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Die USA gehören seit Jahrzehnten zu den beliebtesten Auswanderungsländern für Deutsche – und das hat sich bis heute nicht geändert. Der American Dream lebt und das nicht zuletzt wegen einiger klarer Standortvorteile: einem riesigen Binnenmarkt, klaren rechtlichen Strukturen, einer vergleichsweise niedrigen Kapitalertragssteuer in vielen Bundesstaaten und einem ungebrochenen Gründungsoptimismus. In kaum einem Land wird man Dir für Deine Businessidee mehr auf die Schulter klopfen als hier. Mit den aktuellen politischen Änderungen wird es sogar noch einmal spannender für Geschäftstüchtige.

Denn gerade für Selbständige und Unternehmer bieten die USA Chancen, wie sie in kaum einem anderen westlichen Land zu finden sind – sei es durch einfache Firmengründungen, flexible Aufenthaltsmodelle oder steuerlich optimierbare Strukturen. Auch deshalb gehört die Gründung einer US LLC zu unserem beliebtesten Service: Sie ist in den meisten Fällen schlichtweg die beste, einfachste und kundenfreundlichste Lösung.

Wir gehen nun noch einen Schritt weiter und bieten neben der besten LLC-Gründung nun auch die unkomplizierteste Einwanderung in die USA an

Das US-amerikanische Visasystem gilt als eines der komplexesten und zugleich effizientesten weltweit. Die USA haben als klassisches Einwanderungsland zahlreiche Mechanismen entwickelt, um einerseits unerwünschte Einwanderung zu begrenzen, andererseits aber gezielt Talente und Kapital ins Land zu holen. Dies scheint aber zugleich für Einwanderungswillige eine der größten Hürden für den Schritt in die USA zu sein: unübersichtliche Visa-Kategorien, widersprüchliche Informationen im Netz, komplexe Antragsverfahren und oft abschreckend hohe Investitionssummen. Gerade manipulierende Berichterstattung der Medien sorgt dann dafür dass viele den Traum einer US-Einwanderung schnell aufgeben, obwohl es immer noch vergleichsweise einfach ist LEGAL einzuwandern.

Genau hier setzen wir mit unserem neuen Angebot an. In Zusammenarbeit mit unserem erfahrenen Partner vor Ort bieten wir Dir eine Möglichkeit, die so kaum ein zweites Mal zu finden ist: Bereits ab einem Investment von rund 80.000 USD in ein eigenes Unternehmen konnte unser Partner für seine Kunden erfolgreich entsprechende Visa realisieren – die Rekordzeit für ein E2-Visum liegt dabei bei rund zwei Wochen. Anders als oft behauptet, braucht es eben kein Millionenkapital, um in den USA unternehmerisch Fuß zu fassen. Es braucht vor allem ein solides Konzept und ein tragfähiges Business.

Und dabei lassen wir Dich natürlich nicht allein. Vom Businessplan über die Auswahl geeigneter Geschäftsmodelle bis hin zur Anbindung an bewährte Franchise-Systeme übernehmen wir gemeinsam mit unserem Partner die operative Umsetzung – individuell zugeschnitten auf Deine Situation und Ziele. Schnell, effizient und deutlich unkomplizierter, als es den Anschein hat.

So einfach wie jetzt war es noch nie, legal in die USA einzuwandern.

Lass Dich nicht von bestimmten Medienberichten abschrecken. Die USA sind keine Festung, die sich gegen Einwanderung abschottet. Auch befindet sich das Land nicht im Umsturz, sondern in einer Neudefinition. Dies ist gerade für Unternehmer ein entscheidender Vorteil, denn durch den aktuellen politischen Wandel wird wirtschaftlich vieles erleichtert. Wer bereit ist, ein Unternehmen zu gründen oder zu investieren, findet klare Regeln, funktionierende Verfahren und offene Türen. Bei Staatenlos profitierst Du wie immer von unserem Partnernetzwerk, das nicht nur über ein Jahrzehnt an Erfahrung verfügt, sondern das Verfahren schon tausende Male durchgespielt und erprobt hat. Greife also auf unsere Lösungen zurück, die wir so nur aufgrund jahrelanger Erprobung und Expertise anbieten können – weil kaum jemand sonst über die Kombination aus Erfahrung, Praxiseinblick und Zugang zu den richtigen Strukturen verfügt. Amerika unter Trump ist nicht im Niedergang begriffen, sondern bietet Unternehmern eine glorreiche Zukunft.

