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Seit den Anfängen von Staatenlos.ch Mitte 2015 habe ich in 3 Jahren über 800 Beratungen gegeben. Teilweise führe ich über 30 Gespräche pro Woche. Mittlerweile unterstützt mich ein Team von eigens ausgebildeten und überprüften Beratern um den Klienten-Ansturm Herr zu werden.

Beratungen mit mir selbst sind nur noch nach Kauf (und optimal Durcharbeiten) des Staatenlos-Freiheits-Pakets möglich, dass meine beiden Bücher “Weil Dein Leben Dir gehört: Auswandern in 50 steuerfreie Nationen” und “Weil Dein Geld Dir gehört: mit Offshore-Banking sicher durch die Krise” sowie meinen 10-stündigen Video-Kurs enthält.

Das Staatenlos-Freiheits-Paket gibt es ermäßigt für 333€ (statt über 500€ im Einzelkauf) und berechtigt den Zugang zur Beratung mit Christoph. Beratungen mit meinen Team-Mitgliedern Christian und Richard sind weiterhin auch ohne vorige Qualifizierung durch den Kauf des Paketes möglich. Beide haben schon erfolgreich Dutzende Beratungen geführt und sind bestens qualifiziert auch Dir kompetent weiterzuhelfen.

Mein Anliegen mit Staatenlos.ch ist es vor allem auch kleinen, frisch gestarteten und jungen Selbstständigen und Unternehmern die Lösungen aufzuzeigen, die ihnen ihre Steuerverbrater nicht geben können. Schließlich agiert Staatenlos.ch vor allem aus ethischen Zwecken. Deshalb widerstrebt es mir den Preis weiter in die Höhe zu treiben um damit die Nachfrage zu regeln.

 

Dennoch ist eine Begrenzung des eigenen Beratungs-Volumens dringend geboten, um einerseits den Bestandsklienten besseren und vor allem zeitnaheren Service bieten zu können, andererseits aber mehr Zeit in den Ausbau von Staatenlos.ch zu stecken. Denn weitere wertvolle, nicht publizierte Inhalte gibt es trotz bereits über 200 bestehenden Blog-Artikeln genug.

 

Im heutigen Artikel möchte ich Dir einen Überblick über 3 Jahre-Beratungs-Arbeit geben. Ich werde 20 häufig auftretende Gesprächssituationen schildern und analysieren. Dabei beziehe ich mich auf tatsächliche Fallbeispiele. Die Ausgangsländer und Lösungen sind aber so variiert, dass sie keinen Rückschluss auf die Person zulassen.

Vielen Staatenlos-Lesern ist unklar, wie solch eine Beratung abläuft. Viele vermissen auch eine praktische Verknüpfung der zahlreichen angesprochenen Themen auf Staatenlos.ch. Dieser Artikel arbeitet etliche auf diesem Blog publizierte Artikel entsprechend verlinkt auf. Er soll Dir Dir zeigen, was alles möglich – und nicht möglich ist. Sodass auch Du vielleicht Lust hast ein freieres Leben – ob mit oder ohne Staatenlos-Beratung zu führen.

 

Wie läuft eine Staatenlos-Beratung ab?

Staatenlos bietet keine herkömmliche regulierte Steuerberatung oder gar Buchhaltung an (die im Endeffekt eher unkreative Steuerverwaltung ist) an – dieser Teil wird komplett an lokal zugelassene Anwälte und Steuerberater outgesourct. Meine Beratung ist eher ein Unternehmer- und Investoren-Coaching bezüglich ihrer globalen Chancen mit einem internationalen Lifestyle, kann aber auch fest an Deutschland verankerten Personen helfen. Ein Überblick über steuerliche Lösungen weltweit oder daheim ist oft ein Kernthema, aber nie das einzige. In Beratungsgesprächen geht es (neben den Fallbeispielen unten) zum Beispiel um:

  • Erlangung von (Zweiten) Staatsbürgerschaften
  • Auswanderung für Angestellte/ohne steuerlichen Hintergrund
  • Freilernen weltweit
  • Payment-Lösungen (Kreditkarten-Abwicklungen)
  • Compliance
  • Pfändungssichere/anonyme Privatkonten oder Geschäftskonten
  • Vermögensschütz über Stiftungen, Trusts, Vereine, …
  • Yacht-Registrierungen
  • Outsourcing von Mitarbeitern, globale Skalierung
  • Broker, Börsen- und Lagerwahl
  • Investment-Empfehlungen
  • Erklärung von Krypto-Währungen und Diensten
  • Abmahnschutz bezüglich DSGVO und andere Regulierungen
  • Domain- und Serverwahl
  • Verschlüsselung im Internet
  • Günstige Flüge
  • Luxusreisen- & Meilenoptimierung
  • Generelle Reisetipps und -empfehlungen
  • Eigentlich alles, was irgendwie global und vergleichbar ist

 

Generell nimmst Du Kontakt mit mir oder meinem Team auf, falls Du meinst wir können Dir weiterhelfen. Du kannst mich, Christian oder Richard direkt per Email anschreiben. Direkte Kontaktaufnahmen auf anderem Wege (Facebook, Skype, etc) sind möglich, gehen in der Masse der Anfragen aber schnell unter.

Während eine direkte Zahlung und Buchung möglich ist, kannst Du auch erst nach dem Gespräch zahlen. Ich vertraue auf den Mehrwert meiner Beratung und wurde von über 800 Klienten fast nie enttäuscht. Ungerechtfertigte Rückerstattungen/Zahlungsrückstände führen auf eine interne Schwarze Liste und “Ausschluss” aus der Staatenlos-Community und alle ihrer Angebote.

Die Zahlung ist durch Paypal/Kreditkarte, Überweisung, verschiedenste Krypto-Währungen und persönlich auch mit Cash oder Edelmetallen möglich.

 

Falls Dir meine Gebühr hoch erscheint, berücksichtige bitte, dass Du das Geld (und vor allem nicht monetär bemessbare Zeit) selbst als Kleinunternehmer innerhalb eines Monats locker raus hast. Zudem kannst Du meine Beratungs-Rechnung vollumfänglich als Betriebsausgabe absetzen – ohne direkten Rückschluss auf Staatenlos oder Steuerberatung. Individuelle Rabatte gewähre lich in eigener Diskretion – z.B, für Freilernerfamilien. Auch ein Dienstleistungs-Tausch ist möglich sofern Bedarf bei mir besteht.

 

Ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort ist zum selben Preis generell möglich, muss aber durch den Klienten selbst organisiert und mit meinem Reiseplan abgestimmt werden. Meine ungefähre Jahresplanung findest Du auf meinem persönlichen Blog christoph.today.

