Wer in Deutschland eine Immobilie besitzt oder zumindest über die Schlüsselgewalt verfügt, kann bereits als steuerpflichtiger Bürger gelten. Diese Regelung ist schon so manchem auf die Füße gefallen. Wir wollen eigentlich nicht schon wieder Boris Becker erwähnen, aber er ist und bleibt einfach das beste Beispiel dafür, was passieren kann, wenn man noch eine Wohnung in Deutschland unterhält – egal ob man darin wohnt oder nicht.
Doch nicht nur Deutschland nimmt es mit dem reinen Besitz einer Immobilie so genau. Auch andere Länder, wie z.B. Österreich sehen eine Person als steuerpflichtig an, wenn sie eine Wohnung besitzen und sie zumindest mit der Absicht, darin zu wohnen, besitzen. Zwar ist diese Regelung nicht so streng wie die von Deutschland, birgt dadurch aber auch mehr Gefahren im Hinblick auf die „Auslegungssache“. Im österreichischen Finanzgesetz steht z.B.: „Zur Begründung eines Wohnsitzes muss die Wohnung zwar nicht ununterbrochen, aber zumindest wiederkehrend benützt werden.“. Und da fängt das Problem bereits an. Was ist „wiederkehrend“? Einmal im Monat? Einmal in der Woche? Oder fünfmal im Jahr?
Oftmals wird von den Behörden auch der „ständige Wohnsitz“ genannt. Dieser Begriff ist auch nicht klar geregelt. In manchen Ländern gibt es z.B. keine Meldepflicht wie in Deutschland. D.h. der „ständige Wohnsitz“ ist nichts Offizielles in diesen Ländern. Er wird im Grunde nur durch die Dauer des Aufenthalts im Land geregelt (in der Regel sprechen wir hier von der 183-Tage-Regel).
Als gutes Beispiel dient hier Ungarn: Grundsätzlich löst der Besitz einer Immobilie in Ungarn noch keine Steuerpflicht aus. Man gilt aber trotzdem als steueransässig, wenn diese Wohnung in Ungarn der einzige ständige Wohnsitz ist. Hast Du also nirgendwo auf der Welt einen echten Steuerwohnsitz (auch ohne Wohnung) und besitzt auch sonst keine Immobilie in einem Land bist du in Ungarn steuerpflichtig.
Definitionen im Steuergesetz
Wie in der Einleitung geschrieben, sind manche Begriffe in den einzelnen Ländern nicht genau definiert. Du hast bestimmt schon vom Lebensmittelpunkt oder von wirtschaftlichen Interessen im Land gehört. Das alles sind Instrumente, die Regierungen dazu nutzen, um Dir einen Steuerwohnsitz nachzuweisen. Leider bestimmt jedes Land der Welt über andere Wege, wie dies gewertet wird.
In unserer Liste weiter unten, werden wir pro Land die einzelnen Definition aufzählen, warum dort der Besitz einer Immobilie/Wohnung nicht zu einer Steuerpflicht führt. Dazu müssen wir aber erst einmal die einzelnen Begriffe klarstellen.
Ständiger Wohnsitz
Der ständige Wohnsitz ist dort, wo Du überwiegend Deine Zeit verbringst und nicht nur vorübergehend der Mittelpunkt Deiner Lebensbeziehung ist. Bist Du z.B. für neun Monate im Ausland und studierst dort, kehrst danach aber wieder in Dein Heimatland zurück, wirst Du im Land, in dem Du studiert hast, für diesen Zeitraum keinen ständigen Wohnsitz begründet haben. So stellen die meisten Studenten-Visa, etwa auch in Australien und den USA, Auslandseinkommen steuerfrei.
In Ländern mit Melderegister wie Deutschland führt die Anmeldung hingegen grundsätzlich zur Steuerpflicht im gemeldeten Zeitraum. Die Meldung ist aber auch nur bei verfügbarer Wohnung offiziell möglich. Der ständige Wohnsitz ist also grundsätzlich eine dauerhaft verfügbare Wohnung.
Lebensmittelpunkt
Der Klassiker schlechthin, der bereits einigen Prominenten (Shakira z.B.) zum Verhängnis wurde. Dein Lebensmittelpunkt ist da, wo Du Dich überwiegend, verglichen mit dem Rest der Welt, aufhältst. Hast Du z.B. Deinen „Wohnsitz“ in ein Niedrigsteuerland verlegt, wohnst aber letztendlich immer noch dauerhaft in Deiner Heimat, ist der Lebensmittelpunkt klar dort, wo Du aktuell wohnst. Viele machen den Fehler, dass sie so tun, als ob sie in einem anderen Land wohnen (Abmeldung aus Deutschland ohne das Land zu verlassen) aber dann tatsächlich nicht dafür sorgen, dass sie auch in diesem neuen Land „Fuß fassen“.
