Ein spannendes Thema, über das man im weltweiten Netz wenig gute gebündelte Informationen findet, ist das Thema Autozulassung als Perpetual Traveler. Christoph hat hier intensiv recherchiert und fasst seine Erkenntnisse zusammen. Ab dem Staatenlos-Jubiläum im Mai 2025 ist er nach 10 Jahren Dauerreise etwas gemächlicher mit seinem Expeditionsmobil unterwegs und muss die Herausforderung für sich selber lösen. Das Thema ist komplex, da zahlreiche Bereiche beachtet werden müssen, an die man als Laie vielleicht gar nicht denkt.
Schließlich ist es mit der reinen Zulassung nicht getan. Auch die Anforderungen in der Zukunft müssen beachtet werden. Und bei der Zulassung stellen sich zahlreiche Fragen, die vom Umsatzsteuerstatus des Fahrzeugs und Kaufland, den beabsichtigten Nutzungsregionen, anderen Nutzern, Versicherungsthemen und vielen mehr abhängen. Wir wollen einmal etwas Ordnung in das Wirrwarr schaffen, unsere eigenen Strategien erläutern und wesentliche „Flaggen“ zur Auto-Zulassung ohne Wohnsitz im Detail vorstellen.
Um es nicht noch weiter zu verkomplizieren nehmen wir die gängige Definition eines Fahrzeuges und unterscheiden nicht zwischen normalen PKW, LKW, Wohnmobilen oder Campervans. Insbesondere für letztere beide Kategorien ist dieser Artikel aber gedacht. Zu oft haben wir schon völlig unnötige Anmeldungen und Steuerpflichten gesehen, nur damit die Personen eine Zulassung erhalten haben.
Wer sich für unser Expeditionsmobil im Detail interessiert, findet in einigen Wochen auf diesem Blog einen Lifestyle-Artikel zum Vanlife und Overlanding. Hier aber zwischen den Zeilen schon mal 6 Bilder des Projekts. Unschwer zu erkennen handelt es sich um einen maßgeschneiderten RAM Truck. Die 425PS befördern die fest verbaute Carbon-Wohnkabine problemlos auf 180kmh bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t. Nach fast 18 Monaten Planung und Bau geht es für Christoph im September 2025 endlich mit dem Overlanding los – zumindest für einige Monate im Jahr.
Grundsatzwissen und Herausforderungen in der EU
Wenn Du einen festen Hauptwohnsitz hast ist das Thema für Dich nicht oder nur teilweise relevant. Grundsätzlich musst und kannst Du Dein Fahrzeug im Land deines Hauptwohnsitzes zulassen. Falls Du im selben Land fahren willst steht Dir rechtlich gar keine andere Wahl offen. Ziehst Du etwa von Deutschland nach Spanien, musst Du Deine Zulassung auf Spanien ändern. Im Regelfall kannst Du ein auswärtiges Kennzeichen maximal 90 Tage am Stück in einem EU-Land nutzen, bevor Du es lokal zulassen musst. Ähnlich verhält es sich mit den Führerscheinen, die ebenfalls umgeschrieben werden müssen, wenn Du deinen Hauptwohnsitz innerhalb der EU änderst.
Genauso wie es mit EU-Wohnsitz möglich ist einen Nicht-EU-Führerschein zu nutzen, kannst Du aber auch eine Nicht-EU-Zulassung nutzen. Beides gilt jedoch nur, wenn die beabsichtigte Nutzung deines Fahrzeugs außerhalb der Grenzen der Europäischen Union erfolgt. Planst Du etwa eine Verschiffung nach Nordamerika mit einer Tour von Alaska nach Feuerland kann Dir die Remote-Zulassung über Montana in den USA dennoch sehr hilfreich sein. Planst Du einmal durch Russland bis zum Pazifik zu fahren, nutzt Du vielleicht besser die Möglichkeiten der Anmeldung in Georgien. Natürlich kannst Du aber auch die bestehende EU-Zulassung behalten oder sogar einen „Reisepass“ für dein Fahrzeug erwerben, das sogenannte Carnet de Passages, auf das noch zu sprechen sein wird.
Hast Du jedoch gar keinen Wohnsitz oder auch einen Hauptwohnsitz außerhalb der EU, willst dein Fahrzeug aber innerhalb der EU nutzen wird es komplexer. Zwar kannst Du auch mit Nicht-EU-Zulassung in der EU unterwegs sein, musst aber die Restriktionen dabei bedenken. Mit einer Fahrzeug-Zulassung außerhalb der EU kann man in der Regel maximal 6 Monate am Stück in der kompletten Europäischen Union unterwegs sein. Die 6 Monate gelten nicht pro Land, sondern für das gesamte Unions-Territorium. Offiziell kann das Fahrzeug in dieser Zeit nur vom Halter bewegt werden. Auf keinen Fall sollte das Fahrzeug von Personen mit EU-Wohnsitz gefahren werden, da dies sonst zu umsatzsteuerlichen Problemen führen kann. Wenn Du das Auto in der EU gekauft hast und Umsatzsteuer beglichen wurde hast Du den Vorteil der „Unionsware“ – dann besteht dieses Umsatzsteuerproblem nicht, alle weiteren jedoch dennoch. Die alleinige Befestigung von drittländischen Kennzeichen führt nicht dazu das hier eine Nicht-Unionsware entstanden ist.
Du hast aber grundsätzlich die Möglichkeit die Umsatzsteuer zu erstatten, wenn Du das Auto erstmalig aus der EU exportierst, indem Du es in ein Nicht-EU-Land überführst und deinen Status mit Nicht-EU-Wohnsitz nachweist.
Wie immer gibt es auch hier jedoch gewisse Ausnahmen von der Regel:
- wenn das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird
(Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EU aufhalten.) - wenn das Fahrzeug bei einem professionellen Vermietungsunternehmen gemietet wird. Das Fahrzeug muss jedoch innerhalb von 8 Tagen wiederausgeführt werden.