Ich habe kein Kalendertool, weil mein (Reise)-Leben sehr unstet abläuft und kein Tag dem anderen gleicht. Die Terminabsprache erfolgt per Email. Durch die neu eingeführte Qualifizierung für eine Beratung durch Kauf des Freiheits-Paketes sollte ich Dir zeitnah innerhalb von 1-4 Tagen einen Termin garantieren können, es sei denn die knapp vierteljährlich erfolgende digitale Detox-Woche steht an. Momentan ist die Warteliste über 3 Wochen. Richard und Christian sind generell sehr zeitnah zu sprechen.

Mit der Terminvereinbarung einigen wir uns auf einen Kommunikationskanal. Dabei bin ich grundsätzlich flexibel, führe die Gespräche aber vor allem mit:

  • Skype
  • Mobiltelefon US-Nummer (bei schlechtem/nicht vorhandenen Internet)
  • Whatsapp Call
  • Facebook Call
  • Appear.in
  • Zoom

Staatenlos.ch berät 100% legal und beteiligt sich nicht an Steuerhinterziehung. Dennoch ist die Privatsphäre meiner Klienten ein hohes Gut und Abhörsicherheit ein wichtiges Thema. Verschlüsselte Gespräche sind etwa möglich über:

  • Telegram
  • Signal
  • Unseen.is

 

Verschlüsselte Kontaktaufnahme kann ebenfalls über diese Dienste erfolgen, am besten mit zusätzlichem Hinweis per Mail. Statt Dutzender Anbieter ist Email-Verschlüsselung mit dem PGP-Standard möglich.

Zur Vorbereitung des Gespräches bitte ich Dich das Freiheits-Paket auch tatsächlich durchzuarbeiten, es sei denn Du meinst schon einen klaren Plan zu haben. Generell brauche ich keine ausführlichen Vorab-Informationen von Dir, da eine Vorbereitung nur noch wirklich bei sehr unüblichen Situationen oder Wünschen nötig ist. Mit einer kurzen und knappen Mail sparen wir uns beide Zeit. Mir reichen generell folgende Informationen um dies abzuschätzen:

  • Aktuelle Staatsbürgerschaft(en)
  • Aktueller Wohnsitz
  • Familienstand
  • Firmenstruktur
  • Geschäftsfeld
  • Auswanderung ja/nein

 

Dennoch kann es für Dich sinnvoll und hilfreich sein, Deine Situation, Wünsche und auch Fragen konkret aufzuschreiben als Gesprächsleitfaden. Im Gespräch bitte ich Dich generell alles bereits Geschriebene noch einmal mündlich wiederzugeben und frage anschließend weitere für mich wichtige Details ab, bis ich Deine Gesamtsituation hinreichend einschätzen kann.

Wichtig sind mir Deine Präferenzen über Steuern hinaus, die Zukunftsplanung und besondere Wünsche. Ein guter Ansatzpunkt für das Gespräch ist zudem, einen bereits von Dir selbst grob erarbeiten Plan zu durchdenken, im Detail zu erklären und Alternativen aufzuzeigen.

 

Sollte ich keine effektive Lösung sehen, beenden wir das Gespräch vorzeitig kostenlos oder fangen es erst gar nicht an. Auch ich kann nicht zaubern und in manchen Fällen nur an kleinen Stellschrauben drehen. Darauf weise ich Dich generell vor dem Gespräch hin. Wenn Du dennoch eine Beratung magst, machen wir die natürlich.

 

Ich mache Beratung in 90 Minuten-Blöcken zum Pauschalpreis. Wenn Du nach 15 Minuten keine Fragen mehr hast zahlst Du genau soviel wie in 90 Minuten. Erfahrungsgemäß dauern Gespräche sehr selten länger als 90 Minuten. Sofern kein Folgegespräch geblockt ist, ist eine kleine Überziehung kein Problem. Falls ich in ein anderes Gespräch muss, klären wir noch offene Fragen per Sprachnachricht über einen der genannten Messenger. Falls wir deutlich unter den 90 Minuten fertig sind, gebe ich Dir ein paar Minuten Bedenkzeit um deine Situation zu durchdenken oder weitere Fragen zu erdenken. Generell kannst und solltest Du das Gespräch aufzeichnen.

Egal wie lange wir brauchen, am Ende des Gespräches hast Du eine auf Dich abgestimmte, maßgeschneiderte Lösung, die Du sofort oder in den nächsten Wochen und Monaten umsetzen kannst. Selbstverständlich bin ich auch bei kleineren Fragen oder Unklarheiten noch für Dich da. Fragenkatalaloge aus dutzenden oft bereits geklärten Fragen werde ich in Zukunft aber nicht mehr beantworten. Dafür hattest Du genug Zeit und zudem eigene Notizen und/oder eine Aufnahme des Gespräches gemacht. Generell bin ich ohne weitere Zusatzkosten für ca. 30 Minuten Nachbereitung Deines Falles bereit.

Dazu gehört auch die Verbindung mit meinen Partnerkanzleien und Kontakten, die das gemeinsam erarbeitete Konstrukt für Dich implementieren. Diese sind fortan die Hauptansprechpartner für alle Detailfragen den Wohnsitz/Firmensitz/Konto etc. entsprechend. Gerne wendest Du dich aber an mich bei Zweifeln oder Unklarheiten,

Bei unüblichen oder unbeliebten Lösungen, die je nach persönlicher Präferenz aber die beste Wahl sind, kann ich nicht immer eine Partnerkanzlei garantieren bzw. habe schlicht noch keine ausreichenden Erfahrungen sammeln können, um ihre Güte einzuschätzen. Das teile ich Dir entsprechend transparent mit und versuche jemanden ausfindig zu machen, der dein geplantes Konstrukt dennoch in die Tat umsetzen kann. Eine bewährte Lösung wirst Du jedoch immer als Alternative haben.

 

Warum Beratung bei Staatenlos.ch – und nicht der Konkurrenz?

Sicherlich fragst Du Dich, warum Du eine Entscheidung über maßgebliche Zukunftspläne in Deinem Leben in meine Hände legen solltest. Schließlich gibt es auch einen Haufen anderer “Berater”, die meinen mir Konkurrenz machen zu können. Ohne Namen nennen zu wollen möchte ich Dir jedoch kurz erläutern, was Du in diesen “Beratungen” wahrscheinlich erhalten wirst.