Natürlich solltest Du auch in dem Land wohnen, wo Du angibst zu wohnen. Perpetual Traveler haben den Vorteil – oder Nachteil – dass sie eben keinen Lebensmittelpunkt begründen, weil sie häufig unterwegs sind und es nicht klar definiert ist, wo sie sich die meiste Zeit über aufhalten. Beim Lebensmittelpunkt wird vom Finanzamt auf die tatsächlichen Fakten geschaut. Also: Wird die Kreditkarte im Land verwendet; wie hoch sind die Verbrauchskosten in einer Wohnung im Vergleich zu anderen Wohnungen; Flug- und Bahntickets; Autoanmietungen; Tankbelege usw. Diese Indizien allein können dich in Deutschland nicht steuerpflichtig machen, sehr wohl aber als zusätzliche Beweismittel bei einem Finanzgerichtsverfahren dienen. In anderen Ländern hingegen (zB Australien und Kanada) muss man auch darauf aufpassen um nicht doch wieder steuerpflichtig zu werden.
Der Lebensmittelpunkt kann oft auch dadurch begründet sein, indem Dein Ehepartner oder Deine unterhaltspflichtigen Kinder im Land wohnen. Ist dies der Fall, gehen die Behörden regelmäßig davon aus, dass Du irgendeine Art von Mittelpunkt im Land hast. Im Regelfall sollte die eigene Familie also immer mitkommen oder der Weg einer offiziellen Trennung (nicht unbedingt Scheidung) gewählt werden. Vor allem in Zentraleuropa ist dies entscheidend.
Wirtschaftliche Interessen im Land
Neben dem Lebensmittelpunkt, gibt es auch noch die wirtschaftlichen Interessen im Land. Diese sind zwar weniger gewichtet, als der Lebensmittelpunkt, spielen aber doch in manchen Ländern eine Rolle. Der Unterschied zum Lebensmittelpunkt ist, dass Du für wirtschaftliche Interessen (also Einkünfte, Kapitalerträge, Remotearbeit) keine physische Anwesenheit benötigst. Du kannst Teilhaber einer Firma sein und kein einziges Mal einen Fuß in das Land setzen, in dem das Unternehmen sitzt. In Deutschland sind die wirtschaftlichen Interessen allenfalls bei der erweitert beschränkten Steuerpflicht relevant. In einigen anderen Ländern führt aber überwiegendes Quelleneinkommen aus jenem Land bereits zur Steuerpflicht.
183-Tage-Regel
Die 183-Tage-Regel ist der Standard, wenn es darum geht, herauszufinden, ob Du in einem Land steueransässig bist. Im Grunde geht es darum, wenn Du mehr als die Hälfte eines Kalenderjahres (oder innerhalb von zwölf Monaten) in einem Land verbringst, Du automatisch nicht länger in einem anderen Land verbringen kannst. Dadurch ergibt sich die steuerliche Ansässigkeit. Du warst überwiegend innerhalb eines Landes und dieses kann Dich nun besteuern.
Manchmal ist die 183-Tage-Regel nicht genau 183 Tage lang. Manche Länder nutzen einen kürzeren Zeitraum von 180 Tagen, 182 Tagen, 120 Tagen oder 60 Tagen. Wiederum andere definieren die 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres oder innerhalb einer zwölf Monatsperiode ab Datum der Einreise in das entsprechende Land.
Andere Länder nehmen zusätzlich zu den 183 Tagen einen weiteren Zeitraum zur Bestimmung der Steueransässigkeit. Das kann z.B. so klingen (Fall von Irland): „Steueransässig ist, wer sich 183 Tage durchgehend in einem Kalenderjahr oder 280 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren, unabhängig ob durchgehend oder unterbrochen, im Land aufhält“.
Tatsächliche Nutzung der Wohnung oder Absicht die Wohnung zu nutzen
Für manche Länder entscheiden nur die Fakten, was mit der Wohnung passiert und ob sie genutzt wird oder nicht. In einigen Fällen sprechen die Behörden auch von „der Absicht die Wohnung zu benutzen“. Da sind wir wieder beim Punkt „Auslegungssache“. Denn was genau bedeutet denn „mit der Absicht sie zu benutzen“? Wie muss eine Wohnung gestaltet oder ausgestattet sein, damit man sagen könnte, diese Wohnung ist zur Nutzung vorgesehen? Im Zweifel ist das eine Grauzone und kann so und so gedeutet werden. Ein reiner Besitz einer Wohnung, die z.B. leer steht, dürfte wohl nicht unter diese Definition fallen. Kompletter Leerstand ist etwa auch in Deutschland akzeptabel, sofern tatsächlich keinerlei Schlafmöglichkeit besteht.
