Es wird Zeit für einen erneuten Ausflug ins Reich der Offshore-Unternehmen. Nachdem Dir Deine steuerlichen Implikationen bei Wohnsitz im Heimatland mittlerweile klar sein sollten und Du weißt was bei einer etwaigen Wohnsitzverlagerung auf Dich zukommt, bist Du vielleicht voll motiviert ein Offshore-Unternehmen wie ich meine LLC zu gründen?
Sicher tauchen aber auch noch viele Fragezeichen auf. In meinen Beratungsgesprächen merke ich immer, dass einiges an Unklarheit über die entsprechend möglichen Rechtsformen offshore herrscht. Heute möchte ich diese zerstreuen, indem ich auf die 3 beliebtesten Offshore-Rechtsformen eingehe und sie miteinander vergleiche.
Diese sind die Private Limited (Ltd), die International Business Company (IBC) und die Limited Liability Company (LLC). Natürlich gibt es auch noch einen Haufen anderer Rechtsformen, die ich in diesem Artikel bereits kurz umrissen hatte. Limiteds, IBCs und LLCs sind aber die bei weitem häufigsten Offshore-Vehikel und kommen sehr wahrscheinlich auch für Dich in Frage.
In diesem Beitrag werde ich kurz auf einige Merkmale eingehen, die ein Unternehmen auszeichnen. Ihr Verständnis ist entscheidend um hinreichend zwischen Ltd, IBC und LLC differenzieren zu können. Danach werde ich die Charakteristika jeder einzelnen Rechtsform näher umreißen und ein konkretes Beispiel für eine Jurisdiktion geben. In diesen Jurisdiktionen könnt ihr auf Wunsch über Staatenlos direkt ein Unternehmen gründen.
Bereit mehr zu erfahren?
Welche Merkmale zeichnet eigentlich ein Unternehmen aus?
Gleichwohl ähnliche Konzepte in der Geschichte weit zurückreichen, sind Unternehmen im heutigen Sinn recht junge Strukturen, die im 16. Jahrhundert in der britischen Gesetzgebung erschienen. Eingeführt wurden sie aus dem Grund den massiv wachsenden Transatlantik-Handel zu befördern, deren Kosten und Risiko aber zu teilen. Die Idee von beschränkter Haftung und Partnerschaften war geboren.
Seitdem hat sich einiges gewandelt, doch die Idee der beschränkten Haftung hat sich erfolgreich gehalten. Vor allem dieser Punkt ist es, der immer noch ein echtes Unternehmen auszuzeichnen scheint. Während in Personengesellschaften die Gesellschafter oft voll haften, sind Kapitalgesellschaften bis zur Höhe einer gewissen Einlage haftungsbeschränkt. Doch ist es nicht das einzige Merkmal, das ein Unternehmen auszeichnet.
Persönlichkeit
Unternehmen sind Personen. Das war aber nicht immer so.
Der Begriff Rechtspersönlichkeit wird oft zur Definition eines Unternehmens verwendet. Während es wahr ist, dass alle Unternehmen Rechtspersönlichkeit haben, sind nicht alle Rechtspersönlichkeiten Unternehmen. Etwa wir als Menschen, als natürliche Personen – Du und Ich.
Unternehmen sind präziser gesagt also „juristische Personen“. Sie haben wir wir als Individuen eine eigene Rechtspersönlichkeit, sind aber eben keine natürlichen Personen.
Haftbarkeit
Was bedeutet Haftbarkeit im Falle eines Unternehmens? Da das Unternehmen Rechtspersönlichkeit hat, hat es gleiche Rechte, aber auch Pflichten wie natürliche Personen. Das Unternehmen kann so Verträge abschließen, Kredit und Schulden aufnehmen, andere verklagen und so weiter. Genauso kann es aber auch haftbar gemacht werden, wenn etwas schief geht.
Wenn Du einem Unternehmen 1000€ leihst und es Dir die Summe nicht zurückzahlt, so kannst Du es theoretisch verklagen.
Freilich kannst Du nur das Unternehmen verklagen, aber nicht dessen Direktoren und Gesellschafter – es sei denn diese wären an kriminellen Machenschaften beteiligt. Aber auch dort sind höchstens die Geschäftsführer, selten die Gesellschafter, einem Risiko ausgesetzt.
Gesellschafter sind haftungsbeschränkt. Sie können nur haftbar für das Beteiligungskapital gemacht werden, was ihnen gehört.
