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Dieser Artikel stammt von unserem spanischen Franchisepartner librestado.com und wurde durch Christoph ergänzt.

Es ist keine Überraschung, dass Spanien eines der Lieblingsländer der Deutschen ist. In diesem Artikel haben wir es sogar als ein interessantes Land für die Einhaltung der Compliance-Vorschriften hervorgehoben, denn Spanien gehört zu den Ländern, in denen eine dauerhaft verfügbare Wohnung Dich nicht automatisch zum Steuerpflichtigen macht (anders als in Deutschland, wo der Lebensmittelpunkt bzw. Schlüsselgewalt entscheidend ist).

Es ist kein Geheimnis das viele Perpetual Traveler deshalb die 182 Tage in Spanien ausreizen oder oft sogar überschreiten. Die spanischen Behörden gelten hier nicht als sonderlich durchsetzungswillig solange keine Kinder in lokale Schulen gehen. Wer jedoch dauerhaft mit ruhigen Gewissen legal über ein halbes Jahr in Spanien verbringen will, sieht sich mit steuerlich noch schlechteren Rahmenbedingungen als in Deutschland konfrontiert. Zum Glück gibt es eine Lösung – die 2023 noch wesentlich attraktiver wurde als vorher.

Für viele ist das Leben in Europa, insbesondere in Spanien, ein Traum. Für einige besteht kein Zweifel daran, dass Spanien (zumindest im Moment) immer noch über eine viel bessere Sicherheit und Infrastruktur verfügt als Länder in Lateinamerika oder Afrika.

Viele verlassen Deutschland und wollen wirklich in Spanien dauerhaft bleiben auch wegen der Nähe und Bindung zur EU. Dort herrscht ein sehr angenehmes Klima: mit heißen Sommern und milden Wintern und vielen, vielen Sonnenstunden. Das ist bei weitem nicht was man in England, Irland, oder Skandinavien findet. Deshalb werden wir heute die Möglichkeiten analysieren, die Spanien für Ausländer bietet.

Eine Abmeldung, viele Wege

Nach unserer Franchise Librestado (Staatenlos auf Spanisch seit 2018) sind zwei sehr unterschiedliche Trends bei den Kunden zu beobachten:

  1. Es gibt Menschen in europäischen Ländern, die aus verschiedenen Gründen eine Auswanderung nach Länder in Amerika, Afrika oder Asien in Erwägung ziehen, die sie als freier und weniger „durch fortschrittliche oder staatliche Ideologien“ geprägt ansehen. Ein Hauptmotiv für einige ist natürlich die Steuerbelastung – aber dieser Grund ist nicht alles. Sie nehmen auch eine Zunahme sozialistischer Tendenzen und eine Einschränkung der Freiheiten in Europa, insbesondere in der Europäischen Union, wahr. Jedoch sind die Beweggründe vielfältig und umfassen ebenso die Suche nach neuen wirtschaftlichen Chancen, niedrigeren Lebenshaltungskosten, einem angenehmeren Klima im Winter oder einem Leben, das sie als weniger reguliert und bürokratisch empfinden.
  2. Auf der anderen Seite stehen unsere Kunden aus Ländern außerhalb Europas, die genug von der Instabilität und dem Chaos in vielen lateinamerikanischen Regionen haben. Viele von ihnen träumen davon, nach Europa auszuwandern und dort ein neues Leben zu beginnen. Es gibt viele Faktoren, die z.B. Lateinamerikaner dazu bewegen, nach Europa zu ziehen. Bildung und Beschäftigungsmöglichkeiten sind oft ein großer Anreiz. Oft ist Spanien ihr Ziel der Wahl – nicht nur wegen der gemeinsamen Sprache, sondern auch aufgrund des angenehmen Klimas und des Lebensstils, der sie anzieht. Letzteres ist – Steuern hin oder her- auch ein ausschlaggebender Beweggrund für viele unserer deutsch-sprachigen Kunden.

