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Staatenlos.ch richtet sich nicht nur an Auswanderer oder jene, die es werden wollen. Stattdessen haben wir auch ein Auge auf die, die noch aus welchen Gründen auch immer vorziehen in ihren Heimatländern zu bleiben. Denn auch diese können mit dem richtigen Wissen über das heimische Steuersystem vieles gestalten.

Angesprochen haben wir auf diesem Blog etwa schon 11 Steuerstrategien zur richtigen Nutzung von Kapitalgesellschaften, die auch für diesen Artikel Relevanz haben. Schließlich sollte man in Hochsteuerländern immer über juristisch separate Personen, also Kapitalgesellschaften, agieren. Teile diesen Artikels vorweg genommen haben wir auch schon im Artikel über die Substanz-Schaffung durch Pendeln in grenznahe Nachbarstädte. So kann glaubhaft nachgewiesen werden, dass die effektive Geschäftsführung aus dem Ausland stattfindet.

Heute möchten wir diesen Punkt noch einmal etwas vertiefen. Schließlich hat seit Anfang des Jahres 2019 ein deutsches Nachbarland nun eine der niedrigsten Körperschaftssteuern in der gesamten Europäischen Union. Und es liegt grenznah genug für mindestens 2 deutsche Großstädte, deren flexible Unternehmerschicht davon Gebrauch machen mag.

Wir sprechen dabei von unserem östlichen Nachbar Polen.

 

Polen hat mit Anfang 2019 seine Körperschaftssteuer von 15% auf 9% reduziert, zumindest für die ersten 1,2 Millionen Euro Umsatz. Danach gelten weiterhin die ursprünglichen 19%.

 

Während Händler diese Grenze zwar schnell erreichen mögen, sind kleinere Dienstleister und Online-Unternehmer aber längst in massiven Steuererleichterungen lange bevor sie diese Schwelle erreichen.

Längst nicht nur die Steuern nerven aktuell jedoch deutsche Unternehmer. Auch die ständige Abmahn-Gefahr und zeitraubende Steuerprüfungen sind in Polen extrem reduziert. Das macht das Land zu einer attraktiven Wahl um sein Unternehmen umzuziehen, während man selbst in Deutschland leben bleibt.

 

Eine Polen-Firma mit deutschem Wohnsitz gründen

Mindestens 2 deutsche Großstädte, Berlin und Dresden, sind nur eine knappe Stunde oder weniger von der deutsch-polnischen Grenze entfernt, während viele ältere Online-Unternehmer durchaus noch die ländlichen Regionen Mecklenburgs, Sachsens und Brandenburgs zu schätzen wissen. Das bringt ein paar Millionen Deutsche in die Möglichkeit ihr Unternehmen jenseits der Grenze zu etablieren und ihren dortigen Geschäftssitz regelmäßig aufzusuchen.

Warum es sich für West- und Süd-Deutsche nur beschränkt eignet hat seine Gründe in den deutschen Gesetzen gegenüber Auslandsfirmen. Einerseits gibt es das Außensteuergesetz, das jedoch nur überwiegend passive Einkommensquellen betrifft. Die generelle Anti-Mißbrauchsregelung der “effektiven Geschäftsführung” trifft aber auf jeden Unternehmer zu. Demnach werden ausländische Briefkastenfirmen einer lokalen Körperschaftsbesteuerung je nach Gemeinde unterworfen, in der die effektive Kontrolle dieser Firma ausgeführt wird. Einfach eine Auslandsfirma gründen ist also möglich, bringt ohne Schaffung einer tatsächlichen Betriebsstätte im Ausland aber keine steuerlichen Vorteile bzw. ist bei Geheimhaltung strafbare Steuerhinterziehung.

Da jedoch das polnische Gesellschaftsrecht mit z.B. niedriger Stammkapitaleinlage gilt, kann so eine Gründung dennoch Vorzüge haben, etwa zur Abmahnreduzierung bei Angabe der Auslandsadresse. Laut EU-Rechtsprechung kann nämlich jedes EU-Unternehmen auch in den deutschen Handelsregister eingetragen werden. Üblich ist es hier aber eher englische oder wegen des bevorstehenden Brexit irische Limiteds als GmbH-Ersatz zu nutzen, die nur einen Euro Stammkapital erfordern.

 

Um von der deutschen Finanzverwaltung anerkannt zu werden muss eine Auslandsfirma verschiedene Faktoren erfüllen. Länder in der EU und Länder mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, müssen dabei generell weniger Auflagen erfüllen als jene außerhalb. Zwar gilt Polen mit 9% Körperschaftssteuer aus deutscher Sicht als Niedrigsteuerland, hat aber keinesfalls die notorische Reputation einer Steueroase.

