Perpetual Traveller leben freier als Residenten. Sie sind aus einem System ausgestiegen ohne in ein anderes System einzusteigen. Dies bringt gewisse Herausforderungen mit sich, die sich jedoch allesamt lösen lassen. Und während ein Einstieg in ein anderes System – ein neuer fester Wohnsitz im richtigen Land – in vielen Fällen noch vorteilhafter ist, geht damit doch gleichzeitig eine gewisse Flexibilität verloren. Wer viel reisen will, der möchte die Mindestaufenthaltsanforderungen vieler Länder eben nur ungern erfüllen.
Perpetual Traveling – das Lebensmodell der Wohnsitzlosigkeit – erfreut sich aber auch gerade deshalb zunehmender Beliebtheit, weil es extrem leicht umzusetzen ist. Jeder kann sich für diesen Lebensstil entscheiden und ihn innerhalb weniger Wochen umsetzen. Meine 28-Tage-PT-Challenge, für die Du Dich in meinem Newsletter anmelden kannst, zeigt Dir ganz genau wie.
Denn Perpetual Traveller müssen nicht reich sein oder viel Geld verdienen. Durch Geo-Arbitrage können sie mit minimalen Einkommen ohne Steuerabzügen in vielen Ländern wunderbar als Tourist einen tollen Lebensstil pflegen.
Kein Wunder, dass immer mehr Menschen sich deshalb entscheiden staatenlos bzw. wohnsitzlos zu werden.
Forever Perpetual Traveller?
Die Wohnsitzlosigkeit ist letztlich nämlich nicht nur ein legitimes, sondern derweil noch legales und rechtssicheres Konzept, sofern Du Dich an die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen hältst. Meldest Du Dich ab und vermeidest Deinen Lebensmittelpunkt im Heimatland, bist Du aus den heimischen Pflichten wie GEZ, Steuer und Sozialversicherung entlassen, sofern Du nicht in die Regelungen zur Wegzugsbesteuerung fällst. Zumindest in Deutschland und Österreich ist dies die aktuelle Lage.
Nichtsdestotrotz bleibt zu sagen, dass die Vorteile der Wohnsitzlosigkeit nur bestehen, weil dieses Lebensmodell noch nicht im Bewusstsein von Politikern und Regulatoren angekommen ist. Wohnsitzlos zu leben war und ist in vielen Augen weiterhin eine Unmöglichkeit, wenn man sich nicht mit den richtigen Kniffen dabei auskennt.
Quasi erst durch das Internet wurde es einer größeren Schar auch gering verdienender Menschen möglich, durch ortsunabhängiges Arbeiten die Vorteile eines Lebensstils als Dauer-Reisender zu genießen. Dies war vorher allenfalls vermögenden Kapitananlegern, Schriftstellern und internationalen Beratern möglich.
Weil das Lebensmodell des Perpetual Travellers nicht bewusst geschaffen wurde, besteht über seine Zukunft Unklarheit. Denn so rechtssicher die Wohnsitzlosigkeit im Moment sein mag – Gesetze können sich leider ändern. Und wer den wohlwollenden Vater Staat kennt, der weiß, dass dies relativ schnell vorkommen kann.
In diesem Beitrag auf Staatenlos möchte ich deshalb für die Gefahren sensibilisieren, die auf den Perpetual Traveller von staatlicher Seite zukommen könnten. Viel wesentlicher ist es freilich, wie man sich vor diesen Gefahren schützt.
Denn wie üblich ist jede staatliche Intervention in letzter Instanz wirkungslos. Schlupflöcher und Ausweichmöglichkeiten werden immer bleiben, auch wenn sie ein freieres Leben komplizierter, teurer oder langwieriger machen.
Auf die Vorbeugung der hier genannten Risiken lege ich deshalb besonderen Wert.
