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Der seit Jahren beliebteste Steuerwohnsitz in der Europäischen Union ist sicher der Mittelmeerstaat Zypern. Der englisch-griechisch geprägte Südteil der Insel hat massiv von seinem Non-Dom-Programm profitiert, das Ausländern 17 Jahre lang Steuerfreiheit auf Dividenden und Zinserträge garantiert.

 

Seit Beginn des Non-Dom-Status vor mehr als 6 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen in Zypern jedoch eher ins Negative verändert. Für viele Sachverhalte bleibt Zypern dennoch ein sehr guter oder gar nicht zu übertreffender Wohnsitz. Für andere jedoch ist der Wohnsitz ein zu teurer und unflexibler Overkill, oft resultierend aus irreführender Selbstpromotion lokaler Steuerkanzleien.

 

Ein genauer Überblick über die aktuelle Situation in Zypern ergibt sich beim Lesen des ganzen Artikels. Eine grundlegendere, kürzere, aber teils veraltete Übersicht zum typischen Non-Dom-Status findest du hier.

Im Folgenden wollen wir einmal den Status Quo in Zypern anhand einiger Beispiele überprüfen und diskutieren, für wen diese Lösung in 2022 noch Sinn ergibt. Essentiell dazu ist dazu das Verständnis über den viel gepriesenen Steuerwohnsitz, der gewissen Personengruppen unstreitbare Vorteile gibt, für einen Großteil der typischen Staatenlos-Zielgruppe aber vernachlässigbar ist. Zu diesen Personengruppen zählen insbesondere

  • Personen, die mehr als 183 Tage in einem EU-Mitgliedsstaat leben wollen
  • Unternehmer mit weiter bestehenden Kapitalgesellschaften im DACH-Raum
  • E-Commerce-Unternehmer mit physischen Gütern in der EU
  • Verkäufer von Urheberrechten an den US-Markt
  • Startup und Private Equity Investoren in westliche Hochsteuerländer
  • Privatiers mit Anlagefokus auf Zins- und Dividendenerträgen
  • Immobilien-Investoren in der EU
  • Personen, die aus irgendeinem Grund ein Steuerzertifikat benötigen
  • Personen, die Angst vor der erweitert beschränkten Steuerpflicht haben
  • Personen, die weiterhin die Wegzugsbesteuerung stunden wollen (Zuzug nach Zypern bis Ende 2021)

 

Falls du nicht zu den genannten Personenkreis gehörst solltest Du dich fragen, ob du wirklich noch das Zypern-Setup benötigst, insbesondere wenn Dir das Leben vor Ort ohnehin nicht sonderlich gefällt.

 

Statt 60 Tage jedes Jahr auf der Insel zu verschwenden kannst Du diese in deutlich attraktiveren Regionen verbringen. Und selbst wenn du dich in einem der Stichpunkte wiederfindest, gibt es oft zumindest ähnlich gute Alternativen wie wir am Ende des Artikels noch zeigen werden.

 

Brauche ich überhaupt einen Steuerwohnsitz auf Zypern?

 

Steuerkanzleien vor Ort werben gerne irreführend für den Standort Zypern mit Aussagen dass ein Steuerwohnsitz Pflicht sei und reines “Perpetual Traveling” rechtlich nicht sauber darstellbar ist. Das ist zum Glück jedoch falsch wie wir bereits an anderen Stellen dargelegt haben. Ein Steuerwohnsitz ist für die meisten Auswanderer keinerlei Voraussetzung um steuerfrei zu leben. Dass man in Zypern einen Steuerwohnsitz nach bereits 60 Tagen Aufenthalt bekommen kann ist ohne Frage ein Vorteil, aber eben keinesfalls so alternativlos wie oft dargestellt.

 

Rein praktisch gesehen ist die Steueransäßigkeitsbescheinigung auf Zypern nur in folgenden Fällen relevant für Dich:

 

Laufender Nachweis eines Steuerwohnsitzes (zB Stundung Wegzugsbesteuerung)

 

Viele Unternehmer sind bis Ende 2021 vor allem deshalb nach Zypern ausgewandert, weil sie sich mit einem Aufenthalt von nur 60 statt 183 Tagen die Stundung der Wegzugsbesteuerung ermöglichen. Wer bis 31.12.2021 eingewandert ist kann die deutsche Wegzugsbesteuerung noch unbefristet zinslos ohne Sicherheitsleistung stunden. Seit Januar 2022 ist dies mit der Reform der deutschen Wegzugsbesteuerung (harmonisiert mit der ganzen EU) nicht mehr möglich. 

Die deutsche Finanzverwaltung wird jedes Jahr ein Steueransäßigkeitszertifikat zur Feststellung eines tatsächlichen Steuerwohnsitzes auf Zypern sehen wollen. Kann man dies nicht beibringen, wird die Wegzugsbesteuerung potentiell automatisch ausgelöst. Die Stundung kann aufrecht erhalten werden indem man in ein anderes EU-Land weiterzieht oder nach Deutschland zurück kehrt. Kehrt man allerdings nach Deutschland zurück und meldet sich dann erneut ab, so erlischt die alte Wegzugssteuerregelung.

Wer trotz laufender Stundung Zypern verlassen möchte hat die Möglichkeit struktureller Lösungen wie die Umwandlung oder Einbringung in eine Genossenschaft. In vielen Fällen sollen die bestehenden deutschen Gesellschaften auch einfach auslaufen nach einiger Zeit. Auch eine Liquidation löst nämlich das Thema unter der alten Regelung. Unter der neuen Wegzugsbesteuerung hingegen muss der einmal festgesetzte Wert immer versteuert werden, auch wenn die Firma pleite geht oder freiwillig aufgelöst wird. Wenn du eine Lösung für die Wegzugssteuer ohne fortlaufende Stundung suchst, sprich uns gerne an.

 

Inanspruchnahme von Quellensteuervergünstigungen über Doppelbesteuerungsabkommen

Für die meisten Personengruppen ist dies der relevanteste Punkt für einen Steuerwohnsitz. Doppelbesteuerungsabkommen zweier Länder kann offiziell nur der nutzen, der in einem Vertragsstaat eine Betriebstätte oder einen Steuerwohnsitz hat. Die Steueransäßigkeitsbescheinigung wird von jeder Person gefordert werden, die sich auf Abkommensvorteile beruft. Im Kontext mit der USA passiert dies über die sogenannten W8-Formulare, mit denen man auf den Quellensteuerabzug freigestellt wird. Zypern hat ein exzellentes Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Staaten, das Dividenden und Zinserträge auf 15% reduziert. Quellensteuern auf viele Urheberrechte werden sogar auf Null reduziert. Mit fast allen anderen Staaten wiederum muss man sich aktiv um eine Erstattung bemühen. Dies lohnt sich meist nur bei höheren Beträgen diesen Antragsprozess zu durchlaufen. In jedem Fall ist das Steuerzertifikat hierzu ein relevantes Dokument.

Zyperns Abkommensvorteile kann man aber eben nicht nur auf privater Ebene nutzen, sondern auch auf Ebene der Kapitalgesellschaft. Und eine Kapitalgesellschaft bekommt ebensolche Bescheinigung bereits durch das Vorhandensein einer Betriebstätte. Wer nicht 60 Tage in Zypern verbringen möchte, der kann durch Investition in eine Zypern-Limited mit den geltenden Substanz-Regeln eines Büros und 450€/Monat-Mitarbeiters die gleichen Vorteile nutzen. Zins- und Dividenden-Einkünfte genauso wie Veräußerungsgewinne sind nämlich in Zypern-Limiteds steuerfrei auch ohne Non-Dom-Status. Und die nicht vorhandene Quellensteuer ermöglicht die steuerfreie Auszahlung auch in andere Steueroasen.

