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Anmerkung vom November 2021: Für Small Businesses gilt 1% Besteuerung auf einen Umsatz bis zu 500.000 Lari und optionale VAT-Beantragung.

Bei Staatenlos haben wir uns schon viele verschiedene Länder mit der sogenannten Territorialbesteuerung angeschaut. Diese Länder wie Georgien besteuern Auslandseinkommen überhaupt nicht und sind deshalb hochattraktiv für alle ortsunabhängigen Unternehmer. Zu ihnen gehören immerhin 40 Staaten weltweit, von denen viele unter auswandernden Unternehmern zunehmende Popularität erfahren. Panama, Costa Rica, Paraguay oder die Philippinen – neben vielen anderen – haben jedoch den Nachteil, dass sie über 12 Flugstunden aus Europa entfernt sind.

Wer in Europa bleiben möchte oder wegen seiner Geschäftstätigkeit vielleicht muss, hat sich mit den beschränkt vorteilhafteren Non-Dom-Regime Maltas und Irlands, dem Sonderprogramm Zyperns oder andere, das Welteinkommen niedrig besteuernde Staaten, wie  Bulgarien und Tschechien anfreunden können. Denn Territorialbesteuerung hat ja kein europäisches Land?

Die wesentlichen Gründe dafür: ein verlockendes Steuersystem und einfache Einwanderung.

Das ist eine Fehlaussage. Auch wenn man folgendes Land geografisch vielleicht in Asien verorten würde, handelt es sich bei Georgien doch um ein kulturell klar europäisch geprägtes Land, das die letzten Jahre einen beispiellosen Wirtschaftsaufschwung erfahren hat.

Die wesentlichen Gründe dafür: ein verlockendes Steuersystem und einfache Einwanderung.

Mit beiden Gründen lohnt es sich näher zu beschäftigen. Schließlich ist Georgien nur 3–4 Flugstunden von den deutschsprachigen Ländern entfernt und mittlerweile selbst für weit unter 100,– € mit gewissen Billigfliegern (etwa Wizz Air aus Dortmund und Memmingen) zu erreichen. Das Land lohnt immer einen Besuch wegen der exzellenten Küche sowie der atemberaubenden Natur und einer Vielzahl anderer Aspekte.

Manch einer verliebt sich gar in Georgien und bleibt einfach da. So gewinnt gerade die Hauptstadt Tiflis, ein spannender Gegensatz zwischen bröckelnder Sowjet-Architektur und modernen Bauten, immer mehr an Beliebtheit. Auch unter digitalen Nomaden lebt es sich hier schließlich mittlerweile mit westlichem Komfort zu sehr niedrigen Preisen.

 

Auswandern nach Georgien: Einwanderungsbedingungen und Steuerpflicht

Dazubleiben ist einfach. Keine Visa-Runs nötig wie fast überall sonst. Denn Georgien ist eines der weltweit offensten Länder und hat ungemein davon profitiert. Seit Jahren vergibt Georgien als einziges Land der Welt fast allen Nationalitäten der Welt ein initial 365 Tage gültiges Aufenthaltsrecht bei Einreise. Offene Grenzen heißt hier im Gegensatz zu manchen europäischen Ländern jedoch nicht, dass illegale Einreise toleriert wird. Wer jedoch legal einreist, registriert wird und das Land besuchen oder Geschäfte machen will, der kann das nach seinem Gusto tun. 

Interessant macht Georgien in diesem Zusammenhang die Begründung der Steuerpflicht. Steuerpflicht ist auch hier zwar an die Verweildauer von 183 Tagen geknüpft, es gibt jedoch vorteilhafte Besonderheiten. So zählen bei Berechnung der 183 Tage im Georgien auch sämtliche Auslandsaufenthalte, die zu geschäftlichen, medizinischen, studentischen oder auch touristischen Zwecken dienen.

 

Ein gelegentlicher Aufenthalt in Georgien, selbst wenn es unter 183 Tage wären, reicht also zur Tax Residency in Georgien aus. Umgekehrt eignet sich Georgien deshalb nur bedingt für ortsunabhängige Unternehmer, die nur einmal im Jahr im Land sein wollen. Ein paar mal im Jahr sollte man schon in Georgien vorbeischauen.

