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Bei einer zweiten Staatsbürgerschaft denkt man vor allem an vereinfachte Visa-Prozesse oder prinzipiell größere Reise- und Niederlassungsfreiheiten. Die Gründe für einen Zweit- (oder Dritt-)Pass gehen aber weit darüber hinaus und haben vor allem auch Gründe, die eigene Freiheit zu sichern: Eine Absicherung gegen erhebliche Einschränkungen und Risiken, die beispielsweise von politischen Agenden oder Steuerfragen ausgehen – oder sogar von geopolitischen Konflikten, wenn Regierungen damit eine Teilnahme an Auseinandersetzungen erzwingen wollen. Die Szenarien sind unendlich, wenn ein Staat sich in der Bedrängnis sieht – und eines der größten Druckmittel ist die Einschränkung der Passvergabe oder gar der Entzug. Um deine persönliche Freiheit zu schützen und dich niemals von einem einzelnen Staat erpressen lassen zu können, solltest Du vorsorgen und dich essenziell dagegen absichern. Wir wollen Dir deshalb heute nicht nur die Gründe für, sondern auch die Wege in eine zweite (oder dritte) Staatsbürgerschaft zeigen.

Der Begriff „Staatsangehörigkeit“ erklärt sich im Prinzip schon von selbst, da in ihm bereits die „Angehörigkeit“ zu einem Staat beschrieben wird. Im Gegensatz zu einer Partnerschaft, der Wahl eines Berufs oder des Ortes, an dem wir unser erstes Haus bauen, hatten wir jedoch kaum Einfluss auf diese Angehörigkeit, denn in der Regel wird sie uns einfach qua Geburt verliehen. Wir haben weder etwas dafür geleistet, noch irgendetwas entschieden. Die Wahl unserer Angehörigkeit zu einem Staat ist daher normalerweise ebenso wenig mit unserem Einverständnis entstanden, wie beispielsweise die Wahl unseres Namens. Glücklicherweise besteht aber die Möglichkeit, diese Vorauswahl nicht ein Leben lang beizubehalten, sondern ebenso so zu gestalten, wie viele andere Aspekte eines selbstbestimmten Lebens. Und anders als beim Namen, hat die Staatsangehörigkeit eben nicht „nur“ Einfluss auf unsere Identität, sondern vor allem auf unsere Freiheit.

Damit das, was wir hier theoretisch beschreiben, aber nicht nur wie blanke Theorie, Hirngespinste oder unnötige Angstszenarien erscheint, gehen wir einmal ganz praktisch in die jüngsten, aktuellsten weltpolitischen Ereignisse – heute, hier und jetzt.

Weitere Staatsangehörigkeiten können dich vor der erzwungenen Teilnahme an geopolitschen Konflikten schützen

Nehmen wir das Beispiel Ukraine: In Zeiten des Krieges hat das Land Maßnahmen ergriffen, um genügend wehrfähige Männer für die – wie sie selbst sagen – Verteidigung des Landes zu mobilisieren. Da sich jedoch immer mehr Männer ins Ausland absetzten, die nicht als Kanonenfutter für einen Krieg, den sie nicht zu verantworten hatten, den Kopf hinhalten wollten, ist die Ukraine auf die Idee gekommen, Kontrolle über Reisepässe und die Mobilität von „ihren“ Bürgern zu übernehmen. Nach dem Beginn des Krieges mit Russland wurde zunächst ein Ausreiseverbot für Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren eingeführt. Diese Maßnahme bedeutete, dass Männer in dieser Altersgruppe das Land nicht ohne eine spezielle Ausnahmegenehmigung verlassen durften. Staatsbürger der Ukraine waren damit Gefangene des eigenen Landes. Und nicht nur das: Sie sind gefangen und ihr Leben steht auf dem Spiel, da ein Staat beschlossen hat, sie für seine Ziele einzusetzen.

Im Ernstfall erlischt die Entscheidungsfreiheit des Individuums und der Wert des individuellen Lebens verwirkt sich

Die Entscheidungsfreiheit des Individuums ist damit von einen auf den anderen Tag erloschen, der Wert des individuellen Lebens verwirkt. Mit anderen Worten: Es kann sich glücklich schätzen, wer „nur“ in einem Gefängnis sitzt – und in der Regel, sofern es sich um menschenwürdige Zustände handelt, nicht um sein Leben bangen muss.