Dennoch lohnt sich dies nur bei hohen Volumen, da eine Zypern-Kapitalgesellschaft ohne Wohnsitz der Gesellschafter vor Ort sicher um die 10-12.000€ im Jahr kosten wird (wegen nötiger Substanz). Bei einer Einsparung von 15% Quellensteuer auf US-Aktien würde sich dies erst ab einer üppigen Dividendenrendite von 100.000€ im Jahr wirklich auszahlen. Wer als Privatier mit Dividenden- oder Zinsstrategien ohnehin eine Basis in Europa sucht, der ist mit einem privaten Steuerwohnsitz auf Zypern sicher ebenfalls gut beraten.

 

Geht es hingegen nur oder überwiegend um Kursgewinne ist ein Steuerwohnsitz in Zypern nicht nötig. Kursgewinne kann man auch als Perpetual Traveler steuerfrei einstreichen solange man sich eine Compliance-Lösung für die Broker-KYC organisiert.

 

Abschirmwirkung von Doppelbesteuerungsabkommen

 

Relevanter als die Quellensteuer ist auf persönlicher Ebene oft die Abschirmwirkung von Doppelbesteuerungsabkommen. In Verbindung mit Deutschland hast du durch den DBA-Steuerwohnsitz eine großzügigere Auslegung des Lebensmittelpunktes oder auch einer Betriebstätte in Deutschland. Auch die erweitert beschränkte Steuerpflicht Deutschlands ist in vielen DBA ausgeschlossen.

Gerade wenn Du noch sehr häufig vor Ort in Deutschland beim Kunden arbeiten musst, sichert dich der Zypern-Steuerwohnsitz ab. Es ist durchaus denkbar in Deutschland weiterhin gemeldet zu sein, aber in Zypern als Non-Dom zu versteuern sofern Du mehr als 60 Tage in Zypern und weniger als 183 Tage in Deutschland bist. Auch die Fortführung einer Wohnung in Deutschland hat in diesem Kontext weniger Risiken, da bei Steuerkonflikten zwischen 2 DBA-Vertragsstaaten die sogenannte Tie-Breaker-Regelung entscheidet. Hast du in Zypern eine gleichwertige oder bessere Wohnung als in Deutschland, musst du dir über einen Lebensmittelpunkt wenig Gedanken machen solange andere Aspekte wie die Familie, der meiste Aufenthalt oder auch wirtschaftliche Interessen eindeutig Zypern zuzuordnen sind. In der Praxis empfiehlt es sich aber dennoch das Thema Wohnungsverfügbarkeit in Deutschland konservativ zu behandeln, da man sich dies unter Umständen teuer durchklagen muss. Auf jeden Fall ist eine intensive Beratung zu empfehlen damit die Tie-Breaker-Regelung klar zugunsten Zyperns ausschlägt. Gibt es nämlich keinen klaren Gewinner in den einzelnen Aspekten, entscheidet letztlich die Staatsbürgerschaft – und das wäre bei der deutschen fatal.

 

Begründung eines Steuerwohnsitzes nach Wegzug aus diversen Ländern (zB Spanien, England, Niederlande etc)

Ungleich Deutschland und Österreich (siehe unten) verlangen manche Länder eine Steueransäßigkeitsbescheinigung um jemanden bei Wegzug aus der Steuerpflicht zu entlassen. Dies ist in vielen europäischen Ländern wie etwa auch Spanien die normale Ausgangslage. Direktes Perpetual Traveling ist aus Spanien heraus nicht möglich. Es muss zuerst ein Steuerwohnsitz in einem Land wie Zypern oder auch Deutschland begründet werden damit die unbeschränkte Steuerpflicht Spaniens nicht mehr greift.

Zypern selbst steuerlich zu verlassen ist übrigens ähnlich unkritisch wie Deutschland. Wer Zypern als Non-Dom verlässt braucht KEINEN neuen Steuerwohnsitz. Grundsätzlich reicht die Rückgabe des Yellow Slips mit Kündigung der Wohnung und Ausreise aus dem Land aus um keine Steuerpflicht in Zypern mehr zu begründen. Die Nicht-Erfüllung der Mindestaufenthalte als Non-Dom können hingegen gefährlich werden. Besteht Wohnung, Yellow Slip und Co weiterhin, kann dies zur Eingliederung ins normale zypriotische System führen mit einer Steuer von 17% auf Dividenden und Zinserträge. Besser macht man hier einen sauberen Abschluss.

Zypern hat bis auf die Wegzugsbesteuerung keinerlei Gesetze gegen Auswanderung. Die Wegzugsbesteuerung aus Zypern greift aber erst nach 7 Jahren unbeschränkter Steuerpflicht im Land. Zudem ist sie sehr einfach strukturell zu umgehen da die Veräußerung von Firmenanteilen ohnehin steuerfrei ist. Einem potentiellen Abschied aus Zypern kannst Du also gelassen entgegen sehen!

 

Steueransäßigkeitsbescheinigung bei Abmeldung aus dem DACH-Raum?

Eine Steueransäßigkeitsbescheinigung ist NICHT notwendig um sich sauber aus Deutschland und Österreich abzumelden. Durch das zentrale Meldesystem bedingt endet die unbeschränkte Steuerpflicht mit dem Tag der Ausreise UND Abmeldung. Eine Steuererklärung ist dennoch unter Progressionsvorbehalt für das ganze Kalenderjahr zu erstellen. Das heisst, das Einkommen des ganzes Jahres bestimmt den Steuersatz, der auf das Einkommen bis zum Stichtag der Abmeldung/Ausreise tatsächlich angewendet wird.

In der Schweiz ist die Lage hingegen vertrackter. Erfahrungsgemäß wird dieser Sachverhalt von verschiedenen Gemeinden und Kantonen unterschiedlich betrachtet. Grundsätzlich gilt in der Schweiz auf Bundesebene aber der Grundsatz, dass ein neuer Wohnsitz im Ausland nachgewiesen werden muss. Statt ein Steueransäßigkeitszertifikat beizubringen werden hier regelmäßig aber auch reine Aufenthaltsgenehmigungen (etwa die Paraguay Cedula) als ausreichend anerkannt. In vielen Fällen erfolgte die steuerliche Abmeldung auch ohne Nachweise.

Es ist jedoch zu beobachten dass die Finanzämter bei den rekordverdächtigen Auswanderungszahlen zunehmend strenger prüfen. Mittlerweile wird regelmäßig ein Fragebogen mit 16 Fragen verschickt, mit denen die typischen Wegzugsthemen wie erweitert beschränkte Steuerpflicht, Wegzugsbesteuerung, Entstrickung usw. abgeklärt werden. In diesem Artikel sind wir darauf im Detail eingegangen.

 

Ich halte es für durchaus möglich dass die deutsche Finanzverwaltung dazu übergehen wird Steuerzertifikate für die tatsächliche steuerliche Abmeldung aus Deutschland zu fordern. Stand Juli 2022 ist dies jedoch noch nicht der Fall und anderslautende Gesetzesinitiativen oder Finanzgerichtsurteile noch nicht vorhanden.

