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Zyperns Präsident Nikos Christodoulides hat bereits Anfang des Jahres seine Visionen für 2025 angekündigt, in denen er in über 80 Reformen, die zypriotische Bürokratie abzubauen und (inbesondere digitale) Effizienz zu steigern versucht. Im Zuge dessen kündigen sich in Zypern nun auch einige steuerliche Neuerungen an, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Die geplanten Änderungen umfassen dabei unter anderem die Besteuerung von Einkommen, Dividenden sowie Unternehmensgewinnen und sind insgesamt eher positiv zu bewerten. Manche der Anpassungen dürften für erhöhtes Interesse sorgen, andere hingegen weniger. Entscheidend sind wie immer die individuellen Umstände. Werfen wir einen genaueren Blick darauf, was uns in Zypern erwarten könnte.

Folgende Reformen sind Stand März 2025 noch NICHT geltendes Recht, eine sehr wahrscheinliche Einführung ist aber bis 2026 zu erwarten. Wir werden diesen Text entsprechend anpassen sobald es Klarheit gibt.

 

Reformen, die Unternehmen in Zypern betreffen

Beginnen wir mit den Neuerungen für Unternehmen bzw. juristische Personen in Zypern – und einer schlechten Nachricht: Der bisherige Körperschaftssteuersatz von 12,5 % soll angehoben werden auf 15 %. Zypern folgt damit einem globalen Trend, der vor allem von der OECD initiiert ist und auf eine Vereinheitlichung der Mindestbesteuerung abzielt.

Hintergrund des Ganzen ist das Ziel der OECD, zusammen mit rund 140 Ländern ein internationales Steuerreformprojekt auf den Weg zu bringen, das eine globale Mindeststeuer einführt, um sogenannte Steueroasen unattraktiver zu machen. Kern dieser Reform ist genannte globale Mindeststeuer von 15 % auf Unternehmensgewinne, die sicherstellen soll, dass Konzerne nicht mehr durch Gewinnverlagerung in Länder mit extrem niedrigen Steuersätzen ihre Steuerlast drücken können.

Zypern liegt bisher mit 12,5 % unter dieser Schwelle. Durch die Anhebung auf 15 % folgt das Land den Empfehlungen und Vorgaben der OECD und passt sich dem neuen internationalen Steuerrahmen an. Zypern gibt damit natürlich auch dem Druck der Europäischen Union nach. Die 15% sollen aber für jegliche Körperschaften in Zypern unabhängig vom Umsatz gelten und nicht nur für große multinationale Konzerne über 750 Millionen € Jahresumsatz. Vielleicht wird die Änderung aber auch auf diesen Mindestumsatz beschränkt bleiben – das wird aktuell noch diskutiert.

 

Abschaffung der fiktiven Dividendenausschüttung (Deemed Dividend Distribution, DDD)

Die fiktive Dividendenausschüttung ist eine steuerliche Erhebung im zypriotischen Steuersystem, das mit dem Einkommensteuergesetz von 2002 eingeführt wurde. Es handelt sich um ein steuerliches Verfahren, bei dem angenommen wird, dass Unternehmen einen Teil ihres Gewinns nach Steuern ausgeschüttet haben, selbst wenn keine tatsächliche Dividendenzahlung erfolgt ist.
Ziel des Ganzen ist es, durch die Anordnung einer faktischen Ausschüttung, sicherzustellen, dass einbehaltene Gewinne nicht dauerhaft der zypriotischen Besteuerung entgehen. Für Non-Doms, die Dividenden ohnehin nicht besteuern mussten, war dies bisher ohnehin kein Thema, aber es gibt nun mal auch Zyprioten in ihrem eigenen Land.

Zypern will dies nun abschaffen. Die Abschaffung der DDD-Regelung hat verschiedene erfreuliche Auswirkungen, denn in Zypern ansässige Unternehmen erhalten nun eine erhöhte Autonomie bei ihren Dividendenentscheidungen und entgehen steuerlichem Druck. Zudem entsteht die Möglichkeit, Gewinne flexibler für Wachstum und Expansion zu nutzen, bzw. Gewinne langfristig und regelmäßig zu reinvestieren. Zudem geht eine generell vereinfachte Steuerplanung mit reduziertem administrativen Aufwand einher.

Verlängerte Verlustvorträge von bis zu 10 anstatt 5 Jahren

Beim sogenannten Verlustvortrag wird der Verlust eines Jahres im nächsten Veranlagungszeitraum verrechnt, also in einer späteren Steuererklärung. Das ist sinnvoll, wenn ein Unternehmen seine Verluste nicht mit den Einkünften desselben Zeitraums ausgleichen kann. Nach der vorgeschlagenen Reform können unternehmerische Verluste nun bis zu 10 Jahre anstatt nur 5 Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Diese Maßnahme ermöglicht es Unternehmen, Verluste länger mit zukünftigen steuerpflichtigen Gewinnen zu verrechnen, wodurch Investitionen in nachhaltige Initiativen gefördert und Innovationen im Bereich umweltfreundlicher Technologien unterstützt werden. Für viele Unternehmen bedeutet dies ein erhöhtes Maß an Flexibilität in der steuerlichen Strukturierung. Unverändert bleibt der sogenannte Group Relief-Mechanismus, der die steuerliche Verrechnung von Verlusten innerhalb einer Unternehmensgruppe ermöglicht. Eine insgesamt erfreuliche Entwicklung.

Besondere Förderung sollen vor allem Unternehmen im Bereich grüner Technologien erhalten. Nachhaltige Projekte und Innovationen im Bereich Umweltschutz und umweltfreundlicher Technologien hat sich Zypern auf seiner Visionsliste für 2025 weit oben auf die Fahne geschrieben.

