Anmerkung von März 2018:Die IP-Box für Geistiges Eigentum ist in der gesamten EU abgeschafft. Es bestehen dennoch weiter Möglichkeiten die Steuerlast in Zypern durch interne Verrechnung auf ca. 4% zu senken. 2017 führte Zypern zudem neue Möglichkeiten der Erlangung des Non-Dom-Status ein und senkte den Mindestaufenthalt auf 2 Monate.
Zypern ist eine Insel mit einer langen Vergangenheit, die nicht immer positiv war. Gezeichnet vom türkisch-griechischen Konflikt, der die Insel in zwei Teile gespaltet hat, brachte die staatliche Finanzkrise Zypern 2013 erneut in den Blick der Weltöffentlichkeit. Über Nacht verloren etliche Zyprioten und ausländische Anleger, vor allem aus Russland, große Summen ihrer auf dortigen Konten geparkten Gelder. Sie wurden enteignet – von einer bankrotten Regierung.
Was damals in Zypern geschah wird zweifellos wieder geschehen. Ob zuerst in Griechenland, Italien, Portugal oder Frankreich ist offen.
Selbst Deutschland kann es jedoch treffen. Die Vorbereitungen zur Enteignung der Sparer zur Rettung angeblich systemrelevanter Banken sind jedenfalls schon weit vorangeschritten.
Zypern selbst steht finanziell nun wieder besser da. Freilich hat es nun das Image eines Schmuddelkindes in der EU. Schlägt man Zypern zur Gründung oder gar zum Banking vor, erlebt man oft irritierte Blicke und kann sich den Kommentaren zur Enteignung vor wenigen Jahren nicht erwehren. Doch es ist ein Fehler das Land wegen vergangener Ereignisse zu brandmarken. In der Europäischen Union bietet Zypern großartige Chancen für den solventen Perpetual Traveler oder Unternehmer mit Suche nach einem mediterranen Wohnsitz. Diesen Chancen wollen wir uns in diesem Artikel widmen.
Warum ist Zypern wieder interessant?
Die zypriotische Regierung weiß um ihr schlechtes Image. Dass dieses schlecht für das Land ist, dessen Wohlstand maßgeblich von Finanzdienstleistungen bestimmt ist, ist selbsterklärend. Dass das Vertrauen in die zypriotischen Banken nachhaltig beschädigt ist auch.
Doch die zypriotischen Behörden und Politiker waren nicht untätig und haben sich auf die neue Realität eingestellt. Statt übermäßigen Wert auf den Bankensektor zu legen, wollen sie lieber wohlhabende Unternehmer direkt ins Land locken. Mit Unternehmen in Zypern als Bedingung werden so auch weiterhin Gelder an zypriotische Banken fließen.
Nach Zypern einzuwandern war bis vor Kurzem nicht sonderlich attraktiv. Die Besteuerung von Zinsen und Dividenden war hoch, Einkommenssteuern gar nicht einberechnet. Zypern war für Unternehmer und Selbstständige mit Auslandseinkommen sicher attraktiver als die kontinentalen Hochsteuerstaaten, den klassischen europäischen Non-Dom-Staaten wie Malta, Irland und Großbritannien aber weit unterlegen.
Wer auf Mittelmeersonne Lust hatte, ging steuerfrei nach Malta.
Malta war gewissermaßen der Gegenpol zu Zypern im Mittelmeer. Die deutlich kleinere Insel lebt ebenso maßgeblich von Finanzdienstleistungen, hat im Gegensatz zu Zypern aber einen sehr viel solideren, liquiden Finanzsektor. Und sie war als klassisches Non-Dom-Land seit jeher ein beliebtes Auswanderungsziel für solvente Unternehmer und Rentiers, die die Vorzüge eines weitgehend steuerfreien Lebens in der Sonne mit guten Verkehrsanbindungen überall nach Europa schätzen.
Zypern tat also das, was viel mehr Staaten tun sollten: funktionierende Sonderregelungen kopieren und den eigenen Bedürfnissen anpassen. Genau das taten sie.
Zypern ist wie Malta ein ehemaliger britischer Kolonialstaat, der 1960, 4 Jahre früher als Malta, in die Unabhängigkeit entlassen wurde. Aufgrund des eingefrorenen Nordzypern-Konflikts spielt jedoch das britische Militär weiter eine maßgebliche Rolle auf der Insel. Die Militärbasen Akrotiki und Deliria sind als Britische Überseegebiete autonome Hoheitsgebiete auf zypriotischen Territorium.