 

Sehr kurzfristige Auswanderung mit Rückkehrabsicht nach Deutschland (unter 2 Jahre)

Anders sieht es hingegen aus wenn man nach nur kurzer Zeit in sein Heimatland zurückkehren möchte. Hier kann es dazu kommen, dass Deutschland die vergangenen Einkünfte nachversteuert wenn man keinen Steuerwohnsitz nachweisen kann. Dies ist nicht zwingend der Fall, aber ein potentielles Risiko in den ersten 2 Jahren der Auswanderung. Wer Deutschland mehr als 2 volle Jahre verlassen hat gilt grundsätzlich als langfristig ausgewandert und hat bei einer erneuten Rückkehr nichts zu befürchten. Wer innerhalb der ersten 2 Jahre zurück kommt, sollte aber zur Sicherheit eine Steueransäßigkeitsbescheinung besitzen. Dabei geht es nicht darum Steuern bezahlt zu haben, sondern nachgewiesener Weise tatsächlich im Ausland gelebt zu haben. So sollen Modelle wie die kurzfristige Abmeldung für gewisse Steuervorteile unattraktiver gemacht werden. Beispielsweise unterliegen Aktien aktuell nicht der deutschen Wegzugsbesteuerung. Eine Abmeldung, steuerfreie Veräußerung und Wieder-Anmeldung würde Deutschland 25% Abgeltungssteuer auf oft substantielle Depots kosten. Durch besagte Regelung muss der Steuerpflichtige zumindest den Kosten- und Zeitaufwand einer Einwanderung in ein anderes System durchlaufen.

Wer länger als 2 Jahre als Perpetual Traveler reist hat bei Rückkehr grundsätzlich keine steuerlichen Schwierigkeiten. Probleme können sich aber aus fehlenden Einkommens- und Vermögensnachweisen ergeben, wenn man in der Zwischenzeit keinerlei Steuererklärung abgegeben hat. Gerade wer in der EU verstärkt in Immoblien investieren möchte könnte hier an seine Grenzen geraten, da dort solche Nachweise zunehmend erforderlich sind. Für solche Personengruppen ist zumindest ein Jahr Steuerpflicht in Zypern oder einem anderen Land vor dem Rückzug nach Deutschland zu empfehlen. Die private Steuererklärung Zyperns ist ein ausreichender Nachweis für diesen Zweck. Und steuerfrei kann man in Zypern dennoch agieren wenn man weiß wie es geht.

 

Perpetual Traveling statt Zypern

Fast wöchentlich erreichen uns mittlerweile Anfragen das Zypern-Modell zugunsten eines flexibleren Perpetual Traveling einzustampfen. Wie wir in den vergangenen Absätzen ausführlich gezeigt haben ist dies für viele Personen auch ohne Weiteres möglich. Eine Steueransäßigkeitsbescheinigung ist eben für viele nicht notwendig. Und wenn man es genauer betrachtet hat Zypern trotz großer Vorteile zum DACH-Raum viele Nachteile zum “staatenlosen” Leben, die wir kurz ansprechen wollen.

 

Flexibilität

Ein Zypern-Steuerwohnsitz erfordert ein Commitment sich 60 Tage als klassischer Non-Dom oder 183 Tage als High Net Worth Individual vor Ort aufzuhalten. Zypern ist kein Schengen-Mitgliedsstaat, hat also Grenzkontrollen, die eine Umgehung dieser Regelung erschweren. Auf gewisse Möglichkeiten mit der löchrigen Grenze Nordzyperns wollen wir an dieser Stelle dabei nicht eingehen.

Zypern ist keinesfalls ein schlechter Ort zum Leben. Viele Unternehmer, die initial nur 60 Tage pro Jahr dort bleiben wollten, verbringen wesentlich mehr Zeit, weil es ihnen gut gefällt. Manche wiederum können sich partout nicht mit dem Standort anfreunden oder haben in ihrer aktuellen Lebenssituation andere Pläne. Und 60 Tage sind bereits ein Sechstel des Jahres, das man potentiell auch dort verbringen kann, wo man mehr Freude hat.

Als Perpetual Traveler hast Du keine Mindestaufenthalte. Du hast genauso wie in Zypern einen Maximalaufenthalt von 183 Tagen in anderen Ländern (sonst entfällt der Non-Dom-Status). Da du keine DBA-Abschirmwirkung auf persönlicher Ebene hast, musst du nur im Vergleich zu Zypern etwas vorsichtiger mit anderen Aspekten des Lebensmittelpunktes sein. Das Doppelbesteuerungsabkommen Zyperns schützt dich dann möglicherweise nicht vor der Unterstellung einer Steuerpflicht wegen fortlaufender Wohnungsnutzung in einem bestimmten Land.

 

Rechtssicherheit

Ein EU-Land wie Zypern hat gewisse Vorzüge wie eine einfachere Einwanderung. Aus einer EU-Mitgliedschaft ergeben sich durch steigenden Angleichungsdruck aber auch gewichtige Nachteile, die das Zypern-Modell stetig unattraktiver machen könnten. Denn für langjährige Non-Doms hat sich bereits jetzt vieles zum Negativen verändert.

Die gute Nachricht vorweg: steuerfreie Dividenden und Zinserträge sind für 17 Jahre garantiert. Dies ist auch ausdrücklich von der EU genehmigt und wird in unseren Augen auch nicht angetastet werden für alle bestehenden Non-Doms. Es ist aber nur noch eine Frage der Zeit bis neue Anträge als Non-Dom nicht mehr möglich sind. Ursprünglich ging man davon aus dass der Sonderstatus nur bis 2021 möglich sein sollte. Aktuell gibt es noch kein festes End-Datum, aber der Zeitpunkt wird kommen, dass dieses fest steht.

Die schlechte Nachricht: Zypern kann zwar keine Dividenden besteuern, Dich aber sehr wohl mit anderen Abgaben belegen. So fließen mittlerweile auch Dividenden in die staatliche Zwangskrankenversicherung ein. Eine Erhöhung der Prozente und Deckelsummen ist bei staatlichen Umverteilungssystemen regelmäßig wahrscheinlich.

Eine Erhöhung der Körperschaftssteuer von 12,5% auf 15% ist auf Druck der EU bereits beschlossene Sache. Diese Erhöhung ist zwar wenig dramatisch, zeigt aber wohin der Harmonisierungsdruck in der EU führt. Gibt es erstmal eine einheitliche Mindeststeuer von 15% in allen EU-Mitgliedsstaaten, sind auch Erhöhungen keinesfalls ausgeschlossen. Schließlich gibt es ja keinen Steuerwettbewerb mehr. Ursprüngliche EU-Pläne sehen nämlich eine Mindestkörperschaftssteuer von 28% vor.

Zum Glück gäbe es in einem solchen Fall noch die Möglichkeit von steuerfreien Auslandsunternehmen zu profitieren. Wie dies genau geht zeigen wir später in diesem Artikel. Auch hier haben sich die Verhältnisse aber deutlich erschwert. Konnte man in den Anfängen des Non-Dom-Status noch problemlos eine Briefkastenfirma irgendwo auf der Welt aufmachen, braucht es jetzt mindestens einen Treuhand-Geschäftführer mit entsprechenden Zusatzkosten. Und der eigenen Zypern-Firma bis zu 70% Gewinn mit dieser abzuschöpfen geht ohnehin nich mehr. Bedingt durch harmonisierte Verrechnungspreis-Gesetzgebung kann man dies nur noch auf kleiner Ebene tun. Auch weitere Vorteile wie Zyperns-IP-Box, die zu einer effektiven Besteuerung von 2,5% auf jegliche Urheberrechte geführt haben sind in 2022 nicht mehr nutzbar.

