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Anmerkung vom März 2019: Für das Zypern-Non-Dom System ist mittlerweile die Variante einer  Gründung einer Zypern-Limited zu empfehlen, da es sonst zu starken Verzögerungen kommen kann. Ab März 2019 erhebt Zypern wegen der Einführung einer nationalen solidarischen Gesundheitssystems eine Abgabe von 1,7% (2,65% ab 2020) auf jegliches Einkommen, darunter auch Dividenden, aber gedeckelt auf eine Summe von max. 180.000€. Die Höchstbelastung beträgt damit 3000€ extra, der Zahlende kann sich dafür jedoch auch steuerfrei in Zypern behandeln lassen.

 

In der Staatenlos-Welt vergeht keine Woche ohne Änderungen. Gerade in der typischen Offshore-Branche – ob Banking, Gründung oder Wohnsitzverlagerung – muss man stets am Ball bezüglich der aktuellesten Neuigkeiten bleiben. Einen über mehrere Jahre gewachsenen Blog aktuell zu halten ist deshalb nicht ganz einfach.

Bei allen Änderungen freut man sich jedoch umso mehr, wenn sie erstens positiv sind und zweitens teilweise durch eigene Handlungen verursacht wurden. So auch in diesem Artikel, in dem erneut Zypern und die Vereinigte Arabische Emirate auf den Prüfstand kommen soll. Hier gibt es nämlich spannende Neuigkeiten, die maßgeblich von der Kanzlei hinter Staatenlos in die Wege geleitet wurden.

 

So ist einerseits das HNWI-Programm in Zypern wesentlich einfacher geworden. In Zukunft können sich Non-Doms also die Zahlungen der Sozialversicherung sparen. Aber Zypern Non-Dom bekommt auch unerwartete Konkurrenz: mit den Scheichs von Ras-Al-Khaimah in den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde sich auf ein Wohnsitzprogramm explizit für selbstständige Einzelunternehmer und Freiberufler geeinigt, das die hohen Kosten einer Freihandelszonengründung vermeidet.

 

Auf beide neuen Programme möchte ich in diesem Artikel eingehen, um im Anschluss ihren Nutzen für verschiedene Branchen zu vergleichen.

 

Die neue HNWI-Variante in Zypern

Nach seiner Bankenkrise führte Zypern vor etwa 5 Jahren das klassische Non-Dom-Programm ein, um Investoren und Unternehmer ins Land zu locken. Diese erhielten durch die Gründung einer Zypern-Limited Steuerfreiheit auf Zinserträge und Gewinnausschüttungen. Versteuert wurden nur die Erträge der Kapitalgesellschaft mit entsprechenden Umsatz- (18%) und Körperschaftssteuern (12.5%), da der Gesellschafter durch angepasste Gehaltszahlungen diese steuerfrei vereinnahmen konnte. Als Non-Dom fällt nämlich weiterhin Einkommenssteuer an, jedoch erst ab einem persönlichen Steuerfreibetrag von 19.500€, der entsprechend als Gehalt ausgezahlt wurde um den zu versteuernden Firmengewinn zu senken. Auf diese 19500€ fielen nun aber noch ca. 17% Sozialabgaben an – also knapp 3500€ im Jahr in Austausch für eine EU-weite Krankenversicherung, Renten-, Unfall, Pflege- und sogar Arbeitslosenversicherung für Unternehmer.

Das klassische Programm war bereits nicht unattraktiv, litt aber an einem hohen Mindestaufenthalt von 6 Monaten und der Tatsache, dass Zypern-Unternehmen sich für viele operative Geschäftsmodelle nicht eignete. Deshalb kam es durch Verhandlungen der Branche im Juni 2017 zu einem positiven Ausbau des Systems. Vor allem wurde der Mindestaufenthalt auf 2 Monate herabgesetzt, was im restlichen Halbjahr 2017 200 Unternehmer allein über Staatenlos.ch nach Zypern auswandern ließ, die 60 Tage Aufenthalt in einem schönen, klimatisch angenehmen Land auf einmal als veritablen Kompromiss sahen, konnten sie sich doch 10 Monate nach Wunsch woanders auf der Welt aufhalten (solange sie den Lebensmittelpunkt in einem Land vermieden).