Wegen der britischen Vergangenheit und der Prägung des Rechtssystems durch angelsächsisches Recht lag es nahe ein vergleichbares Non-Dom-System einzuführen, wie es im Mutterland üblich ist. Non-Dom wird man, indem man in einem Land seinen Wohnsitz nimmt, dort aber nicht domiziliert ist. Grob gesagt wird man erst domiziliert, wenn man einen Großteil seines Lebens im entsprechenden Land verbracht hat. Staatsbürger eines Landes können den Non-Dom-Status somit in der Regel nicht in Anspruch nehmen. Obwohl Non-Dom genannt, unterscheidet sich das System Zyperns jedoch deutlich von denen Maltas, Irlands oder Großbritanniens. Quasi steuerfrei lässt es sich für Unternehmer trotzdem in Zypern leben.
Steuerfrei als Non-Dom in Zypern
Das Non-Dom-System in Zypern wurde erst Mitte 2015 eingeführt. Noch ist es relativ unbekannt – eine Tatsache, die sich bald ändern dürfte. Die Vorteile sind nämlich gewaltig und stellen unter gewissen Bedingungen Malta in den Schatten.
Klassische Non-Dom-Systeme kennen die sogenannte Überweisungsklauselregelung (Remittance Base). Das bedeutet, dass Auslandseinkommen solange steuerfrei sind, wie sie nicht ins Inland überwiesen werden. Sobald Auslandseinkommen auf ein Inlandskonto fließt, muss dies zu üblichen Sätzen einkommensversteuert werden. Solange das Geld jedoch auf Konten außerhalb des Landes verwaltet wird, bleibt es steuerfrei. Von dort kann es auch steuerfrei per Geldkarte im Inland abgehoben werden.
In der Regel wird so immer ein wenig Geld versteuert, weil ein inländisches Konto zur Zahlung von Sozialversicherungen, Mieten oder anderen Verträgen benötigt wird.
Weil jedoch Nachteile in der Nutzung der Finanzbranche im Inland bestehen, schaden sich die klassischen Non-Dom-Systeme damit selbst. Diesen Fehler begeht Zypern mit seinem angepassten Non-Dom-System nicht.
Zypern kennt keine generelle Steuerfreiheit auf Auslandseinkommen. Demnach ist es unerheblich, ob Auslandseinkommen ins Inland überwiesen wird oder nicht. Zypern stellt aber gewisse Formen von Auslandseinkommen steuerfrei.
Genauer gesagt läuft Non-Dom Zypern so ab, dass für insgesamt 17 Jahre nach Einwanderung sämtliche Dividenden und Zinserträge aus dem In- und Ausland steuerfrei sind. Nach 17 Jahren ist man in Zypern “domiziliert” und kann den Non-Domiciled-Status erst wieder erlangen, nachdem man das Land für mindestens 3 Jahre verlassen hat.
Von einer ökonomischen Perspektive ist das Non-Dom-Programm in Zypern sicherlich geschickter gestaltet. So können auch die zypriotischen Finanzdienstleister profitieren, wenn zahlungskräftige Investoren und Unternehmer ins Land ziehen und dort steuerfrei ihr Geld anlegen. Trotzdem bleibt diesen auch weiterhin die Möglichkeit Konten und Depots im Ausland zu unterhalten, deren Dividenden und Zinserträge ebenfalls steuerfrei sind.
So werden auch jene von den Reizen Zyperns angelockt, die sich vor dem dortigen Bankensystem beziehungsweise einer potentiell enteignenden Regierung noch etwas fürchten.
Neben der Steuerfreiheit auf Zinsen und Dividenden im In- und Ausland sprechen einige zusätzliche Vorteile für Zypern. Das Land kennt keine Außensteuergesetze, weshalb man unkompliziert Auslandsunternehmen führen kann. Zwar sind auf Gehälter weiterhin Einkommenssteuer zu zahlen, doch der Einkommenssteuerfreibetrag ist mit 19.000€ recht großzügig bemessen. Auch um die zypriotische Sozialversicherung muss man sich als Non-Dom keine Gedanken machen: mit dem maximalen steuerfreien Gehalt von 19.000€ im Jahr sind die verpflichtenden Sozialversicherungsbeiträge bereits abgegolten.
Die Einkommenssteuersätze bewegen sich in Zypern in 5er-Schritten bis max. 35% auf Einkommen über 60.000€. Als Non-Dom gilt ein halbierter Einkommens-Spitzensteuersatz von nur 17.5% auf Einkommen über 100.000€ im Jahr für die ersten 5 Jahre. Allerdings ist der Unternehmer in Zypern generell nicht darauf angewiesen, sich ein höheres Gehalt als 19.000€ im Jahr zu zahlen.
