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Oft werde ich in Beratungen über Inhaber-Aktien befragt. Bearer Shares, so die englische Bezeichnung, haben eine lange Historie in der Offshore-Welt, sind mittlerweile aber quasi vom Aussterben bedroht.

Das ist kein Wunder – denn an Inhaberaktien haben sich Behörden seit jeher die Zähne ausgebissen.

Inhaber-Aktien macht das sofort verdächtig. Wer heute Inhaber-Aktien möchte, steht sofort im Verdacht ein Steuerhinterzieher zu sein. So einfach ist es aber nicht. Es gibt gute Gründe, sich als Gesellschafter seiner Firma über Inhaber-Aktien zu anonymisieren, die nichts mit illegalen Motiven zu tun haben. Denken wir etwa an den Markteintritt eines speziellen Unternehmens oder Kauf von Immobilien eines Prominenten, wo vorige Bekanntwerdung bereits den Markt verzerrt.

Was sind Inhaber-Aktien?

Doch was sind Inhaberaktien eigentlich? Inhaber-Aktien sind ganz normale Gesellschaftsanteile, die jedoch nicht registriert sind. Es besteht also kein registrierter Gesellschafter einer Firma. Eigentümer der Firma ist letztlich derjenige, der die Inhaber-Aktie – letztlich ein Stück Papier – besitzt. Sobald das Inhaberaktien-Zertifikat den Besitzer wechselt, geht die Gesellschaft praktisch auch auf den neuen Besitzer über. Das Unternehmen gehört also dem, der die entsprechende Aktie besitzt. Entsprechend war die Sicherung seiner Inhaber-Aktie vor etwa Diebstahl immer die Top-Priorität, weil ein Verlust der Aktie quasi mit dem Verlust des Unternehmens gleich kam. Eine Wiederherstellung war nur sehr selten möglich.

Warum diese Inhaber-Aktien früher trotzdem so beliebt waren ist jedoch kaum verwunderlich:

Es gab schlicht keinen einzigen Hinweis darauf, wem die Gesellschaft tatsächlich gehörte Kein öffentliches Register, in der das Unternehmen eingetragen war. Keine Datenbank, die vielleicht geleakt werden könnte. Keine Gründungskanzlei, die den wirtschaftlich Berechtigten hätte offenbaren können, weil nach Gründung die Inhaber-Aktie und damit Eigentum der Firma sofort hätte den Besitzer wechseln können.

Das Problem von Inhaberaktien

So wurden Bearer Shares zum präferierten Vehikel, sich weltweit zu verstecken. Sofern die Banken mitmachten. Denn schon damals waren viele Banken hoch skeptisch Gesellschaften mit frei übertragbaren Inhaber-Aktien ein Konto zu gewähren. Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung ließ sich viel zu einfach über solche Konstrukte aufsetzen. Mittlerweile ist es quasi unmöglich geworden ein Bank-Konto zu erlangen, wenn eine Gesellschaft zu einer Inhaber-Aktie gehört, die frei den Besitzer wechseln kann.

Auch heute kann man jedoch noch für Gesellschaften mit Inhaber-Aktien ein Bank-Konto bekommen. Dies geht in der Regel aber nur dann, wenn die Bank als Treuhänder in ihren Tresoren die Inhaber-Aktien auch verwahrt. Damit wiederum ist der wirtschaftlich Berechtigte der Bank bekannt, die ihn bei Behördendruck oder automatischen Informationsaustausch austauschen muss. Aus diesem Grund sind Inhaber-Aktien heute nur noch für Spezialfälle interessant.

Wo gibt es noch Firmen mit Bearer Shares?

Überhaupt ist die Auswahl der Jurisdiktionen, die Bearer Shares anbieten, die letzten Jahre kontinuierlich gefallen. Der OECD und Hochsteuerländern ein Dorn im Auge, wurden Schritte unternommen, diese Anonymisierungs-Strukturen weltweit zu unterbinden oder aber zumindest so zu regulieren, dass im Zweifelsfall der tatsächliche Eigentümer einer Firma herausfindbar ist. Sprich eine Immobilisierung von Inhaber-Aktien, indem die das Konto eröffnende Bank sie treuhänderisch verwaltet.

Einst waren sie selbst in Europa weit verbreitet und beliebt.

Wer erinnert sich nicht etwa mit Freude an die berüchtigten tschechischen SROs mit Inhaber-Aktien, bis sie 2013 eingestellt wurden?

Mittlerweile gibt es jedoch kaum ein europäisches Land mehr, das diese Aktien ausstellt. Unter gewissen Bedingungen kann es noch sein, dass vorhandene Gesellschaften mit Inhaberaktien fortexistieren. Oft wurden Gesellschafter jedoch gezwungen, auf registrierte Shares umzusatteln. So auch in Großbritannien, wo seit Mitte 2015 Bearer Shares verboten wurden. Auch etwa Luxemburg hat die mittlerweile EU-weit geächteten Inhaber-Aktien längst abgeschafft.