Schließlich schwebt über Zypern immer das Damoklesschwert des Greylisting von Organisationen wie der Financial Action Task Force. Die FATF-Liste zur Geldwäsche ist ein beliebtes Druckmittel um Steueroasen zu Reformen zu drängen, da eine Listung zu großen Problemen bei Konteneröffnungen für alle Zypern-Residenten und Firmen führt. Aktuell sind viele gute Banking-Lösungen bei Zypern-Wohnsitz oder Betriebstätte bereits eingeschränkt. Und über die Risiken einer erneuten Bankenpleite wie 2013 muss man in Zypern gar nicht sprechen.

Kosten

Als Perpetual Traveler hast du meist nur sehr geringe laufende Kosten. Eine Lösung für das Compliance-Problem mit Banken lässt sich oft im Freundeskreis organisieren (Bezahlen fremder Verbrauchsrechnungen). Eine Wohnungsmiete- oder Besitz ist also nicht erforderlich. Da du komplette Freiheit bei deinem Firmen-Setup hast kannst du grundsätzlich steuer- und buchhaltungsfrei arbeiten. Die typische Lösung einer amerikanischen LLC kostet im Komplettpaket etwa nur 1400€ jährlich bei uns. Unsere Versicherungslösungen funktionieren auch wohnsitzlos und haben sehr faire Preise.

 

Reine Strukturkosten für Firma, Krankenversicherung und Compliance dürften für viele Perpetual Traveler unter 200€ im Monat liegen.

 

Ein Zypern-Setup kommt hingegen je nach Non-Dom-Option mit deutlich höheren Kosten einher. Bereits die zwingende Miete oder Besitz einer Wohnung vor Ort zur Anmeldung treiben die Kosten nach oben. Zwar gibt es durchaus Meldewohnsitze ohne Wohnrecht oder die Option sehr günstige WGs zu bilden, aber selbst hier wird man sicher 200€ im Monat los werden. Und nach oben sind den Kosten keine Grenzen gesetzt. Auch wenn man fairerweise sagen muss dass die Wohnung oft zu ⅔ als Betriebstätte abgesetzt werden kann und die Verfügbarkeit einer Wohnung natürlich Unterkunftskosten im Vergleich zum Perpetual Traveler spart. 

Als HNWI ist man mit 183 Tagen Mindestaufenthalt zwar weniger flexibel, hat neben der Wohnungsmiete aber lediglich noch die staatliche Zwangskrankenversicherung einzuberechnen. Mit 2,6% auf jegliches Einkommen gedeckelt auf etwa 250€ ist dies nicht unbedingt ein schlechter Deal.

 

Gering-Verdiener, ältere Semester und Personen mit Vorerkrankungen profitieren hier im Vergleich zu internationalen Versicherungslösungen. Jüngere, gesunde Unternehmer zahlen ab einem gewissen Verdienst aber deutlich mehr und müssen sich zusätzlich trotzdem international versichern, wenn sie Versicherungsschutz außerhalb der EU brauchen.

 

Als HNWI kommen zudem noch Strukturkosten potentieller Firmen hinzu, wenn man nicht rein aus Anlagen lebt. Diese sind auf jeden Fall höher als Perpetual Traveler, da zur legalen Führung von Auslandsunternehmen aus Zypern mindestens ein Treuhand-Geschäftsführer benötigt wird (ausführliche Beschreibung unten im Text). Die Kosten entsprichen mindestens denen, die man im klassischen Non-Dom-Setup mit 2 Monaten Mindestaufenthalt hat. Hier muss man eine Zypern-Limited besitzen und sich mindestens den gesetzlichen Mindestlohn als Gehalt auszahlen. Dieser Lohn ist bis 19500€ Steuerfreibetrag zwar steuerfrei, erfordert aber die Zahlung von je 8,3% auf Arbeitgeber- (absetzbar) und Arbeitnehmerseite.

Gehen wir von einer typischen Ausnutzung des vollen Steuerfreibetrags aus ergeben sich Kosten für die Sozialversicherung von etwa 3000€, von denen ein Teil absetzbar ist. Zahlen wir uns nur den Mindestlohn, ergeben sich etwa 2000€. Auch hier muss man fairerweise sagen, dass man damit vor Risiken wie Unfällen, Pflegebedürftigkeit und sogar Arbeitslosigkeit abgesichert ist. Im Vergleich zu anderen europäischen Sozialsystemen sind die Leistungen im Vergleich zu den Kosten sogar recht üppig. Auch dies kann man meist aber günstiger privat lösen.

Neben den Kosten der Sozialversicherung gibt es noch die Strukturkosten der Zypern-Limited. Je nach Kanzlei muss man für die komplette Verwaltung und steuerliche Betreeung sicher zwischen 2-6000€ rechnen. Hinzu kommen oft vergleichsweise hohe Bankgebühren für nervige und schlechte zypriotische Banken. Da den meisten Unternehmern ihre Wohnung als Betriebstätte gelten kann ergeben sich zumindest keine weiteren Büro-Kosten. Nicht vergessen werden sollte dann aber auch noch die 12,5% Körperschaftssteuer. Auch wenn man vieles absetzen kann, ergeben sich bei steigenden Verdienst hier proportional die größten Kosten.

Beide Zypern-Setups, ob klassisch mit Zypern-Limited oder als HNWI mit Auslandsfirma mit Treuhänder, kosten mindestens 6-10.000€. Hinzu kommt die nötige Wohnung und diverse Verbrauchskosten vor Ort. Alles in allem sollte man von mindestens 10.000€ pro Jahr für diese Lösung ausgehen – also sicher 800€ im Monat. Die meisten Perpetual Traveler haben deutlich geringe Kosten.

 

Für Unternehmer mit geringen Verdienst sind die Fixkosten von Zypern in der Regel zu hoch. Unternehmer mit höheren Einkünften verlieren hingegen üppige Summen durch die Körperschaftssteuer. Zum Glück gibt es die Möglichkeit diese in Zypern legal auf Null zu drücken. Wie das genau geht zeigen wir in den nächsten Absätzen. Selbst dann bleiben aber vergleichsweise hohe Kosten, weniger Flexibilität und eine zunehmende Rechtsunsicherheit

 

Komplett steuerfrei mit Steuerwohnsitz auf Zypern

Unser Beispielfall Ingrid ist bereits 2018 nach Zypern eingewandert, weil ihr das Leben auf der Mittelmeerinsel sehr zugesagt hat. Sie hat den Non-Dom-Status über eine damals frisch gegründete Zypern-Limited beantragt, aus der sie sich ein regelmäßiges steuerfreies, aber sozialversicherungspflichtiges Gehalt auszahlt. Als Non-Dom sind ihr 17 Jahre steuerfreie Dividenden und Zinseinkünfte garantiert. Nicht vor Änderungen gefeit ist sie aber auf anderen Ebenen. Die zypriotische Zwangskrankenversicherung von 2,6% hat sie genauso böse überrascht wie die angekündigte Erhöhung der Körperschaftssteuer auf 15%. Ingrid möchte gerne in Zypern bleiben, aber mit ihrem Business nicht der rechtlichen Unsicherheit eines EU-Staates ausgesetzt sein, bei dem eine ständige Angleichung an EU-Standards zu erwarten ist. Da hätte sie genauso gut in Deutschland bleiben können.

