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Anmerkung von März 2018:Laut aktueller Doppelbesteuerungsabkommen ist Steuerfreiheit in Portugal bei deutschen Einkünften NICHT möglich. Es fällt immer mindestens die 20% Flat Tax auch für Auslandseinkünfte an, sofern man für den NHR qualifiziert. NHR heißt Tätigkeit als Selbstständiger, ein Unternehmen kann nicht damit kombiniert werden.

Auf Staatenlos haben wir bereits einige Steueroasen zur Auswanderung vorgestellt. Steuersysteme mit Territorialbesteuerung wie Panama, die Non-Dom-Staaten Großbritannien, Irland und Malta, oder das besonders vorteilhafte Steuerregime auf Zypern. Doch die Welt ist sehr viel größer und andere Staaten schlafen nicht. Denn auch sie sind interessiert an qualifizierten Einwanderern, die Devisen ins Land bringen und in die Sozialsysteme einzahlen. Und haben mitunter wenig bekannte Sonderprogramme für Ausländer – wie das NHR-Regime. (hier geht es zum Webinar darüber)

Heute beschäftigen wir uns mit einem Land, in dem ich selbst über 3 Wochen im Mai weilte. Selbst ohne die vorteilhaften steuerlichen Möglichkeiten zu kennen, ist das Land ganz oben auf der Liste vieler auswanderungswilliger deutsch-sprachiger Menschen. Statt einer kleinen isolierten Insel oder einer fremden Kultur lockt ein hochattraktives Land zum Leben, das einem alles bieten kann, was ein modernes Land sollte.

 

Und anders als nur für Online-Unternehmer mit Auslandseinkommen ist jenes Land auch mit Steuervorteilen für eine Vielzahl von physisch gebundenen Berufstätigen attraktiv.

 

Die Rede ist von Portugal, ein beliebtes Ferienziel vor unserer Haustür. Portugal als Steueroase? Das verblüfft sicher manche, hat aber seine Vorteile. Es bestehen keinerlei Fragen, dass man etwa wegen Steuervergünstigungen auswandern würde. Portugal ist auf keiner Schwarzen Liste, im Gegenzug führt es selbst welche über andere Steueroasen. Portugal ist völlig unverdächtig zur Einkommens- und Vermögensoptimierung eingesetzt zu werden – auch weil das gesamte Programm, das erst seit 2009 existiert, im Verständnis etwas komplizierter ist, obgleich die Einwanderung extrem unkompliziert ist.

In diesem Beitrag möchte ich Licht ins Dunkel bringen und das sogenannte NHR-Programm Portugals vorstellen. NHR steht für Non-Habitual-Residence, also nicht-gewöhnlichen-Aufenthalt. Vom Namen sollte man sich aber nicht verwirren lassen, auch wenn er positive Implikationen birgt.

 

So ist Portugal etwa einer der wenigen Staaten weltweit, in der man einen steuerlich anerkannten Wohnsitz halten kann, ohne dass man sich mindestens 6 Monate im Land aufhalten muss.

 

Ein gewöhnlicher Aufenthalt ist in Portugal also nicht zwingend nötig, es reicht eine gekaufte oder angemiete Wohnung mit Bewohnabsicht aus (in dem Fall muss natürlich ein Lebensmittelpunkt in anderen Ländern vermieden werden). Dass allein ist freilich nur einer der zahlreichen Vorteile, die ein richtig strukturierter NHR in Portugal erreichen kann. Der einzige Wermutstropfen: NHR kann man maximal 10 Jahre sein. Hier bereits die Vorzüge des NHR-Regimes in Portugal im Überblick.

  • Wohnsitz in einem reputablen EU-Staat
  • progressives, liberales Land mit hoher Lebensqualität
  • kein Mindestaufenthalt in Portugal nötig
  • keine Mindestanforderungen an Wohneigentum/Miethöhe
  • unkomplizierte Einwanderung und Beantragung des NHR für EU-Bürger
  • Möglichkeit der Einbürgerung nach 6 Jahren, anerkannte Doppel-Staatsbürgerschaft mit Deutschland
  • Möglichkeit der Steuerbefreiung auf Auslandseinkommen an Dividenden, Zinserträgen, Mieteinnahmen, Immobilen-Erträge, Lizenzgebühren und Pensionen (außer staatlich)
  • Möglichkeit der Steuerbefreiung auf Auslandseinkommen aus ausgewählten Berufen (siehe unten)
  • Möglichkeit einer 20% Flat Tax auf inländische Einnahmen ausgewählter Berufe
  • keine Erbschafts- oder Schenkungs-Steuern

 

Was sich auf dem ersten Blick sehr gut anhört, wird auf dem zweiten Blick kompliziert. Denn sämtliche Steuerbefreiungen sind nur eine Möglichkeit, die auf den Einzelfall ankommen bzw. erfordern, dass der Non-Habitual-Resident der richtigen Berufstätigkeit nachgeht.

