und Sizilien. Viele der aussterbenden italienischen Kleinstädte sollen so wiederbelebt werden.

 

Nutzbar ist dieses Sonderprogramm für alle Rentner und Pensionäre, die eine lebenslang verbriefte Auszahlung unbestimmter Höhe von öffentlichen oder privaten Stellen aus dem Ausland erhalten. Da es keine Mindesthöhe gibt ist grundsätzlich auch eine Lebensversicherung akzeptabel als Nachweis, solange diese eine garantierte monatliche Auszahlung bis zum Tode verspricht.

Die Steuervergünstigung besteht aus einer Flat Tax von 7% nicht nur auf die ausländische Pension oder vergleichbare Zahlung, sondern jegliches Auslandseinkommen. Somit können auch Rentner mit hohen Kapitalerträgen aus Aktien, Trading oder vergleichbaren Vermögensverwerten deutlich geringere Steuern als normal zahlen (7% statt 26% in den meisten Fällen).

Es ist möglich Einkommen aus gewissen Länder freiwillig von der Flat Tax auszuschließen, etwa um die unter normalen italienischen Regeln bestehende Doppelbesteuerungsabkommen und Tax Credits zu nutzen (“Rosinenpicken”). Dies macht beim ausländischen Renteneinkommen generell Sinn, da dieses in vielen Ländern ohnehin der beschränkten Steuerpflicht unterliegt und damit voll mit der italienischen Steuer verrechnet werden kann.

Wirklich interessant ist das Programm deshalb für Pensionäre, die auch gewisse Kapitalerträge haben. Bedingung zur Nutzung ist in den letzten 5 Jahren keinen italienischen Steuerwohnsitz gehabt zu haben. Zudem muss das Land der Staatsbürgerschaft ein DBA oder TIEA mit Italien besitzen.

Ähnlich dem Non-Dom Regime bietet der neue Rentner-Status in Italien den Vorteil der Aussetzung der Vermögenssteuer und ihrer Berichtspflichten. Die 7%ige Flat Tax kann für 10 Jahre genutzt werden, ein voriger Wegzug ist aber ebenfalls laufend möglich. Generell ist der Sonderstatus für Pensionäre dem Non-Dom-Status deshalb vorzuziehen, solange man weniger als 1,5 Millionen Euro im Jahr an Auslandseinkommen hat. Bedingung ist aber natürlich die vorhandene lebenslang garantierte Zahlung aus dem Ausland.

 

Welches Programm in Italien für welche Situation

Italien unter seiner neuen Regierung entwickelt sich auch in vielen weiteren Aspekten sehr positiv. Weitere Steuervergünstigungen in Höhe von 90% gibt es etwa für Professoren und Forscher, die so ins Land (zurück) geholt werden sollen. Auch Spitzensportler und ihre Manager können etwa ein zum Inbound Tax Regime vergleichbares Programm mit 50% Steuerfreistellung nutzen.

 

Deutlich ist zu sehen, dass die italienische Regierung das extreme Nord-Süd-Gefälle in Italien durch clevere Steueranreize auszugleichen versucht. Dies könnte dem armen italienischen Süden einen ähnlichen Boom bescheren wie das angeschlagene Portugal und Zypern nach der Finanzkrise mit ihren jeweiligen Programmen.

 

Grundsätzlich bieten Italiens neue Steuererleichterungen Möglichkeiten für alle Arten von Unternehmern und Privatpersonen. Besonders interessant ist Italien aber für folgende Staatenlos-Leser, die sich grundsätzlich auch ein halbes Jahr in Italien (am besten Süditalien) aufhalten wollen. Die effektive Steuer- und Abgabenbelastung sollte sich in den folgenden Fällen unter 20% bewegen und mit steigenden Einkommen weiter sinken.

  • Selbstständige und Einzelunternehmer, vor allem ab Gewinn 200.000€ aufwärts
  • Angestellte aller Art, vor allem mit höheren Einkommen, besonders Wissenschaftler
  • Vermögende Privatpersonen und Unternehmer ab ca. 500.000€ Jahreseinkommen aus dem Ausland aufwärts
  • Rentner/Pensionäre mit höheren Kapitalerträgen

 

Nicht ganz einfach zu nutzen sind Italiens neue Steuervorteile für bisherige Unternehmer, die bereits Kapitalgesellschaften nutzen und nicht den Sprung zum Einzelunternehmer zurück machen können oder wollen. Der Non-Dom-Status lohnt sich für sie erst ab relativ hohen Jahreseinkommen (bei 500k wäre die Belastung als Single 20%). Sie könnten stattdessen aber durchaus nachdenken durch Abrechnung eigener Firmen als Selbstständiger das Geld steuerbegünstigt nach Italien zu bringen. Spätestens wenn es um substantielle Investments im Ausland geht macht der Non-Dom oder auch Retiree-Status aber wesentlich mehr Sinn. Da eine Kombination oder späterer Wechsel nicht oder erst nach gewisser Wartezeit möglich ist, sollte man sich hier von Anfang an wohlüberlegt entscheiden.

Sicher hat Italien viele strukturelle Probleme, an denen auch die neuen Steuervergünstigungen nichts ändern werden. Insbesondere das Finanzsystem des Landes ist stark angeschlagen und akut crash-gefährdet. Dennoch weisen die neuen Möglichkeiten in Italien definitiv in die richtige Richtung und setzen gute Anreize. Den Steuerwettbewerb in Europa dürfte dies zu allem Überdruss der EU-Kommission und OECD weiter befeuern.

 

Und ohne Frage – Italien ist sicherlich eines der lebenswertesten Länder Europas wenn nicht der Welt – und in direkter Nachbarschaft mit wenigen Autostunden zu einem Großteil der deutsch-sprachigen Bevölkerung. Wem Portugal oder Zypern noch zu weit sind, der kann in Italien mit gewissen Kompromissen sehr gut leben und relativ wenig Abgaben zahlen. Steuern sind schließlich nicht alles.

 

Gerne kann Dir Staatenlos.ch bei allen Belangen der Auswanderung nach Italien helfen. Über unseren italienisch-sprachigen Blog senzastato.com haben wir ausgezeichnete Kontakte zu erfahrenen Italienern, die Dir vor Ort helfen können. Auch wenn sie selbst etwas bedrückt sind, das sie von den Anreizen erst mal selbst wenig haben werden….

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