Ingrid ist Online-Coach mit einem Brutto-Einkommen von 240.000€. Etwa die Hälfte ihrer Kunden ist geschäftlich und braucht absetzbare Rechnungen. Weh tut ihr vor allem aber die zypriotische Umsatzsteuer auf die andere Hälfte der Privatkunden, da der Leistungsort Zypern ist. Aber auch mit einer geringeren Körperschaftssteuer bei besseren Banking-Möglichkeiten als Zyperns wäre sie zufrieden. Ingrid sucht deshalb nach Alternativen zu ihrer Zypern-Limited. Sie sieht das Staatenlos-Angebot über steuer- und buchhaltungsfreie LLCs und fragt uns hoffungsvoll an. Leider müssen wir sie initial enttäuschen.

Lösung: Zyperns besonderes Steuersystem als Non-Dom stellt Dividenden steuerfrei, aber kein Einkommen. Einkommen wird mit progressiven Steuern bis 35% plus Sozialversicherung von etwa 15% belegt. Normalerweise zahlt man sich daher ein Gehalt aus seiner Zypern-Limited im Steuerfreibetrag von 19500€ und schüttet sich den Rest als steuerfreie Dividende aus. Das Problem: eine LLC ist steuerrechtlich eine Personengesellschaft und kann keine Dividende ausschütten. Der Gewinn der LLC wird direkt an ihre Mitgliedern durchgereicht und muss von ihnen am Steuerwohnsitz versteuert werden, nicht in den USA. Das ist mit einem einkommenssteuerfreien Wohnsitz oder als Perpetual Traveler ideal, als Zypern-Non-Dom aber eine problematische Steuerfalle.

Zum Glück kann man dieses Problem lösen indem man eine steuerfreie Kapitalgesellschaft als Mitglied der LLC einsetzt. So leitet die LLC die Umsätze in eine steuerfreie Offshore-Firma hinein, die sie dann wiederum formell als Dividende ausschütten kann. Am Disregarded Entity Status der LLC ändert sich dabei nichts: sie bleibt weiterhin steuerfrei. Am beliebtesten ist aktuell die Kombination einer LLC mit einer Kapitalgesellschaft auf den Seychellen oder Dubai. Zu Recht kann man aber fragen, wofür man überhaupt die LLC braucht. Es ist durchaus zielführend auch direkt über eine Dubai FZCO abzurechnen sofern es geschäftstechnisch geeignet ist. Etwa B2C-Business, das mit den limitierten Banking- und Payment-Optionen klar kommt. Wer typische Kreditkartenabwickler, besseres Banking und eine höhere Reputation erfordert gründet aber besser eine zusätzliche LLC oben drauf.

Neben der Einsparung der potentiell steigenden Körperschaftssteuer ergibt sich theoretisch auch ein riesiger Umsatzsteuervorteil. Wenn man glaubwürdig einen Leistungsort außerhalb von Zypern belegen kann (etwa weil man 10 Monate des Jahres woanders lebt oder entsprechende Mitarbeiter außerhalb hat), fällt keine zypriotische Umsatzsteuer mehr an. Bei normalen B2C-Dienstleistungen fällt überhaupt keine Umsatzsteuer mehr an wenn der Leistungsort außerhalb der EU ist. Umsatzsteuer fällt nach dem Kundenlandprinzip nur bei automatisierten digitalen Produkten und physischen Gütern an.

 

Selbst wenn technisch der Leistungsort Zypern ist, wird in den meisten Fällen praktisch ein Umsatzsteuervorteil anfallen. Wichtig ist es einfach eine ausländische Geschäftsführung glaubwürdig darzustellen.

 

Denn damit Zypern dieses Modell anerkennt müssen gewisse Bedingungen eingehalten werden. Zypern ist in den letzten Jahren hier zunehmend strenger geworden, hat aber weiterhin längst nicht so strenge Außensteuergesetze wie etwa Deutschland. Zyperns kodifizierten CFC-Regeln gelten etwa ausschließlich für Kapitalgesellschaften, nicht Privatpersonen. Es ist deshalb wichtig, dass beschriebenes Konstrukt nicht unter einer Zypern-Limited als Holding aufgebaut wird, da es laut CFC-Regeln zu einer Nachversteuerung bis zur Hälfte der zypriotischen Körperschaftssteuer kommt, wenn diese im Land der Tochtergesellschaft niedriger ist. Wir würden also 6,25% Körperschaftssteuer nachzahlen bei der Gewinnausschüttung (Ausnahmen auf die ersten 750.000€ Umsatz sind möglich).

Für natürliche Personen als Gesellschafter gilt besagte Regelung jedoch nicht. Hier wird nur auf die klassische Regelung der effektiven Geschäftsführung abgestellt. Die Auslandsfirma darf effektiv nicht aus Zypern verwaltet werden um keine lokale Betriebstätte auszulösen. Im Gegensatz zu Deutschland ist die zypriotische Steuerverwaltung hier aber weiterhin mit Treuhand-Geschäftsführern zufrieden zu stellen. Es muss explizit kein richtiger, vernünftiger bezahlter Geschäftsführer mit Prokura sein. Ein Treuhand-Service, wie er oft von Anwälten geboten wird, wäre ausreichend laut aktueller Lage. Natürlich wäre ein glaubwürdigerer Direktor aber nie verkehrt. Praktisch muss dieser Direktor im Handelsregister stehen und gewisse Dokumente unterzeichnen. Zypern achtet vor allem darauf, dass der Gesellschafterbeschluss zur Dividenden-Ausschüttung nicht vom einem Geschäftsführer unterschrieben ist und exekutiert wird, der auch gleichzeitig Gesellschafter ist.

Grundsätzlich kann man nach diesem Modell alle Firmen weltweit in Zypern aufbauen. Auch in der EU gibt es einige Länder, die steuerlich besser abschneiden als Zypern, vor allem wenn gewisse Umsatzschwellen nicht erreicht sind. Etwa 5% in Malta generell, 5% in Litauen auf die ersten 300k Gewinn oder 1% in Rumänien auf die ersten 500k Umsatz. Offshore gibt es hingegen noch deutlich mehr Auswahl als Seychellen und Dubai.

Wir empfehlen jedoch besagte Jurisdiktionen, weil unsere Kooperationspartner vor Ort hier kosteneffektive Treuhand-Dienstleistungen bieten können, die auf die Zypern-Rechtslage zugeschnitten sind. Für eine Seychellen-Firma mit Treuhand-Direktor muss man etwa 5000€ pro Jahr rechnen. Für eine Dubai-Firma mit Treuhand-Direktor muss man etwa 10.000€ im Jahr rechnen. Falls eine extra LLC benötigt wird, sind dies nur etwa 2000€ zusätzlich. Der Treuhänder der Offshore-Firma kann und sollte auch als Manager der LLC eingetragen werden. Entsprechend muss es ein Treuhand-Direktor sein, dessen Nationalität und Wohnsitz Konteneröffnungen nicht im Wege stehen und der entsprechende KYC-Dokumente vorweisen kann.

Natürlich zahlt man mit aktuell nur 12,5% bereits relativ wenig Körperschaftssteuer in Zypern. Dennoch sind die Kosten eines steuerfreien Auslands-Setups in einem Rahmen, der ab hohen 5-stelligen Jahresgewinnen bereits Sinn macht, zumal man oft ein besseres Banking-Setup bekommt als was es in Zypern gibt. Gerade Unternehmern, die die oft vernachlässigte HNWI-Option des Non-Dom-Status wählen, haben hier hohe Kostenvorteile. Denn sie sparen sich die Kosten für Zypern-Limited und Sozialversicherung von sicher ca 5000€ pro Jahr. Im Vergleich zum klassischen Non-Dom-Status mit Zypern-Limited muss man bei dieser Variante lediglich 183 Tage Mindestaufenthalt in Zypern absolvieren. High Net Worth Individual ist man bereits mit dem Nachweis lächerlich anmutender 30.000€ auf einem Bankkonto.

