Anmerkung von Oktober 2022: Staatenlos bietet mittlerweile VAE-Dienstleistungen komplett selber an. RAK empfehlen wir schon seit Jahren kaum noch, sondern arbeiten mit Freihandelszonen direkt in Dubai zusammen. Grundsätzlich sind die Vereinigten Arabischen Emirate aber immer noch ein Top-Land für Unternehmer und Investoren aller Art – noch mehr als damals. Der Artikel unten ist outdated, bleibt aber aus diversen Gründen bestehen. Alle wichtigen aktuellen Infos findest Du hier
In letzter Zeit habe ich auf Staatenlos viel über Offshore-Unternehmen anders als RAK geschrieben. Ich habe die gängigen Rechtsformen vorgestellt, die gängigen Herausforderungen erläutert und eine Vielzahl von Jurisdiktionen – on- wie offshore – vorgestellt.
Klassische Offshore-Jurisdiktionen wie St. Vincent oder die Marshall-Inseln sind in vielen Fällen durchaus nützlich – haben aber kleinere Nachteile. Sie eignen sich in vielen Fällen nicht für Dienstleister, die mit ihren Kunden persönlich abrechnen müssen. Denn Rechnungen aus Offshore-Staaten werden von kontinentaleuropäischen Finanzbehörden in der Regel nicht anerkannt. Das bedeutet, der Kunde kann diese Rechnung nicht von der Steuer absetzen, was ein erheblicher Wettbewerbsnachteil ist.
Der Weg um diese Reputationsproblematik herum ist einfach, birgt aber neue Herausforderungen. Gründet man sein Unternehmen innerhalb der EU, kann man dies zwar sehr steuergünstig bzw. manchmal sogar steuerfrei tun, fällt aber etwa ab einem gewissen Umsatz unter die EU-Umsatzsteuerpflicht. Und die möchte man – wenn man nicht gerade eine VAT zwingend für sein Geschäftsmodell benötigt (etwa Amazon FBA) – doch lieber nicht zahlen.
Außerhalb bleiben Staaten wie die USA, die jedoch mit ihren eigenen Nachteilen kommen. So fällt man mit einem US-Unternehmen unter die Kontenauskunftspflicht (FBAR), darf keine Einnahmen aus den USA haben wenn man steuerfrei sein möchte (viele Chancen vergehen) und hat es sehr schwierig, ein passables Geschäftskonto zu bekommen.
Gibt es also eine Lösung, die gute Reputation und Abrechenbarkeit mit den klassischen Vorteilen einer Offshore-Gesellschaft ermöglicht?
Geschrieben hatte ich bereits, dass es keine eierlegende Wollmilchsau in der Welt der internationalen Steuergestaltung gibt. Gewisse Kompromisse muss man immer eingehen – zumindest beim Preis. Auch das ist der Fall bei der Offshore-Möglichkeit, die ich Dir heute auf Staatenlos vorstelle. In vielen Fällen ist sie die perfekte Lösung – aber sie ist kostspieliger als andere und erfordert einen gewissen Gründungsaufwand.
Die Königin unter den Offshore-Standorten
Die Königin unter den Offshore-Jurisdiktionen ist weder eine Insel noch ein Zwergstaat. Stattdessen ist es eines der weltbekannten Finanz-Zentren, deren Dezentralisierung vielen jedoch nicht bewusst ist. Die Rede ist – klar – von den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Wenn Du von den Vereinigten Arabischen Emiraten hörst, denkst Du vermutlich sofort an Dubai und kannst vielleicht auch mit der Stadt Abu Dhabi etwas anfangen. Aber hast Du jemals schon etwas von RAK gehört?
RAK steht für Ras-Al-Khaimah und ist eines der sieben Emirate der Vereinigten Arabischen Emirate. Diese sind eine absolute Erbmonarchie, die – daher der Name – von sogenannten Emiren geführt werden.
Während es eine übergeordnete Regierung für die VAE gibt, sind die einzelnen Emirate doch weitgehend autonom und entscheiden übergeordnete Dinge im Hohen Rat mit den Emiren der anderen Emirate. RAK wird von der Familie Quasimi bereits seit 1700 beherrscht, die genauso das Nachbaremirat Sharjah kontrollieren.