Konkurrenz-Beratungen in meinen Themenbereichen lassen sich grob in 3 Arten aufgliedern:

  • Regulierte Steuerberater und Anwälte im Heimatland
  • Steueranwälte meist im EU-Ausland
  • Nicht regulierte Coaches

 

1. Steuerberater

Vermutlich interessierst Du Dich auch gerade deswegen für den Staatenlos-Blog, weil Du mit der bisherigen Betreuung Deiner Steuern nicht zufrieden bist. Denn was sich in den deutsch-sprachigen Ländern als Steuerverbratung bezeichnet (bewusster Scherz) ist im Endeffekt nur Steuerverwaltung. Eine Steuerplanung bezüglich Optimierung findet selten statt. Oft werden sogar vorteilhafte Strukturen (Holding-Struktur statt Einzelunternehmen) abgeraten, weil die Präferenzen des Kunden nicht klar erkannt werden.

 

Steuerberater kennen sich zwar sehr gut in den nationalen Steuergesetzen aus, sind bei globalen Sachverhalten aber völlig überfordert. Gerade in unserer heutigen Welt sind viele Unternehmen jedoch grenzübergreifend und erfordern Kenntnisse nicht nur zu einem, sondern mehreren Ländern. Statt zu 99% auf ein Land hat sich Staatenlos.ch zu 90% mit allen attraktiven Ländern auf der Welt beschäftigt. Die 10% fehlendes Spezialwissen ist über Steuerberater und -anwälte als Partner vor Ort abgedeckt.

 

Neben fehlender globaler Expertise leiden viele Steuerberater zudem unter grober Unkenntnis digitaler Geschäftsmodelle und ihrer Anforderungen. Mittlerweile ist es mindestens genauso relevant gutes Banking und Kreditkarten-Abwicklung zu fairen Preisen zu bekommen als seine Steuerlast zu senken. Auch das Thema Vermögensschutz oder kluges Investieren spielt eine immer größere Rolle. In neue Themen wie die Besteuerung von Krypto-Währungen wird sich oft nicht eingearbeitet.

Als regulierter Beruf müssen Steuerberater festen Vorgaben folgen und generell Sachverhalte sehr strikt auslegen. Nur wenn ein Steuerberater sagt, dass etwas nicht geht, heißt dies nicht unbedingt, dass dies nicht geht. Er muss aus beruflichen Gründen 100% sicher gehen. Staatenlos hingegen kann mit Risiko-Abschätzungen arbeiten, um Sachen doch noch möglich zu machen. Den meisten Steuerberatern fehlt die Kreativität sich legale Lösungen auszudenken. Böse könnte man sogar sagen, es ist nicht im Interesse eines Steuerberaters die Steuern zu minimieren – schließlich macht er sich selbst damit überflüssig.

Nicht vergessen sollte man zudem, dass trotz genereller Schweigepflicht Steuerberater etwa durch das Geldwäschegesetz dazu angehalten sind bei leisesten Verdacht auf Steuerhinterziehung (und eine Frage nach Auslandskonstrukten kann das bereits auslösen) eine Meldung an das Finanzamt abzugeben. Während die meisten Steuerberater ehrbare und ehrliche Menschen sind, gab es in der Vergangenheit auch bereits Fälle in denen dies bewusst geschah um den Mandanten mit einer bereits vorher ausgearbeiteten Lösung das Problem mit dem Finanzamt teuer aus der Welt zu schaffen.

 

2. Steueranwälte im Ausland

Deutsch-sprachige Steueranwälte im Ausland füllen eine wichtige Lücke, weil sie mehr Expertise in grenzüberschreitenden Sachverhalten mitbringen. Auch in weiteren Bereichen wie Banking oder speziellen Themen haben sie oft Expertise. Sie kennen hinreichend die nationale Steuergesetzgebung ihrer Kundenländer und haben sich meist auf ein Land, generell das ihres Kanzleisitzes, spezialisiert. Genau deshalb sollte man jedoch vorsichtig sein.

 

Deutsch-sprachige Steuerkanzleien, ob in Malta, England oder Zypern – bieten zwar durchaus solide Informationen öffentlich an, lassen oft aber relevante Fakten weg oder dramatisieren andere. Es ist augenscheinlich, dass meist eine bestimmte Lösung verkauft werden soll, nämlich generell die vor Ort, weil sie die höchste Marge bringt. Wer sich an einen Steueranwalt im EU-Ausland wendet, kann sich darauf einstellen, vor allem über eine Lösung in jenem entsprechenden Land zu erfahren, selten gibt es auch mehrere Länder im Portfolio.

 

Während diese Länder dem Kunden durchaus potentielle Erleichterungen mit einer sauberen Lösung versprechen, ist es doch selten die beste Lösung für den Kunden. Es ist die beste Lösung für den Steueranwalt, weil er standardisierte, automatisierte Verfahren hat und selbst die größte Marge herausholen kann. Deshalb sollte man auf lokale Steueranwälte vor allem erst dann zurückgreifen, wenn man sicher ist in einem entsprechenden Land zu gründen oder ein Unternehmen zu eröffnen.

Zur Kategorie Steueranwälte im Ausland fallen generall auch sämtliche Gründungsagenturen und -kanzleien, auf die eine ähnliche Problematik zutrifft. Verkauft wird was im Angebot und am profitabelsten ist, nicht was die Anforderungen und Präferenzen des Kunden am besten erfüllt. Wer mit Vertrieblern aus dem Firmengründungs-Bereich spricht, der weiß leider wie die Realität ausschaut.

 

3. Nicht regulierte Berater

 

Der Erfolg von Staatenlos.ch ist natürlich nicht unbemerkt geblieben. Schon seit Monaten offerieren immer mehr Glücksritter eine “Auswanderer” oder “Steuer”-Beratung, die mit spottgünstigen Preisen versucht Leute abzuwerben. Viele dieser “Berater” meinen ein Seminar von mir zu besuchen oder meinen Video-Kurs auswendig zu lernen würde reichen, anderen eine qualifizierte Beratung anzubieten. Das ist aber leider nicht der Fall.

 

Generell schaffen diese Leute es halbwegs sauber ihre selbst umgesetzten Lösungen wiederzugeben, haben aber große Probleme wenn diese nicht gewünscht oder machbar sind. So werden Zypern– oder Panama-Wohnsitze vorgeschlagen, obwohl sie im speziellen Fall eigentlich gar nicht geeignet sind. Mein Blog und seine Produkte bietet sehr viel kostenloses Material – niemals können sie jedoch den Umfang meiner persönlichen Expertise komplett abdecken. Dazu gibt es einfach zu viele Kombinationsmöglichkeiten.

