Einwandern ist bürokratisch – zumindest das eine Mal, wenn man ins Land kommen muss um alle Formalitäten zu erledigen. So ist für viele Perpetual Traveler der Pro-Forma-Wohnsitz nur eine einmalige Auseinandersetzung mit den Mühlen der Bürokratie. die sie später nie mehr erdulden müssen. Anders als in Deutschland – wo die illegale Einwanderung eben weil illegal einen sehr leichten Weg ins Land ebnet, durch ungeklärten Aufenthaltstitel aber bald zu einem bürokratischen Albtraum für die betroffene Person führt.
Selbst in den 1-2 Wochen des Aufenthaltes im neuen Wohnsitzland können sich dabei Anwälte um die rechtlichen Hürden kümmern und man selbst nur nett lächeln und hin und wieder unterschreiben.
Spricht man jedoch die Landessprache, hat Zeit und viel Frustrationstoleranz, so mag man auch versuchen die Einwanderung alleine zu stemmen. Dass dies einem viel günstiger kommt als ein Anwalt ist aber selten der Fall. Gerade in Entwicklungsländern sind gute Kontakte unverzichtbar, ohne die man oft draufzahlt.
Einwandern ohne persönliche Anwesenheit ist nicht möglich. Zumindest einmal muss der Einwanderer bei der Wohnsitznahme in sein Einwanderungsland auch selbst physisch anwesend sein. Genau das gleiche gilt auch für seinen Ehepartner, Kinder oder sonstige Angehörige. Sollen diese ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, müssen sie einmal da sein. Vollmachten lassen sich oft für weitere Dinge im Verfahren nach der Antragstellung gegen Aufpreis verwenden, können die einmalige Pflicht-Anwesenheit aber nicht umgehen.
Dokumente und Beglaubigungen
Nach der Anwesenheitspflicht bei zumindest einem Behördenbesuch hören schon die Gemeinsamkeiten zwischen verschiedenen Ländern auf. In manchen gestaltet sich die Einwanderung als unvorstellbarer Papierkrieg, in anderen wiederum ist sie schnell und effizient gestaltet. In allen gleich ist nur die obligatorische Beschaffung diverser Dokumente – mal mehr, mal weniger.
Generell sollten alle angeforderten Dokumente von der Einwanderungsbehörde auf Englisch und wo so gewünscht auch in Landessprache vorliegen. Die Übersetzungen müssen dafür in der Regel von zertifizierten Übersetzern angefertigt werden, deren Kontakte man in der Regel über die örtliche Botschaft bekommt.
Einige Dokumente werden beglaubigt sein müssen. Dazu gehören insbesondere ein Polizeiliches Führungszeugnis sowie Internationale Geburtsurkunden. Bezüglich Beglaubigungen gibt es weltweit 4 verschiedene Arten, die relevant sein können.
(Einfache) Beglaubigung: Eine Beglaubigung kann generell von jeder Behörde oder regulierten Beruf erfolgen. Neben den Bürgerämtern, anderen Behörden und Polizeidienststellen gehören dazu auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte. Beglaubigt werden müssen oft Kopien von Original-Dokumenten.
Notarielle Beglaubigung: Eine Notarisierung muss zwingend von einem Notar erfolgen. In den Deutsch-sprachigen Ländern ist dies meist ein entsprechend zugelassener Rechtsanwalt. Notariell beglaubigt werden müssen oft Kopien des eigenen Reisepasses.
Apostillierung: Eine Apostille ist die höchste, staatliche Form der Beglaubigung. Vertragsstaaten über ein entsprechendes Abkommen erkennen gegenseitig die Apostillen als höchste Form der Beglaubigung an. Die Apostille vergeben in Deutschland gemeldet die Landgerichte, falls abgemeldet das Bundesverwaltungsamt. Apostilliert werden müssen zum Beispiel Führungszeugnisse.
