Wenn Du bereits aus Deutschland abgemeldet bist oder als Perpetual Traveller ohne festen Wohnsitz lebst, fragst Du dich vielleicht, welche Voraussetzungen für eine Eheschließung gelten. Dänemark gehört seit Jahren zu den beliebtesten Ländern für internationale Paare, da der Ablauf vergleichsweise unkompliziert ist und eine dort geschlossene Ehe grundsätzlich weltweit anerkannt wird. In Dänemark zu heiraten ist also vor allem als Perpetual Traveler besonders interessant. Nicht zuletzt deshalb haben wir auch seit längerem unseren Service zur Eheschließung in Dänemark im Angebot!
Welche Dokumente benötigt werden, hängt immer von deiner persönlichen Situation ab. Während viele Paare mit wenigen Unterlagen auskommen, verlangen die dänischen Behörden in bestimmten Fällen zusätzliche Nachweise.
In diesem Artikel erfährst Du, welche Dokumente bereits abgemeldete Deutsche beziehungsweise Perpetual Traveller für eine Eheschließung in Dänemark benötigen, wann weitere Unterlagen erforderlich werden und warum sich eine frühzeitige Planung lohnen kann.
Warum entscheiden sich viele Paare für eine Ehe?
Love is in the air! Wir gehen natürlich davon aus, dass vor allem die Liebe Euch zusammengebracht hat und eine Ehe das letzte Merkmal für Eure Bindung sein soll. Gleichzeitig bringt eine Eheschließung aber auch zahlreiche rechtliche Folgen mit sich, die insbesondere für international lebende Paare eine wichtige Rolle spielen können.
Welche Vorteile tatsächlich bestehen, hängt immer von der jeweiligen Rechtsordnung, der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz und den individuellen Lebensumständen beider Partner ab.
Zu den häufigsten rechtlichen Auswirkungen einer Ehe gehören unter anderem:
- steuerliche Vorteile, beispielsweise durch gemeinsame Veranlagungsmöglichkeiten oder – je nach Land – besondere Steuerregelungen für Ehepartner
- Regelungen zum Erb- und Vermögensrecht sowie eine gesetzlich geregelte Erbfolge
- Hinterbliebenenversorgung, etwa durch Witwen- oder Witwerrenten, sofern das jeweilige Sozialversicherungssystem diese vorsieht
- gesetzliche Vertretungs- und Entscheidungsrechte bei Krankheit oder Pflege
- gemeinsame Regelungen zu Kindern, Sorgerecht und Namensführung
- aufenthaltsrechtliche Vorteile oder Erleichterungen beim Familiennachzug in bestimmten Staaten
- mehr Rechtssicherheit bei Vermögen, gemeinsamen Verträgen und weiteren rechtlichen Angelegenheiten des Alltags
Welche dieser Punkte tatsächlich relevant sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Gerade für international lebende Paare unterscheiden sich die rechtlichen Folgen einer Ehe teilweise erheblich von Land zu Land.
Besonderheiten für Perpetual Traveller
Für dauerhaft reisende Paare oder bereits aus Deutschland abgemeldete Personen stehen häufig andere Aspekte im Vordergrund als klassische steuerliche Vorteile.
Weltweite Anerkennung als Ehepartner
Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten kann eine Ehe den Alltag erheblich erleichtern. Bei Krankenhausaufenthalten oder medizinischen Notfällen wird der Ehepartner in vielen Ländern als nächster Angehöriger anerkannt und erhält dadurch häufig Besuchs-, Auskunfts- oder Entscheidungsrechte, die unverheirateten Partnern nicht immer automatisch zustehen.
Kulturelle und praktische Vorteile
Auch gesellschaftlich kann eine Ehe Vorteile mit sich bringen. In vielen Ländern wird eine verheiratete Partnerschaft deutlich stärker akzeptiert als eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Das kann insbesondere bei längeren Aufenthalten, im geschäftlichen Umfeld oder im Umgang mit Behörden praktische Vorteile bieten.
Absicherung des Partners
Eine Ehe schafft außerdem klare rechtliche Verhältnisse für den Todesfall. Insbesondere im Erbrecht werden Ehepartner regelmäßig bevorzugt behandelt und den nächsten Angehörigen gleichgestellt.
Gemeinsame Kinder
Auch bei gemeinsamen Kindern sorgt eine Eheschließung in vielen Staaten für eindeutige rechtliche Verhältnisse und vereinfacht zahlreiche behördliche Verfahren rund um Sorgerecht, Abstammung und Familienrecht.
Welche Dokumente werden grundsätzlich benötigt?
Für den Antrag auf ein Ehefähigkeitszeugnis beim dänischen Familiengericht werden im Regelfall nur wenige Unterlagen benötigt.