Während einige dieser Glücksritter es durchaus ehrlich meinen, gibt es andererseits auch Betrüger. Es gab bereits Fälle, in denen Community-Mitglieder viel Geld verloren haben, weil sie auf nicht regulierte Berater gesetzt haben, die meine Gruppen meinen zur Anwerbung von Kunden nutzen zu können, bevor ich sie entdecke und rausschmeisse.

Vor Inanspruchnahme einer Dienstleistung eines Mitgliedes der Staatenlos-Gemeinschaft kann ich nur empfehlen vorher mich über seine Referenzen zu fragen – oder besser gleich auf mein vertrautes und zuverlässiges Netzwerk aus regulierten Steuerberatern und -anwälten zurückzugreifen.

 

Denn nur Staatenlos.ch ist das Original – alles andere oft eine schlecht gemachte Kopie. Viele Kunden haben bereits einige dieser günstigen Beratungen hinter sich, sind aber selten schlauer als vorher, wenn sie zu mir kommen.

 

Warum eine Beratung beim Original besser ist

Wissen über die Flaggentheorie und Steueroptimierung kann man nicht auswendig lernen, sondern muss sie durch eigenes Tun, viel Erfahrung und Expertise kompetenter Partner mühsam miteinander verbinden, während man stets am Ball bleiben muss. Das geht nur als Vollzeit-Tätigkeit mit mehrjähriger Beschäftigung und konstanter Weiterbildung. Ein exzellentes Gedächtnis, schnelle Informationsverarbeitung und die Gabe komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären sind dabei Voraussetzungen, die die wenigsten mitbringen. Mit einem Steuerberater und -anwalt kann man zumindest nichts grob falsch machen und verliert im Zweifel nur etwas Geld – statt seine Existenz oder Freiheit.

 

Auch Staatenlos.ch ist in dieser Hinsicht nicht reguliert, aber lebt durch mehrjährige Reputation als Anlaufpunkt für kompetente, zuverlässige und vor allem unabhängige Beratung, die die komplette Welt, zahlreiche Flaggen und sämtliche legalen Gestaltungsmöglichkeiten im Blick hat. Gerade durch die freie ungehinderte Tätigkeit kann ich und mein Team Möglichkeiten aufzeigen und aktiv für legale Steuervermeidung werben bei denen regulierte Berater und Anwälte längst ihre Zulassung verlieren würden.

 

Der EU ist dies ein Dorn im Auge. Sicherlich auch Lobbysmus der etablierten Steuerberatung zu verdanken soll ab 2020 sämtliche Auswanderungs oder Steuervorteilsberatung von nicht regulierten Beratern untersagt werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative liegt bereits im EU-Parlament. Im Interesse ihrer eigenen Reisefreiheit in die EU werden so sicherlich viele Glücksritter wieder vom Markt verschwinden. Staatenlos bleibt natürlich dabei – schließlich gibt es immer Mittel und Wege Gesetze auszuhebeln und Regulierungen zu seinem Vorteil zu nutzen, wenn man tief in der Materie verankert ist.

Wenn ich Dir bei Regulierungsarbitrage, Steueroptimierung und vielen mehr helfen kann, dann freue ich mich Dir bald in einem Beratungs-Gespräch die vielfältigen Möglichkeiten aufzuzeigen. Denn eine Lösung gibt es in jeder Situation, wenn Du bereit bist, kleinere Kompromiße zu schließen.

 

20 Fallbeispiele aus der Staatenlos-Beratung

Die folgenden 20 Fallbeispiele gab es so oder so ähnlich bereits in der Staatenlos-Beratung. Sie bieten nur einen extrem kleinen Ausschnitt aus unzähligen Kombinationsmöglichkeiten. Ich beschreibe kurz und knapp die Ausgangssituation und Wünsche, auftauchende Problematiken und die erarbeitete Lösung mit ihren individuellen Vorteilen.

Tatsächlich sind in der Praxis meine Klienten extrem vielfältig. Keine Lösung gleicht der anderen, da jeder Mensch individuelle Ausgangsvoraussetzungen, Präferenzen und Lebensplanungen hat. Von unterschiedlichen Konzepten Geld zu verdienen ganz zu schweigen.

 

Zypern-Organschaft

Situation: Wolfgang ist durch Haus und Kinder an Österreich gebunden, möchte aber für sein Amazon FBA Business Steuern reduzieren. Mit 500.000€ Gewinn ist er bereit erheblich in ein funktionierendes Modell zu investieren, das ihm die größtmöglichste Steuerlast einspart.

Lösung: Wolfgang wickelt sein Handelsgeschäft in Zukunft über eine Zypern-Firma ab, die die Gewinne mit 12,5% besteuert. Durch das Modell der sogenannten Zypern-Organschaft kann Wolfgang jedoch wegen eines vorteilhaften Doppelbesteuerungsabkommen über eine zwischengeschaltete Personengesellschaft sämtliche Gewinne einkommenssteuerfrei in Österreich erhalten. Damit ihm das Modell in Österreich anerkannt wird, richtet er ein Büro in Zypern ein und stellt dort 2 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter zur Skalierung seines Unternehmens ein.

 

Portugal NHR

Situation: Alex ist selbstständiger Designer in Österreich mit Kunden vor Ort und in England. Mit einem Jahresgewinn von 50.000€ zahlt er bereits hohe Einkommenssteuern in Österreich. Alex hat ein Faible für Cannabis und kann sich eine Auswanderung vorstellen, aber nur wenn er ohne Sorgen kiffen kann. Alex sucht eine dauerhafte Basis und möchte nicht ständig am Reisen sein. Seine Kunden sind größere Konzerne und erwarten von ihm eine Rechnung aus der EU mit Umsatzsteuernummer.

Lösung: Alex zieht nach Portugal, mit dessen laschen Drogengesetzen er sich anfreunden kann. Er schätzt die Lebensqualität des Landes, in das er als EU-Bürger unkompliziert einwandern kann. Als Designer fällt Alex unter die qualifizierenden Berufe des NHR-Programms. Damit genießt er die ersten 10 Jahre eine Flat Tax von 20% auf Einkommen aus den meisten Ländern. Auslandseinkommen mit einem in einem DBA vereinbarten Steuervorbehalt ist sogar ganz steuerfrei. Dies trifft auf sämtliche Rechnungen zu, die er als nun als Freiberufler mit portugiesischer Umsatzsteuernummer seinen englischen Kunden in Rechnung stellt. Nur die österreichischen Kunden versteuert er mit der Flat Tax.