Schließlich kann er sich die Dividenden seiner Unternehmen im In- oder Ausland steuerfrei auszahlen – ob monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder nur einmal im Jahr.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil seinen Wohnsitz in Zypern zu nehmen liegt in der Tatsache, dass die Regierung die 183-Tage-Regel nicht streng durchsetzt. In vielen Staaten ist es nämlich üblich, dass man zur Aufrechterhaltung seines legalen Aufenthalts-Status mindestens ein halbes Jahr im Land verbringen muss. Die Logik dahinter: wer ein halbes Jahr in einem Land gelebt hat, kann nicht mehr als ein halbes Jahr in einem anderen Land gelebt haben. Demnach steht dem entsprechenden Staat das Besteuerungsrecht zu. Klassische Non-Dom-Staaten wie Irland und Großbritannien verlangen dies in der Regel auch zur Aufrechterhaltung der Non-Dom-Vorteile.
In Zypern verliert man seinen Non-Dom-Wohnsitz jedoch nicht, wenn man dieses halbe Jahr unterschreitet. Man sollte zwar einige Wochen im Jahr den mediterranen Lebensstil vor Ort genießen, ist aber nicht gezwungen ewig auf der Insel zu bleiben. Gerade für Perpetual Traveler ist Zypern damit eine hervorragende Option für die zweite Flagge des dauerhaften Aufenthaltes.
Letztlich partizipiert Zypern noch von vielen Vorteilen der EU, ohne viele Nachteile so wirklich umzusetzen. Gerade für auswandernde Unternehmer aus Deutschland ist Zypern damit sehr interessant, weil die Wegzugsbesteuerung bei einen Umzug im Gemeinschaftsgebiet der EU gestundet wird. Auch eine steuergünstige grenzüberschreitende Fusion ist generell möglich.
Obwohl Teil der EU, ist Zypern jedoch nicht Mitglied des Schengen-Raumes. Das bedeutet nicht nur Grenzkontrollen, sondern auch das Zypern nicht an die EU-Niederlassungsfreiheit gebunden ist. Zypern hat seine eigenen Einwanderungsregelungen aufgestellt, die klug in das Non-Dom-System eingebettet wurden.
Auswandern nach Zypern – wie wird man Non-Dom?
Zypern hat im weltweiten Vergleich besondere Einwanderungsbedingungen. Generell kann jeder einwandern, der eine örtliche Anstellung findet. Darum soll es an dieser Stelle aber nicht gehen. Denn um die Vorteile von Zypern wirklich ausnutzen zu können, muss man Unternehmer oder Selbstständiger sein.
In diesem Fall macht es Zypern EU-Bürgern sehr unkompliziert. Sie müssen lediglich ein Unternehmen in Zypern registrieren und sich im Land anmelden. Dort muss das ganze Jahr zusätzlich eine Wohnung unterhalten werden, selbst wenn man nicht im Land ist. Die Einwanderung erfolgt sehr unbürokratisch und schnell. Die Behörden – ungleich Malta – machen keinen Ärger.
Im Gegenzug zu Malta, wo man zur Einwanderung nicht zwingend ein maltesisches Unternehmen registrieren muss, ist dies in Zypern jedoch Vorraussetzung. Somit stärkt der Staat zusätzlich die zypriotische Dienstleistungsbranche, weil dieses Unternehmen ja verwaltet, buchhalterisch überprüft und beraten werden muss. Von örtlichen Konten und Co. ganz zu schweigen.
Zum Glück ist es keineswegs ein Nachteil eine Limited in Zypern zu eröffnen.
Unternehmen in Zypern sind somit auch keineswegs nur für jene interessant, die in Zypern ihren Wohnsitz nehmen wollen. Zypriotische Limiteds sind gerade für Online-Unternehmer weltweit interessant – und selbst mit deutschem Wohnsitz legal steuerbegünstigt zu führen.
Die Zypern-Limited – mit IP-Box nur 2,5% Steuern zahlen
Bei einem Unternehmen in Zypern spricht man ähnlich Großbritannien und Malta von einer Limited. Es ist eine Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung, die strukturell anderen Limiteds sehr ähnelt. In Zypern wird jedoch nur ein Mindestkapital von 1€ benötigt, das auch nicht zwingend eingezahlt werden muss. Wegen der besseren Außendarstellung empfiehlt es sich jedoch ein Kapital von 5000€ zu wählen, von denen 1000€ eingezahlt werden.
Unter den EU-Staaten genießt Zypern relativ eine eher geringe Reputation. Nichtsdestotrotz lassen sich mit einer zypriotischen Limited weltweit unkompliziert Geschäfte tätigen. Geschäftskonten in anderen Ländern zu bekommen ist ebenso wenig ein Problem wie an Zahlungsdienstleister wie Paypal und Stripe zu geraten oder sich bei Plattformen wie Ebay und Amazon anzumelden. Mit jedem Land kann generell abgerechnet werden, wobei eine Betriebsstätte in manchen Fällen nötig ist um die Absetzbarkeit zu gewährleisten. Dies muss keine Substanzlösung mit eigenen Räumlichkeiten und Mitarbeitern sein – ein Schreibtischplatz im Gemeinschaftsbüro reicht in der Regel aus und lässt sich kostengünstig anmieten.