Auch der viel zitierte „Schlüsselbesitz“ in Deutschland ist von den genauen Umständen abhängig. Natürlich darfst du temporär einen Schlüssel besitzen, wenn du bei Familie oder Verwandten nächtigst. Solange deine Aufenthalte nicht 2 Monate am Stück oder 183 Tage im Jahr überschreiten ist das grundsätzlich unkritisch. Schlüsselbesitz ist dann problematisch, wenn du als Eigentümer oder Hauptmieter die tatsächliche alleinige Verfügungsgewalt über eine Wohnung hast, sprich den Schlüssel auch grundsätzlich bei Abwesenheiten mit dir führst. Solange du den Schlüssel bei Abfahrt wieder dem tatsächlichen Hausherren überreichst, musst du dir keine wirklichen Sorgen machen. Dieses Thema wird oft mißbraucht um unnötige Ängste vor einer Abmeldung zu schüren!
Grundsätzlich können wir zudem festhalten dass eine dauerhafte Vermietung der eigenen Immobilie in in jedem Land der Welt unkritisch ist. Als dauerhafte Vermietung sind grundlegend Zeiträume über 6 Monate zu verstehen; bei Verträgen, die mit fremden Dritten geschlossen werden. Es ist legitim mehrere Monate eine verfügbare Immobilie verkaufen oder vermieten zu wollen, sofern die eigene Absicht dazu zweifelsfrei belegbar ist über entsprechende Internet- oder Zeitungsanzeigen oder die Einschaltung eines Maklers. Da Mieteinkünfte beschränkt steuerpflichtig sind, erfährt das lokale Finanzamt in der Regel von der dauerhaften Vermietung und kann auch so die Verfügbarkeit des Eigentümers und damit eine Steuerpflicht ausschließen.
Ganz wichtig: der Besitz einer Immobilie über Briefkastenfirmen, Stiftungen oder Trusts ändert nichts an der Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit über eine Immobilie bezieht sich immer auf die tatsächliche Nutzung einer natürlichen Person, selbst wenn diese nicht der tatsächliche Eigentümer ist. Deshalb kann eine anonyme oder eigentümerlose Rechtsform zwar durchaus das Entdeckungsrisiko vermindern, per se aber nicht hundertprozentig vor einer Steuerpflicht schützen. Wer in Ländern mit strenger Definition der Wohnungsverfügbarkeit wie Deutschland oder Schweden ein dauerhaftes für sich selbst verfügbares Eigentum schaffen möchte, dem helfen keine in- und ausländischen Rechtsformen.
Am ehesten ist ein dauerhafter Mietvertrag an Vertrauenspersonen sinnvoll, die auch tatsächlich zumindest teilweise die Wohnung auch nutzen. Die Miete sollte entsprechend einem marktüblichen Wert entsprechen und tatsächlich versteuert werden. Dann kann man sich durchaus noch bis zu 182 Tagen in seiner Wohnung aufhalten, hat dennoch aber ein Risiko durch mögliche Denunziation. 95% der in Deutschland anhängigen Fälle vor Finanzgerichten bezüglich Lebensmittelpunkt stammen aus dem Verpfeifen durch den Ex-Partner, Familienmitglieder oder Nachbarn. Wer ein solches Modell wählt sollte ein möglichst bescheidenes Profil wahren und seiner Umgebung am besten gar nicht kommunizieren abgemeldet und steuerfrei zu sein.
Die an sich sicherere Lösung für Wohnungsverfügbarkeit in problematischen Ländern ist die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen über seinen Steuerwohnsitz. Wohnt man mehr als 183 Tage in einem Drittland mit DBA zu Deutschland, ist durch die Tie-Breaker-Regelung in fast allen DBA grundsätzlich trotz deutscher Wohnung eine deutsche Steuerpflicht ausgeschlossen. Allerdings muss dies im Zweifel durchgeklagt werden. Gerade in Deutschland ist deshalb grundsätzlich von einer dauerhaften Wohnung nach Abmeldung abzuraten, da das Risiko einer zumindest finanzgerichtlichen Auseinandersetzung hoch ist. Selbst beim thailändischen König kannte das deutsche Finanzamt diesbezüglich keine Gnade – auch wenn letztlich sein besonderer Status zu einem diplomatischen Kompromiss verhalf.
Verfügbarkeit über eine Wohnung bedeutet im Übrigen ihre tatsächliche Nutzbarkeit. Wenn du nur dauerhaft vermietete Immobilien hast, schützen dich diese nicht bei einem Besteuerungskonflikt. Wenn wir in unserer Liste davon sprechen, dass du eine weitere verfügbare Wohnung brauchst, darf diese eben nicht dauerhaft vermietet sein.