Keinen Mindestaufenthalt per se mehr gibt es jedoch für vermögende Personen. Ein sogenannter HWNI ist man in Georgien, wenn man eine Immobilie mit Wert über 3 Millionen Lari besitzt oder in den vergangenen 3 Jahren mehr als 200.000,– Lari im Jahr verdient hat. Gerade letzteres lässt sich für viele ortsunabhängige Unternehmer umsetzen, auch wenn diese bis dahin vielleicht ein wenig warten müssen. Der Status kann beantragt werden, wenn entweder eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt oder der Unternehmer 25.000,– Lari jährlich in Georgien verdient.

Wer nach einem Jahr Aufenthalt im Land bleiben möchte, kann sehr einfach ein Work Residence Permit bis zu 40 Tage vor Ablauf des ersten Jahres beantragen. Dieses wird erfahrungsgemäß unkompliziert vergeben und jährlich erneuert, auch wenn man sein Geld außerhalb Georgiens verdienen sollte. Zudem gibt es einen Haufen anderer Aufenthaltskategorien, etwa ein Investoren-Visum für 300.000,– Lari. Auch tatsächlich “Staatenlose” ohne Pass, Opfer von Menschenhandel und Studenten können sehr leicht dauerhaft in Georgien bleiben.

Die Staatsbürgerschaft in Georgien winkt bereits nach 5 Jahren Aufenthalt. Mit mittlerweile 99 Staaten durch die jüngste Entscheidung von Visa-Freiheit in der Europäischen Union ist der georgische Pass merklich aufgewertet worden. Da doppelte Staatsbürgerschaft jedoch nur in Ausnahmefällen zulässig ist, ist es keine gute Flagge für einen Zweitpass.



Ob man einen Test der dank eigenen Alphabetes sehr schwierigen georgischen Landessprache dazu besteht darf zudem bezweifelt werden. Alternativ winkt jedoch nach 6 Jahren Aufenthalt im Land die Permanent Residence.

 

Besteuerung in Georgien

Ist die Aufenthaltssituation geklärt und Steuerpflicht erlangt, ist der Vorteil, dass kaum Steuern anfallen. Wie anfangs erwähnt verfügt Georgien als einziges europäisches Land über eine Territorialbesteuerung, die nur sämtliches in Georgien anfallendes Einkommen versteuert. Doch selbst im Inland sind die Steuern mehr als fair.

So orientiert sich Georgien stark am heutigen Vorreiter-Staat des ehemaligen Ostblockes, Estland. Das estnische System der nachgelagerten Besteuerung bescherte dem Land einen nachhaltigen Boom, den nun auch Georgien auszunutzen versucht. Zum 1. Januar 2017 wurde ein ähnliches System in Georgien eingeführt, bei dem sämtliche Körperschaften jetzt lediglich ihre Gewinne mit einer 15 % Flat Tax versteuern müssen, wenn die Gesellschafter sich diese als Dividende ausschütten. Die Buchhaltung wird fortan monatlich eingereicht, der vorher große bürokratische Aufwand georgischer Firmen verringert sich stark.

Natürlich ist Georgien ähnlich wie Estland keine Bananenrepublik, deren System man ausnutzen kann. Die 15%ige Steuer fällt auch bei Transaktionen mit verbundenen Parteien oder Nullsteuerländern an, sofern sie keinen Marktwert üblicher Leistungen umfasst. Weitere kleine Feinheiten müssen beachtet werden. Den Gewinn anderweitig steuerfrei abzuschöpfen, ist also schwierig.

Dem neuen Modell der nachgelagerten Besteuerung ungeachtet gibt es andere Regime für kleinere Unternehmer. Bis 30.000,– Lari Umsatz und ohne Angestellte ist man Mikro-Unternehmer und zahlt komplett keine Steuern. Ein Klein-Unternehmer ist man bis 100.000,– Lari Umsatz und zahlt je nach möglichen Deduktionen 3–5 % Steuern.

Vermutlich haben die meisten ortsunabhängigen Unternehmer jedoch gar kein georgisches Unternehmen, weil sie im Ausland Geschäfte machen. Da wegen territorialer Besteuerung auch keine Außensteuergesetze anfallen, kann man mit georgischem Wohnsitz überall auf der Welt eine steuerfreie Firma führen und sich die Gewinne steuerfrei auszahlen lassen.

Auf inländisches Einkommen wie Gehälter würde sonst eine 20%ige Flat Tax fällig werden. Dividenden, Zinsen und Lizenzeinnahmen hingegen werden auch im Inland nur mit 5 % besteuert. Kapitalertragssteuern fallen nur auf im Inland realisierte Kursgewinne an und die Grundsteuer beträgt unter 1 %. Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuern existieren nicht. Sonst weist Georgien lediglich eine 18 % Mehrwertsteuer und einige wenige weitere Konsumsteuern auf.