 

Denn statt einfach Steuerbefreiungen per se zu vergeben, hat sich die Regierung clever an die Vorgaben der OECD gehalten und ein schwer verständliches System von Steueroptimierungsmöglichkeiten geschaffen, das sorgfältige Analyse und Beratung erfordert. Strikte Außensteuergesetze wie in Deutschland sorgen für zusätzliche Komplikationen.

 

Mit Steuervorbehalt steuerfrei in Portugal

Im Kern geht es um die Interaktion des NHR-Regimes mit den Doppelbesteuerungsabkommen Portugals mit anderen Ländern (71) bzw., sofern keines vorhanden ist, mit dem OECD-Standard-Modell-Abkommen. Doppelbesteuerungsabkommen ermöglichen die Besteuerung vieler Einkommenskategorien im Land der Quelle dieses Einkommens, verzichten jedoch oft auf solch eine mögliche Besteuerung von Nicht-Residenten um attraktiv für ausländische Investionen zu bleiben. Nun werden viele dieser Einkommenskategorien auch nicht für den NHR in Portugal besteuert, weil sie theoretisch im Quellenland besteuert werden könnten, praktisch aber nicht werden. In der Essenz heißt dies, dass ein Großteil ausländischen Einkommens für einen NHR steuerfrei sein könnte, sofern eine entsprechende “may-tax” (Steuervorbehalts)-Klausel im entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden ist.

 

Gewisse Kategorien von Auslandseinkommen sind für einen NHR also dann steuerfrei, wenn das Quellenland sich die Besteuerung vorbehält, diese aber nicht umsetzt.

 

In der Praxis ist solch ein Steuervorbehalt weit verbreitet. Im Einzelfall muss jedes Doppelbesteuerungsabkommen überprüft werden. Doch da selbst das Standard-Modell der OECD solch einen Steuervorbehalt enthält, qualifizieren sich die meisten für Auslandseinkommen relevanten Länder automatisch. Ein individuelles DBA hat Portugal bisher nämlich nur mit 71 Ländern unterzeichnet, die im Fall der EU-Staaten wiederum weitgehend dem OECD-Modell folgen.

Als Beispiel können wir etwa das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Großbritannien und Portugal nehmen. Wenn Du einen Wohnsitz als NHR in Portugal hast, aber Dividenden aus England erhältst, so hat das Vereinigte Königreich den Steuervorbehalt laut Artikel 10 des DBAs, besteuert Dich als Nicht-Resident in der Praxis aber nicht. In Portugal wiederum wirst Du als NHR deshalb nicht besteuert, weil das Vereinigte Königreich Dich hätte besteuern können.

 

Somit kannst Du als Non-Habitual-Resident etwa steuerfrei Dividenden aus England vereinnahmen.

 

Eine wichtige Einschränkung gibt es dabei jedoch noch. So ist Auslandseinkommen aus Steueroasen auf der Schwarzen Liste Portugals generell zu versteuern. Die Schwarze Liste Portugals ist sehr umfassend und deckt fast jede Steueroase weltweit ab. Eine Ausnahme bilden jedoch jene Steueroasen, mit denen Portugal wiederum ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Dazu gehören die folgenden Jurisdiktionen:

  • Barbados
  • Hong-Kong
  • Irland
  • Kuwait
  • Luxemburg
  • Malta
  • Macau
  • Panama
  • Katar
  • San Marino
  • Schweiz
  • Singapur
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Uruguay
  • Zypern

 

Auslandseinkommen aus diesen Ländern unterliegt generell der Möglichkeit, nicht in Portugal versteuert werden zu müssen. Hier muss das jeweils relevante DBA in Detail analysiert werden, ob die Möglichkeit des Steuervorbehalts besteht.

 

Zu beachten ist auch, dass Portugals Außensteuergesetze gegenüber Auslandsunternehmen weiterhin auch für diese Staaten gelten (mehr dazu unten)

 

Steuerbefreiung in Portugal im Detail

Nach dieser Einführung in die Steueroptimierungspotenziale in Portugal an sich, wollen wir uns noch einmal genau anschauen, welche Arten von Auslandseinkommen überhaupt für die Möglichkeit einer Steuerbefreiuung qualifizieren.

Noch einmal zur Übersicht, ehe wir ins Detail gehen. Folgende Typen von Auslandseinkommen könnten bei Steuervorbehalt steuerfrei in Portugal sein.