Buchhaltung muss in Zypern selbstverständlich erledigt werden. Auch deren jährliche Überprüfung – ein Audit – ist verpflichtend. Allerdings wird beides in der Regel von den örtlichen Agenturen übernommen, die man ohnehin zur Verwaltung seiner Zypern Limited benötigt. Um die Sonderregelungen des zypriotischen Steuersystems auch effektiv nutzen zu können ist dies immer empfehlenswert.
Obwohl auf den ersten Blick die Körperschaftssteuern in Zypern mit 12,5% vergleichsweise hoch erscheinen, sollte man einen zweiten Blick wagen. Den Vergleich mit dem Rückerstattungssystem in Malta, wo von 35% Körperschaftssteuern 30% auf Antrag 2 Wochen später auf ein Privatkonto zurückfließen, braucht Zypern nämlich keineswegs zu scheuen.
Zusätzliche Gewerbesteuern wie in Deutschland üblich sind in Zypern zudem ein Fremdwort.
Das liegt vor allem an sehr unternehmerfreundlichen Finanzbehörden, die die Steuerverwaltung sehr einfach machen. In der Europäischen Union finden sich wohl in keinem Land großzügigere und flexiblere Behörden, was die Absetzbarkeit von der Steuer angeht. Etliche Deduktionen sind also möglich um bereits den zu versteuernden Gewinn sehr in die Tiefe zu drücken. Zudem können Verluste in die Zukunft vorgetragen werden. Ein entscheidender Vorteil gegenüber Malta ist zudem, dass keinerlei steuerliche Nachberechnungen zulässig sind.
Neben den 12,5% Körperschaftssteuern gibt es noch ein Sonderregime mit einem Steuersatz von nur 2,5%, der gerade für eine Vielzahl von Online-Unternehmern höchst interessant ist. Unter der sogenannten IP-Box, die es in unterschiedlicher Ausgestaltung auch in einigen anderen Staaten gibt, werden sämtliche Einnahmen aus Lizenzrechten und Rechten an Geistigen Eigentum nur mit 2,5% besteuert.
Zypern hat die großzügigsten Regelungen hinsichtlich der Tragweite der IP-Box. So werden auch eigene Bücher, ebooks, Video-Kurse, Webinare oder andere digitale Inhalte generell als Geistiges Eigentum gewertet. Lizenzrechte-Inhaber von Fotos oder Kunst dürfen sich ebenfalls freuen. Letztlich ist es zudem gerade für größere Firmen möglich viele Gewinne unter dieser IP-Box zu deklarieren, weil sie maßgeblich mit dem Firmennamen – auch Geistiges Eigentum – in Verbindung gebracht werden können.
Für Verkäufer digitaler Produkte oder Lizenzrechte-Inhaber gibt es kein anderes Unternehmen weltweit, das eine so niedrige Besteuerung mit den Onshore-Vorteilen wie Reputation und unkompliziertes Geschäfte machen verbindet.
Auch die Umsatzsteuer beträgt in Zypern nur 19%. Wer bisher viel Stress hatte von einer Finanzbehörde eine VAT-Nummer ausgestellt zu bekommen, der muss sich in Zypern keine Sorgen machen. Für eine zypriotische Limited erfolgt die Erteilung schnell und unkompliziert. Die Schwelle zur verpflichtenden Anmeldung zur VAT liegt in Zypern bei 35.000€ Umsatz.
Weitere steuerliche Vorteile runden das Gesamtbild ab. Etwa können Anteile steuerfrei vererbt werden. Oder steuerfreie Aktiengeschäfte mit zypriotischen Unternehmen getätigt werden. Spannend ist zudem auch die Möglichkeit, Dividenden quellensteuer-abzugsfrei in Unternehmen in Drittstaaten auszuschütten und somit Gewinne zu verlagern.
Beispielsweise könnte man eine Zypern Limited als Tochtergesellschaft mit einer Offshore-Holding auf St. Vincent und den Grenadinen kombinieren. Möglich ist dies nur, wenn die Holding auch Steuern bezahlt. Dies ist in St. Vincent der Fall, da sich Offshore-Unternehmen statt Steuerfreiheit zur Wahl einer 1-Prozent-Besteuerung entscheiden können (mehr dazu bald hier). Unter diesen Umständen lassen sich die steuerfrei an die St. Vincent IBC ausgeschütteten Dividenden dort mit 1 Prozent endversteuern und dann nach eigenen Präferenzen von dort nutzen.