 

In jedem Fall muss bei der legalen Gründung einer polnischen Firma eine Betriebsstätte in Polen aufgebaut werden. Ostdeutschen Unternehmern ist eine grenznahe Stadt angeraten um Fahrtzeiten zu verringern. Hier eignet sich etwa Stettin für Berliner.

Eine Betriebsstätte sollte mindestens ein eigener abschließbarer Raum mit exklusiv kontrollierten Zugang sein, der über Büro-Infrastruktur wie eine Telefonverbindung und Internet sowie einen Schreibtisch, Aktenschränke und Sitzgelegenheiten verfügt. Verbrauchsrechnungen für Internet und Festnetz gelten als guter Initialbeweis wie es auch wichtige Firmenakten und Verträge aufbewahrt in der Betriebsstätte tun.

Nach Möglichkeit sollte eine polnische Arbeitskraft zumindest Teilzeit angestellt werden. Hier gibt es in grenznahen Regionen sicherlich eine größere Auswahl an deutsch-sprachigen Mitarbeitern, denen man tatsächlich gewisse Aufgaben anvertrauen kann. So kann das Büro auch erreicht werden, wenn der eigentlich in Deutschland ansäßige Geschäftsführer nicht da ist. Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber betragen etwa 20% Sozialbeiträge und 18% Lohnsteuer für eine Hilfskraft. Ein Gehalt von 400€ sollte hier völlig ausreichen.

Immer weise ist es eine solche Firmenverlagerung glaubwürdig durch wirtschaftliche Interessen zu machen. Ein guter Grund kann etwa die Erschließung neuer osteuropäischer Kundenschichten zu sein. Diese dann auch mit Rechnungen belegen zu können ist optimal. Die niedrigeren Lohn- und Lohnnebenkosten für den Ausbau seines durchaus deutsch-sprachigen polnischen Teams mögen aber auch überzeugen.

Ultimativ entscheidend ist letztlich nur die Tätigkeit des Geschäftsführers. Dieser muss klar nachweisbar die Angelegenheiten der Firma aus Polen führen. Dazu muss er sich je nach Firmenzweck entsprechend auch teilweise in Polen aufhalten. Ein grenznah in Deutschland wohnender Unternehmer sollte etwa selbst realistisch Geschäftsführer sein können, wenn er die Hälfte seiner Arbeitszeit außerhalb Deutschlands in Polen verbringt. Ist er für Geschäftsreisen aller Art ohnehin außerhalb Deutschlands, aber nicht in Polen, mag dies ebenfalls funktionieren. Er sollte nur mehr aus Polen heraus arbeiten als aus Deutschland heraus. Als Nachweis dienen können Kreditkartenrechnungen, etwa beim Auftanken oder Mittagessen vor Ort.

Alternativ, und damit auch für alle anderen Deutschen, Österreicher und Schweizer interessant, muss der Geschäftsführer vor Ort in Polen leben. Damit sind natürlich auch weiter entfernte polnische Großstädte wie Breslau, Krakau oder Polen als Firmensitz denkbar. Der Geschäftsführer darf jedoch kein reiner Treuhänder sein, sondern muss tatsächlich etwas für die Firma leisten und angemessen bezahlt werden. Über entsprechende Prokura wie Zeichnungsrecht bei Bankkonten sollte er verfügen können. Das minimale Monatsgehalt sollte bei knapp Tausend Euro liegen.

 

Führt der eingetragene Geschäftsführer dann aus Polen die Firma zeigt seine Gehaltsabrechnung der deutschen Finanzverwaltung im Zweifel dann klar, dass es sich hier um eine reelle Arbeitskraft handelt, die bei einem Testanruf vielleicht auch den Hörer abnimmt und beim Informationsaustausch mit Zugriff auf das Bankkonto geführt wird. Selbst bei Verbleib der Gesellschaftsanteilen zu 100% bei einem deutschen Gesellschafter gibt es hier dann keine Probleme.

 

Dieser muss nur die Gewinnausschüttungen entsprechend mit der deutschen Abgeltungssteuer versteuern oder sich ein marktübliches Darlehen geben lassen. Die polnische Quellensteuer von 15% wird mit der deutschen Abgeltungssteuer komplett verrechnet.

Dennoch ist es aus Steueroptimierungsgründen in Deutschland schlauer die Gesellschaftsanteile über eine deutsche “Spardosen-Gmbh/UG” zu verwalten (dies geht aber nicht als Einmanngesellschaft, siehe unten). So kann ein Verkauf bei einer etwaigen Auswanderung steuersparend an eine andere EU-Holding erfolgen, die quellensteuerfrei ist. Ein entsprechendes Gehalt sollte sich aus Polen nur ausgezahlt werden, wenn dadurch nicht in Frage gestellt wird, dass die Gesellschaft aus Polen gelenkt wird.

