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Auf Staatenlos haben wir uns in der Vergangenheit bereits mit der deutschen Rechtssituation hinsichtlich Auslandsunternehmen beschäftigt. Insbesondere sind wir auf das Außensteuergesetz eingegangen, dass das legale Führen eines Auslandsunternehmens bei deutschen Wohnsitz erschwert, aber nicht verunmöglicht. Denn dank EU-Niederlassungsfreiheit gibt es die Lösung sein Unternehmen im EU-Ausland zu gründen und dort Steuern zu zahlen – solange sich der Geschäftssitz auch tatsächlich in diesem Land befindet, sprich Substanz herrscht.

Als Vorbereitung für weitere Artikel hinsichtlich internationaler Steuerverschiebungen wie dem erklärten Double Irish Dutch Sandwich möchte ich heute auf den Begriff der “Substanz” eingehen, der in der Diskussion um Steuerersparnisse für Auslandsunternehmen eine maßgebliche Rolle spielt, leider aber sehr oft missverstanden wird. Und Missverständnisse haben tragische Folgen – schnell ist man Steuerhinterzieher wie der Youporn-Gründer mit seiner Firma auf Zypern erfahren musste, der sich nicht um die nötige Substanz dort gekümmert hatte.

Substanz spielt demnach eine entscheidende Rolle für alle Unternehmer mit deutschem oder österreichischem Wohnsitz, die mit Auslandsunternehmen versuchen ihre Körperschafts- und Gewerbesteuern zu drücken. Darum geht es nämlich mit einem Auslandsunternehmen: das Steuergefälle unter den unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Unternehmenssteuern auszunutzen.

 

Gehälter und Dividenden müssen trotzdem weiterhin im Wohnsitzland entsprechend mit Einkommens- oder Abgeltungssteuer versteuert werden.

 

Selbstverständlich ist ein geringerer Steuersatz kein nennenswerter Grund für eine Auslandsfirma. Es braucht viel mehr wirtschaftliche Interessen und geschäftliche Leitung im Land des Firmensitzes – Substanz eben. Eine Briefkastengesellschaft im EU-Ausland wird niemals die Anforderungen deutscher Finanzbehörden an die Substanz erfordern können. Dazu ist das deutsche Außensteuergesetz, dessen Konsequenzen die Substanz erst nötig machen, zu strikt. Was ist aber nun Substanz eigentlich?

 

Wie definiert sich Substanz?

Wenn von Substanz geredet wird, so ist meist schlicht ein ordnungsgemäß eingerichteter kaufmännischer Geschäftsbetrieb gemeint. Eine Firma im Ausland darf also keine reine Briefkastengesellschaft sein, sondern muss eben “Substanz” vor Ort haben. Was genau als Substanz gilt ist hingegen nicht exakt definiert und in jedem Einzelfall unterschiedlich. Substanz ist immer da, wenn der Eindruck vorherrscht, dass ein Auslandsunternehmen tatsächlich eine Betriebsstätte an ihrem Firmensitz aufweist, von dem maßgebliche wirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden. Im Gegenzug darf die Betriebsstätte nicht im Wohnsitzland sein – das würde wiederum zur vollen Steuerpflicht in diesem führen.

Beispielsweise hat ein deutscher Unternehmer keine ausreichende Substanz, wenn er rein aus Steuergründen im Ausland gründet, lediglich das Büro seines Anwalts als Geschäftsräume aufweisen kann und dessen Rechtsangestellte sich ein kleines Zubrot als seine Geschäftsführerin verdient. Solch eine oft angebotene Lösung ist kaum rechtssicher und allenfalls in der Gründungsphase einer Gesellschaft akzeptabel.

 

Über einen längeren Zeitraum hinweg wäre dies Gestaltungsmißbrauch – die Betriebsstätte der Auslandsgesellschaft würde nicht anerkannt, eine deutsche Betriebsstätte ausgelöst und volle Körperschafts- und Gewerbesteuer auch im Nachhinein fällig.