Die gesamten Möglichkeiten einer Zypern Limited machen das Unternehmen für eine Vielzahl besserverdienender Selbstständiger und Unternehmer interessant. Zwar muss man mit Kosten von etwa 4000€ jährlich für die Verwaltung, Buchhaltung und Steuerberatung der Gesellschaft rechnen, doch zahlt sich dies bei entsprechendem Umsatz sehr schnell aus.
Die Zypern-Limited mit deutschem Wohnsitz führen
Dabei ist ein Unternehmen in Zypern nicht nur mit zypriotischen Wohnsitz interessant. Gerade Perpetual Traveler und Einwohner von Ländern ohne Außensteuergesetzen können unkompliziert von den Vorteilen eines zypriotischen Unternehmens profitieren. Selbst in Ländern mit Außensteuergesetzen – den EU-Grundfreiheiten sei Dank – lässt sich dies jedoch machen.
So können deutsche Unternehmer, die in Deutschland bleiben wollen, unter gewissen Umständen eine Limited in Zypern zu den dort geltenden Steuersätzen legal aus Deutschland führen. Denn eigentlich hebt das EU-Recht als übergeordnetes Rechtsgut die Negativwirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung unter dem deutschen Außensteuergesetz auf. Die deutsche Steuerverwaltung muss somit Steueroptimierungsstrategien in anderen EU-Ländern gewähren, stellt aber einige Zusatzbedingungen auf.
Wesentlich ist, dass die in einem anderen EU-Land gemeldete Gesellschaft Substanz aufweist, also eine im dortigen Land gelegene Betriebsstätte und eigene Mitarbeiter hat. Es sollte zudem gewisse wirtschaftliche Interessen vor Ort geben und geschäftliche Entscheidungen dort auch gefällt werden.
Die ganze Thematik ist komplex und in diesem Artikel nicht zu erklären. Zur Einrichtung eigener Räumlichkeiten und Anstellung mindestens eines Teilzeitmitarbeiters müssen zudem gewisse Kosten eingeplant werden. Hier ist Zypern mit geringeren Lohn- und Mietkosten aber etwa anderen Ländern wie Malta und Irland voraus. Englisch als weit verbreitete Zweitsprache macht das Land zum Outsourcing gewisser Unternehmensbereiche auch durchaus interessant und bietet sich geografisch als Expansions-Standort in die Türkei und den Mittleren Osten geradezu an,
Generell lohnen sich Substanzlösungen im EU-Ausland erst für Unternehmer mit sechs-stelligen Gewinnen. Vorher ist die Steuerersparnis im Vergleich zu den aufgewandten Kosten meist zu gering. Schließlich müssen Gesellschafter mit deutschem Wohnsitz weiterhin Einkommenssteuer auf ihr Gehalt bzw. Abgeltungssteuer auf ausgeschüttete Dividenden zahlen. Im Falle Zyperns kann es sich jedoch bereits bei kleineren Gewinnen lohnen.
Insbesondere Verwerter von Lizenzrechten und Verkäufer digitaler Produkte, die beide unter 2,5% IP-Box-Besteuerung fallen, sollten durchrechnen, ob sich eine Substanzlösung in Zypern nicht wesentlich früher lohnt. Steuern zahlen sie im Vergleich zu den Verwaltungskosten dann sehr wenig.
Banking in Zypern- ja oder nein?
Verbunden mit einer Gesellschaft in Zypern ist auch immer die Frage nach dem Geschäftskonto. Die geschehenen Enteignungen im Hinterkopf mag man sich fragen, ob es so klug ist seine Liqudität auf einem Konto bei einer Bank in Zypern zu verwahren.
Generell ist Zyperns Banksystem nach ausgestandener Krise aus dem Schlimmsten raus. Solide sieht anders aus, aber eine erneute Krise mit Enteigungen in den nächsten Jahren ist sehr unwahrscheinlich. Da wird es erst einige andere Staaten treffen.
Trotzdem macht es nicht viel Sinn, seine Privatkonten in Zypern zu unterhalten. Gerade für höhere Summen gibt es sehr viel bessere und stabilere Lösungen im Ausland, wie ich sie etwa in meinem Buch “Weil Dein Geld Dir gehört: mit Offshore-Banking sicher durch die Krise” vorstelle. Für Geschäftskonten sollte man sich dennoch mit Zypern beschäftigen.
Erstens ist es aber nicht verpflichtend ein Geschäftskonto in Zypern zu unterhalten. Auf das Unwohlsein von Unternehmern vielleicht spekulierend, sind für zypriotische Limiteds Geschäftskonten im Ausland ausdrücklich erlaubt. Diese empfehlen sich auch durchaus, wenn das Firmenvermögen und Liquidität verwaltet werden sollen.
