Wir leben in spannenden Zeiten. Nie da gewesene Freiheitseinschränkungen in vielen Staaten der Welt im physischen Leben werden auch immer weiter auf das virtuelle Leben ausgeweitet. Allein anders zu denken erfordert in diesen Zeiten Mut. Seine Meinung gar offen zu vertreten ist mittlerweile ein möglicher Weg ins Irrenhaus. Ab einer gewissen persönlichen Reichweite kann man sich freuen ausgewandert zu sein. Aber selbst das schützt nicht vor Neidern und Hater, wie Staatenlos.ch schon mehrfach erfahren musste.
Doch zum Glück bietet moderne Technologie auch die Möglichkeit sich zu schützen. Zum Glück bieten unternehmerische Kreativität, technologische Finesse und die Strategie der Flaggentheorie noch Auswege seinen Freiheitsgrad hochzuhalten. Eine Möglichkeit als einsamer Fels in der Brandung nicht unterzugehen – wo sonst Bankkonten gekündigt, Webseiten abgeschaltet und die Lebensgrundlage entzogen wird.
All das erleben leider immer mehr Menschen. Sie werden oft ausgelacht und stigmatisiert von jenen, die immer noch denken, dass sie im besten Deutschland aller Zeiten leben. Die strammen Schrittes mit unbedingten Gehorsam auf den Weg in die Meinungsdiktatur marschieren. Und sich noch wundern werden, wenn sie wie Lemminge von der Klippe fallen. Aber dann wird es bereits zu spät sein.
Aber wir wollen in diesem Artikel nicht klagen, sondern Lösungen bereitstellen. Staatenlos.ch ist seit 5 Jahren die Anlaufstelle für Menschen im deutsch-sprachigen Raum, die über Freiheit nicht nur reden, sondern sie erleben wollen. Die dank cleverer Gesetzesarbitrage mithilfe der Flaggentheorie ihren Lebensstil an die Zeichen der Zeit anpassen. Die selbst in Zeiten von 70%-Gesamtbesteuerung nicht aufgeben und sich gegen den fortgesetzten Raub an ihrer Produktivität zu wehren wissen. Und die selbst im Angesicht von immer totalitäreren Maßnahmen nicht klein beigeben.
Dieser Artikel ist als kleiner Guide für all jene gedacht, die noch nicht aufgegeben haben. Die weiter an die Meinungsfreiheit glauben, egal wie richtig sie mit ihrer Meinung liegen. Die sich nicht vor politischer Korrektheit, Massenhysterie und behördlicher Einschüchterung in die Passivität treiben lassen. Die wissen, dass sie Logik und Verstand auf ihrer Seite haben. Auch wenn es dauern wird bis sie Recht behalten werden.
Webseiten-Betreiber brauchen dafür vor allem 3 Flaggen der Flaggentheorie. Wenn sie diese richtig setzen, dann kann ihnen keiner so schnell etwas anhaben
- die richtigen Rechtsformen um eine Webseite (anonym) zu betreiben
- eine Server- und Domain-Infrastruktur, die nicht so schnell gesperrt werden kann
- eine Möglichkeit weiterhin Geld von Unterstützern/Kunden zu empfangen
Viertens leben sie optimalerweise natürlich in Ländern, die sie nicht „abholen kommen“ bzw sind am besten Perpetual Traveler. Das ist zumindest dann ratsam, wenn man sich noch traut persönlich aufzutreten. Hier haben wir als Deutsch-Sprachige immerhin den Vorteil, dass sich allenfalls Deutschland, Österreich und die Schweiz für uns interessieren.
In der thailändischen Militärdiktatur, dem monarchistischen Dubai oder der autoritären Demokratie Russlands lebt es sich als Regierungskritiker ganz angenehm – sofern man sich nicht gegen die Herrscher vor Ort auflehnt. Aber wozu auch wenn man (fast) steuerfrei leben und sein Geschäft ohne Schikanen führen kann?