Das Spannendste im Leben ist doch, Deinen eigenen Weg zu gehen und das Leben zu leben, das Dir gehört. Dabei muss es nicht immer heißen, jedes Jahr als Perpetual Traveler durch mindestens drei verschiedene Länder zu reisen oder in einem Steuerparadies ohne Einkommenssteuer wie den Emiraten zu leben. Manchmal geht es einfach darum, Möglichkeiten zur Steueroptimierung zu finden, selbst wenn man sich in einer Steuerhölle – wie Spanien – befindet oder in Zukunft befinden will.

 

Die Steuerregelung für Expatriates in Spanien (Beckham Law)

Wir haben bereits einen Artikel über dieses Gesetz in unserem Blog und wir sprechen auch in unserem kompletten Global Citizen Explorer Magazin über Spanien darüber.

Zuerst eingeführt im Jahr 2005, wurde dieses Gesetz – offiziell Teil des Artikels 93 des Einkommensteuergesetzes – nach dem berühmten Fußballer David Beckham benannt, weil er einer der Ersten war, der davon profitierte. Ursprünglich sollte es ausländische Arbeitskräfte anlocken, indem es ihnen erlaubte, nur Steuern auf ihr in Spanien erzieltes Einkommen zu zahlen, nicht aber auf ihr ausländisches Einkommen.

Mittlerweile können auch Nicht-Fußballer von diesem Regime profitieren – während es für Profisportler bereits 2016 abgeschafft wurde. Das Expatriate-Steuerregime in Spanien steht allen Personen offen, die nach Spanien ziehen, unabhängig von ihrer Nationalität. Dies gilt sowohl für spanische Staatsbürger, EU-Bürger als auch für Personen aus Nicht-EU-Ländern. Voraussetzung ist, dass die anderen Anforderungen des Regimes erfüllt werden.

Anbei die Anforderungen:

– Steuerwohnsitz: Ein wesentliches Kriterium ist, dass man in den letzten fünf Jahren (früher zehn Jahre) kein steuerlicher Ansässiger in Spanien gewesen sein darf. Dies muss bei Bedarf nachgewiesen werden können. Das Start-up-Gesetz (Gesetz 28/2022 vom 21. Dezember) hat einige Änderungen an diesem Expatriate-Steuerregime vorgenommen. Es reduziert die erforderliche Zeit der Nichtansässigkeit in Spanien zur Hälfte und öffnet die Tür für Remote Workers, Unternehmer und Fachkräfte, einschließlich Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren.

– Gründe für den Wohnsitzwechsel: Der Wohnsitzwechsel nach Spanien muss aufgrund einer der folgenden Gegebenheiten erfolgen:

    • Arbeitsvertrag in Spanien: Dies umfasst sowohl Verträge mit spanischen Arbeitgebern als auch Entsendungen durch ausländische Unternehmen, sofern die Tätigkeit in Spanien erbracht wird. Hierbei sind auch Remote-Arbeitsverhältnisse eingeschlossen, insbesondere für Besitzer eines Digital Nomad Visums.
    • Verwaltungstätigkeit für eine spanische Gesellschaft: Eine Neuerung ist, dass die betreffende Gesellschaft auch eine eigene sein kann, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine Vermögensverwaltungsgesellschaft. Früher durfte man nicht mehr als 25% besitzen – dies fällt jetzt weg!
    • Unternehmerische Tätigkeit in Spanien: Diese Tätigkeit muss den Anforderungen des Artikels 70 des Gesetzes 14/2013 vom 27. September entsprechen.
    • Hochqualifizierte Fachkräfte: Diese Fachkräfte müssen Tätigkeiten für Start-ups gemäß Artikel 3 des Gesetzes 28/2022 vom 21. Dezember ausüben oder in Forschung, Entwicklung und Innovation involviert sein, wobei ihr Einkommen mehr als 40% des Gesamteinkommens ausmacht.

– Kein Einkommen aus einer Betriebsstätte in Spanien: Dies gilt, es sei denn, man bewirbt sich im Rahmen der „unternehmerischen Tätigkeit“ oder als „qualifizierte Fachkraft“.