Grundsätzlich drohen Gefahren auf verschiedenen Ebenen des Perpetual Traveling. Während man Wohnsitzlosigkeit nicht per se verbieten kann, kann man sie doch gesetzlich erschweren oder verhindern. Relativ leicht – weil bereits Usus in anderen Staaten außerhalb von Österreich und Deutschland – ist es den Aufbruch in die Wohnsitzlosigkeit zu erschweren, indem zur steuerlichen Abmeldung ein Nachweis der Anmeldung in einem anderen Land erbracht werden muss. Schwieriger hingegen wird es bereits wohnsitzlosen Unternehmern an ihrem Lebensmodell zu hindern. Maßnahmen, wie die Besteuerung ähnlich der USA an die Staatsbürgerschaft zu koppeln, sind aber auch in den deutsch-sprachigen Ländern mittelfristig nicht unrealistisch.
Im Folgenden möchte ich auf alle Gefahren, ihre Wahrscheinlichkeit und Vorbeugungsmöglichkeiten oder Schlupflöcher im Detail eingehen. Den Gefahren bei Wiederkehr nach Deutschland widme ich hier nicht. Um eventuellen Nachweis der tatsächlichen Abwesenheit (Pass-Stempel, Hotel-/Flugbuchungen, Auslandsrechnungen) sollte sich jeder PT selbst kümmern.
Damit auch Du in Zukunft (steuer)-frei leben kannst – Weil Dein Leben Dir gehört!
Erschwerung der Abmeldung
Die am leichtesten durchsetzbare Regelung wäre vermutlich die Abmeldung zu erschweren. Einen Anlauf dazu machte die Bundesregierung bereits mit ihrem kontroversen Meldegesetz von 2012, das letztlich nur mit großen Änderungen beschlossen wurde. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass bei An- und Abmeldung die Mitwirkung des Vermieters notwendig ist. Dieser muss schriftlich oder elektronisch bestätigen, dass die entsprechende Person auch tatsächlich in die Wohung ein- oder ausgezogen ist. Dieses Gesetz gilt seit Ende 2015, bei Zuwiderhandlung drohen Geldbußen bis 50,000€. Verhindert werden sollen damit Schein-An- wie Abmeldungen.
Mittlerweile wurde das Gesetz aber bereits wieder reformiert und die Abmeldung paradoxerweise erleichtert. Bei Auszug ist nun ab November 2016 keine Bescheinigung des Vermieters mehr notwendig. Es soll sogar endlich möglich sein, sich auch elektronisch aus Deutschland abzumelden. Die Abmeldung wird also eher erleichtert.
In Deutschland ist man dabei laut Gesetz sogar gezwungen sich abzumelden bei Bußgeldandrohung.
Paradoxerweise ist das Vorhandensein eines Meldewesens ein Vorteil von Deutschland und Österreich. Viele Länder wie auch England und Frankreich kennen dies in dieser Form nicht. Als Konsequenz kann man sich dort nicht per se abmelden, sondern muss immer zuerst in ein anderes Land auswandern. Befreit von der Steuerpflicht im alten Land wird dann nur, wer seine Steuerpflicht im neuen Land nachweisen kann.
Perpetual Traveling ist damit für Engländer und Franzosen zwar kein Ding der Unmöglichkeit, erfordert aber eben den Umweg über die Einwanderung in ein anderes Land.
In anderen Ländern wie auch der föderalistischen Schweiz gibt es hingegen ein ähnliches Meldewesen, aber in manchen Kantonen die gleichen Bedingungen. Manche Schweizer müssen offiziell ihre Steuerpflicht im Auswanderungsland nachweisen, um von der Schweizer Steuer befreit zu werden, manche hingegen nicht. Entscheidend ist hier die Wohnsitzgemeinde bzw- Kanton. Auf alle Fälle können Schweizer sich jedoch nur abmelden, wenn sämtliche Steuerschulden beglichen sind.
Während es eher unrealistisch ist, besteht doch die Möglichkeit der Einführung ähnlicher Gesetze in Deutschland und Österreich. Allerdings bietet sich immer das Schlupfloch der Auswanderung in ein anderes Land. Entweder dauerhaft mit allen Vorteilen in einem steuerfreien Land oder nur vorübergehend mit dem Zweck der Abmeldung ohne nochmaligen Nachweis des neuen Steuersitzes. Insofern ist eine gesetzliche Regelung hier sehr ärgerlich, aber längst kein größeres Hindernis.