Der Ukraine war das aber nicht genug. Ein Dorn im Auge waren der Regierung in Kiew nicht nur die vielen ukrainischen „Angehörigen“, die sich rechtzeitig aus dem Staub gemacht haben, sondern auch diejenigen, die schon vor Ausbruch des Konfliktes im Ausland verweilt haben. So sagt der Außenminister der Ukraine:

„In his comments on the suspension of consular services on Tuesday, Kuleba said it was incongruous that men subject to conscription were living abroad yet still wanted to receive state services. ‚Staying abroad does not relieve a citizen of his or her duties to the homeland,‘ he wrote on X.“

Quelle: https://www.reuters.com/world/europe/kyiv-says-passports-military-age-men-be-issued-only-ukraine-2024-04-24/

Wer sich also außerhalb seines „Heimatlandes“ befindet, befreit sich nicht von den Pflichten, die er für sein Land habe. Die Konsequenz ist, dass die Ukraine Regelungen verabschiedete, die es wehrpflichtigen Männern untersagte, im Ausland Pässe zu beantragen.

Antragsteller, die sich also im wehrpflichtigen Alter im Ausland befanden, wurde damit die Reisefreiheit durch die Verweigerung zu gültigen Ausweisdokumenten genommen. Das einzige, was diese Personengruppe an den Konsularen und Botschaften der Ukraine erhielt, waren spezielle Bescheinigungen, um ihre Rückkehr in die Ukraine zu ermöglichen. Das Außenministerium stellte klar, dass Passanträge künftig ausschließlich von staatlichen Stellen bearbeitet werden und private Agenturen hierfür nicht mehr zuständig sind. Wer hier nicht vorgesorgt hat, sitzt also ziemlich in der Falle. Diese Strategie zeigt also besonders deutlich, wie perfide Staaten in Krisensituationen die Kontrolle über Reisepässe und Mobilität nutzen können, um nationale Interessen durchzusetzen. In diesem Fall sogar, wenn sie diese Interessen über dein eigenes Leben stellen.

Jetzt wissen wir zudem, dass Europa in der weltgeschichtlichen Entwicklung nicht immer ein Ort des Friedens war und die derzeitige Ruhe von bewaffneten Konflikten in Westeuropa – zumindest historisch betrachtet – eine der längsten Perioden der jüngsten Geschichte ist. Dass sich solche Szenarien auch in Westeuropa abspielen könnten, sollte es zu militärischen oder anderweitigen Konflikten kommen, sollte zumindest in Anbetracht realer Geschehnisse in anderen Ländern – milde gesagt – in Betracht gezogen werden. Wir stellen also den ersten, wirklich gewichtigen Grund fest, warum es sich lohnt, sein Portfolio mit den richtigen „Angehörigkeiten“ zu einem Staat zu erweitern.

Einschränkungen der Reisefreiheit durch besondere Ereignisse oder einer politischen Agenda

In sogenannten autoritären Staaten und Regimen gehört es fast schon zum Tagesgeschäft, die Opposition oder unerwünschte Minderheiten zu unterdrücken. Beispiele dazu gibt es relativ viele, ob es die Uiguren in China, die Rohingya-Minderheit in Myanmar, Palästinenser in zahlreichen Staaten, die Bewohner Hongkongs, usw. sind. Die Staatsangehörigkeit wird dabei häufig zur Kontrolle, Unterdrückung oder sogar Festsetzung oder systematischen Entrechtung genutzt. Die Frage, die man sich aber anhand jüngster weltpolitischer Entwicklungen stellen muss, ist immer: Wann agiert ein Staat eigentlich autoritär?

So mag es auf den ersten Blick relativ unwahrscheinlich erscheinen, dass man in Deutschland wegen der Zugehörigkeit zu einer Minderheit, Diskriminierung erfahren wird, wie es vielleicht in den genannten Staaten ist. Aber wie sieht es eigentich aus, wenn man sich „unbequem“ oder entgegen aktueller politischer Agenden verhält? So häufen sich mittlerweile Berichte von Reisenden, denen eine Verlängerung des Passes im Ausland mit vorhandenen Visa aus Russland nicht genehmigt wird, obwohl dies klar gegen die Gesetze der BRD verstößt.