Als Deutscher oder EU-Bürger ist der einfachste Weg, einen Vertrag als Geschäftsführer oder Angestellter einer spanischen Firma zu haben. Interessanterweise kannst Du jetzt sogar ganz alleine Eigentümer der Firma sein – wie gesagt, solange es sich nicht um eine Holding handelt. Aber Achtung: Die Art Deiner Arbeit muss Deine Verlagerung nach Spanien „rechtfertigen“. Es kann allerdings durchaus sein, dass es nicht ausreicht, „einfach selbstständig zu sein“, es sei denn, Du betreibst eine Geschäftstätigkeit, die von der Organisation ENISA genehmigt wurde.

Falls Du aber kein EU-Bürger bist, ist wahrscheinlich das spanische Expatriate-Steuerregime Dein bester Weg. Dafür ist es jedoch wichtig, dass Du komplett auf remote umgestellt bist und ggf. bereits ein Digital Nomad Visa in Spanien hast. Das Digital Nomad Visa steht dir als EU-Bürger leider nicht offen. Hast du aber einen Nicht-EU-Ehepartner ist das nicht nur ein relativ einfaches Ticket für ihn in den Schengen-Raum, sondern auch für dich eine zusätzliche Möglichkeit als Familienmitglied vom Beckham Law zu profitieren.

Die Vorteile:

Die Vorteile erstrecken sich über sechs Jahre, beginnend mit dem Jahr Deiner Ankunft in Spanien.

Das Hauptmerkmal dieses Regimes ist, dass Du zwar als Steueransäßige in Spanien angesehen wirst, aber nur für das in Spanien erzielte Einkommen wie ein Nicht-Resident besteuert wirst. Das bedeutet, dass Dein weltweites Einkommen nicht in Spanien besteuert wird.

In Spanien wirst Du unter dem Expatriate Tax Regime sowohl auf Dein nationales als auch auf Dein internationales Arbeitseinkommen besteuert. Das bedeutet, unabhängig davon, wo Du Dein Arbeitseinkommen erzielst, ob innerhalb Spaniens oder im Ausland, es unterliegt der spanischen Steuerpflicht. Wesentlich ist also der Leistungsort.

Im Gegensatz dazu werden Kapitalerträge und Einkünfte aus Ersparnissen nur dann besteuert, wenn sie in Spanien generiert werden. Einkünfte dieser Art, die außerhalb Spaniens erzielt werden, fallen nicht unter die spanische Steuerpflicht. Dviidenden aus einer Auslandsfirma, deren Leistungen außerhalb Spaniens erzielt werden, also auch nicht.

Dein erzieltes Einkommen wird mit einem Pauschalsteuersatz von 24% für die ersten 600.000 Euro besteuert. Dies stellt eine deutliche Reduzierung im Vergleich zu den allgemeinen Steuersätzen dar, die bis zu 47% ab 300.000 Euro erreichen können. Für Einkommen über 601.000 Euro gilt dann der Steuersatz von 47%.

Einkommen und Kapitalgewinne spanischen Ursprungs werden nach dem normalen Einkommensteuergesetz besteuert, wobei die Steuersätze zwischen 19% und 28% variieren, abhängig von der Höhe des Einkommens.

Immobilieninvestitionen, Kapitalgewinne, Dividenden, Gewinnentnahmen oder Einkommen aus ausländischen wirtschaftlichen Aktivitäten sind unter diesem Regime steuerfrei. Aber nochmals: wesentlich ist der Leistungsort außerhalb Spaniens. Selbstständige Dienstleister, die ihre Tätigkeit (auch remote) vor Ort aus Spanien können das Beckham Law NICHT glaubwürdig steuerfrei nutzen. Wer jedoch als Unternehmer sein Geschäft mit Mitarbeitern außerhalb Spaniens gut darstellen kann, ist für den Status prädestiniert. Und Selbstständige, die oft vor Ort beim Kunden zB im DACH-Raum sind, können profitieren, da der Leistungsort eben außerhalb von Spanien ist!

 

und die Nachteile:

Es ist jedoch zu beachten, dass dieses Regime keine Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen bietet. Du musst also weiterhin die normalen Sozialversicherungsbeiträge für in Spanien geleistete Arbeit zahlen, wobei die Möglichkeit zum Abzug dieser Ausgaben nicht besteht. Erhältst du nur Dividenden und Kapitalerträge hast Du diese Problematik natürlich nicht.