 

Non-Dom Italien

Situation: Christoph ist ein weltbekannter Fussballstar aus Deutschland und gilt als einer der besten Spieler des Planeten. Er bekommt ein Gehalt in zweistelliger Millionenhöhe, verdient aber noch mehr an seinen Markenrechten im Ausland. Er wurde kürzlich in Spanien wegen Steuerhinterziehung verurteilt, weil er das bereits abgeschaffte “Beckham-Gesetz” noch nutzte, unter denen ausländische Einkünfte unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei waren. Weil ihn die Fans seines derzeitigen Clubs ständig auspfeifen, kann er sich einen Abschied vorstellen.

Lösung: Christoph wechselt für eine Rekord-Ablösesumme von seinem spanischen zu einem italienischen Verein. Sein noch höheres Gehalt versteuert er hier zum leicht niedrigeren Spitzensteuersatz. Neben tolleren Fans in Italien geht es ihm aber vor allem um seine Einkünfte aus Markenrechten. Denn in Italien gilt seit 2016 ein Non-Dom-Regime, in dem nicht im Inland verwertete Auslandseinkünfte steuerfrei bleiben. Die für die Inanspruchnahme nötigen jährlichen 100.000€ Pauschalsteuer zahlt Christoph aus der Portokasse.

 

Freilerner Costa Rica

Situation: Die Müllers sind eine typische deutsche Familie – bis auf die Tatsache, dass ihre Kinder auf keinen Fall zur Schule gehen sollen. Getrieben durch das deutsche Zwangsschulsystem suchen die vegan lebenden Müllers deshalb einen Wohnsitz zum Freilernen. Sie möchten mit ihren Kindern die Welt sehen, brauchen aber einige Monate im Jahr eine möglichst naturnahe Basis. Die Müllers haben ein Online-Business und verdienen Geld mit den Verkauf Digitaler Produkte über den Anbieter Digistore24.com. Weil diese immer besser laufen, ist eine Steuerfreiheit möglichst gewünscht.

Lösung: Die Müllers entscheiden sich für Costa Rica – ein beliebter Wohnsitz für Freilerner. Costa Rica besticht neben viel Natur und organischen Produkten zudem durch Steuerfreiheit auf Auslandseinkommen und erfüllbare Einwanderungsvoraussetzungen. Die Müllers müssen über 3 Jahre jährlich 3 Monate in Costa Rica verbringen und jährlich 30.000$ auf ein lokales Konto einzahlen. Nach 3 Jahren entfallen die Anforderungen und die Müllers erhalten eine lebenslange Daueraufenthaltsberechtigung. Den Verkauf ihrer digitalen Produke regelt die Familie über die Gründung einer kostengünstigen Firma in St Vincent mit lokalem Konto. Denn Digistore zahlt unkompliziert an sämtliche Konten weltweit aus.

 

Dropshipping Mauritius

Situation: Tina verkauft handgefertigten Schmuck aus Afrika über Shopify und zunehmend überfordert in der Abwicklung. Sie ist in Deutschland ansässig und möchte auch nicht wegziehen. Sie weiß, dass das Außensteuergesetz ihre Firmengründung im Ausland erschwert. Sie ist zudem auf einen funktionierenden Paypal-Account angewiesen.

Lösung: Tina gründet auf Mauritius eine GBC1. Diese Firma zahlt 3% Steuern auf ihre Auslandsverkäufe. Durch ein vorhandenes Doppelbesteuerungsabkommen, die wirtschaftliche Glaubwürdigkeit als Hub Afrikas und Einstellung eines lokalen Mitarbeiters zu ihrer Entlastung wird ihr die mauritische Firma von den deutschen Behörden anerkannt. Sie besitzt ein lokales Geschäftskonto, das mit einem Paypal-Account verknüpft ist. Mauritius besitzt gute Geschäftsbanken mit einfacher Konten-Eröffnung, die sogar dem IBAN-System beigetreten sind.

 

Panama & Weltumsegelug

Situation: Klaus ist ein Südtiroler mit Segelleidenschaft. Er möchte sich aus Italien abmelden und auf eine mehrjährige Weltumsegelung gehen. Durch eine Erbschaft verfügt er über genug Kapital für den Kauf eines Bootes und das anschließende Leben als Privatier aus dem Trading von Futures. Er sucht einen steuerfreien Wohnsitz, in dem er seine Yacht unkompliziert anmelden kann.

Lösung: Klaus entscheidet sich für Panama, wo er kostengünstig seine Yacht registrieren kann. Auslandseinkommen ist hier steuerfrei und eine Einreise muss nur alle 2 Jahre erfolgen wenn kein Steuerzertifikat benötigt wird. Klaus braucht jedoch keinen Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen, da auf Futures keine Quellensteuer anfallen. Die Einwanderung über das Friendly Nations Visum kostet ihn eigentlich 5500€ mit zusätzlicher Bankeinlage von 5000$. Überrascht erfährt er jedoch, dass Italien ein spezielles Freundschaftsabkommen mit Panama hat und damit Regierungsgebühren von 1500€ wegfallen. Die im Restpreis inkludierte Panama-Firma als Einwanderungsvoraussetzung eignet sich für Klaus optimal um seine Yacht zu halten. Als Permanent Resident von Panama kann er sich nun an seine Weltumseglung machen.

 

Hotel in Deutschland

Situation: Kirsten betreibt ein kleines, aber luxuriöses 5-Sterne-Hotel an der Nordsee. Dieses läuft über eine GmbH, an der Tina nach Empfehlung ihres Steuerberaters mit einer UG voll beteiligt ist. Kirsten hat privat keine Lust mehr auf die die meist nasskalte Nordseeregion und möchte lieber in die Karibik ziehen. Gerüchte von einer Wegzugsbesteuerung halten sie jedoch davon ab.

Lösung: Kirsten erkennt, dass die Wegzugsbesteuerung ihren Plan in die Karibik auszuwandern vorerst vereitelt, bis sie die deutschen Kapitalgesellschaften aufgelöst hat. Das Mittelmeer ist aber ein guter Kompromiss für sie. Sie entscheidet sich bei nur 2 Monaten Mindestaufenthalt für Zypern, weil sie einen Großteil des Jahres dann dennoch in der Karibik verbringen kann. In Zypern ist die Wegzugsbesteuerung gestundet. Auf Gewinnausschüttungen aus ihrem Hotel über die vorgeschaltetete UG zahlt Kirsten deutsche Abgeltungssteuer als Quellensteuer, die sie dank Doppelbesteuerungsabkommen jedoch auf 15% mindern kann. In Zypern sind Dividenden als Non-Dom für sie steuerfrei.