Denkt man an offshore, kommen die Vereinigten Arabischen Emirate einem meist weniger in den Sinn. Das liegt auch daran, dass sowohl Unternehmensgründung als auch Konten-Eröffnungen in der Region recht kompliziert sind. Ohne persönliche Anwesenheit und Vertrauensaufbau war lange Zeit wenig möglich.
Mittlerweile wurden jedoch in verschiedensten Emiraten Freihandelszonen errichtet, die ausländische Unternehmen anlocken sollen. Diese Freihandelszonen bieten traumhafte Möglichkeiten für physische Unternehmer, auf die ich im Folge-Beitrag eingehen werde.
Wer hier eine Free-Zone-Gesellschaft gründet, ist nicht nur steuerfrei auf sein Unternehmen, sondern erhält mit seiner Familie auch das Recht auf einen steuerfreien Wohnsitz überall in den Emiraten
Freizonen-Gesellschaften der VAE sind sehr empfehlenswerte Vehikel in der internationalen Steuerstrukturierung und werden in Kürze noch die Betrachtung erfahren, die ihnen zusteht. Sie erfordern jedoch einen hohen Gründungs- und Verwaltungsaufand – und sind mit mindestens 5-stelligen Summen auch nicht gerade günstig.
Die Reputation der VAE
Zum Glück lassen sich die zahlreichen Vorteile der VAE auch für deutlich weniger Geld nutzen. Denn der Ruf der Freihandelszonen färbt auch auf andere Unternehmensmöglichkeiten in den gesamten Emiraten ab.
Wie Du vielleicht schon mitbekommen hast, ist eine Offshore-Firma in Ras-Al-Khaimah natürlich steuerfrei. Allerdings ist RAK einer der wenigen Jurisdiktionen, wo tatsächlich Steuerfreiheit herrscht und keine gesetzlichen Ausnahmen geschaffen werden müssen. So muss keine Offshore-Gesetzgebung die Steuerfreiheit garantieren – weil die Vereinigten Arabischen Emirate zu den 23 Ländern weltweit gehören, die gar keine direkten Steuern kennen.
Dies ist zwar ähnlich wie Bahamas, Bermuda oder die Cayman Islands, allerdings mit dem großen Unterschied, dass es sich eben nicht um eine Insel mit Briefkastengesellschaften, sondern ein wirtschaftsstarkes Land mit viel Industrie handelt.
Denn die Emirate haben viele der geschäftigsten Häfen weltweit und exportstarke Unternehmen aus jedem Bereich.
Dementsprechend ist die Reputation der VAE eine ganz andere als die der Karibik-Inseln. Auch wenn manche lokale Freizonen nicht immer die generell hohen internationalen Standards erreichen, wird dies toleriert. Schließlich bleiben die Emirate sowohl für die USA und Europa als auch China ein wichtiger Bündnispartner in der Region gegen den islamischen Terror.
Die RAK International Company
Trotz der hohen Reputation unterscheidet sich eine Offshore-Gesellschaft in RAK nur wenig von der anderen Jurisdiktionen. Praktisch ist diese seit 2006 gegebene Möglichkeit auf der Gesetzgebung der Britischen Jungferninseln aufgebaut. Neben Steuerfreiheit gibt es keinerlei Buchhaltungsvorschriften, keinen öffentlichen Register und kein einzahlbares Stammkapital. Gesellschafter und Geschäftsführer können die gleiche Person sein und müssen eben keinen Wohnsitz in den Emiraten haben.
Gerade in Bezug auf Diskretion sind RAK-Unternehmen gar noch besser aufgestellt. Ausländische Steuerbehörden beißen sich die Zähne aus, die wirtschaftlich Berechtigten dieser Offshore-Firmen ausfindig zu machen. Denn zwar haben die Emirate den Automatischen Informationsaustausch unterschrieben, doch ist dieser praktisch wirkungslos. Schließlich sind in den immer noch zahlreich vorhandenen Schlupflöchern auch die Klausel enthalten, das Freihandelszonen vom Austausch ausgenommen sind. Und in genau so einer wird die RAK International Company inkorporiert.