Nachdem wir nun geklärt haben, welche Definitionen wir für eine Steuerpflicht im Bezug auf eine Immobilie berücksichtigen müssen, hier nun die Liste der 50 Länder, in denen Du damit keine Steuerpflicht auslöst. Wir übernehmen keine Garantie für die Korrektheit dieser Liste, da Bedingungen sich regelmäßig ändern können oder vor Gericht uminterpretiert werden. Nicht enthalten sind ohnehin steuerfreie Länder wie Paraguay, die Emirate, Malaysia und so weiter. Hierzu gibt es ja bereits unser Auswander-Lexikon. Ebenfalls nicht enthalten sind eine Reihe weiterer Länder, die aus politischen, wirtschaftlichen oder geographischen Bedingungen kaum attraktiv wären.
Hier aufgeführt werden also nur Länder mit Residenzbesteuerung des Welteinkommens, die sich als potentieller Compliance-Wohnsitz eignen, weil sie dich nicht oder nur bedingt bei einer dauerhaft verfügbaren Wohnung besteuern werden. Die hier aufgeführten Länder klappen auch ohne einen Steuerwohnsitz mit DBA-Abschirmwirkung wie bereits erklärt. In allen 50 genannten Ländern kannst du auch als Perpetual Traveler ohne steuerliche Ansäßigkeit eine Wohnung dauerhaft verfügbar haben – zumindest wenn du gewisse Bedingungen wie weitere Wohnungsverfügbarkeit oder Vermietung während deiner Abwesenheit erfüllst. Dies ist für jedes Land separat erklärt. Hinzu kommen die gängigen Bedingungen zur Steuerpflicht über den Aufenthalt oder weitere relevante Faktoren, die oft auf der Wohnungsverfügbarkeit aufbauen.
Argentinien
Um steuerpflichtig zu sein, musst Du mindestens dreizehn Monate im Land gelebt haben. Eine dauerhaft verfügbare Wohnung ist kein entscheidender Faktor bei der Steuerpflicht. Aus dem Ausland entsendete Mitarbeiter und ihre Angehörigen sind bis zu 5 Jahre in Argentinien steuerfrei. Argentinische Staatsbürger sind automatisch steuerpflichtig wenn sie im Inland leben.
Armenien
Eine Wohnung allein ist kein bestimmender Faktor der Steuerpflicht. Es gelten Anwesenheit über 183 Tage pro Kalenderjahr oder nicht näher definierte vitale Interessen.
Australien
Als steuerlich Ansässiger wirst Du gesehen, wenn Du Deinen einzigen Wohnsitz dort hast oder nach der 183-Tage-Regel. Kannst Du also eine Wohnung in einem anderen Land nachweisen, kann dich eine dauerhaft verfügbare Wohnung in Australien nicht steuerpflichtig machen. Halter eines Temporary-Visas (zB Work and Travel) sind in Australien grundsätzlich steuerfrei auf Auslandseinkommen, das außerhalb von Australien erbracht wurde
Bosnien und Herzegowina
Bosnien hat 3 steuerlich autonome Distrikte mit unterschiedlichen Regelungen. In der Republik Srpska und im Brcko Distrikt führt eine verfügbare Wohnung neben den üblichen 183 Tagen zur Steuerpflicht. Im Kernland der Federation of Bosnia and Herzegovina ist eine Wohnung hingegen kein steuerlich entscheidender Faktor, sofern keine Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthalt über 183 Tagen besteht.
Brasilien
Steuerpflichtig bist Du aufgrund der 183-Tage-Regel ODER mit Permanent Residence. Ausländer müssen eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Brasilien entsprechend vermeiden. Staatsbürger sind automatisch im Inland steuerpflichtig. Eine verfügbare Wohnung hingegen ist kein bestimmender Faktor der Steueransäßigkeit.
Bulgarien
Steuerlich ansässig bist Du in Bulgarien nur dann, wenn eine permanent verfügbare Wohnung mit vitalen Interessen im Land einhergeht. Eine reine Ferienwohnung ist also unproblematisch, solange du die 183 Tage im Jahr vermeidest und deine Familien- oder Geschäftsmittelpunkt nicht im Lande ist.
Chile
Die Steuerpflicht wird ausgelöst, wenn Du Dich sechs Monate innerhalb eines Jahres (am Stück) oder sechs Monate innerhalb von zwei Jahren (am Stück oder nicht) im Land aufhältst – mit der Absicht, im Land zu bleiben. Immobilienverfügbarkeit führt nicht zur Steuerpflicht, solange die Aufenthaltskriterien nicht überschritten werden.
China
Eine verfügbare Wohnung ist kein entscheidender Faktor der Steueransäßigkeit. Ausländer sind selbst über 183 Tage grundsätzlich steuerfrei auf Auslandseinkommen in den ersten 7 Jahren der Ansäßigkeit. Bereits nur 31 Tage im Ausland während diesere 7 Jahren setzen den Ticker auf Jahr 1 zurück.
