Anmerkung von März 2018:Malta hat Außensteuegesetze eingeführt und wendet sie relativ streng an. Es wird geraten, das Malta-Holding-Modell (Malta operativ plus Schottland LP zu verwenden und keine reine operative Offshore-Firma mehr. Zudem ist im Gespräch eine Minimal-Besteuerung von 5000€ für Non-Doms einzuführen.
Immer wieder wollen meine Leser etwas über Malta erfahren. Dies ist verständlich, denn Malta hat in der Tat eine gewisse Attraktivität, wie ich aus eigener Erfahrung von 5 Monate Leben in Malta sagen kann. Es ist ein EU-Land, das aus Deutschland leicht zu erreichen ist, aber steuerlich gerade für Non-Doms sehr viel bessere Perspektiven bietet. Und bietet eine hohe Lebensqualität zu fairen Preisen.
Heute möchte ich ein paar grundlegende Dinge zu Malta los werden, die für das Verständnis weiterer Steueroptimierungsmöglichkeiten innerhalb der EU essentiell sind. Denn ob Unternehmen oder Wohnsitz oder beides – Malta bietet hohes Optimierungspotential.
Leider ist zu Malta jedoch auch sehr viel Halbwissen im Umlauf.
Viele Kanzleien auf der Insel locken mit Steuervorteilen für deutsche Unternehmen, die eine Zeit lang klappen mögen, aber alles andere als rechtssicher sind. Andere locken sie gleich auf die Insel – und gründen teure Unternehmenskonstrukte, die gar nicht nötig wären.
Insbesondere eine Besonderheit des maltesischen Steuersystems löst dabei immer wieder besondere Verwirrung aus. Denn Malta ist der Staat mit der höchsten und zugleich niedrigsten Körperschaftsbesteuerung in Europa – und das funktioniert so.
Unternehmen in Malta
Malta ist einer der wenigen Staaten weltweit mit einem Imputationssystem für die Körperschaftssteuer. Das heißt soviel, dass Malta eine relativ hohe Körperschaftssteuer fordert, große Teile davon aber wieder zurück erstattet. Konkret sind die Körperschaftssteuern mit 35% in Malta nämlich besonders hoch.
Weil jedoch 6/7 von den 35% nach 2 Wochen vom maltesischen Finanzamt zurückerstattet werden, liegt der effektive Steuersatz mit nur 5% EU-weit am niedrigsten (ausgenommen Freizonen und Ausnahmen für Kleinunternehmen).
Das hört sich in der Theorie gut an, läuft in der Praxis aber längst nicht so reibungslos. In letzter Zeit häuften sich die Vorfälle, wo Rückerstattungen nicht oder erst deutlich verzögert ankamen. Das Steuerrückerstattungs-System läuft leider längst nicht so reibungslos wie oft dargestellt (Maltas Körperschaftssteuersystem ist weitaus komplexer und hat viele Ausnahmen bezüglich der Rückerstattung).
Auch Außensteuergesetze wie die deutschen kann man durch dieses System nicht umgehen. Deutschland hat im Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta etwa explizit schreiben lassen, dass es sich bei Malta mit effektiven 5% um ein Niedrigsteuerland handelt, in der Betriebe eine entsprechende Substanz zur steuerlichen Anerkennung in Deutschland benötigen. Einfach eine Holding ohne Betriebsstätte zu gründen wird also in Malta nicht funktionieren. In anderen Staaten, etwa auch den USA, werden nur die 35% betrachtet, was erhebliche Steueroptimierungspotentiale mit maltesischen Firmen bietet.
Letztlich ist die große Herausforderung der Steuerrückerstattung auch die Tatsache, dass das Geld nicht an die Firma zurück fließt. Stattdessen wird die Erstattung von 30% an ein frei wählbares anderes Konto ausgezahlt. Welche Probleme das mit sich bringt, kann man sich denken.
Denn die Erstattung ist keine Dividende, sondern Einkommen.
Ist man weiterhin in einem Hochsteuerland wie Deutschland steuerpflichtig, so fällt auf die Erstattung (die etwa an ein Privatkonto fließt) die wahrscheinlich sehr viel höhere progressive Einkommenssteuer an als die 26,8% Abgeltungssteuer. Lebt und führt man sein Unternehmen hingegen aus Malta als Non-Dom, zählt die Steuer-Erstattung als Inlandseinkommen und wird voll progressiv besteuert.