 

Rechtssicher wäre es hingegen, wenn der deutsche Unternehmer etwa seine internationalen Kunden über einen englisch-sprachigen Kundendienst betreuen will und diesen im steuergünstigen EU-Ausland installiert. Er handelt dann nicht nur aus nicht anerkannten steuerlichen Gründen, sondern hat tatsächlich wirtschaftliche Interessen.

Weiterhin verfügt er über Büro, das nur ihm statt Dutzend weiteren Firmen als Geschäftsadresse dient, hat eine dauerhaft beschäftigte Teilzeitkraft die das Telefon abnimmt und einen Geschäftsführer, der ein ortstypisch angemessenes Gehalt verdient. Dieser Geschäftsführer entfaltet volle Tätigkeit vor Ort, in dem er etwa verschiedene Freelancer zum Kunden-Support delegiert. Einmal im Monat kommt der deutsche Unternehmer vorbei um nach den Rechten zu sehen.

Als Folge verfügt der deutsche Unternehmer über eine legitime Betriebsstätte im Ausland und kann seine Unternehmenssteuern dort abführen, auch wenn er noch wohnsitzhaft in seinem Heimatland ist. Statt 15% Körperschaftssteuer + ähnlich hohe Gewerbesteuern führt er lediglich 10% Körperschaftssteuern ab, weil er sich als Firmensitz für Bulgarien entschieden hat. Wirtschaftlich gesehen macht dies Sinn für ihn auch deshalb, weil die günstigen Lohnkosten den Aufbau eines Kundensupports dort viel leichter ermöglichen als im wesentlich teureren Irland.

Was ist also nun das Mindestmaß an Substanz, das ein Unternehmer im Ausland aufbauen sollte?

 

eine Betriebsstätte gebildet durch ein eigenes, abschließbares Büro mit ordentlicher Ausstattung

Um Substanz zu schaffen muss auf jeden Fall eine Betriebsstätte her. Das Büro des Anwalts oder Steuerberaters reicht hier nicht aus. Für eine rechtssichere Lösung sollte im jeden Fall ein eigenes Büro angemietet werden, das über eine einzigartige Adresse verfügt, die von keinem anderen Unternehmen geteilt wird.

Dieses Büro muss nicht groß sein – ein kleiner Raum kann bereits ausreichen. Wesentlich ist hingegen, dass in diesem Raum auch der Geschäftsbetrieb stattfindet. Substanz ist nicht gegeben, wenn die angebliche Betriebsstätte leer steht. Somit sollte das Büro entsprechend ausgestattet sein – mit Schreibtisch, Stuhl, Computer, Drucker und einem Aktenschrank voller wichtig aussehender Ordner. Je benutzter dieses Büro aussieht, umso besser.Damit ein ausreichender Geschäftsbetrieb stattfinden kann, sollte es entsprechend auch die nötigen Internet- und Festnetzanschlüsse geben, um Arbeiten in diesem Büro ausführen zu können. Auch eine entsprechende Webseite sollte vorhanden sein.

 

eigene Mitarbeiter entsprechend der Unternehmensgröße

Um Substanz zu erzeugen braucht ein Unternehmen eigene Mitarbeiter am gewählten Standort. Dies kann bei kleinen Unternehmen durchaus auch eine angestellte Teilzeitkraft sein, mit steigender Unternehmensgröße muss jedoch auch die Mitarbeiteranzahl steigen um glaubwürdig zu wirken. Über eine Teilzeitkraft abgewickelte Millionenumsätze werden sonst schnell unglaubwürdig.

