Steuern in Malta
- Keine Frage – auch Zypern bleibt einer der attraktivsten Wohnsitze in der Europäischen Union.
- Aber gerade firmentechnisch bietet Malta mittlerweile bessere Möglichkeiten als Zypern.
- Dabei muss es kein “entweder-oder” sein – ein Zypern-Wohnsitz mit einer Malta-Firma ließe sich ideal kombinieren.
Malta wies schon immer den zugleich geringsten und höchsten Körperschaftssteuersatz der Europäischen Union auf. Die effektiven 5% wurden jedoch über ein Steuererstattungsverfahren erkauft, bei denen 35% Liquidität für mindestens 2 Wochen an den Staat gingen. Ohne die richtigen Steuerberater konnte aus den 2 Wochen auch schnell weit über 2 Monate werden – teils gab es die Steuerrückerstattung wohl gar nicht zurück.
Nicht nur aus diesem Grund waren die effektiven 5% Besteuerung in Malta-Firmen nicht sonderlich beliebt. Die Steuerrückerstattung von 30% (im Falle von aktiven Geschäftseinkommen) fließt nämlich nicht zurück an die Firma, sondern die Gesellschafter der Firma persönlich. Das heißt, sie sind an ihrem Steuerwohnsitz mit voller Einkommenssteuer zu versteuern. Für Nutzer des Non-Dom-Regimes in Malta sehr ungünstig, da Inlandseinkommen. Für Gesellschafter in Hochsteuerländern in der EU ebenfalls. Lediglich für Gesellschafter mit Steuerwohnsitz in Steueroasen ließ sich eine einzige Malta-Gesellschaft plausibel führen.
Natürlich gibt es eine Lösung für oben genannte Problematik, aber sie bedingt immer die Einschaltung einer zweiten Gesellschaft und damit entsprechende Mehrkosten. Da die Steuerrückerstattung immer an die Gesellschafter geht, ist eine Muttergesellschaft als Holding die entsprechende Lösung. Relativ schlau hat dabei Malta in Gesetz gegossen, dass eine maltesische Holding die Steuerrückerstattung ihrer Tochterfirmen steuerfrei kassieren kann nach entsprechender Wartezeit. Damit ist das bisher gängige Modell bei Wohnsitz außerhalb Maltas 2 Malta-Firmen zu betreiben. Hier setzt jetzt eine attraktive Verbesserung an.
Steuerliche Organschaft in Malta
Dafür nötig sind 2 der folgenden Bedingungen:
- die Muttergesellschaft hält mindestens 95% der Stimmrechte der Tochtergesellschaft
- der Muttergesellschaft stehen mindestens 95% der Gewinne der Tochtergesellschaft zu
- der Muttergesellschaft würden mindestens 95% des Vermögens der Tochtergesellschaft zustehen wenn diese aufgelöst werden würde
Zusätzlich müssen die Buchhaltungszeiträume beider Firmen übereinstimmen und eine Genehmigung von allen Minderheitsgesellschaftern eingeholt werden. Da beide Firmen als eine fiskale Einheit geführt werden, sind die Buchhaltungs- und Bilanzierungskosten geringer als bei zwei unabhängigen Firmen.
Mit einer effektiven Steuer von 5% hat Malta damit die ohne Umsatz-/Gewinnbeschränkung niedrigste Körperschaftssteuer in einem EU-Land. Da es keine Quellensteuer gibt und auch die Umsatzsteuer mit 18% sehr niedrig ist, sind Malta-Firmen für einen internationalen Einsatz hervorragend geeignet. Spätestens seit internationale Zahlungsdienstleister wie Stripe Malta-Firmen akzeptieren, werden sie damit für Online-Business interessant.