- wenn das Firmenfahrzeug für die Ausführung einer im Arbeitsvertrag vorgesehenen beruflichen Aufgabe oder für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz genutzt wird
EU-Regeln für Zulassung und Nutzung ohne Wohnsitz
Für alle, die einen Wohnsitz in einem europäischen Nicht-EU-Land haben, ist dies selbstverständlich. Sie können zu regelmäßigen Roadtrips aufbrechen und vor Ablauf von 6 Monaten zurück kommen oder bei längeren Abwesenheiten ihr Auto eben Zuhause lassen. Komplizierter wird es jedoch bei Wohnsitzen außerhalb Europas gerade für Personen, die nicht Vollzeit in ihrem Fahrzeug leben. Denn die Uhr tickt trotzdem gegen sie, wenn sich das Auto in der EU befindet, sie selbst aber nicht. Und auch die Nicht-EU-Länder Europas haben ihre eigenen Regeln, wie lange sich ein fremd zugelassenes Auto in ihren Ländern befinden kann ohne Konsequenzen auszulösen. Oft sind dies nur 90 oder noch weniger Tage. Einfach mal so einen längeren Winter in der Sonne Asiens zu verbringen und dann problemlos zum Fahrzeug in Europa zurück zu kommen ist also nicht.
Man kann dies mit entsprechender Planung sicherlich lösen und als Vollzeitcamper ist es weniger relevant. Aber einen Zwangsimport mit entsprechender Import- und Umsatzsteuer will man definitiv vermeiden. Deshalb kann es sehr viel Sinn machen sein Auto dennoch remote in einem EU-Land zuzulassen, wenn die beabsichtigte Nutzung vor allem innerhalb derer Grenzen erfolgen soll.
Dies bedingt natürlich die Zahlung aller gängigen Umsatzsteuern. Wenn das Fahrzeug außerhalb der EU gekauft wurde, ist es entsprechend zu importieren und zu versteuern. Wer sein Auto außerhalb der EU kauft sollte darauf achten, dass er dann nicht auf doppelten Abgaben sitzen bleibt. In der Regel kann er die lokalen Abgaben im Kaufland zurück bekommen, wenn der Wagen dauerhaft exportiert wird.
Einmal gezahlte Umsatzsteuern sind übrigens keine Garantie für zukünftige Abgabenfreiheit. Deutschland ist bekannt dafür mehrere Jahre außerhalb der EU betriebene in Deutschland gekaufte Wohnmobile bei Wiedereinschiffung erneut zu versteuern. Hier sollte man sich auf jeden Fall vorher gut informieren.
Warum eine EU-Zulassung für Nomaden oft sinnvoll ist
Aus Gründen der Einfachheit nehmen wir an dass ein Fahrzeug in der EU gekauft wird und dort auch genutzt werden soll. Leider gibt es hier aber auch kein vereinheitlichtes Recht. Jeder EU-Mitgliedsstaat hat unterschiedliche Import- und Umsatzsteuern, die gegenseitig nicht anerkannt werden. Kauft man ein Auto in Frankreich, will es aber in Deutschland nutzen, so muss man sich die dortige Umsatzsteuer umständlich erstatten lassen und in Deutschland beim Import erneut zahlen. Genauso verhält es sich in allen anderen Konstellationen, es sei denn man begeht den Fahrzeugkauf abgabenlos mit dem direkten Export im Hinterkopf. Umsatzsteuer lässt sich bei der Zulassung in der EU jedoch nicht vermeiden, sondern höchstens verrechnen. Ob es sich lohnt, nur deshalb eine EU-Firma zu betreiben, hängt wiederum extrem von der betriebenen Tätigkeit ab. Wer ohnehin Umsatzsteuer in der EU zu zahlen hat, mag mit einem Firmenfahrzeug im richtigen Land gewisse steuerliche Vorteile genießen, die durch die unabdingliche Körperschaftsbesteuerung, Buchhaltung, Bilanz und Regulierung im Vergleich zu steuer- und buchhaltungsfreien Auslands-Setups aber an Attraktivität verlieren. In der Regel ist es schlauer die Umsatzsteuer einfach zu schlucken, wenn man die Vorteile einer EU-Zulassung nutzen will. Wie immer bestätigen aber Ausnahmen die Regel: Bulgarien, das noch detaillierter erläutert wird, verzichtet auf die Umsatzsteuer importierter Fahrzeuge wenn diese in einem anderen EU-Land nachgewiesen werden kann.
Der Vorteil besteht vor allem darin, keiner 6-Monats-Regel mehr beim Aufenthalt des Fahrzeugs in der Europäischen Union zu unterliegen. Man kann ganzjährig im Unionsgebiet fahren, sofern man sich an die 90 Tage pro Land hält. Im EU-Zulassungsland kann der Wagen natürlich ganzjährig fahren und natürlich auch stehen bleiben. Auch bei häufigeren und längeren Abwesenheiten muss man deshalb die Zeit nicht zwingend im Blick behalten und kann jederzeit entspannt zurück kommen und sein Fahrzeug nutzen. Auch andere Personen aus Familie und Freundeskreis – gleich ob sie einen EU-Wohnsitz haben oder nicht – können das Fahrzeug in der Regel problemlos nutzen. Da das Staatenlos-Expeditionsmobil auch von Familie und guten Freunden genutzt werden wird, war dies ein wichtiger Grund eine EU-Zulassung in Erwägung zu ziehen.