Ausweitung des gewöhnlichen Aufenthaltes
Letztlich ist die Abmeldung ohnehin immer nur ein Indiz des Wegzuges, das notwendig, aber längst nicht hinreichend ist. Viel wesentlicher ist der gewöhnliche Aufenthalt für die Steuerpflicht. Wer seinen Lebensmittelpunkt in seinem alten Wohnsitzland behält, der bleibt dort weiter steuerpflichtig.
Der Lebensmittelpunkt in Deutschland ist bereits vergleichsweise streng geregelt. Wer wirklich steuerfrei leben möchte, der sollte seine Heimatbesuche auf ein Minimum reduzieren. Mit steigender Anwesenheit in Deutschland steigt proportional das Risiko über den Lebensmittelpunkt wieder unbeschränkt steuerpflichtig zu werden.
Immerhin verfügen Deutschland und auch Österreich jedoch nicht über sehr limitierende Regelungen zum Lebensmittelpunkt.
So ist es in Frankreich so geregelt, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt und damit die Steuerpflicht in Frankreich bereits einsetzt, wenn Frankreich das Land ist, wo man sich im Jahr die meiste Zeit aufgehalten hat. Selbst wenn dies nur 1 Woche gewesen wäre und man sich in sämtlichen anderen Ländern nur 5 Tage aufgehalten hat.
In anderen Ländern wie Spanien wiederum spielen auch die wirtschaftlichen Interessen eine entscheidende Rolle bei der Frage nach dem gewöhnlichen Aufenthalt. Wer mehr als 90% Einnahmen an seinem Weltumsatz nur aus Spanien hat, der wird automatisch in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig.
In Deutschland und Österreich gibt es – was oft für Verwirrung sorgt – die gleiche Regelung nur auf freiwilliger Basis. Wer mehr als 90% deutsche Einkünfte besitzt, kann sich auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig einstufen lassen. Weil dies die entsprechenden Freibeträge und Recht am Sozialsystem bedeutet, kann dies in Einzelfällen nicht unattraktiv sein.
Wirtschaftliche Interessen in Deutschland sind vom Gesetzgeber bereits mit der erweitert beschränkten Steuerpflicht geregelt, weshalb eine weitere Zuspitzung der Gesetzeslage hier nicht zu erwarten ist. Diese gilt aber vor allem für diejenigen, die Anteile an Kapitalgesellschaften in Deutschland behalten oder in der Vergangenheit vor Abmeldung bereits sehr gut verdient haben.
Wer nach Abmeldung nur mit deutschen Kunden mithilfe einer Auslandsgesellschaft abrechnet, der muss sich hier keine Sorgen machen.
Nichtsdestotrotz besteht die Möglichkeit, dass Gesetze hier angepasst werden. Einzige Möglichkeit bleibt dann seine privaten Besuche in Deutschland zu reduzieren oder zu vertuschen. Noch ist es ein leichtes im Schengen-Europa ein Nachbarland anzufliegen und mit Bus oder Mietwagen über die Grenze zu fahren.
Wer in Zukunft keine bösen Überraschungen erleben will, sollte auch darüber nachdenken seine Geschäfte auf ein internationales Publikum auszuweiten. Deutsche Unternehmen haben dabei den großen Vorteil 3 weiterer größerer Absatzmärkte – Österreich, Schweiz und deutsch-sprachige Regionen in Belgien, Italien und sonstwo. Nur rein deutsches Einkommen ließe sich in vielen Fällen daher durchaus vermeiden. Noch besser ist es freilich, in seinem Heimatland gar nicht mehr geschäftlich aktiv zu sein. Unter dieser Bedingung greift zum Beispiel auch die erweitert beschränkte Steuerpflicht nicht mehr. Falls Du also eher auf dem englisch-sprachigen Markt aktiv bist, so ist das ein kleinerer Vorteil!
