Wer heute einen neuen Lebensmittelpunkt oder Unternehmensstandort sucht, denkt vielleicht nicht zuerst an Bulgarien – und macht damit womöglich einen entscheidenden Fehler. Denn während andere sich in komplexen Sonderregimen oder tropischen Nullsteuerinseln verlieren, bietet das EU-Mitglied am Schwarzen Meer ein erstaunlich robustes Fundament: simple Steuerregeln, extrem attraktive Sätze und eine stabile Anbindung an das europäische Wirtschaftsgefüge. Hinzu kommt eine kosteneffiziente Infrastruktur, die es erlaubt, echte Substanz aufzubauen – ohne den bürokratischen Ballast hochregulierter Staaten.
Mit einer einheitlichen Einkommens- und Körperschaftsteuer von 10 % zählt Bulgarien zudem zu den effizientesten Steuersystemen Europas – ohne dabei auf rechtliche Graubereiche oder politische Exotik zu setzen. Ob als Holdingstandort, Homebase für Digitale Nomaden, operativer Sitz für europäische Unternehmer oder auch als Compliance-Wohnsitz: Die Vorteile sind unübersehbar. Wir zeigen Dir, warum besonders Auswanderer, Unternehmer und Investoren aus dem deutschsprachigen Raum, aber auch Perpetual Traveler, die auf EU-Freizügigkeit, umfangreiches SEPA-Banking und europäische Rechtssicherheit nicht verzichten wollen, einen Blick auf Bulgarien werfen sollten. Denn in vielen Fällen kann das oft unterschätzte Land in Osteuropa das fehlende Puzzleteil in der internationalen Setup-Strategie sein.
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Die vielseitige Nation an der Brücke zwischen Europa und Asien
Beginnen wir mit dem naheliegendsten Hebel: der Unternehmensbesteuerung. Denn Bulgarien schafft hier, woran viele EU-Staaten scheitern – es bietet Unternehmern ein klares, überschaubares und ausgesprochen investorenfreundliches Umfeld. Wer eine Kapitalgesellschaft gründet oder verlegt, findet Bedingungen vor, die innerhalb Europas definitiv ihresgleichen suchen.
Keine komplizierten Ausnahmeregelungen, keine befristeten Steuervorteile mit Fußnoten
Es beginnt mit der niedrigen Körperschaftsteuer: Der Gewinn von Kapitalgesellschaften wird in Bulgarien mit nur 10 % Körperschaftsteuer besteuert. Dieser einheitliche Satz gehört zu den niedrigsten in der EU. Trotz EU-Mitgliedschaft liegt die bulgarische Unternehmensbesteuerung damit sogar unter klassischen „Steueroasen“ wie bspw. Zypern (12,5 %). Es gibt keine Gewerbesteuer oder ähnliches wie in Deutschland obendrauf – 10 % flat auf den Unternehmensgewinn ist die gesamte Ertragsteuerlast. Die Bemessungsgrundlage entspricht weitgehend dem handelsrechtlichen Gewinn mit wenigen Anpassungen; Gewinne unterliegen also jährlich der 10%-Steuer, unabhängig von einer Ausschüttung.

* In der Schweiz werden Steuern auf drei Ebenen erhoben: auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Als föderaler Staat mit 26 Kantonen kennt die Schweiz daher keine landesweit einheitlichen Steuersätze. Die effektive Gesamtsteuerbelastung eines Unternehmens ergibt sich aus der Summe dieser drei Steuerarten.
Ähnlich verhält es sich mit den moderaten Quellensteuern: Werden Unternehmensgewinne an die Anteilseigner ausgeschüttet, fällt eine Quellensteuer auf Dividenden von nur 5 % an. Dieser Satz gilt für Dividenden an ausländische Gesellschafter oder Privatpersonen. Dank EU-Mutter-Tochter-Richtlinie sind Dividenden an EU/EWR-Muttergesellschaften sogar komplett quellensteuerfrei. Eine bulgarische Tochtergesellschaft kann also ihre Gewinne ohne Abzug an eine Holding in z. B. Österreich weiterleiten. Heißt: Ein Unternehmen mit Sitz in der EU kann eine Tochtergesellschaft in Bulgarien gründen und dabei von der Möglichkeit profitieren, Dividenden steuerfrei zu beziehen. Im Gegensatz dazu unterliegen Dividenden an Eigentümer außerhalb der EU oder an Privatpersonen einem Quellensteuersatz von 5 % – was immernoch vergleichsweise gering ist.