Das mag vertraut und banal klingen, ist es aber nicht. Es gibt viele Einzelunternehmer, die für ihre Aktivitäten voll haften. Das heißt, ein eventueller Gläubiger kann voll auf das Privatvermögen des Einzelunternehmers gehen.
Gerade deshalb ist jedem Freelancer, Berater und anderweitig selbstständig aktiven eine Unternehmensgründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft nahe zu legen.
Diese Haftungsbeschränkung als hervorstechendstes Merkmal von Unternehmen hat sich bis in die Namensgebung geschlichen. Während die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die beliebteste Rechtsform im deutsch-sprachigen Raum ist, spricht man im englischen Sprachgebrauch von einer Limited. Noch offensichtlicher ist es bei der Limited Liability Company, übersetzt ebenfalls Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In der Praxis freilich gibt es große Unterschiede zwischen deutscher GmbH und amerikanisch-geprägter LLC, auf die wir noch zu sprechen kommen.
Eigentum
Unternehmen gehören jemanden. Gleichwohl Unternehmen anderen Unternehmen gehören können, gibt es immer eine oder mehrere natürliche Personen, die die letztgültig wirtschaftlich Berechtigten sind. Wirtschaftlich Berechtigte werden unterschiedlich definiert, meist gelten darunter alle natürlichen Personen, die mindestens 20-25% der Anteile an einem Unternehmen halten. Je nach Gesetz – etwa zur Wegzugsbesteuerung – können aber auch schon Werte wie 10% zu einer potentiellen Benachteiligung führen.
Wie wird aber darüber entschieden, wie das Eigentum an einem Unternehmen verteilt ist?
Normalerweise geschieht dies über die Anteile, die die Haftbarkeit der Gesellschafter darstellen. Je mehr Anteile diese Gesellschafter besitzen, desto mehr gehört ihnen das Unternehmen.
Unternehmen haben ein gewisses Grundkapital, das im Fall einer IBC etwa 100.000$ in 100.000 Anteilen betragen kann. Das Grundkapital (Stammkapital bei einer GmbH genannt) muss allerdings nicht zwingend eins zu eins mit der Anzahl der Anteile übereinstimmen, sondern kann auch etwa 5000 Anteile zu je 20$ betragen. Kompliziertere Teilungen sind möglich, dies soll hier aber keine Rolle spielen.
Je nach Jurisdiktion spielt neben dem Grundkapital das sogenannte eingezahlte Grundkapital eine Rolle. In der Schweiz etwa müssen bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung 100% des Grundkapitals eingezahlt bzw. garantiert werden, während es bei einer Aktiengesellschaft nur 50% sind. Sobald Gesellschaften öffentlich gehen und auf den Aktienmarkt gehandelt werden, wird das Ganze noch einmal deutlich komplizierter.
Limited, International Business Company und Limited Liability Company
Nachdem Du die 3 wesentlichen Merkmale eines Unternehmens – Rechtspersönlichkeit, Haftbarkeit und Eigentum – begriffen hast, können wir uns jetzt an den Vergleich der 3 beliebtesten Rechtsformen machen.
Dabei ist hervorzuheben, dass sich Limited und International Business Company weitgehend ähneln. Lediglich die Limited Liability Company weicht von der gewohnten Struktur ab,
Limiteds und IBCs
Pauschal gesagt ist eine IBC eine Limited ohne Pflichten. International Business Companies sind das meistgewählte Offshore-Vehikel und zeichnen sich durch Steuerfreiheit, Freistellung von Buchführung und größere Anonymität aus.
Im Grunde genommen besteht von der Struktur her aber kein großer Unterschied zu einer Limited Company. Sowohl Ltd als auch IBC haben Geschäftsführer und Gesellschafter. Beide haben ein Grundkapital, sind haftungsbeschränkt und weisen weitere verwandte Merkmale auf.