Dennoch gibt es auf der Welt noch einige wenige Länder, die Bearer Shares weiterhin erlauben. Diese Länder wiederum haben oft auch gewisse Regulierungen erlassen. So sind in Europa etwa in der Schweiz weiterhin Inhaber-Aktien zulässig, aufgrund zahlreicher Offenbarungspflichten jedoch so verwässert, dass eine registrierte Namensaktie kein großer Unterschied wäre. Auch in Israel wurden Inhaber-Aktien im letzten Jahr verboten. Im für seine Geheimhaltung berüchtigten Libanon sind sie zwar per se erlaubt, die libanesische Zentralbank hat innerhalb des Landes jedoch ein Verbot für Banken erlassen, Inhaberaktien-Gesellschaften oder Gesellschaften, deren Mutter Inhaber-Aktien hat, ein Konto zu eröffnen. Und andere Geschäftskonten für den Libanon zu finden, ist wiederum sehr schwierig.

Viele weitere Länder bleiben nicht, die Inhaber-Aktien weiter erlauben. Der Fall ist das zum Beispiel auf St. Vincent und den Grenadinen, wo die Aktien jedoch bei einer örtlichen Bank deponiert werden müssen. Panama erlaubt ebenfalls weiterhin immobile Bearer Shares, belegt diese Firmen aber mit einer Straf-Quellensteuer von 20% auf ausgeschüttete Dividenden.

Warum Inhaber-Aktien auf den Marshall-Inseln noch attraktiv sind

Für wirklich anonyme, mobile Inhaber-Aktien bleibt weltweit nur noch eine Jurisdiktion offen. Hierbei handelt es sich um die zunehmend populären Marshall Islands im Pazifik. Hier können Gesellschaften mit Bearer Shares nicht nur relativ preisgünstig gegründet werden, sondern die Gründung erfolgt auch sehr schnell und die Verwaltung ist einfach.

Einmal gegründet sind für selbstverständlich steuerfreie Marshall Island IBCs keinerlei Jahresberichte einzureichen oder Buchhaltung anzufertigen. Inhaber-Aktien sind mobil ohne Auflagen und können somit den Besitzer wechseln.

Für knapp 1300€ einschließlich Inhaber-Aktien erwerbbar sind sie zu Recht die mittlerweile beliebtesten klassischen Offshore-Gesellschaften. Das hat auch damit zu tun, dass das Archipel sich wenig von der globalen Mafia der Hochsteuerstaaten sagen lässt. Als unbedeutendes, aber relativ wohlhaftes Insel-Land kann man die Marshall-Inseln nicht erpressen. Was auch am Protektorat der Vereinigten Staaten von Amerika liegt, die als assoziierte Partner die Außen- und Verteidigungspolitik des Inselstaates maßgeblich beeinflussen und massiv Entwicklungshilfe geben.

Auch ohne Inhaber-Aktien – Thema Banken – können Marshall-Inseln verlockend sein, weil damit durchaus einige gute Geschäftskonten möglich sind und die Anoynmität – das Register ist auch bei Namensaktien nicht öffentlich – trotzdem besteht. Lediglich die Reputation ist natürlich keine besonders Gute.

Machen Inhaber-Aktien heute noch Sinn?

Wie bereits beschrieben grenzt es an Unmöglichkeit, mit einer Marshall IBC mit mobilen Bearer Shares noch ein Konto eröffnet zu bekommen. Dies wird allenfalls mit jahrelangen privaten Geschäftsbeziehungen zu gewissen Banken oder in sehr zweifelhaften Ländern noch möglich sein. Anderenfalls kann man seine Chancen nur dadurch steigern, indem man die Bearer Shares mit den Banken als Treuhänder immobilisiert.

Marshall IBCs mit Bearer Shares können dennoch sehr viel Sinn machen, wo vielleicht gar keine Banken gebraucht werden. Geht es rein um eine bombensichere Geschäftsadresse oder werden Transaktionen nur mit Krypto-Währungen getätigt, so kann eine Marshall-Firma durchaus sehr viel Sinn machen, wenn irgendeine Form von Körperschaft für das Geschäftsmodell benötigt wird.

Bearer Shares sind also, wenn auch stark angeschlagen – immer noch nicht tot zu kriegen. Gegenüber Treuhand-Strukturen sind sie deutlich unbürokratischer und lassen sich im Zweifel, wenn mobil, überhaupt nicht nachweisen.

Schließlich kann man die Inhaber-Aktie auch einfach zerreißen oder verbrennen, wenn man nicht mehr Eigentümer der Firma sein möchte. Oder man schenkt sie einer Kette von Freunden. Der Eigentümer mobiler Inhaberaktien wird niemals nachweisbar sein.

Auch wenn dies Einsatzmöglichkeiten sehr stark einschränkt, kann dieses Modell in Einzelfällen doch Sinn machen. Staatenlos kann das ganze bei Bedarf natürlich für Dich aufsetzen.

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