Viele Unternehmer auf Zypern reagieren überrascht über die HNWI-Option. Die meisten Steuerberater erzählen nichts darüber, da sie dann eben nicht jährlich an den Zypern-Limiteds verdienen. Dabei ist es für jeden, der die überwiegende Zeit des Jahres ohnehin in Zypern verbringen möchte der bessere Deal. Sie können dann direkt mit steuerfreien Auslands-Firmen agieren und zahlen dafür nur wenige Tausend Euro mehr als mit einem Zypern-Setup. Natürlich kann man beschriebenes Setup aber auch trotz klassischem Non-Dom mit Zypern-Limited wählen. Dann zahlt man extra für eine nicht oder kaum genutze Firma, hat aber das Privileg sich nur 2 Monate pro Jahr in Zypern aufhalten zu müssen. Für Serien-Unternehmer sind natürlich auch voll operative Unternehmen sowohl in Zypern als auch im Ausland möglich.

 

Wenn Du auch in Zypern lebst, leben bleiben möchtest und deine steuerliche Situation optimieren willst, dann melde dich bitte bei uns. Wir haben passgenaue Lösungen noch mehr aus deiner Situation herauszuholen. 

 

Für wen sich Zypern-Wohnsitz und/oder Firma trotzdem noch lohnen

 

Die steuerfreie Zypern-Lösung mit der passenden Auslands-Firma mit lokalen Direktor ist für viele Geschäftszweige eine ideale Lösung. Für gewisse Businesses ist eine Zypern-Firma oder auch nur ein reiner Steuerwohnsitz ohne Firma aber ausreichend. Diese wollen wir im Folgenden nochmal kurz erläutern.

 

Personen, die mehr als 183 Tage in einem EU-Mitgliedsstaat leben wollen

Viele Personen wollen auswandern, aber fürs Erste in Europa bleiben. Wenn sie einen festen Standort brauchen, etwa weil ihre Kinder in die Schule gehen sollen, oder Perpetual Traveling aus anderen Gründen ausscheidet, macht es natürlich trotzdem Sinn die Zypern-Vorzüge für sich zu nutzen. Viele weitere steuerfreie Alternativen bleiben in Europa nämlich nicht.

Auf einem ähnlichen Steuer- und Kostenniveau bewegt man sich mit den Non-Dom-Programmen von Malta und Irland. Die Strukturierung in diesen klassischen Remittance Tax Systemen ist aber komplizierter als in Zypern. Portugal stellt NHRs (Sonderstatus Non Habitual Resident) Dividenden ebenfalls für 10 Jahre steuerfrei, aber die dafür in Frage kommenden Kapitalgesellschaften sind wesentlich weniger als bei Zypern wegen Portugals Schwarzer Liste von Steueroasen. Spaniens Beckham Law ist rechtlich stark angreifbar und aktuell kaum zu empfehlen. Bleibt als einzige pur steuerfreie Option noch der Zwergstaat Monaco. Mitbringen muss man aber nur 500.000€ auf einem lokalen Konto – wenn man weiß wie sogar weniger. Kosten hingegen tut die Miete – 3000€ im Monat für ein Mini-Studio sollte man mindestens einplanen.

 

Unternehmer mit weiter bestehenden Kapitalgesellschaften im DACH-Raum

Unternehmer mit weiter bestehenden Gmbhs sind wohl die relevanteste Personengruppe, für die sich ein Steuerwohnsitz auf Zypern lohnt. Bis Ende 2021 war dies durch die mögliche unbefristete Stundung der Wegzugsbesteuerung bedingt. Zyperns 2 Monate Mindestaufenthalt bei gleichzeitiger Stundung haben das Land klar zum Favoriten für diejenigen gemacht, die trotzdem flexibler reisen wollten. Für einen Großteil dieser Unternehmer auf Zypern läuft diese Regelung aktuell weiter.

Auch nach Reform der Wegzugsbesteuerung hat Zypern aber gegenüber anderen Jurisdiktionen immer noch gewaltige Vorteile was deutsche Unternehmen betriff. Denn 2022 trat nicht nur die neue Wegzugsbesteuerung in Kraft, sondern auch ein Gesetz gegen “Treaty Shopping” – der Ausnutzung von Doppelbesteuerungsabkommen ohne Substanz. Zypern ist hier weltweit klar am besten positioniert diese Regelung zu umgehen.

Deutsche Kapitalgesellschaften zahlen bei Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter 25% Quellensteuer. Wenn natürliche Personen auf Zypern Gesellschafter einer solchen Kapitalgesellschaft sind, so können sie sich auf Antrag 10% der Quellensteuer zurück erstatten lassen. Noch besser kommt es aber für Zypern-Kapitalgesellschaften als Gesellschafter. Ausschüttungen in eine zypriotische Holding-Limited werden laut Doppelbesteuerungsabkommen nur noch mit 5% besteuert. Die in der ganzen EU zwischenstaatlich geltende Mutter-Tochter-Regelung ermöglicht sogar eine komplett quellensteuerfreie Ausschüttung nach einer Haltefrist von 2 Jahren bei 10% Mindestbeteiligung.

Vor dem Gesetz gegen Treaty Shopping konnte Jedermann eine Zypern-Limited gründen um die Quellensteuer zu optimieren. Zypern ist dafür ideal geeignet, da eingehende Dividenden (Participation Exemption) genauso wenig besteuert werden wie ausgehende (keine Quellensteuer). So konnte man auch mit Wohnsitz in typischen Steueroasen ohne DBA wie Panama, Paraguay oder Dubai seine deutschen Gewinne steuerfrei weiterleiten. Das neue Gesetz macht dies jedoch zunichte.

Seit 2022 verwehrt das Bundeszentralamt für Steuern die Quellensteuererstattung solange nicht eine von zwei Bedingungen gelten. Entweder die persönliche Entlastungsberechtigung, die einen Steuerwohnsitz im gleichen Land wie die betroffene Holding vorweist. Oder die sachliche Entlastungsberechtigung, die eine aktiv gemanagte operative Holding mit Substanz vorschreibt. Letzteres ist umsetzbar, aber relativ aufwändig mit fehlender Sicherheit der Gewährung. Das Wohnsitz-Kriterium der persönlichen Entlastungsberechtigung ist hingegen nicht interpretierbar.

In Zypern können wir die persönliche Entlastungsberechtigung weltweit am einfachsten einfordern. Ein Steuerwohnsitz bindet nur 60 Tage pro Jahr ans Land. Und der Non-Dom-Status stellt auch explizit inländische Dividenden steuerfrei. In Malta, Irland und Portugal  zum Beispiel ist dies nicht der Fall. Hier muss man zu abenteuerlicheren Doppel-Holding-Konstruktionen greifen, da nur Auslandsdividenden steuerfrei sind. Und Nicht-EU-Steueroasen wie Monaco eignen sich nicht, da sie weder DBA noch Mutter-Tochter-Richtlinie mit Deutschland nutzen können.

 

Nur in Zypern haben wir komplette Steuerfreiheit auf Auschüttung einer Holding im gleichen Land. Und in Zypern haben wir sehr gute Abkommen in Verbindung mit Deutschland.

