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Auf Staatenlos ging es bereits sehr viel um Offshore-Unternehmen und Offshore-Banking. Was bisher weniger eine Rolle gespielt hat ist das faszinierende Thema zwischen diesen beiden Polen: Offshore-Trusts und Vermögensschutz.

Vielleicht deshalb, weil Trusts, ein englisches Konzept, den wenigsten Deutschen geläufig sind. Vielleicht auch, weil ihre Gründung meist nur für sehr wohlhabende Personen Sinn macht. Oder aber ihr Nutzen falsch verstanden wird.

Doch spielen Trusts selbst in der Weltpolitik eine nicht unentscheidende Rolle. Unbestätigten Quellen zufolge (private Kontakte aus Brüssel) möchte Angela Merkel einen öffentlichen Register für Trusts einführen, der deren Existenz – die ja vor allen ihre Anonymität begründet – völlig zerstört. Für David Cameron, dem britischen Premier-Minister, wäre allein dies ein Grund für den Brexit.

 

Denn in britischen Trust-Strukturen liegen Billionen an Vermögen.

 

Ein Grund, uns den Vermögensschutz über Trust-Strukturen heute einmal genauer zu widmen. Das Thema ist hoch komplex, weshalb ich es heute bei einer Einführung in die grundlegende Terminologie und Möglichkeiten belasse. Welche feinen Möglichkeiten sich zum Vermögensschutz weiterhin ergeben wird Thema mehrerer zukünftiger Beiträge sein.

 

Was bedeutet Vermögensschutz?

Vermögensschutz beinhaltet mehrere Aspekte. Zum einen Geheimhaltung, die in Artikeln zum Informationsaustausch bereits ausführlich diskutiert wurde. Zum anderen jedoch auch die richtige Struktur, mit der das Vermögen gehalten wird. Je nach Wohnsitzland kann es dabei sein, dass man sich mit einem Trust außensteuerrechtliche Probleme einhandelt. So sind Trusts in Deutschland meldepflichtig und bergen steuerliche Problematiken.

Als Vermögen gilt normalerweise alles, was sich im Besitz von Jemanden befindet. Dieses sollte einen gewissen Wert haben und in Bares umzuwandeln sein. Neben Geld im eigentlichen Sinne gehören etwa Aktien, Anleihen oder ähnliche Finanz-Instrumente dazu. Weiterhin kann es sich aber auch um Immobilien, Autos, Kunst, Edelmetalle und vieles mehr handeln.

Als Schutz in dieser Hinsicht wird der Schutz vor individuellen Drittparteien verstanden, die ein Interesse nach diesem Vermögen haben könnten. Ein Gericht könnte etwa eine Pfändung vollstrecken, die auf nicht gezahlten Schulden, Fehlberatung oder Scheidung beruht.

 

Hast Du also Dein Haus verspielt oder läuft die Ehe nicht mehr richtig, solltest Du jetzt genau zuhören…

 

Gängige Definitionen im Vermögensschutz

Beim Vermögensschutz können vielfältige Strukturen eine Rolle spielen. Die bekannteste ist der sogenannte Trust, bei dem erst einige Definitionen zu klären sind.Beim Trust, deutsch übersetzt so viel wie Treuhand-Stiftung,  hat man es mit 5 Personengruppen zu tun:

  • Gründer eines Trusts
  • Schuldner
  • Gläubiger
  • Treuhänder
  • Wirtschaftlich Berechtigter

Der Gründer eines Trusts gründet die gewählte Struktur (nicht zwingend ein Trust). Es können auch mehrere Personen oder Organisationen sein, gewöhnlich ist es aber eine einzige Person.

Dieser ist oft auch der Schuldner, weil er in einem Konflikt jemanden etwa Geld schuldet. Dieser jemand ist der Gläubiger.

Die Struktur selbst gehört einem Treuhänder und wird von ihm verwaltet. Dieser kann eine Person, mehrere Personen, Unternehmen, Stiftungen oder Trust sein, die jedoch lizensiert und reguliert in ihrem Land sind. Oft müssen sie sich dort nicht nur aufhalten, sondern auch die Staatsbürgerschaft dieses Landes besitzen.

Trusts haben außerdem einen oder mehrere wirtschaftlich Berechtigte, die von dem Trust-Vermögen profitieren. Eltern können zum Beispiel einen Trust aufsetzen, der an die Kinder ab einem gewissen Zeitpunkt festgelegte Summen auszahlt. Etwa, wenn sie 18 Jahre alt werden oder selbst Kinder bekommen.

Ein Trust kann theoretisch von der gleichen Person gegründet werden,die auch wirtschaftlich Berechtigter ist. In vielen Fällen greifen dabei aber nicht alle Vorteile des Vermögensschutzes.

 

Wie Vermögensschutz in der Praxis funktioniert

Vermögensschutz kann über verschiedene Strukturen erfolgen. Neben Trusts bieten sich insbesondere sogenannte Limited Liability Companies in verschiedenen Jurisdiktionen an, oft auch eine Kombination von beiden. Besonders interessant sind dabei die pazifischen Cook-Inseln und das karibische Nevis, die durch besondere Gesetzgebung einen vorteilhaften Vermögensschutz ermöglichen.