IBCs allerdings sind oft flexibler in der Gestaltung dieser verwandten Merkmale. Gleichwohl International Business Companies je nach lokaler Gesetzgebung leicht variieren können, sind vor allem folgende Flexibilitätsvorteile gegenüber einer Limited hervorzuheben:
- Direktoren sind in keinem öffentlichen Verzeichnis eingetragen
- Gesellschafter sind in keinem öffentlichen Verzeichnis eingetragen
- ein Direktor und ein Gesellschafter reichen aus und können dieselbe Person sein
- Grundkapital und Verteilung der Anteile ist frei wählbar
- Kapital muss in der Regel nie oder nur mit 1$ eingezahlt werden
Darüber hinaus bestehen jedoch einige weitere Vorteile, die die IBC als Offshore-Vehikel so beliebt machen. Besonders zu nennen dabei sind:
- keine Körperschaftssteuern oder Befreiung von Körperschaftssteuern
- minimale bis keine Buchführungs-Vorschriften
- kaum oder keine Offenlegungspflichten und Steuererklärungen
- kaum bis kein Verwaltungsaufwand
Ein eher irrelevanter Nachteil zu den meisten Limiteds besteht in der Regel darin, das eine International Business Company nicht in der Jurisdiktion geschäftlich tätig sein darf, in der sie gegründet wurde bzw. in jenem Fall steuerpflichtig wird. Da diese Gründungstaaten jedoch meist kleine Inseln sind, ist diese Regelung leicht zu verschmerzen.
Warum Limiteds trotzdem ihre Daseinsberechtigung haben
Was spricht bei all diesen Vorteilen der IBC also noch für die Ltd?
Ein großer Vorteil einer Limited ist die bessere Reputation. Erstens können Limiteds meist nur in entsprechend reputableren Staaten gegründet werden, zweitens ist die Gesellschaftsform an sich weitgehend bekannt. Gerade bei der Suche nach einem Bank-Konto oder zur Akzeptanz bei der Rechnungslegung wird eine Limited wesentlich akzeptierter sein.
Des Weiteren können auch Limiteds steuerbefreit sein. Dies ist etwa möglich in allen Ländern, die eine sogenannte Territoralbesteuerung anwenden. Das heißt, Einnahmen eines Unternehmens werden nur besteuert, sofern sie aus Geschäftsbeziehungen im Gründungsland stammen.
Gute Beispiele für steuerfreie Limiteds finden sich in Hong-Kong und Singapur. Teilweise kann es dort jedoch auch duchaus vorteilhaft sein sich mit der Limited freiwillig besteuern zu lassen (16,5%), dank Doppelbesteuerungsabkommen mit seinem Heimatland aber die Gesamtsteuerlast zu senken. Diese Möglichkeit bieten IBCs nicht, die meist nur in „Steueroasen“ ohne nützliche DBAs gegründet werden können.
Freilich hat Steuerfreiheit bei Limiteds seinen Preis. Buchhaltung muss in der Regel immer erstellt werden, oft hat man wie im Fall einer Hong-Kong-Limited sogar ein jährliches Audit über sich ergehen zu lassen. Die örtlichen Behörden sind zudem strikter und verlangen teils einen Firmensitz im Land, der über die reine Geschäftsadresse einer Gründungsagentur hinausgeht.
Bei IBCs hingegen kümmert sich niemand um Deine Briefkastenfirma, solange Du pünktlich Deine Gebühren zahlst.
Denn obwohl steuerfrei, sind IBCs wie auch steuerfreie Limiteds oft mit gewissen Jahresgebühren der lokalen Regierung verbunden. Je nach Güte der Jurisdiktion reichen sie von 150 über 300 bis fast 1000 Dollar, die jährlich gezahlt werden müssen. Verbunden für eine IBC ist damit meist die einzige Berichtspflicht: eine Bestätigung, dass sie noch existieren.
Limiteds auf der Welt – und wie Staatenlos sie für Dich gründet
Das bekannteste Beispiel für eine „normale“ Limited ist sicherlich Großbritannien. Diese ist ein oft gewähltes Vehikel, das auch bei deutschem Wohnsitz voll rechtsfähig geführt werden kann. Die englische Limited ist extrem schnell und kostengünstig gegründet, was ihrer Popularität keinen Abbruch tut. In Kombination mit einer deutschen Kommanditgesellschaft, lassen sich zudem als Ltd & Co. KG Haftungsbeschränkung mit wesentlichen Steuervorteilen kombinieren. Staatenlos kann eine solche Struktur für etwa 750€ (250€ jährlich) für Dich aufsetzen! Weitere Informationen dazu in meinem Webinar.