Strengere Regelungen der Wegzugsbesteuerung und erweitert beschränkten Steuerpflicht
Über die erweitert beschränkte Steuerpflicht habe ich gerade gesprochen. Nicht unwahrscheinlich ist es, dass die Strafsteuern beim Wegzug ins steuergünstige Ausland in Zukunft weiter verschärft werden. Noch ist die Wegzugsbesteuerung so vor allem rein auf Kapitalgesellschaften beschränkt. Nominell gibt es zwar eine Entstrickungssteuer für Personengesellschaften, praktisch findet diese aber auf Einzelunternehmer keine Anwendung.
Eine Vermeidung solcher Strafsteuern ist schwierig. Am besten wird man diese bezahlen, um danach Ruhe zu haben. Alternativ nutzt man übergeordnetes Recht – in diesem Fall die EU-Niederlassungsfreiheit – aus und verlagert seinen Wohnsitz in ein steuerfreies EU-Land wie die Non-Dom-Staaten Malta, England oder Irland (und Zypern). Als Konsequenz wird die Wegzugssteuer gestundet. Dabei muss man jedoch die geltenden Wohnsitzpflichten in diesen Ländern beachten – und diese schreiben oft einen gewissen Mindestaufenthalt von einem halben Jahr vor.
Das ist für einen Großteil von Personen völlig in Ordnung, reines Perpetual Travelling ist damit aber nicht mehr möglich.
Pflicht eines Wohnsitzes (Steuerzertifikat, Steuernummer)
Theoretisch könnte eine Wohnsitzpflicht eingeführt werden. So wirklich durchsetzen ließe die sich freilich nur bei Ankopplung an die Staatsbürgerschaft. Eine Wohnsitzpflicht alleine würde auch nicht viel ändern. Im Gegensatz zur Nachweis eines Auslandswohnsitzes bei Abmeldung wäre dies eine verschärfte Regelung, weil sie auch bereits Wohnsitzlose mit der „falschen“ Staatsbürgerschaft inkludiert.
Dies wäre lästig, doch steuerfreie Wohnsitze gibt es weiterhin wie Sand am Meer. Und längst nicht alle attraktive Wohnsitzstaaten schreiben die dauerhafte Anwesenheit vor.
In den Emiraten reicht es aus einmal in 183 Tagen, in Panama gar nur einmal alle 2 Jahre anwesend zu sein um den Wohnsitz zu behalten. Anderen Staaten wie Paraguay oder Nicaruaga scheint dies völlig egal zu sein.
Allerdings kommt es bereits heute schon vor, dass von Steuerbehörden im Zweifel Steuerzertifikate angefordert werden, die die tatsächliche Steuerpflicht in einem Land belegen. Und diese stellen Wohnsitzländer in der Regel auch nur dann aus, wenn sich die Aufenthaltsberechtigten tatsächlich mindestens ein halbes Jahr im Land aufgehalten haben. In vielen Ländern versichert man dies etwa unter Eid bei der eigenen Steuererklärung.
Eine weitere zu beobachtende Entwicklung ist die steigende Bürokratie bei der Konten-Eröffnung in traditionellen Banken. Zwar wird diese Entwicklung wiederum durch den Aufstieg alternativer Fintech-Dienstleister und Krypto-Währungen ausgebremst, doch noch kann man nicht so wirklich auf ein traditionelles Konto verzichten.
Bei vielen Banken ist dazu heute aber nicht nur eine Verbrauchsrechnung zum Beweis des Wohnsitzes, sondern auch eine entsprechende Steuernummer Pflicht. Während alte Konten-Inhaber oft noch in Ruhe gelassen werden, ist mittelfristig wahrscheinlich, dass sie ihre Daten aktualisieren müssen.
Wer dann keine Steuernummer vorweisen kann, kann mit der Einfrierung seines Kontos rechnen. Und solange man auf diese Art von Banken noch angewiesen ist, kann dies echte Probleme verursachen.