Dänemark
Dänemark schließt eine Besteuerung aus wenn Wohnungen nur kurzzeitig für Ferienzwecke benutzt werden. Immobilienbesitz ist also denkbar solange keine dauerhafte Nutzung (in der Regel über 2 Monate am Stück) stattfindet und die Wohnung in der Zeit der eigenen Abwesenheit vermietet wird an andere Gäste.
El Salvador
Nicht nur ist eine Wohnung nicht ausschlaggebend für die Steuerpflicht. El Salvador hat weltweit einzigartig 200 Aufenthaltstage als Bedingung zur steuerlichen Ansäßigkeit, es sei denn das Einkommen wird überwiegend aus dem Land erwirtschaftet. Gegen ein Krypto-Investment am Pazifikstrand spricht also wenig.
Estland
Solange eine Wohnung weniger als 183 Tage verfügbar ist wird keine Steuerpflicht ausgelöst. Eine reine Ferienwohnung ist also akzeptabel, wenn sie in der Zeit der eigenen Abwesenheit vermietet wird und nicht zur Verfügung steht.
Frankreich
Steuerlich ansässig bist Du, wenn Dein gewöhnlicher Aufenthalt oder Deine Familie (Ehepartner, Kinder) im Land leben; Du vor Ort beruflich tätig bist; sich Dein Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen im Land befindet. Frankreich kann dich auch besteuern, wenn du die meiste Zeit des Jahres vor Ort bist, selbst wenn dies unter 183 Tagen sind. Eine verfügbare Ferienwohnung führt nicht zur Steuerpflicht solange du eine Wohnung in einem anderen Land nachweisen kannst oder die Verfügbarkeit für einen Großteil des Jahres über eine Vermietung ausschließt.
Georgien
Die Steuerpflicht wird nach 183 Tagen Aufenthalt – durchgehend oder nicht – im Land ausgelöst. Eine Wohnung ist kein bestimmender Faktor der steuerlichen Ansäßigkeit. Bei Georgiens Territorialbesteuerung wäre diese aber auch nicht negativ.
Griechenland
Grundsätzlich ist eine verfügbare Wohnung kein ausschlaggebendes Kriterium der Steuerpflicht in Griechenland. Sie kann aber als Teil des persönlichen Vermögens angesehen werden, das sich nicht hauptsächlich auf Griechenland konzentrieren sollte. Solange die eigenen Vermögensgegenstände überwiegend außerhalb von Griechenland angesiedelt sind und die eigene Familie überwiegend außerhalb des Landes lebt spricht nichts gegen eine Ferienwohnung. Eine Vermietung während der eigenen Abwesenheit ist nicht unbedingt erforderlich.
Irland
Du giltst als steuerlich ansässig, wenn Du 183 Tage in einem Kalenderjahr oder 280 Tage in zwei Kalenderjahren einschließlich 30 Tage in jedem Jahr im Land verbringst. Die Verfügbarkeit einer Wohnung ist keinerlei Kriterium im irischen Steuerrecht. Du kannst hier also problemlos eine Wohnung kaufen oder mieten und diese auch leer stehen lassen während deiner Abwesenheit.
Island
Nach 183 Tagen innerhalb von zwölf Monaten – ab Datum der Einreise – bist Du steuerlich ansässig. Auch hier ist die Verfügbarkeit einer Wohnung steuerlich keinesweg ausschlaggebend.
Israel
Die reine Wohnungsverfügbarkeit ist kein bestimmender Faktor des israelischen Steuerrechtes. Steuerpflichtig wird man nach 183 Tagen Anwesenheit oder 425 Tagen in 3 Jahren, sofern man im laufenden Jahr mindestens 31 Tage in Israel verbracht hat.
Italien
Du begründest Deine steuerliche Ansässigkeit, indem Du Dich 183 Tage im Land aufhältst oder Dich beim Einwohnermeldeamt registrierst. Eine Wohnung kann zur Steuerpflicht führen, wenn sie dem dauerhaften gewöhnlichen Aufenthalt dient. Hast du eine andere Wohnung weltweit zur Verfügung oder stellst durch Unter- oder Ferienvermietung in deiner Abwesenheit sicher dass du die Wohnung nicht nutzen kannst, ist eine reine Ferienwohnung kein Steuerthema in Italien.
Japan
Mietverträge für maximal ein Jahr lösen keine Steuerpflicht in Japan aus, Wohnungsbesitz hingegen schon. Ausländer gelten aber die ersten 5 Jahre ohnehin steuerfrei auf Auslandseinkommen.