Genauso verhält es sich mit einer potentiell steuerfreien Hong-Kong Limited. Diese ist mit deutschem Wohnsitz dank Außensteuergesetz leider nicht geeignet, aber eine gute Wahl für viele nomadische Online-Unternehmer, die insbesondere die Vorzüge des exzellenten Offshore-Banking in Hong-Kong zu schätzen wissen. Für eine Gründung einer Limited in Hong-Kong musst Du über Staatenlos 1750€ einplanen. Jährliche Kosten des Agenten betragen 900€, eine ähnliche Summe musst Du zudem für Buchhaltung und Audit zusätzlich einplanen.
Weitere Informationen zur Gründung einer Hong-Kong Limited findest Du in meinem Webinar.
IBCs auf der Welt – und wie Staatenlos sie für Dich gründet
Selbstverständlich kann Dir Staatenlos auch bei der Gründung einer International Business Company weiterhelfen. Diese gibt es zu verschiedensten Preisen von einer breiten Auswahl an oft skeptisch zu beäugenden Agenturen. Wie Du die richtige Agentur findest – wenn Du Dich lieber allein auf die Suche machen willst- habe ich hier beschrieben.
Grundsätzlich fangen Preise für die günstigsten IBCs bei etwa 500€ in der Basis-Version an, eine ähnliche Summe sollte für jährliche Verwaltung und Gebühren eingerechnet werden. Möchte man jedoch eine vernünftiges Bank-Konto, so sollte man mindestens 1000€ für die Gründung einplanen. Bekommen tut man dann eine IBC in einer typischen Steueroase, die weltweit eine sehr schlechte Reputation besitzt. Wahrscheinlich wird es sich dabei um Belize, die Seychellen oder eine Karibik-Insel handeln.
Die Preise klettern schnell in Schritten von etwa 300€ für Gründung, dafür steigt aber auch die Reputation. An konkreten Merkmalen ändert sich wenig von Staat zu Staat. Etwas teurere International Business Companies gibt es etwa für etwa 1500€ auf den Bahamas, in Panama oder auf Mauritius (hier heißt eine IBC Global Business Company (GBC2)). Zu den teuersten Jurisdiktionen für IBCs zählen etwa die Cayman Islands, wo man etwa 4000€ für die Gründung blechen muss. Jährliche Gebühren steigen meist weniger stark, aber auch.
Viele teure Strukturen, die von Gründungsagenturen angeboten werden, sind allerdings keine IBC-Unternehmen, sondern wieder Limited-Unternehmen. Etwa in Vereinigten Arabischen Emirat Ras-al-Khaimah, das für gut verdienende Unternehmer eine interessante Alternative zu etwa Hong-Kong sein kann, mit Kosten von etwa 3500€ für die Gründung aber auch noch teurer ist.
Sämtliche genannten Preise hier sind lediglich als Richtwert zu verstehen. Im Offshore-Geschäft herrscht ein harter, unregulierter Wettbewerb mit entsprechenden Preiskämpfen, aber auch vielen falschen Versprechungen.
Informiere Dich daher bitte umfassend, was Du tatsächlich erwirbst.
In einem jüngsten Fall erwarb ein Bekannter eine Hong-Kong Limited für sagenhaft überteuerte 5000€, nichts von meinem 1750€-Angebot wissend.
Das lässt sich – etwa mit einer kurzen Nachfrage an Staatenlos – leicht vermeiden.
Bevor Du Dich jetzt auf die IBC und Limited stürzt, solltest Du noch etwas über die Limited Liability Companies erfahren, die meine persönlichen Favoriten als Offshore-Vehikel sind.
Die Limited Liability Company
Wenn Du meinen Blog schon länger verfolgst, wirst Du wissen, dass Staatenlos selbst als Limited Liability Company inkorporiert ist. Wie Du diese weltweit kostengünstigste LLC sehr schnell selbst gründen kannst, habe ich in diesem Artikel beschrieben.
Allerdings ist eine Wyoming LLC eher als Übergangslösung zu betrachten, da sie einige, wenn auch irrelevante, Nachteile mit sich bringt. Diesen kann man jedoch bei der Gründung in anderen Jurisdiktionen entgehen.
Doch was ist jetzt eigentlich eine LLC?
Eine LLC ist gewissermaßen eine Mischung aus haftungsbeschränkten Unternehmen und Personengesellschaften/Partnerschaften. Historisch reichen sie bis ins späte 18. Jahrhundert zurück, in ihrer heutigen Form sind sie jedoch vor allem seit dem ersten modernen Gesetz von 1977 in Wyoming, USA, bekannt.