 

In Nevis etwa müssen Gläubiger eine Sicherheit von 200.000$ bei einem Gericht hinterlegen um überhaupt zur Klage zugelassen zu werden.

 

Generell gilt bei allen Strukturen, dass das Vermögen von den Ereignissen getrennt werden muss, die zur Pfändung diesen Vermögens führen können. Beispiel ist etwa eine erwartete Scheidung. Hier muss ein Ehepartner bereits einige Zeit im Voraus einen Teil seines Vermögens in einen unwiderrufbaren Trust überführen, der korrekt strukturiert ist. In der Theorie ist es für den anderen Ehe-Partner dann unmöglich an das Vermögen zu gelangen, weil es dem anderen Partner schließlich nicht mehr gehört.

Das Vermögen gehört dann dem Treuhänder, der wahrscheinlich weit entfernt lebt. Ein Gerichtsbeschluss hat keinerlei Auswirkung auf diesen Treuhänder. Der Schuldner hingegen hat kaum oder kein Vermögen mehr um den Gläubiger auszuzahlen.

 

Arglistige Überführung des Vermögens

Als arglistige Überführung kann der Versuch gewertet werden Vermögen in einen Trust zu überführen, nachdem ein Ereignis sich bereits ereignet hat oder es unmittelbar bevor steht. Zwar unterscheiden sich hier die Gesetze, doch generell ist es illegal finanzielle Haftbarkeit durch solche Strukturen bewusst zu vermeiden, wenn man sich im Wissen über bevorstehende Handlungen mit negativen Folgen für sich selbst befindet.

Genau deshalb muss eine gewisse Zeit zwischen einer Überweisung an den Treuhänder und dem Angriff auf das Vermögen vergangen sein. Dieses liegt in den meisten Jurisdiktionen zwischen 4 bis 10 Jahren. In den Cook-Inseln und Nevis sind es aber etwa nur 2 Jahre.

 

Nötigung und Gegenmaßnahmen

Theoretisch kann ein Gericht einen Trust-Gründer natürlich zwingen sein Vermögen herauszugeben, aber praktisch wird es nicht funktionieren.

Stellen wir uns einen Gläubiger vor, dessen Schuldner nicht zahlen kann, weil sein gesamtes Vermögen einem Treuhänder in einer starken Jurisdiktion für Vermögensschutz gehört.

Der Gläubiger hätte kein anderes Mittel als wieder vor Gericht zu ziehen und einen Vollstreckungsbefehl zu erlangen, mit der der Gründer des Trusts gezwungen werden könne den Treuhänder anzuweisen das Vermögen auszuzahlen, entweder an sich selbst oder den wirtschaftlich Berechtigten. Der Treuhänder wird diese Anfrage ablehnen, weil der Trust unwiderruflich ist. Auch die wirtschaftlich Berechtigten werden keine Auszahlung erwarten können, weil der Gründer des Trusts unter Nötigung steht. Das Vermögen ist praktisch eingefroren.

Gläubigern bleiben zwei Gegenmaßnahmen. Sie können vor Gericht in der Heimat-Jurisdiktion des Trusts ziehen oder den Prozess ewig hinziehen lassen. Ein Zug vor Gericht in einer anderen Jurisdiktion ist dabei meist hoffnungslos, besonders wenn es sich dabei um Nevis handelt. Hier müsste der Gläubiger eine Sicherheit von 200.000$ hinterlegen um überhaupt zur Klage zugelassen zu werden und hätte selbst dann in den wenigsten Fällen Aussicht auf Erfolg.

Geht dem Gläubiger nicht irgendwann das Geld aus, kann er höchstens den Trust dauerhaft attackieren und die Nötigungs-Klausel ausnutzen. Damit kann der Trust-Gründer dem Treuhänder keine Anweisungen geben, das Vermögen an die Wirtschaftlich Berechtigten auszuzahlen.

 

Ist der Trust-Gründer nicht in essentieller Geldnot, brauchen ihn diese Attacken aber nicht zu kümmern.

 

Erwähnenswert ist, dass dieses Praxis-Beispiel weitgehend theoretisch ist, weil es sehr wenige Fälle gibt, aus denen man zudem sehr schwer allgemein verbindliche Schlüsse ziehen kann. Viele Jurisdiktionen haben gar keinerlei Erfahrungen in diesem Bereich, weil sich noch nie jemand getraut hat ihre Trusts zu verklagen.

Noch wichtiger ist, dass es keine Standardlösung gibt. Ein gut strukturierter Trust ist entscheidend, bei der die Wohnorte vom Trust-Gründer, Treuhänder und Wirtschaftlich Berechtigten genauso einbezogen werden müssen wie die Wahl des Offshore-Kontos und die Verwaltung der Geldmittel. Kleinste Details können hier gewaltige Konsequenzen haben.

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