Auf Staatenlos haben wir uns bereits mit einer Vielzahl von Mechanismen des Informationsaustausches beschäftigt. Neben dem automatischen Informationsaustausch (CRS), den Austausch über Doppelbesteuerungsabkommen und bilaterale Tax-Exchange-Agreements gibt es mittlerweile auch völlige Transparenz innerhalb der Europäischen Union über das sogenannte EU-FATCA. Dies knüpft an die FATCA-Regulierung der Vereinigten Staaten an, die ich auf meinem Blog der Vollständigkeit halber vorstellen möchte.
Schließlich habe ich im täglichen Beratungs-Business recht häufig mit FATCA zu tun. Zwar berate ich keine US-Personen, habe jedoch viele Klienten, die sich die Gründung einer Limited Liability Company in etwa Wyoming sehr gut vorstellen können. Das macht gerade für Einsteiger ins Perpetual Traveling auch sehr viel Sinn, weil die Gründung nicht nur günstig, sondern auch sehr unkompliziert ist.
Doch wie man unten sehen kann, fallen auch US-Gesellschaften von nicht in den USA Steuerpflichtigen unter FATCA.
Und gerade deshalb ist es so schwierig für US-Gesellschaften ein Geschäftskonto zu eröffnen, weil es den Kontengründungsaufwand wesentlich erhöht.
Auch aus dem Grund, weil sich die USA als neue Steueroase positionieren, die mit Lancierung von Informationsaustausch und Panama Papers ihre Mitbewerber aus dem Markt verdrängen zu versuchen. Welche Möglichkeiten es trotzdem gibt, werde ich nach einer kurzen Einführung in FATCA erläutern.
Ein kurzer Überblick über FATCA
FATCA – Foreign Account Tax Compliance Act – ist ein amerikanisches Gesetz zur Regulierung der Offshore-Banking-Aktivitäten ihrer Bürger, das es in einer solchen Form in Europa noch nicht gibt. Im Kern bedeutet das Gesetz folgendes:
- alle US-Personen müssen ihre ausländischen Konten angeben, die mehr als 50.000 US-Dollar wert sind
- alle ausländischen Finanz-Institutionen (FFI) müssen das Vermögen und Identität von US-Personen berichten
FFI-Austausch erfolgt dabei entweder, indem diese sich für FATCA anmelden oder indem die USA eine zwischenstaatliche Vereinbarung mit einem anderen Staat getroffen haben (IGA). Ungleich dem CRS-Abkommen haben die USA damit selbst das Bankgeheimnis in Jurisdiktionen wie Libanon für ihre Bürger außer Kraft setzen können.
Falls ein US-Bürger es versäumt seine Auslandskonten anzugeben, kann dies schwerwiegende Bestrafungen nach sich ziehen. US-Bürgern mit Steuerschulden über 50.000$ droht seit Anfang 2016 etwa der Entzug ihres Passes. Mit einem ungültigen Pass werden sie womöglich entweder aus ihren Aufenthaltsländern deportiert oder können sich freiwillig zur Bestrafung in ihr Heimatland bewegen.
Noch schwerwiegender sind die Folgen für die meisten Banken. Sie riskieren bei Nicht-Erfüllung der Berichtspflichten eine 30%-Quellensteuer auf sämtliche in US-Dollar abgewickelte Transaktionen. Wegen der Wichtigkeit der Währung ist dies vernichtend für fast jede Bank ungeachtet ihrer Größe.
Die FATCA-Vereinbarungen im Detail lassen sich an dieser Stelle einsehen.
Wer gilt als US-Person?
Die Definition einer US-Person ist schwammig, aber ausländische Finanz-Institutionen sind angehalten nach folgenden Indizien zu schauen.
- US-Staatsbürgerschaft oder dauerhafter Aufenthalt (Greencard)
- Geboren in der USA
- US-Wohnung oder Adresse
- US Telefon-Nummer
- Daueraufträge zu US-Banken
- Vollmachten mit einer US-Adresse
- Mail-Weiterleitungen in den USA
- Personen mit substantieller Präsenz in den USA
- Partnerschaften oder Unternehmen, die in den USA gegründet wurden
- Amerikanische Trusts oder Gesellschaften
Dabei spielt nicht jeder Faktor die einzige Rolle, sondern FFIs müssen individuell schauen, welche Berichtspflichten sie erfüllen müssen.
Dies sorgt für einen zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand für die Eröffnung von Konten von US-Personen und Unternehmen als bei anderen Nationalitäten. In Konsequenz lehnen viele ausländische Banken US-Personen oder -Unternehmen ab.