Natürlich stellen sich für die Zulassung weitere Fragen, die wir in den entsprechenden Länderkapiteln diskutieren werden. Relevant sind die weltweit fast immer geforderterten Haftpflichtversicherungen, aber auch zahlreiche andere länderspezifische Sonderabgaben, Abgasnormen oder Prüfungsregeln. Zur Illustrierung wollen wir einmal das Thema am eigenen Beispiel veranschaulichen und zeigen wie diese Entscheidung zustande gekommen ist.
Unsere eigene Strategie
Tatsächlich wird das Staatenlos-Expeditionsmobil in Deutschland zugelassen werden. Wie genau das funktioniert, zeigen wir im entsprechenden Länderkapitel. Denn auch wenn vom Autoland Deutschland nicht mehr viel übrig ist, bietet es eine ausgezeichnete Möglichkeit seinen Wagen ohne vorhandenen Hauptwohnsitz zuzulassen. Die sogenannte Empfangsbevollmächtigung macht es möglich, bringt aber lösbare Herausforderungen mit sich. Warum ausgerechnet das Land, das wir hier so kritisieren? Die Flaggentheorie und damit auch der Teilaspekt der Fahrzeug-Zulassung ist wertneutral und fragt ganz rational die jeweiligen Vor- und Nachteile ab. Wenn Deutschland im weltweiten Vergleich die subjektiv besten Bedingungen für Zulassungen als Perpetual Traveler bietet, ist es natürlich die Wahl dafür. Wir nutzen auch deutsche Banken sehr aktiv für Transaktionen, weil auch hier global ein gewisser Vorteil besteht. Einen Steuerwohnsitz in Deutschland können wir trotzdem ablehnen!
Warum aber Deutschland subjektiv? Dies hängt vor allem mit der beabsichtigten Nutzung zusammen. Man könnte auch sagen „vorerst Deutschland“. Spätestens ab Verlassen der EU ostwärts ist es sehr wahrscheinlich, dass das Fahrzeug entweder eine Nicht-EU-Zulassung erhält oder einfach aus Deutschland abgemeldet wird und auf Carnet fährt (siehe nächstes Kapitel).
Die ersten 2-3 Jahre planen wir aber Europa im Detail mit gelegentlichen Abstechern nach Nordafrika zu erkunden. Ungleich vieler nomadischer Dauer-Camper ist unser Expeditionsmobil aber nicht für den Dauereinsatz konzipiert. Genauso wie der Staatenlos-Katamaran ist er ein mobiles Mittel für mehr Freiheit ohne zum dauerhaften Lebensmittelpunkt zu werden. Zahlreiche familiäre und berufliche Verpflichtungen als auch private Wünsche werden dafür sorgen, dass Christoph nicht dauerhaft ununterbrochen in seinem Expeditionsmobil leben wird. Schließlich ist er auch finanziell nicht darauf angewiesen.
Dennoch soll das Fahrzeug nicht auf einem Stellplatz verrosten. Falls Christoph einmal anderweitig unterwegs ist, plant er sein Mobil vom engen Familien- und Freundeskreis nutzen zu lassen, so dass es fast dauerhaft bewegt wird. Da diese Personen aber teilweise einen Hauptwohnsitz in der EU haben, ist eine Nutzung ohne EU-Zulassung steuerlich gefährlich. Falls es einmal zu längeren Stillständen käme, ist es auf entsprechenden Stellplätzen in Deutschland gut aufgehoben, da man aus dem Herzen Europas verschiedenste Regionen besonders einfach erreichen kann. Und die Zulassung innovativer Expeditionsmobile in Deutschland ist zwar streng, aber vergleichsweise einfach möglich. Und die Reputation in anderen Ländern ausgezeichnet. Ferner gibt es in Deutschland erschwingliche Vollkaskoversicherungen, die im Schadensfall auch tatsächlich zahlen würden.
Fahrzeug-Zulassung: Unsere (vorübergehende) Flagge in Deutschland
Einkommenssteuerlich ist dies natürlich auch kein Problem. Kein Fahrzeug, selbst wenn es dauerhaft in Deutschland steht, kann einen Lebensmittelpunkt auslösen. Selbst dann nicht, wenn es zum Wohnen mit allem Drum und Dran geeignet ist. Ein gewöhnlicher Aufenthalt kann durch eine Fahrzeug-Zulassung in Deutschland also nicht unterstellt werden. Ein deutscher Lebensmittelpunkt setzt eine feste Wohneinrichtung mit Schlafplatz an einem einzigen Ort über 6 Monate voraus.
Neben allgemeinen Zulassungsfragen spricht gegen andere EU-Länder dann vor allem das Thema Umsatzsteuer. Da das Fahrzeug in Deutschland gekauft wurde, in Deutschland umgebaut wurde und in Deutschland seine Wohnkabine bekommt, ist in allen Fällen bereits Umsatzsteuer angefallen. Unseren Beitrag zur deutschen Infrastruktur haben wir also nicht gering bereits geleistet. Eine Zulassung in EU-Ländern wie Tschechien oder Luxemburg würde zwar viele der eingangs genannten Themen ebenfalls lösen, löst aber eine neue Umsatzsteuerpflicht in diesen Ländern aus. Zwar kann man sich die deutsche Umsatzsteuer dann erstatten lassen, hat aber ein großes bürokratisches Hickhack und Wartezeiten. Da bei einem Wagenwert von etwa 350.000€ die Umsatzsteuer durchaus üppig ist, ist entsprechend viel Liquidität in der Zwischenzeit gebunden. Und mit 19% ist die deutsche Umsatzsteuer im EU-Vergleich zudem relativ gering. In Bulgarien fällt zwar keine neue Umsatzsteuer an, aber das Kennzeichen lädt zu vermehrten Kontrollen ein und der Import, technische Zulassung und jährliche Kontrollen in Bulgarien sind sehr lästig.