Hierzu gehören insbesondere:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise darüber, dass zwischen den beiden Antragstellern eine echte Beziehung besteht und keine Scheinehe beabsichtigt ist
Auch Personen, die bereits vollständig aus Deutschland abgemeldet sind und als Perpetual Traveller leben, können grundsätzlich problemlos in Dänemark heiraten. Voraussetzung ist, dass beide Partner mindestens 18 Jahre alt, geschäftsfähig und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bereits verheiratet sind.
Welche Beziehungsnachweise werden benötigt?
Neben den persönlichen Dokumenten verlangt das dänische Familiengericht in der Regel Nachweise darüber, dass zwischen den beiden Antragstellern tatsächlich eine bestehende Beziehung besteht. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass es sich um eine sogenannte Scheinehe handelt.
Gerade dieser Teil des Antrags wird von vielen Paaren unterschätzt. Aus unserer Erfahrung gehören die Beziehungsnachweise jedoch zu den wichtigsten Bestandteilen des gesamten Verfahrens. Je sorgfältiger sie zusammengestellt werden, desto geringer ist das Risiko von Rückfragen oder Verzögerungen während der Bearbeitung.
Welche Unterlagen sich hierfür besonders eignen und worauf das dänische Familiengericht bei der Prüfung achtet, haben wir in unserem separaten Artikel über Beziehungsnachweise ausführlich erklärt.
Wann solltest Du heiraten – vor oder nach der Abmeldung?
Grundsätzlich ist eine Eheschließung in Dänemark sowohl vor als auch nach der Abmeldung aus Deutschland möglich. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass das Verfahren häufig einfacher und schneller verläuft, wenn mindestens einer der beiden Partner noch innerhalb der Europäischen Union gemeldet ist.
Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, die Eheschließung bereits vor der endgültigen Abmeldung aus Deutschland zu planen. In vielen Fällen lässt sich das gesamte Verfahren innerhalb weniger Wochen abschließen. Wer anschließend dauerhaft im Ausland lebt oder als Perpetual Traveller unterwegs ist, verfügt bereits über eine international anerkannte Eheurkunde und muss sich später nicht mehr um diesen Schritt kümmern.
Nach der Trauung empfiehlt es sich außerdem, mindestens eine der ausgestellten Eheurkunden mit einer Apostille versehen zu lassen. Dadurch lässt sich die Urkunde in vielen Staaten deutlich einfacher verwenden, wenn sie später gegenüber Behörden oder anderen Institutionen nachgewiesen werden muss.
Auch wenn beide Partner bereits vollständig aus Deutschland abgemeldet sind, ist eine Eheschließung in Dänemark weiterhin problemlos möglich. Je nach individueller Situation kann die Bearbeitung allerdings etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen als bei Paaren, die noch innerhalb der Europäischen Union gemeldet sind.
Muss die Ehe später in Deutschland eingetragen werden?
Nein.
Eine in Dänemark geschlossene Ehe ist grundsätzlich auch ohne nachträgliche Eintragung in das deutsche Eheregister wirksam. Die Registrierung in Deutschland ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Anerkennung der Ehe.
Ob eine spätere Eintragung sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Lebensumständen und den zukünftigen Plänen des Paares ab. Wer dauerhaft im Ausland lebt oder keinen Bezug mehr zum deutschen Meldesystem hat, benötigt eine nachträgliche Registrierung häufig nicht.
Wann werden weitere Dokumente benötigt?
Die zuvor genannten Unterlagen reichen für viele Paare bereits aus. Je nach persönlicher Situation können jedoch weitere Dokumente erforderlich werden.
Das betrifft insbesondere folgende Fälle:
- einer der Partner war bereits verheiratet oder geschieden
- einer der Partner ist verwitwet
- gemeinsame Kinder sind vorhanden
- einer der Partner besitzt die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates
- besondere persönliche oder rechtliche Umstände, die für das dänische Familiengericht relevant sind
Der Einzelfall entscheidet hier natürlich, welche Dokumente letztendlich wirklich relevant werden.
Welche Dokumente werden in deinem Fall benötigt?
Während einige Paare lediglich die grundlegenden Dokumente benötigen, verlangen die dänischen Behörden bei anderen Konstellationen zusätzliche Nachweise.
Für die Prüfung sind insbesondere folgende Punkte entscheidend:
- Staatsangehörigkeit beider Partner
- aktueller Familienstand
- gemeinsame Kinder
- aktueller Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthalt
Gerade wenn einer der Partner bereits geschieden oder verwitwet ist oder eine Staatsangehörigkeit außerhalb der Europäischen Union besitzt, kommen häufig weitere Dokumente hinzu.