Als ehemalige Kolonien des Vereinigten Königreiches sind sich sonst Malta und Zypern relativ ähnlich. Die Firmenverwaltung folgt nach ähnlichen Maßstäben und Buchhaltungsvorschriften. Eine maltesische Limited benötigt jedoch 1250€ Stammkapital statt nur 1€ wie in Zypern. Mit nur 40% Staatsschuldenquote ist Malta eines der am wenigsten verschuldeten Länder der EU. Mit 90 Minuten geringerer Flugzeit nach Deutschland als Zypern ist es für all jene, die Substanz aufbauen wollen, oft attraktiver. Englische-Sprachkenntnisse sind ausgeprägter als in Zypern, wo Englisch auch offiziele Amts- und Verkehrssprache ist. Lediglich Gerichtssprache ist das exotisch anmutende Maltesisch, eine Mischung aus Arabisch, Italienisch und Englisch. Das hat aber durchaus rechtliche Vorteile für die Betreiber von Malta-Firmen, die hier schwer verklagt oder gar abgemahnt werden können.
Zwar sind die Kosten am Finanzplatz etwas höher als in Osteuropa – die Steuerersparnis aber schnell deutlich kräftiger. Zu Zypern sind es immerhin 7,5% Einsparungen bei minimal höheren Kosten.
Deshalb kann es durchaus Sinn machen selbst bei Non-Dom Wohnsitz in Zypern sein Business eher über Malta zu betreiben – schon allein wegen der schrecklichen Banken in Zypern.
Non-Dom Wohnsitz in Malta
Vergleichen mit dem ähnlichen Non-Dom-Status in Irland und England hatte Malta lange Zeit die geringsten Restriktionen. Während in UK und Irland eine Steuererklärung des Welteinkommens zu erfolgen hat, muss man auch weiterhin nur den Teil angeben, den man meint in Malta verwertet zu haben. Verwertung heißt dabei nicht nur Überweisungen nach Malta, sondern potentiell auch Kreditkartenzahlungen- oder abhebungen.
Da dies schwierig kontrollierbar ist und oft missbraucht wurde 2018 eine Mindeststeuer für alle festgesetzt, die den Non-Dom-Status nutzen möchten. Fortan müssen 5000€ Mindeststeuer bezahlt werden um Non-Dom zu sein. Damit ist allerdings ein ordentlicher Betrag abgegolten (ca. 2000€ im Monat), der nach Malta entsprechend eingeführt werden darf um die Lebenshaltungskosten zu decken. Seit der Einführung der Mindeststeuer ist die vorher steuerrechtlich meist unklare Situation solider geworden. Wer nicht gerade ein ausschweifendes Leben auf Malta führt muss sich wenig Gedanken machen auf seinen tatsächlichen Lebensstil hin kontrolliert zu werden. Jegliches Einkommen, das außerhalb von Malta ausgegeben oder investiert wird, ist dann steuerfrei.
Problematisch beim Firmen-Setup ist dann nur noch, dass Ausschüttungen aus einer Malta-Firma als zu versteuerndes Inlandseinkommen betrachtet werden. Dem behilft man sich mit der Installation einer ausländischen Muttergesellschaft, die entweder die Steuererstattung und/oder im Falle einer Organschaft die Dividendenzahlung vereinnahmt. Hierfür sind theoretisch alle Arten von Offshore-Firmen möglich, standardmäßig benutzen tut man meist aber englische Limited Partnerships. Auch englische Limiteds sind möglich, weil sie laut Doppelbesteuerungsabkommen keine Körperschafssteuer auf eine Steuerrückerstattung Maltas zahlen müssen.
Der Weg über eine Personengesellschaft wird aber meist bevorzugt, da das Einkommen dann direkt ohne formelle Beschlüsse zur weiteren Ausschüttung an Privatkonten außerhalb Maltas verteilt werden kann.
Potentiell ist natürlich auch die Nutzung des maltesischen Non-Dom-Status möglich ohne über eine Malta-Firma zu operieren. Malta achtet jedoch auf den Sitz der effektiven Geschäftsführung. Eine substanzlose Briefkastenfirma wird damit allenfalls als Holding für die Steuererstattung anerkannt, aber nicht wenn sie operatives Business ausführt. Wer mit Malta-Wohnsitz eine Auslandsfirma legal betreiben will, sollte also auf eine Mindestsubstanz wie eine Betriebsstätte und einen Treuhand-Geschäftsführer am Firmensitz achten. Dann ist bis auf die 5000€ Mindeststeuer ein potentiell steuerfreies Leben in Malta möglich.