Auf die Wohnsitz-Flaggen wollen wir in diesem Artikel deshalb nicht eingehen. Aber ein Artikel zu den besten und schlechtesten, sprich freiesten und totalitärsten Staaten dieses Planeten in der gegenwärtigen Situation, ist bereits in Arbeit.
Richtige Rechtsformen um eine Webseite (anonym) zu betreiben
Vor wenigen Jahren noch war es ein leichtes seine steuer-und buchhaltungsfreie anonyme Briefkastenfirma zu gründen. Leider ist dies zunehmend schwieriger geworden in Angesicht zahlreicher globaler Regulierungen in den letzten Jahren. Dennoch gibt es weiterhin attraktive Rechtsformen, die schnell und günstig umsetzbar sind. Für Deutsch-sprachige Seitenbetreiber empfiehlt sich dabei vor allem eine Stiftungs-Limited in England, eine Limited Liability Company in den Vereinigten Staaten (speziell New Mexico oder am besten eine Kombination dieser beiden Rechtsformen.
Sowohl in den USA als auch UK kann Staatenlos.ch für Dich direkt Firmen gründen. Dein “Privacy Shield” ist dabei im Regelfall in bereits 1 Werktag gegründet. Beide Staaten verlangen für die Firmengründung keine KYC von den Auftraggebern. Und was ich von Staaten und ihren freiheitseinschränkenden Maßnahmen halte weißt Du ja sicherlich.
Die “Stiftungs-Limited” heißt eigentlich Limited by Guarantee. Im Kontrast zur gängigen Limited by Shares hat eine Ltd by guarantee aber keine Gesellschafter, sondern einen “Guarantor”. Deshalb hat sich auch der Begriff “Stiftungs-Limited” eingebürgert, da es sich um eine Mischform aus Stiftung und Unternehmen handelt. Familienstiftungen im eigentlichen Sinne gibt es dabei eigentlich gar nicht im britischen Rechtsraum des Common Law. Insofern kann man auch nicht von einer Stiftung im eigentlichen Sinne sprechen, was sich auch in der Nutzung widerspiegelt. In Großbritannien sind vor allem Nonprofit-Unternehmen als Ltd by Guarantee firmiert. Die Stiftungs-Limited gleicht damit eher einen Verein aus dem deutsch-sprachigen Rechtsraum. Genau wie dieser gehört sich die Stiftungs-Limited selbst.
Im Gegensatz zu einem Verein hat sie aber merkliche Vorteile. Die Gründung erfolgt deutlich schneller (oft weniger als 1 Tag statt 6 Wochen), erfordert keine zusätzlichen Mitglieder außer dem Gründer selbst (statt 3-7 Mitglieder) und ist wesentlich günstiger. Nutzt man sie nicht für den Geschäftsbetrieb, sondern verwendet sie als reine Domain- oder Firmenholding, so müssen nur sogenannte “Dormant Accounts” in den UK eingereicht werden, quasi eine Nullsteuererklärung. Das können wir sehr günstig übernehmen.
Keine Frage – Vereine sind eine gute Sache. Aber sie sind eben ein deutsch-sprachiges Konzept und damit relativ angreifbar von den entsprechenden Regierungen. Die Rechtstradition des natürlich gewachsenen Common Law hat historisch eine wesentlich höhere Achtung der Meinungsfreiheit – vor allem wenn jene in einer fremden Sprache geäußert wird. Und spätestens seit Brexit kann man sich sicher sein dass man sich auch vor dem europäischen Superstaat nicht fürchtet.
Jede Limited by Guarantee braucht einen Geschäftsführer. Leider sind Firmen mittlerweile im Vereinigten Königreich als Direktoren untersagt. Es muss zwingend eine natürliche Person eingetragen werden. Dies können aber natürlich auch Treuhänder sein, die an deiner Stelle im Register stehen. Du hast trotzdem alle Vollmachten und eine bereits unterschriebene Rücktrittserklärung von ihnen vorliegen, die Du im Zweifelsfall nur noch gegenzeichnen musst. Dies lässt sich bereits für wenige Hundert Euro bewerkstelligen.