Als Transaktionskonto bietet es sich dennoch an eine der zahlreichen zypriotischen Banken zu wählen. So sind die Bankinstitute darum bemüht Vertrauen zurückgewinnen und bieten sehr gute Dienstleistungen zu günstigen Gebühren. Im Gegensatz zu Offshore-Banken, in denen man sich dumm und dämlich zahlt, haben zypriotische Konten oft sehr günstige Gebühren, haben gebührenfreien Überweisungsverkehr im europäischen SEPA-Raum und sind auch bei Überweisungen international nicht sonderlich teuer. Sie bieten modernes Online-Banking, haben eine größere Auswahl an Kartenprodukten und mehrsprachige Mitarbeiter. Letztlich verlangen sie meist auch nur geringe Einlagen und wenig Papierkram um vor Ort ein Konto zu eröffnen. All das macht Banken in Zypern durchaus attraktiv – nicht nur für Unternehmen in Zypern selbst. Nur ein Bankgeheimnis braucht man vor Ort nicht mehr zu erwarten.
Eine sehr gute Bank in Zypern ist etwa die libanesische Byblos Bank. Hier werden in der Regel aber nur Unternehmer für Geschäftskonten in Betracht gezogen, wenn sie mehr als 250.000€ im Jahr umsetzen. Doch viele andere Banken zeigen sich auch deutlich niedrigeren Summen willkommen gegenüber, ob nun die Alpha, Euro oder Hellenic Bank.
Zweite Staatsbürgerschaft in Zypern
Auch die Königsdisziplin der Flaggentheorie soll in diesem Artikel nicht fehlen: die zweite Staatsbürgerschaft. Zypern ist gerade dafür deshalb interessant, weil es EU-Mitglied ist.
Auf der einen Seite ermöglicht dies wiederum den unbegrenzten Aufenthalt in den meisten EU-Staaten, auf der anderen ist auch die weltweite Reisefreiheit relativ gut.
Viel wichtiger ist jedoch die Möglichkeit für deutsche Staatsbürger hier unkompliziert eine Zweite Staatsbürgerschaft zu bekommen ohne dass die Deutsche aberkannt wird. So müssen Deutsche in der Regel einen Beibehaltungsantrag stellen, wenn sie eine neue Staatsbürgerschaft annehmen. Erfolgt dieser nicht – und der deutsche Staat bekommt es mit – wird die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch entzogen. Weil ein Beibehaltungsantrag wesentliche Gründe sowohl für Deutschland als auch das Einbürgerungsland aufweisen muss, wird er in vielen Fällen auch abgelehnt (mehr dazu bald).
In der EU gilt jedoch, dass Doppelte Staatsbürgerschaften generell zulässig sind. Man kann also legal ohne Beibehaltungsantrag sowohl Deutscher als auch Zypriotischer Staatsbürger sein.
Einen Nachteil hat das allerdings: man läuft Gefahr seinen Non-Dom-Status zu verlieren, wenn man sich einbürgern lässt. Die genaue Regelung ist unklar, aber es kann angenommen werden, dass der Non-Dom-Status noch einige Jahre weiter gilt, bis man domiziliert ist. Wirklich sicher lässt sich das wegen fehlender Erfahrungen mit dem neuen System momentan aber nicht sagen.
Die einfachste Möglichkeit Zypern zu seinem Heimatland zu machen ist sicher ein Investment. Die 5 Millionen Euro dafür muss man jedoch erst einmal aufbringen. Finden sich 4 weitere Investoren, reichen auch 2,5 Millionen Euro in einem gemeinsamen Fonds von min. 12,5 Millionen Euro aus. Zusätzlich muss das ganze Leben ein Eigentum von min. 500.000€ auf der Insel unterhalten werden. Sonst ist die Beantragung aber relativ rasch und unkompliziert.
Wer nicht soviel Geld hat, der sei beruhigt. Als Non-Dom besteht auch der normale Weg über eine Einbürgerung. Die EU-weite Mindestgrenze, an die sich Zypern in diesem Fall hält beträgt 6 Jahre. Wer 6 Jahre seinen dauerhaften Aufenthalt in Zypern hatte, der kann sich theoretisch einbürgern lassen.
In diesen 6 Jahren sollte der Aufenthalt dann aber auch tatsächlich dauerhaft sein und über 6, eher 9 Monate im Jahr vor Ort betragen.
Schneller geht es, wenn man eine Staatsbürgerin heiratet. Hier kann 3 Jahre nach der Hochzeit und 2 Jahren dauerhaften Aufenthaltes bereits die Einbürgerung winken.
Im EU-Vergleich bietet Zypern damit sehr gute Chancen für alle Schichten an eine Zweite Staatsbürgerschaft zu kommen. Wer sich steuerfrei im Mittelmeer niederlassen möchte, der kann dies innerhalb von 6 Jahren sehr kostengünstig erreichen.
