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Auf Staatenlos haben wir bereits diverse Wohnsitz-Optionen besprochen. Was fehlt ist jedoch eine generelle Einführung in unterschiedliche Definitionen der Einwanderung. Dieses Thema müssen wir heute nachholen, um besser die verschiedensten Möglichkeiten in den über 200 Staaten der Welt einwandern zu können.

Bei der Einwanderung in andere Länder sollte man sich bewusst sein, dass es verschiedenste Visa-Kategorien und Aufenthaltstitel gibt. Je nach eigener Tätigkeit führt der Weg in die meisten Länder als entsendeter Angestellter, Rentner, Student, benötigter Fachkraft, Start eines lokalen Unternehmens oder ein gewisses Investment.

Für Zwecke dieses Beitrages konzentrieren wir uns vor allem auf Unternehmer und Investoren, die einen dauerhaften legalen und steuerfreien Wohnsitz auf der Welt begründen wollen.

 

Doch auch hier gibt es wiederum verschiedene Arten von Wohnsitzen, deren Unterscheidungen man sich bewusst sein sollte.

EU-Wohnsitz

Als EU-Bürger steht man im Genuss der Niederlassungsfreiheit und darf sich generell in jedem anderen EU-Land niederlassen. Für Selbstständige und Unternehmer gilt dabei der Grundsatz der “Self-Sufficiency”. Für sich selbst sorgen kann man, wenn man dem neuen EU-Wohnsitzstaat ein geregeltes Einkommen von über 80€ pro Woche oder ca. 14.000€ auf einem Konto, eine gültige Krankenversicherung und einen 1-jährigen Mietvertrag vorlegen kann.

Generell meldet man sich bei der Polizeidienststelle seines neuen Wohnortes als EU-Bürger an. Wo vorhanden können zentrale Meldeämter diese Aufgaben übernehmen. Der Aufenthalt ist unbefristet (jedenfalls solange das Land in der EU verbleibt) und führt nach einer festgelegten Zeitperiode generell zur Möglichkeit der Einbürgerung. Das Minimum EU-weit zur Erlangung der Staatsbürgerschaft sind 6 Jahre, kann aber teilweise deutlich nach oben abweichen.

Beispiele für EU-Wohnsitze auf diesen Blog sind Zypern und Malta

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Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Permanent Residence)

Am ehesten vergleichbar mit einem EU-Wohnsitz ist international die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Die “Permanent Residence” ist ein unbeschränktes, unbefristetes Aufenthaltsrecht in einem Staat ohne nötigen Mindestaufenthalt. Es wird meist lediglich verlangt, seinen Wohnsitzstaat alle 2-3 Jahre einmal zu besuchen oder zumindest der nächstgelegenen Botschaft einen Besuch abzustatten und sein Fernbleiben zu entschuldigen.

Diese Art von Aufenthaltsgenehmigung führt nach einer gewissen Anzahl von Jahren in der Regel zur Staatsbürgerschaft. Erlangen kann man sie in manchen Staaten vor allem als Unternehmer oder Investor über bestimmte Programme. Dazu müssen oft ein Mindesteinkommen oder -vermögen nachgewiesen und Investments in gewisser Höhe getätigt werden. Alternativ wird jede zeitweise Aufenthaltsgenehmigung (Temporary Residence) nach einigen Jahren in eine Permanent Residence umgewandelt. Dies dauert meist zwischen 2 und 6 Jahren je nach Land.

Beispiele für dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen auf diesem Blog sind etwa Panama und Paraguay.

Zeitweise Aufenthaltsgenehmigung (Temporary Residence)

Die zeitweise Aufenthaltsgenehmigung ist der Standard bei der Einwanderung in ein neues Land. Mit ihr kann man unbefristet und unbeschränkt in einem Land leben, es aber für maximal ein halbes Jahr pro Jahr verlassen. Die Erfüllung des Mindestaufenthaltes von 6, manchmal auch nur 3 Monaten, ist zwingender Bestandteil seiner Aufenthaltserlaubnis, die erfüllt werden sollte, damit sie nicht erlischt. Je nach Land wird diese Temporary Residence nach einem bis mehrere Jahre in eine Permanent Residence umgewandelt. Im Gegensatz zu Wohnsitz-Visa muss eine Verlängerung jedoch nicht ständig neu beantragt werden.