Besteuerung der Staatsbürgerschaft
Das wohl größte Risiko für den Freiheit liebenden Perpetual Traveller ist es wie ein US-Bürger besteuert zu werden. So werden alle US-Staatsbürger nach ihrer Staatsbürgerschaft besteuert – auf ihr Welteinkommen, egal wo sie leben. Zwar gibt es je nach Land recht hohe Ausnahmen, aber spätestens ab sechs-stelligen Summen sind immer Steuern in den USA zu zahlen.
Dies ist einer der Gründe, warum in den letzten Jahren die Ausbürgerungen in den Vereinigten Staaten sprunghaft angestiegen sind. So sprunghaft, dass es mittlerweile 2350$ und ein Kreuzverhör von Beamten erfordert, sich tatsächlich von seiner amerikanischen Staatsbürgerschaft zu trennen und damit der Steuerpflicht zu entkommen.
Gerade deshalb sind auf amerikanischen Blogs zur Flaggentheorie die Themen zur Zweiten Staatsbürgerschaft so beliebt, denen wir hier auf Staatenlos momentan eher wenig Beachtung schenken. Das sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Zweite Staatsbürgerschaften auch für deutsche und österreichische Bürger hoch relevant sind.
Denn das Modell der Blutsbesteuerung ist schon lange ein Lieblingsprojekt der grünen und linken Parteien in Deutschland. Insbesondere der ehemalige Linken-Chef Gysi hat dies in mehreren Talk-Shows prominent gefordert. Eine Einführung ist daher gerade in Zeiten steigender knapper Kassen längst nicht ausgeschlossen.
Kurzfristig ist eine solche Besteuerung nach Staatsbürgerschaft aber eher unrealistisch. Dies würde nämlich massive Probleme im zwischenstaatlichen EU-Recht mit sich führen. Mittelfristig – gerade bei verstärkter Zentralisierung der Europäischen Union und ihrer bald zu erwartenden eigenen Steuerhoheit – kann man aber durchaus mit der Einführung der Besteuerung auf die Staatsbürgerschaft rechnen. Staatenlos ist sich persönlich sogar relativ sicher, dass dies in 5 bis Jahren passieren wird. Diese würde vermutlich EU-weit beschlossen und für alle noch in der Union verbliebenen Staaten gelten.
Einzige Ausweichmöglichkeit, zumindest wenn man die Freibeträge, die es geben wird, überschreitet – bleibt dann auch hier nur die Ausbürgerung aus dem betroffenen Land.
Gerade deshalb solltest Du Dir bereits heute über Möglichkeiten einer Zweiten Staatsbürgerschaft Gedanken machen, wenn Du auch langfristig (steuer)-frei leben willst.
Letztlich ist Deine Staatsbürgerschaft schließlich nicht durch einen Pass definiert. Du kannst Deutscher ohne deutschen Pass und Nicht-Deutscher mit deutschem Pass sein. Wesentlich für Deine Identität ist, was Du denkst, nicht was ein Staatskonstrukt Dir vorzuschreiben versucht. Genau deshalb heißt mein Blog „Staatenlos“: den Mut und die Mentalität auch den letzten Schritt zu gehen seine Identität selbst zu bestimmen. Als Perpetual Traveller schlägst Du diesen Weg bereits ein.
Konsequenzen der Widersetzung
Was würde passieren, wenn Du Dich einem der neuen Gesetze widersetzen würdest? Vielleicht denkst Du ja, dass Du eh im Ausland bist und Dir nichts passiert, sofern Du nicht in das Land Deiner Staatsbürgerschaft zurück kommst.
Das ist leider eher unrealistisch. Wer heute etwa als wohlhabender Unternehmer seine Wegzugssteuern nicht zahlt, der wird auch gerne zur internationalen Fahndung bei Interpol ausgeschrieben. Ein ähnliches Schicksal droht bei ähnlichen Steuerschulden, die noch nicht beglichen wurden.