Kroatien
Eigentum oder Verfügbarkeit an einer Wohnung sind neben den 183 Tagen ein Auslöser der Steuerpflicht. Besteht jedoch Eigentum oder Verfügbarkeit an einer Wohnung außerhalb Kroatiens, wird eine Steuerpflicht nur durch sekundäre Faktoren wie dem Lebensmittelpunkt der eigenen Familie oder wirtschaftliche Interessen vor Ort ausgelöst. Eine reine Ferienwohnung in Kroatien ist also kein Problem solange eine andere Wohnung irgendwo auf der Welt verfügbar ist.
Kolumbien
Die Steuerpflicht wird nach 183 Tagen Aufenthalt im Land ausgelöst, ob rollierend oder Kalenderjahr. Eine einzelne verfügbare Wohnung kann zur Steuerpflicht führen, wenn es die einzige Wohnung ist. Steueransäßigkeit in Kolumbien ergibt sich wenn mehr als 50% des Einkommens, Vermögens oder auch Immobilienbesitzes kolumbianischer Quelle entspringt. Grundsätzlich führt eine verfügbare Wohnung in Kolumbien damit nicht zur Steuerpflicht solange mindestens eine gleichwertige Wohnung woanders auf der Welt existiert. Dies sollte keine Steueroase in den Augen der kolumbianischen Regierung sein.
Kosovo
Die Steuerpflicht wird nach 183 Tagen Aufenthalt im Land ausgelöst. Wohnungsverfügbarkeit ist kein entscheidender Faktor.
Lettland
Neben 183 Tagen Anwesenheit gilt erst eine deklarierte Wohnung in Lettland als Auslöser zur Steuerpflicht. Registriert Du deine Wohnung also nicht für einen Aufenthaltstitel in Lettland, so löst sie keine Steuerpflicht aus. Der reine Besitz oder Verfügbarkeit einer Ferienwohnung ist also unproblematisch.
Liechtenstein
Ohne Niederlassungsbewilligung oder 183 Tage Aufenthalt führt eine dauerhaft verfügbare Wohnung grundsätzlich nicht zur lokalen Steuerpflicht.
Litauen
Dein Lebensmittelpunkt oder ein Aufenthalt von 183 Tagen im Kalenderjahr begründen eine Steuerpflicht. Eine Wohnung ist nicht ausschlaggebend solange mindestens eine zweite gleichwertige Wohnung in einem anderen Land besteht oder die Verfügbarkeit durch Untervermietung ausgeschlossen ist.
Malediven
Um steuerpflichtig zu werden, benötigst Du einen ständigen Wohnsitz oder musst 183 Tage innerhalb von zwölf Monaten im Land verbringen. Eine Ferienimmobilie ist also kein Problem, solange du Wohnungen in anderen Ländern hast.
Malta
Grundsätzlich gilt die Steuerpflicht nur nach 183 Tagen oder im Falle von HNWI-Status nach 3 Monaten. Eine verfügbare Wohnung ist kein entscheider Faktor der steuerlichen Ansäßigkeit.
Mauritius
Der reine Besitz oder Verfügbarkeit einer Immobilie löst keine Steuerpflicht aus, solange es eine andere verfügbare Wohnung gibt. Ansonsten gilt die 183-Tage-Regel oder 270 Tage Aufenthalt innerhalb von 36 Monaten.
Mexiko
Steuerpflichtig bist Du erst nach 183 Tagen Aufenthalt. Eine Wohnung kann eine Steuerpflicht auslösen wenn es die einzige verfügbare Wohnung ist. Ist dies nicht der Fall, müssen zudem weniger als 50% des Einkommens aus mexikanischen Quellen stammen um eine Steuerpflicht zu verhindern.
Mongolei
Eine verfügbare Wohnung ist nicht entscheidend für die Steuerpflicht. Diese wird durch über 183 Tage Anwesenheit oder mehr als 50% Quelleneinkünfte aus der Mongolei ausgelöst.
Nordmazedonien
Neben 183 Tagen Anwesenheit gilt erst eine deklarierte Wohnung in Nordmazedonien als Auslöser zur Steuerpflicht. Registriert Du deine Wohnung also nicht für einen Aufenthaltstitel in Lettland, so löst sie keine Steuerpflicht aus. Der reine Besitz oder Verfügbarkeit einer Ferienwohnung ist also unproblematisch.
Norwegen
Ein weiterer Sonderfall der 183-Tage-Regel: Entweder 183 Tage innerhalb von zwölf Monaten oder 270 Tage innerhalb von 36 Monaten lösen die Steuerpflicht aus. Eine reine Wohnungsverfügbarkeit ist ähnlich Island nicht entscheidend in Norwegen. Gegen eine Hütte zu Ferienzwecken ist also tendenziell nichts einzuwenden.
Peru
Verbringst Du mindestens 183 Tage im Land, bist Du steuerpflichtig. Eine Wohnungsverfügbarkeit ist nicht entscheidend für die Steuerpflicht.