Was wir mit unserem starken Partner vor Ort konkret bieten können:

  • schnellste Bearbeitung: die Rekordzeit liegt bei grob zwei Wochen für einen verlängerbaren temporären Aufenthaltsstatus
  • bereits realisierte Visa mit einem vergleichsweise extrem günstigen Investment von nur 80.000 USD
  • jahrelange Expertise seit 2015: nicht nur wir, sondern auch unser Partner ist seit rund zehn Jahren am Markt. Du greifst auf bewährte und erprobte Abläufe zurück, für zuverlässige Ergebnisse
  • Begleitung von über 1200 Familien aus mehr als 65 Ländern
  • für die Investition haben wir ein eigenes Netzwerk aus Franchise-Gebern und Fachanwälten
  • individuelle und engmaschige Betreuung: egal, ob bei Firmengründung, Franchise-Modell oder sonstigem Investment
  • Rundum-Betreuung garantiert, auch bei den Themen Wohnungssuche, Jobs, Versicherungen, etc.

Wie ist das mit der Besteuerung des weltweiten Einkommens?

Durchaus zu Recht werden sich treue Staatenlos-Leser nun fragen, warum nun ausgerechnet die USA im Fokus stehen – schließlich greift dort mit der Green Card oder gar der Staatsbürgerschaft die Besteuerung des Welteinkommens, ein Sonderfall, den nur die USA und Eritrea praktizieren. Doch genau hier liegt der entscheidende Punkt – mit den E1- und E2-Visa werden wir nicht gleich Einwanderer:

Hinter den Kürzeln verbergen sich das „Treaty Traders“-Visum (E-1) und das „Treaty Investors“-Visum (E-2). Beide basieren auf bilateralen Abkommen zwischen den USA und bestimmten Ländern – glücklicherweise auch Deutschland, Österreich und die Schweiz – und erlauben es den entsprechenden Staatsbürgern, in den USA temporär (aber unbegrenzt verlängerbar) geschäftlich tätig zu sein. Man wird mit diesen Visa nicht gleich Einwanderer – und macht hier eindeutig von dem Privileg seiner Staatsbürgerschaft Gebrauch. Konkret berechtigen sie zum Leben und Arbeiten in den USA im Rahmen einer eigenen Firma oder Handelstätigkeit und sie lassen sich beliebig oft verlängern, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben. Damit kann man faktisch über Jahrzehnte in den USA bleiben, vergleichbar einem Daueraufenthalt, nur eben ohne Green Card. Immer wenn man unter 183 Tagen in den USA bleibt und den Substancial Presence Test vermeidet (3-Jahres-Kalkulation des Aufenthaltes), kann man damit auch eine amerikanische Einkommenssteuerpflicht aushebeln. Im 3-Jahres-Durchschnitt sollte man maximal 120 Tage pro Jahr dort gewesen sein um dies zu vermeiden.

Im Unterschied zu typischen Arbeitsvisa wie z.B. dem H-1B ist hier kein US-Arbeitgeber als Sponsor nötig – man schafft sich seinen eigenen Arbeitsplatz durch Investition oder Handel. Das E2-Visum richtet sich an Investoren, die substantiell in ein US-Unternehmen investieren und dieses aktiv betreiben möchten. Das E1-Visum richtet sich an Unternehmer, die einen beträchtlichen Handelsumsatz zwischen den USA und Deutschland (bzw. dem Vertragspartnerland) nachweisen können. Beide Visaarten sind nicht-immigrantisch, d.h. sie führen nicht automatisch zu einer Green Card oder Staatsbürgerschaft und setzen formell voraus, dass man die USA nach Visumsende wieder verlässt. Dennoch sind sie nicht nur 2 Jahre, sondern potentiell unbegrenzt gültig.

Es gilt, den Substancial Presence Test zu vermeiden

Gerade das ist hier aber der entscheidende Vorteil: Anders als die Green Card-Visa lösen sie keine automatische US-Steuerresidenteneigenschaft aus. Ein Inhaber eines E-Visums wird zunächst wie ein Nichtresident behandelt – steuerpflichtig in den USA ist dann grundsätzlich nur das Einkommen, das er in den USA erzielt. Auslandseinkünfte bleiben außen vor, solange man nicht andere Kriterien für eine Steuerpflicht erfüllt, heißt: Mit einem US-Visum versteuert man sein US-Einkommen, mit einer Green Card hingegen das Welteinkommen in den USA. Dieser Unterschied ist zentral und bietet enorme Steuersparpotenziale. 