Die Autozulassung in Deutschland über Empfangsbevollmächtigung hat zwar auch ihre eigenen Herausforderungen, diese lassen sich durch das dezentrale Zulassungssystem in Deutschland aber noch pragmatisch lösen. Wir sind deshalb zu dem Entschluss gekommen tatsächlich mal eine Flagge in Deutschland zu setzen: die Fahrzeug-Zulassung!
Exkurs: Carnet de Passages
Nachdem Skandinavien, Westeuropa und auch Nordafrika entsprechend erkundet worden sind, wird der Weg unseres Expeditionsmobils vermutlich ostwärts führen bis wir irgendwann den Pazifik erreichen und nach Nordamerika verschiffen können. Afrika außerhalb der Sahara ist wenig intereressant für Christoph, der sämtliche afrikanische Staaten bereits intensiv mit langen Autofahrten bereist hat. Unsere Ausflüge werden in den Wintermonaten aus Europa erfolgen und wohl auf Marokko und Westsahara, Mauretanien, Tunesien und eventuell Algerien beschränkt bleiben. Statt West- oder Ostafrika sind Fahrtziele wie Türkei, Iran, die arabische Halbinsel, die 5 Stans, Mongolei und Russland für uns wesentlich interessanter. Vor allem für Wüsten und Steppen ist das Expeditionsmobil nämlich gebaut.
Dies führt uns zum Thema „Carnet de Passages“, dem Reisepass eines Fahrzeugs. In den meisten europäischen und an Europa angrenzenden Ländern ist dieses Carnet nicht notwendig. Selbst in den nordafrikanischen Sahara-Staaten wie Marokko und Mauretanien kommt man ohne aus. In den ersten 2-3 Jahren werden wir uns mit dem Thema deshalb vermutlich nicht beschäftigen müssen. In vielen Ländern gerade ostwärts fangen ohne Carnet jedoch irgendwann die Probleme an. Da ein Carnet eine Zulassung ersetzen kann, wollen wir uns dieses Thema deshalb einmal genau anschauen.
Ein Carnet de Passages en Douane (CPD) ist ein vom Zoll anerkanntes Dokument, das es ermöglicht, ein Kraftfahrzeug vorübergehend zoll- und steuerfrei in ein anderes Land einzuführen. Es fungiert als internationaler Zollpassierschein für das Fahrzeug und enthält die Angaben zum Fahrzeug sowie vordefinierte Ein- und Ausreisepapiere (Vouchers). Bei jeder Grenzüberquerung wird ein Blatt vom Carnet entnommen und vom Zoll des Einreiselandes ein- bzw. ausgestempelt, um die vorübergehende Einfuhr und spätere Wiederausfuhr zu bestätigen. Ein Carnet de Passages gilt in der Regel für 12 Monate ab Ausstellungsdatum und kann innerhalb dieser Zeit für beliebig viele Grenzübertritte in den darin abgedeckten Ländern genutzt werden. Versicherungsschutz ist durch das Carnet nicht abgedeckt – für die Haftpflichtversicherung im Ausland muss separat gesorgt werden (z.B. Grenzversicherung beim Grenzübertritt – häufig direkt hinter der Grenze möglich).
Beim Erwerb des Carnets muss der Fahrzeughalter in seinem Heimatland eine Kaution oder Bankbürgschaft hinterlegen, meist in Höhe eines prozentualen Anteils des Fahrzeugwertes (abhängig vom höchsten Zollrisiko der Zielländer). Dieses Sicherheitsdeposit garantiert den Zollbehörden der Reiseländer, dass eventuelle Einfuhrabgaben gezahlt werden, falls das Fahrzeug nicht wieder ausgeführt wird. Wird das Fahrzeug ordnungsgemäß wieder ausgeführt, erhält der Carnet-Inhaber die Kaution vollständig zurück. Durch dieses System müssen Reisende mit Carnet an der Grenze keine lokalen Einfuhrzölle oder -steuern hinterlegen, was die Einreise deutlich vereinfacht. Ohne Carnet wäre stattdessen in jedem Land eine temporäre Importerlaubnis mit einer lokalen Kautionszahlung nötig, deren Rückerstattung oft Wochen oder Monate dauern kann.
Für Perpetual Traveler bietet das Carnet de Passages natürlich enorme Vorteile. Es fungiert als einheitliches Reisedokument für das Fahrzeug und beschleunigt Grenzformalitäten erheblich. Insbesondere bei Weltreisen mit Fahrzeug erspart das Carnet die Notwendigkeit, in jedem einzelnen Land separate temporäre Einfuhrgenehmigungen (Temporary Import Permits) zu beantragen und jeweils eine Barsicherheit zu hinterlegen. Grenzabfertigungen laufen damit auch entsprechend schneller.
Das Carnet wird damit vor allem außerhalb Europas benötigt. In zahlreichen Ländern Afrikas und Asiens ist es vorgeschrieben, während es in anderen Regionen freiwillig, aber empfehlenswert ist, um schlichtweg Probleme oder irgendeinen Verwaltungsaufwand an der Grenze zu vermeiden. Einige Beispiele: In Asien verlangen beispielsweise Indien, Iran, Pakistan, Nepal ein Carnet, in Afrika Ägypten, Kenia, Senegal, etc. – auch wenn es keine Pflicht ist, wird es dennoch fast immer empfohlen.
In Deutschland kann man das Carnet beim ADAC bekommen – allerdings zu sehr üppigen Kautionen, die oft einen Großteil des Wagenwertes entsprechen. Trotz deutscher Zulassung muss man das Carnet aber nicht zwingend in Deutschland beantragen. Der tschechische Automobilclub scheint etwa Carnets zu wesentlich geringeren Kautionen auch an deutsche Weltreisemobile auszustellen. Entsprechende Informationen sind mit einer Internet-Recherche aufzufinden und sollen hier nicht groß diskutiert werden.