Legalisierung: Einige Staaten sind nicht Teil der internationalen Konvention über Apostillierung oder erkennen sich gegenseitig ihre Apostillen nicht an. Hier bleibt nur der Weg über eine Legalisierung, bei der die Dokumente der Botschaft des Ziellandes im Heimatland vorgelegt werden und von dieser beglaubigt werden müssen. Ein Beispiel dafür ist Paraguay, wo die internationale Geburtsurkunde und Führungszeugnis von der paraguayischen Botschaft in Deutschland legalisiert werden muss (alternativ kann mein Kontakt in Paraguay die Legalisierung auch dort für geringen Aufpreis vornehmen).
Nicht alle beizubringenden Dokumente müssen beglaubigt werden. Oft reicht ein Original statt einer beglaubigten Kopie aus. Die Anforderungen an Dokumente variieren teils stark und folgen dieser chronologischen Reihenfolge:
- Reisepass
- (Internationale) Geburtsurkunde
- (Erweitertes) Polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis
- Mietvertrag oder Grundbuch-Eintrag
- Lebenslauf
- Medizinisches Zeugnis
- Einkommensnachweis
- Bankreferenzen
- Vermögensübersicht
- Charakter-Referenzen
- Bewerbungsschreiben
- Und mehr
Man sollte möglichst frühzeitig mit der Sammlung benötigter Dokumente beginnen, da sich je nach Land einige Dokumente und die dazu nötigen Beglaubigungen unerwartet lange hinziehen können. Generell ist es empfehlenswert neben den Originalen auch jeweils eine beglaubigte Kopie mit sich zu führen.
Viele Dokumente können im Heimatland besorgt werden, genauso einfach aber noch während des Prozesses im neuen Wohnsitzland. Dazu gehört etwa ein ärztliches Gesundheitszeugnis, womit HIV oder ähnliches abgeklärt werden soll oder eine Überprüfung von Interpol. Zeit sich darum zu kümmern hat man während eines Einwanderungsprozesses genug.
Denn obwohl man durchaus 2 Wochen beschäftigt sein kann wegen zahlreichen aufeinander abgestimmten Schritten und Verfahrensweisen, beschränkt sich die eigentliche Tätigkeit als Einwanderer mit Anwaltsbegleitung auf wenige, kurze Besuche – solange man nicht anstehen muss.
Selbst hier haben gewisse Kanzleien aber Lösungen – meine Partner in Panama bieten etwa einen „professionellen Ansteh-Service“, damit Du nicht stundenlang in der überfüllten Einwanderungsbehörde sitzt, sondern einfach kurz vorher mit dem Taxi kommst und in der Zwischenzeit Panama City geniesst.
Typische Einwanderungs-Bedingungen
Neben den Anforderungen an Dokumenten für eine Aufenthaltserlaubnis gibt es in vielen Ländern auch Anforderung an das Einkommen oder Vermögen eines Einwanderers sowie die Bedingung es einzusetzen. Andere Länder wiederum arbeiten mit Punktesystemen, die auch die Ausbildung, Fähigkeiten und Lebensumstände eines potentiellen Einwanderers bewerten. Während Punkte-Systeme in westlichen Hochsteuerländern wie Kanada und Australien typisch sind, geht es den meisten Entwicklungs- und Schwellenländern eher um das Einkommen und Vermögen des Antragstellers.
Renten- oder Pensionsnachweis: Viele Staaten haben besonders attraktive Einwanderungsregime für Rentner und Pensionäre. Solange diese eine Mindestrente je nach Land zwischen 500 und 2500$ im Monat aufbringen können, erhalten sie meist unbefristete Wohnsitz-Visa. Dies ist zum Beispiel der Fall in Costa Rica (2000$) oder Nicaragua (500$).
Falls keine Rente- oder Pension besteht, kann als Alternative auch immer eine Bestätigung einer lebenslang garantierten Rente etwa über eine Lebensversicherung stehen, wenn die nötige Summe dafür eingezahlt wurde.
Einkommensnachweise aus Nicht-Gehaltquelle: Höhere Hürden als Renten gibt es bei anderen Einkommensarten. Hier wird generell jedes Einkommen, das keinem Gehalt gleichkommt, gewertet. Der Schwellenwert liegt dabei meist über 2000$ und trifft vor allem auf Mieteinnahmen, Dividenden oder andere Kapitalanlagen zu. Zu einer Aufenthaltsgenehmigung kommt man so etwa in der Dominikanischen Republik.