Leben in Zypern
Über das Leben in Zypern ließen sich etliche Artikel schreiben. Mediterrane Lebensfreude herrscht auf der griechisch-türkisch geprägten Insel, die aufgrund ihrer Größe selten für Langeweile sorgt. Angenehmes Klima, viel Natur, aber auch einiges an Aktivität machen Zypern durchaus zu einem Wohnsitzland, in dem man sein halbes Jahr gerne verbringt.
Die Infrastruktur ist gut, die Verkehrsanbindungen nach Europa und den Mittleren Osten exzellent. Etwa 3 Stunden braucht man mit den Flugzeug nach Deutschland zurück.
Wichtig für viele Staatenlos-Leser ist das Thema Schulpflicht. Hier ist Zypern leider kein Paradies. Offiziell ist Homeschooling in Zypern illegal. Allerdings scheinen die Behörden die Schulpflicht nur für einheimische Kinder durchzusetzen. Es gibt Berichte von Expat-Familien, die ihre Kinder problemlos zu Hause zu unterrichten scheinen bzw. Sie sich selbst bilden lassen. Hier sollte sich im Einzelfall genau erkundigt werden.
Sonst ist Zypern ein in vielen Dingen liberaler Staat, der die persönliche Freiheit nicht an jeder Ecke beschneidet. Der Konflikt mit der Türkei muss immer im Auge behalten werden, ist aber praktisch eingefroren. Angesichts der politischen Situation in der Türkei ist die Lage aber unberechenbarer geworden.
Alles in allem bietet Zypern aber eine hohe Lebensqualität, die sich (fast) steuerfrei umso mehr genießen lässt. Offen bleibt, was die Zukunft, vor allem in Form der EU bringt. So forciert die EU die Umsetzung von Außensteuergesetzen in allen EU-Staaten und möchte auch dien IP-Box-Regelungen reformieren. Hinzu kommt noch der Plan EU-weiter harmonisierter Körperschaftssteuern. Allerdings ist kaum zu erwarten, dass Zypern – wie auch andere EU-Steuerparadiese wie Irland, Malta oder Bulgarien – diesen Plänen jeweils zustimmen werden. Und jedes Land muss zustimmen – und ist selbst dann frei, wie es die getroffenen Richtlinien auch umsetzt. Wie man im Falle von Malta und auch Zypern sehen kann, werden nachteilhafte Regelungen von den Behörden meist sehr flexibel ausgelegt.
Insofern lässt sich kaum erwarten, dass Zypern in Zukunft nicht mehr das fast steuerfreie Paradies ist wie jetzt.
Non-Dom-Zypern – das Beispiel eines Unternehmers
Lust Deinen Wohnsitz nach Zypern zu verlagern? Klaus hat es schon getan.
Klaus ist mein typischer Beispielunternehmer. In diesem Beispiel gehört ihm ein typisches Online-Unternehmen. Klaus setzt etwa 100.000€ jährlich um, bei dem ihm in Deutschland fast nichts bleibt. 40.000€ verdient er durch Digitale Produkte, 60.000€ durch Affiliate-Provisionen und verwandte Leistungen. Wir nehmen an, dass die Mehrwertsteuer bereits bezahlt ist. Klaus fragt sich nun, wie viel ihm als Non-Dom in Zypern übrig bleiben.
Klaus müsste etwa 7000€ für Unternehmensgründung, die Verwaltung das erste Jahr und Wohnsitznahme vor Ort zahlen. Ab dem zweiten Jahr hat er Kosten für die Zypern Limited von etwa 4000€ jährlich.
Klaus zahlt sich jährlich das maximale steuerfreie Gehalt von 19.000€ aus, was den Umsatz bereits auf 81.000€ drückt. Dank der Vielzahl an gewährten Deduktionen kann er weitere 31.000€ vor der Steuer absetzen, Steuerpflichtig bleibt ein Gewinn von nur 50.000€.
Klaus kann den unternehmerfreundlichen zypriotischen Finanzbehörden erfolgreich darlegen, dass sich der zu versteuernde Gewinn zu 40.000€ aus Digitalen Produkten speist. Diese fallen als Geistiges Eigentum unter die IP-Box, sind also nur mit 2,5% zu versteuern.
Klaus versteuert also 10.000€ zum Regelsatz von 12,5% und 40.000€ zum verminderten Satz von 2,5%. Klaus zahlt damit 1250+1000€=2250€ Steuern. Ein Klacks zu dem, was er in Deutschland allein an Gewerbesteuer zahlen musste.