 

Natürlich hat Zypern nicht nur gute DBA mit Deutschland. Auch in Österreich, Schweiz, den Vereinigten Staaten und vielen anderen Hochsteuerländern sind hohe Einsparungen bei der Quellensteuer möglich. Und aktuell gibt es dort meist noch keine Richtlinien gegen Treaty Shopping. Zypern ist damit der ideale Standort für alle größeren Unternehmer, die in ihren Heimatländern Unternehmen weiter betreiben oder etwa auch in globale Start-Ups investieren wollen. Hier ist ein Zypern-Wohnsitz weiterhin uneingeschränkt zu empfehlen. Denn auch gesellschaftsrechtlich gibt es bei EU-Wohnsitz in der Regel keine Probleme für Geschäftsführer ausländischer EU-Firmen wie deutschen Gmbhs.

 

Startup und Private Equity Investoren in westliche Hochsteuerländer

Wie schon angesprochen gilt gleiches Thema auch für Private Equity Investoren. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen kann man mit Zypern-Holdings die Quellensteuer stark optimieren. Dies ist meist von der eigenen Beteiligungshöhe abhängig. Zypern hat eben nicht nur hervorragende Doppelbesteuerungsabkommen, sondern auch eine hervorragende Participation Exemption. Das heisst, eingehende Dividenden sind ungeachtet der Beteiligungshöhe steuerfrei. In anderen Ländern gibt es oft eine 10%-Klausel, in Zypern jedoch nicht. Das macht auch kleinere Private Equity Anlagen zu einem spannenden Investment über Zypern-Holdings. Veräußerungsgewinne von Anteilen sind natürlich genauso steuerfrei.

 

Privatiers mit Anlagefokus auf Zins- und Dividendenerträgen

Auch für Privatanleger mit Fokus auf Zins- oder Dividenden-Einkünften ist Zypern kaum zu schlagen. Als Privatperson bzw. bei geringen Beteiligungshöhen mit einer Holding fällt die Quellensteuerreduktion zwar nicht ganz so großzügig aus, kann aber immer noch einen substantiellen Unterschied machen. US-Aktiendividenden beschränken sich dann auf 15% Quellensteuer, in Deutschland, Österreich und der Schweiz sieht es ähnlich aus. Und ob als Privatperson oder Körperschaft – eingehende Dividenden und Kursgewinne sind in Zypern steuerfrei.

An dieser Stelle sei einmal erwähnt dass Veräußerungsgewinne generell in Zypern steuerfrei sind – und zwar unabhängig vom Non-Dom-Status (mit Ausnahme vom Forex-Handel und wahrscheinlich Krypto (noch offen)). Auch Zyprioten müssen ihre Aktiengewinne nicht versteuern. Sie zahlen aber eine 17% Steuer (sogenannte Verteidigungssteuer wegen dem Nordzypern-Konflikt) auf Dividenden und Zinserträge. Diese Verteidigungssteuer fällt für Non-Doms weg.

 

E-Commerce-Unternehmer mit physischen Gütern in der EU

Für E-Commerce-Unternehmer mit physischen Gütern kommt es stark auf die geplanten Zielmärkte an. Wenn vorrangig auf dem EU-Markt verkauft werden soll, geht aber fast nichts mehr über einen EU-Standort vorbei. 2021 kam es zu wesentlichen Änderungen, die den legalen umsatzsteuerfreien Verkauf von physischen Produkten in die Europäische Union unmöglich machten. Damit verbunden ist eine Erhöhung der Komplexität für Non-EU-Entities bei der Beantragung von Umsatzsteuer- und anderen wesentlichen Nummern. Europäisches Zollrecht und Produktgesetze schreiben ohnehin eine EU-Betriebstätte vor. Hier gibt es zwar Lösungen über Logistik-Unternehmen und Fiskalvertreter, aber am einfachsten bleibt es weiterhin mit einer EU-Firma zu agieren. Und Zypern ist hier relativ gut aufgestellt.

Mit noch 12,5% Körperschaftssteuer ist man zwar Ländern wie Malta und Madeira mit 5% unterlegen, doch wird der Steuerwettbewerb ja in Kürze ohnehin wegfallen mit einer 15%-Mindeststeuer. Zypern hat zumindest keine Quellensteuer und eine im EU-Vergleich recht großzügige Absetz- und Abschreibungs-Praxis, die die Steuer weiter verringern kann. Außerdem kann man mit einem Zypern-Setup die gängige Amazon oder Shopify-Verifikation problemlos abschließen, weil man entsprechende Betriebstätten nachweisen kann.

 

Verkäufer von Urheberrechten (an den US-Markt)

Besonders interessant ist das Thema Quellensteuer für Urheberrechte. Denn auch hier hat Zypern exzellente Bedingungen, die früher sogar noch rosiger waren. Bis 2021 konnte man in Zypern nämlich die sogenannte IP-Box nutzen. Damit wurden alle Einkünfte aus Geistigen Eigentum zu 80% von der Körperschaftssteuer freigestellt. Royalties wurden also nur mit 2,5% besteuert. Und Zyperns Definition von Urheberrechten war immer sehr großzügig. Während in anderen Ländern nur Patente, Software und gewisse Marken akzeptiert wurden, galt die IP-Box in Zypern auch für typische digitale Produkte wie Ebooks, Videokurse usw. Leider wurde die IP-Box von der EU im Zuge der BEPS-Reformen untersagt bzw. deutlich unattraktiver gemacht. In EU-Staaten wie den Niederlanden ist sie jetzt etwa an die Entwicklungskosten vor Ort von höherwertigen Geistigen Eigentum gekoppelt.

Was bleibt sind jedoch Zyperns hervorragende Doppelbesteuerungsabkommen in diesem Bereich. Einerseits kann Zypern als EU-Mitglied die EU-Urheberrechtsrichtlinie in Anspruch nehmen. So lassen sich die 15% Quellensteuer auf ausgehende Lizenzzahlungen etwa aus Deutschland vermeiden. Diese würden zum Beispiel anfallen, wenn ein deutscher Verlag Gelder an Autoren im Ausland auszahlt.

Bei ähnlichen Fällen auf dem US-Markt gilt sogar eine Quellensteuer von 30%. Und Zypern ist eines der wenigen Staaten weltweit, die für Royalties eine Nuller-Rate mit den Vereinigten Staaten vereinbart haben. Sicherlich fällt 12,5% Körperschaftssteuer an – aber eben keine Quellensteuer. Das betrifft zum Beispiel Business-Modelle wie Amazon Kindle oder Amazon Merch mit Fokus auf den US-Markt oder Software-Entwicklung für die Google und Apple Stores. 

Hier ist Zypern trotz 12,5% Körperschaftssteuer in der Gesamtsicht kaum zu schlagen. Denn offensichtlich haben die USA gute Doppelbesteuerungsabkommen nicht mit Steueroasen abgeschlossen. Auf einem besseren Wert kommt man nur in Ungarn mit 9% Körperschaftssteuer und Null Quellensteuer. Allerdings hat Ungarn 15% Quellensteuer bei Ausschüttung an Privatpersonen – vermeidbar etwa über eine Zypern-Holding. Ebenfalls im Rennen ist Estland mit einer 10%-Rate im DBA mit den USA, aber der potentiell steuerfreien Auszahlung als Gehalt vor Körperschaftssteuer. Dieses Modell funktioniert für Perpetual Traveler, aber eben nicht im Einkommen besteuernden Zypern.

 

Immobilien-Investoren in der EU

Vielen ist nicht klar dass Rechtsformen eines EU-Mitgliedstaates in allen anderen Mitgliedstaaten rechtsfähig sind. So kann man eine Zypern-Limited durchaus dazu nutzen Immobilien in anderen Ländern zu erwerben und zu besitzen. Gerade ungern gesehene ausländische Investoren wie Russen besitzen ihre EU-Immobilien oft verschleiert über Zypern-Firmen. Das hat zwar keine Steuervorteile, aber kann für eine höhere Anonymität oder einen leichteren Verkauf sorgen (Share Deal). Mieteinkünfte und Veräußerungsgewinne sind natürlich grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig im Land der Immobilie.

