Turbulente Zeiten stehen für die Offshore-Branche an. Weniger als einen Monat trennt uns von einer Zäsur fast historischen Ausmaßes. Ein Ereignis tritt ein, was das Ende vieler Offshore-Agenturen besiegeln wird. Für Staatenlos freilich geht es dann erst richtig los…
Für die einen ist dieses Ereignis der feuchte Traum, den sie sich schon sehr lange herbeigesehnt haben. Die Rede ist von unseren Politikern, Bürokraten und Sozialaposteln.
Für die anderen – insbesondere für den erfolgreichen Bürger – ist das Ganze eher ein Albtraum. Ein Albtraum auf den ersten Blick, der auf dem zweiten aber gar nicht mehr so albtraumhaft erscheint.
Die Rede ist vom Common Reporting Standard (CRS), auf neudeutsch Automatischer Informationsaustausch. Das Bankgeheimnis, so der Wunsch der Machthaber, müsse endlich fallen. Steuergerechtigkeit müsse hergestellt werden.
Nur blöd, dass die größten Steuersünder – Großkonzerne – vom Abkommen gar nicht erfasst werden, während jeder Bürger, der sein Geld außer Landes geschafft hat, automatisch unter Generalverdacht auf Steuerhinterziehung gestellt wird.
In den folgenden Tagen wird sich Staatenlos in mehreren Artikeln mit dem Monstrum CRS auseinandersetzen, das ab 2016 für alle Bürger westlicher Nationen zur bitteren Wirklichkeit wird. Noch stärker als zuvor sollte man sich nun fragen, ob man tatsächlich weiterhin in seinem Hochsteuerland leben möchte, oder sich lieber seiner Unfreiheit durch Wegzug in ein freundlicheres Land entledigt. Die Abgeltungssteuer in Deutschland etwa ist infolge dieses Abkommens bereits quasi abgeschafft – Kapital wird bald auf voller Höhe des Einkommenssteuersatzes besteuert werden.
Heute setzen wir uns rein sachlich damit auseinander was der Automatische Informationsaustausch theoretisch ist und für Dich als Auslandsanleger in der Praxis bedeuten kann. Zu den Hintergründen des Informationsaustausches mit den Implikationen eines globalen Überwachungsstaates werden wir uns danach auseinandersetzen. Insbesondere die Rolle der USA ist in diesem Fall hochinteressant. Natürlich hört sich das Abkommen letztlich schlimmer an als es ist: ganze 35 legale Schlupflöcher konnte Staatenlos bereits im Regelwerk identifizieren. Gar nicht zu sprechen von den Dutzenden von Staaten weltweit, die nicht Teil des Informationsaustausches sind. Während klassische Offshore-Länder bis auf wenige Ausnahmen klein beigeben, lohnt es sich einen Blick abseits klassischer Steueroasen zu wagen. Schlussendlich bleibt uns noch der Blick auf die kurz, mittel- und langfristigen Konsequenzen, die das CRS-Abkommen mit sich bringen wird.
Letztlich ist der Automatische Informationsaustausch nichts, vor dem man Angst haben muss, auch wenn er für dauerhafte Einwohner von Hochsteuerländern das Leben unnötig kompliziert. Wer Steuern hinterzieht hatte es bereits vorher schwer, während es jetzt noch schwieriger geworden ist. Um illegale Praktiken geht es hier aber ja nicht.
Automatischer Informationsaustausch bedeutet globale Überwachung und stellt jeden Bürger unter Generalverdacht, wenn er aus gutem Grund nicht auf die Sicherheit seines Vermögens im Heimatland vertrauen möchte. Offshore-Banking – in einer Form wie Staatenlos es vorschlägt – ist trotzdem weiterhin problemlos möglich. Die 13 Vorteile eines Offshore-Kontos gelten weiterhin. Konfiskation ausländischer Konten ist weiterhin schwierig bis unmöglich. Lediglich Steuerhinterziehung wird eingedämmt. Und die Eröffnung von Auslandskonten noch aufwändiger.
Welche Staaten beteiligen sich am CRS?
Am 29. Oktober 2014 unterschrieben 50 Länder unter Initiative der OECD in Berlin eine internationale Vereinbarung zum weltweiten automatischen Informationsaustausch von Konto-Daten zur Bekämpfung der Steuerflucht. Die Vertragsdokumente, auf denen mein Artikel beruht, finden sich hier.