Lokale Unternehmensgründung: In einigen Ländern ist die Gründung einer örtlichen Kapitalgesellschaft mit einer gewisser Höhe an Stammkapital die Eintrittskarte oder einer der Bedingungen für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Typisch ist dies zum Beispiel für Panama im Rahmen des “Friendly Nations Programmes”.
Mindestumsätze nach Unternehmensgründung: In wenigen Ländern ist die Unternehmensgründung an die Erfüllung gewisser wirtschaftlicher Kennzahlen geknüpft. So müssen in den Vereinigten Staaten von Amerika etwa ein Mindestumsatz von 500.000$ und mehrere lokale Angestellte nach einem Jahr vorhanden sein, sonst erlischt die temporäre Aufenthaltsgenehmigung.
Festgeld bei der Nationalbank: In vielen Ländern ist eine Einlage in örtlicher Währung auf der Nationalbank erforderlich. Je nach Land ist diese Einlage nur für den Prozess der Bearbeitung bis zur Austeilung einer Permanent Residence geblockt (Paraguay) oder für den gesamten Zeitraum des erteilten Visa (Philippinen). In der Regel erwirtschaften diese Einlagen keine Zinsen, können es jedoch in Ausnahmefällen (Malaysia). Abhebungen sind in der Regel nur persönlich vor Ort möglich oder durch eine bevollmächtigte Person.
Festgeld bei nationalen Banken: In einigen Staaten ist zuerst ein lokales Bankkonto zu eröffnen, auf das eine festgelegte Summe als Vermögensnachweis fließen muss. Während solch eine Eröffnung oft zusätzliche Bürokratie bedeutet, kann man es generell auch nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis benutzen und dank Vorhandensein von Online-Banking und Karten sein Geld auch ohne persönliche Anwesenheit vor Ort nutzen. Ein Beispiel dafür ist wiederum Panama als zweite Bedingung im “Friendly Nations” Programm.
Immobilien-Investments: Einige Staaten verlangen den Kauf einer Wohnung eines gewissen Wertes für die Ausgabe einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung. Üblich ist dies vor allem in Südeuropa für Nicht-EU-Bürger und ist als “Golden Visa” bekannt. Ein Immobilienkauf zwischen 200.000€ (Lettland) und 500.000€ (Spanien) mit einigen Ländern dazwischen qualifiziert. In vielen weiteren Ländern sind Immobilien eine mögliche Anlageform, die der Bewerber zugunsten lokaler Unternehmen oder staatlicher Fonds wählen kann.
Immobilien-Miete: In Ausnahmefällen muss eine Wohnung nicht gekauft, sondern kann auch gemietet werden. Die Auswahl der Mietobjekte ist aber oft sehr begrenzt , hat seinen Preis und obliegt der Einwanderungsbehörde. Dies ist etwa der Fall in Gibraltar.
Andere Investments: Je nach Land können statt Immobilien-Investments auch in anderen Anlage-Formen erfolgen. Üblich sind lokale Unternehmen oder ein staatlicher Entwicklungsfonds. Das Geld ist bei dieser Form von Investment nicht verloren, theoretisch besteht sogar die Chance Gewinne einzufahren. Meist kann man jedoch nur in eng umrissene Unternehmen investieren, die genau deshalb frisches Kapital brauchen, weil sie es schnell verlieren. Ein Investment ist also kein Totalverlust, geht dennoch jedoch eher mit Verlusten als Gewinnen einher. Ein Beispiel ist der Wohnsitz/Staatsbürgerschaft in Vanuatu.
Die Vielzahl an Dokumenten, dafür nötigen Beglaubigungen und zu erfüllenden Bedingungen mögen für den Auswanderungs-Interessierten verwirrend sein. Dennoch lohnt es sich den Schritt zu wagen und sein Heimat-System zu verlassen. Während andere Systeme nicht unbedingt besser sind, so genießt man als Expat doch richtig strukturiert in attraktiven Ländern Freiheiten, von denen man in Deutschland nur zu träumen wagt.
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