Ein weiterer Nachteil ist, dass die spanischen Steuerbehörden Dir höchstwahrscheinlich keine Steuerbescheinigung für Abkommenszwecke bzw. DBA ausstellen werden. Das Beckham Law bedeutet nämlich dass Du als „Non-Resident“ giltst. Das hat Vorteile wenn du dich steuerlich aus Spanien wieder abmelden willst (dann brauchst Du nämlich keine Steueransäßigkeitsbescheinigung), ermöglicht dir aber nicht die zahlreichen spanischen Doppelbesteuerungsabkommen zu nutzen. Für Gesellschafter von Unternehmen in Hochsteuerländern ist Spanien damit oft nur bedingt optimal und Ländern wie Zypern weiterhin unterlegen.

Außerdem, da Du als „Nichtansässiger“ besteuert wirst, „verlierst“ Du bestimmte Vorteile, die ausschließlich für Ansässige gelten, wie beispielsweise bestimmte Mindeststeuerfreibeträge, die Nichtabzugsfähigkeit von Ausgaben (zum Beispiel Abzug für Kinder, Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen) sowie Steuerbefreiungen (beispielsweise bei Abfindungen).

Es kann auch vorkommen, dass Du aus dem Regime ausgeschlossen wirst, weil Du die erforderlichen Bedingungen nicht mehr erfüllst. In diesem Fall erfolgt der Ausschluss ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Für einen freiwilligen Austritt musst Du zwischen November und Dezember des Vorjahres einen Antrag stellen.

So funktioniert’s

Um vom spanischen Expatriate Tax Regime zu profitieren, sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Reise nach Spanien: Eine direkte Verbindung zwischen der Ankunft in Spanien und dem Beginn der Tätigkeit ist erforderlich. Die Anreise mit einem Arbeitsvertrag ist notwendig, nicht das Suchen eines Jobs nach der Ankunft.
  2. Legaler Aufenthalt in Spanien: Spanien muss als Hauptwohnsitz gelten. Für EU-Bürger ist dies in der Regel unproblematisch, während Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Remote -Visum benötigen. Theoretisch gilt ein Mindestaufenthalt von über 183 Tagen in Spanien – praktisch ist dies im Schengen-Raum schwer nachweisbar.
  3. Erhalt der NIE (Número de Identificación de Extranjero): Diese Identifikationsnummer ist für Ausländer in Spanien für verschiedene Zwecke, einschließlich der Steuererklärung, erforderlich.
  4. Antrag auf das Expatriate Tax Regime/Beckham Law: Innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn der Tätigkeit in Spanien (Sozialversicherungsregistrierung) muss das Beckham Law beantragt werden, wobei das Formular 149 zu verwenden ist.
  5. Einreichung der Dokumente: Informationen über die Arbeit in Spanien, einschließlich Nachweise über das Beschäftigungsverhältnis und das Beginndatum der Tätigkeit, sind vorzulegen. Bei einer Entsendung durch eine ausländische Firma wird ein Entsendungsschreiben benötigt.
  6. Erhalt eines Nachweises: Eine Bestätigung, dass das Expatriate Tax Regime gilt, wird von den spanischen Steuerbehörden innerhalb von zehn Werktagen ausgestellt.
  7. Steuererklärung: Bei der ersten Steuererklärung in Spanien ist anzugeben, dass das Expatriate Tax Regime genutzt werden soll, unter Verwendung des Formulars 151.
  8. Genuss der Steuervorteile: Nach Einreichung der Steuererklärung und Zulassung zum Regime stehen die Steuervorteile zur Verfügung.

Zugang zum spanischen Expatriate Tax Regime könnte verweigert werden bei:

  1. Nichterfüllung der Grundvoraussetzungen: Dazu zählen das Nichtwohnen in Spanien, kein arbeitsbedingter Umzug nach Spanien, kein NIE oder verspäteter Antrag auf das Regime. Zudem darf man in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein.
  2. Steuerhinterziehung: Bei Steuervergehen oder -betrug wird der Zugang zum Regime verweigert.
  3. Versäumnis der Steuerverpflichtungen: Nichterfüllung der jährlichen Steuerpflichten, wie das Einreichen der Steuererklärung, kann zum Ausschluss aus dem Regime führen.