Maßgeblich für das hohe Interesse an Zypern war jedoch neben Senkung des Mindestaufenthaltes die Ausweitung des Non-Dom-Programmes über 2 neue Varianten, die eine teure Gründung einer Zypern-Limited überflüssig machen sollten. Eine Zypern-Limited ist dabei auch nach EU-weiter Streichung der IP-Box weiterhin attraktiv, eignet sich aber vor allem für B2B-Dienstleister und als Holding-Gesellschaft zur Verwaltung von Anteilen auch z.B. deutscher GmbHs. E-Commerce oder weitere typische Online-Business können jedoch auch wegen den horrenden lokalen Banken deutlich besser über andere Länder dargestellt werden.

Populär wurde nun die Variante des “Simply-Non-Dom”, wo Zuwanderungswillige lediglich ein günstiges Gewerbe registrieren mussten um die Steuervorteile in Zypern in Anspruch nehmen zu können. Das Gewerbe dient dabei rein der Abführung der Mindest-Sozialbeiträge, die sich auf ca. 17% des Jahres-Mindestlohn (etwa 9000€) belaufen. Operativ Geschäfte gemacht wird mit einer frei wählbaren Auslandsfirma, die auch eine steuer- und buchhaltungsfreie Briefkastenfirma sein kann. Und Gewinnausschüttung sowohl in- als auch ausländischer Dividenden ist in Zypern eben steuerfrei.

Zeitgleich mit dem “Simply-Non-Dom” wurde eine dritte Kategorie für High Net Worth Individuals geschaffen, das “HNWI”-Programm. Hier fiel die Sozialversicherungspflicht komplett weg, der Antragsteller musste sich selbst krankenversichern. Dies war jedoch an hohe Bedingungen von 6000€ Monatseinkommen aus Nicht-Gehaltsquellen nachgewiesen über 3 Monate geknüpft, die für viele Interessierte nicht machbar waren. Sie entschieden sich deshalb für die ersten beiden Varianten.

 

Wohl vom riesigen Erfolg des zypriotischen Non-Dom-Programms überrascht, fragten sich die verantwortlichen Behörden in 2018 zunehmend, warum so viele junge ausländische Unternehmer nach Zypern kamen und ein Gewerbe registrierten, das sie jedoch nicht benutzten. Da Sozialversicherung keine Einbahnstraße ist, spürten sie das Risiko zukünftig eventuell mehr Leistungsbezieher als Einzahler zu haben und machten die Anmeldung als Simply-Non-Dom zunehmend schwieriger.

 

Die verantwortlichen Kanzleien gingen als Zwischenlösung deshalb über, die Antragsteller bei sich selbst einzustellen, um den Simply-Non-Dom-Prozess weiter durchziehen zu können.

Parallel wurde mit den Behörden verhandelt, dass man das augenscheinliche Problem ja ganz einfach lösen könne, indem die Hürden für die HNWI-Variante fallen würden. Schließlich seien die meisten Unternehmer gar nicht so erpicht auf das Sozialsystem und würden sich lieber selbst versichern. So ist es denn jetzt Ende Mai 2018 auch gekommen.

Um sich in Zypern als Non-Dom anzumelden braucht man nun weder Firma noch Gewerbe vor Ort, sondern muss lediglich privates Sparvermögen in Höhe von min. 30.0000€ und ein Einkommen von etwa 2500€ nachweisen. Dies kann über einfache Bank- oder Brokerauszüge erfolgen. Das HNWI-Programm wird somit deutlich attraktiver und ist in den meisten Fällen den Simply-Non-Dom nun vorzuziehen.

In allen 3 Varianten gilt weiterhin, dass der Zuwandernde einen gültigen Mietvertrag bei Anmeldung in Zypern und Ausstellung des Yellow Slips (in den Pass geklebte Aufenthaltserlaubnis) haben muss. Wegen dem extremen Interesse ist die Wohnungssuche deshalb mittlerweile wesentlich schwieriger als noch in 2017, aber mithilfe meiner Kanzlei vor Ort weiterhin möglich. Nach Anmeldung kann der Zuwanderer dann frei entscheiden, wann er innerhalb von 365 Tagen seine 60 Tage – oder auch mehr – in Zypern verbringt. Solange er 183 Tage Aufenthalt in anderen Ländern vermeidet, hat er seinen offiziellen Steuerwohnsitz in Zypern.