Kirsten hat unbewusst einiges richtig gemacht mit der Gründung ihrer Holding. In einem zweiten Schritt gründet sie eine Zypern-Firma als neue Holding und verkauft die Hotel-GmbH von ihrer UG an die neue Zypern-Holding. Statt 27% fallen nur knapp 1% Steuern auf diese Transaktion an, da auf Verkäufe innerhalb einer Holding nur 5% der Körperschafts- und Gewerbesteuer anfallen. Bei einem Marktwert ihres Hotels von 5 Millionen hätte sie mehr als 50.000€ aus ihrer Liqudität gar nicht aufbringen können. So ist nun die Zypern-Firma 100% an der GmbH beteiligt, was Kirsten ermöglicht die EU-Mutter-Tochter-Richtline auszunutzen. Damit können in Zukunft Gewinnausschüttungen von der GmbH mit nur besagten 5% der Körperschafts- und Gewerbesteuer in die Zypern-Holding fließen und von dort steuerfrei an Kirsten als Gesellschafterin.

Aus der verbleibenden UG zieht sich Kirsten in den nächsten 2 Jahren noch die Gewinne mit 15% Quellensteuer, ehe sie die Liquidierung in Auftrag gibt. Da keine Kapitalgesellschaften in Deutschland mehr bestehen, kann Kirsten ohne Wegzugsbesteuerung nun von Zypern in die Karibik auswandern. Die Zypern-Limited behält sie, weil sie Gewinne weiterhin ohne Quellensteuer an sich selbst ausschütten kann. Neuer Wohnsitz wird übrigens das steuerfreie Bahamas – die Einwanderungserlaubnis gibt es bereits mit Kauf einer Wohnung.

 

Sex gegen Krypto

Situation: Katja ist eine Edelprostituierte aus Wien. Ihre Kunden zahlen ihr 2000€ pro Nacht cash. Sie möchte jedoch nicht nur konsumieren, sondern das Geld anlegen. Leider akzeptieren keine Banken mehr so viel Bargeld aus unbekannten Quellen. Katja muss aus nachvollziehbaren Gründen aber weiterhin ihre Tätigkeit in bar anbieten.

Lösung: Katja lernt die Grundlagen von Krypto-Währungen als anonymes Zahlungsmittel. Sie bietet fortan nicht nur Bitcoin als Zahlungsmittel an und erschließt ganz neue Kundenschichten als “Blockchain Girl”, sondern kann auch ihr Bargeld über den Umweg Krypo zum Investieren nutzbar machen. Über lokale Tauschbörsen und Bitcoin-Geldautomaten (vor allem im benachbarten Tschechien und Slowakei mit höheren Limits) kauft sie regelmäßig Bitcoin gegen Bargeld. Diese Bitcoin nutzt sie sofort um Gold bei einem Edelmetalllager in Singapur zu kaufen. Das Edelmetalllager wiederum kann das Geld nach Verkauf des Goldes ganz normal an ihr österreichisches Bank-Konto zahlen ohne das rote Lichter aufleuchten. Als Dank für diesen guten Tipp macht sie Staatenlos ein unmoralisches Angebot…

 

IT-Entwicklung Rumänien

Situation: Fritz lebt in Österreich und ist IT-Entwickler. Er agiert mit einen Team aus Rumänen um Software für Großkunden zu entwickeln. Sein Einzelunternehmen zahlt bei 500.000€ Umsatz bereits sehr hohe Steuern, weshalb er eine Alternative sucht, bei der er selbst in Österreich bleiben kann.

Lösung: Fritz erwägt zuerst eine Firma im nahen Ungarn zu eröffnen. Hier könnte er selbst sein Büro regelmäßig aufsuchen und so für die nötige Substanz sorgen. Obwohl 9% Körperschaftssteuer für ihn attraktiv sind, sucht er nach noch besseren Möglichkeiten. Finden tut er sie in Rumänien, wo bereits ohnehin 3 Freelancer für ihn arbeiten. Die Entscheidung ist klar, als er erfährt, dass rumänische Firmen bis zu einer Umsatzgrenze von 1 Million Euro im Jahr nur noch 3% Steuern zahlen. Er liest, dass diese Steuer auf 1% bei Anstellung zweier lokaler Mitarbeiter senken kann. Schnell hat er seine rumänischen Freelancer als Angestellte gewonnen und schlägt so 2 Fliegen mit einer Klappe – schließlich hat er damit die nötige ordentliche Betriebsstätte zur Anerkennung in Österreich geschaffen

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Anonym in Deutschland agieren

Situation: Kai lebt in Deutschland und muss mit seinem Business aus wettbewerblichen Gründen anonym bleiben. Mit in Deutschland eingetragenen Unternehmen ist ihm dies leider nicht möglich. Er ist noch am Anfang seiner Tätigkeit und kann sich keine Substanzlösung leisten, möchte sich als zukünftiger Unternehmer aber bereits richtig aufstellen.

Lösung: Kai gründet eine anonyme Offshore-Firma auf den Marshall-Inseln. Diese kann er auch mit deutschem Wohnsitz führen – nur wird sie wie eine inländische GmbH besteuert. Dies betrifft jedoch nur das Steuerrecht – das Gesellschaftsrecht und damit die Anonymität der Firma vor Wettbewerbern bleibt gewahrt, da Kai mit einer unselbständigen Niederlassung agiert, die lediglich ins nicht öffentliche Gewerberegister eingetragen wird und keinen Handelsregistereintrag erfordert, wie es bei einer Zweigniederlassung der Fall wäre. Zur weiteren Verschleierung, aber auch aus steuerlichen Gründen nimmt er die Gründung der Marshall-Firma mit einer UG vor, in die er einen Treuhänder eingesetzt hat. Die wie eine GmbH besteuerte Marshall-Firma kann ihre Gewinne deshalb steueroptimiert mit 5% der Körperschafts- und Gewerbesteuer in die UG abführen, mit der Kai nach und nach ein Immobilien-Imperium aufbaut.

 

Influencer und Abmahnungen

Situation: Franzi hat einen Instagram-Account mit Bademode – und 200.000 Abonnenten. Sie bewirbt Mode von globalen Marken und bekommt dafür eine Empfehlungsprovision. Mehrmals wurde sie bereits abgemahnt, weil sie in ihren Beiträgen die Kennzeichnungspficht von gesponsorten Produkten nicht beachtet hat. Für die DSGVO hat sie eh nichts als Verachtung übrig. Hier möchte sie gerne unangreifbar werden. Statt Deutschland würde es ihr auch in Asien gefallen.

