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Die EU sorgt sich um Sicherheit. Vor allem dann, wenn andere Staaten sie gefährden könnten. Karibische Inseln oder EU-Länder, die Staatsbürgerschaften gegen Investitionen vergeben, gelten in Brüssel seit Jahren als Risikoherd. Angeblich zu wenig Kontrolle bei zu viel Zugang. Deutschland, als lautester Mahner vor den Risiken der Citizenship-by-Investment-Programme (CBI), stimmt eifrig mit ein – und vergisst dabei mal wieder bemerkenswert schnell, vor der eigenen Haustür zu kehren.

Denn während man anderen Staaten die Vergabe von Pässen an Fremde misstrauisch auslegt, naturalisiert man hierzulande in signifikant wachsender Zahl Menschen, bei denen andere Sicherheitsstandards angelegt werden. Wer via CBI zum Land dazugehören will, soll sich nach EU-Wünschen durchleuchten lassen – wer über Berlin einwandert, muss oft nur nicht auffallen. So findet der Verfassungstreuecheck dort neuerdings vollständig digital und per Turbo-Einbürgerung statt. Ein Einfallstor für fehlerhafte Einbürgerungen, bei denen wahre Herkunft und Beweggründe der eingebürgerten Person leicht übersehen werden können. Es zeigt damit vor allem mal wieder eins: die tiefgreifende europäische und vor allem deutsche Doppelmoral.

Druck auf die karibischen CIB-Programme

Vor wenigen Wochen haben wir gezeigt, wie EU und USA den Druck auf bestimmte CBI-Programme erhöhen – und welche Veränderungen dies bei beliebten CBI-Angeboten bereits ausgelöst hat.

So stehen die karibischen CBI-Programme vor einem tiefgreifenden Wandel. Die fünf östlichen Inselstaaten – Antigua & Barbuda, Dominica, Grenada, St. Kitts & Nevis sowie St. Lucia – bereiten ein gemeinsames Abkommen mit insgesamt 92 Artikeln vor. Ziel ist die Schaffung einer zentralen Aufsichtsbehörde namens Eastern Caribbean Citizenship by Investment Regulatory Authority (EC-CIRA), die zukünftig einheitliche Standards setzen, Programme überwachen und Sanktionen durchsetzen soll.

Geplant sind eine Mindestaufenthaltspflicht von 30 Tagen innerhalb von fünf Jahren nach Passvergabe, verpflichtende Integrationsmaßnahmen (inklusive Interviews zur Geschichte, Gesellschaft und Rechtsordnung) sowie Strafzahlungen bis zu 10 % der Investitionssumme oder Passentzug bei Verstößen. Zudem sollen jährlich nur begrenzte Passzahlen pro Staat erlaubt sein.

Der Reformdruck kommt jedoch maßgeblich von außen

Sowohl die Europäische Union als auch die USA üben seit Jahren Kritik an den karibischen Programmen und drängen auf striktere Kontrolle. Die EU argumentiert, dass es an effektiver Kontrolle mangele, und versucht zunehmend, die Bewegungsfreiheit von CBI-Staatsbürgern durch restriktive Visaregelungen einzuschränken – etwa durch das geplante Schengen-Vorabgenehmigungssystem ETIAS. Die angestrebte Zentralisierung in der Karibik ist eine direkte Reaktion auf diesen politischen Druck – insbesondere mit Blick auf die visafreie Einreise in den Schengenraum, die karibischen Staatsbürgern bislang noch gewährt wird.

Ähnlich verhält es sich im Übrigen auch mit den „heimischen“ CBI-Programmen. Zypern musste sein CBI-Programm bereits 2020 beenden, während Malta sich 2022 mit rechtlichen Schritten der Europäischen Kommission auseinandersetzen musste. Im April 2025 entschied der Europäische Gerichtshof schlussendlich, dass Maltas Golden Passport-Programm gegen EU-Recht verstößt und damit das Programm ebenfalls beenden muss.

Doppelte Standards – Made in Germany

Als wichtigste Volkswirtschaft und bevölkerungsreichste Nation der EU prägt Deutschland einen maßgeblichen Teil der europäischen Politik. Wenn man sich nun genauer anschaut, wie sich beispielhaft die Einbürgerungszahlen Deutschlands zusammensetzen, wird vor allem eines klar: die „selektive Prinzipientreue“ der Bundesrepublik.

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sprechen eine eindeutige Sprache. Unverkennbar ist die sprunghafte Zunahme an Einbürgerungen ab 2021, besonders deutlich ab 2022. Während die Zahlen bis dahin relativ stabil zwischen 100.000 und 130.000 Einbürgerungen pro Jahr lagen (größere Abweichungen gab es sonst nur noch Mitte der 90er, auch hier gab es Reformen beim Einwanderungsrecht) stiegen sie 2022 auf fast 170.000, 2023 auf über 200.000 und erreichten 2024 mit 292.020 ihren bisherigen Höchststand. Das bedeutet fast eine Verdreifachung im Vergleich zu 2020. Dieser rasante Anstieg verdeutlicht die massive Beschleunigung der Einbürgerungspraxis, getrieben durch digitalisierte Verfahren, politische Vorgaben und veränderte gesetzliche Grundlagen.