Ländervergleich und Möglichkeiten zur Autozulassung
Die Empfangsbevollmächtigung (oder Empfangsberechtigung) in Deutschland
Wie schon erwähnt, ist die Autozulassung normalerweise an den Wohnort gekoppelt. Allerdings erlaubt § 46 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) auch Ausnahmen: „Besteht im Inland kein Wohnsitz, […] so ist die Behörde des Wohnorts oder Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.“ Das bedeutet konkret: Wer selbst keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, kann einen Empfangsberechtigten benennen – eine Person mit deutscher Adresse, die amtliche Post entgegennimmt. An dessen Wohnort-Zulassungsstelle wird das Fahrzeug dann zugelassen. Praktisch läuft es so ab, dass man zur Zulassungsstelle geht und das Formular zur „Empfangsberechtigung“ einreicht. Man darf damit rechnen, dass Sachbearbeiter diesen Sonderfall nicht kennen, daher sollte man höflich auf die Rechtsgrundlage hinweisen und notfalls den Dienststellenleiter hinzuziehen. Mit etwas Beharrlichkeit ist es aber möglich, ein Auto ohne eigenen Wohnsitz auf diesem Wege anzumelden. Erfahrungsgemäß klappt dies in Großstädten deutlich leichter als auf kleineren Gemeinden – München und Nürnberg kennen sich damit etwa gut aus (das Staatenlos-Expeditionsmobil ist in Nürnberg zugelassen). Wenn man bei einem Landkreis partout keinen Erfolg hat, hat man Hunderte andere zur Auswahl, solange man dort jemanden kennt, der den Empfangsberechtigten spielt.
Benötigt werden im Wesentlichen die üblichen Unterlagen – Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung), Ausweis – sowie der Empfangsberechtigte mit seiner Meldebescheinigung und das ausgefüllte Formular. Der Fahrzeughalter in den Papieren wird man selbst (mit c/o Adresse des Empfangsbevollmächtigten) – dies ist essentiell um die EU-Außengrenzen zu überqueren. Sonst könnte man sein Fahrzeug natürlich komplett über eine Vertrauensperson zulassen. Man muss selber nicht anwesend sein, die Anwesenheit des Empfangsberechtigten reicht aus. Wenn dieser jedoch keine Ahnung hat, schadet es nicht selber zum Termin mitzukommen.
Die Vorteile in Deutschland liegen auch außerhalb umsatzsteuerlicher Themen auf der Hand: Eine deutsche Zulassung genießt in Europa volle Anerkennung, man erhält die Grüne Versicherungskarte (international gültige Haftpflicht) und kann das Fahrzeug europaweit nutzen. Auch für Übersee-Reisen ist ein EU-Kennzeichen vorteilhaft, da Carnets oder Grenzversicherung für EU-Länder problemlos erhältlich sind. Steuerlich zahlt man die normale Kfz-Steuer Deutschlands, die im EU-Vergleich eher als niedrig einzustufen ist. Da die Halteradresse in Deutschland liegt, muss man alle TÜV-Prüfungen dort erledigen (Hauptuntersuchung alle 2 Jahre). Das bedeutet, dass das Fahrzeug spätestens im 2-Jahres-Rhythmus nach Deutschland zurückkehren muss. Einige Services arbeiten daran, europaweite Prüfstützpunkte anzuerkennen, um die HU ggf. auch im Ausland durchführen zu können. Eine fehlende HU in Deutschland ist allerdings kein Grund zur Stillegung in anderen Ländern – gerade mit Carnet kann man jahrelang ohne TÜV-Prüfungen dann unterwegs sein.
Die Versicherungsthematik ist knifflig, aber lösbar. Auch der Perpetual Traveler kann als Halter eine gültige Haftpflicht- und sogar Vollkaskoversicherung bekommen. Die meisten Versicherungen lehnen auf direkte Anfrage zwar ab, über diverse Spezialmakler ist jedoch trotzdem ein Abschluss möglich. Und im Vergleich zu anderen Ländern zahlen die deutschen Versicherungen im Schadensfall auch deutlich unkomplizierter – das rechtfertigt den eher minimalen Aufpreis im Vergleich.
Unsere neue Kooperation zur Fahrzeug-Zulassung
Wer partout keine Versicherung findet, kann sonst den Zulassungsservice unseres Kooperationspartners nutzen, der dein Fahrzeug über eine deutsche Gmbh zulässt. Hier handelt es sich technisch um keine Empfangsberechtigung, sondern die Zulassung über eine deutsche Firma für fremde Dritte. Damit ist das Thema vor allem für Fahrten innerhalb der EU geeignet – auswärts kann es Probleme geben, da der Halter die dienstleistende Gmbh ist. Dafür hat man jedoch vollen integrierten Versicherungsschutz (mit entsprechenden Zusatzkosten) über die Partnerversicherer des Dienstleisters. Alle Infos zu diesem neuen Service findest Du auf dieser Webseite.
Neben Deutschland sind auch Registrierungen in anderen EU-Ländern wie Frankreich oder Italien in Sonderfällen möglich, je nach konkreten Anforderungen des Kunden. Es gibt eine digitale Postbox, in der KFZ-Post online abgerufen werden kann und zahlreiche weitere Dienstleistungen ums Fahrzeug. Vergütet wird dies durch eine monatliche Pauschale in verschiedenen Preisklassen. Eine Empfangsberechtigung ist sicherlich günstiger, aber nicht immer zielführend oder möglich. Deswegen haben wir dieses spezielle Angebot auf unsere Seite mit integriert, auch wenn es sich eher an Nicht-EU-Bürger richtet, die längere Zeit in Europa mit eigenen Fahrzeug unterwegs sein möchten, was meist wesentlich billiger ist als ein Mietwagen. Denn in Deutschland kann man weiterhin für wenig Cash auf die Hand einen brauchbaren Gebrauchtwagen bekommen.