Lösung: Franzi meldet sich in Deutschland ab und kauft sich ein 5-Jahres-Visum in Thailand über das Thai Elite Programm für etwa 12.000€. Um es Abmahnern so schwierig wie möglich zu machen gründet sie eine Offshore-Firma auf Nevis. Diese ist wie sie selbst in Thailand auf Auslandseinkommen steuerfrei. Zwar springt der ein oder andere Auftraggeber durch ihre neue Nevis-Firma ab, aber die Abmahnungen sind sofort passee.

 

Forex-Trading Zypern

Situation: Gustav ist Forex-Trader aus der Schweiz. Zudem fängt er an Krypto-Währungen zu traden. Eigentlich sind in der Schweiz Kapitalerträge steuerfrei. Problem ist jedoch, dass dies nur für Kursgewinne aus privater Vermögensverwaltung gilt. Gewerblicher Wertpapierhandel fällt unter die normale Einkommenssteuer. Da Gustav Gefahr läuft unter gewerblichen Handel zu fallen, sucht er einen Wohnsitz in der EU, in dem er steuerfrei traden kann. Dort möchte er auch dauerhaft leben.

Lösung: Gustav wird Non-Dom in Zypern, obwohl Forex hier mit 12,5% besteuert wird. Statt privat zu traden gründet Gustav nämlich eine Offshore-Firma, die steuer- und buchhaltungsfrei tradet. Er entscheidet sich für Gibraltar, weil hier zusätzlich Krypto-Währungen legal und weitgehend unreguliert gehandelt werden können. Gustav erhält mit dem Non-Dom-Status in Zypern Steuerfreiheit auf Dividenden, die er sich fortan regelmäßig ohne Quellensteuern aus Gibraltar ausschüttet. Auslandsfirmen in Zypern zu besitzen ist kein Problem. Um die Steuervorteile zu bekommen musste Gustav lediglich 30,000€ liquides Vermögen öder 2500€ Auslandseinkommen nachweisen – was er bei beiden Möglichkeiten konnte. Normalerweise fallen Sozialversicherungsbeiträge von etwa 1500-3000€ im Jahr bei dieser Lösung an, wenn der Mindestaufenthalt nur 2 Monate beträgt. Ab einen Aufenthalt von 6 Monaten, die Gustav ohnehin vorhat, fällt die Sozialversicherungspflicht jedoch weg und Gustav versichert sich günstig privat.

 

Uruguay Auswanderung

Situation: Die Mayers sind eine Familie aus Österreich und suchen ein Auswanderungsland außerhalb der EU, in dem sie das ganze Jahr verbringen können. Ihnen ist ein mildes Klima, Sicherheit, deutsche Schulen für die Kinder und eine hohe Lebensqualität wichtig. Sie haben nicht viel Vermögen, aber ein geregeltes Einkommen aus dem Network Marketing, das sie ortsunabhängig betreiben können.

Lösung: Die Mayers wandern in Uruguay ein, wo sie lediglich ein Monatseinkommen von etwa 2000€ nachweisen und das erste Jahr über 9 Monate im Land verbringen müssen. Nach 1 Jahr bekommen sie die Daueraufenthaltsgenehmigung und der Mindestaufenthalt entfällt. Da Auslandseinkommen steuerfrei ist, kassieren sie ihre Provisionen von der Netzwerk-Firma in den USA steuerfrei.

 

Als Rentnerin nach Paraguay

Situation: Gertrud ist eine Rentnerin aus Österreich mit einer kleinen Pension, die kaum zum Leben in Österreich reicht. Ihre über das Leben angesparten 50.000€ werden wegen kaum noch vorhandener Zinsen und steigender Inflationsrate stetig weniger. Gertrud findet die gesellschaftliche Entwicklung Österreichs fatal und wünscht sich eine konservativere Umgebung, möglichst irgendwo wo es ganzjährig schön warm ist. Leider spricht sie nur die deutsche Sprache.

Lösung: Gertrud beschließt nach Paraguay auszuwandern. Für 1500€ und eine Bankeinlage von knapp 4000€ erhält sie eine lebenslange Daueraufenthaltsgenehmigung. Über ihren deutsch-sprachigen Anwalt findet sie schnell Anschluss in der deutsch-sprachigen Gemeinschaft und erfreut sich an dem warmen Wetter. Die 50.000€ zieht sie aus Österreich ab und deponiert sie auf den Konto einer lokalen Genossenschaftsbank. Damit unterstützt sie nicht nur die Wirtschaft ihres kleinen Dorfes am Stadtrand von Asuncion, sondern erhält 15% Zinsen im Jahr. Von den 7500€ zusätzlich pro Jahr neben ihrer Pension kann sie im wesentlich günstigeren Paraguay ihren Lebensabend sehr komfortabel verbringen.

 

Beratung über die VAE

Situation: Franz ist ein gut verdienender global tätiger Unternehmensberater aus der Schweiz. Er berät Geschäftskunden aus aller Welt und ist ständig auf Achse. Er sieht es nicht ein noch in der Schweiz versteuern zu müssen und sucht ein Land ohne Mindestaufenthalt und eine Firma, mit der weiter problemlos abrechnen kann.

Lösung: Franz entscheidet sich eine RAK-Freihandelszonenfirma zu gründen. Damit erhält er eine weltweit anerkannte Kapitalgesellschaft ohne Körperschaftssteuern. Die in 2018 eingeführte Umsatzsteuer findet nur auf einen seiner Kunden im Bahrain, einer der 6 betroffenen Golfstaaten, Anwendung. Die RAK-Firma beschert Franz zudem einen steuerfreien Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Zur Aufrechterhaltung muss er lediglich alle 183 Tage einmal in die Emirate reisen. Da Franz ohnehin regelmäßig über Dubai fliegt, ist dies für ihn ein leichtes.

 

Kanada LP in Zypern

Situation: Hannes ist ein Schweizer, der als HNWI nach Zypern eingewandert ist. Durch falsche Beratung eines Auswanderer-Coaches hat er eine Kanada-LP gegründet und wundert sich warum er bei einem Jahresgewinn von 100.000€ auf einmal hohe Steuern in Zypern zahlen muss. Eigentlich, dachte er, ist er ja in Zypern steuerfrei.