Deshalb empfiehlt es sich, die individuellen Anforderungen bereits vor der Antragstellung prüfen zu lassen. So lassen sich Rückfragen, Verzögerungen und unnötiger zusätzlicher Aufwand während des Verfahrens vermeiden.
Nicht jeder Fall ist gleich
Auch wenn Dänemark zu den unkompliziertesten Ländern für eine internationale Eheschließung gehört, gibt es immer wieder Konstellationen, die eine individuelle Prüfung erfordern.
Das gilt beispielsweise für bereits aus Deutschland abgemeldete Personen ohne festen Wohnsitz, internationale Paare mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder Fälle, in denen frühere Ehen, gemeinsame Kinder oder ausländische Dokumente berücksichtigt werden müssen.
Je früher solche Besonderheiten erkannt werden, desto einfacher lässt sich der gesamte Ablauf planen. Dadurch können fehlende Unterlagen rechtzeitig beschafft und Verzögerungen im Antragsverfahren häufig vermieden werden.
Fazit
Für bereits aus Deutschland abgemeldete Deutsche und Perpetual Traveller gehört Dänemark zu den unkompliziertesten Möglichkeiten, eine international anerkannte Ehe zu schließen. In vielen Fällen werden lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie Nachweise über die bestehende Beziehung benötigt.
Je nach persönlicher Situation können jedoch weitere Dokumente erforderlich sein. Das gilt insbesondere bei früheren Ehen, gemeinsamen Kindern oder wenn einer der Partner Staatsangehöriger eines Drittstaates ist.
Wer seine Unterlagen frühzeitig zusammenstellt und die individuellen Anforderungen bereits vor der Antragstellung klärt, kann das Verfahren in der Regel unkompliziert durchlaufen. Gerade für dauerhaft reisende Paare lohnt sich außerdem eine frühzeitige Planung, da eine Eheschließung häufig einfacher ist, solange mindestens einer der Partner noch innerhalb der Europäischen Union gemeldet ist.
Nach der Trauung empfiehlt es sich, mindestens eine der ausgestellten Eheurkunden mit einer Apostille versehen zu lassen. Dadurch kann die Urkunde später in vielen Ländern einfacher verwendet werden.
Gerade für PTs und bereits abgemeldete Deutsche lohnt es sich also, die Anforderungen frühzeitig prüfen zu lassen. So lassen sich fehlende Dokumente, Rückfragen und unnötige Verzögerungen häufig vermeiden. Wenn Du eine individuelle Beratung wünschst oder den gesamten Prozess der Eheschließung in Dänemark in erfahrene Hände legen möchtest, unterstützen wir Dich gerne mit unserem Rundum-Service für die Eheschließung in Dänemark. Nimm einfach Kontakt zu uns auf!
Die häufigsten Fragen, zusammengefasst
Können bereits abgemeldete Deutsche in Dänemark heiraten?
Absolut. Auch Personen ohne Wohnsitz in Deutschland können grundsätzlich in Dänemark heiraten. Voraussetzung ist, dass die Anforderungen des dänischen Familiengerichts erfüllt werden und alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Welche Dokumente werden grundsätzlich benötigt?
Im Regelfall werden ein gültiger Reisepass oder Personalausweis sowie Nachweise über die bestehende Beziehung verlangt. Je nach persönlicher Situation können weitere Dokumente erforderlich sein.
Welche zusätzlichen Unterlagen können erforderlich sein?
Weitere Dokumente werden insbesondere dann verlangt, wenn einer der Partner bereits verheiratet oder verwitwet war, gemeinsame Kinder vorhanden sind oder einer der Partner die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzt. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich nach den persönlichen Umständen.
Muss die Ehe in Deutschland registriert werden?
Nein. Eine in Dänemark geschlossene Ehe ist auch ohne nachträgliche Eintragung in das deutsche Eheregister wirksam. Die Registrierung ist freiwillig und hängt von den persönlichen Umständen des Paares ab.
Ist eine in Dänemark geschlossene Ehe international anerkannt?
Ja. Eine in Dänemark rechtsgültig geschlossene Ehe wird grundsätzlich auch international anerkannt. Für die Verwendung der Eheurkunde im Ausland kann je nach Zielland zusätzlich eine Apostille oder eine andere Form der Legalisierung erforderlich sein.
Ist eine Eheschließung auch nach der Abmeldung aus Deutschland möglich?
Ja. Auch bereits vollständig abgemeldete Personen können in Dänemark heiraten. Das Verfahren kann im Einzelfall jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen als bei Paaren, von denen mindestens eine Person noch innerhalb der Europäischen Union gemeldet ist.
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