Die Early Adopters, sprich 40 der unterzeichnenden Länder, beginnen mit dem Informationsaustausch in 2017. Bis Ende 2018 werden Banken in 91 Staaten automatisch Informationen austauschen. Der OECD Interessensgruppe zur Bekämpfung der internationalen Steuerhinterziehung gehören insgesamt 120 Länder an. Es ist also zu erwarten, dass sämtliche dort vertretene Staaten ebenfalls hinzukommen.
Natürlich trifft das Abkommen gerade Steueroasen hart. Sämtliche der besseren klassischen Offshore-Destinationen und internationalen Finanzzentren sind bisher dabei. Als einziges großes und wichtiges Land fehlen die USA. Die haben mit FATCA aber ihren eigenen Mechanismus und profitieren gleichzeitig enorm mit ihrer eigenen Offshore-Branche – eine Thematik, die ich im nächsten Artikel näher beleuchten werde. Um es dreist vom Verursacher der OECD zu kopieren (Stand: 30. Oktober 2015):
Von klassischen, aber eher unbekannten Offshore-Staaten sind lediglich Bahrain, Nauru und Vanuatu noch nicht dabei. Ergänzt werden sie vom eher unüblichen Offshore-Standorten wie Libanon, Gambia und Liberia. Über den Status von Panama widersprechen sich die verfügbaren Informationen. Es ist aber davon auszugehen, dass auch Panama bereits zugestimmt hat, auch wenn die genaue Umsetzung in den Sternen liegt. Überhaupt bleibt den einzelnen Ländern sehr viel Freiheit in der Interpretation einiger Regelungen, womit wir uns in einem anderen Artikel noch beschäftigen werden.
120 Länder in der Interessengruppe zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung sind zwar viele, die Welt besteht aber aus 206 autonomen Jurisdiktionen. Es bestehen also weiterhin genug Möglichkeiten sein Geld in einem Land zu halten, das nicht am Automatischen Informationsaustausch teilnimmt. Oder zumindest noch nicht. Oft ist die Nicht-Teilnahme den einfachen Umstand geschuldet, dass den betroffenen Ländern die Geldmittel fehlen die nötige Infrastruktur für den Informationsaustausch umzusetzen. Oft bestehen auch bilaterale Abkommen mit einigen Ländern, die man besonders berücksichtigen sollte. Freilich muss man aber ohnehin keine Angst haben, weil Geldanlagen im Ausland weiterhin legal sind. Wenn man denn brav seine Steuern zahlt.
Ob man sein Geld in Ländern wie Mali, Syrien, Kuba oder Irak halten möchte ist natürlich fraglich. Doch es gibt auch unbekannte, aber stabile Länder, in denen man durchaus über ein Auslandskonto nachdenken könnte. Ob Georgien, Paraguay oder Botswana – diesen Ländern widmen wir uns in einem separaten Artikel.
Wie funktioniert der CRS in der Theorie?
Zuerst sei ein kurzer Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben, auf denen der Common Reporting Standard basieren wird:
Der CRS ist ein Rahmenvertrag zwischen souveränen Staaten. Seine Bestimmungen werden gerade in den einzelnen Unterzeichnerstaaten in der Gesetzgebung verankert. So gibt es keine universal gültige Vereinbarung zwischen den 91 Ländern, die sicherstellen würde, dass alle 91 Länder auch tatsächlich automatisch untereinander Daten austauschen, ungeachtet der technischen Möglichkeiten dazu.
Die Regelung der OECD sieht vor, dass die unterzeichnenden Länder zunächst individuelle bilaterale CRS-Abkommen abschließen müssen. Dies erinnert an das Vorgehen bei Doppelbesteuerungsabkommen. Kein Land ist dabei verpflichtet, mit allen anderen Ländern zu kooperieren. Die Schweiz etwa hat bereits angekündigt, nur mit ihren wichtigsten Handelspartnern Daten auszutauschen.
Gerade große Hochsteuernationen wie Deutschland und Frankreich wollen aber mit allen teilnehmenden Ländern Vereinbarungen zum Datenaustausch schließen. Finanzschwächere Ländern soll bei der Implementierung geholfen werden.