Lösung: Hannes hat mit der Kanada LP eine steuertransparente Personengesellschaft gegründet. Das heißt, er zahlt Einkommenssteuer dort, wo er steuerpflichtig ist. In Zypern ist er steuerpflichtig und genießt zwar Steuerfreiheit auf Dividenden, Zinserträge und Kursgewinne, nicht jedoch auf Einkommen. Auf dieses fallen nach einem Steuerfreibetrag von 19.500€ Sozialbeiträge in Höhe von 17% und Einkommenssteuer bis zu 35% an.

Zum Glück kann er das Problem lösen, indem er zwei steuerfreie Kapitalgesellschaften aus den Emiraten als Partner der Limited einsetzt. Diese vereinnahmen zuerst steuerfrei das Geld in der Gesellschaft ehe es flexibel per Dividende steuerfrei nach Zypern ausgeschüttet wird. Hannes zahlt nun lediglich noch die Mindestbeiträge für die Sozialversicherung.

 

Steuerfrei in Monaco

Situation: Rudi hat sein Firmenimperium in Deutschland verkauft und trotz hoher Besteuerung seiner privat gehaltenen Anteile genug Geld um mit 40 in den Ruhestand zu gehen. Sein Vermögen von knapp 3 Millionen Euro ist in Aktien angelegt, die Kursgewinne sollen aber keiner Besteuerung unterliegen. Er würde ein sicheres Land in Westeuropa bevorzugen.

Lösung: Rudi entscheidet sich nach Monaco zu gehen. Alternative wäre für ihn die Schweiz gewesen, aber er möchte keine Vermögenssteuer zahlen. In Monaco lebt er komplett steuerfrei am Mittelmeer und ist von Gleichgesinnten umgeben. Anders als er dachte war die Einwanderung in Monaco relativ unkompliziert. Zwar ist die Wohnungsmiete teurer als er dachte, aber die von den Behörden verlangten 500.000€ auf einem monegassischen Konto konnte er problemlos aufbringen. Multimillionär muss man für einen Monaco-Wohnsitz längst nicht mehr sein.

 

Günstiger Einstieg mit Wyoming LLC

Situation: Tiberius möchte gerne Digitaler Nomade werden und viel reisen.Er bietet Dienstleistungen als Virtueller Assistent an. Er verdient zwar lediglich 1000€ im Monat, möchte aber trotzdem keinesfalls vom deutschen Steuersystem erfasst werden, auch wenn es ihn bei dem Verdienst nur sehr gering besteuert. Auf eine absetzbare Rechnung ist er angewiesen.

Lösung: Tiberius gründet eine Mantelfirma in Form einer Wyoming LLC für 150$. Mit der LLC hat er eine Rechnungs-Adresse, mit der er seine Auftraggeber abrechnen kann. LLCs werden steuertransparent dort besteuert, wo Tiberius seinen Wohnsitz hat. Da Tiberius sich abmeldet und als Perpetual Traveler initial wohnsitzlos unterwegs ist, fällt keine Besteuerung an. Leider ist es nicht in der Lage für die günstige LLC Geschäftskonten zu bekommen. Er rechnet daher weiter mit einem mit einem deutschen Privatkonto verknüpften Paypal-Account ab. Ein deutsches Konto macht schließlich in Deutschland nicht steuerpflichtig. Zwar ist die LLC mit Buchhaltungspflicht und gewissen Papierkram nicht mehr so attraktiv wie früher, aber immer noch die wohl günstigste Lösung zum Einstieg.

 

Amazon Kindle Publishing

Situation: Gerhard ist aus Deutschland abgemeldet und vertreibt E-Books über Amazon KDP. Er dachte, er würde auf seine Provisionen 0% Steuern zahlen ohne Lebensmittelpunkt in Deutschland. Tatsächlich behält Amazon aber auf einmal 30% seiner Einnahmen mit der Begründung einer Quellensteuer ein. Davon hat Gerhard in Deutschland nie etwas gehört.

Lösung: Gerhard musste in Deutschland seine Lizenzgebühren normal versteuern, hatte wegen des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens aber keine Quellensteuer mit der USA zu befürchten. Nach Abmeldung ist er zwar in Deutschland steuerfrei, kann aber auch die Quellensteuerreduktion nicht mehr in Anspruch nehmen. Er beschließt daher eine Firma zu gründen, die einerseits über ein DBA die Quellenbesteuerung von Urheberrechten reduziert, andererseits aber auch eine geringe Körperschaftssteuer hat. Zur Wahl stehen für ihn am Ende Bulgarien mit 10% Körperschaftssteuer und 5% US-Quellensteuer und Zypern mit 12,5% Körperschaftssteuer und 0% Quellensteuer. Da Bulgarien zudem eine 5% Quellensteuer auf Dividenden-Ausschüttungen hat, entschließt sich Gerhard trotz höherer Kosten für Zypern, wo er mit gewissen Tricks seine Steuerlast sogar noch halbieren kann.

Nicaragua mit GmbH in der Schweiz

Situation: Fritz ist IT-Berater aus der Schweiz und für den Umgang mit seinen deutsch-sprachigen Kunden auf seine GmbH in Zug angewiesen. Nach Nicaragua ist er ausgewandert, weil er glaubte, dass Gehalt und Dividenden seiner GmbH als Auslandseinkommen steuerfrei wären. Er hat jedoch nicht die Rechnung mit der beschränkten Steuerpflicht und der hohen Quellensteuer von 35% in der Schweiz gemacht.

Lösung: Fritz ist als Schweizer in der glücklichen Situation noch keine Wegzugsbesteuerung auf seine GmbH-Anteile zahlen zu müssen. Er kann deshalb auch seine GmbH-Anteile steuerfrei an eine Muttergesellschaft veräußern, sobald er in der Schweiz nicht mehr steuerpflichtig ist. Er entscheidet sich für eine Holding-Gesellschaft in Estland, da eine Ausschüttung seiner GmbH-Anteile dank EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, der auch die Schweiz unterliegt, steuerfrei geschehen kann. Estland selbst hat keine Quellensteuer an sich, wenn ausgeschüttete Dividenden aus Tochtergesellschaften direkt weiter an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Estlands 20% Besteuerung bei Gewinnausschüttung ist eine nachgelagerte Körperschaftssteuer und kann damit nicht durch Doppelbesteuerungsabkommen vermindert oder mit anderen Kapitalertragssteuern verrechnet werden. Fritz entscheidet die Vorteile der nachgelagerten Besteuerung zu nutzen und innerhalb der estnischen Mutter steuerfrei in Aktien zu investieren, da er mit der Estland-Firma ungleich Panama-Wohnsitz Doppelbesteuerungsabkommen nutzen kann. Nur diese Gewinne muss er bei Ausschüttung mit 20% versteuern.

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