Die Stiftungs-Limited hat übrigens keinen verpflichtenden Rechtsformzusatz. Das heißt, man kann sie auch dazu nutzen andere Rechtsformen oder Privatpersonen legal vorzutäuschen indem man die Firma einfach “Max Mustermann” oder “Muster GmbH” nennt. Kombiniert mit einem deutschen Virtual Office erweckt man dann schnell den Anschein einer GmbH – zumindest wenn der Kunde nicht ins Handelsregister schaut. Hier gibt es durchaus einige kreative Anwendungsmöglichkeiten, etwa wenn man die Stiftungs-Limited als Direktor einer US LLC einsetzt, dabei aber mit entsprechenden Namen eine natürliche Person vortäuscht.
Die Limited by guarantee ist ebenso beliebt bei Scheinselbstständigkeit oder für Schuldner. Weil einem die Firma nicht gehört, kann man sie trotz Privatinsolvenz nutzen und ein Gehalt beziehen. Oder eben einen einzigen Auftraggeber abrechnen ohne dass man scheinselbstständig wird. Die Anwendungsmöglichkeiten im Detail wurden bereits in einem älteren Artikel von mir erklärt.
US-LLCs wurden bereits an verschiedenen Stellen lang und breit erklärt. Auch eine normale Verwendung bietet in diesem hier besprochenen Kontext guten Schutz. Fehlender Informationsaustausch von Geschäftskonten, durch das First Amendment verankerte Meinungsfreiheit und einen Register, wo der Firmeninhaber nicht auftauchen muss, bieten ideale Voraussetzungen. Allerdings muss zur Verwendung tatsächlicher Geschäftskonten immer ein Manager im Register eingetragen sein um jene aufzumachen. Zwar kann man nach erfolgter Eröffnung diesen per Amemdment wieder austragen, dieses Änderungsdokument wird jedoch ebenfalls im Register hochgeladen. Dieses Dokument ist zwar nicht durchsuchbar und wird von Suchmaschinen nicht indexiert, zeigt aber die erwünschte Änderung des Managers klar an. Totale Anonymität lässt sich im US-Register also nicht herstellen wenn man vor Ort ein Geschäftskonto haben möchte.
Natürlich kann man die LLC aber mit dezentralen Zahlungsmöglichkeiten nutzen, die ich weiter unten in diesem Artikel bespreche. Hier lohnt es sich dann gleich zB in New Mexico zu gründen. New Mexico ist der einzige Bundesstaat in den USA, wo LLCs langfristig keinen Annual Report einreichen müssen. Der Annual Report hat nichts mit Buchhaltung zu tun, sondern dient dazu wesentliche Informationen wie Namen der Manager und Member und Firmenadresse zu bestätigen. Dabei tauchen irgendwann dann aber unweigerlich Namen im Register auf, wenn man keine Treuhänder bestellt. In Wyoming lassen sich die Manager etwa nur für 2 Jahre verbergen. In Florida muss spätestens nach 1 Jahr ein Manager im Register erscheinen. Nur in New Mexico ist eine Eintragung bei Gründung nicht nötig und entfällt dank fehlenden Annual Report dann auch dauerhaft. Damit lässt sich dann zwar die Existenz der Firma verifizieren, aber nicht seine Geschäftsführer oder Inhaber. Diese müssen natürlich intern angegeben werden, tauchen öffentlich aber nirgendswo auf.