Vermeiden lässt sich dies in beiden Fällen, in denen man eine Holding-Struktur aufsetzt, an die die Gewinnerstattung fließt. So kann sie zu deutlich geringeren Körperschaftssteuersätzen oder je nach Holding sogar komplett steuerfrei eingenommen werden. Allerdings ist auch beim Führen dieser Holding auf die entsprechende Substanz zu achten, zumindest solange man in Deutschland gemeldet ist. Und während schon eine substanzhaltige EU-Firma ins Geld gehen kann, tun es zwei erst recht.
Eine gut funktionierende Malta-Doppelstruktur mit effektiver Körperschaftssteuer von 5% lohnt sich daher bei deutschem Wohnsitz meist erst ab sehr hohen Gewinnen über 300.000€.
Lebt man hingegen in Malta als Non-Dom, so muss bei der Auslandsfirma nicht auf die Substanz geachtet werden. Stattdessen sollte man sich fragen, ob man so eine Doppelstruktur überhaupt benötigt.
Malta-Unternehmen als Malta-Non-Dom
Viele Kanzleien verkaufen Einwanderern nach Malta eine Doppelstruktur aus Malta- und Auslandsfirma um den Non-Dom-Status zu erlangen.
Dabei ist den wenigsten zukünftigen Non-Doms bewusst, dass sie weder eine Malta-Firma noch eine zusätzliche Auslandsfirma für die Steuer-Rückerstattung brauchen.
Die Kanzleien wissen das, machen mit der einmaligen Anmeldung zum Non-Dom aber wenig Geld. Stattdessen verkaufen sie teure Malta-Firmen im Pauschalpaket mit Buchhaltung und Co., die konstante jährlich wiederkehrende Einnahmen von mehreren Tausend Euro bringen.
Zwar hat der Non-Dom in Malta damit eine einigermaßen funktionierende Lösung, zahlt sich dafür aber dumm und dämlich. Er hätte sich stattdessen einfach selbst anmelden und irgendeine Auslandsfirma weltweit gründen können (oder seine bestehende behalten). Mit dieser Auslandsfirma könnte er als Non-Dom in Malta unkompliziert agieren und wegen Nicht-Existenz strenger Außensteuergesetze (es gibt sehr lasche für reine Passiv-Einkünfte) komplett steuerfrei in einem Offshore-Land führen.
Denn ungleich Zypern ist es keinerlei Voraussetzung zur Einwanderung nach Malta auch ein Malta-Unternehmen zu gründen.
Wohnsitznahme in Malta für EU-Bürger
Denn während man sich für Zyperns Non-Dom-Programm nur mit einer Unternehmensgründung vor Ort qualifizieren kann, kann jeder nicht in Malta domizilierte Ausländer den Non-Dom-Status stillschweigend ohne Beantragung nutzen.
Aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit gibt es dabei nur einige Minimalbedingungen, die bei der Anmeldung in Malta als EU-Bürger berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören:
- min. 6 Monate Anwesenheit in Malta pro Jahr
- ganzjährige Miete/Eigentum (ohne Mindestkosten)
- gültige Krankenversicherung
- wirtschaftliche Eigenständigkeit, nachgewiesen durch Vermögen von 14.000€ oder wöchentliches Einkommen von 84,95€ für Alleinstehende/23.000€/93,25€ für Paare oder Arbeitsvertrag
Alles in allem Bedingungen, die jeder erfüllen sollte, für den sich Malta in irgendeiner Hinsicht lohnen würde. Einzig allein der Mindestaufenthalt von 6 Monaten ist vielen ein Dorn im Auge. Und da Malta sehr klein ist, können 6 Monate trotz der Schönheit der Insel ganz schön langsam vergehen.
Viele stellen die Frage, wie oder ob Malta diesen Mindestaufenthalt durchsetzt. Da es explizit andere Programme ohne Mindestaufenthalt gibt (siehe unten), lässt sich erwarten, dass Malta eher genauer hinschaut. Durch den Inselstatus lassen sich Ein- und Ausreisen per Flug nach Malta relativ leicht dokumentieren. Wer tricksen will, der hat mit der Fähre nach Sizilien jedoch gewisse Möglichkeiten. Und während eine Nicht-Befolgung der maltesischen Vorschriften für EU-Bürger nicht zu empfehlen ist, so hat ein zu geringer Aufenthalt allenfalls den Entzug der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis zu Folge.