 

Eine polnische Firma gründen und verwalten

Neben der Reduzierung der 19% Körperschaftssteuer auf 9% unter 1,2 Mio fallen 23% Umsatzsteuer in Polen an. Wie gewohnt betrifft dies im europäischen Reverse-Charge-System aber nur Privatkunden. Gewisse Dienstleistungen, etwa im wissenschaftlichen, künstlerischen oder auch Bildungsbereich unterliegen reduzierter bis keiner Umsatzsteuer. Es besteht sogar noch die Möglichkeit über Vorratsgesellschaften quartalsweise statt monatlich Umsatzsteuer zu bezahlen. Siehe dazu weiter unten.

Mit Wirkung von 2019 hat Polen zudem eine IP-Box gemäß den neuen Richtlinien der EU eingeführt. Bei einer IP-Box-Besteuerung wird Geistiges Eigentum (IP = Intellectual Property) präferiert niedrig besteuert. Nach einer EU-Reform des Konzepts  (modifiziertes Nexus-Prinzip) trifft dies jedoch nur noch allenfalls auf Software und Patente zu, nicht mehr auf Bücher oder Infoprodukte aller Art. Mit nur 5% Körperschaftssteuer besteht aber Anreiz genug zu prüfen ob man diese Sonderbesteuerung eventuell nutzen kann.

Eine polnische Kapitalgesellschaft hat mit Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (Sp. z o.o.) einen für fremde Zungen fast unaussprechlichen Namen, gleicht essentiell aber einer ganz normalen deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Stammkapital ist mit 5000 Zloty (etwa 1200€) aber wesentlich niedriger. Auf eine Einzahlung kann zudem verzichtet werden, indem es als Barverfügbarkeit beim Geschäftsführer deklariert wird.

Grundsätzlich kann jede in- und ausländische natürliche und juristische Person Gesellschafter der Sp. z o. o. werden und auch beide Funktionen in einer Person vereinbaren. Von Relevanz für mögliche Firmengründer ist jedoch, dass das polnische Gesellschaftsrecht keine Gründung durch Einmanngesellschaften erlaubt. Dies sollte bei einer möglichen Strukturierung von Polen als Tochtergesellschaft bedacht werden.

Das Bankensystem in Polen ist relativ stabil in Vergleich zu den meisten südeuropäischen Staaten. Die Bankenlandschaft ist vielfältig und bietet modernen Service zu attraktiven Gebühren. Nicht ohne Grund ist Polen zunehmend auch ein beliebter Bankenplatz für Auslandsfirmen aller Art. Trotz der nationalen Währung Zloty sind zusätzliche Euro-Accounts fast überall Standard. Staatenlos.ch verfügt hier über einen Banking Introducer, der entsprechende Möglichkeiten auf Anfrage vermitteln kann.

Folgende Banken werden von unserem Partner in Polen empfohlen. Generell ist dazu ein Besuch von einem bis mehreren Tagen vor Ort nötig. Lediglich ein Konto bei der französischen Großbank BNP Paribas lässt sich remote eröffnen.

  • Alior Bank – Eröffnung am selben Tag
  • Millennium – Eröffnung am selben Tag
  • BNP Paribas – Remote-Eröffnung möglich
  • PEKAO – Eröffnung am selben Tag
  • BZWBK – Eröffnung am selben Tag
  • BOŚ – Eröffnung in 2-3 Tagen
  • BPS Bank – Eröffnung in 3-4 Tagen
  • Citibank – erneuter Besuch nach Eintragung der Firma im Register
  • Credit Agricole – Eröffnung in 5 Tagen
  • BGK Bank – Eröffnung in 5 Tagen
  • GETIN BANK – Eröffnung in 5 Tagen
  • Raiffeisen – Eröffnung in 5 Tagen
  • ING Bank – Interview und Lebenslauf nötig, Eröffnung am selben Tag
  • mBank – Interview und Lebenslauf nötig, Eröffnung am selben Tag

Auch eine Reihe ausländischer Banken, etwa auch in Liechtenstein und der Schweiz, kann für eine Geschäftskonteneröffnung für eine polnische Kapitalgesellschaft vermittelt werden. Dies geht in vielen Fällen ebenfalls remote.

Grundsätzlich muss man sich wie in jeder Jurisdiktion entscheiden, ob man eine Firma neu gründen möchte oder eine Vorratsgesellschaft kauft. Eine Vorratsgesellschaft ist eine bereits existierende Firma, bei der nur die Gesellschafteranteile an den neuen Eigentümer veräußert werden. Eine Änderung der Firmenstatuten ist dann nötig um den Namen und die Satzung der Firma anzupassen. Vorteil ist vor allem die schon bestehende Umsatzsteuernummer, die in Polen sonst 1-2 Monate Beantragungszeit dauern kann.