Wenn in den letzten fünf Jahren bereits eine steuerliche Ansässigkeit in Spanien bestand, kann dies zum Ausschluss aus dem Regime führen, selbst wenn dies bereits in Anspruch genommen wurde und am laufen ist. Ebenso kann ein Ausschluss erfolgen, wenn nicht eindeutig belegt ist, dass der Umzug nach Spanien aus beruflichen Gründen stattgefunden hat. Auch wenn es wesentlich einfacher als vor 2023 geworden ist den Status zu nutzen sollte man sich Mühe geben ein glaubwürdiges Setup zu „fingieren“.

 

Das Digital Nomad Visum in Spanien

Das Visum ist für DACH-Staatsbürger nicht relevant da Niederlassungsfreiheit besteht. Dennoch wollen wir hier darüber schreiben da es vielleicht nicht verheirateten Partnern oder internationalen Bekannten helfen kann.

Kurz gefasst ist das Visum für Nicht-EU-Ausländer gedacht, die als Angestellte oder Selbstständige arbeiten und remote für Unternehmen außerhalb Spaniens tätig sein möchten, wobei ausschließlich Computer als Kommunikationsmittel genutzt werden. Als Selbstständiger darf man bis zu maximal 20% des Einkommens von spanischen Unternehmen beziehen.

Das Visum wird für ein Jahr erteilt und kann bei fortgesetzter Erfüllung der Anforderungen immer wieder verlängert werden (alternativ kann auch ein anderes Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden). Wichtig ist, dass die Verlängerung nicht automatisch erfolgt und eine Neubeurteilung der finanziellen Situation des Inhabers sowie die Erfüllung weiterer Bedingungen erfordert.

Das Digital Nomad Visa steht auch Familienmitgliedern des Hauptantragstellers zur Verfügung, wobei zusätzliche Einkommens- oder Sparanforderungen für jedes Familienmitglied gelten.

Interessanterweise zählt jede in Spanien über dieses Visum verbrachte Zeit für die spanische Staatsbürgerschaft. Gerade Lateinamerikaner oder zB auch Filipinos (da Kolonie) können so schon nach 2 Jahren Aufenthalt die spanische Staatsbürgerschaft erlangen.

Nach Erhalt des Digital Nomad Visas, das einen legalen Aufenthalt in Spanien ermöglicht, kann man sich für das Auswanderersteuerregime anmelden und dessen steuerliche Vorteile genießen. Angestellte, die nach Spanien umziehen, ohne von ihrem Arbeitgeber dazu aufgefordert zu sein, und die remote über Computer arbeiten, sind für das Regime berechtigt.

Neben dem Visum für digitale Nomaden gibt es in Spanien auch andere Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, wie das Golden Visa (Aufenthaltsgenehmigung durch Investition) oder die Aufenthaltsgenehmigung aus nichtgewerblichen Gründen.

Ein Nicht-EU-Ausländer, der die Voraussetzungen für das digitale Digital Nomad Visa nicht erfüllt, könnte ein Golden Visa erhalten, indem er in Spanien eine Immobilie für mindestens 500.000 Euro kauft. Eine weitere Möglichkeit wäre ein Umzug nach Spanien aufgrund eines Arbeitsvertrags mit einem spanischen Unternehmen, um eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu beantragen.

Um das Digital Nomad Visa für Spanien erfolgreich zu beantragen, sind folgende Schritte zu befolgen: Zunächst ist das offizielle Visumantragsformular herunterzuladen und sorgfältig auszufüllen. Anschließend sind die erforderlichen Unterlagen zusammenzutragen, welche einen gültigen Reisepass, ein aktuelles Führungszeugnis, einen Krankenversicherungsnachweis sowie Belege über ausreichendes Einkommen und die Tätigkeit als Remote Arbeiter umfassen. Der nächste Schritt besteht darin, einen Termin bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat zu vereinbaren, um den Antrag persönlich einzureichen. Für Personen, die sich bereits legal in Spanien aufhalten, besteht auch die Möglichkeit, den Antrag bei der örtlichen Einwanderungsbehörde einzureichen.