Wer wirklich nur bedingt in Malta leben möchte, hat dazu hingegen Möglichkeiten, wenn er ein entsprechendes Vermögen mit bringt.
Maltas HWNI-Programm als Alternative für Vermögende
Malta hat eine Vielzahl verschiedener Programme zur Einwanderung, die an dieser Stelle irrelevant sind, weil sie sich vor allem an verschiedenste Nicht-EU-Bürger wenden. Auch der Kauf einer maltesischen Staatsbürgerschaft für über eine Million Euro wird den typischen Staatenlos-Leser eher weniger interessieren.
Was jedoch interessant sein kann ist das maltesische HNWI-Programm, das den maltesischen Non-Dom-Status ohne Mindestaufenthalt ermöglicht. HWNI heißt High Net Worth Individual und von den Bedingungen her richtet sich das Einwanderungsprogramm tatsächlich eher an Vermögende. Neben dem Wegfall von 6 Monaten Mindestaufenthalt ist dabei vor allem die Flat Tax von 15% auf sämtliches Inlandseinkommen interessant. Warum diese Flatrate ab einem gewissen Einkommen Sinn macht, klären wir im nächsten Kapitel.
Um die 15% auf Inlandseinkommen zu erreichen, musst Du jedoch erst einmal ein gewisses Vermögen mitbringen. Folgendes ist als EU-Bürger nötig um HWNI-Non-Dom zu werden:
- Kauf einer Wohnung im Wert von 400.000€ oder Miete von min. 20.000€ jährlich
- kein Mindestaufenthalt, aber nie länger als 183 Tage in anderen Ländern
- Zahlung einer Pauschalsteuer von 25.000€ + 5.000€ für jedes Familienmitglied
- Eignung (Fit and Proper Test)
- gültige Krankenversicherung
Die „Bewegungsfreiheit“ im HWNI-Programm ist also teuer erkauft. Insbesondere die Pauschalsteuer von 25.000€ ist natürlich eine hohe Summe, die man jedoch in die richtige Perspektive setzen muss.
Denn als Non-Dom tatsächlich steuerfrei zu leben ist eine reine Fiktion, in die viele Leute leider immer wieder verfallen. Tatsächlich zahlt man in allen Non-Dom-Ländern gar nicht mal so wenig Steuern. Im Zweifel sind die 25.000€ also schnell erreicht.
Was viele am Non-Dom-System nicht verstehen
Warum zahlt man in Malta als Non-Dom Steuern? Was viele am Non-Dom-Status nicht verstehen, ist die genaue Funktionsweise der Remittance-Tax-Besteuerung. Grundlegend bedeutet der Non-Dom-Status das Auslandseinkommen solange steuerfrei ist, wie es nicht ins Land zurückgeführt wurde. Auslandseinkommen, was im Ausland auf dem Konto liegen bleibt, ist also tatsächlich steuerfrei.
Wenn es um die Rückführung von Auslandseinkommen geht, sind vielen Non-Doms die Dimensionen meist gar nicht bewusst.
Rückführung heißt nämlich nicht nur die Überweisung auf ein Konto im Land, sondern auch das Abheben am Geldautomaten, Bezahlen mit der Kreditkarte, Einführen von cash aus anderen Ländern und so weiter. Letztlich ist alles rückgeführt, was in Malta tatsächlich benutzt wird. Sämtliche Kosten, die vor Ort in Malta anfallen, müssen also auch voll versteuert werden.
In der Praxis verschweigen viele Non-Doms gewisse Kosten, die ihnen in Malta entstehen. Gerade das Einführen größerer Cash-Beträge aus den nahen Nachbarstaaten ist ein beliebtes, fast unentdeckbares Mittel, theoretisch jedoch Steuerhinterziehung in Malta.
Im Vergleich zu Irland und Großbritannien hat Malta jedoch das lockerste Non-Dom-System. Während die Inanspruchnahme der Non-Dom-Besteuerung in den anderen Ländern explizit auf der Steuererklärung zu erfolgen hat, können maltesische Non-Doms die Überweisungsklausel-Besteuerung stillschweigend nutzen. Und während in den anderen Ländern das gesamte Welteinkommen erfasst wird (aber nur das rückgeführte Auslandseinkommen besteuert wird), kann man sein gesamtes Auslandseinkommen in Malta legal verschweigen, weil man nur das rückgeführte Einkommen angeben muss.