Der Schlüssel liegt im US-Steuerrecht: Als Ausländer ohne dauerhafte Niederlassung gilt man in den USA erst dann als Steuerinländer, wenn man u.a. bestimmte Aufenthaltstage überschreitet. Die Green Card umgeht diese Aufenthaltstagsregel unmittelbar, indem sie per se einen Dauerwohnstatus verleiht – man gilt also immer als US-Resident, selbst ohne einen einzigen Tag vor Ort. Ein E-Visum hingegen verleiht nur einen temporären Aufenthaltsstatus und macht einen nicht automatisch zum US-Steuerbürger. Erst wenn die physische Präsenz in den USA groß wird, greift der sogenannte Substantial Presence Test. Nach diesem Test wird man, auch als E-Visuminhaber, zum US-Steuerresidenten, wenn man im aktuellen Jahr und den vorangegangenen zwei Jahren entsprechend viele Tage in den USA verbracht hat.

Wie immer liegt der Schlüssel im richtigen strategischen Vorgehen

Die gute Nachricht ist aber, dass man diese Falle relativ leicht umgehen kann. Ein Beispiel: Ein E2-Investor, der grob pro Jahr etwa vier Monate in den USA verbringt (und den Rest der Zeit anderswo), würde den Substantial Presence Test nicht erfüllen und bleibt so ein Nichtresident für US-Steuern. Er müsste also lediglich die Einkünfte versteuern, die in den USA anfallen (z.B. Gewinne aus seinem US-Unternehmen oder ein Gehalt daraus), nicht aber sein gesamtes Auslandsvermögen. Genau dies macht das E-Visum so attraktiv. Selbst wenn man viele Jahre hintereinander immer einige Monate in den USA lebt und arbeitet, kann man durch kluges Timing der Aufenthalte vermeiden, in die US-Weltbesteuerung hineinzurutschen. Es ist dennoch absolut essenziell, hier keine Fehler zu machen, sondern auf Experten zu vertrauen, die sich mit der Thematik seit Jahren beschäftigen.

Richtig aufgestellt auch ein ideales Konzept für Perpetual Traveler

Dieser steuerliche Vorteil der E-Visa lässt sich ideal mit einem Perpetual Traveler-Lifestyle verbinden. Sie erlauben es, einen beträchtlichen Teil des Jahres legal in den USA zu verbringen, um dort Geschäfte zu führen oder das Leben zu genießen, ohne in den vollen Steuerstatus der USA zu geraten. Man kann sozusagen alle Vorteile eines US-Aufenthalts nutzen – von der Geschäftspräsenz im dynamischen US-Markt bis zur Lebensqualität in Florida – bleibt aber steuerlich ohne die große Beinfessel der Weltbesteuerung. Für viele ist dies also durchaus das Beste aus den zwei Welten.

Natürlich erfordert ein solcher Spagat absolut sorgfältige Planung und Einhaltung der Regeln. Zunächst musst Du natürlich die Voraussetzungen für ein E1- oder E2-Visum erfüllen. Für vorher genannte Staatsbürger sind die Hürden jedoch gut zu meistern, solange ein ernsthaftes Geschäftsprojekt dahintersteht. Beim E2-Investorenvisum ist Kernbedingung eine substanzielle Investition in ein echtes US-Unternehmen. Das US-Immigrationsrecht gibt keine feste Untergrenze vor, aber die Erfahrungswerte unseres Partners zeigen, dass etwa 100.000 US-Dollar in vielen Fällen als ausreichend „beträchtlich“ anerkannt werden . Wichtig ist, dass dieses Kapital tatsächlich risikobehaftet in das Unternehmen fließt – bloßes Hinterlegen von Geld reicht nicht; man muss entweder eine Firma gründen und mit dem Geld betreiben oder ein bestehendes Unternehmen kaufen.

Nahezu alles geht: Tech, Gastronomie, Beratung oder Franchise

Außerdem darf es sich nicht um ein rein passives Investment handeln (wie z.B. nur Aktien halten oder eine leerstehende Immobilie besitzen). Man muss aktiv ein Geschäft entwickeln und leiten. Die Behörden wollen sehen, dass der Betrieb einen Mehrwert für die US-Wirtschaft bringt. Praktisch heißt das: Der Businessplan sollte schlüssig darlegen, wie Umsatz und Beschäftigung in den USA entstehen. Im Laufe der Jahre erwarten die Beamten zunehmend, dass Mitarbeiter eingestellt werden und das Geschäft wächst. Andererseits ist das E2-Visum erstaunlich flexibel, was die Art des Unternehmens angeht: Ob Tech-Startup, Restaurant, Beratungsfirma oder Franchise – fast jedes legale Geschäftsmodell kann funktionieren, solange die Investition angemessen ist. Greife also hier auf unsere Erfahrungswerte zurück und bringe Dein Geschäft rechtssicher auf den Weg!