Wenn Du aus einem Nicht-EU-Land kommst und den Plan hast, als digitaler Nomade in Spanien zu leben, gibt es ein paar wichtige Punkte, die Du im Auge behalten solltest. Egal, ob Du selbstständig mit verschiedenen Kunden arbeitest oder angestellt bist und von Deinem Arbeitgeber die Erlaubnis zum Teleworking hast – es gibt ein paar Kriterien, die erfüllt sein müssen.

Falls Du Dein eigenes Geschäft betreibst, achte darauf, dass es sich um eine Firma außerhalb Spaniens handelt, die schon mindestens drei Monate existiert. Als Selbstständiger ist es in Ordnung, Dienstleistungen für spanische Firmen anzubieten, aber achte darauf, dass diese Einkünfte nicht mehr als 20% Deines Gesamteinkommens ausmachen.

Wichtig ist auch der Nachweis Deiner Beschäftigung: Als Angestellter brauchst Du eine Bestätigung Deines Arbeitgebers, dass Du remote arbeiten darfst. Führst Du Deine Firma, solltest Du Firmenunterlagen und eine Steuererklärung parat haben.

Jetzt zur Qualifikation: Ein Hochschulabschluss oder eine spezialisierte Ausbildung ist gefragt, alternativ gehen auch mindestens drei Jahre Berufserfahrung. Die Firma, für die Du arbeitest, sollte schon seit mindestens einem Jahr bestehen.

Gesundheitlich solltest Du abgesichert sein, also eine Krankenversicherung haben, die in Spanien gilt. Und finanziell? Da musst Du beweisen, dass Du genug Geld hast, um in Spanien zu leben – das heißt, mindestens 200% des dortigen Mindestlohns. Und falls Du auch für Deine Familie ein Visum brauchst, erhöht sich der Betrag entsprechend.

Du könntest also theoretisch eine Firma in den USA, Dubai, Bulgarien oder Rumänien gründen und nach ein paar Monaten das Visum für Spanien beantragen.

Der Spanische Pass

Wenn Du überlegst, Dir einen spanischen Pass zu besorgen, gibt es einige interessante Fakten: Für Lateinamerikaner, Andorraner, Filipinos und Portugiesen ist Spanien besonders attraktiv, da sie nach nur zwei Jahren legalen Aufenthalts die Staatsbürgerschaft beantragen können. Für andere Nicht-EU-Bürger sieht es etwas anders aus: Hier ist eine kontinuierliche legale Wohnsitznahme von zehn Jahren erforderlich, bevor man die Staatsbürgerschaft beantragen kann.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Bist Du mit einer spanischen Person verheiratet, kannst Du die Staatsbürgerschaft bereits nach einem Jahr beantragen. Gleiches gilt, wenn Dein Kind in Spanien geboren wurde. Das ist nicht Argentinien, aber nur ein bisschen schwieriger.

Ein spannender Aspekt ist, dass die Zeit, in der Du in Spanien unter dem Expatriate Tax Regime oder dem Beckham-Gesetz als Nichtansässiger besteuert wurdest, für die Staatsbürgerschaft zählt. Dies gilt auch für Aufenthalte mit dem digitalen Nomadenvisum oder anderen Aufenthaltsgenehmigungen.

Für EU-Bürger bietet der spanische Pass vielleicht nicht viele zusätzliche Vorteile. Aber als Lateinamerikaner eröffnet Dir ein spanischer Pass viele Möglichkeiten, in ganz Europa zu leben und zu arbeiten. Als Spanier wirst du umgekehrt allerdings auch oft schneller in vielen Latino-Ländern eingebürgert.

Beachte aber dass man als Spanier oft steuerliche Schwierigkeiten hat sich aus Spanien abzumelden. So gelten bei Wegzug in viele Länder, die als Steueroasen deklariert sind, eine weiterhin geltende unbeschränkte Steuerpflicht von mehreren Jahren in Spanien. Nimm also die Staatsbürgerschaft nicht leichtfertig an ohne einen guten Exit Plan zu haben!

Die genauen Schritte zur Erlangung des spanischen Passes sind hier nicht Thema, aber interessanterweise bieten wir ein umfassendes Staatsbürgerschaftslexikon und können Dich durch unsere Partner bei Deinem Antrag unterstützen.