  • Divdidenden, Zinserträge und Mieteinnahmen
  • Verkaufserlöse aus Immobilien, Schiffen und Flugzeugen
  • Lizenzgebühren (aber oft kein Steuervorbehalt)
  • Einkommen aus ausgewählten Berufen (aber oft kein Steuervorbehalt)

 

Für Inlandseinkommen gelten Steuervergünstigungen für den NHR, wenn sein Einkommen aus ausgewählten Berufsfeldern kommt. Dabei ist unerheblich, ob diese als Angestellter oder Selbstständiger vereinnahmt werden. Diese Einkünfte werden einer 20%igen Flat Tax unterworfen. Folgende Berufsfelder qualifizieren sich für die Flat Tax auf Inlands- bzw. mögliche Steuerbefreiung auf Auslandseinkommen:

  • Archäologen
  • Architekten
  • Bildhauer
  • Biologen
  • Computer-Programmier
  • Datenverarbeitungs-Spezialisten
  • Designer
  • Geologen
  • Ingenieure
  • IT-Berater
  • IT-Fachkräfte
  • IT-Spezialisten
  • Kulturschaffende aus Theater, Radio, Ballet, TV, …
  • Life Science-Spezialisten
  • Medizinische Ärzte
  • Maler
  • Musiker
  • Nachrichtenagenturen und andere Informations-Arbeiter
  • Psychologen
  • Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
  • Senior-Manager, mit Ausnahme von Direktoren
  • Sänger
  • Steuerberater
  • Universitäts-Dozenten
  • Web-Entwickler und -Designer
  • Wirtschaftsprüfer
  • Zahnärzte

 

Für entsprechende Berufsfelder kann sich also durchaus auch eine Auswanderung nach Portugal lohnen, insbesondere weil in vielen von ihnen Auslandseinkommen auch denkbar ist.

 

Reguläres Steuersystem und Sozialabgaben in Portugal

Freilich kann es auch durchaus zu Einnahmen kommen, die dem regulären progressiven Steuersatz auseinandergesetzt sind. Auch kommt ein NHR nicht um die Pflicht herum in die Sozialkassen einzuzahlen.

Im jeden Fall – ob bei der 20%-igen Flat Tax oder dem regulären Steuersatz – kommt ein Aufschlag von 3,5% hinzu, sobald der jährliche Mindestlohn von 7.070€ übertroffen wird.

Wichtig ist auch der Mindestlohn für alle jene, die kein direktes Einkommen in Portugal beziehen. Ihre Sozialversicherungsabgaben berechen sich nämlich nach der Höhe der Mindestlohnes. 34,75% des Mindestlohnes von 7.070€ jährlich machen etwa 2300€ Sozialbeiträge, 11% davon können von eventuellen Steuern abgezogen werden.

Das progressive Steuersystem in Portugal ist fast noch repressiver als in Deutschland. Es gibt folgende 5 Steuerstufen, bei denen es relativ geringe Deduktionen gibt. Ab der zweiten Stufe erfolgt hinzu noch der 3,5%ige-Aufschlag.

0-7000€: 14,5%
0-14.000€: 28,5% – 980€
20.000-40.000€: 37,5% -2680€
40.000-80.000€: 45% – 5880€
Über 80.000€: 48%-8280€
Bis 250.000€: +2,5% Aufschlag
Ab 250,000€: + 5% Aufschlag

 

Die maximale Steuerlast in Portugal kann also bis zu wahnsinnige 56,5% des Einkommens betragen, noch ohne Sozialversicherungen. Für Portugals Bürger ist das Land also sicher keine Steueroase.

 

Eine wichtige Ausnahme gibt es für Einkünfte aus Geistigen Eigentum. Hier sind die ersten 10.000€ steuerfrei, Eigenkreationen werden zudem steuerlich nur zu 50% des aus ihnen resultierenden Einkommens veranlagt.

Sofern sie nicht unter das NHR-Regime fallen, werden Kapitalerträge mit 28,5% besteuert. Das betrifft z.B. auch Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften, die, außer über eine komplizierte Auslandsstruktur, nicht steuerfrei im NHR-Regime zu vereinnahmen sind.

Immerhin gibt es keine Kapital- oder Vermögenssteuern sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer innerhalb der Familie. Grund- und Grunderwerbssteuern existieren, um Immobilien soll es an dieser Stelle jedoch nicht gehen. Stattdessen wollen wir uns statt hohen Steuern noch einmal im Detail anschauen wie man sie komplett vermeiden kann.