Selbst eine Teilzeitkraft sollte wesentliche Geschäftsentscheidungen selbstständig treffen können. Ist die Job-Bezeichnung etwa “Manager” statt “Sekretärin”, so ergibt dies ein wesentlich runderes Bild und die Vermutung, dass tatsächlich die Geschäfte aus dieser Betriebsstätte geführt werden. Komplette Kontrolle aus dem Wohnsitzland hingegen würde – sofern die heimischen Finanzbehörden dies spitz bekommen – sofort zur Auslösung einer heimischen Betriebsstätte und kompletter Unternehmenssteuerpflicht vor Ort führen.

 

geschäftliche Oberleitung am Firmensitz

Maßgeblich ist es, dass die geschäftliche Oberleitung nicht im Wohnsitzland, sondern am Firmensitz erfolgt. Um dies sicherzustellen reicht eine Teilzeit-Managerin allein keinesfalls aus. Viel mehr sollte es einen vor Ort ansäßigen Geschäftsführer geben, der auch ein markt-typisches Gehalt erhält. Ein mit 300€ im Monat abgespeister Treuhand-Geschäftsführer würde bei näherer Untersuchung nicht als tatsächlicher Geschäftsführer gelten.

Es ist nicht falsch, wenn ein örtlicher Anwalt oder Steuerberater als Geschäftsführer auftritt. Dieser muss aber tatsächlich in die Belange der Gesellschaft aktiv involviert sein und Zeichnungsbefugnis haben. Weiterhin muss er ein entsprechendes Gehalt für diese Dienste bekommen. Ein Monatsgehalt von 1500€ wäre mindestens angemessen.

Damit die geschäftliche Oberleitung auch tatsächlich am Firmensitz stattfindet, sollten maßgebliche wirtschaftliche Entscheidungen auch von dort getroffen werden. Insbesondere Vorstandssitzungen und die Unterzeichnung wichtiger Verträge sollten somit am Firmensitz geschlossen werden, nicht im Wohnsitzland.

Damit der im Wohnsitzland verbliebene Gesellschafter keine geschäftliche Oberleitung bei sich auslöst, sollte er auch regelmäßig zu seinem Firmensitz fliegen und dort nach dem Rechten schauen. Wie oft hängt von den Umständen des Unternehmens ab.

 

Hat er etwa eine Holding mit Substanz gegründet, die weitere Firmenbeteiligungen verwaltet, so reicht ein Besuch im Monat völlig aus. Bei einem aktiven Unternehmen sind hingegen weitere Anwesenheiten durchaus nötig.

 

wirtschaftliche Interessen am Firmensitz

Ungeachtet einer entsprechend realen Betriebsstätte, eigenen Mitarbeitern und geschäftlicher Oberleitung am Firmensitz sollte es immer wirtschaftliche Interessen anders als Steuervermeidung geben, wenn eine Auslandsgesellschaft gegründet wird. Steueroptimierung ist kein wirtschaftlicher Grund für die Finanzbehörden, auch wenn es aus Unternehmerperspektive natürlich Sinn macht.

Zum Glück lassen sich wirtschaftliche Interessen relativ leicht begründen. Optimal hat man vor Ort des Firmensitzes wichtige Kunden oder Partner oder bezieht wesentliche Einkünfte aus dem Sitzstaat. Alternativ sind günstigere Lohnkosten und die richtige Sprache der Grund dafür, dass dort ein Kundendienst aufgebaut werden soll. Oder aber der Firmensitz liegt nahe relevanter Märkte, die von hier regelmäßig von einem Geschäftsführer ausgekundschaftet werden.Der Fantasie sind bei wirtschaftlichen Interessen keine Grenzen gesetzt. Jeder Unternehmer wird vermutlich ein plausibles Argument finden, warum er gerade dort seine neue Gesellschaft gründet.

 

Besonders beliebt – auch bei großen multinationalen Konzernen – sind Marketing-Abteilungen, Warenhäuser oder Kundendienste.