Die EU-Alternative Bulgarien
Formal verlangt auch Bulgarien, dass der Halter entweder im Land residiert oder es sich um eine Firmenzulassung handelt. Die gängige Lösung für Ausländer ohne bulgarischen Wohnsitz ist daher: Gründe eine bulgarische Firma und lass das Fahrzeug auf diese zu. Zu Bulgarien und einer Firmengründung vor Ort haben wir bereits ausführlich berichtet. Jeder EU-Bürger (auch Nicht-EU-Bürger) kann ohne großen Aufwand eine Firma in Bulgarien gründen. Typischerweise wird es eine OOD (vergleichbar mit einer GmbH) mit dem alleinigen Zweck, das Fahrzeug zu halten. Die Firma muss nicht aktiv Geschäfte betreiben und verursacht keine Steuern, solange kein Gewinn erwirtschaftet wird. Hat man die Firma, wird das Fahrzeug in Bulgarien auf diese zugelassen – man erhält entsprechend bulgarische Kennzeichen. Mit 500-1000€ Kosten bei einer inaktiven Firma eine brauchbare Möglichkeit. Ferner kann man sich auch privat in Bulgarien problemlos anmelden – eine Steuerpflicht greift erst ab 183 Tagen Aufenthalt.
Idealerweise kauft man das Fahrzeug direkt im Namen der Firma, damit es sauber auf diese registriert wird. Es ist auch möglich, ein bereits auf den eigenen Namen gekauftes Fahrzeug nachträglich an die eigene Firma zu übertragen, das erfordert aber zusätzliche Schritte beim deutschen Zulassungsamt im Falle einer technischen Abnahme oder Eigentumsumschreibung. Bulgarien hat die Besonderheit dass gezahlte Umsatzsteuern in anderen EU-Ländern anerkannt und nicht erneut fällig werden
Im richtigen Setting eine ideale Wahl
Ein entscheidender Vorteil in Bulgarien sind die sehr niedrigen laufenden Kosten: Die Kfz-Steuer ist deutlich geringer als in Westeuropa. Auch Versicherungstarife sind in Bulgarien meist günstiger. Eine Besonderheit ist zudem, dass viele ältere Fahrzeuge, die in Ländern wie Deutschland oder Frankreich wegen strenger Abgasnormen oder TÜV-Problemen nicht zugelassen würden, in Bulgarien häufig registriert werden können. Bis vor Kurzem gab es dort keine regelmäßige Abgasuntersuchung für PKW; technische Kontrollen finden zwar statt, sind aber erfahrungsgemäß weniger restriktiv. Dies kann z.B. für Wohn- oder Expeditionsmobile älteren Baujahrs attraktiv sein. Zudem erhält man mit bulgarischen EU-Kennzeichen ebenfalls die volle Bewegungsfreiheit in Europa – keine Grenzzölle innerhalb der EU, und mittels Grüne Karte auch Versicherungsschutz in Europa. Die Initialkosten sind vertretbar, vor allem wenn man ein höheres Zulassungssteuerland damit umgehen kann, in denen bei Erstzulassung hohe Abgaben fällig wären.
Der größte Nachteil besteht in der Wahrnehmung durch andere EU-Staaten. Wenn man als Deutscher z. B. ständig mit bulgarischem Kennzeichen in Deutschland unterwegs ist, können die Behörden misstrauisch werden. Offiziell ist es untersagt, als in Deutschland wohnhafte Person ein ausländisches (auch EU-ausländisches) Fahrzeug dauerhaft zu führen. Zwar gehört formal der bulgarischen Firma das Auto, doch diese wiederum einem selbst – das Konstrukt ist also ein Modell, das rechtlich angreifbar sein kann. Ein weiteres praktisches Manko: Das Fahrzeug muss jährlich zur technischen Durchsicht nach Bulgarien (ähnlich dem TÜV). Die Bulgarien-Variante ist also nicht für alle Szenarien gleich gut geeignet, kann aber bei den richtigen Vorhaben das ideale Setup sein.
Weitere EU-Optionen
Unseren Recherchen nach ist eine Zulassung vor Ort für Nicht-Ansäßige zum Beispiel auch in Tschechien und Luxemburg möglich. In beiden Ländern gibt es auch professionelle Anbieter, die sich darum kümmern. Tschechien stellt besonders günstig Carnets aus wie wir schon geschrieben haben. Luxemburg hingegen hat zahlreiche interessante Rechtsformen zum Vermögensschutz, in die man sein teures Fahrzeug packen und schützen könnte. In der Praxis gibt es hier aber Umsatzsteuerprobleme, wenn man nicht vor Ort kauft und teils recht hohe Steuern und Zulassungsrichtlinien. Es ist aber durchaus nützlich diese weiteren Optionen zu kennen und im Bedarfsfall tiefer zu recherchieren.
Remote-Zulassung über eine Montana LLC
Eine bei Wohnmbil-Besitzern beliebte Zulassungsvariante kommt aus den USA: die Registrierung via Montana LLC. So erhebt der Bundesstaat Montana keinerlei Sales Tax auf Fahrzeuge und hat sehr niedrige Zulassungsgebühren. Regelmäßige technische Inspektionen – noch nicht mal bei Erstzulassung – sind dort nicht erforderlich. Dies eröffnet ein legales Schlupfloch: Man gründet eine LLC (Limited Liability Company) in Montana – was ohne Wohnsitz in den USA innerhalb eines Tages möglich ist – und lässt das Fahrzeug auf diese Firma zu. Die LLC ist der juristische Eigentümer/Halter, das Fahrzeug bekommt ein Montana-Kennzeichen. Besonders für teure Wohnmobile oder Sportwagen kann das immense Steuerersparnisse bringen oder auch illegal getunte Fahrzeuge „streetlegal“ machen.