 

Steuerfreies Auslandseinkommen im Detail

Noch einmal zur Wiederholung:

 

Einkommen, das Du komplett steuerfrei in Portugal geniessen kannst, ist nicht-portugiesisches Auslandseinkommen, welches nicht im Ursprungsland versteuert wurde, aber dort unter Steuervorbehalt eines Doppelbesteuerungsabkommens bzw. des OECD-Modell-DBAs hätte besteuert werden können. Dies betrifft Einkommen aus ausgewählten Berufen, Lizenzgebühren und Einnahmen aus Geistigem Eigentum, Investment-Einkommen und Kapitaleinträge und nicht-staatliche Pensionen, solange diese nicht aus einer Steueroase auf der Schwarze Liste Portugals stammen, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

 

Im Folgenden gehen wir noch einmal im Detail auf diese verschiedenen Einkommenskategorien ein. Referenzrahmen bildet das Standard-DBA-Modell der OECD.

 

Einkommen aus ausgewählten Berufen

Auslandseinkommen aus Geschäften und selbstständiger Tätigkeit ausgewählter Berufe (siehe oben) sind in Portugal steuerbefreit, solange es einen Steuervorbehalt im Quellenland gibt. Laut OECD-Modell-DBA sollen Gewinne nur im Quellenland besteuert werden, es sei denn Gewinne können anderen Einkommenskategorien zugerechnet werden.

In der Praxis heißt dies, dass Auslandseinkommen aus ausgewählten Berufen in der Regel komplett steuerfrei in Portugal sind. Allerdings kann oft eine beschränkte Steuerpflicht im Quellenland greifen, Steuern sind also dorthin abzuführen. Dies ist z.B. der Fall wenn weiterhin ein Gewerbe oder eine Betriebsstätte im entsprechenden Land existiert.

 

Investment-Einkommen

Auslandseinkommen aus Dividenden, Zinserträgen, Mieteinnahmen und Veräußerungserlösen aus Immobilien, Schiffen und Flugzeugen sind steuerfrei, wenn sie unter Steuervorbehalt im Quellenland hätten besteuert werden können. Laut OECD-Modell-DBA gibt es diesen Steuervorbehalt, der zudem folgende relevante Klauseln beinhaltet:

  • Dividenden dürfen nicht höher als 15% quellenbesteuert werden
  • Zinserträge dürfen nicht höher als 10% quellenbesteuert werden
  • Immobilien-Einnahmen inkludieren Einnahmen aus Forst- und Landwirtschaft
  • Kapitalerträge aus der Veräußerung von Immobilien enthalten Beteiligungen, die mehr als 50% ihres Wertes aus Immobilien ziehen.

 

Erwähnenswert ist, dass im EU-Raum die Quellensteuern abgeschafft wurden, obwohl der Steuervorbehalt weiterhin besteht. Bei sämtlichen Investment-Einkommen außerhalb müssen die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen konsultiert werden, in denen auch die Quellensteuern für Investment-Einkommen zu finden sind.

 

Im EU-Raum kann man jedoch generell davon ausgehen, dass Kapitalerträge steuerfrei zu einem NHR nach Portugal fließen können

 

Private Pensionen

Sämtliche privaten Pensionen, die nicht aus Arbeit für die Regierung stammen, sind laut OECD-Modell-DBA nur im Wohnsitzland zu versteuern. Da Portugal diese für den NHR nicht besteuert, können sie komplett steuerfrei nach Portugal ausbezahlt werden.

 

Einkommen aus ausländischer Anstellung

Die Steuerfreiheit von Auslandseinkommen aus Anstellungen ist abhängig vom Quellenland, ob es dort besteuert wird und ob die Anstellung ein ausgewählter Beruf ist. Steuerfrei in Portugal ist nur, was bereits im Ausland besteuert wurde. Wenn nichts besteuert wurde, gilt es als portugiesisches Einkommen und fällt unter die 20% Flat Tax, sofern es aus ausgewählten Berufen stammt.

Allerdings sagt das OECD-Modell-DBA, dass Einkommen aus Anstellungen theoretisch besteuert werden könnten. Somit kann sich ein Steuerzahler angestellt bei einer ausländischen Firma meist aussuchen, in welchem Land er lieber besteuert werden möchte.

 

Auslandseinkommen, die Steuerplanung erfordern

Wie wir gesehen haben sind Auslandseinkommen dann steuerfrei, wenn im entsprechenden DBA ein Steuervorbehalt verankert ist. Leider ist dies bei einigen Einkommensarten generell nicht der Fall. Dies betrifft vor allem Lizenzgebühren und Spekulationsgewinne. Diese werden laut OECD-Modell-DBA nur im Land des Wohnsitzes steuerpflichtig, ein Steuervorbehalt auf diese Einkommensarten im Quellenland besteht in der Regel nicht.