 

Wie Du keine Substanz bekommst

Im Internet tummeln sich zahlreiche Anbieter, die es mit der Substanz nicht so genau nehmen. Sie locken deutsche Unternehmer zur Steueroptimierung nach Malta oder Zypern, ohne jedoch tatsächlich auch Substanz zur Verfügung stellen zu können. Während dies eine Zeit lang, selbst Jahre, gut gehen mag, so birgt solch ein Vorgehen doch immer die Gefahr einer Überprüfung und empfindlicher Geldstrafen und Steuernachzahlungen. Denn gerade auf die “Schein”-Substanz haben es die Finanzbehörden zunehmend abgesehen.

 

Somit reicht ein Büro bei der Gründungskanzlei in der Regel kaum aus. Allenfalls in den ersten Monaten eines neuen Unternehmens kann dies eine akzeptable Lösung sein. Langfristig muss immer eine eigene Betriebsstätte stehen.

 

Seinen Anwalt als Geschäftsführer auftreten zu lassen ist ebenfalls problematisch, wenn dieser sich auch um Dutzende andere Firmen kümmern muss und einen eher bescheidenen Lohn erhält. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsführer sollte sich tatsächlich um die Belange einer Gesellschaft kümmern – einer einziger – und entsprechend belohnt werden.

Staatenlos kann nur empfehlen einen großen Bogen um diese Anbieter mit ihren vollmundigen Versprechen zu machen. Zumindest sollten ihre Gründungs- und Verwaltungsdienstleistungen von Unternehmen niemals mit den Anspruch benutzt werden, dass es sich um eine Auslandsgesellschaft mit Substanz handelt. Wenn man natürlich bereit ist, sich um sein eigenes Büro zu kümmern und die entsprechenden Mitarbeiter einzustellen, können auch diese Dienstleister nützlich sein. Ihre eigenen Angebote zwecks Substanz sollten aber immer einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.

So bietet Staatenlos selbst auch keine “Einrichtung von Substanz” an. Selbstverständlich kann ich über Partner-Kanzleien aber dabei helfen, entsprechende Büro-Räumlichkeiten und Mitarbeiter zu finden. Wesentliche Eigeninitiative ist dazu aber nötig.

 

Ein Pauschalpaket zur Substanz weist im seltensten Fall tatsächlich Substanz auf.

 

Was wirkliche Substanz bedeutet

Substanz kann vieles bedeuten. Eine mögliche Strategie zum Aufbau von Substanz sähe aber wie folgend aus.

Zuerst wählt man sich das Land des Firmensitzes sorgfältig aus. Nicht der geringste Steuersatz, sondern die wirtschaftlichen Interessen sollten eine wesentliche Rolle spielen. Irland hat zwar mit 12,5% einen attraktiven Steuersatz, aber weit höhere Lohnkosten als ein Unternehmen in Litauen mit 15% Steuern. Malta mag mit 5% attraktiver als Bulgarien mit 10% sein, verzehrt aber allein an Verwaltungs- und Buchhaltungskosten vermutlich weit mehr als die fünf Prozentpunkte einen Unterschied machen würden.

Gehen wir einmal davon aus, dass ein Unternehmen nach Osteuropa expandieren will. Bulgarien als Firmensitz mit 10% Körperschaftssteuer bietet sich als Hauptquartier dafür an.

Der Firmengründer fliegt also nach Bulgarien und erkundet sich vor Ort nach den Möglichkeiten Substanz aufzubauen. Im Gegenzug zu Malta und Irland sind die Mieten und Gehälter in Bulgarien wesentlich niedriger, weshalb der Aufbau von Substanz hier weniger Kosten verursacht.

Der Firmengründer kriegt von seinem Gründungs-Anwalt einen Tipp, dass eine schöne Räumlichkeit im Untergeschoss des Hauses eines Freundes frei sei. Bei diesem handelt es sich um ein Ehepaar im Ruhestand, dass ihre bescheidene bulgarische Rente nur zu gerne aufbessern würde. Der Firmengründer mietet also das komplette Untergeschoss, lässt eine Hochgeschwindigkeitsleitung verlegen, möbiliert sein neues Büro und lässt ein paar Akten nach Bulgarien verschiffen. Vor die Tür kommt ein offizielles Messingschild, dass das Unternehmen als einzigen Büro-Insassen ausweist.