Mit einer Limited teilen sich LLCs die Rechtspersönlichkeit und Haftungsbeschränkung. Hinsichtlich der Eigentümer gibt es jedoch deutliche Unterschiede in der Struktur, die sich auch auf Fragen der Besteuerung auswirken.
Eigentümer einer LLC
Die Eigentümerschaft einer LLC ist durch ein Operating Agrement definiert. Denn in einer Limited Liability Company gibt es weder Gesellschafter noch Direktoren, sondern nur Mitglieder. Diese Mitglieder sind an der LLC zu einem gewissen Prozentsatz beteiligt bzw. halten eine entsprechende Anzahl an Mitglieds-Einheiten (vergleichbar zu Anteilen).
Der große Vorteil einer LLC ist dabei aber die große Flexibilität, die die Struktur mit sich bringt. Stellen wir uns etwa 2 Gründungspersonen – Hans und Klaus – vor. Sie investieren beide jeweils 10.000€ in die Firma, einigen sich aber darauf, dass Klaus 75% der Gesellschaft gehören soll. Zu dieser Entscheidung sind sie trotz gleichem Kapitaleinsatz gekommen, weil Klaus die Geschäfte der Gesellschaft aktiv lenken wird, während Hans sich als Investor und Berater im Hintergrund halten wird.
Genauso lassen sich kompliziertere Strukturen bilden. In einer LLC mit 10 Mitgliedern könnten jeden Mitglied 20 Mitglieds-Einheiten zugewiesen werden. Jedem Mitglied aber, das sich besonders für die Gesellschaft einsetzt, können 20 Super-Einheiten zugewiesen werden, die doppelt soviel wert sind.
Der eigenen Vorstellung sind dabei kaum Grenzen gesetzt, wenn die entsprechenden Regelungen im Operating Agreement der LLC festgehalten werden. So sehr dies auf einer operativen Ebene sinnvoll ist, so sehr machen diese Möglichkeiten etwa Banker eher nervös. Daher ist es als Offshore-LLC meist etwas schwieriger ein geeignetes Offshore-Konto zu finden als als IBC.
Wichtig in diesem Zusammenhang zu wissen ist noch, dass trotz der Verwandtschaft zur Partnerschaft auch LLCs mit nur einem Mitglied möglich sind. Manche Jurisdiktionen schreiben hingegen vor, dass tatsächlich auch 2 Personen Mitglieder der LLC sind. Da jedoch meist auch juristische Personen Gesellschafter sein können, kann man als Einzelperson entweder eine eigene Offshore-IBC als Mitglied eintragen lassen oder sich ein Nominee-Mitglied dazu kaufen.
Geheimhaltung und Vermögensschutz
Limited Liability Companies sind traditionell sehr anonyme Gesellschaften. In den USA werden sie etwa vor allem zur Abwicklung von Immobilien-Geschäten genutzt.
Was genau in einem Verzeichnis gespeichert wird, varieert je nach Jurisdiktion. In vielen Staaten mit LLC-Gesetzgebung lassen sich jedoch keinerlei Informationen über die Mitglieder einer LLC herausfinden. Sehr anonym ist etwa eine Nevis LLC. Zumindest die Existenz einer Gesellschaft lässt sich in den USA verifizieren – ihre Mitglieder, oder gar wirtschaftlich Berechtigte – aber kaum.
Die Geheimhaltung macht LLCs zudem interessant für den Vermögensschutz vor Gläubigern, rachsüchtigen Geschäftspartnern oder der geschiedenen Ehefrau/-mann. Manche Jurisdiktionen – etwa Nevis oder die Cook-Inseln – haben zudem weitere Klauseln in die LLC-Gesetzgebung eingebaut, um diesen noch zu verbessern.
In einer richtig gestalteten LLC ist es so praktisch für Gläubiger unmöglich an das Vermögen des wirtschaftlich berechtigten Mitglied zu kommen. Im Karibik-Staat Nevis gilt etwa die Regel, dass für jede Klage zwingend eine Sicherheit von 200.000$ hinterlegt werden muss, um überhaupt Chancen auf einen Erfolg beginnen zu lassen. Das allein schreckt viele Gläubiger bereits von jeglichen Versuchen ab, die durch weitere Klauseln wohl ohnehin zum Scheitern verurteilt sind.