Für einen NHR heißt dies, dass er Einnahmen aus Lizenzgebühren und Kursgewinnen zu normalen Sätzen in Portugal versteuern muss. Dies sind 28,5% Kapitalertragssteuer auf Spekulationsgewinne und progressive Sätze auf Lizenzgebühren, wobei bei Eigenschöpfung des Geistigen Eigentums der Steuersatz halbiert wird.

Trotzdem lohnt es sich in der Regel für den NHR bei diesen Einkommensarten eine Steuerplanung vorzunehmen.

 

Dies bedeutet etwa die Gründung eines Auslandsunternehmens, die diese Einnahmen steuerbegünstigt oder gar steuerfrei einnimmt. Die entsprechenden Gewinne kann man sich dann steuerfrei als Dividende ausschütten lassen, weil diese ja im Quellenland theoretisch besteuert werden könnte.

 

Was sich in der Praxis einfach anhört, wird leider durch die strikten Außensteuergesetze Portugals erschwert. Ähnlich wie in Deutschland werden Auslandsunternehmen in vielen Fällen der lokalen Körperschaftsbesteuerung unterworfen. So hat Portugal wie fast alle OECD-Staaten die Regelung zur effektiven Geschäftsführung. Das heißt konkret, dass ein maßgeblich mit portugiesischem Wohnsitz betriebenes Unternehmen auch in Portugal steuerpflichtig ist. Davon abzugrenzen ist das eigentliche Außensteuergesetz, was bereits reine Beteiligungen an Auslandsunternehmen in Niedrigsteuerländern umfasst.

An dieser Stelle können wir nicht auf die Außensteuergesetze Portugals eingehen, die ähnlich kompliziert wie die deutschen sind. Stattdessen reicht es zu wissen, dass das portugiesische Außensteuerrecht eine entscheidende Ausnahme kennt:

 

Sämtliche EU-Unternehmen, auch aus Niedrigsteuerländern wie Zypern, Malta oder Bulgarien, werden vom Außensteuergesetz nicht erfasst.

 

In der Praxis bleibt aber immer noch die Regelung zur effektiven Geschäftsführung. Um auf ein selbst betriebenes Unternehmen in Portugal keine Steuern zu zahlen, braucht es mindestens 2 ausländische Geschäftsführer. Diese sollten ordentliche Direktoren statt Treuhänder sein um einer Überprüfung standzuhalten. Des Weiteren sollten keine Vorstandssitzungen in Portugal abgehalten und generell auf Geschäfte mit portugiesischen Firmen verzichtet werden. Unter diesen Bedingungen ist es dann möglich, mit einer Auslandsfirma etwa Spekulationsgewinne zu vereinnahmen, die man sich als NHR dann als steuerfreie Dividende ausschütten kann.

Als Beispiel nehmen wir etwa einen NHR mit zypriotischer Limited. Diese eignet sich besonders, weil erstens sämtliche Aktiengeschäfte und Kursgewinne einer Zypern-Firma steuerfrei sind und zweitens über die IP-Box Lizenzeinnahmen nur mit 2,5% besteuert werden. Da Zypern im EU-Raum ist, greifen die portugiesischen Außensteuergesetze nicht. Sofern eine Mehrheit der Direktoren (also 2) nicht in Portugal ansäßig sind, wird die Firma nicht lokal besteuert. Dividenden aus Zypern können unter dem entsprechenden DBA besteuert werden, fließen aber dank EU-Regelung steuerfrei an den NHR in Portugal.

 

Bei diesem Modell fragt sich natürlich, warum der entsprechende Gründer nicht gleich nach Zypern einwandert. Die Steuerfreiheit auf in- und ausländische Zins- und Dividenden ist dort wesentlich einfacher machbar und gilt für 20 statt nur 10 Jahre.

 

Wie Du gesehen hast, ist das gesamte NHR-Regime in Portugal relativ kompliziert. Achten musst Du vor allem auf folgende Faktoren, damit Du die Chance auf Steuerfreiheit hast.