Philippinen
Steuerlich ansässig wirst Du, indem Du Dich 180 Tage innerhalb eines Kalenderjahres im Land aufhältst. Eine verfügbare Wohnung ist kein Auslöser einer Steuerpflicht.
Polen
Die Steuerpflicht wird ausgelöst, wenn Du 183 Tage im Land verbringst oder Deinen Lebensmittelpunkt im Land begründest. Eine verfügbare Wohnung in Polen stellt kein Problem dar, solange sie in der eigenen Abwesenheit vermietet wird oder weitere Wohnungen weltweit bestehen.
Schweiz
Die Schweiz sind ein interessanter Fall im deutsch-sprachigen Raum. Die reine Wohnungsverfügbarkeit löst per se noch keine steuerliche Ansäßigkeit aus, solange sie nicht mit einer Niederlassungsbewilligung einher geht. Allerdings ist es ohne eine solche Bewilligung bis auf wenige Gebiete nicht möglich eine Wohnung zu mieten oder zu besitzen (Lex Koller). Zudem führen bereits 90 Tage Aufenthalt und nur 30 Tage Erwerbsarbeit vor Ort zur Steuerpflicht.
Singapur
Steuerpflichtig bist Du aufgrund der 183-Tage-Regel. Wohnungsverfügbarkeit ist für die steuerliche Ansäßigkeit nicht entscheidend.
Slowakei
Die reine Verfügbarkeit über die Immobilie löst keine Steuerpflicht aus. Um die Steuerpflicht auszulösen, muss erkennbar sein, dass Du die Wohnung auch tatsächlich für einen dauerhaften Zeitraum nutzen möchtest. Gelegentliche Aufenthalte zu Ferienzwecken sind also in Ordnung. Im Grundsatz sollten daher weitere Wohnungen weltweit bestehen oder in Abwesenheit eine Vermietung an andere Gäste erfolgen.
Spanien
Hast Du Deinen Lebensmittelpunkt im Land oder verbringst dort 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres, bist Du steuerpflichtig. Der Lebensmittelpunkt ergibt sich durch Ehepartner und Kinder oder starke wirtschaftliche Interessen (überwiegend spanische Kunden). Ob eine Wohnungsverfügbarkeit zur spanischen Steuerpflicht führen kann ist aktuell vor dem Obersten Gerichtshof anhängig. Man kann aber davon ausgehen dass die reine Verfügbarkeit über Ferienimmobilien in Spanien weiterhin keine Steuerpflicht auslösen wird. Zusammen mit der einfach zu beantragenden NIE-Nummer ist Spanien damit ein beliebter Scheinwohnsitz.
Thailand
Du bist steuerpflichtig, wenn Du Dich 180 Tage im Land aufhältst. Eine Wohnungsverfügbarkeit ist für die Steuerpflicht nicht relevant.
Tschechien
Auch hier ein kleiner Sonderfall: Der reine Besitz einer Immobilie löst keine Steuerpflicht aus, nur die „Absicht“ dort auch dauerhaft zu leben oder die 183-Tage-Regel. In der Praxis muss man also die permanente Verfügbarkeit etwa durch einen Untermietvertrag ausschließen um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn die Wohnung mehr als 183 Tage im Jahr an fremde Dritte vermietet wird, sollte keine Steuerpflicht in Tschechien entstehen.
Tunesien
Tunesien macht die Steuerpflicht an einer einzigen verfügbaren Wohnung fest. Hast du also andere Immobilien zu deiner Verfügung weltweit, so wirst du erst nach 183 Tagen in Tunesien steuerpflichtig.
Türkei
Die Verfügbarkeit über eine Wohnung in der Türkei ist kein bestimmender Faktor der Steuerpflicht solange keine Aufenthaltsgenehmigung besteht oder man über 183 Tage im Land anwesend ist. Die Türkei ist ein durchaus attraktives Ziel einer Ferienimmobilie und soll auch so bleiben.
Ungarn
Wenn der Wohnsitz im Land der einzige verfügbare ist, bist Du steuerpflichtig. Ansonsten greifen auch hier die 183-Tage-Regel oder Dein Lebensmittelpunkt. Du solltest also mindestens eine andere Wohnung weltweit verfügbar haben.
Ukraine
Wohnungsverfügbarkeit führt nur dann zur Steuerpflicht in der Ukraine wenn keine gleichwertige Wohnung in einem anderen Land besteht. In diesem Fall prüfen die Steuerbehörden verschiedene Kriterien des Lebensmittelpunktes, die außerhalb des Landes liegen sollten um eine Steuerpflicht zu vermeiden.
Uruguay
Ein Sonderfall bezogen auf den Immobilienwert: Grundsätzlich löst der Besitz von Immobilien keine Steuerpflicht aus. Es gibt jedoch einen Maximalwert, den die Immobilien wert sein dürfen. Ab ca. 2,1 Millionen Dollar an Immobilienwerten und vorhandenen wirtschaftlichen Interessen (Lebensmittelpunkt) gilt man als steueransässig.