An dieser Stelle hervorzustellen ist, dass das Non-Dom-Programm Zyperns von der Europäischen Union anerkannt, speziell genehmigt und für die Dauer von 17 Jahren nach Anmeldung garantiert ist. Zypern ist dank seiner Praxis weiterhin Einkommenssteuer zu erheben auch kein Niedrigsteuerland im Sinne der EU-Länder, weshalb es weiterhin die beste Alternative bei Problemen mit der Wegzugsbesteuerung (die in Zypern folglich gestundet wird) bleibt.

Ewig wird das Non-Dom-Programm jedoch nicht für Einwanderer offen sein. Bereits von Anfang an war klar, dass man nur für wenige Jahre sich für Zypern entscheiden konnte. Ab einer bestimmten Nummern von Antragstellern wird das Program für Neuankömmlinge geschlossen.

 

Noch ist es nicht soweit – aber diese Zahl wird spätestens 2020 erreicht werden. Wer die Vorzüge Zyperns nutzen möchte, sollte sich bis 2020 also um die Wohnsitzverlagerung bemühen. Staatenlos kann dabei helfen.

 

Neues Freelancer-Visa in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Immer schon beliebt neben Zypern waren die Vereinigte Arabische Emirate, in die man sich durch Gründung einer Freihandelszonengesellschaft einkaufen konnte. Dies war mit etwa 12.000€ Gründungs- und 7000€ Jahrekosten ab Jahr 2 kein günstiges Unterfangen, garantierte neben einer steuerfreien international anerkannten Firma aber auch einen steuerfreien Wohnsitz ohne Anwesenheitspflicht. Im Gegenzug zu Zypern konnte gab es keine Wohnungs- oder Aufenthaltspflicht per se, lediglich die wiederholte Einreise ins Land alle 183 Tage wurde erwartet. Hält man sich die Verkehrsknotenpunkte Dubai und Abu Dhabi vor Augen, so sind 2 Einreisen pro Jahr für einen Tag für fast jeden im Bereich des Möglichen.

Während es zahlreiche Freihandelszonen in den verschiedenen Emiraten gibt, so war die günstigste und schnellste Option in der Regel das kleine Emirat Ras-Al-Khaimah. Ein Wohnsitzvisum aus RAK konnte man dennoch nutzen um auf eigene Wahl in etwa Dubai oder Abu Dhabi zu leben – oder irgendwo anders auf der Welt. Dennoch waren die Gründungskosten für viele Selbstständige zu hoch, die die Flexibilität des RAK-Programms nutzen wollten, finanziell aber nicht konnten.

 

Nach langen Verhandlungen gelang es uns die Scheichs von einem Wohnsitzprogramm explizit für Selbstständige zu überzeugen. Zu ähnlichen Bedingungen wie eine Freizonen-Gründung, jedoch ohne die damit assozierten Kosten. Das Ergebnis ist diese Woche offiziell gestartet.

 

Unter dem neuen “Freelance-Visa” können Selbstständige aller Art einen Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten bekommen und weiterhin in ihren Namen als Einzelunternehmer oder Freiberufler auftreten. Sie dürfen dazu ein VAE-Privatkonto für ihre geschäftliche Tätigkeit nutzen und rechnen international anerkannt ab. Eine Buchhaltung ist ab einem Jahresumsatz von knapp 91.000€ fällig, da ab dieser Schwelle eine Umsatzsteuerpflicht besteht. Tatsächlich muss die in 2018 frisch eingeführte Umsatzsteuer in Höhe von 5% jedoch nur bei Transaktionen innerhalb der 6 Golfstaaten abgeführt werden, nicht bei europäischen, amerikanischen oder anderen Kunden. Die Buchhaltung kann über einen lokalen Partner kostengünstig outgesourct werden.

Ähnlich wie Freihandelszonen-Unternehmer müssen Selbstständige weiterhin keine Unterkunft nachweisen und lediglich alle 183 Tage einmal für einen Tag in die Emirate einreisen. Eine Unterkunft wird jedoch nötig, wenn Familienmitglieder ebenfalls das Wohnsitz-Visum bekommen sollen. Das ist logisch – schließlich deutet ein Wohnsitz-Visum auch auf einen gewünschten längeren Aufenthalt hin. Andersherum ist es schließlich kein Problem, wenn die nicht Geld verdienenden Kinder oder Ehepartner wohnsitzlos sind.