Effektive Steuerlast auf Dividenden auf 0 % senken
An einem konkreten Beispiel: Ein österreichisches Unternehmen möchte Dividenden aus seinen Geschäftstätigkeiten optimiert versteuern. Anstatt die Gewinne direkt auszuschütten und dabei hohe österreichische Quellensteuer zu zahlen, gründet es eine Tochtergesellschaft in Bulgarien. Diese bulgarische Gesellschaft führt die operativen Geschäfte durch oder hält Beteiligungen an operativen Gesellschaften. Wenn die bulgarische Tochtergesellschaft Gewinne erwirtschaftet und diese an die österreichische Muttergesellschaft ausschüttet, unterliegen diese Ausschüttungen aufgrund der bereits genannten EU-Mutter-Tochter-Richtlinie keiner bulgarischen Quellensteuer. Würde hingegen die bulgarische Gesellschaft direkt an Privatpersonen ausschütten, würde – wie bereits beschrieben – die 5%ige bulgarische Quellensteuer anfallen.
Die österreichische Muttergesellschaft kann anschließend die erhaltenen Dividenden unter Anwendung der österreichischen Steuergesetze weiter ausschütten oder thesaurieren. Durch geschickte Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Richtlinien lässt sich so die Gesamtsteuerbelastung im Fall von Österreich auf 0% reduzieren.
Eine solche BG-EU-Struktur ermöglicht es, Gewinne aus Bulgarien vollständig oder nahezu vollständig steuerfrei zu transferieren. Es gilt jedoch zu beachten, dass diese Regelungen echte wirtschaftliche Substanz verlangen und reine Briefkastenkonstruktionen nicht ausreichen. Eine tatsächliche Geschäftstätigkeiten auszuüben oder zumindest hinreichende Substanz aufzuweisen, lässt sich aber in Bulgarien mit den vergleichsweise geringen Löhnen, auch in Bezug auf Dienstleistungen, leicht darstellen. Dazu aber gleich noch genauer.
Substanznutzung und Unternehmensstruktur für EU-Ansässige (D/A/CH)
Viele Unternehmer aus D/A/CH möchten von den steuerlichen Vorteilen einer Auslandsfirma profitieren, ohne die Region zu verlassen – aus welchen individuellen Gründen auch immer. Dafür ist Substanz entscheidend – also reale, wirtschaftlich nachvollziehbare Aktivitäten im Ausland. Durch die Kombination aus geringer Körperschafts- und Einkommensteuer sowie geringer Lohnkosten und Sozialabgaben ergibt sich die Möglichkeit, echte Büros, Mitarbeiter und eine Geschäftsführung kosteneffizient aufzubauen. An einem konkreten Beispiel:
Ein deutscher Online-Marketer lebt in München, betreibt aber sein operatives Geschäft über eine bulgarische OOD (die klassische Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Er mietet ein kleines Büro in Sofia, stellt dort einen Teilzeit-Geschäftsführer und eine Assistenzkraft ein. Die bulgarische Firma ist wirtschaftlich aktiv, führt Geschäftsvorgänge durch und schreibt Rechnungen z. B. an eine deutsche GmbH oder Endkunden.
Dadurch entsteht Substanz, und es handelt sich nicht um eine Briefkastenfirma, was wichtig ist im Fall einer steuerlichen Außenprüfung in Deutschland.