Viele E-2-Investoren wählen beispielsweise Franchise-Konzepte, die schon ab fünf- bis sechsstelligen Beträgen zu realisieren sind und von den US-Behörden als tragfähig akzeptiert werden. Ein Vorteil gegenüber manch anderem Visum ist auch, dass man keinen langen Nachweis einer Vorbetriebserfahrung im Ausland erbringen muss – man kann theoretisch eigens für das Visum ein neues Unternehmen gründen und sofort investieren, ohne jahrelang eine Firma geführt zu haben (anders als z.B. beim L1-Managertransfer, wo eine einjährige Anstellung im Ausland vorausgehen muss).

Auch für Compliance-Wohnsitze in den USA interessant

Der offizielle Wohnsitz in einem angesehenen Land wie den USA hingegen – wenn er unterhalb der steuerlichen Ansässigkeit gehalten wird – wirkt nach außen hin belastbar, regelkonform und glaubwürdig. Wer etwa über ein E2-Visum in den USA präsent ist, sich dort aber so strukturiert, dass keine umfassende Steuerpflicht entsteht (etwa durch gezielte Aufenthaltsdauer unterhalb der Schwelle des Substantial Presence Test),  profitiert von einem anerkannten Wohnsitz, ohne die Nachteile der US-Weltbesteuerung tragen zu müssen. Damit lässt sich das internationale Standing nicht nur deutlich verbessern, sondern beispielsweise auch der Zugang zu Banken in den USA, Brokern, Zahlungsdienstleistern, usw. Der Wohnsitz in den USA kann so bei bestimmten Geschäftspartnern, Investoren oder Behörden als verlässlich und „seriös“ gelten. Du wirkst steuerlich compliant, greifbar und strukturiert – auch wenn Du de facto global flexibel bleibst.

Das E-2 Investmentvisum: Der oft unterschätzte Türöffner

Das E-2 Visum zählt dabei zu den unkompliziertesten und flexibelsten Wegen für die „treaty“ Staatsbürger, legal in die USA auszuwandern. Die USA unterscheiden dabei grundsätzlich zwischen Nicht-Einwanderungsvisa (für temporäre Aufenthalte) und Einwanderungsvisa (z. B. Green Card für dauerhaftes Leben und Arbeiten). Je nach Ziel – sei es ein eigenes Unternehmen (E-2), ein Handelspartnernetzwerk (E-1), außergewöhnliche Fähigkeiten (O-1, EB-1A), ein Jobangebot (H-1B) oder ein Studium (F-1) – gibt es klare Kriterien und Voraussetzungen.

Besonders attraktiv für Unternehmer aus Deutschland ist das E-2 Investorenvisum, das bereits mit moderatem Kapitalaufwand einen legalen Aufenthalt in den USA ermöglicht. Auch Familienangehörige profitieren: Partner können arbeiten, Kinder zur Schule gehen. Es bietet attraktive Möglichkeiten für Investoren mit vergleichsweise geringem Startkapital.

Warum insbesondere das E-2-Visum für DACH-ler leicht zu erhalten ist

  • Der bilaterale Investitionsvertrag zwischen DACH-Ländern und den USA ermöglicht eine vereinfachte Zulassung.
  • Ein realistischer Investitionsbetrag von 80.000 bis 100.000 USD wird von den US-Behörden in der Regel über uns und unseren Partner als „substanziell“ anerkannt.
  • Es ist kein Arbeitgeber-Sponsoring und keine Arbeitsmarktprüfung erforderlich, was das Verfahren erheblich vereinfacht.
  • Die Bearbeitungszeiten sind im Vergleich zu anderen Visa deutlich kürzer.
  • Die Visumslaufzeit ist verlängerbar und erlaubt eine langfristige unternehmerische Tätigkeit in den USA.
  • Das Visum bietet familienfreundliche Regelungen, insbesondere eine Arbeitserlaubnis für den Ehepartner.