Wichtig ist auch, dass es sich um eine International Company (IC) statt International Business Company (IBC) handelt, was auch entsprechend in den Gründungsdokumenten vermerkt ist. Allein damit hat das Unternehmen eine ganz andere Stellung und muss sich nicht mit den zahlreichen klassischen Offshore-IBCs weniger reputabler Jurisdiktionen vergleichen.
Auf der Rechnung steht allerdings nicht IC, sondern in der Regel Limited. Eine Offshore-Firma in RAK bezeichnet sich also als weltweit anerkannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung und kann problemlos auch etwa mit deutschen Kunden abrechnen.
Das liegt auch daran, dass meist der Willen und die Möglichkeiten fehlen, den Hintergrund einer solchen RAK-Gesellschaft aufzudecken. Denn die Rechnungsadresse ist in den seltensten Fällen in der RAK selbst. Stattdessen sitzen die Gründungsagenturen in Dubai oder Abu Dhabi, wo es keine Offshore-Gesetzgebung gibt, sondern nur steuerfreie Free-Zone-Unternehmen.
Eine RAK-Offshore-Firma kann also praktisch ein legitimes FTZ-Unternehmen in etwa Dubai simulieren, indem es seine Geschäftsadresse dort hat.
Es besteht sogar die einzigartige Möglichkeit, eine andere Jurisdiktion als RAK für einige Aspekte des operativen Geschäfts zu nutzen, z.B. das dortige Gesellschaftsrecht. So kann man etwa Investoren, die den Emiraten nicht trauen, mit einer anderen Gesetzgebung locken oder legal seinen Firmensitz in einem anderen Land simulieren. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass die lokalen Behörden im entsprechenden Land keinerlei Pflicht haben sich mit eventuellen Rechtsstreitigkeiten zu beschäftigen, wenn die Firma dort nicht gegründet wurde.
Bank-Konten und Paypal für RAK-Firmen
Eines der zahlreichen Gründe sich für eine RAK-Firma zu entscheiden ist die Möglichkeit, in das sehr stabile Bankensystem der Region einzusteigen. Schließlich ist Banking in den Emiraten kompliziert und ein Wohnsitz für die Konten-Eröffnung fast immer erforderlich. Mit einer RAK-Offshore-Firma ist es hingegen möglich, ein Geschäftskonto überall in der VAE zu eröffnen und von den Vorteilen des Bankenplatzes Abu Dhabi oder Dubai zu profitieren. Insbesondere für Unternehmer aus islamisch geprägten Staaten ist dies interessant – etwa für türkische Unternehmer, die nach den aktuellen politischen Entwicklungen es sehr schwer haben Geschäfte mit der Türkei zu treiben bzw. ihr Geld abzuziehen.
So ist das Land und Bankensystem sehr stabil, die Währung – der VAE-Dirham ist mit einer Rate von 1 zu 3,6725 direkt an den US-Dollar gekoppelt. Zusammen mit der hohen Geheimhaltung, IBAN-Standard und modernem Banking kann eine Konten-Eröffnung in den Emiraten hoch interessant sein. Eine persönliche Anwesenheit zur Eröffnung ist hingegen leider unumgänglich und persönlicher Kontakt zu seinen Ansprechpartnern bei der Bank über die Zeit essentiell.
Wer nicht in der VAE banken möchte, hat es hingegen etwas schwieriger ein Konto außerhalb zu eröffnen. Das liegt daran, dass die Emirate nicht Teil des UN-Vertrages über Apostillen zur Beglaubigung sind. Seine Unternehmensdokumente entsprechend zu beglaubigen kann so eine langwierige und teure Angelegenheit werden, weil diese von einer Botschaft legalisiert werden müssen. Eine Alternative kann jedoch eine Vermittlung über den Gründungsdienstleister sein, der seine langjährigen Kontakte ausnutzen kann.