Selbstverständlich gibt es ein nahezu unerschöpfliches Reservoir aus weiteren Jurisdiktionen und Rechtsformen, die für den hier diskutierten Zweck sinnvoll sein könnten. Je mehr Schutz man sich wünscht, desto tiefer sollte man strukturieren. Mit Rechtsformen wie Trusts, Familienstiftungen, Genossenschaften, Vereinen, Limiteds by Guarantee, Offshore-Firmen und viel mehr lassen sich so einige Ebenen füllen und Querverbindungen schaffen.
Dabei sollte man aber natürlich nicht die Kosten aus den Augen verlieren. Bei allem Spaß den die Offshore-Welt bereiten kann reicht meist ein sauber gestaltetes Konstrukt einer einzigen Rechtsform völlig aus.
Zu erwähnen sind hier etwa noch Nevis LLCs, die ich mittlerweile ebenfalls direkt gründen kann. Nevis, eine kleine Karibikinsel, zusammen mit der für Staatsbürgerschafts-Verkäufe berühmten Schwesterinsel St Kitts, bilden eine der notorischsten Offshore-Jurisdiktionen weltweit. Auch der unten vorgestellte Domain Privacy Anbieter Njal.la hat sich dort niedergelassen. Grund sind die extrem ausgefeilten Gesetze für den Vermögens- und Klageschutz. Damit eine Klage überhaupt möglich ist müssen etwa 100.000 Nevis-Dollar beim lokalen Gericht in bar hinterlegt werden. Selbstverständlich gibt es auch keinen öffentlichen Handelsregister. Weitere Infos zu Nevis gibt es hier.
Auch andere Jurisdiktionen haben sich einiges einfallen lassen. Die Seychellen punkten etwa mit einer Protected Cell Company, die es in ähnlicher Form in einigen US-Bundesstaaten als Series LLC gibt. Dabei geht es um ein einziges Unternehmen, das jedoch eine Zellenstruktur für den Besitz von Vermögensgegenständen aufweist. Dies könnte zB auch eine Domain oder ein Server sein. Jede dieser Zellen muss einzeln verklagt werden um den in ihr enthaltenen Vermögensgegenstand zu offenbaren. Ein fast aussichtsloses Unterfangen – und eine Sache für einen anderen Artikel.
Server- und Domain-Infrastruktur, die nicht so schnell gesperrt werden
Um sich bezüglich Server und Domains zu schützen ist eine Kombination aus den richtigen Dienstleistern in den richtigen Ländern nötig. Die besten Datenschutzgesetze gekoppelt mit den höchsten Standards an Meinungsfreiheit haben dabei generell die nordischen Länder. Vor allem Schweden und Island stechen hier heraus. Übrigens beides auch einige der wenigen Länder, die die Corona-Lage ohne totalitäre Staatsgewalt unter Kontrolle gebracht haben.
In Schweden ist vor allem der Anbieter Njal.la für Server und Domains zu empfehlen. Njalla betreibt seine Dienstleistungen über eine Nevis LLC (siehe oben) und hat eigene Datenzentren in Schweden. Njal.la ist kein Domain-Registrar, sondern eine zwischengeschaltete Partei, quasi wie ein Treuhänder, die die Domains in deinem Auftrag besitzt. Die Rechte aus der Domain gehen aber auf dich über und Du kannst sie auch jederzeit übertragen. Njal.la hat sich über die Jahre einen exzellenten Ruf erworben.
Natürlich ist das nicht so billig wie typische Hostingpakete bei deutschen Anbietern. 15€ im Monat für den “Einstiegs”-Server sind für optimale Privacy aber sicherlich nicht zu viel verlangt. Domains fangen pro Jahr bei der gleichen Summe an. Selbstverständlich kann man bei Njal.la die Server- und Domain-Kosten mit verschiedenen Krypto-Währungen bezahlen. Neben Bitcoin sind das auch praktisch komplett anonyme wie Dash, Monero oder ZCash. Njal.la ist allerdings nicht unbedingt einsteiger-freundlich.
