Auf Staatenlos haben wir uns bereits ausführlich mit dem Automatischen Informationsaustausch auseinandergesetzt. Heute schauen wir uns kurz seine Vorläufer TIEAs an, die weiterhin ko-existieren werden, in ihrer Reichweite aber sehr beschränkt bleiben.
TIEAs sind sogenannte Tax Information Exchange Agreements. Es sind individuell zwischen Staaten bilateral ausgehandelte Abkommen im Gegensatz zum multilateral geltenden Common Reporting Standard. Sie sind manuell statt automatisch und von Nutzen vor allem bei konkreten Indizien einer Steuerflucht. Um den CRS und seine Konsequenzen besser zu durchblicken, ist ein Verständnis der TIEAs aber bereits hilfreich.
Was genau ist ein TIEA?
Als Steuerabkommen zur Vermeidung von Steuerflucht werden TIEAs vor allem von Hochsteuerländern mit Steueroasen abgeschlossen.
Ungleich Doppelbesteuerungsabkommen, mit denen wir uns in eienem Folgeartikel beschäftigen, dienen TIEAs allein dem Aufdecken von Steuerhinterziehung. Doppelbesteuerungsabkommen werden mit Steueroasen nämlich in der Regel nicht abgeschlossen, weil bei diesen ja keine Doppelbesteuerung droht.
Wer kann Informationen abrufen?
Jede Jurisdiktion hat eine dafür kompetente Behörde, die die entsprechenden Informationen abrufen darf. Meist sind es entsprechende den Finanzbehörden unterstehende Spezialämter, die sich dem Kampf gegen Steuerflucht verschrieben haben. Vollzugsbehörden haben selten direkten Zugriff auf diese Informationen, sondern müssen in der Regel den Umweg über die kompetente Behörde gehen.
Wie funktioniert ein Austausch in der Praxis?
In der Regel läuft das Ganze einfach so ab: die kompetente Behörde in Land A sendet eine Anfrage an die kompetente Behörde in Land B.
Die Anfrage besteht aus einer kurzen Email mit einem gewaltigen PDF, das den eigentlichen Brief samt Signatur enthält. Dies reicht Land B meist bereits aus um die Informationen abzufragen. Tatsächlich weitergereicht werden die Informationen aber erst dann, wenn der eigentliche Original-Brief aus Land A auch tatsächlich Land B erreicht.
Unter den meisten TIEAs braucht dies einen Zeitraum von etwa 3 Monaten. Falls Jurisdiktion B keine Informationen zum Austausch anbieten kann, muss es einen guten Grund dafür geben. Außer der Schädigung der Reputation eines Landes gibt es jedoch keinerlei Möglichkeiten Länder zur Herausgabe von Informationen zu zwingen, was einen gewissen Spielraum eröffnet. Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) verwendet daher die Geschwindigkeit der Bearbeitung des bilateralen Informationsaustausches als Indikator für die Reputation einer Jurisdiktion.
Jurisdiktion B kann einen guten Grund gegen die Anfrage geltend machen, wenn Land A nicht bereits alle Informationsmöglichkeiten ausgeschöpft hat und vernünftige Gründe für eine Verdächtigung nachweisen kann. Falls der Verdacht eines Offshore-Unternehmens oder Kontos nur eine unbegründete Vermutung ist, wird Land B, selbst im Falle der Wahrheit, im eigenen Interesse keinerlei Daten weiterleiten. Anfragen ohne detaillierte Verdachtsmomente werden oft als unbegründetes Daten-Mining zurückgewiesen.
Im Falle eines Offshore-Kontos muss mindestens der Name des Gesuchten feststehen. Ob auch eine Konto-Nummer benötigt wird, variiert von Land zu Land und ist oft willkürlich. Ähnliches gilt für Offshore-Unternehmen, wo der Name des Unternehmens zweifelsfrei feststehen muss. Selbst kleine Rechtschreibfehler werden oft mit Nichtbeantwortung einer Anfrage bestraft.
Im konkreten Fall eines Kontos wird Land B die betroffene Bank kontaktieren, meist mit der gleichen Email mit enormen PDF. Teilweise läuft diese Kontaktaufnahme jedoch auch per Fax, Kurier oder persönliche Besuche der zuständigen Behörde ab.