Temporary Residence ist Standard für eine Einwanderung als entsandter oder selbst suchender Angestellter. Auch viele Unternehmer- und Investoren-Visa führen zur Permanent Residence erst über ein paar Jahre Temporary Residence. In Chile muss man etwa 2 Jahre min. 6 Monate als Temporary Resident leben, in Costa Rica 3 Jahre für 3 Monate (wenn man nicht 200.000 Dollar für Immobilien-Investment auf der Kante hat). Erst dann wird eine Permanent Residence ausgestellt, die wiederum Grundlage einer möglichen späteren Einbürgerung ist.

Beispiele für zeitweise Aufenthaltsgenehmigungen auf diesem Blog sind etwa Costa Rica oder Georgien.

 

Befristete Aufenthaltsgenehmigung (Residency Visa)

Befristete Aufenthaltsgenehmigungen sind auch als Wohnsitz-Visa bekannt. Diese werden vor allem im asiatischen Raum vergeben, wo aus kulturellen und ethnischen Gründen eine Permanent Residence oder gar Staatsbürgerschaft meist ausgeschlossen ist. Wohnsitz-Visa können in ihrer Gültigkeit von wenigen Monaten bis einigen Jahren gehen und in der Regel nach Ablauf erneuert werden.

Wohnsitz-Visa verlangen keinen Mindestaufenthalt und sind oft eine nicht unerhebliche Einkommensquelle von Staaten. Neben den Gebühren des Visa kommen oft Anforderungen über die Einlage von ausländischen Devisen auf die Nationalbank hinzu, die erst bei vollständigen Verlassen des Landes wieder ausgezahlt werden. In den Philippinen muss etwa die 20.000 Dollar Einlage solange gehalten werden, wie derjenige im Land bleiben möchte (SRRV Smile Visum)

Beispiele für befristete Aufenthaltsgenehmigungen auf diesem Blog sind zum Beispiel das Thailand Elite Programm oder das Freezone-Visa in den Emiraten.

 

Touristen-Aufenthaltserlaubnis (Visa-Run)

Einige Auswanderer wollen sich die Mühe ersparen den offiziellen Weg zu gehen und befinden sich über lange Jahre nur als Tourist im Land. Sie sind offiziell also wohnsitzlos und nirgendwo gemeldet, sind in einigen Ländern aber dennoch ganzjährig anwesend. Da die Aufenthaltserlaubnis für die meisten Touristen jedoch beschränkt ist, behelfen sie sich mit sogenannten Visa-Runs.

 

Ein Visa-Run bedeutet das Land für eine Nacht in eine Grenzstadt zu verlassen um am nächsten Tag zurückzukehren und einen Stempel für ein paar weitere Monate Aufenthalt zu bekommen. Vor allem im asiatischen und lateinamerikanischen Raum eine gängige Praxis, die auch weiterhin von vielen Auswanderern genutzt wird.

 

Für einen kurzen Zeitraum mag das auch völlig legitim sein, sein zukünftiges Wunschland einmal näher anzusehen und zu evaluieren, ob sich der offizielle Weg der Einwanderung lohnen könnte. Oft passiert es jedoch, das man die Bürokratie scheut oder auch schlicht nicht die Mittel hat um die Bedingungen eines Landes zu erfüllen. Dann kann es ab einer gewissen Bleibedauer gefährlich werden.

Zunehmend gehen Länder nämlich dazu über, langfristige Visa-Runs zu untersagen. So müssen bei der Einreise oft Rückflug- oder Weiterflug-Tickets vorgewiesen werden (Hack – bestonwardticket.com), die die rein touristische Absicht des Einreisenden belegen. Auch schauen sich Grenzbeamte genau den Reisepass des Einreisenden an und berechnen, wie lange derjenige im laufenden und letzten Jahr im Land verbracht hat. Probleme mit Visa-Runs gibt es mittlerweile etwa in Thailand, Malaysia, Costa Rica und Panama – nicht verwunderlich Länder mit klaren und überschaubaren Einwanderungsprogrammen.

 

Viele Staaten gehen mittlerweile dazu über, die volle Aufenthaltsdauer einer Aufenthaltserlaubnis erst dann wieder anzusetzen, wenn eine mindestens gleich lange Zeit außerhalb des Landes verbracht wurde.