Ähnlich wie bei Nja.la ist die beste Domain-Sicherheit bei jenen kleiner Inselstaaten rund um die Welt gegeben. Nicht verwunderlich sind .to von Tango, .tv von Tuvalu oder .vu von Vanuatu gerade bei Streaming-Anbietern und Filesharern beliebt. Aber auch .io (Britisches Übersee-Territorium im Indischen Ozean) oder .is (Island) erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Grundsätzlich können auch größere Länder Sinn machen, sofern man eine regimeähnliche Meinung vertritt. Russland-Kritiker sind mit einer US-Domain, USA-Kritiker mit einer RU-Domain gut aufgehoben.
Nja.la hat sich übrigens für Laos entschieden – aber wohl vor allem aus Gründen der Wortspielerei. Im Endeffekt ist es höchst selten das eine Domain an sich abgeschaltet wird, selbst wenn es eine typische wie .com, .net, info.org oder selbst .de ist. Beim Hosting muss man da wesentlich mehr aufpassen.
Whistleblower aus aller Welt hosten mit guten Grund in Island. Selbst die NSA hat ihre Schwierigkeiten isländische Server zu knacken. Einer der ältesten Anbieter dort ist OrangeWebsite.com, die auch recht einsteigerfreundlich sind. Einsteiger-Pakete fangen hier bereits ab 3.40€ im Monat an und können auch mit Bitcoin beglichen werden. Außerdem tut man etwas für die Umwelt: alle Server werden aus erneuerbarer Energie (Geothermie) betrieben.
Wie bei Njal.la reicht bei OrangeWebsite eine Email aus um sich anzumelden. Weitere Daten sind nicht zwingend benötigt. Selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass der Hoster nach Gerichtsurteil gezwungen ist den Domain- oder Serverinhaber zu offenbaren, gibt es allenfalls die (hoffentlich) nicht identifizierbare Email-Adresse wenn man in Krypto bezahlt hat. Natürlich klappt das aber nur, wenn keine weiteren Rückschlüsse auf den Inhaber möglich sind. Ist dessen Adresse und Name irgendwie doch ersichtlich, so kann es dennoch Abmahnungen hageln und eine Durchgriffshaftung erfolgen.
Um sich wirklich gut zu schützen muss man natürlich etwas mehr Geld in die Hand nehmen. Je nach Besucherzahl und Ansprüchen empfiehlt sich ein Virtual Private Server ab 30€ oder ein eigener Server ab 249€ im Monat. Gekoppelt mit dem dDos-Protection Paket für 99€ im Monat wird so schnell deine Webseite nicht mehr abgeschaltet sein.
DDos steht für Distributed Denial of Service Attack und besteht quasi darin deine Webseite mit bösartigen Datenverkehr zu überlasten. Viele Standard-Hosting-Anbieter sind darauf nicht eingestellt und nehmen deine Webseite deshalb direkt vom Netz da sonst eventuell ihr ganzes Netzwerk zusammen bricht. Wenn Du bei deinem jetzigen Hosting-Anbieter bleiben willst, ist empfohlen zumindest Cloudflare dazu zu bestellen. Das geht für 10-20€ im Monat und garantiert nicht nur einen merklichen Performance-Gewinn, sondern auch einen für normale Webseiten ausreichenden DDos-Schutz.
Performance ist natürlich immer so eine Sache, die man nicht aus den Augen verlieren sollte. Island ist etwa strategisch zwischen Nordamerika und Nordeuropa gelegen und bietet deshalb in beiden Weltregionen gute Geschwindigkeiten. Staatenlos selbst hostet die Webseite aber aktuell nicht in Island. Die Server stehen in Holland, dem ebenfalls ein hohes Maß an Meinungsfreiheit und gute Datenschutzgesetze bescheinigt werden kann. Anbieter ist der US-Dienstleister Siteground.com, da es mir auch kaum um Anonymität geht. Mir ist vor allem der Top-Support wichtig, falls ich als relativer Laie mal Probleme mit meinen Webseiten habe. Und gute Preise bei Top-Equipment. Falls keine absolute Privacy nötig ist kann ich Siteground deshalb nach 5 Jahren als zufriedener Kunde sehr weiterempfehlen.