Offshore-Banking für US-Bürger bleibt zwar weiter möglich, viele Banken wollen aber keine Geschäftsbeziehungen mit ihnen mehr eingehen. Je mehr Geld sie mitbringen, desto eher öffnen sich die Banken natürlich. 250.000€ sollten es aber sein. Die Ärmeren sind auf ihre eigene Finanzwirtschaft limitiert, die jedoch oft nicht wirklich empfehlenswert ist.
Auslandskonten in den USA
Aus diesem Grund tauchen die USA nicht in den Offshore-Jurisdiktionen in meinem Buch auf. Konten dort haben bis auf ein Bankgeheimnis für Geschäftskonten keine nennenswerten Vorteile. Wer allerdings sehr viel Geld anonym halten will, für den könnten sich die USA anbieten.
Generell sind amerikanische Banken jedoch rückständig. Seit der Kolonialzeit scheint sich bei vielen wenig geändert zu haben, was etwa Überweisungen betrifft. Schecks sind hier immer noch relativ weit verbreitet.
Sicherheitsmechanismen wie Zwei-Faktoren-Authentifikation haben die wenigsten Banken. Schutz für Online-Shopping wie 3D Secure (Verified by Visa, MasterCard SecureCode) gibt es auf fast keiner in den USA ausgestellten Kreditkarte und auch EMV (Prozessor-Chips statt Magnetstreifen) ist bisher wenig verbreitet.
Es gibt Tausende von Banken in Amerika, die unmöglich an dieser Stelle zusammenzufassen sind. Die Qualität variiert entsprechend deutlich. Multiwährungs-Konten oder günstige internationale Überweisungen bietet aber fast keine Bank. Zumindest von den Gebühren ist es aber oft günstig, sobald man eine gewisse Einlage erreicht hat.
Problematisch an der USA ist, dass in den meisten Fällen eine persönliche Anwesenheit Pflicht ist. Auch eine Sozialversicherungsnummer für private oder Steuernummer für geschäftliche Konten ist fast immer vorgeschrieben. In Ausnahmefällen ist es aber denkbar, mit persönlicher Anwesenheit auch als Ausländer ein Konto eröffnet zu bekommen. Mehr dazu unten.
Wie kann ich ein Konto für meine US-LLC eröffnen?
Privat-Konten lohnen sich wegen hohen Quellensteuern in der Regel in der USA nicht, weil auch kein Bankgeheimnis mit ihnen verbunden ist. Für Geschäftskonten sieht die Sache anders aus, zumal man sie mit den für Vermögensschutz exzellenten Limited Liability Companies in den USA kombinieren kann. Eine solche Struktur aus LLC und US-Geschäftskonto sorgt für den vermutlich besten Vermögensschutz der Welt nach Jurisdiktionen wie Nevis.
Leider ist es für nicht in den USA ansäßige Personen sehr schwierig, dass ihnen eine Bank ein Geschäftskonto gewährt. Das betrifft sowohl in den USA gegründete Firmen als auch ausländische Unternehmen, deren geschäftlicher Sitz nicht in den USA liegt. Gründer von LLCs müssen daher oft auf Privat-Konten für Geschäftstätigkeiten ausweichen, weil sie einerseits kein Konto in den USA bekommen, andererseits wegen FATCA aber keine ausländische Bank mit ihnen zu tun haben möchte.
Eine Privatkonten-Lösung für US-Gesellschaften ist beschränkt. Einerseits ist das Konto nicht verbunden, was steuerliche Implikationen und Konsequenzen für Haftungs- und Vermögensschutz hat.
Nur wer nicht steuerpflichtig ist sollte zu dieser Lösung greifen, weil bei Steuerpflicht Einnahmen auf ein Privatkonto direkt der Steuerpflicht unterfallen würden.
Andererseits ist es unklar, wie lange Banken die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos tolerieren. Gerade deutsche Direktbanken sind aber bekannt dafür, bei kleineren Summen und wenig Transaktionen Selbstständigen grundsätzlich die Nutzung eines privaten Kontos für geschäftliche Zwecke zu erlauben. Erfahrungsgemäß ist dies eine gute Alternative für viele Einsteiger, ab höheren Umsätzen sollte jedoch ein Geschäftskonto gewählt werden.
Ausländische Geschäftskonten
Wie bereits woanders erwähnt ist die Eröffnung von Geschäftskonten für Limited Liability Companies aus den USA eine Falle, in die viele Gründer unachtsam stolpern. Doch es gibt Möglichkeiten dazu, meist aus der Tatsache heraus, dass gewisse Agenturen langjährige Beziehungen zu gewissen Bankhäusern unterhalten. Während die Banken auf Anfrage keine Konten für US-Gesellschaften gründen, tun sie es doch sofern die Vermittlung über eine solche Agentur erfolgt. So kann sich die Agentur noch eine nette Vermittlungsprovision einstreichen, während die Bank sich darauf verlassen kann, dass alles mit richten Dingen zugeht, weil die Überprüfung der Person nach KYC-Prozedur schon stattfand.