Da Selbstständige im Rahmen des Wohnsitz-Visums ein geschäftlich nutzbares Privatkonto eröffnen können, stellt sich die Frage einer Unterkunft für Compliance in Form von Verbrauchsrechnungen nur zweitrangig. Hier können verschiedene Strategien genutzt oder natürlich auch einfach eine Wohnung in den VAE angemietet werden.

Das Visum wird initial für 2 Jahre ausgestellt und ist danach jederzeit verlängerbar. Antragsteller können sich als Selbstständige entweder unter die Kategorie “Medien” oder “Bildung” einordnen. Zur Bewerbung werden neben Pass ein kurzer Lebenslauf, 2 Referenzen von (potentiellen) Geschäftspartnern und ein kurzer Business-Plan benötigt.

Beispiele für die Kategorie Bildung sind z.B. Wissenschaftler, Trainer und Coaches aller Art. Als “Medienschaffender” können sich z.B. Übersetzer, Fotografen, Online-Marketer, Journalisten, darstellende Berufe und Techniker aller Art bewerben. Grundsätzlich sollte sich für jede selbstständige Tätigkeit eine für die Bewerbung zulässige Kategorie finden lassen.

 

Obwohl sich das Freelance-Visum in den VAE nicht explizit an Investoren, Trader oder Unternehmer aus anderen Branchen richtet, kann es dennoch durch diese genutzt werden. So wird man sich einfach als Coach für eine bestimmte Branche bewerben und mit der eigenen (Offshore)-Firma Beratungstätigkeiten abrechnen oder parallel seine Investments steuerfrei vereinnahmen. Damit spart man sich dann auch die Buchhaltung, indem man die Abrechnungen über die Selbstständigkeit unter der Grenze von 91.000€ hält.

 

Denn ähnlich wie in Zypern gibt es keine Beschränkungen über die Geschäftsführung ausländischer Unternehmen und volle Steuerfreiheit auf ausländische Dividenden – und im Fall der VAE auch volle Steuerfreiheit auf sämtliches Einkommen und Kursgewinne. Dafür kann das RAK-Modell nicht mit der EU-Abschirmwirkung bezüglich Wegzusbesteuerung und Co. dienen.

 

Kosten für die neuen Möglichkeiten in Zypern und RAK

Beim HNWI-Modell in Zypern müssen etwa 1200€ für die komplette Wohnsitznahme samt Hilfe bei der Wohnungssuche einkalkuliert werden. Die laufende Steuerberatung samt Steuererklärung schlägt mit etwa 800€ jährlich zu Buche. Hinzu kommen mögliche weitere Kosten für ein zusätzliches (Offshore)-Unternehmen, je nachdem 1000-4000€.

Beim RAK -Freelance-Visa muss man mit initial 18.585 AED (ca. 4300€) rechnen und ab dem zweiten Jahr jährlich 8935 AED (ca. 2050€) für das Privileg einer angemeldeten selbstständigen Tätigkeit mit Wohnsitz VAE zahlen.

Zwar fallen die Sozialversicherungskosten im neuen Zypern-Modell weg, aber höhere Mietkosten sollten durch die zunehmende Wohnungsknappheit einkalkuliert werden.

 

Für wirkliche Selbstständige ist damit das RAK -Modell wohl die bessere und günstigere Lösung. Schließlich würde die Nutzung eines der Zypern-Modelle für Selbstständige immer die Gründung einer weiteren Firma bedeuten, die sich den typischen Problemen der Rechnungs-Anerkennung oder aber Besteuerung ausgesetzt sieht.

 

Typische Lösungen wie die Gründung einer Kanada Limited Partnership funktionieren jedoch nur mit hohem Kostenaufwand als Zypern-Non-Dom, da Einkommen bekanntlich besteuert wird. Und in einer Kanada LP wird sämtliches Einkommen eben an die Partner durchgereicht und in ihren Wohnsitzländern einkommensversteuert. Im Falle eines Zypern-Wohnsitzes müsste man 2 Offshore-Firmen als Partner der LP einsetzen, um die Gewinne schlussendlich als Dividende steuerfrei entnehmen zu können. Das ist zwar möglich, sorgt bei 3 zu gründenden Firmen aber für hohe Zusatzkosten.