Wer Paypal für sein Unternehmen braucht, für den ist RAK genau richtig. Denn Paypal ist gerade in vielen Offshore-Ländern nicht voll funktionsfähig. Zudem ist es oft sehr mühsam, sein Geld von Paypal ohne hohen Gebühren auszahlen zu lassen. Fast immer wird ein US-Konto dafür benötigt, wenn man kein lokales Konto nachweisen kann. Wer also etwa in Hong-Kong gegründet hat, aber kein Konto bekommen hat, der sollte über einen Umzug ins ähnlich teure RAK nachdenken – bloß dass der Standort mit wesentlich mehr Vorteilen verbunden ist.
So kann man sich letztlich Paypal-Guthaben auf jede Prepaid,Debit- und Kreditkarte transferien, die man in seinen Besitz hat
Gründung eines RAK-Unternehmens
Zuständig für die Gründung einer RAK-Offshore-Firma ist die RAKIA – die RAK Investment Authority (Investment-Behörde). Eine International Company ist Teil der RAK-Freizone, aber eben als Nicht-Resident geführt.
In der Betriebsführung heißt dies, dass eine RAK-IC keine physische Präsenz benötigt, gleichzeitig aber auch keine Geschäfte innerhalb der Emirate führen darf. Wer etwa ein Warenlager auf dem Gebiet der Freizone errichten möchte, sollte zur FTZ-Gesellschaft greifen, die ich im nächsten Artikel vorstellen werde.
Letztlich kann die Gründung jedoch nicht über die Investment Authority abgewickelt werden, sondern muss wie üblich über eine Gründungsagentur erfolgen. Die Bedingungen zur Gründung in Ras-Al-Khaimah sind dabei relativ streng.
So ist zwingend vorgeschrieben, dass man zur Gründung eine beglaubigte Kopie des Reisepasses und das Original einer Verbrauchsrechnung vorlegen muss. Dies braucht man für die meisten Bankkonten heutzutage ohnehin, macht aber etwa die Gründung für Wohnsitzlose etwas aufwändiger.
Gründungskosten in RAK
Staatenlos bietet die Gründung einer RAK-Offshore-Firma für 2640€ an. Die jährlichen Verwaltungsgebühren betragen 2020€.
Die Vermittlung eines Geschäftskontos kostet zusätzlich, weil dies aus genannten Gründen aufwändiger ist. Für jeweils 565€ kann der Kontakt mit folgenden VAE-Banken hergestellt werden.
Mashreq Bank (6250€ Mindesteinlage)
Noor Bank (2500€ Mindesteinlage)
Emirates N.B.D. (50.000€ Mindesteinlage)
RAK Bank (25.000€ Mindesteinlage)
Alle Banken bieten modernes Online-Banking und Konten in Euro, Pfund, US-Dollar und Dirham. Eine Debit-Karte ist jedoch generell nur mit Wohnsitz in den Emiraten möglich. Auch ist persönliche Anwesenheit zur Konten-Eröffnung in jedem Fall nötig.
Weitere internationale Geschäftskonten sind möglich, die Möglichkeiten können hier eingesehen werden.
Statt einer Adresse in RAK bietet sich zusätzliches Virtual Office in Dubai an, um noch mehr Prestige aus der Inkorporation in den VAE zu ziehen. Eine Geschäftsadresse mit Post-Weiterleitung kostet 355€ jährlich, eine eigene Rufnummer mit Anrufweiterleitung 630€.
Jetzt liegt es nur noch an Dir, Deine Gründung in Ras-Al-Khaimah zu prüfen und mir zu schreiben. Eine International Company in RAK ist eine ausgezeichnete Möglichkeit und gehört definitiv zu den Königinnen der Offshore-Jurisdiktionen. RAK kann man kaum als Onshore-Jurisdiktion bezeichnen, weil recht exotisch und unbekannt. Mit den Optionen die RAK Offshore-Firma jedoch quasi wie eine VAE-residente Freihandelszonen-Gesellschaft aussehen zu lassen, kann man gleich von der noch besseren Reputation von etwa Dubai profitieren. Denn eine Gründung dort ist um ein Vielfaches teurer.
Alle Vorteile klassischer Offshore-Gesellschaften samt Abrechenbarkeit, sehr guten Konten und voller Paypal-Funktionalität – das bietet das kleine, aber feine Emirat Ras-Al-Khaimah
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