 

Brasilien gibt deutschen Staatsbürgern etwa 90 Tage Aufenthaltserlaubnis, die zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden können. Wer Neujahr eingereist ist, kann zwar bis Ende März beliebig in Nachbarländer ein- und ausreisen, bekommt bei jeder neuen Einreise nach Brasilien aber nicht mehr die vollen 90 Tage, sondern nur die Zeit, die ihm noch bleibt. War er etwa 1 Monat in den Nachbarländern unterwegs, so kann er maximal 1 Monat länger bis Ende April in Brasilien bleiben. Dann muss er erst 3 Monate abwesend sein, kann also frühestens Anfang August des Jahres wieder für 3 weitere Monate einreisen.

Für reine touristische Aufenthalte, die oft das mehrmalige Überqueren von Ländergrenzen erfordern ist dies kein Problem. Langfristig im Land durch Visa-Runs bleiben geht dadurch jedoch nicht mehr. Auswanderer sollten immer versuchen einen offiziellen Weg zur Einbürgerung in ihr Wunschland zu wählen oder sich ein einfacheres Land auswählen und warten, bis sie in ihrem Wunschland die Anforderungen erfüllen.

 

Illegale Einwanderung (One Shot)

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle natürlich auch noch auf illegale Einwanderung verwiesen, wie sie in Europa gerade zuhauf stattfindet. Natürlich ist diese nicht zu empfehlen, kann aber eine leichte Abkürzung bedeuten, wenn man die offiziellen Bedingungen nicht erfüllen kann.

In gewissen außereuropäischen Ländern gibt es auch durchaus deutsch-sprachige Staatsbürger, die ganz bewusst den Weg der illegalen Einwanderung wählen. Besonders gut funktioniert das etwa in den USA, wo illegale Einwanderer geduldet werden.

 

Mit ESTA kommt man als Tourist relativ unkompliziert in die Vereinigten Staaten von Amerika. Wenn man die Bedingungen für Investoren- oder Business-Visa nicht erfüllt, dauerhaft im Land bleiben möchte und kein Glück in der Greencard-Lotterie hat,dann kann man dennoch in den USA als Illegaler sein Leben fristen.

 

Falls man sich dazu entscheidet, wird man weitestgehend in Ruhe gelassen, kann aber viele Dinge nicht in Anspruch nehmen. Arbeit findet man jedoch generell immer. Amnestien für illegale Einwanderer sind ab und an möglich, zudem besteht die Möglichkeit seinen Aufenthaltsstatus durch sogenannte Anker-Babies zu legalisieren. Bei Geburt auf US-Territorium erwerben Kinder nämlich automatisch die US-Staatsbürgerschaft und geben damit ihren Eltern eine gewisse Sicherheit vor der Deportation.

Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei illegaler Einwanderung um einen “One Shot” handelt. Man ist sozusagen Gefangener in seinem Wunschland, weil man natürlich nicht mehr ausreisen kann. Während in den EU-Staaten mit Massenmigration eine Ausreise und erneute illegale Einreise wegen offener Grenzen ein Leichtes ist, ist die illegale Ausreise aus den USA sehr schwierig. Hat man nämlich einmal seine erlaubte Aufenthaltsdauer überzogen, so kann man mit mehrjährigen Einreise-Verboten rechnen.

 

Deshalb bedeutet illegale Einwanderung in ein System mit geschlossenen Grenzen in der Regel die Aufgabe seiner globalen Mobilität.

Einwanderungskategorien und Steuerwohnsitz

Für die meisten Staatenlos-Leser ist letztlich dann interessant, wie ein Steuerwohnsitz begründet wird. Hier müssen wir wieder mehrere Abstufungen unterscheiden. Generell ist ein Steuerwohnsitz nämlich in allen Kategorien möglich – auch als Tourist. Wer etwa 183 Tage in einem Land bleibt, kann logisch nicht 183 Tage im Kalenderjahr in einem anderen Land sein. Daher melden viele Staaten ab dieser Schwelle einen Besteuerungsanspruch an.

Auch eine Hauptwohnung, Ehefrau oder andere Faktoren können einen Lebensmittelpunkt auslösen. In einigen Ländern reicht auch ein kürzerer Aufenthalt aus. In den USA sollte man im 3-jährigen Rythmus etwa nie länger als 4 Monate sein (Substancial Presence Test), in Großbritannien können schon 2 Monate zur Steuerpflicht führen (Statutory Residence Test), in der Schweiz sind es 3 Monate.

Für Verwirrung sorgt oft die Frage nach einem Steuerzertifikat. Dieses ist bei der Wohnsitznahme nicht zwingend notwendig zur rechtlichen Absicherung.