In den USA ist man etwa mittlerweile dazu übergegangen, Pässe ungültig zu machen, sobald US-Bürger mehr als 50.000$ Steuerschilden haben. Hat man dann keinen zweiten Pass eines anderen Landes, sieht es eher schlecht aus. Mit etwas Geschick hat man sich um seinen festen Auslandswohnsitz gekümmert, in dem man mit seinem lokalen Ausländerausweis einreisen kann. Dort bleibt man dann essentiell gefangen, bis man sich vielleicht einbürgern lassen kann. Selbstverständlich können Auslieferungsgesuche kommen, aber noch gibt es viele Staaten, die ihre Bürger nicht in andere Länder abschieben.
Hat man jedoch weder Zweiten Pass noch Wohnsitz, so kann man entweder illegal in einem oder mehreren Ländern leben oder wird eben entdeckt und deportiert. Im Heimatland erwartet einen dann die entsprechende Strafe. Dies ist in den Vereinigten Staaten mittlerweile doch eine recht häufige Angelegenheit.
Und auch in Deutschland sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Pass-Entziehung längst geregelt. So regelt Paragraph 7 Passgesetz viele Einzelfälle, in denen ein Pass-Entzug möglich ist. Selbst wer seinen Unterhaltszahlungen nicht nachkommt, muss dafür teuer mit seiner Bewegungsfreiheit büßen.
Schaut man sich an, dass manche Politiker nur zu gerne wieder die Wehrpflicht einführen wollen, besteht für viele junge (angehende) Perpetual Traveller, gerade auch rückwirkend, eine gewisse Gefahr in dieser Hinsicht.
Warum Perpetual Traveller eine Zukunft haben
Perpetual Traveller müssen sich aller etwaigen zukünftigen Willkür von staatlicher Seite nicht fürchten. Wer einmal das freie Leben geschnuppert hat, möchte es nur ungern wieder aufgeben. Und bei über 206 konkurrierenden Staaten auf der Welt gibt es immer noch weit mehr als genug Möglichkeiten dorthin zu gehen, wo man am besten behandelt wird. Letztlich erkennt man als Perpetual Traveller das Staaten nur willkürliche Konstrukte sind, denen man weder gehorchen noch Geld in den Rachen schieben muss. Gleichzeitig lernt man aber auch, dass man sie zu seinem Vorteil nutzen kann.
Trotzdem sollte jeder Perpetual Traveller gewisse Vorkehrungen treffen. Nicht ohne Grund rate ich auf Staatenlos dazu, sich nach 2-3 Jahren der Wohnsitzlosigkeit um eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung zu bemühen – natürlich am besten in einem Staat, der keinen Mindestaufenthalt vorschreibt. So ist man nicht nur rechtlich sehr viel besser abgesichert, sondern kann auch weitere Vorteile mitnehmen.
Außerdem startet damit die Uhr zur Einbürgerung. Wer sich früh um einen steuerfreien Wohnsitz bemüht, der hat nach wenigen Jahren vielleicht schon das Einbürgerungsrecht erworben. Und dieses verfällt schließlich nicht, wenn man erstmal die Entwicklungen in seinem Heimatland abwarten will.
Wenn dann tatsächlich irgendwann eine Besteuerung nach Staatsbürgerschaft droht, kann man hingegen schnell die Einbürgerung beantragen und Staatsbürger eines anderen Landes werden.
Noch ist das Leben als Perpetual Traveller jedoch eine legitime und legale Alternative. Immer mehr Menschen sehen die Vorteile eines internationalen Lebensstils, der auch ihren eigenen Präferenzen vieles Reisens entspricht. Wohnsitzlosigkeit ist im Kommen und wird auch gerade deshalb mittelfristig in den Fokus derer kommen, die es am liebsten verhindern wollen. Noch ist dieser Zeitpunkt aber nicht da – und selbst wenn er kommt, sind Perpetual Traveller damit längst nicht tot. Viel mehr fangen sie erst so richtig an.
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