Das mag man unfair finden – an der Tatsache ändert sich nichts. So werden beispielsweise beliebte Offshore-Banken wie die Loyal Bank bei Anfragen von US-Gesellschaften eine Absage schicken, Anfragen von Vermittlern aber willkommen heißen. Staatenlos kann Dir dort über seine Partner etwa ein Konto für 450€ vermitteln (750€ Mindesteinlage).
Weitere Möglichkeiten – FATCA sei Dank – bestehen momentan nur in Georgien und Singapur. Ein Konto bei der TBC Bank ist interessant, weil Georgien nicht am Informationsaustausch beteiligt ist. Für 750€ gibt es ein attraktives Geschäftskonto bei einer modernen georgischen Bank, bei der man auch nicht auf ausgereiftes Online-Banking und eine Vielzahl von Kartenprodukten verzichten muss. Geringe Bürokratie und keine Mindesteinlage machen es zu einer guten Wahl.
Singapur hingegen richtet sich nur an gut verdienende Unternehmer. Für 1200€ lässt sich ein Konto bei der Großbank OCBC vermitteln, die alle Facetten einer modernen Bank abdeckt. Eine Mindesteinlage von 30.000$ ist dafür allerdings nötig – genauso wie persönliche Anwesenheit bei der Konteneröffnung in Singapur.
Generell ist es sehr schwer abzuschätzen, ob in Zukunft selbst diese Möglichkeiten noch bestehen bleiben. Eine schnelle Konten-Eröffnung ist deshalb nie verkehrt.
Andererseits könnten auch Banken sich wieder auf die strengen FATCA-Vorschriften spezialisieren und bewusst Konten an US-Gesellschaften anbieten. Dies ist aber momentan nicht der Fall.
Geschäftskonten in den USA
So bleiben im Endeffekt nur noch Konten in den USA selbst. Während diese selten zu empfehlen sind, gibt es Möglichkeiten an sie heranzukommen. Manche Agenturen versprechen etwa eine Geschäftskonteneröffnung in den USA, die sogar remote erfolgen kann (aber nur im Komplettpaket mit Gründung/Verwaltung ab 1300$). Allerdings müssen lange Wartezeiten in Kauf genommen werden, die steuerliche Behandlung bleibt weitgehend unklar. So tritt in jeden Fall viel Papierkram für die LLC-Eigentümer auf, die eine Steuernummer beantragen und eine SS4-Form fehlerfrei ausfüllen müssen. Jährlich ist eine Nullsteuererklärung einzureichen, sofern keine US-Einnahmen erwirtschaftet wurden. Allerdings sind diese wiederum Anknüpfungspunkte vieler Banken überhaupt eine Konten-Eröffnung in Erwägung ziehen.
Generell rät Staatenlos daher von US-Geschäftskonten ab, weil man sehr viel falsch machen kann und man es sich lieber nicht mit der IRS verscherzen sollte. Wählt man ausländische Geschäftskonten, so kann man sicher sein steuerfrei in den USA zu bleiben.
Lohnenswert sind US-Geschäftskonten allenfalls für den Vermögensschutz, weil ihr Bankgeheimnis gegenüber anderen Staaten noch sehr hoch ist und die LLC-Struktur sehr hohen Schutz in dieser Richtung bietet. Aktive Unternehmen sollten sich aber eher in anderen Jurisdiktionen umschauen oder die Lösung mit ausländischen Geschäfts- oder Privatkonten wählen.
Für manche Zwecke kann es dennoch nützlich sein, ein US-Privatkonto zu unterhalten, etwa Paypal-Auszahlungen. Während auch hier meist Sozialversicherungsnummern notwendig sind, kann man bei ausländischen – etwa kanadischen – Banken mit Zweigstellen Erfolg haben, wenn man entsprechende Gründe nennen kann. Dazu gehört z.B. der Erwerb von Immobilien in Amerika.
Wie dies genau ausschaut und welche andere Lösungen es für diese Problematik gibt, werde ich in einem folgenden Artikel einmal näher erläutern. Bis dahin kannst Du mir gern schreiben, wenn ich Dir bei der Vermittlung eines Geschäftskontos für eine US-LLC behilflich sein kann.
Dir hat unser Blogartikel gefallen?
Unterstütze uns mit einem Erwerb unserer Produkte und Dienstleistungen. Oder baue Dir ein passives Einkommen mit ihrer Weiterempfehlung als Affiliate auf! Und vergiss nicht auf Christophs Reiseblog christoph.today vorbei zu schauen!
Videokurs Staatenlos Geheimwissen
Lerne alles, was Du für ein Perpetual Travel Leben wissen musst.
Kurs anschauen