Besonders auffallend ist dabei die Gruppe der eingebürgerten Personen

Als größte Einwanderergruppe in Deutschland überrascht es nicht, dass die Türkei mit über 760.000 Einbürgerungen an der Spitze steht; gefolgt von Syrien mit gut 266.000 – eine Zahl, die besonders stark nach 2015 gewachsen ist. Alleine 2023 wurden sage und schreibe 75.485 Syrer eingebürgert. Zum Vergleich: Im gleichen Jahr lag die Einbürgerung von türkischen Staatsbürgern bei nur 10.730 Personen. Mit Abstand ist also in den letzten Jahren Syrien zum Einwanderungsland Nr. 1 geworden. Danach folgen Iran, Irak, Ukraine, Afghanistan, Russland und Marokko – alles Länder mit entweder aus deutscher Sicht geopolitisch instabilen Verhältnissen oder die sicherheitspolitisch als sensibel gelten. Diese Zahlen werfen ein Licht auf die Zusammensetzung der neuen Staatsbürgerschaften: Viele stammen aus Ländern, bei denen dieselben EU-Institutionen in anderen Kontexten (etwa beim Thema CBI) regelmäßig vor „mangelhafter Sicherheitsprüfung“ warnen. 

Die Einbürgerungszahlen für 2024 zeichnen größtenteils das gleiche Bild:

Die größte Gruppe bleiben Syrer (83.185 Einbürgerungen), gefolgt von Türken (22.525 Einbürgerungen), Irakern (13.545 Einbürgerungen) und Afghanen (10.095 Einbürgerungen).

Wichtig ist, dass dieser Artikel keineswegs darauf abzielt, Menschen aus bestimmten Regionen zu stigmatisieren oder pauschal in ein negatives Licht zu rücken. Es geht vielmehr um die offenkundige Doppelmoral deutscher und europäischer Politik: Während man an CBI-Programme höchste sicherheitspolitische und administrative Standards anlegen will, wird bei der eigenen Einbürgerungspraxis auffällig oft auf eben diese Kriterien verzichtet. 

Die deutsche Ermessenseinbürgerung

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht sieht zwar keine Regelung für ein CBI oder den unmittelbaren Erwerb der Staatsbürgerschaft vor. Dennoch besteht die Möglichkeit einer sogenannten Ermessenseinbürgerung nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht. Und ein solches öffentliches Interesse liegt für die Behörden vor, wenn besondere Leistungen in Wissenschaft und Forschung, bedeutende unternehmerische Tätigkeiten in der Wirtschaft, herausragende Beiträge in Kunst und Kultur, im Medienbereich, im Sport sowie im öffentlichen Dienst vollbracht werden.

Über die besonderen Verdienste hinaus kann die reguläre Aufenthaltsdauer von fünf Jahren auf drei Jahre verkürzt werden, wenn außergewöhnliche Integrationsleistungen erbracht werden. Dazu zählen zum Beispiel besonders gute schulische, berufliche oder berufsqualifizierende Leistungen, ein bürgerschaftliches Engagement – etwa im sozialen Bereich oder bei der Feuerwehr –, Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau sowie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Wesentlich ist beim Verfahren zur Ermessenseinbürgerung, dass kein rechtlicher Anspruch auf Einbürgerung besteht, selbst wenn alle fachlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Behörde entscheidet nach Ermessen und prüft im Einzelfall, ob tatsächlich ein vom Durchschnittsfall deutlich abgehobenes, spezifisches staatliches Interesse vorliegt.

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft nach besonderem Interesse / Verdienst erhält

Entscheidend ist jedoch nicht nur die Zahl der vergebenen Ermessenseinbürgerungen, sondern vor allem, an wen sie in den letzten Jahren tatsächlich gingen. Und genau hier zeigt sich ein bemerkenswerter Befund: Die Verteilung unterscheidet sich prozentual kaum von den regulären Einbürgerungen. Im Jahr 2022 entfielen laut Statistischem Bundesamt 7.995 dieser Ausnahmefälle auf syrische Staatsangehörige, 810 auf Iraker, 610 auf Türken und 400 auf Iraner. 2023 setzte sich dieser Trend fort – mit 5.525 Syrern, 770 Irakern, 470 Afghanen, 410 Iranern und 370 israelischen Staatsbürgern. 

Was bedeutet das für Dich und den deutschen Pass?