Unser Team von Librestado.com bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, von der Beantragung des Expatriate Tax Regime über Steuererklärungen, Immobilieninvestitionen, Staatsbürgerschaftsanträge, diverse Aufenthaltsgenehmigungen, NIE-Anträge, Firmengründungen in Spanien bis hin zu speziellen Steuerzonen in Spanien.

Hier sind einige Richtpreise, um Dir eine Vorstellung von den möglichen Kosten zu geben. Beachte bitte, dass dies nur Anhaltspunkte sind und die genauen Kosten je nach Fall variieren können:

  • Expatriate Tax Regime: Zwischen 2.600 € und 3.500 €.
  • Visum für digitale Nomaden: 2.500 €.
  • Ausfüllen des Formulars 149: 600 €.
  • Investorenvisum inklusive Golden Visa und Steuerberatung: 2.950 €.
  • Erhalt der NIE aus der Ferne beim letzten Termin: 450 €.

Falls Du zusätzlich den Beratungsservice von Staatenlos für die Beantragung des Expatriate Tax Regime, des Investorenvisums oder des Visums für digitale Nomaden in Anspruch nehmen möchtest, bieten wir einen Rabatt von 200 € auf den Preis an. Melde Dich gerne bei uns.

Weitere Infos gibt es auch auf unserer neuen Spanien-Seite!

Gut zu wissen!

Das Expatriate Tax Regime in Spanien bringt einige interessante Aspekte mit sich:

  • Wegzugssteuer? Die Jahre, die Du unter dem Expatriate Tax Regime verbracht hast, zählen für die spanische Wegzugsbesteuerung. Diese gilt allerdings (wie in der gesamten EU) erst nach 7 Jahren unbeschränkter Steuerpflicht in den letzten 12 Jahren
  • Besteuerung nur auf spanisches Einkommen? Du wirst sowohl auf nationales als auch auf internationales Arbeitseinkommen besteuert, allerdings nur auf nationale Kapitalerträge und Ersparnisse. Entscheidend ist der Leistungsort!!!
  • Auslandsvermögen melden? Nein – und Du musst das Formular 720 nicht ausfüllen. Die Vermögenssteuer gilt für Dich nicht. Auf ausländische Vermögenswerte musst Du keine Vermögenssteuer zahlen, wohl aber auf Vermögenswerte in Spanien.
  • Doppelbesteuerungsabkommen? Obwohl Du als Steuerresident angesehen wirst, hast Du keinen Zugang zu den spanischen Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Eigene LLC nutzen? Ja, prinzipiell könntest Du eine LLC nutzen und musst keine Steuern auf das Einkommen aus wirtschaftlichen Aktivitäten zahlen. Wichtig ist, dass Du nicht der Geschäftsführer bist und die Arbeit von außerhalb Spaniens erledigt wird. Wir empfehlen mindestens einen Treuhand-Manager in deine LLC einzusetzen um dies zu ermöglichen.
  • Sicherheit der Nutzung des Expatriate Tax Regime? Wenn Du die Voraussetzungen erfüllst und dies nachweisen kannst, ja. Fehler können jedoch zur Disqualifizierung führen, weshalb die Beratung durch einen Fachmann empfohlen wird. Seit der Reform 2023 gibt es jedoch eine sehr viel höhere Rechtssicherheit als vorher und eine tatsächliche Bestätigung des Status.
  • Vorteile für die Familie? Ja, Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder unter 25 Jahren können ebenfalls davon profitieren.
  • Automatische Aktivierung des Regimes? Nein – Du musst es innerhalb von maximal sechs Monaten nach Deiner Registrierung im spanischen Sozialversicherungssystem beantragen.
  • Dauer der Nutzung des Regimes? Du kannst das Regime für fünf Jahre plus das Jahr der Antragstellung nutzen (insgesamt sechs Jahre).
  • Jobverlust? Wenn Du Deinen Job verlierst, kannst Du weiterhin von dem Regime profitieren. Wichtig ist, dass Du nachweisen kannst, dass Du aus beruflichen Gründen nach Spanien gezogen bist.

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