Vietnam
Verbringst Du 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres oder innerhalb von 12 Monaten ab Datum der Einreise im Land, bist Du steuerpflichtig. Wohnungsverfügbarkeit führt zur Steuerpflicht sofern du mehr als 183 Tage mietest oder Besitz auf deinem Personalausweis eingetragen hast. Immobilienverfügbarkeit in rein touristischer Absicht ohne Aufenthaltstitel ist also grundsätzlich nicht entscheidend zur Steuerpflicht.
Vereinigtes Königreich
Die Regelungen zur steuerlichen Ansäßigkeit in Großbritannien sind sehr komplex, aber transparent vom HMRC dargestellt.
Grundsätzlich führt die einzige verfügbare Wohnung im Vereinigten Königreich nach einem Aufenthalt von 91 Tagen zur Steuerpflicht oder das generelle Überschreiten der 183 Tage. Wer in den letzten 3 Jahren steuerpflichtig war und weniger als 16 Tage vor Ort war, ist automatisch nicht-steuerpflichtig. Wer in den letzten 3 Jahren nicht steuerpflichtig war hat sogar 46 problemlose Tage in Großbritannien, ob mit oder ohne Wohnung.
Die Wohnungsverfügbarkeit spielt eine Rolle als „Sufficient Tie“ neben Familie, Arbeit, 90 Tage Aufenthalt und Staatsbürgerschaft. Vereinfacht analysiert haben Nicht-UK-Staatsbürger in der Regel trotz Wohnungsverfügbarkeit bis zu 182 Tagen Aufenthalt im Land ohne eine Steuerpflicht auszulösen. Haben sie einen zusätzlichen „Tie“ verringert sich dies auf 120 Tage, dann 90, dann 45 Tage. Briten selbst sollten in der Regel unter 90 Tagen bleiben, wenn sie mit verfügbarer Wohnung eine Steuerpflicht vermeiden wollen. Bestehen weitere „Ties“, können aber bereits mehr als 16 Tage problematisch werden.
Grundsätzlich ist eine Wohnungsverfügbarkeit zu Ferienzwecken in Großbritannien aber vor allem für Ausländer unkritisch, solange sie dort weniger als ein halbes Jahr zu rein persönlichen Zwecken verbringen.
Vereinigte Staaten von Amerika
Auch in den Vereinigten Staaten von Amerika ist die Verfügbarkeit über eine Immobilie keinerlei Anlass zur Steuerpflicht. Hier herrschen die 183 Tage sowie der Substancial Presence Test, der die letzten 3 Jahre Aufenthalt nach einer gewissen Formel einbezieht. Dabei müssen 31 Tage im gegenwärtigen Jahr erfüllt und 183 Punkte im gegenwärtigen und den letzten 2 Jahren erreicht werden: jeder Aufenthaltstag im aktuellen Jahr zählt dabei voll, das vorherige Jahr zu einem Drittel, das vorvorherige Jahr zu einem Sechstel. Grundsätzlich ist man im 3-Jahres-Schnitt damit immer auf der sicheren Seite wenn man unter 120 Tagen bleibt.
Als Compliance-Wohnsitz sind die USA wegen ihrem FATCA-System aber nur bedingt zu gebrauchen. US-Residents werden die meisten Konten und Börsen außerhalb des Landes aus regulatorischen Gründen verweigert. Man ist dann maßgeblich auf das US-System angewiesen. Dennoch kann eine verfügbare Wohnung im Land als Residential Address einige Vorteile etwa für die Nutzung von amerikanischen LLCs bedeuten, solange man aufpasst dass diese keine Betriebstätte für eben jene auslösen.
Zypern
Zypern ist ein idealer Compliance-Wohnsitz auch ohne Beantragung des Non-Dom-Status. 60 Tage können zur Steueransäßigkeit führen, bedingen aber dafür ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt aus einer Zypern-Firma. Im Normalfall gelten nur die 183 Tage. Wohnungsbesitz und -verfügbarkeit ist zwar notwendig für die Aufenthaltsgenehmigung, aber irrelevant für die steuerliche Ansäßigkeit. Damit können problemlos dauerhaft Immobilien in Zypern besessen werden.
Dir hat unser Blogartikel gefallen?
Unterstütze uns mit einem Erwerb unserer Produkte und Dienstleistungen. Oder baue Dir ein passives Einkommen mit ihrer Weiterempfehlung als Affiliate auf! Und vergiss nicht auf Christophs Reiseblog christoph.today vorbei zu schauen!
Videokurs Staatenlos Geheimwissen
Lerne alles, was Du für ein Perpetual Travel Leben wissen musst.
Kurs anschauen