Beispiel: Auf ein USD 300.000 Wohnmobil würden in Florida rund USD 18.000 Sales Tax anfallen, in Montana sind es USD 0. Die einmaligen Registrierungsgebühren liegen in Montana selbst bei Luxus-Wohnwagen oft nur um wenige hundert Dollar pro Jahr (bei Neufahrzeugen), sinken mit dem Fahrzeugalter und entfallen nach 11 Jahren zugunsten eines Permanent Tags. Bei extrem hochpreisigen Fahrzeugen über USD 300.000 kommt zwar bis Jahr 11 ein Aufschlag von $800/Jahr hinzu, aber das ist immer noch deutlich günstiger als viele staatliche Steuern anderswo. Auch Nummernschilder für klassische PKW oder Anhänger sind kostengünstig erhältlich. Kurz gesagt: Die Montana-LLC-Methode ermöglicht es, in den USA ein Fahrzeug ohne US-Wohnsitz zuzulassen und dabei praktisch alle regionalen Steuern zu vermeiden. Bei der Gründung Deiner US LLC können wir Dir natürlich entsprechend helfen und stehen Dir auch bei sonstigen Fragen zur Seite.
Die Vorteile der Montana LLC-Variante sind damit offensichtlich. Für Nicht-US-Bürger kann eine Montana-Zulassung der Schlüssel sein, überhaupt ein Fahrzeug in den USA anzumelden (da normale Zulassung oft einen US-Führerschein und Wohnsitz voraussetzt). Das Fahrzeug ist dann mit US-Kennzeichen versehen und wird international meist auch als US-Fahrzeug behandelt – gut z. B. für eine Panamericana-Tour. Versicherungen sind in den USA ohne weiteres auch für Ausländer zu bekommen.
In den USA selbst ist die Praxis aber umstritten. Viele Bundesstaaten betrachten es als klare Steuerhinterziehung, wenn eigene Residents dauerhaft mit Montana-Kennzeichen herumfahren. Staaten wie Kalifornien, Colorado, Washington u.a. fahnden gezielt nach solchen Fällen und verhängen Nachzahlungsbescheide und auch Strafanzeigen. Allerdings betrifft dies primär Personen mit festem Wohnsitz in einem bestimmten US-Staat. Als Perpetual Traveler bewegt man sich hier natürlich grauzonenfreier – er kann argumentieren, nirgends sonst ansässig zu sein. Praktische Mankos kommen auch hier nur auf, wenn die geplante Reiseroute oder Aufenthalte nicht zum Setup passen. In Europa z.B. gilt man logischerweise als Nicht-EU-Fahrzeug – man muss also wieder die 6-Monats-Regel beachten und ggf. Carnets für bestimmte Länder beschaffen. Zudem hat Montana als „Lösung“ bereits Bekanntheit erlangt; die verstärkte Kontrolldichte (und mediale Aufmerksamkeit) erhöhen langfristig das Risiko behördlicher Gegenmaßnahmen.
Der eigentliche Knackpunkt jedoch: eine Montana-Registrierung erfordert zwar keine technische Inspektion, faktisch muss der Wagen aber in den Vereinigten Staaten gekauft sein oder offiziell importiert werden. Ohne offiziellen Import ist eine Zulassung auch in Montana nicht möglich. Deshalb kam diese an sich attraktive Lösung für uns selbst nicht in Frage. Es ist vor allem eine Lösung um auf den amerikanischen Kontinenten unterwegs zu sein. Wer damit in Europa fahren möchte, sollte sein Fahrzeug direkt in den Staaten kaufen oder auch umbauen lassen und dann nach Europa verschiffen. Das kann trotz Verschiffung deutlich preiswerter sein, da Neufahrzeuge gerade von amerikanischen Herstellern meist deutlich weniger kosten als ihre Pendants in Europa.
Auch hier bieten die USA mal wieder eine tolle Lösung, aber sie ist nicht für jeden geeignet.
Touristen-Kennzeichen in Andorra
In Andorra gibt es die Möglichkeit, seinen Wagen mit einem vorübergehenden Touristenkennzeichen registrieren zu lassen. Die Zulassung (Matricula Turistica – MT) ist jährlich erneuerbar und war lange ein attraktives Schlupfloch für EU-Bürger, da Andorra zwar im Schengen-Raum, aber kein EU-Mitglied ist, niedrige Steuern hat und den Vorgaben der EU weitestgehend entgehen konnte. In jüngerer Zeit hat Andorra jedoch die Bedingungen verschärft. Fahrzeuge müssen neuerdings mindestens dem Baujahr 2016 oder jünger entsprechen (Euro5/Euro6), um für eine MT-Zulassung in Frage zu kommen. Ältere oder selbst umgebaute Campervan-Projekte haben es schwer – offenbar möchte Andorra eher neue Fahrzeuge in ihrem Land verkauft sehen. Zudem gibt es nur eine sehr begrenzte Auswahl von Versicherungen für die Zulassung als MT-Wohnmobil, was die Prämien hoch und die Situation auch durchaus riskant macht. Dadurch, dass auch einfach ältere Mobile und Sonderumbauten wegfallen, verkleinert sich auch die Zielgruppe, für die diese Lösung interessant sein könnte.
Wenn man ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Andorra bringt, fallen Importabgaben von knapp 4% an. Die Kosten sind generell geringer als z. B. 20% MwSt in EU-Ländern, aber dennoch vorhanden. Beim Verkauf des Fahrzeugs entsteht eine Hürde: Ein Fahrzeug mit MT-Zulassung gilt als außerhalb der EU eingeführt. Möchte ein EU-Bürger es kaufen und in der EU zulassen, müsste er je nach Land 10–30% Importzoll plus Steuer zahlen. Außerdem schreibt Andorra vor, dass ein MT-Fahrzeug beim Verkauf nicht einfach auf einen anderen Nicht-Residenten übertragen werden kann – es müsste dann an einen regulären andorranischen Residenten verkauft oder eben exportiert (verzollt) werden. Das Gleiche gilt auch bei einer Wohnsitzverlagerung in die EU.