Zunächst: Der deutsche Reisepass gehört zu den mächtigsten der Welt, weil er auf einer einzigartigen Kombination aus politischer Stabilität, wirtschaftlicher Stärke und außenpolitischer Vertrauensbildung basiert. Mit aktuell 192 Ländern und Territorien, die Deutsche ohne vorherige Visabeantragung besuchen können, spiegelt der Pass Deutschlands Position als verlässlicher Partner in der internationalen Staatengemeinschaft wider. Die kontinuierliche Spitzenplatzierung resultiert aus Deutschlands jahrzehntelanger Rolle als Rechtsstaat mit stabilen demokratischen Institutionen, die das Vertrauen anderer Nationen gewonnen haben. Darüber hinaus trägt Deutschlands diplomatisches Netzwerk mit 228 Auslandsvertretungen weltweit dazu bei, dass andere Staaten deutschen Passinhaber als wenig sicherheitsrelevant einstufen und ihnen deshalb großzügige Einreiseerleichterungen gewähren.

Prognosen für den deutschen Pass

Wenn man sich jedoch die gezeigten Entwicklungen der letzten Jahre anschaut – insbesondere seit etwa 2019 – werfen diese grundlegende Fragen zur zukünftigen Ausrichtung der deutschen Einbürgerungspolitik auf. Besonders auffällig ist dabei die Zusammensetzung der Herkunftsländer der Eingebürgerten: Ein erheblicher Anteil stammt aus Staaten mit geringer Passwertigkeit, eingeschränkter Reisefreiheit und häufig instabilen politischen Verhältnissen.

Die hier gezeigten Beobachtungen sind nicht bloß statistisch interessant, sondern politisch höchst relevant. Denn mit jeder Einbürgerung wird nicht nur ein individueller Rechtsstatus verliehen – es wird zugleich über den internationalen Ruf des deutschen Passes mitentschieden. Sollte sich der Trend ungebremst fortsetzen, droht nicht nur ein langfristiger Reputationsverlust des deutschen Reisepasses, sondern möglicherweise auch eine kritische Neubewertung europäischer Dokumente insgesamt. Die Konsequenzen könnten sich nicht nur in diplomatischer Zurückhaltung niederschlagen, sondern auch ganz konkret in Reiseeinschränkungen oder schärferen Visaregimen durch Drittstaaten. Und damit einer potentiellen Abwertung des deutschen Passes – wenn Deutschland diesen Weg weiterverfolgt.

Einbürgerung für lau – Investoren müssen draußen bleiben

Anstatt zumindest einen finanziellen Beitrag für die Vergabe der Staatsbürgerschaft zu verlangen – etwa in Form einer Investition oder Spende, wie es andere Staaten mit ihren CBI-Programmen längst praktizieren –, setzt Deutschland lieber auf die kostenfreie Einbürgerung im Rekordtempo. Das Ergebnis: Eine regelrechte Turbo-Naturalisierung, bei der häufig nicht Wohlstand, Engagement oder Beitrag zum Gemeinwesen zählen, sondern oft allein Aufenthaltsdauer und Formalien.

Besonders paradox wirkt dabei, dass vermögende Einzelpersonen, die mit ihrem Kapital die lokale Wirtschaft stärken oder durch philanthropische Initiativen echten gesellschaftlichen Mehrwert schaffen könnten, über offizielle Wege keinen vereinfachten Zugang zum Pass haben. Im Gegenteil: Wer investieren will, wird abgewiesen – eine „Kommerzialisierung der Staatsbürgerschaft“ widerspräche den Grundwerten der Europäischen Union. Gleichzeitig werden tausende Personen ohne nachweisbaren Beitrag oder gar mit zweifelhafter Herkunft eingebürgert.

So macht Deutschland aus der Staatsbürgerschaft nicht ein Privileg für Leistung und Verantwortung, sondern ein Massenprodukt zum Nulltarif – bezahlt wird nicht mit Geld, sondern mit politischer Symbolik. Wie so häufig.

Deine Möglichkeiten für einen Plan B

Sich frühzeitig und strategisch um eine zweite Staatsbürgerschaft oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einer anderen Weltregion zu bemühen, ist ein entscheidender Schritt, um die eigene Freiheit langfristig abzusichern. Wir haben Dir bereits mit unserem historischen Vergleich gezeigt, wie stark die Citizenship-by-Investment-Programme global zugenommen haben. Aktuell befinden wir uns auf einem historischen Höchststand der Programme. Durch einen CBI-Pass bekommst Du natürlich auf dem schnellsten Wege einen Pass, der Dir zusätzlich zur deutschen, österreichischen oder schweizerischen Staatsbürgerschaft noch weitere Rechtsräume eröffnet.

Die von Christoph Heuermann selbst erworbene Staatsbürgerschaft von Vanuatu und das dazugehörige CBI-Programm empfehlen wir dabei immer wieder. Es ist die perfekte Kombination aus solider und ergänzender Reisefreiheit, schnellem und unkompliziertem Verfahren und konkurrenzlos günstig für die Leistung, die Du erhältst. Wir unterstützen Dich dabei gerne mit der Expertise, die wir durch das mehrfache Durchlaufen des Verfahrens selber erprobt haben. Seit nunmehr 10 Jahren sind wir zudem am Markt und kennen die Tricks und Kniffe, die es für eine erfolgreiche internationale Diversifizierung benötigt. Gerne beraten wir Dich bei dem Aufsetzen Deines Plan B, wenn auch Du Deine Freiheit maximieren willst.

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