Das Kanada-Modell ist daher weiterhin besser als die dritte empfehlenswerte Alternative zwischen Zypern und RAK zu sehen. Das Modell der Limited Partnership in Kanada funktioniert ideal ohne Wohnsitz oder mit den typischen Ländern einer Territorialbesteuerung wie Panama, Paraguay, Thailand, Georgien oder die Philipinnen.

 

Für welches Land sollten sich Unternehmer entscheiden?

Welche Lösung nun tatsächlich die Beste ist, lässt sich nur individuell beantworten. Schließlich haben die beiden Wohnsitze Zypern und Emirate auch zahlreiche Vorurteile und durchaus gerechtfertigte Kontra-Punkte.

 

Zu Recht möge man auf das geopolitische Risiko Zyperns mit der Türkei im Norden und Syrien im Osten verweisen. Zu Recht mag man den islamischen Polizeistaat der Emirate verteufeln, die mittlerweile sämtliche verschlüsselte Kommunikations-Dienste blockiert und die Nutzung von VPNs verboten hat.

 

Die Frage ist hier wie so oft, wie man seinen Wohnsitz für sich selbst sieht. Geht es nur um einen rechtssicheren Pro-Forma-Wohnsitz, an dem man gar nicht dauerhaft leben möchte? Oder möchte man bewusst auch mehrere Monate oder gar ganzjährig im entsprechenden Land leben? Gerade beim Beispiel Dubai höre ich im Kundenkreis dabei extrem unterschiedliche Meinungen. Für manche gibt es nichts attraktiveres als in einer künstlichen Wüstenstadt unter Scharia-Gesetzgebung zu leben, manche würden niemals einen Fuß mehr dort hineinwagen.

Das VAE-Programm ist deshalb auch so gestaltet worden, dass bereits 2 Tage Anwesenheit pro Jahr (alle 183 Tage) zum Erhalt des Wohnsitzes ausreichen. Wer lieber in Asien oder Europa leben möchte soll dies gerne machen – nur beim Transit soll er eben einen kurzen Stopp machen. So eignet sich das RAK-Freelancer-Visum auch durchaus für Selbstständige, die den Emiraten sonst eher kritisch gegenüber stehen – vorausgesetzt sie können sich dazu überwinden rational zu entscheiden, weil sie von den Nachteilen des Wohnsitzes kaum betroffen sein werden.

In Zypern wiederum sind die Banken das große Leidthema. Dabei geht es nicht um die Bankenkrise und Enteignungen von Kundengeldern – diese wurde 100% erstattet. Problematisch ist das Verständnis der zypriotischen Banken von modernen Online-Unternehmen gekoppelt mit hohen Kosten und einer übereifrigen Compliance. Nach einem Erlass der Zentralbank ist es fast unmöglich Geschäftskonten für E-Commerce und vergleichbare Branchen in Zypern zu bekommen. Es sei hier jedoch darauf verwiesen, dass ein Geschäfts- oder auch Privatkonto in Zypern keinesfalls Pflicht ist. Auch eine Zypern-Limited kann über zahlreiche FinTechs und Banken im Ausland operieren.

Wesentlich ist es sich vor Augen zu halten, dass ein wahrer Perpetual Traveler vor allem diversifiziert. Deshalb ist neben Zypern und RAK das Modell eines Wohnsitzes in Panama oder Paraguay gekoppelt mit geeigneten Offshore-Unternehmen mit SEPA-Geschäftskonto auch so populär. Hier teilt man sich bewusst auf 3 und mehr Länder auf, die die meisten Vorteile bieten. Das geht natürlich auch in Zypern oder RAK – wird aber oft außen vor gelassen.

Im Endeffekt geht es neben individuellen Präferenzen vor allem um die Vorgeschichte und langfristige Planung eines Unternehmers oder Investors. Beispielsweite rate ich immer zu einem Zypern-Wohnsitz, wenn der Unternehmer bereits über Kapitalgesellschaften in Deutschland oder Österreich verfügt, die er nicht liquidieren kann oder will. Hier bietet Zypern im Gegensatz zur VAE und weiteren Nicht-EU-Modellen nicht nur Schutz vor der Wegzugsbesteuerung, sondern reduziert dank Doppelbesteuerungsabkommen auch die Quellensteuern auf 15%, während die Dividenden in Zypern selbst steuerfrei sind. Sofern möglich können die bestehenden Kapitalgesellschaften sogar in eine Zypern-Limited eingebracht werden um unter Ausnutzung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie in anderen EU-Staaten anfallende Gewinne steuerfrei (Ausnahme Deutschland mit 1-1.4%) erst in die Zypern-Limited zu verschieben und dann steuerfrei dem Gesellschafter auszuzahlen.