Trotzdem gilt es Vorsicht walten zu lassen. Denn keinem Non-Dom kann man abnehmen, das er in seinen 6 Monaten Mindestaufenthalt in Malta keinerlei Kosten im Land verursacht hat. Sprich, es wird von jedem Non-Dom erwartet, dass er einen gewissen Teil ins Steuer- und Sozialversicherungssystem einzahlt.
Wer anonym und bescheiden auf Malta lebt, der kann seine Steuerlast so ziemlich gering halten. Wer jedoch in der Öffentlichkeit für sein prunkvolles Leben bekannt ist, der wird sich rechtfertigen müssen, wenn seine Steuerlast nicht im Verhältnis zu seinen tatsächlichen Kosten in Malta steht.
Die Steuerlast in Malta ist dabei nicht ganz so hoch wie in anderen EU-Ländern, bedeutet aber einige Einbußen. Konkret gibt es ein progressives Steuersystem mit einem Steuerfreibetrag von 8500€ und 3 Steuerstufen von 15, 25 und 35 Prozent. Für einen Single (für Eltern/Ehe-Paare großzügiger) gelten 15% bis 14.500€, 25% bis 60.000€ und 35% darüber.
Wer nun denkt, der Steuerfreibetrag könne ihm helfen, irrt sich. Dieser fällt für Non-Doms nämlich weg. Das heißt, in Malta ausgegebenes Geld wird ab dem ersten Cent progressiv versteuert. Zumindest mit der Besteuerung von 15% auf bis zu 14.500€ jährlich sollte also jeder Non-Dom rechnen. Dies sind knapp 180€ auf 1200€ monatlich, also 1020€ von denen man noch prima in Malta leben kann. Eine solche Summe als rückgeführtes Einkommen wird bei den maltesischen Finanzbehörden keinerlei Skepsis auslösen, wenn man ein bescheidenes Leben führt.
Fällt man jedoch durch einen teuren Lebensstil auf, kann dies schnell für Komplikationen sorgen. Und weil Malta nach einiger Zeit jeder jeden kennt, kann dies schneller passieren als einem lieb ist
.
Mit einer Steuerlast von vielleicht 2000€ jährlich sollte also jeder rechnen, der den Non-Dom-Status in Malta für sich beanspruchen will. Hinzu kommen noch die nötigen Einzahlungen in die Sozialversicherung, die in verschiedener Hinsicht berechnet werden, für Selbstständige und Unternehmer jedoch maximal 53.08€ pro Woche ab einem Einkommen von 18.500€ betragen. Das macht also eine zusätzliche jährliche Abgabenlast von etwa 2700€. Unter 18.400€ werden 15% auf das Netto-Einkommen fällig, also 0.15×1020€= 153€ im Monat zusätzlich, knapp 1850€ im Jahr.
Eine rechtssichere Non-Dom-Gestaltung setzt also die Zahlung in die Steuer- und Sozialsysteme in Malta voraus.
Eine Abgabenlast von mindestens 4000€ jährlich in Malta sollte man einkalkulieren, wenn man es auf das Jahr hochrechnet.
Hat man hingegen seinen Mindestaufenthalt von 6 Monaten abgeleistet und geht die anderen 6 Monate im Jahr auf Reise, so kann man dies komplett steuerfrei tun. Denn im Ausland abgehobenes und bezahltes Einkommen ist nicht rückgeführtes Einkommen und komplett steuerfrei. Zumindest die Ausgaben seiner Wohnungsmiete wird man jedoch weiter in Malta versteuern müssen.
Ausnahmen für Non-Doms
Abschließend sei gesagt, dass es zwei wesentliche Ausnahmen positiver Art gibt.
Erstens kann sämtliches Bestandsvermögen steuerfrei nach Malta fließen, wenn der Bestand des Vermögens vor Anmeldung in Malta nachgewiesen werden kann.
Sein Vermögen auf ein maltesisches Privatkonto zu schieben und eine Zeit lang von der Substanz zu zehren ist also eine legitime Möglichkeit.
Zweitens sind Kapitalerträge in Malta steuerfrei, selbst wenn sie nach Malta fließen. Hier wiederum sollte man sich nicht zu früh freuen, weil gewisse Länder, darunter Deutschland und die Schweiz, die Doppelbesteuerungsabkommen zu ihren Gunsten verfasst haben. Weil Malta auf die Besteuerung verzichtet, fällt eine Quellensteuer auf Kapitalerträge in voller Höhe in den entsprechenden Ländern an.