  • Auslandseinkommen
  • Steuervorbehalt in Doppelbesteuerungsabkommen
  • Kein Einkommen aus Steueroasen ohne DBA

 

Wenn Du also als privater Investor von Zins- und Kapitalerträgen leben kannst oder privater Pensionär bist, hast Du gute Karten dies als NHR in Portugal zu tun. Wenn Du hingegen noch ein aktives Unternehmen führst oder Kursgewinne wichtig sind, musst Du auf die Außensteuergeseze und Regelung zur effektiven Geschäftsführung aufpassen. Um als aktiver Unternehmer steuerfrei als NHR in Portugal zu leben brauchst Du:

  • ein Unternehmen innerhalb der EU
  • Eine Mehrheit, also 2 Direktoren, außerhalb von Portugal
  • Keine portugiesischen Kunden
  • Steuervorbehalt für Dividenden im DBA mit dem Firmensitzland

 

Alternativ hast Du das Glück aus einen der ausgewählten Berufe (siehe oben) zu stammen. Dann zahlst Du als Selbstständiger oder Unternehmer im Inland nur 20% +3,5% Steuern und kannst Auslandseinkommen unter Umständen steuerfrei vereinnahmen.

 

Wie NHR werden – Anforderungen

Nach diesen langen Ausführungen zum NHR-Regime hast Du vermutlich bereits gemerkt, dass Steuerfreiheit in Portugal komplizierter ist als in anderen Ländern. Nicht zutreffen tut dies jedoch auf die Einwanderung in Portugal und Beantragung des NHR-Status. Wenn Du dir also vorstellen kannst die Anforderungen für die Steuerfreiheit zu erfüllen, ist Deine Einwanderung nach Portugal das geringste Problem.

Generell musst Du nur 3 Dinge beachten, wenn Du NHR in Portugal werden willst:

  1. Aufenthaltserlaubnis in Portugal als EU/EEA-Bürger oder als EU-Ausländer mit dem sogenannten “Golden Visa” für Investoren
  2. Qualifikation für steuerlichen Wohnsitz in Portugal, ohne in den letzten 5 Jahren steuerpflichtig in Portugal gewesen zu sein
  3. Antragstellung auf Non-Habitual-Residence nach Wohnsitznahme oder spätestens bis zum 31. März des folgenden Jahres

 

Die Erteilung des NHR-Status ist nicht automatisch, wird bei Erfüllung all dieser Bedingungen aber auch nie verweigert.

 

Für die Qualifikation eines steuerlichen Wohnsitzes in Portugal gelten klare Vorschriften, die insbesondere für vielreisende Digitale Nomaden von Vorteil sein können.

 

Nur eine der folgenden Bedingungen muss nämlich erfüllt sein.

  • Aufenthalt von min. 183 Tagen im Land, egal ob unterbrochen oder nicht
  • Verfügungsgewalt über eine Wohnung, mit der “Absicht” dort zu wohnen
  • Crew eines Schiffs/Flugzeug aus Portugal sein
  • Zugehörigkeit zu einer Familie mit Ehepartner/Kinder im Land
  • Anstellung vom portugiesischen Staat im Ausland

 

Insbesondere die Möglichkeit nur eine Wohnung anmieten zu müssen ist dabei sehr verlockend. Schließlich gelten auch keinerlei Mindestanforderungen an die Miethöhe/Kaufpreis einer Immobilie. Selbst ein günstiges WG-Zimmer im portugiesischen Hinterland für 150€ im Monat würde ausreichen, sofern man die Absicht erkennen lässt dort zu wohnen. In der Praxis sollte man diese Wohnung tatsächlich min. einmal im Jahr aufsuchen und womöglich als Lager oder Postadresse benutzen.

 

Eine Scheinadresse bei einem Steuerberater oder Bekannten klappt hingegen nicht, weil die Behörden bei Erstanmeldung in der Regel Dokumentation anfordern.

 

Falls Du NHR in Portugal sein, dort aber überwiegend nicht leben willst, so empfiehlt sich am ehesten der Kauf eines Hauses und die Vermietung desselben über eine entsprechende Agentur. Mit Erlaubnis der Untermiete ließe sich dies natürlich auch mit einem Mietobjekt machen. Je nach Lage der Wohnung kann man im urlauber-reichen Portugal auch davon ausgehen, dass man dadurch einen ordentlichen Cashflow generieren kann.

 

Wohnsitzname und Staatsbürgerschaft als NHR konkret

Erfüllst Du alle Anforderungen, kannst Du theoretisch gleich als EU-Bürger nach Portugal einwandern. Dabei musst Du folgende Dinge beachten:

Wenn Du in Portugal bist, kannst Du dich als EU-Bürger einfach in der Gemeinde Deines neuen Wohnsitzes anmelden. Als Nicht-EU-Bürger musst Du dies bei der Grenzagentur (SEF) machen. Die Anmeldung in Portugal muss spätestens bis zum Ende des vierten Monats des Aufenthaltes im Land erfolgen. Bei der Gemeinde ist die Dokumentation einer entsprechenden Wohnung, der Einkommensquelle sowie ein Beweis ausreichender finanzieller Mittel vorzulegen (Konto-Auszug reicht in der Regel).