So ist das deutsche Passrecht primär darauf ausgelegt, die Identität und Staatsangehörigkeit eines Antragstellers zu bestätigen – und nicht aufgrund einer politischen Agenda (beispielsweise Russland als „Feind“ zu betrachten) zu benachteiligen. Es gibt keine generelle Vorschrift, die besagt, dass bestimmte Einreisestempel, wie etwa eben von Russland, die Passbeantragung einschränken können. Grundsätzlich dient der Reisepass als reines Identitäts- und Reisedokument und enthält keine Bewertung der Reisen, die eine Person unternommen hat. Deutsche Behörden dürfen einen Reisepass nur in klar definierten Ausnahmefällen verweigern. Dazu gehören unter anderem strafrechtliche Ermittlungen, bei denen eine Reise ins Ausland die Ermittlungen oder die Strafverfolgung behindern könnte, oder Fälle, in denen die nationale Sicherheit gefährdet ist. Darauf gehen wir aber später noch genauer ein.

Die Frage ist, ob nicht genau dies dann letztendlich das Schlupfloch darstellt, auf das sich Behörden dann berufen; so „könne“ ja eine Russland-Reise auch bedeuten, dass man sich am Kriegsgeschehen beteiligt habe oder in eines der annektierten Gebiete der Ostukraine, der Krim usw. gereist ist. Wie auch immer man diese Tendenzen auslegt, sicher ist: Es wird nicht freiheitlicher –  und es gibt vor allem wenige Argumente, die selbst in so einem Szenario gegen einen sinnvollen Zweitpass sprechen.

In diesem Zusammenhang häufen sich auch unter unseren Kunden die Berichte, dass mitunter ein Führungszeugnis für die Verlängerung eines deutschen Passes im Konsulat oder an der Botschaft verlangt wird. Auch dies könnte dazu dienen, dass man Personen, die „keine saubere Weste“ aus welchen Gründen auch immer in Deutschland haben, die Freiheit massiv einschränkt.

Wann darf der Staat es eigentlich versagen, meinen Pass auszustellen?

Gehen wir dazu konkret ins Passgesetz und schauen uns den § 7 Abs. 1 PassG einmal genauer an. Dieser besagt:

(1) Der Pass ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber

1. die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet;
2. sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;
3. einer Vorschrift des Betäubungsmittelgesetzes über die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln zuwiderhandeln will;
4. sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen oder den Vorschriften des Zoll- und Monopolrechts oder des Außenwirtschaftsrechts zuwiderhandeln oder schwerwiegende Verstöße gegen Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote oder -beschränkungen begehen will;
5. sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will;
6. sich unbefugt zum Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr verpflichten will;
7. als Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will;
8. als Wehrpflichtiger ohne die nach § 48 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b oder § 48 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland verlassen will;
9. als anerkannter Kriegsdienstverweigerer ohne die nach § 23 Absatz 4 des Zivildienstgesetzes erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für den Zivildienst die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will;
10. eine in § 89a des Strafgesetzbuchs beschriebene Handlung vornehmen wird;
11. eine in § 226a des Strafgesetzbuchs beschriebene Handlung vornehmen oder die Vornahme dieser Handlung durch Dritte veranlassen wird;
12. im Ausland eine in den §§ 174, 176, 176a, 176b, 176c, 176d oder 182 des Strafgesetzbuchs beschriebene Handlung vornehmen wird.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/BJNR105370986.html

Der § 7 Abs. 1 verweist in seinen Sätzen 10-12 auf viele Handlungen, die im StGB beschrieben werden. Zur Vollständigkeit und damit wir die Gesamtheit dieses Absatzes hier verstehen, sind diese hier auch angeführt:

§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 226a StGB: Verstümmelung weiblicher Genitalien
§§ 174, 176, 176a, 176b, 176c, 176d, 182 StGB: Sexualstrafrecht (Kindesmissbrauch und Schutz von Minderjährigen)

Der § 7 Abs. 1 des PassG enthält also einige Regelungen, die zum Schutz der Allgemeinheit und der Sicherheit aller bestehen. Einige der Regelungen werden wohl kaum ernsthaft in Frage gestellt oder grundsätzlich abgelehnt werden. Insbesondere Maßnahmen, die darauf abzielen, das Leben anderer zu schützen, terroristische Aktivitäten zu verhindern oder Kinder vor Missbrauch zu bewahren, sind zweifellos gerechtfertigt und im Interesse aller. Das eigentliche Problem liegt jedoch darin, dass die gesetzlichen Bestimmungen nicht nur auf diese essenziellen und zweifellos relevanten Aspekte beschränkt bleiben. Und hier wird es problematisch.