Kosten für echte Substanz in Bulgarien sind überschaubar
Wie günstig sich der Aufbau echter Substanz in Bulgarien gestalten lässt, wird besonders deutlich, wenn man einen Blick auf die üblichen Kosten wirft:
Monatlicher Mindestlohn: 1.077 BGN (~550 €) seit Januar 2025
Die Sozialabgaben setzen sich aus Sozialversicherung (Renten, Arbeitslosigkeit, Unfall) und Krankenversicherung zusammen, mit einer Gesamt-Arbeitgeberbelastung von rund 19-20% des Bruttolohn.
| Rentenversicherung | 10,92 % | Inkl. Zusatzrente (2,8 %) |
| Krankenversicherung | 4,80 % | |
| Arbeitslosenversicherung | 0,60 % | |
| Arbeitsunfallversicherung | 0,4–1,1 % | Branchenabhängig (z. B. Bau: 1,1 %) |
| Gesamt (Arbeitgeber) | 18,92–19,62 % |
Zudem lassen sich auch Büroräume sehr günstig anmieten, hier entscheidet jedoch klar Lage und Ausstattung über den finalen Preis. Bereits ab rund 3€/qm lassen sich aber in dezentralen, älteren Gebäuden Sofias Büroräume zur Anmietung realisieren.
Eine echte Substanz in Bulgarien aufzubauen, ist also im internationalen und vor allem europäischen Vergleich extrem günstig.
Ideale Struktur, um Mitarbeiter einzustellen
Eine Substanz in Bulgarien bietet sich aber nicht nur für die persönliche Steueroptimierung an, sondern bspw. auch für Perpetual Traveler, die Mitarbeiter anstellen wollen. Wer bspw. über seine US LLC Mitarbeiter beschäftigt, kann relativ einfach in die Betriebsstättenfalle tappen: Arbeiten diese Mitarbeiter aus dem Homeoffice in bspw. Deutschland, kann das die ausländische Firma in Deutschland durch eine Betriebsstätte steuerpflichtig machen – mit allen bekannten Nachteilen.
Eine praktikable Lösung: Eine bulgarische Firma als Puffer. Diese stellt die Mitarbeiter offiziell an, führt Gehälter und Sozialabgaben ab, und rechnet die Leistungen an die LLC weiter. Die operative Tätigkeit liegt damit bei der bulgarischen Firma, nicht bei der US LLC.
Der Vorteil liegt auch hier auf der Hand: Keine Betriebsstätte in Deutschland, niedrigere Lohn- und Steuerkosten und dank EU-Doppelbesteuerungsabkommen eine rechtlich saubere Struktur. Voraussetzung: Die bulgarische Firma muss real existieren – mit Büro, Geschäftsführung und mindestens etwas operativer Substanz; die wir aber wie gezeigt einfach darstellen können.
Auch bei diesen Vorhaben sind wir gerne Dein Ansprechpartner. Wir helfen bei allem, was Dein rechtssicheres Setup in Bulgarien betrifft, so dass Du Dich nicht um die Details kümmern brauchst.
Weitreichende Doppelbesteuerungsabkommen
Bulgarien hat zudem ein umfassendes DBA-Netzwerk mit über 70 Staaten, darunter alle DACH-Länder und die USA. Dies macht globale Geschäfte planbar und vermeidet Doppelbesteuerungen und ideal für internationale Konstrukte. Für die Firmenbesteuerung bedeutet es u. a.: Viele Zahlungen ins Ausland werden durch DBAs begünstigt (reduzierte Quellensteuersätze, Anrechnung bereits gezahlter Steuern etc.). Bulgarien ist kein Offshore-Nichtkooperationsstaat, sondern voll integrierter Teil des EU-Steuer- und Informationsaustauschsystems. Bulgarien ist daher sehr transparent: öffentliche Register für „wirtschaftlich Berechtigte“, Einhaltung aller EU-Regeln, aber eben gepaart mit sehr niedrigen Steuern. Für Unternehmer bietet das vergleichsweise hohe Rechtssicherheit und zugleich steuerliche Vorteile.
Auch Umsatzsteuer-Vorteile durch die DBAs
Bulgarien bietet nicht nur niedrige Unternehmenssteuern, sondern auch klare Vorteile im Bereich Umsatzsteuer und Doppelbesteuerungsabkommen – besonders für Unternehmer im E-Commerce, Dropshipping oder digitalen Dienstleistungsbereich.