Anschließend stellt er die über dem Büro wohnhafte Rentnerin als Teilzeitkraft ein. Diese verbringt den Vormittag nun im Untergeschoss und nimmt ankommende Anrufe entgegen. Sie führt außerdem nötige Übersetzungen und gelegentliche Recherchen an dieser neuen Betriebsstätte durch.

Der Firmengründer kommt nun einmal im Monat nach Bulgarien um in seinem Büro eine Sitzung mit seinen osteuropäischen Partnern abzuhalten. Zu diesen Sitzungen ist auch sein bulgarischer Steuerberater anwesend, der über Zeichnungsbefugnis für die Geschäfte der Gesellschaft verfügt.

Um seinen heimischen Finanzamt Substanz vorzuweisen, ist unser Firmengründer clever. Selbstverständlich hat er die Auslandsgründung pflichtgemäß gemeldet und geht völlig transparent damit um. So fotografiert er sein neues Büro eingehend, zeigt die Rentnerin beim Telefonieren und zeichnet eine Sitzung in seinem Büro auf. Dieses Material lässt er dem heimischen Finanzamt zukommen, um seine Substanz vorzuweisen. Die Beamten dort akzeptieren dieses “Beweismaterial” und lassen ihn für dieses Jahr in Ruhe. Und auch in Zukunft wird er in Ruhe gelassen, denn die Rentnerin wird älter, die Aktenberge größer und die Sitzungen intensiver. Weil der Firmengründer dies genau dokumentiert, hat das Finanzamt keinerlei Zweifel, dass auch tatsächlich Substanz vorliegt und bemüht sich gar nicht erst um eine Überprüfung.

Auch wenn dies ein bisschen komisch klingen mag – ein transparenter Umgang ähnlich wie geschildert sollte durchgeführt werden, wenn man Substanz im Ausland erlangen will. Auf keinen Fall sollte man sein Auslandsunternehmen oder die Substanz verschweigen, sondern so offen wie möglich dabei vorgehen und es dem Finanzamt so leicht wie möglich machen die ja eh vorhandene Substanz auch zu überprüfen.

 

Die Finanzbeamten werden sich bedanken und wenig Probleme machen, wenn tatsächlich Substanz vorliegt. Schließlich müssen sie sich nicht durch Treuhandstrukturen quälen und Briefkastengesellschaften ausfindig machen, die 100-fach bei einer Anwaltskanzlei in Malta registriert sind.

 

Zeitplan zum Aufbau von Substanz

Wie bereits erwähnt muss Substanz nicht immer sofort vorliegen. Darauf bauen auch die Kanzleien, die Substanz-Lösungen mit nur zweifelhafter Substanz anbieten. Denn von neu gegründeten Unternehmen kann man ja nicht erwarten, dass sie von Tag 1 über ein tolles Büro mit vielen Mitarbeitern verfügen. Deshalb kann bei Gründung eines Start-Ups eine Übergangsadresse bei der Gründungskanzlei oder örtlichem Steuerberater durchaus ausreichend sein. Langfristig ausreichen wird sie aber nicht.

Wesentlich ist aber, dass bereits am Anfang ein aktiver Direktor am Firmensitz für die Geschäfte der Gesellschaft sorgt. Die geplante Einrichtung eines Büros vor Ort sollte am besten durch Ausarbeitung eines Business-Plans belegt werden. Dazu kommen sollte es dann spätestens nach einem Geschäftsjahr.

In der Zwischenzeit sollte nach etwa 6 Monaten schon zumindest ein virtuelles Büro existieren, an das Fax geschickt werden kann und Telefon-Anrufe am besten durch eine eigene Teilzeitkraft abgenommen werden. Es reicht aus, wenn diese an 1-2 halben Tagen pro Woche tatsächlich vor Ort ist.