Doch es kommt noch viel besser: als Non-Dom kann Klaus die Dividenden seiner Zypern Limited steuerfrei vereinnahmen. Er schüttet sich also den gesamten Gewinn seiner Zypern Limited steuerfrei aus. Von 100.000€ Umsatz nach Umsatzsteuer, an der auch in Zypern nicht vorbeikommt, bleiben ihm so gesehen 97850€. Seine effektive Gesamtsteuerbelastung liegt in diesem vereinfachten Modell bei 2,25%. Rechnet er die Kosten für Gründung und Verwaltung des Unternehmens dazu, so liegt er bei etwa 6,5% im Jahr.
Die 300€ für Verwaltung, Buchhaltung und Steuerberatung monatlich hätte er aber allein bei seinem deutschen Steuerberater abgedrückt – um am Ende kombinierte 65% seines Umsatzes abzuführen.
Klaus entscheidet sich, dass sich die ganze Sache lohnt. Da Zypern EU-Mitglied ist, muss er sich um die Wegzugsbesteuerung keine großen Gedanken machen. Er verlagert seinen Wohnsitz nach Zypern und lebt fortan ein glückliches, fast steuerfreies Leben.
Nach einiger Zeit in Zypern plant Klaus ein neues Projekt. Da es keine Außensteuergesetze gibt, kann er ein völlig steuerfreies Unternehmen in Delaware registrieren und legal aus Zypern führen. Die Dividenden des Auslandsunternehmens sind weiterhin steuerfrei für ihn.
Unternehmen und Wohnsitzverlagerung nach Zypern – was kostet es?
Sicher ist das obige Beispiel vereinfacht. Aber es zeigt, wie sehr sich ein Non-Dom-Wohnsitz für den Unternehmer lohnen kann. Selbst wenn er regular 12.5% Körperschaftssteuern abführt, sind die Ersparnisse durch den Wegfall von Gewerbesteuern, großzügigeren Deduktionen und vor allem der Einkommenssteuerfreiheit mehr als genug. Bereits ab einem Umsatz von 3000€ monatlich lohnt sich ein zypriotischer Wohnsitz damit in der Regel gegenüber einem deutschen Wohnsitz.
Wem folgende Kosten für Gründung und Verwaltung der Zypern Limited hoch erscheinen, muss sich eben vergegenwärtigen was er in Deutschland allein für seinen Steuerberater zahlt. Dies nimmt hochgerechnet ähnliche Summen in Anspruch – bloß dass der Steuerberater die Steuerlast nur unmerklich drücken kann.
Staatenlos kooperiert mit einem alteingesessenen Partner auf Zypern, der auf bereits über 30 Jahre Erfahrung in der Unternehmensgründung zurückblickt. Ein deutsch-sprachiges Team operiert vom Büro in Zypern aus – allesamt haben sie selbst den Schritt zur Auswanderung nach Zypern gewagt und können daher auch in allen Fragen des generellen Lebens und Eingewöhnens in Zypern zur Seite stehen. Neben der rechtssicheren Gründung der Limited und Wohnsitznahme steht schließlich auch das Finden einer geeigneten Wohnung und ähnliche Dinge an.
Für die Gründung einer Zypern-Limited muss man 2.650€ zzgl MwsT rechnen. Zusätzlich kommen die Kosten für Verwaltung, Buchhaltung, Audit und Steuerberatung hinzu, die sich jährlich auf 3850€ zzgl MwSt belaufen. Die Mehrwertsteuer lässt sich über das Unternehmen wieder absetzen.
Das ganze ist ein Komplettpaket ohne versteckte Kosten. Für 6500€ + MwsT im ersten Jahr und 3850€ + MwSt in den Folgejahren bekommt man eine voll funktionsfähige Zypern Limited, mit der man sich voll auf die operativen Geschäfte konzentrieren kann, weil die Buchhaltung und Steuerberatung- und erklärung ausgelagert ist. Selbstverständlich ist auch ein Geschäftskonto inkludiert und alles man noch braucht.
Wer zusätzlich seinen Wohnsitz nach Zypern verlagern will um Non-Dom zu werden, der kann dies sehr kostengünstig tun. Für nur 560€ + MwSt organisiert mein Partner die komplette Wohnsitznahme, Anmeldung bei den zyprischen Behörden und Beantragung der Sozialversicherungs- und Steuernummer. Nur um letztlich weder Sozialbeiträge noch Steuern zu zahlen. Natürlich kann auch in allen weiteren Fragen unterstützt werden.
Für nur 7000€ Einmalkosten und etwas mehr als die Hälfte in den Folgejahren kannst Du das gleiche erreichen wie Klaus. Fast steuerfrei Deine Basis in einem angenehmen Land schaffen. Mehr Geld, mehr Zeit und mehr Spaß für Dich. Weil Dein Leben Dir gehört!
Wenn Dich Zypern reizt, dann schreibe mich gern an. Ich kann dir helfen Dein fast steuerfreies Leben in der EU in die Tat umzusetzen.
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