In Polen hat man momentan noch die Möglichkeit durch eine Vorratsgesellschaft an die Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuererklärungen zu kommen. Dies wurde 2017 auf monatlich geändert für neue Unternehmen. Quartalsweise ist generell vorzuziehen, da es einen Haufen Zeit erspart und den Vorsteuerabzug erleichtert. Da Vorratsgesellschaften hier ein knappes Gut sind, sind sie aber entsprechend teurer.

Eine Eröffnung aus der Ferne ist möglich, bedeutet aber einen kleineren Aufpreis. Besser ist es auch wegen der Bank-Eröffnung kurz ins Land zu kommen. Sonst muss entweder eine polnische Botschaft zur Zeichnung der Gründungsunterlagen aufgesucht werden oder dies bei einem Notar mit anschließender Apostillierung für Polen getan werden.

Alle Vorratsgesellschaften verfügen über:

  • Notarielle Gründungsurkunde,
  • KRS (National Court Register) Registrierung,
  • REGON (Central Statistical Office) Registrierung,
  • NIP (Steuernummer),
  • PL-VAT Registrierung,
  • EU-VAT Registrierung
  • Virtuelles Office mit mehreren Adressen an verschiedenen Orten in Polen

 

Genauso gut kann man aber eine neue polnische Gesellschaft gründen. Die Gründung ist dabei in wenigen Tagen erledigt. Ist ein schneller Einsatz erforderlich, sollte aber eine Vorratsgesellschaft vorgezogen werden, da sich die VAT-Beantragung in Polen bis zu 2 Monaten hinziehen kann. Dafür lässt sich eine neu gegründete Gesellschaft leichter an die Bedürfnisse des Gründers anpassen, etwa was die Satzung und den Namen der Gesellschaft angeht. Das geht auch bei einer Vorratsgesellschaft, verursacht aber zusätzlichen Aufwand und Kosten.

Meine Partnerkanzlei vor Ort in Polen ist ein zuverlässiger Partner auch über die Gründung und Verwaltung von polnischen Kapitalgesellschaften hinaus. Selbstverständlich werden alle üblichen Dienstleistungen wie Buchhaltung, Steuerberatung und Co. voll erfüllt.

 

Darüber hinaus bieten meine Kontakte jedoch auch Hilfe bei der Bürobeschaffung oder Suche nach geeignetem Personal, vor allem im Raum Warschau. Das macht sie zu einer idealen Wahl auch für andere als grenznahe Unternehmer, die die neuen Vorteile Polens für sich nutzen wollen.

 

Polen ist mit seinen neuen 9% Körperschaftssteuer ohne Zweifel eines der mittlerweile attraktivsten Länder in der EU. Sein Oppositionskurs innerhalb der EU sollte kritisch beäugt werden, lässt Polen aber auch vergleichsweise weniger streng in der Anwendung von Vorschriften wie der DSGVO sein. Über Abmahnungen etwa muss man sich hier generell keine Sorge machen.

Zusammen mit den Visegrad-Staaten Tschechien und Ungarn, die ebenfalls ein attraktives Steuersystem bieten (9% ebenfalls in Ungarn), werden in 2019 sicherlich viele Unternehmer die Vorteile unserer Nachbarländer zu nutzen wissen. Polen ist dabei insbesondere für Ostdeutsche, die einen deutschen Wohnsitz behalten wollen, eine optimale Wahl. Während 9% Körperschaftssteuer nicht perfekt sind, so sparen sie doch über 20% verglichen zu den meisten deutschen Gesellschaften. Von der gewonnenen Zeit im wesentlich bürokatieärmeren Polen ganz zu sprechen.

Bis 1,2 Millionen € Umsatz ist es eine lange Zeit mit 9% Körperschaftssteuer. Bei leicht niedrigeren Gründungs- und Verwaltungskosten einer Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością verglichen mit einer deutschen GmbH starten selbst bei angeschlagenen Zusatzkosten von 20.000€ im Jahr (rechtssichere Substanz mit Geschäftsführer vor Ort) die Steuervorteile ab 100.000€ Vorsteuergewinn. Für grenznah Wohnende, die selbst die Geschäftsführung übernehmen können, kann es sich schon wesentlich eher lohnen. Hier sollte man einfach kalkulieren.

Falls Du Unterstützung bei der Gründung und Verwaltung einer polnischen Kapitalgesellschaft brauchst, dann lass es mich einfach wissen. Meine örtlichen Partner unterstützen Dich kompetent und zuverlässig dabei die neuen Chancen Polens zu nutzen!

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