Die Bank wird die benötigten Informationen sammeln und Land B zur Verfügung stellen. Dazu hat sie in der Regel 2 Monate Zeit. In dieser Zeit kann sich die Bank entscheiden, ob sie die Anfrage als rechtlich legal ansieht. Falls sie ihren Klienten schützen möchten, kann sie sich gegen die Anfrage wehren. Die Anfrage wird dann entweder fallen gelassen oder kommt vor Gericht-
Weitergegeben werden nur die Konten-Informationen, die in der Anfrage auch tatsächlich erwähnt werden. Sollten sich weitere Konten im Land befinden, so werden diese verschwiegen. Auch muss Land A Land B meist voll für sämtliche anfallenden Kosten bezahlen.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass sehr viele Anfragen dank Spielraum der betroffenen Staaten und Banken letztlich ins Leere gehen.
Welche Informationen werden ausgetauscht?
TIEAs spezifizieren in der Regel nicht, welche Informationen ausgetauscht werden müssen. Jurisdiktion B muss versuchen den Wünschen von Jurisdiktion A nachzukommen, soweit dies durch lokale Gesetze gedeckt ist.
Bedeuten kann dies beispielsweise alles vom Konto-Stand über Transaktionen hin zu Karten. Selbst IP-Adressen beim Einloggen ins Online-Banking werden ab und an abgefragt, um mögliche Auskünfte über den Verbleib eines flüchtigen Steuerhinterziehers zu erlangen. Meist hingegen werden lediglich die Transaktions-Geschichte und Kontenstand weitergegeben. Für Unternehmen sieht es ähnlich aus – Unternehmensdokumente, Details der Wirtschaftlich Berechtigten und ähnliches kann weitergegeben werden.
Wie hoch ist das Risiko?
Manche kompetente Behörden veröffentlichen jährliche Berichte, wie viele Anfragen erhalten und erfüllt wurden. Auch die OECD veröffentlicht die Zahlen manchmal in einem Peer Review.
Doch selbst in den Jurisdiktionen mit der größten Anzahl an Unternehmen, Trusts und Konten weltweit – oft mehrere Hunderttausend – halten sich die Anfragen mit ein paar Hundert pro Jahr sehr in Grenzen.
TIEAs werden daher vergleichsweise selten genutzt und bieten längst keine Erfolgsgarantie. Viele Offshore-Jurisdiktionen haben zwar TIEAs abgeschlossen, können den Auskünften unter ihrer lokalen Gesetzgebung aber gar nicht nachkommen.
TIEAs kosten oft viel Geld und brauchen einige Monate um zu einem Ergebnis zu führen. Damit sind TIEAs letztlich nur für jene wirklich eine Gefahr, die hoch oben auf der Liste der Steuerfahndung stehen. Und dort geht es in der Regel um mehrstellige Millionen-Beträge.
Wegen der Lückenhaftigkeit der Tax Exchange Information Agreements hat die OECD mit den Hochsteuerländern jedoch die Notwendigkeit eines besseren Informationsaustausches erkannt. Dieser soll multilateral einmal jährlich automatisch erfolgen und alle Konten-Inhaber eines Landes umfassen. Doch auch hier gibt es viele Ausnahmen, mit mit denen ich mich bereits im Artikel über 35 Schlupflöcher des Automatischen Informationsaustausches befasst habe.
TIEAs mit Deinem Heimatland
An dieser Stelle sei noch erwähnt, mit welchen Ländern Deutschland, Österreich und die Schweiz ein Tax Information Exchange Agreement vereinbart haben. Von dem in meinem Offshore-Ratgeber behandelten Länder sind es Folgende (in Klammern nicht spezifisch besprochene Länder).
Deutschland:
Andorra, (Anguilla), Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman, (Dominica), Gibraltar, (Grenada), (Guernsey), Isle of Man, Jersey, Liechtenstein, Monaco, (St. Lucia), St. Vincent und die Grenadinen, (Turks and Caicos)
Österreich:
Andorra, Gibraltar, Monaco, St. Vincent und die Grenadinen
Schweiz:
keine TIEAs
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