Auch professionelle Trader sollten eher nach Zypern als nach Malta schauen. Die maltesischen Finanzbehörden stufen nämlich Aktien- und Trading-Geschäfte als Inlandseinkommen ein, sobald sie in übermäßiger professioneller Art aus Malta geführt werden.
Kapitalerträge sind nur für Privatinvestoren steuerfrei in Malta.
Überhaupt muss bei der Definition von In- und Auslandseinkommen aufgepasst werden. So ist generell jede Zahlung von einem maltesischen Unternehmen Inlandseinkommen, selbst wenn sie ins Ausland fließt. Macht man also als Non-Dom-Geschäfte mit maltesischen Unternehmen, müssen die erwirtschafteten Gewinne im Inland versteuert werden, auch wenn sie an ein Geschäftskonto in z.B. Amerika abfließen.
Die einzige Ausnahme wiederum – und hier schließt sich der Kreis zum Anfangsthema – sind eigene Malta-Gesellschaften. So kann der Non-Dom eine Malta-Gesellschaft besitzen und sich die Steuer-Rückerstattung an eine ausländische Holding zahlen, ohne dass diese als zu versteuerndes Inlandseinkommen gewertet wird. Dies ist durchaus logisch, weil die maltesischen Behörden auch daran interessiert sind, dass Non-Doms die ansäßigen Firmen-Strukturen nutzen.
Wie eingangs erwähnt, ist die Gründung einer Malta-Firma für Non-Doms jedoch keinerlei Voraussetzung.
Hat ein Non-Dom etwa eine Firma in Dubai, kann er sie aus Malta problemlos führen. Er rechnet mit seinen Kunden in Deutschland ab und lässt sich das Geld nach Singapur zahlen. Jeden Monat schüttet er sich 1500€ nach Malta aus, die er ordnungsgemäß mit Sozialabgaben versteuert. Sobald er außerhalb von Malta ist, kann er sein gesamtes Geld komplett steuerfrei ausgeben.
Nehmen wir jetzt an, der Unternehmer möchte nicht so bescheiden in Malta leben, kann sich auf einmal das HWNI-Programm lohnen. Schüttet er sich etwa 5000€ im Monat aus, zahlt er darauf ca. 2000€ Steuern und Sozialabgaben – ist jährlich von den 25.000€ Pauschalsteuern also nicht weit entfernt. Weil ein Teil des Geldes ohnehin in eine schicke Wohnung fließt, erfüllt er auch die 20.000€ Mindestmiete im Jahr.
Weil er vom kleinen Malta auf Dauer überdrüssig wird, entscheidet er nur noch 2 Monate im Frühling da zu sein und den Rest des Jahres die Welt zu bereisen. Er hat zwar Kosten von 45.000€, hat aber einen legalen EU-Wohnsitz und zahlt außerhalb Maltas überhaupt keine Steuern. Wegen der EU-Abschirmwirkung bei der Wegzugssteuer kann dies eine durchaus überlegenswerte Alternative für vermögende Gesellschafter diverser Kapitalgesellschaften sein.
Nach 6 Jahren Aufenthalt besteht im übrigen die Möglichkeit zur Einbürgerung.
Allerdings sollte man dabei aufpassen: wird man eingebürgert, ist man domiziliert in Malta und verliert seine Non-Dom-Steuervorteile.
An dieser Stelle konnten wir wie gesagt nicht im Detail die sämtlichen Wohnsitzprogramme und Unternehmensregeln abdecken. Wie immer besteht dazu aber die Möglichkeit in der persönlichen Beratung.
So gilt für Rentner und Pensionäre etwa ein HWNI-Programm mit verminderten Anforderungen (275.000€ Kauf/9600€ Miete) und einer Pauschalsteuer von nur 7500€. Dies kann für vermögende Rentner und Pensionäre mit ordentlichen Pensions- und Kapitaleinkünften hoch attraktiv sein.
Wie auch immer Du nach Malta gehen möchtest – die kleine Insel hat viel zu bieten. Englisch als Amtssprache, viel Historie und Kultur, tolle Lebensqualität bei angenehmen Klima und leistbaren Preisen, sehr hohe Sicherheit und gute Erreichbarkeit – all das macht Malta definitiv zu einer der besten Auswanderungsländer in Europa, wenn man seine Hausaufgaben macht.
Wenn Du sie machst, steht einem fast steuerfreien Leben in Malta wenig im Weg!
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