Als EU-Mitglied ist Bulgarien Teil des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems. Der Standardsatz liegt bei 20 %, doch für innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen an umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen in anderen EU-Staaten greift der Reverse-Charge-Mechanismus – es fällt also 0 % Umsatzsteuer an. Das macht bulgarische Firmen besonders attraktiv für grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU.
Auch beim Thema Quellensteuer punktet Bulgarien durch ein dichtes Netz an Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Besonders interessant ist das bereits erwähnte DBA mit den USA, das in vielen Fällen keine oder nur sehr geringe Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzzahlungen vorsieht. Zum Vergleich: Würde die gleiche Zahlung an eine deutsche Firma fließen, könnten wesentlich höhere Quellensteuern anfallen.
Lokale Substanz und Compliance – in Bulgarien überschaubar
Bulgarien verlangt keinen lokalen Geschäftsführer oder Gesellschafter – Ausländer können 100 % besitzen und die Geschäftsführung übernehmen, wobei hier auch aus Kostengründen nichts gegen einen lokalen, bulgarischen Geschäftsführer spricht. Ein einfaches kleines Büro oder die Geschäftsführung durch den in Bulgarien lebenden Gesellschafter genügt in der Praxis meist, um die Firma anzuerkennen. Die Buchführungspflichten entsprechen EU-Standards (Jahresabschluss auf Bulgarisch, Buchhaltung nach nationalen/EU-Standards). Ein Vorteil ist, dass bei Bedarf auch lokale Buchhalter und Verwalter kostengünstig zu engagieren sind (die Löhne in Bulgarien sind niedrig, so auch Dienstleistungshonorare). Damit bleibt auch der Compliance-Aufwand überschaubar.
Gründung in Bulgarien: schnell und kostengünstig
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft (z. B. OOD – etwa vergleichbar mit einer GmbH) in Bulgarien ist unkompliziert und günstig. Es gibt ein minimal erforderliches Stammkapital (2 BGN, ca. 1 €). Der Gründungsvorgang ist schlank – Eintragungen erfolgen über das zentrale Handelsregister. Mit vollständigen Unterlagen kann eine Eintragung innerhalb weniger Tage bis ca. zwei Wochen abgeschlossen sein. Durch die Abwicklung durch uns ist auch keine Präsenz vor Ort erfordert. Du kannst also bei Vorlage der nötigen Dokumente völlig remote gründen. Die jährlichen Fixkosten (z. B. für die Registered Address, einfache Buchhaltung bei geringem Aufwand, Behördenmeldungen) sind ebenfalls sehr niedrig im Vergleich zu Westeuropa.
Bulgarien erlaubt ausdrücklich „lokale Geschäftstätigkeit“ – die Firma kann also problemlos in Bulgarien Immobilien erwerben, Personal einstellen oder Handel treiben. Sie ist eine vollwertige EU-Gesellschaft. Für viele Gründer ist es beruhigend, dass Bulgarien ein EU-konformes Register der „wirtschaftlich Berechtigten“ hat und insgesamt hohe Transparenz – die Firma ist kein nebulöses Konstrukt, sondern reputabel.
Die häufigste Gesellschaftsform OOD (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bzw. EOOD (Ein-Personen-OOD) ist wie erwähnt mit 2 BGN im Stammkapital enorm günstig. Benötigt werden weiter: ein Gesellschaftsvertrag (Notarielle Beglaubigung der Unterschriften des/der Gesellschafter), eine Firmenadresse in Bulgarien. Die Eintragung erfolgt im Handelsregister, elektronisch oder persönlich. Mit allen Unterlagen kann die Eintragung binnen 1–2 Wochen abgeschlossen sein; teilweise geht es in wenigen Tagen. Ausländer können wie gesagt 100 % Anteilseigner und Direktor sein; es muss kein Bulgare beteiligt werden.
Hohe Transparenz und Reputation
Wenn man als Ausländer alleiniger Geschäftsführer ist, muss man sich überlegen, ob man ein lokales Gehalt beziehen will (um sozialversichert zu sein) oder ob man auf Gehalt verzichtet und nur Dividenden entnimmt. Viele wählen ein Minimallohn-Gehalt, zahlen darauf geringe Sozialbeiträge, um im System zu sein (bspw. Krankenversicherung, falls gewünscht mit Zugang zur EHIC im europäischen Raum) und nehmen den Rest des Gewinns als Dividende.