Möglichkeiten weiterhin Geld von Unterstützern/Kunden zu empfangen
Wenn wir unsere anonyme Webseite mit einer vermögensschutz-optimierten anonymen Firmenstruktur endlich betreiben können stellt sich jedoch immer noch die Frage der Zahlungsabwicklung. Wie können wir weiter Geld verdienen? Viele Banken sind schließlich bekannt dafür schnell zu sein Konten zu schließen wenn Politik und Bürokratie dies anordnen.
Grundsätzlich kann man sich davor erst einmal schützen, indem man im Sinne der Flaggentheorie in einem anderen Land Bankkonten nutzt als wo man selbst oder die Zielgruppe seiner Webseite wohnt. Zwar ist es sicherlich praktisch wenn deutsche Kunden auf eine deutsche IBAN zahlen können, aber eben auch gefährlich bezüglich Pfändbarkeit. Hier sollte man sich auch keine Illusionen machen das ein Nachbarland hilft. Die EU-Pfändungsrichtlinie wurde von allen Staaten außer England und Dänemark unterzeichnet und gibt mit EU-FATCA fast lückenlos Einsicht auf alle Konten im EU-Raum.
Offshore-Banken wie die EuroPacific-Bank mögen für gewisse Zwecke zwar eine Lösung sein, Überweisungsgebühren im hohen zweistelligen Bereich machen viele typische Einnahmequellen aber wenig interessant. Außerdem gibt es berechtigte Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser Bank um die tatsächliche Sicherheit des Geldes. Das Damoklesschwert einer Schließung von seiten der Regulatoren hängt seit langem über der EurPacific Bank.
Solange es geht, ist man mit Online-Banken wie Transferwise Borderless zwar sicher gut aufgestellt, aber eben nur solange oder wenn es überhaupt geht. Schließlich müssen wir die Kontenthematik auch in Kombination mit den Rechtsstrukturen sehen, die wir bereits besprochen haben. Und komplett anonyme Firmen sind zwar möglich, werden aber kaum noch irgendwo auf der Welt Geschäftskonten eröffnen können. Hier lohnt es sich also sich nach Alternativen zu Banken umzusehen.
Vielen kommen hier natürlich Krypto-Währungen in den Sinn, was auch grundsätzlich zu empfehlen ist. Aber natürlich ist das stark von der angesprochenen Zielgruppe abhängig. Wir bei Staatenlos.ch bieten seit 5 Jahren die Zahlung in Bitcoin oder anderen gängigen Altcoins für Beratungen, Firmengründungen und Produkte aller Art an. Und auch wenn viele Staatenlos-Leser damit etwas anfangen können liegen die in Krypto abgewickelten Zahlungen insgesamt bei unter 10% der Einkünfte.
An dieser Stelle ist kein Platz um Krypto-Währungen zu erklären. Bitcoin, die bekannteste Krypto-Währung, hat aber etwa Schwächen bei der Anonymität. Alternativen wie Dash, Monero oder zCash sind hier stärker unterwegs. Aktuell spekuliere ich an den Krypto-Börsen auf ARRR (Piratechain), die in meinen Augen die besten Privacy Features in sich vereint, aber natürlich noch komplett unbekannt ist. Auch viele weitere Krypto-Währungen werben mit Anonymität, bieten dabei aber oft hohe Scam-Gefahr.