Nach etwa einem Jahr sollte man sich dann aber tatsächlich über eigene Büro-Räumlichkeiten Gedanken machen. Es muss ja nicht sofort riesig sein – geschilderter Fall eines kleinen Raums im Untergeschoss eines Stadthauses würde völlig ausreichen. Eine private Immobilie ist einer gewerblichen keinesfalls unterlegen und bietet gute Chancen, Anwohner etwa als Mitarbeiter zu beschäftigen. Diese sollten dann auch täglich im entsprechenden Büro anzutreffen sein.

Es bieten sich natürlich viele weitere Gestaltungsmöglichkeiten.

 

Wer die Kosten eines Büros wieder reinbekommen möchte und gleichzeitig für Aktivität sorgen will, sollte sich vielleicht überlegen seine Räumlichkeiten als Co-Working-Space zur Verfügung zu stellen. So können gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden.

 

Ab wann lohnt sich Substanz?

Substanz ist natürlich mit Kosten verbunden und deshalb längst nicht für alle Unternehmen attraktiv. Der kleine Einzelunternehmer aus Deutschland wird schlicht nicht die finanziellen Ressourcen haben, das sich eine EU-Auslandsgründung für ihn lohnen würde. Richtwert ist in meinen Augen ein Vorsteuergewinn von 100.000€. Ab dieser Gewinnspanne kann es sich in meinen Augen lohnen, eine Auslandsgesellschaft mit Substanz zu gründen und steuerlich zu profitieren.

 

Wesentlich bei der Entscheidung dazu sind 2 Faktoren. Erstens die Steuersätze im gewählten Staat relativ zum Wohnsitzland und zweitens die Kosten für Unternehmensverwaltung und Substanz.

 

Vor Augen halten solltest Du Dir, dass Du mit einer Substanz-Lösung bei deutschen Wohnsitz rein die deutschen Körperschafts- und Gewerbesteuern verringern kannst. An Deiner persönlichen Besteuerung sämtlicher Bezüge aus der Auslandsgesellschaft wird sich nichts ändern. Insofern kannst Du die Steuerrate Deines Unternehmens von vielleicht 25% vielleicht halbieren, wenn Du etwa nur noch 12,5% in Irland oder Zypern zahlen musst. Die 12,5% Ersparnis müssen dann natürlich im Verhältnis zum Kostenaufwand dieser Auslandsgesellschaften mit Substanz gestellt werden. Ausreichende Substanz in Ländern wie Irland zu schaffen kann dann insgesamt schnell ins fünfstellige gehen.

Wenn eine irische Gesellschaft mit rechtssicherer Substanz etwa 20.000€ pro Jahr kostet, kann man sich ausrechnen, ab wann sich eine Verlagerung lohnt. In diesem Fall so wirklich erst, wenn der Gewinn der deutschen Gesellschaft die Summe übersteigt, bei der die irische Gesellschaft mit Substanz samt dort zu zahlender Steuer profitabler ist als die deutsche Gesellschaft, die weitaus weniger Verwaltungskosten, dafür aber höhere Steuern haben wird. Dies sollte jeder Unternehmer einfach für sich selbst herausfinden können.

An dieser Stelle wollen wir nicht auf die einzelnen Möglichkeiten im EU-Ausland eingehen. Als Übersicht seien aber jene Länder genannt, die am häufigsten für Substanz-Lösungen benutzt werden.

Bereits auf Staatenlos vorgestellt wurden Zypern-Limiteds, die mit 12,5% Körperschaftssteuern, einer IP-Box von nur 2,5% und steuerfreie Vereinnahmung von Kursgewinnen sicherlich die attraktivste Option sind. Hier kann Staatenlos auch aktiv dabei helfen, entsprechende Substanz herzustellen.