Nicht-EU-Bürger, die nicht über das “Golden Visa” für Investoren (meist Investment zwischen 300-500k) ins Land einwandern dürfen, bleibt nur das Finden einer Langzeitanstellung im Land. Nach 5 Jahren kann eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Staatsbürger kann man bereits nach 6 Jahren werden.

Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren ist die Minimalanforderung innerhalb der EU-Staaten. Sie gilt auch für Non-Habitual-Residents, wobei diese sich zur erfolgreichen Einbürgerung tatsächlich zumindest einige Monate pro Jahr in Portugal aufhalten sollten. Nachteil ist, dass der NHR-Status mit Annahme der portugiesischen Staatsbürgerschaft erlischt.

 

Vorteil gerade für Deutsche ist jedoch, dass wegen EU eine doppelte Staatsbürgerschaft problemlos möglich ist und kein Beibehaltungsantrag gestellt werden muss. Auch besitzt der portugiesische Pass eine exzellente Reisefreiheit in über 165 Staaten und kann wegen der portugiesischen Kolonialvergangenheit auch Zusatzvorteile in deren ehemaligen Kolonien, etwa Brasilien, Sao Tome und Principe, Mosambik oder Macau, ermöglichen.

 

Ist die Wohnsitznahme und Anmeldung in Portugal erfolgt, muss der Antrag auf NHR-Status bis spätestens zum 31. März des Folgejahres gestellt werden. Bis zur Genehmigung bleibt man regulärer Steuerzahler, weshalb man die entsprechenden Fristen auf jeden Fall einhalten sollte um nicht als normaler Bürger behandelt zu werden. Auch muss beachtet werden, dass die Bearbeitungszeiten für den NHR-Antrag mehrere Monate dauern können. Überschreitet man die Frist zur regulären Steuerzahlung im April/Mai des folgenden Jahres ohne NHR zu sein, muss man ganz normal Steuern zahlen, kann sie unter Umständen nach Erteilung aber wieder zurückfordern. Ab Tag der Genehmigung ist man dann für 10 Jahre als NHR möglicherweise von etwaigen Steuern auf Auslandseinkommen befreit.

Um den NHR-Status zu beantragen, muss man das Finanz- oder Bürgeramt aufsuchen und bei Zweifel nachweisen, dass man sich die letzten 5 Jahre nicht in Portugal aufgehalten hat. Beim Antrag müssen folgende Dinge gemacht werden:

  • Die portugiesische Steuernummer muss vorgelegt oder beantragt werden
  • Du musst Deinen Pass oder nationalen Ausweis vorlegen
  • Du musst Deine Adresse in Portugal nachweisen
  • Du musst evtl. Die Aufenthaltserlaubnis der Gemeinde vorzeigen

 

Generell ist es möglich, den NHR-Status mit Vollmacht und entsprechend beglaubigten Dokumenten von einer Drittperson beantragen zu lassen.

 

Lohnt es sich den NHR-Status in Portugal zu beantragen?

Das NHR-Regime in Portugal ist komplizierter als die Programme anderer Länder. Zusätzlich muss man beachten, dass man alle Vorteile nur für 10 Jahre gewährt bekommt. Wer weiter steuerfrei leben möchte, muss sich nach 10 Jahren also mit einer neuen Wohnsitzverlagerung abfinden.

Gleichzeitig kann es in vielen Fällen lohnen sich in Portugal niederzulassen.

 

So ist der NHR-Status etwa nicht in der Aufenthaltserlaubnis vermerkt – für sein Heimatland lebt man in einem ganz normalen Hochsteuerland.

 

Insbesondere unter Berücksichtigung von Wegzugsbesteuerung und erweitert beschränkter Steuerpflicht kann sich Portugal so den typischen EU-Niedrigsteuerländern wie Malta, Zypern, Irland oder Bulgarien überlegen fühlen.

Dass das Land extrem vielfältig und attraktiv ist, muss Dir vermutlich nicht erzählt werden. Portugal ist ein modernes Land, in dem man alles findet was das Herz begehrt. Hinzu kommt eine Politik, die gerade in puncto persönlicher Freiheit zu den fortgeschrittensten auf der Welt gehört. So sind Vergnügungen wie Prostitution und Drogenkonsum hier dekriminalisiert und willkürliche Einschränkungen gegenüber Alkohol, Homosexualität oder ähnlichem kaum zu finden.