Machen wir weiter mit einem grundlegenden Überblick , welche Arten von Konten und Anlagen vom automatischen Informationsaustausch betroffen sind. Dazu zählen:
- Girkonten
- Sparkonten
- Depots
- Konten von Stiftungen und Trusts
- Konten von Gesellschaften mit mehrheitlich passiven Einnahmen
- Schuldverschreibungen und Obligationen
- Kapitalanlagen, die als Versicherung getarnt sind
Nicht betroffen sind alle Konten, die nach Meinung der OECD ein geringes Risiko zur Steuerhinterziehung darstellen. Dazu zählen:
- Private Rentenversicherungen
- Lebensversicherungen
- Kapitalanlagen zur Altersversorge mit Steuerbegünstigung
- Firmenkonten von Gesellschaften mit aktiven Einnahmen
Alle alten Konten, die zum 31.12.2015 bestehen und alle neue Konten, die ab dem 01.01.2016 eröffnet werden, fallen dabei unter den automatischen Informationsaustausch. Naja, fast alle…
Bestehende Firmenkonten mit einer Maximalsumme von $250.000 können vom lokalen Gesetzgeber vom Informationsaustausch ausgeschlossen werden.
Und in der Praxis nutzen natürlich eine Vielzahl der lokalen Gesetzgeber diese Möglichkeit. Ihre Banken würden sonst schließlich ausbluten. So hat jeder, der über ein Unternehmen ein Geschäftskonto gründet noch einen Monat Zeit sein Geld vor dem Informationsaustausch in Sicherheit zu bringen.
Staatenlos hat diese vielleicht entscheidende und von Offshore-Agenturen massiv beworbene Information bewusst nicht eher veröffentlicht. Panikmache ist hier aus mehreren Gründen fehl am Platze. Auch wenn ich mich über das zusätzliche Geschäft über meine Gründungspartner sicherlich nicht beklagen würde.
So ist entsprechende Regelung wohl eines der größten Schlupflöcher des Abkommens. Steuersünder hatten seit Verabschiedung mit mehr als 15 Monaten genug Zeit ihr Geld über solche Firmenkontenkonstruktionen in Sicherheit zu bringen. Eine Gelegenheit, die sich wohl die wenigsten haben entgehen lassen.
Allerdings bedeutet ein solches Schlupfloch auch, dass es sehr bald geschlossen wird. In der Tat würde es mich nicht wundern, wenn in wenigen Monaten eine schnelle Gesetzesänderung kommt und die Ausnahme bestehender Geschäftskonten nicht mehr gilt. Auf Staaten sollte man sich in seinen finanziellen Angelegenheiten niemals verlassen. Letztlich ist die Ausnahme nur optional, gedacht für Länder mit mangelnden Ressourcen, nicht als Schlupfloch.
Außerdem gehe ich natürlich davon aus, dass alle Staatenlos-Leser rechtschaffene Bürger sind, die ihrer Steuerpflicht nachkommen und Offshore-Konten eher zur Vermögenssicherung und -mehrung statt Steuerhinterziehung nutzen. Leider wird es Euch als Konsequenz des CRS etwas schwerer gemacht, ein Bankkonto im Ausland zu eröffnen.
So gelten ab 01.01.2016 zusätzliche Datenerfassungsvorschriften zur Kontoeröffnung in den Early Adopters Staaten. Andere Staaten (siehe Tabelle oben) folgen Ihnen in 2017 und 2018 nach. Aber es gibt ja noch ein paar legale Schlupflöcher..
Wie funktioniert der CRS in der Praxis?
Wie läuft das Ganze nun technisch ab?
Die Banken müssen implementieren, sobald der der gesetzliche Rahmen beschlossen wurde. Dank des amerikanischen FATCA-Programmes bestehen hier bereits erste Erfahrungen. So werden bei Konto-Eröffnungen schon seit mehreren Jahren die Daten des Begünstigten des Kontos erfasst.