E-1-Handelsvisum mit ähnlichem Prinzip

Das E1-Handelsvisum ist vom Prinzip her ähnlich, setzt aber anstelle eines Investments auf den Nachweis reger Handelsaktivitäten zwischen den USA und dem Heimatland. Es eignet sich für Unternehmer, die bereits einen export-/importorientierten Betrieb haben. Voraussetzung ist, dass über 50 % des internationalen Handelsvolumens der Firma mit den USA abgewickelt werden. Das können Warenexporte sein (etwa Maschinen, Konsumgüter, etc.) oder grenzüberschreitende Dienstleistungen. Im E-1-Fall muss keine Mindestsumme investiert werden; entscheidend ist der kontinuierliche Handelsfluss. Wenn ein deutsches Unternehmen also z.B. regelmäßig für mehrere hunderttausend Euro jährlich Waren in die USA liefert oder von dort bezieht, könnte der deutsche Inhaber oder leitende Mitarbeiter ein E-1-Visum erhalten, um in den USA vor Ort diesen Handel auszubauen.

Die Vorteile des E-1 ähneln dem E-2: Es braucht keinen konkreten US-Arbeitsvertrag, die Laufzeiten sind flexibel verlängerbar, und auch der Ehepartner darf arbeiten. Somit kann ein exportorientierter deutscher Unternehmer mit E-1 jahrelang in den USA tätig sein, ohne Einwandererstatus. In vielen Fällen ist die Entscheidung E-1 vs. E-2 schon durch das Geschäftsmodell vorgezeichnet – wer eine Niederlassung in den USA aufbauen will, geht Richtung E-2 (Investment); wer hauptsächlich Handel treiben will, nimmt E-1.

Nimm jetzt Kontakt zu uns auf!

Dein Schritt in die USA muss kein bürokratischer Kraftakt sein. Mit der richtigen Unterstützung wird aus einer vagen Vorstellung ein klar strukturierter, realistischer Plan. Wer heute über einen Start im „Land of the free“ nachdenkt, findet mit uns verlässliche Wege und erfahrene Partner, die nicht nur auf bewährte Verfahren zurückgreifen, sondern jeden Fall individuell betrachten – etwa wenn es darum geht, gezielt die Vorteile eines US-Aufenthalts zu nutzen, ohne dabei in die weltweite Steuerpflicht zu geraten. Gemeinsam mit unserem Partner vor Ort bieten wir genau solche praxiserprobten Lösungen: erprobt, rechtssicher und auf persönliche Zielsetzungen abgestimmt. Vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Umsetzung begleiten wir Dich Schritt für Schritt. So wird aus Unsicherheit ein klarer Weg. Wir helfen Dir gerne – nimm jetzt gerne Kontakt zu uns auf.

Die wichtigsten Visa-Kategorien im Überblick:

Temporäre Visa:

E-2 Visum (Investorenvisum)

Für Investoren, die ein Unternehmen in den USA gründen oder übernehmen – wurde bereits ab ca. 80.000 USD realisiert. Ideal für Franchise-Modelle.

E-1 Visum (Handel- und Businessvisum)

Für Unternehmer, die intensiven Handel zwischen Deutschland und den USA betreiben. Besonders geeignet für export- oder importbasierte Geschäftsmodelle.

O-1 Visum (Außergewöhnliche Fähigkeiten)

Für Künstler, Wissenschaftler, Unternehmer oder Sportler mit internationaler Anerkennung.

L-1 Visum (Führungskräfte und Manager)

Für Führungskräfte, Manager oder Spezialisten, die von einem ausländischen Unternehmen in eine US-Niederlassung desselben Unternehmens versetzt werden.

Green Card-Visa (Daueraufenthalt):

EB-1A (Green Card für außergewöhnliche Fähigkeiten)

Einwanderungsvisum für hochqualifizierte Bewerber – kein Arbeitgeber notwendig.

EB-2 NIW (National Interest Waiver)

Für Unternehmer oder Experten, deren Tätigkeit im besonderen Interesse der USA steht – ohne Arbeitsangebot.

EB-5 Visum (Green Card durch Investition)

Ab 800.000 USD Investition, inklusive Green Card für Familie.

Trump Gold Card (geplant)

Für Investitionen ab 5 Mio. USD – derzeit in Diskussion für zukünftige Einwanderungserleichterungen. Soll mit einer Steuerfreiheit auf Auslandseinkommen einher gehen!

 

 

Wir behalten das für Dich natürlich im Auge!

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