 

Die 17 Jahre Rechtssicherheit des von der EU genehmigten Non-Dom-Programms sollten zudem nicht unterschätzt werden. In Zypern verfügt man über saubere Steuererklärungen und eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinung, die sonst generell nur nach 183 Tagen Aufenthalt in einem Land ausgestellt wird. Wer sich mit der Auswanderung nicht sicher ist und Gedanken hegt innerhalb weniger Jahre wieder nach Deutschland und Co. zurückzukehren, der ist mit Zypern auf der sichereren Seite. Dass mit der Wohnungspflicht eine Verbrauchsrechnung zur internationalen Compliance einhergeht, sollte ebenfalls berücksichtigt werden.

 

Neben GmbH-Besitzern ist Zypern vor allem eine gute Wahl für Investoren und Trader aller Art. Die meisten Kursgewinne sind ohnehin steuerfrei, falls nicht sind es die Dividenden einer steuerfreien Trading-Firma offshore. Gerade im Krypto-Trading und Mining zieht es deshalb viele Leute nach Zypern, die unbeeindruckt von kommenden EU-Regulierungen etwa über eine Belize- oder Gibraltar-Firma traden und auf ihrer EU-Steuererklärung lediglich Dividenden einer Auslandsgesellschaft angeben, was die Verwertung von oft kritisch gesehenen Krypto-Gewinnen stark vereifacht.

Durch die starke Popularität von Zypern ist mittlerweile auch ein lokal stark verankertes Netz aus gleichgesinnten Unternehmern entstanden, die oft deutlich länger als ihre 2 Monate Mindestaufenthalt in Zypern verweilen. Deshalb ist einem Großteil der Online-Unternehmer auch weiterhin die klassische Zypern-Limited-Variante oder das neue HNWI-Modell mit einer Offshore-Firma ans Herz zu legen.

Für die VAE spricht hingegen vor allem die höhere Flexibilität. Einige wollen sich doch nicht 2 Monate auf ein Land einlassen, in dem sie nicht leben wollen und fürchten die Komplexität des Non-Dom-Programms, etwa die Tatsache, dass man Einkommen tunlichst vermeiden sollte und nur Dividenden steuerfrei erhält. Das RAK-Modell eignet sich daher vor allem für Selbstständige aller Art, den typischen Digitalen-Nomaden. Gerade die typischen Blogger, die neben Beratung auch noch etwa Digitale Produkte vertreiben, haben durch die Kombi anerkannter Rechnungen als Selbstständiger und einer zusätzlichen Offshore-Firma für die Online-Einkünfte gute Möglichkeiten. Auch Trader und Investoren, die ja oft zusätzlich noch Beratungstätigkeiten ausüben, könnten eher von diesem Programm profitieren. Letztlich ist ab einer gewissen Umsatzgröße auch das klassische Modell der Freihandelszone weiterhin hoch interessant für viele Online-Unternehmer, die nicht an der Herausforderung der Wegzugsbesteuerung zu nagen haben (etwa noch alle Schweizer Unternehmer).

Selbstverständlich können wie bereits geschrieben auch zahlreiche weitere Wohnsitz-Firmen-Kombinationen mit beiden Programmen mithalten. Um die beste Lösung für den Einzelnen herauszufinden geht deshalb nichts über eine intensive Beratung samt Klärung aller individueller Präferenzen, der Ausgangssituation und zukünftigen Plänen. Jeder Unternehmer und Investor ist anders – und deshalb ist es so wichtig stets auf der Suche nach neuen individuellen Lösungen zu sein.

 

Gleich ob Dich das neue RAK -Freelance-Visa überzeugt, Du nun vielleicht Zypern HNWI werden kannst oder einen dritten Weg wählen willst – Staatenlos.ch kann Dir mit seinem kompetenten Beraterteam dabei helfen die beste Lösung zu finden. Zögere nicht uns zu kontaktieren.

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