In Sonderfällen kann Andorra weiterhin eine brauchbare Lösung sein, nach jüngsten Verschärfungen halten wir diese Lösung aber für kaum noch attraktiv. Vor allem für Neuwagen, vor allem Sportwagen, die auch direkt in Andorra gekauft werden, kann es eine brauchbare Lösung sein.
Autoland Georgien
Deutlich spannender ist Georgien, das in vielen Bereichen für Perpetual Traveler eine erstklassige Destination ist. So auch bei der Autozulassung. Als Ausländer kann man in Georgien Fahrzeuge problemlos kaufen und auf den eigenen Namen zulassen, ohne Wohnsitz oder Aufenthaltstitel im Land. Es ist weder eine georgische Adresse erforderlich, noch gibt es restriktive Visa-Bedingungen – ein gültiger Reisepass genügt. Im Klartext: Als nicht in Georgien lebender Tourist kann man dort ein Auto registrieren lassen. Viele Langzeitreisende nutzen Georgien daher als „Flagge“ für ihr Fahrzeug.
Die Importzölle und -steuern für Fahrzeuge sind in Georgien sehr niedrig, speziell für 4–7 Jahre alte Gebrauchtwagen und solche mit größerem Hubraum. Damit ist es attraktiv, z.B. einen kräftigen 4×4 dort zuzulassen – man zahlt erheblich weniger Abgaben als in der EU. Es gibt keine jährlichen Kfz-Steuern oder -gebühren (keine road tax) und bislang keine regelmäßige technische Inspektionspflicht für Privatfahrzeuge.
Georgien ist deshalb auch ein bekannter Umschlagplatz für Gebrauchtwagen – so kann man sein Fahrzeug aus Europa oder den USA nach Georgien verschiffen, wo sie dann verzollt und zugelassen werden können. Eine Alternative ist, auf eigener Achse mit temporären Ausfuhrkennzeichen bis Georgien zu fahren (Transitkennzeichen aus EU), wobei zu beachten ist, dass manche Nachbarländer (bspw. Russland) unregistrierte Transitfahrzeuge nicht ohne weiteres einlassen.
In Georgien muss man zwar eine lokale Haftpflicht (OSAGO) abschließen, aber viele Policen dort schließen automatisch eine „Green Card“ für ganz Europa ein. D.h. man erhält eine internationale Versicherungskarte, die in allen Grüne-Karte-Staaten (inkl. EU, EWR, Schweiz, Russland, etc.) als Haftpflichtdeckung gilt. Somit kann man mit georgischem Kennzeichen problemlos durch Europa und Nachbarregionen fahren, ohne an jeder Grenze neue Versicherungen kaufen zu müssen. Aber wie bereits erwähnt, unterliegt das Nicht-EU-Fahrzeug in der EU der erwähnten 6-Monats-Regel – es darf nur von Nicht-EU-Residenten gefahren werden, sonst drohen die eingangs bereits genannten Probleme. Für einen PT, der keinen Wohnsitz in der EU hat, ist das unkritisch; für z.B. einen Deutschen mit gemeldeter Adresse in Deutschland wäre das Fahren eines in Georgien zugelassenen Autos in Deutschland allerdings illegal. Für PTs, die ihr Fahrzeug aber nicht an EU-Bürger überlassen, ist das Modell aber definitiv äußerst attraktiv.
Bis vor kurzem konnte man sogar seinen Führerschein in wenigen Tagen in Georgien ohne Wohnsitz erlangen – und zwar in allen möglichen Klassen. Leider hat die georgische Regierung dies Mitte 2025 gestoppt – mittlerweile ist ein Wohnsitz notwendig. Dieser ist aber weiterhin relativ unkompliziert zu erlangen – Staatenlos.ch hilft Dir gern dabei. Damit steht dann auch einen sehr günstigen und sehr schnellen Führerschein nichts im Weg. Ähnlich wie bei Autos können EU-Wohnhafte diesen legal nur außerhalb der EU verwenden – sie brauchen für EU-Fahrten zwingend einen EU-Führerschein. Wer aber einen Wohnsitz außerhalb der EU nachweisen kann, kann mit dem internationalen georgischen Führerschein nicht nur in der EU, sondern weltweit legal unterwegs sein.
Denkbare weitere Optionen
Natürlich kann man sich auch einfach einen Scheinwohnsitz organisieren und sein Fahrzeug in eben jenem zulassen. Dazu muss man das Fahrzeug idealerweise natürlich dort kaufen oder einfach überführen können. Je nach beabsichtiger Nutzungsweltregion könnten das zum Beispiel die Vereinigten Arabischen Emirate, Mexiko, Paraguay oder Thailand sein. Überall dort ist die Zulassung eines Fahrzeuges mit lokalen Wohnsitz vergleichsweise unkompliziert und die Aufenthaltsgenehmigung ist es ebenfalls. Gerade Dubai ist mittlerweile bekannt für den günstigen Kauf teurer Fahrzeuge, deren Umbauten und die Weiterfahrt/Verschiffung in die ganze Welt. Zwar geht dies ungleich Georgien nicht ohne Wohnsitz – aber die Visa-Optionen in der VAE sind für die meisten Weltreisenden problemlos machbar. Vor allem ein Golden Visa ohne Mindesteinreisebedingungen – etwa über ein Immobilien-Investment von 550k USD – ist weiterhin populär. Aber es gibt auch zahlreiche günstigere Visa für Freelancer, über Freizonen-Firmen oder als Rentner mit einer gewissen Mindestrente oder Kapitalerträgen.
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