Malta ideal für Kapitalanleger
In der Praxis muss man dafür aber nicht unbedingt da sein, sondern nur regelmäßige Kreditkartenzahlungen vor Ort in Malta vorweisen können. Wie man dies mißbrauchen kann sei der Fantasie des Lesers überlassen.
Ohnehin ist ein Steuerzertifikat in den seltensten Fällen notwendig, etwa zur Nutzung mancher Vorteile von Doppelbesteuerungsabkommen oder steuerlicher Abmeldung aus oder Rückkehrabsicht ins Heimatland. Da Malta über viele gute DBA verfügt, ist ihre Nutzung für Investoren aber schon interessant, da so Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen gesenkt werden können.
Für Investoren ist noch eine andere Regelung im maltesischen Non-Dom-Regime entscheidend: Kapitalerträge, die im Ausland erwirtschaftet werden, können steuerfrei nach Malta überwiesen werden. Diese fallen nicht unter die “Remittance Base” Taxation, sondern sind auch bei Einführung nach Malta steuerfrei.
Mit dieser grundsätzlichen Steuerfreiheit auf Kursgewinne, potentiell Dividenden und vielem guten DBAs ist Malta damit ähnlich wie Zypern inbesondere für Wertpapier-Anleger sehr empfehlenswert. Diese können zusätzlich ein wenig bekanntes Sonderprogramm von Malta nutzen, das zwar wesentlich aufwändiger als jenes Zyperns, potentiell aber größere Vorteile bietet.
Der HNWI-Status in Malta
Normalerweise muss man zur Aufnahme als HNWI-Non-Dom eine Wohnung im Wert von 400.000€ kaufen oder von mindestens 20.000€ im Jahr mieten. Diese Wohnung muss als Hauptwohnung gehalten werden, darf also nicht langfristig oder kurzfristig vermietet werden. Sonst gibt es keinerlei Anforderungen an Vermögen oder Einkommen, allerdings einen umfassenden Due Dilligence Check zur Vorgeschichte des Bewerbers. Ferner muss eine für Malta gültige private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Zu zahlen ist eine Pauschalsteuer von 20.000€ statt nur 5000€. Für jedes abhängige Familienmitglied fallen weitere 2500€ an.
Der Hauptvorteil neben dem fehlenden Mindestaufenthalt ist eine Flat Tax von 15% auf ins Land gebrachtes Einkommen statt sonst progressiv bis 35%. Dies wird denjenigen, die kaum in Malta Zeit verbringen wollen, aber wenig nützen. Gewissermaßen kann man sich jedoch, wenn man bereit ist 20.000€ Pauschalsteuer und nochmals 20.000€ Miete für eine kaum genutzte Wohnung zu zahlen, einen danach steuerfreien Steuerwohnsitz zu kaufen ohne da zu sein. Wegen der hohen Kosten entscheiden sich die meisten dann jedoch lieber für Zypern mit 2 Monaten Aufenthalt vor Ort. Eine Bewerbung zum HNWI-Programm schlägt mit etwa 6000€ zu Buch.
Sonderprogramm für Rentner
Golden Visa und Staatsbürgerschaft
Alternativ kann man natürlich gleich die maltesische Staatsbürgerschaft kaufen – dazu ist aber eine Schenkung von 650.000€, ein Investment in Staatsanleihen von 150.000€ und Kauf einer Wohnung von 350.000€ oder eine Mindestmiete von 16.000€ im Jahr nötig. Die Staatsbürgerschaft gibt es zudem erst nach einem Jahr Aufenthalt. Unter dem HNWI-Programm für Nicht-EU-Bürger müssen zudem 25.000€ Pauschalsteuer bezahlt werden. Viel Geld – aber ein EU-Pass öffnet viele Türen.
Alles in allem ist Malta sicher eine Alternative zu Zypern – aber zu welchem Land man sich letztlich entscheidet ist Ansichtssache. Empfehlenswert ist es immer beide dieser ehemaligen britischen Kolonien zu besuchen und sie auf Kompabilität mit den eigenen Wünschen hin zu überprüfen. Dieser Artikel sollte nur eine kleine Übersicht über die aktuellen steuerlichen Sachverhalte geben.
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