Das Problem beginnt dort, wo zweifellos richtige Regeln als Legitimation für zweifellos falsche Regeln gelten

Der weitreichende Interpretationsspielraum des Paragraphen erlaubt eine fast beliebige Ausweitung der Versagungsgründe, was zu einer völlig unverhältnismäßigen Einschränkung der Bewegungsfreiheit führen kann. Die bereits genannten legitimen Gründe, die Passverlängerung oder -ausstellung zu verweigern, dienen hier fast schon einem Deckmantel, unter dem man dann noch allerlei weitere Gründe für die Freiheitsbeschränkungen etabliert. Diese Regelungen könnten genutzt werden, um Personen bereits bei geringem Verdacht oder in unklaren Situationen die Passausstellung zu verweigern, wodurch das Gleichgewicht zwischen allgemeiner Sicherheit und individuellen Grundrechten gefährlich ins Wanken gerät. So bleibt beispielsweise der Satz 1 äußerst vage, wenn es um die „sonstigen erheblichen Belange“ der Bundesrepublik Deutschland geht. Dem Satz 2 genügt bereits eine „Strafverfolgung“, was im Zweifelsfall durchaus auch bedeuten kann, dass ungerechtfertigte Anschuldigungen zu einer Beschränkung der Freiheit führen können.

Besonders wild wird es aber im Zusammenhang des Satzes 4 und 5. Denn der Pass kann auch jemandem untersagt werden, der „sich seiner steuerlichen Verpflichtungen entziehen“ oder gar „sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will“. Wir erkennen also die Tragweite, mit der man unter durchaus vernünftigen Gründe völlig überzogene Gründe einen Passentzug legitimieren will. Zur Verdeutlichung: Personen, die ihren Unterhaltszahlungen nicht nachkommen oder jene, die in irgendeiner Form (unklar ist auch hier wieder der Interpretationsspielraum von „steuerlichen Verpflichtungen“) mit dem Fiskus nicht im Grünen stehen, denen kann – genauso wie Personen, die durch terroristische Akte oder Kindesmissbrauch oder der Verstümmelung anderer Menschen auffällig geworden sind – der Pass versagt werden. Richtig gelesen.

Ab wann ist also ein Staat eigentlich autoritär?

Eingangs erwähnte „autoritäre Staaten“ sind also im Umgang mit entsprechenden Einschränkungen vertraut – aber fairerweise muss man sich die Frage stellen, ab wann eigentlich ein Staat autoritär ist und was ihn eigentlich zu einem autoritären Staat macht? Auch hier könnte man natürlich Beispiele aus Ländern wie Nordkorea oder Bahrain heranziehen. Da diese Länder jedoch für die Lebenswelt der meisten Leser keine „reale Gefahr“ darstellt, können wir auch gerne wieder ein Beispiel aus der westlichen Welt heranziehen, auch hier wieder aus der jüngsten Geschichte.

Während der COVID-19-Pandemie setzte Australien beispielsweise einige der härtesten Maßnahmen weltweit um, die als drastischste Einschränkungen der persönlichen Freiheit wahrzunehmen sind. Städte wie Melbourne verbrachten fast 260 Tage im Lockdown, was einen der längsten Zeiträume weltweit darstellt. Während dieser Zeit durften Bürger ihre Häuser nur für wenige Stunden verlassen, und auch das nur unter strengen Auflagen.

Schlimmer aber noch: Darüber hinaus wurde ein derart striktes Reiseverbot verhängt, das es Australiern über fast zwei Jahre hinweg untersagte, ihr „eigenes“ Land zu verlassen. Die Bewegungsfreiheit war damit massiv eingeschränkt. Zur Verdeutlichung, was das konkret bedeuten kann: Viele Menschen sahen ihre im Ausland lebenden Verwandten in dieser Zeit nicht mehr wieder, die während dieser Zeit beispielsweise erkrankten oder verstarben. Familien waren getrennt, Elternteile sahen ihre Kinder nicht aufwachsen. Und diejenigen Australier, die im Ausland waren, blieben dort häufig gestrandet, da sich Rückkehrer nach Australien auf eigene Kosten in sehr teuren Quarantänehotels isolieren mussten – wenn es völlig überteuerte Flüge gab. Aus Australien ausreisen durften nur Personen, die nicht australische Staatsangehörige waren. Auch hier zeigt sich wieder: Diversifikation hätte diesen Umstand verhindert. Und man stellt sich die Frage: Ist dies nicht ein zutiefst autoritäres Vorgehen, wenn ein Staat sich das Recht herausnimmt, über diese Schicksale „seiner“ Angehörigen zu entscheiden? Wann ist also ein Staat autoritär? Sobald er seine Bürger wegen einer Pandemie an der Ausreise hindert? Oder vielleicht bereits, wenn er sie zu einer Abgabe zwingt, denen sie nicht zugestimmt haben?