Noch eine weitere Besonderheit gibt es im georgischen System. Ungleich fast jedem europäischen Land gibt es keinerlei Sozialbeiträge zu zahlen. Insbesondere die Lohnnebenkosten von übrigens hervorragend gebildeten Georgiern halten sich so sehr in Grenzen. Lohnsteuern fallen genauso weg, nur jeder Georgier versteuert sein georgisches Einkommen flat mit 20 %.

Trotz der niedrigen Steuerlast hat Georgien Doppelbesteuerungsabkommen mit über 52 Staaten geschlossen, was einige Vorzüge bei der Steuergestaltung haben kann. Auch die Quellensteuer auf Dividenden deutscher, österreichischer und Schweizer Unternehmen kann so verringert werden.

 

Herausforderungen in Georgien

Die geografische Lage inmitten des Pulverfasses Kaukasus sorgt für eine gewisse inhärente Instabilität. 2008 fielen die Russen kurzzeitig in Georgien ein, wonach das Land sich seitdem mehr denn je Richtung EU und NATO orientiert. Auch die Nachbarn Türkei, Armenien und Aserbaidschan neigen nicht gerade dazu, demokratische Musterstaaten zu sein. Abtrünnige Nachbarstaaten wie Abchasien und Südossetien sowie die lange Grenze mit Tschetschenien gar nicht erwähnt. Wer sich die Karte genauer anschaut, sieht aber zumindest, dass das bis zu 5000 m hohe Kaukasus-Gebirge hier natürliche Barrieren bildet.

Trotz wirtschaftlichen Aufschwunges bleibt Georgien ein relativ armer Staat mit starkem Stadt-Land-Gefälle, bei der viele Leute weiterhin auf Subsistenz-Niveau von Landwirtschaft leben. Georgien als Mutterland des Weines ist für diesen und sein frisches Obst und Gemüse nicht erst seit Sowjet-Zeiten bekannt. Im Gegenzug können so jedoch Unternehmer mit ausländischem Verdienst extrem preiswert in Georgien leben. Eigentumswohnungen in durchschnittlicher Lage gibt es in der Hauptstadt Tbilisi bereits für 15.000,– €.

 

Warum sich ein Bank-Konto lohnt

Das Bankwesen ist in Georgien für digitale Nomaden und Staatenlose so interessant, dass wir uns entschieden haben, ein Paket zur Remote-Kontoeröffnung zu schnüren, bei dem wir uns gemeinsam mit unserem Partner vor Ort um alle Formalitäten kümmern. Um als Ausländer in Georgien ein Konto eröffnen zu können, wird kein Adressnachweis benötigt. Einer der größten Vorteile eines georgischen Kontos, welches in der Landeswährung GEL, aber auch in EUR, GBP oder USD geführt werden kann, ist der Schutz vor staatlicher Überwachung.

Die Kosten für internationale Überweisungen sind mit 0,2 % erfreulich niedrig und es gibt einen Ansprechpartner der TBC Bank, welcher z. B. via WhatsApp so gut wie immer erreichbar ist. Mit der Kontoeröffnung erhält man wahlweise eine Visa Platinum oder Mastercard World Elite. Als Bonus werden zwei kostenlose Airport-Lounge-Besuche von Lounge Key gewährt.

Die jährlichen Kontoführungsgebühren belaufen sich auf 500,– GEL, was etwa 175,– EUR entspricht. Dafür erhält man auch ein Konto mit IBAN, jedoch ohne SEPA Teilnahme, weshalb dennoch geringe Überweisungsgebühren anfallen. Im Vergleich zu Deutschland sind überdies die Zinssätze ausgezeichnet.

Mit einem Brokerkonto beim größten Bankhaus Georgiens mit seinen vielen internationalen Partnern hat man einfachen Zugang zu regionalen, lokalen Währungen und interessanten Grenzmärkten in der Kaukasus-Region sowie dem asiatischen Raum.

In Georgien selbst fallen keine Steuern auf Gewinne und Zinserträge an und die Trading-Gebühren sind sehr moderat. Eine Mindesteinlage gibt es nicht.

Aktuell nimmt das Land auch nicht am Common Reporting Standard (CRS) teil, was zusätzliche Privatsphäre garantiert.

Erfahre hier alles über unseren Kontoeröffnungsservice im Schutz des Kaukasus.

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