Trotz der Möglichkeit des direkten Immobilienerwerbs in der EU ist meist der Weg über Tochtergesellschaften ratsamer. Wie bereits für bestehende Unternehmen beschrieben ergeben sich über eine Zypern-Holding ordentliche Quellensteuervorteile. So kann man bei Einbringung von Immobilien in deutsche vermögensverwaltende Gmbhs seine Mieteinkünfte ungeachtet der Höhe nur mit 15% Körperschaftssteuer versteuern und den Gewinn komplett steuerfrei an die Privatperson in Zypern weiterleiten.

 

Bei Privatbesitz fällt hingegen weiterhin volle Einkommenssteuer bis 42% an – und die verpflichtende Abgabe einer privaten Steuererklärung. Zwar ist dann ein Verkauf nach 10 Jahren nicht mehr steuerfrei möglich – dafür kann man aber zu beliebiger Zeit mit längst nicht so hohen 15% verkaufen und ist damit deutlich flexibler auf sich ändernde Marktlagen zu reagieren.

 

Personen, die aus irgendeinem Grund ein Steuerzertifikat benötigen

Die Gründe für ein Steuerzertifikat haben wir an anderer Stelle bereits ausführlich beschrieben. Neben der Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen, der Abmeldung aus bestimmten Ländern und der Rückkehrabsicht ins Heimatland mag es individuell natürlich noch andere Sachverhalte geben, in der ein Steuerzertifikat benötigt wird. Zyperns 60 Tage sind hier weltweit kaum zu übertreffen. Weniger gibt es etwa in Antigua (30 Tage mit Wohnungsmiete/besitz und 20.000$ Pauschalsteuer) und Gibraltar (0 Tage mit Wohnungsbesitz und 28.000$ Pauschalsteuer). Diese Länder sind ungleich Zypern aber oft auf Schwarzen Listen von Steueroasen zu finden und damit für die Abmeldung aus manchen Ländern nicht so gut geeignet. Wer aus Spanien in ein Niedrigsteuerland wie Gibraltar oder Antigua zieht, ist etwa noch 4 weitere Jahre in Spanien steuerpflichtig. In Zypern hingegen nicht.

 

Personen, die Angst vor der erweitert beschränkten Steuerpflicht haben

Manch Steuerberater legt exzessiven Wert auf die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Das ist reine Angstmache, die in den meisten Fällen unbegründet ist. Die erweitert beschränkte Steuerpflicht haben wir in diesem Artikel dekonstruiert. Ein vernünftiger Steuerwohnsitz wie Zypern mit DBA zu Deutschland schützt in der Tat vor negativen Auswirkungen der erweitert beschränkten Steuerpflicht. Aber selbst als Perpetual Traveler ist es richtig strukturiert ein Leichtes die erweitert beschränkte Steuerpflicht oder ihre negativen Auswirkungen zu vermeiden. 

Am ehesten Sorgen um eine erweitert beschränkte Steuerpflicht müssen sich Auswanderer mit bleibenden Immobilien- oder Firmenbesitz in Deutschland machen. Wie bereits beschrieben sind dies aber ohnehin genau die Personengruppen, für die ein Zypern-Wohnsitz als Non-Dom mehr Sinn ergibt als ein reines “staatenloses” Leben. Wer seine Werte in Deutschland aufgibt muss sich keine Angst einjagen lassen. Wer trotzdem Paranoia hat kann durch einen Zypern-Steuerwohnsitz aber wieder ruhig schlafen.

 

Personen, die weiterhin die Wegzugsbesteuerung stunden wollen (Zuzug nach Zypern bis Ende 2021)

Verbunden mit dem Thema ist die Wegzugsbesteuerung, die seit 1.1.2022 so reformiert ist, dass eine unbefristete zinslose Stundung in der EU nicht mehr möglich ist. Mittlerweile kann man zwar global leichter stunden, muss aber innerhalb von 7 Jahren nach Deutschland zurückkehren und eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Ferner hebt eine Liquidation oder Bankrott die Wegzugsbesteuerung nicht mehr auf. Der einmal festgesetzte Firmenwert bei Wegzug ist fortan immer zu zahlen, wenn die Stundung aufgehoben wird.

Deshalb sind deutsche und auch österreichische Unternehmer (die Schweiz/Liechtenstein hat aktuell hingegen keine Wegzugsbesteuerung) gut beraten sich anderweitig gegen das Thema Wegzugsbesteuerung abzusichern.

 

Dies gelingt vor allem strukturell mit Einbringung oder Umwandlung in gewerblich geprägte Gmbh und Co Kgs oder Genossenschaften. Oder für alle, die es von Anfang an richtig machen, die Vorschaltung einer Familienstiftung oder eines Vereins.

 

Diese Möglichkeiten stehen auch weiterhin Zypern-Non-Doms offen, die aktuell noch von den alten Stundungsregelungen profitieren. Falls Zypern für das eigene Geschäftsmodell keinen wirklichen Sinn mehr ergibt, kann durch strukturelle Änderungen der deutschen Firmenstruktur ein Exit aus Zypern vorbereitet werden ohne dass dann eine Wegzugsbesteuerung ausgelöst wird. Das wäre der Fall solange man kein Steuerzertifikat aus Zypern oder einem anderen EU-Land vorweisen kann oder nach Deutschland zurückkehrt. In Zypern selbst gilt die gleiche Regel wie mittlerweile in der ganzen EU inklusive Deutschland. Die Wegzugsbesteuerung greift erst nach 7 Jahren unbeschränkte Steuerpflicht. Das erreichen die ersten Non-Doms erst Ende 2023.

 

Macht Zypern noch für mich Sinn in 2022?

Der vorliegende Artikel soll Dir Zypern keinesfalls madig machen. Es ist eine durchaus attraktive Insel mit vielen Vor-, aber auch ein paar Nachteilen. Der Artikel hat sich dem Thema vor allem aus steuerrechtlicher Sicht genähert. Alles andere ist zu individuell um es zu pauschalisieren. Manchen Unternehmern gefällt Zypern so gut dass sie dort weit mehr als 6 Monate sind. Andere wiederum tun sich schwer damit ihre 60 Tage im Jahr zu erreichen. Beide Personengruppen können von diesem Beitrag profitieren.

 

Wer in Zypern bleiben möchte hat die Möglichkeit seine Steuern weiter über ein steuerfreies Auslandsunternehmen zu optimieren. Wenn nicht die Zypern-Limited, ob operativ oder als Holding, nicht schon eh das beste Modell ist. Und wer mit dem Gedanken spielt Zypern zu verlassen kann jetzt ganz genau einschätzen, ob es für ihn ein geeigneter Weg ist.

 

Staatenlos.ch hilft Dir mit beiden. Wir haben die letzten Monate sowohl den Steuerwohnsitz Zypern optimiert als auch beim Exit daraus geholfen. Denn ein “staatenloses” Leben als Perpetual Traveler ist nun mal flexibler, steuerfreier und auch günstiger als ein Steuerwohnsitz in Zypern.

Sprich uns gerne an, wenn Du in dieser Hinsicht noch Fragen hast, Beratung benötigst oder statt einer Zypern-Limited lieber steuer- und buchhaltungsfrei mit einer amerikanischen LLC durchstarten willst!

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