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet“

Im Gedicht „Das Lied von der Glocke“ mahnt Friedrich Schiller mit der Zeile „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“ vor vorschnellen Entscheidungen auf lebenslange Bindungen. Ähnlich wie bei der Ehe – oder vielleicht sogar noch verfestigter – begleitet den Menschen die Angehörigkeit zu einem Staat das ganze Leben. Auch wenn wir beim Staatsangehörigkeitsrecht eher von einer Zwangsheirat ausgehen müssen, haben wir – ähnlich wie bei einer Ehe – zwar die Möglichkeit, aus diesem Vertrag auszutreten. Sinnvoller ist es aber hier eher, sich mit weiteren „Angehörigkeiten“ auszustatten. Die rechtliche Bindung zwischen einer Person zu einem Staat aufzulösen, macht jedoch auch in wenigen Fällen Sinn – aber auch hier ist dies in der Regel nur möglich, wenn eine zweite Staatsangehörigkeit vorliegt. Die deutsche Verfassung will so eine „echte“ Staatenlosigkeit vermeiden.

Wann würde also eine Aufgabe der Staatsbürgerschaft potentiell sinnvoll sein? Reißen wir dazu das Thema Steuern an: Eine weltweite Besteuerung zum Beispiel, wie sie in den USA praktiziert wird, bedeutet, dass Staatsbürger unabhängig von ihrem Wohnsitz weltweit steuerpflichtig sind. US-Bürger müssen daher auch dann Steuern in den USA zahlen, wenn sie dauerhaft im Ausland leben. Dieses System, bekannt als „citizenship-based taxation“ (CBT), unterscheidet sich von den meisten anderen Ländern, die ihre Bürger in der Regel nur bei Wohnsitz im Inland besteuern. Sämtliche Einkünfte, unabhängig davon, wo sie erzielt werden, unterliegen damit der Besteuerung im Heimatland.

In Deutschland wird eine weltweite Besteuerung nach dem Vorbild der USA, bei der Bürger unabhängig von ihrem Wohnsitz weltweit steuerpflichtig sind, bisher nicht direkt umgesetzt. Dennoch gibt es Diskussionen, insbesondere im Kontext von Steuerflucht, Vermögensbesteuerung und dem Umgang mit Hochvermögenden, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Diese Diskussionen bewegen sich meist im Rahmen von Sonderregelungen wie der Wegzugsbesteuerung, ohne dass ein umfassendes System wie das US-amerikanische „citizenship-based taxation“ ernsthaft in Betracht gezogen wurde.

Deutschland folgt dem Prinzip der Wohnsitzbesteuerung. Das bedeutet, dass Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, ihr weltweites Einkommen in Deutschland versteuern müssen. Wer hingegen dauerhaft ins Ausland zieht, verliert in der Regel seine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, es sei denn, es bestehen bestimmte Verbindungen wie inländische Einkünfte oder Unternehmensbeteiligungen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ähnliches System, wie in den USA auch in Deutschland implementiert wird, ist relativ gering, da der bürokratische Aufwand enorm wäre, wenn man alleine an die Änderungen sämtlicher Doppelbesteuerungsabkommen denken würde. Dennoch sollte dieser Aspekt nicht außer Acht gelassen werden, denn politsche Umbrüche und Agenden, auch wenn sie mitunter Jahre brauchen würden, können immer Einzug in den politischen Diskurs bekommen. Auch hier gilt: Klug ist der, der vorgesorgt hat. Oder: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Es dient auch hier wieder der eigenen Freiheit und der eigenen Sicherheit, sein Portfolio der „Angehörigkeiten“ zu einem Staat zu erweitern.

Wenn Du dich zum Thema Staatsbürgerschaften tiefergreifend informieren willst, sprich uns an. Wir haben Lösungen, die Dir nicht nur schnell, sondern auch unkompliziert zu einer zweiten Staatsbürgerschaft verhelfen. Jetzt, wo sich das Staatsangehörigkeitsrecht geöffnet hat und mehrere Staatsangehörigkeiten zu besitzen auch in Deutschland möglich ist, sollte jeder diese Chance ergreifen. Sprich uns an!

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