Auch von sogenannten Bitcoin-”Mixern” sollte man sich eher fernhalten, selbst wenn sie die “gewaschenen” Coins tatsächlich auszahlen. Die Blockchain-Forensik vieler Regierungen ist weit vorangeschritten und kann mittlerweile auch solche Verschleierungsmethoden leicht aufdecken. Wenn man mit Bitcoin etwa seine Server bezahlt, sollte man dies von einem neuen Wallet tun, das keinerlei Rückschlüsse auf sich selbst zulässt, auf keinen Fall von einer Börse, wo man mit persönlichen Daten verifiziert ist
An sich kann man sein Unternehmen also bereits rein auf Bitcoin-Basis führen. Auch Bitcoin-Debitkarten gibt es immer noch – und zwar bei reichlich verschiedenen Anbietern. Bekannt sind etwa Wirexapp.com, Crypterium.com oder Cashaa.com, die zudem auch IBAN-Privat- und Geschäftskonten für viele Jurisidiktionen aufmachen. Besser sind aber sicherlich solche Anbieter, bei denen Du die volle Kontrolle über die Private Keys der Krypto-Währungen behältst, also kein “Counterparty Risk” eines Hacks des Anbieters, Pfändung, Enteignung oder ähnliches hast. Hier gibt es etwa Plutus oder Monolith.
Ich empfehle vor allem Monolith, auch wenn es einen EU/EEA-Wohnsitz für die Nutzung der Visa-Karte erfordert. Da generell eine Passkopie zur Verifizierung ausreicht, kommt man in der Regel aber auch als EU-Bürger durch, sofern man die Karte an eine EU-Postadresse versenden lässt. Notfalls akzeptieren die meisten Krypto-Dienste auch Kontenauszüge als Wohnsitznachweis, wo wahrscheinlich ohnehin noch eine alte EU-Adresse eingetragen ist.
Monolith integriert sich mit dezentralen Krypto-Börsen und unterstützt StableCoins wie DAI auf seiner Visakarte. Eine der großen Kritiken an Bitcoin ist seine immer noch hohe Volatilität. Die dezentralen Vorteile von Bitcoin mit der Wertstabilität des USD (der gerade von der Corona-Krise in den nächsten Monaten ungemein profitieren und aufwerten wird) sind in solchen StableCoins vereint. Ich selbst halte seit Monaten nur noch gerade solche Summen auf meinen Konten wie ich für die Bedienung von Kreditkarten brauche.
Wenn ich Liquidität haben möchte, sind Stablecoins wie DAI die perfekte Lösung. Diese sind überhaupt nicht volatil, aber eben auch von keinem Staat der Welt zu pfänden oder enteignen. Was in den nächsten Monaten durchaus in vielen Ländern der Welt auf normalen Konten passieren dürfte. Bei Monolith sind auch DAI, ETH oder andere mögliche Währungen nicht im Besitz des Anbieters, sondern deine, weil nur Du Zugang zu dem Private Key hast.
Auch wenn der Spekulanten-Boom seit 2 Jahren vorbei ist – in der Zwischenzeit hat sich das Kryto-Ökosystem gehörig weiterentwickelt. Und gerade jetzt – mit einer nie da gewesenen Wirtschaftsdepression in Aussicht und immer totalitäreren Regierungen am Ruder – ist der ideale Zeitpunkt tiefer in Krypto-Währungen einzutauchen und die Vorteile mitzunehmen. Für den Kunden problemlos mit Intarium abrechnen, eigene Rechnungen mit Lamiun in Bitcoin zahlen, Liquidität in Stablecoins wie DAI halten (oder auf nicht unwahrscheinliche Kurssteigerung von Bitcoin etc spekulieren) und mit der Monolith-Visakarte ausgeben. Oder eben doch noch mit gewissen Fiat-Anteilen kombinieren. Das bleibt ganz Dir überlassen.
So bist Du jedenfalls in der Lage komplett frei von Staatseinwirkung dein Geschäft zu führen, angenehm zu leben und auch mit kritischen Meinungen keine Angst vor der Existenzvernichtung haben zu müssen. Und auch wenn sich viele Sachen fremd und neu anhören, hast Du die grundsätzliche Expertise dafür in nur wenigen Stunden Aufwand aufgebaut.
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