Gern gewählt ist auch Estland, dessen 20%ige Körperschaftssteuer zwar relativ hoch ist, jedoch nur bei Ausschüttung anfällt. Für steuerfreies Investieren und Reinvestieren ist Estland daher sehr beliebt.

Schreiben wird Staatenlos noch über weitere Optionen im EU-Ausland. Besonders beliebt für Substanz-Lösungen ist Malta, das gleichzeitig die höchste und niedrigste Körperschaftssteuer innerhalb der EU hat. Durch ein Steuerrückerstattungssystem, das allerdings gerade bei Substanz-Lösungen kompliziert ist und Zusatzkosten durch Doppelstrukturen verursacht, liegt der effektive Steuersatz nur bei 5%. Ein vorteilhaftes Holding-Privileg macht Malta zusätzlich besonders interessant.

Oft können Substanz-Lösungen jedoch mehr Sinn machen, wenn sie in den eher günstigen osteuropäischen Ländern erfolgen. Mit 10% Steuern in Bulgarien oder 15% in Tschechien sowie etlichen, teils interessanten Vergünstigungen für Kleinunternehmen kann eine Unternehmensgründung dort eine echte Alternative sein. Etwas mehr Steuern zahlen ist dann oft die profitablere Alternative, weil die Kosten für Verwaltung und Substanz wesentlich niedriger sind.

 

So mag Irland mit seinen 12.5% eine beliebte Wahl für größere Konzerne sein, lohnt sich für die meisten an Substanz interessierten deutschen Unternehmer aber erst ab größeren Gewinnen.

 

Letztlich sollte man nicht nur die Körperschaftssteuersätze, sondern auch die verschiedenen Umsatzsteuerraten beachten, mit denen teils große Einsparungen möglich sind.

Natürlich bieten Staaten innerhalb der EU auch über Steuern hinaus interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Auch wenn viel harmonisiert wurde, gibt es in vielen Ländern etliche Ausnahmen für bestimmte Geschäftszweige. Gerade wenn Du ein lizenzpflichtiges Unternehmen betreiben willst, lohnt es sich oft in ein anderes EU-Land auszuweichen. Das gilt insbesondere für Online-Glücksspiel, Broker, Forex und andere Finanzdienstleistungen. Wo man am besten solche Lizenzen bekommt, wird in Zukunft noch beschrieben werden.

An dieser Stelle solltest Du Dir nun selbst Gedanken machen, ob sich eine Substanz-Lösung vielleicht für Dein Unternehmen lohnen könnte.

 

Schätze grob, aber eher großzügig die Kosten der Aufbau von Substanz in einem entsprechenden Land ab, informiere Dich über Verwaltungs- und Buchhaltungskosten und rechne die Einsparungen des Steuersatzes dort relativ zum Steuersatz in Deinem Heimatland durch.

 

Erfahrungsgemäß lohnt es sich ab etwa 100k Gewinn ein substanz-haltiges Unternehmen im Ausland zu etablieren, weil dieses schließlich auch eine nützliche Geschäftstätigkeit entfaltet. In Ausnahmefällen kann es sich aber auch bereits wesentlich früher lohnen. Merke jedoch immer, dass Steuervermeidung allein nicht Dein Grund sein sollte, ein Auslandsunternehmen mit Substanz zu führen. Gehe diesen Aufwand nur ein, wenn Du wirtschaftliche Gründe über die Steuerersparnis hinaus siehst.

Wenn Du dich entschieden hast eine Substanz-Lösung mit deutschem Wohnsitz umzusetzen, kannst Du Dich gerne an mich wenden, um Dich über Deine Optionen beraten zu lassen. Mein Partner-Netzwerk kann in vielen Ländern unterstützen, die nötige Substanz aufzubauen. Pauschal-Lösungen biete ich jedoch nicht an und rate auch dazu diese zu vermeiden.

 

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