 

Steuerzertifikate werden ausnahmslos immer nämlich nur nach nachgewiesenen Aufenthalt von 183 Tagen ausgestellt, da nur so sich Mißbrauch diesbezüglich vermeiden lässt. Ein Steuerzertifikat ist zwar etwa nötig um privat von gewissen Doppelbesteuerungsabkommen zu profitieren, aber nicht um einen Steuerwohnsitz zu begründen.

 

Hier wird im Zusammenhang oft das Tie-Breaker-Verfahren genannt.
Viele Staaten haben natürlich erkannt, dass in einer globalen Welt viele Personen diesen langen Aufenthalt nicht erfüllen können. Sie haben deshalb andere Kriterien eingeführt um den Steuerwohnsitz zu bestimmen. Weil hier bereits Konfliktpotential zwischen 2 Staaten bezüglich eventueller Besteuerung besteht, gibt es das in den Doppelbesteuerungsabkommen oder im OECD-Musterabkommen geregelte “Tie-Breaker”-Verfahren, nach denen der endgültige Steuerwohnsitz bestimmt wird.

Das “Tie-Breaker”-Verfahren bezieht sich auf die Staatsbürgerschaft als letzten Entscheidungsfaktor, wenn die Kriterien des Aufenthaltes, der Hauptwohnung, sowie persönlichen und wirtschaftlichen Interessen keinen klaren Sieger erkennen lassen. Dies wird oft dahingehend mißverstanden, dass Wohnsitzlose im Endeffekt doch besteuert werden würden.

Tatsächlich gilt die “Tie-Breaker”-Regelung aber eben nur bei Besteuerungskonflikten zweier Staaten. Überschreitet man die Regeln bezüglich der Steuerpflicht in einigen Ländern nicht, so gibt es auch keinen Anlass zu diesem Verfahren, weil letztlich auch kein gesetzlich durchsetzbarer Besteuerungsanspruch besteht.

Ein Steuerwohnsitz kann aber etwa trotzdem bestehen, wenn von den Ländern so speziell definiert. Mit nur 2 Monaten Aufenthalt hat man etwa seinen Steuerwohnsitz auf Zypern, weil man über einen Mietvertrag sowie örtliches Gewerbe/Gesellschaft und Sozialbeitragsabführung eine gewisse Verankerung bereits nachweist. Andere Staaten wiederum knüpfen eine Pauschalbesteuerung an den Steuerwohnsitz, wenn der Mindestaufenthalt nicht erfüllt werden kann. Das ist zum Beispiel in Gibraltar und Malta der Fall.

Selbst ohne Möglichkeit ein Steuerzertifikat zu halten reicht ein Wohnsitz an sich aber in der Regel aus, da damit die Vergabe einer lokalen Steuernummer einhergeht. Zudem lassen sich gerade in Ländern mit Territorialbesteuerung inländische Ausgaben etwa über Vermietung oder Investments generieren, die für eine lokale Besteuerung sorgen. So besteht dann nicht nur eine Steuernummer, sondern auch eine Steuererklärung – auch wenn man kaum anwesend war.

 

Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung an sich bietet damit bereits wesentlich mehr rechtlichen Schutz als ein Touristen-Visa, weil dadurch ein langfristiger Aufenthalt zumindest vermutet werden kann. Umgekehrt werden jedoch auch Touristen unter Visa-Runs unter Umständen steuerpflichtig, wenn sie die 183 Tage überschreiten. Viele Länder, beispielsweise Kolumbien, haben darauf ein scharfes Auge und besteuern Ausländer, die mehr als 183 Tage im Land sind.

 

Um eine Steuerpflicht zu begründen gilt also meist der umgekehrte Kriterienkatalog als sie zu vermeiden. Im Mindesten sollte eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bestehen, besser auch lokale Verankerung durch eine Wohnung, eine Firma, Konto oder Zahlung von Sozialbeiträgen. Solange man nicht durch zu langen Aufenthalt in anderen Staaten deren Besteuerungsanspruch erweckt, kann man so auch getrost auf die 183-Tage-Regel verzichten. Man muss sie nicht in einem Land erfüllen, sollte nur darauf achten sie nirgenswo zu überschreiten.

Einen rechtssicheren Steuerwohnsitz zu haben bedeutet also eine lebenslange Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen.  Wer in typischen Staaten mit Wohnsitz-Visum agieren möchte (vor allem Südostasien), der sollte darauf achten tatsächlich dort enge Lebensinteressen über Aufenthalt, Wohnungen, Wirtschaftsinteressen und sonstiges nachweisen zu können, da er eben nur über eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis verfügt.

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