Besteuerung der LLC
Limitied Liability Companies unterliegen wegen ihrer besonderen Eigentumsverteilung auch einer bestimmten Besteuerung. Während es technisch inkorrekt wäre, sie als steuerfrei zu bezeichnen, läuft es darauf in der Praxis meist hinaus. So kann eine LLC als sogenannte „pass-through-entity“ behandelt werden, das heißt Gewinne werden direkt an die Mitglieder weitergereicht. Wählen sie nicht ausdrücklich die Behandlung als Kapitalgesellschaft (etwa in den USA), so fallen keinerlei Körperschaftssteuern für eine Limited Liability Company an.
Die Durchreichung der Gewinne an die Mitglieder lässt sich mit einer deutschen Personengesellschaft vergleichen. Über die LLC erarbeitete Gewinne müssen zum lokalen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Zurück auf unser Beispiel bezogen müssten bei einem Gewinn von 100.000€ also Klaus 75.000€ und Hans 25.000€ auf ihrer nächsten Steuererklärung abgeben.
Theoretisch freilich nur, denn Hans und Klaus sind schlau.
Hans lebt in einem Land mit Territorialbesteuerung, das Auslandseinkommen nicht besteuert (etwa die Philippinen). Klaus hingegen ist Perpetual Traveler. Er lebt wohnsitzlos und muss deshalb ebenfalls keine Einkommenssteuer abführen. Die LLC ist für beide in diesem Fall also steuerfrei.
Auch mit Buchhaltung haben sie wenig am Hut. Während dies von der gewählten Jurisdiktion abhängt, so gelten oft vergleichbare Regelungen wie bei einer IBC. Oft besteht die theoretische Pflicht zur Anfertigung minimaler Buchhaltung, die in den seltensten Fällen jedoch eingereicht oder gar überprüft werden muss.
Und eine Auflistung über die eigenen Gewinne und Verluste macht ohnehin fast jeder Unternehmer freiwillig.
LLCs auf der Welt – und wie Staatenlos sie für Dich gründet
Nach Ltd und IBC gefällt Dir jetzt vielleicht auch die LLC ganz gut? Wenn das der Fall ist, kann ich Dir helfen diese zu gründen.
Für jeden Digitalen Nomaden empfehle ich eine gewisse Haftungsbeschränkung. Und selbst Anfänger können die 150$ Gründungskosten (102$ jährlich) für eine Wyoming LLC aufbringen. Wer kein Bankkonto braucht – das wird nämlich sehr schwierig -, sondern über bestehende Privatkonten abrechnet, für den ist eine günstige Wyoming LLC ein ziemlicher No-Brainer. Nachteile wie Ausschluss vom US-Markt und FATCA-Berichtspflicht lassen sich anfangs noch verschmerzen, können später aber eine Rolle spielen die LLC in ein anderes Land zu verlagern. Wie Du eine Wyoming LLC in wenigen Minuten gründest, habe ich in diesem Artikel beschrieben.
Mit Staatenlos biete ich weiterhin die Gründung von LLCs in 3 weiteren Jurisdiktionen an, über die ich bald noch gesondert schreiben werde. Natürlich gibt es auch noch einige andere Staaten, die diese Rechtsform im Programm haben.
Hoch interessant auch für den Vermögensschutz sind Limited Liability Companies im Karibikstaat Nevis und den Cook-Inseln im Pazifik. Für eine Gründungsgebühr von 900$ (ebenso jährlich) bekommt man eine hochanonyme LLC, an der sich jeder Gläubiger die Zähne ausbeißen wird. Den bereits erklärten Klauseln in beiden Jurisdiktionen zufolge, ist die Absicherung mit einer Nevis oder Cook LLC oft besser als mit vergleichbaren komplizierten Trust- und Treuhänder-Strukturen. Selbstverständlich können diese LLCs aber auch als ganz normale Unternehmen operieren – keinerlei Buchhaltung und Steuerfreiheit inklusive. Für etwa 500$ lässt sich zusätzlich zudem ein sehr gutes Geschäftskonto eröffnen.
Wer es noch etwas exklusiver mag, der sollte sich eine Manx LLC anschauen. Diese Limited Liability Compannies kann Staatenlos für Dich auf der Isle of Man gründen, dem verborgenen europäischen Steuerparadies in der Irischen See zwischen Nordirland und England. Der große Vorteil einer Manx LLC ist die theoretische Möglichkeit an eine europäische (britische) Umsatzsteuer-ID zu gelangen, was gerade für Import-Export-Geschäfte von Bedeutung ist. Denn die Isle of Man ist als britischer Kronbesitz zwar nicht Teil der EU, sehr wohl aber der Zollunion. Manx LLCs müssen sich entsprechend der guten Reputation des Finanzplatzes jedoch mit zusätzlichen Buchführungsvorschriften herumärgern. Auch ein Gründungs- und jährlicher Preis von etwa 1500€ ist sicher Premium, dafür hat man aber eine exzellente Reputation und möglicherweise Zugang zu europäischen Märkten, die einem sonst mit Offshore-Vehikeln weitgehend versperrt sind.