Bulgarien auch hervorragend als Wohnsitzland geeignet
Bulgarien erhebt eine einheitliche Einkommensteuer von nur 10 % auf das Einkommen ansässiger natürlicher Personen. Dieser Flat Tax-Satz gehört zu den niedrigsten in Europa und ist zu Ländern wie Deutschland mit Spitzensteuersätzen um die 50 % natürlich konkurrenzlos. Die 10 % gelten dabei für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit ebenso wie für z. B. Vermietung und Verpachtung. Entscheidend ist, dass man steuerlich in Bulgarien ansässig ist – also seinen gewöhnlichen Aufenthalt (>183 Tage im Jahr) oder den Lebensmittelpunkt dorthin verlegt.
Auch Kapitalerträge werden in Bulgarien sehr moderat besteuert. Dividenden und ähnliche Kapitalerträge an Privatpersonen unterliegen ebenfalls einer Quellensteuer von lediglich 5 %, die als Abgeltungsteuer endgültig ist. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge 25 %. Bulgarien erhebt darüber hinaus keine Vermögenssteuer und wichtige subnationale Steuern wie Grundsteuer oder Erbschaftsteuer sind sehr niedrig ausgestaltet – was die Gesamtsteuerlast für Privatpersonen ebenfalls senkt.
Vorteile durch die politische und geographische Nähe zu Deutschland
Bulgarien eignet sich damit auch hervorragend als Hauptwohnsitz-Land innerhalb der EU für all jene, die legal ihre Steuerlast senken wollen, aber nicht völlig auf europäischen Boden verzichten möchten. Mit dem bulgarischen Wohnsitz kann man – wie oben dargestellt – sein Welteinkommen mit nur 10 % besteuern lassen. Natürlich gibt es auch Möglichkeiten, die steuerliche Belastung mit Perpetual Traveling und beispielsweise einer US LLC-Firmenstruktur auf 0 % senken, aber nicht jeder wünscht eben diese vollständige Loslösung.
Bulgarien zeichnet sich dafür Simplizität und Verlässlichkeit aus – alle zahlen einfach 10 %. Es gibt keine Mindeststeuer oder komplizierte Rückerstattungsverfahren. Das Land ist ideal für jemanden, der ein unkompliziertes, dauerhaftes Setup sucht, um aus den DACH-Ländern wegzuziehen, dabei aber in der EU zu bleiben. Mit der baldigen Einführung des Euros fällt auch der Wechselkurs-Nachteil weg. Bleibt höchstens noch das „Problem“ des kryrillischen Alphabets für die Sprache, die einen immer an vertrauenswürdige lokale Partner bindet.
Diese niedrige Besteuerung lässt sich langfristig nutzen, ohne dass ein aufwendiges Sonderregime beantragt werden muss (anders als z. B. Non-Dom in Malta etc.). Gleichzeitig behält man die Vorteile eines EU-Bürgers bzw. -Einwohners: Freizügigkeit, Schutz durch EU-Recht, und vor allem immernoch Reputation. Vor allem letzteres kann äußerst relevant bei Banken, Geschäftspartnern und Behörden werden. Im Gegensatz zu klassischen Offshore-Paradiesen, die mitunter Misstrauen erwecken (wir reden von den alten Klassiker wie die Cayman Islands, Bahamas, etc.), ist eine bulgarische Adresse unauffällig „normal“ und bietet volle Einbindung ins europäische System (z. B. ohne Probleme bei SEPA-Überweisungen, KYC-Prozessen, Kreditkarten etc.). Für viele Unternehmer ist auch die Nähe zur Heimat wichtig: Bulgarien liegt in Europa, in 2–3 Stunden Flugzeit von DACH erreichbar – ein Vorteil gegenüber weit entfernten Steueroasen. Man sieht: Steuern optimieren muss nicht immer den großen Schritt bedeuten. In der Regel sind die Möglichkeiten viel naheliegender als man denkt.
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