Im Falle einer Kapitalgesellschaft ist der Begünstigte nicht unbedingt der Gesellschafter (dieser ist vielleicht ein Treuhänder). Begünstigte sind letztlich alle natürlichen Personen, denen die Gewinne der Gesellschaft zufließen. Beim CRS müssen nun alle Gesellschafter erfasst werden, die 25% oder mehr Anteile einer Gesellschaft halten. Dies ist natürlich ein größeres Schlupfloch, weil eine Aufteilung eines Unternehmens auf 5 Gesellschafter den CRS außer Kraft setzt.
Doch welche Informationen werden überhaupt weitergegeben? Die Bank lässt ab 2016 Folgendes einmal am Ende des Kalenderjahres den Steuerbehörden des Wohnsitzstaates der Begünstigten automatisch zukommen:
- Name
- Adresse
- Steuernummer
- Geburtsdatum
- Kontoinhaber (z.B. Name der Gesellschaft)
- Kontonummer
- Kontostand
- Summe der Gutschriften im aktuellen Kalenderjahr
- Summe der Gutschriften seit Kontoeröffnung
Natürlich war es bisher so, dass Banken längst nicht alle dieser relevanten Details abgefragt haben. Insbesondere die Steuernummer wurde bislang kaum abgefragt. Dies kann sich in Zukunft ändern.
So gilt für alle Konten unter Berichtspflicht, dass die bei der Bank gespeicherten Daten zur Identität und zum Wohnsitz der Begünstigten überprüft und wenn nötig auch aktualisiert werden.
Ob Kontodaten von persönlichen Konten an die Behörden weitergegeben werden oder nicht, ist von der Wohnsitzadresse des Kontoinhabers abhängig. Ist dies ein Abkommens-Staat im Ausland, werden die Daten an die Behörde dieses Landes weitergegeben.
Allerdings ist dieser Austausch wie bereits erwähnt oft nur einseitig. Kleine Steueroasen haben nicht die Mittel (und auch keinen Grund) ihren eigenen Staatsbürgern nachzuspüren. Sie sind Teil des Abkommens, geben Information aber nur weiter, statt sie zu empfangen. Eine einfache Wohnsitzverlagerung reicht also aus um vom automatischen Informationsaustausch nicht mehr tangiert zu werden. Im Angesicht der weiteren Probleme und Repressionen der Hochsteuerländer keine schlechte Wahl.
Natürlich könnte man jetzt auf die Idee kommen eine fehlerhafte oder falsche Adresse anzugeben. Oder von einer gültigen Adresse ein Konto zu eröffnen und danach wegzuziehen. So einfach lässt sich der Austausch natürlich nicht umgehen. Wenn die Wohnadresse nicht korrekt oder nicht aktuell wirkt, muss die Bank in ihren Kundendaten elektronisch nach einer der folgenden Indizien suchen:
- Identifizierung als Einwohner eines bestimmten Staates
- Adresse oder Postfach in einem Staat
- C/O-Adresse in einem bestimmten Staat
- Treuhänder
- Telefonnummer
- Daueraufträge in einen bestimmten Staat
Kunden müssen zwar informiert werden, Warnungen werden aber nicht ausgesprochen. Erst auf schriftliche Anfrage wird in der Regel mitgeteilt, ob die eigenen Daten weitergegeben werden.
Noch wichtig zu wissen für sehr Vermögende: ab einem Kontostand von einer Million Dollar müssen Konten manuell vom Kundenbetreuer überprüft werden statt nur elektronisch über erwähnte 6 Indizien. Dieser wird dazu angehalten, sämtliche fehlende Daten zur Weiterleitung ausfindig zu machen und zu ergänzen.
Wer also noch ein altes Konto ohne viel Vermögen und persönliche Daten hat, ist weitgehend sicher, falls die elektronische Indizien-Suche ihn nicht identifizieren kann.
Bei neuen Konten ist dies aber nicht mehr möglich. Von nun an werden Eröffnungen nur mit noch strikteren Know Your Customer-Prozeduren möglich sein. Womit man ab 2016 bei Konten-Eröffnungen zu rechnen hat und welche Alternativen es gibt, beleuchten wir im übernächsten Artikel.
Einstweilen solltest Du darüber nachdenken, was der CRS für Dich bedeutet. Falls Dir das Ganze entgangen ist (schwerlich), hast Du immerhin noch einen Monat Zeit Dich an die neue Realität anzupassen. Wie Dir das besser gelingen kann, beleuchte ich in den nächsten Artikeln!
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