In diesem Zusammenhang sei auch die benachbarte Limited Liability Partnership in England erwähnt, die der Struktur einer LLC in nichts nachsteht. Sie braucht lediglich 2 Mitglieder, als die man etwa 2 eigene Offshore-Unternehmen benennen kann. Eine solche Kombinationslösung – Staatenlos ist dabei gerne behilflich – vereint Steuerfreiheit mit der exzellenten Reputation einer britischen Gesellschaft, die Probleme bei der Rechnungslegung zur Geschichte macht. Auch hier besteht die Möglichkeit eine VAT zu bekommen -wie bei der Isle of Man LLC kann dies in der Praxis aber eine Herausforderung sein.
Mehr zur europäischen Umsatzsteuer, Isle of Man und britischer LLP gibt es in einigen kommenden Beiträgen. Oder direkt bei mir im Beratungsgespräch.
Ltd vs IBC vs LLC – wer gewinnt?
Nach diesem ausführlichen Vergleich und Beispielen bist Du jetzt vielleicht verwirrter als vorher. Bei all den tollen Möglichkeiten – was sollst Du wählen?
Das lässt sich leider pauschal nicht beantworten und kommt sehr auf Deine geschäftlichen Ziele und Präferenzen an. Ich persönlich würde eher zur LLC in vielen Fällen neigen. Eine IBC kann aber vor allem für Leute mit Wohnsitzstaaten Sinn machen, die keine Außensteuergesetze kennen. Da der Gewinn nicht direkt durchgereicht wird, können sie ihre Gewinne in der Gesellschaft einbehalten und zu einem womöglich steuerlich günstigeren späteren Zeitpunkt ausschütten. Natürlich lässt sich dies auch mit einer LLC machen, indem ihr einziges Mitglied eine Offshore-Gesellschaft ist. Wie bei jeder Doppelstruktur ist dies aber eben mit zusätzlichen Kosten- und Verwaltungsaufwand verbunden.
Gleiches gilt für die Limited, mit der man in vielen Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen gute Ergebnisse erzielen kann. Insbesondere wenn es um Steuerminimierung bei Wohnsitz in Deutschland geht, lässt sich mit europäischen Limiteds in Bulgarien, Malta oder Zypern trotz Außensteuergesetz steuerlich etwas machen. Auch auf diese Möglichkeiten werde ich beizeiten eingehen. Alternativ kann natürlich auch einfach eine einglische Limited oder eine britisch-deutsche Limited & Co. KG womöglich steuerlich vorteilhaft aus Deutschland geführt werden.
Abschließend sei in einer Tabelle noch einmal kurz die wesentlichen Merkmale von Limited Company, International Business Company und Limited Liability Company verglichen.
Limited Liability Company Limited Company IBC
Offizielle | Mitglieder | Direktoren | Direktoren |
Eigentümer | Mitglieder-Vereinbarung | Gesellschafter | Gesellschafter. |
Verzeichnis | oft nur Name des Unternehmens | Unternehmensdetails, oft Details zu Direktoren, manchmal auch Gesellschafter | keins |
Besteuerung | wird durchgereicht (Mitglieder sind einkommenssteuerpflichtig auf Gewinne) | Körperschaftssteuern | keine |
Buchhaltung | minimal, keine Einreichung | detaillierte Buchführung nötig | minimal, keine Einreichung |
Jährliche Erklärungen | unterschiedlich, generell einfach: Annual Return und manchmal Finanzübersicht | unterschiedlich, generell komplex: Erklärungen der Direktoren, Gesellschafter, über Aktivitäten und Finanten | keine |
Staatenlos hofft, dass Du jetzt einen besseren Durchblick über Offshore-Unternehmen hast. Wenn Du Lust hast, eine solche Gesellschaft zu gründen, dann melde Dich doch einfach bei mir.
Sei auch Du steuerfrei mit Deiner Offshore-Firma – Weil Dein Leben Dir gehört!
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