Selbst als Zufluchtsort im Notfall – etwa kommenden Bürger- oder Weltkriegen in Europa – kann sich Portugal mit seiner Randlage, insbesondere aber seinen Inseln anbieten. Die isolierten Azoren oder Madeira bieten nicht nur ein ganzjährig mildes Klima, sondern eine abgeschiedene Lage, traumhafte Natur und autarke Überlebensmöglichkeiten. Auf Madeira – das soll hier nicht unerwähnt bleiben – besteht zudem die Möglichkeit größere Unternehmen sehr steuergünstig (5% Körperschaftssteuer) zu verlagern (mehr dazu in einem weiteren Beitrag).

Wer die Anforderungen an die Steuerfreiheit also meint zu erfüllen können, der sollte sich auf jeden Fall Portugal einmal näher anschauen, auch wenn die Alternativen in Malta, Irland, Großbritannien und vor allem Zypern womöglich verlockender sind.

 

Deren Steuerregime sind umgreifender, leichter zu verstehen und haben keine Außensteuergesetze.

 

Auf jeden Fall solltest Du dir daher noch einmal folgende Punkte durch den Kopf gehen lassen, wenn Du planst NHR in Portugal zu werden:

 

  • Du planst Dich weniger als ein halbes Jahr in Portugal aufzuhalten?
  1. Vermeidest Du einen Lebensmittelpunkt in anderen Ländern?
  2. Hast Du Verfügungsgewalt über eine Wohnung in Portugal, die Du beabsichtigst dauerhaft zu bewohnen und etwa als Lager oder Adresse benutzt?
  3. Bist Du in der Lage Korrespondenz an diese Wohnung, etwa auch von den Behörden, annehmen zu können?

 

  • Du planst Dich mehr als ein halbes Jahr in Portugal aufzuhalten?
  1. Hast Du Dir Deinen neuen Wohnort sorgfältig ausgekuckt?
  2. Hast Du sorgfältig zwischen Miete und Kauf eines Hauses abgewogen?

 

  • Hast Du Deine mögliche Steuerfreiheit in Portugal auf entsprechende Einkommen sorgfältig überprüft?

 

  • Wer unterstützt Dich bei der NHR-Bewerbung und wer erstellt die nötigen Steuererklärungen?

 

NHR werden – lass Dich unterstützen

Staatenlos kann Dich unterstützen, wenn Du NHR in Portugal interessant findest, aber noch nicht so wirklich weißt, ob sich dieses Regime für Dich eignet.

Generell kannst Du mit mir im Beratungsgespräch noch einmal das Programm durchgehen und entsprechende steuerfreie Alternativen abklären. Denn neben Portugal gibt es noch zahlreiche andere interessante Länder.

Hast Du Dich hingegen auf Portugal fixiert, würde ich Dich an meinen Partner-Anwalt in Lissabon vermitteln. Ich habe mich mit ihm 2-mal in Portugal getroffen, um Dir die Auswanderung nach Portugal so angenehm wie möglich gestalten zu können. Für die reine Vermittlung ohne Beratung werden 100€ fällig.

Die Preisstruktur des Anwaltskanzlei, die Dir bei der Non-Habitual-Residence helfen kann, ist wie folgt. Staatenlos hat darauf – Anwälte eben – keinen Einfluss:

 

Steuerplanung: 200€ pro Stunde oder 1750€ pro Einkommenskategorie/Quellenland/750€ für jede weitere

Kauf oder Miete einer Immobilie: 750€ plus Erfolgsgebühr von 3% oder 3 Monatsmieten

Beantragung des NHR-Status: 700€ für Dokumentation, 1400€ Full-Service

Verwaltung der Immobilie/Korrespondenz-Handling: 2900€ Kauf/500€ Miete

Vorbereitung und Einreichung der jährlichen Steuererklärung: 400€ /600€ für Paare

 

Generell wirst Du jedoch in der Lage sein mit den hier vorgestellten Informationen das NHR-Programm eigenverantwortlich beantragen zu können.

 

Um jedoch teure Fehlentscheidungen zu vermeiden, solltest Du einen erfahrenen Steueranwalt die relevanten Doppelbesteuerungsabkommen für Dein Auslandseinkommen analysieren lassen.

Im jeden Fall solltest Du dich nicht selbst an der Steuererklärung versuchen, sondern dies angenehm von einem mit NHR erfahrenen Steuerberater erstellen lassen.

Wie auch immer Du Dich entscheidest – ich hoffe, ich konnte Dir mit spannende Möglichkeiten in einem Land aufzeigen, das Du bisher vielleicht aus dem Urlaub, aber nicht als Steueroase kennst. Falls Du Dir das Ganze nochmal anhören willst, kannst Du übrigens mein Webinar zum NHR in Portugal anhören.

 

Melde Dich bei mir, wenn ich Dir mit meiner Beratung bei einem (steuer)-freien Leben helfen kann. Weil Dein Leben Dir gehört

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