Erhöhte Abschreibungen für grüne Investitionen

Entsprechend der nachhaltig ausgerichteten Politik erhöht Zypern mit den neuen Steuerreformen auch die steuerlichen Abschreibungssätze für Investitionen in grüne Technologien und energieeffiziente Infrastrukturen. Unternehmen, die in umweltfreundliche Projekte investieren, können einen höheren Prozentsatz ihrer Aufwendungen steuerlich geltend machen, wodurch ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert und umweltbewusstes unternehmerisches Handeln gefördert wird.

Beibehalten werden soll außerdem der Notional Interest Deduction (NID, eine fiktive Zinsabzugsregelung, die es Unternehmen erlaubt, sich so zu behandeln, als würden sie Zinsen auf ihr Eigenkapital zahlen) und das IP-Box-Regime, das Steuererleichterungen für Einnahmen aus geistigem Eigentum (Intellectual Property) – also z. B. aus Patenten, Software, Markenrechten usw., vorsieht. In Zypern können Unternehmen bis zu 80 % dieser Einkünfte steuerfrei stellen, weshalb die Beibehaltung viele freuen dürfte. Mit einer effektiven Besteuerung von nur 2,5% und sehr guten Doppelbesteuerungsabkommen für Urheberrechte bleibt Zypern damit ein erstklassiger Standort für Software-Projekte und Erfindungen aller Art.

 

Reformen, die natürliche Personen betreffen

Auf der Ebene der Privatpersonen erwarten uns auch einige Neuerungen in der zypriotischen Reformwelle. So wird beispielsweise der in Zypern ohnehin schon sehr hohe Steuerfreibetrag von 19.500 Euro auf 20.500 Euro angehoben. Dies ist vor allem für Neugründer und kleinste Unternehmer relevant und liefert insbesondere in der Unternehmensaufbauphase einige Vorteile gegenüber Ländern, die euch unter anderem ab dem ersten Euro ausnehmen wollen. Zudem wird die höchste Steuerstufe von 35 % künftig nicht mehr ab 60.000 Euro, sondern erst ab 80.000 € aktiv.

Zudem sollen private Haushalte entlastet werden. Mit einem Gesamteinkommen von bis zu 80.000 Euro und zwei berufstätigen Ehe- oder Lebenspartnern wird ein neues System von Steuervergünstigungen eingeführt, das unter anderem Steuererleichterungen in Höhe von 1.000 Euro pro Kind vorsieht. Studierende Kinder werden ebenfalls berücksichtigt: Hier gibt es einen zusätzlichen Steuerabzug von 1.000 Euro für weibliche Kinder unter 23 Jahren bzw. männliche Kinder unter 24 Jahren. Darüber hinaus sollen Familien, die Raten für ein Erstwohnungsbaudarlehen zahlen, eine jährliche Steuerermäßigung von 1.500 Euro erhalten. Ergänzend dazu gibt es einen steuerlichen Vorteil von bis zu 1.000 Euro jährlich für umweltfreundliche Renovierungsmaßnahmen im Haushalt, der für maximal fünf Jahre gewährt wird – auch hier zeigt sich also wieder der Fokus auf nachhaltige Themen in der Agenda Zyperns.

Die bestehende 50 %-Steuerbefreiung für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit von Personen, die jährlich mehr als 55.000 € verdienen, bleibt bestehen.

Neues Steueransässigkeitsmodell

Eine besonders spannende und für viele Personengruppen bedeutende Veränderung ist das geplante neue Steueransässigkeitsmodell. Zurzeit wird in Zypern im Non-Dom-Programm noch die sogenannte „60-Tage-Regel“ angewandt, wonach Personen nach mehr als 60 Tagen Mindestaufenthalt unter bestimmten Voraussetzungen als steuerlich in Zypern ansässig gelten. Heißt: Um als steueransässig in Zypern zu gelten, musste man sich 60 Tage physisch im Land aufhalten und eine sozialversicherungspflichtige Limited betreiben. Diese Regelung besteht parallel zur traditionellen 183-Tage-Regel, bei der Personen, die mehr als 183 Tage im Jahr in Zypern verbringen, automatisch als steuerlich ansässig betrachtet werden.

Ab 2026 will Zypern jedoch seine Steuergesetzgebung grundlegend ändern und die bisher geltende 60-Tage-Anwesenheitspflicht für den Non-Dom-Status vollständig aufheben. Stattdessen wird der Fokus künftig auf dem Lebensmittelpunkt und dem Zentrum der wirtschaftlichen Interessen liegen, dem sogenannten „Zentrum der Lebensinteressen“. Nach internationalem Standard bezeichnet dieses Zentrum der Lebensinteressen die engen persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen einer Person zu einem bestimmten Staat. In der zypriotischen Steuerreform wird dieses Konzept ähnlich verstanden, weshalb die Behörden künftig wohl verschiedene Faktoren berücksichtigen werden, um zu bestimmen, ob eine Person ihr Zentrum der Lebensinteressen in Zypern hat – und nicht mehr die alleinige physische Präsenz im Land. Darunter wird aller Voraussicht nach bspw. ein alleiniger Wohnsitz in Zypern oder die Hauptgeschäftstätigkeit in Zypern fallen. Entscheidend ist hier wie immer die Glaubhaftmachung der Umstände.

Für bisherige Nutzer des Non-Dom-Status sollte die gewohnte 60-Tage-Regel weiter gelten. Es ist aber vorstellbar, dass ein noch geringerer Aufenthalt zur Steueransäßigkeit führen kann, wenn andere Kriterien erfüllt sind. Es kann aber auch sein dass zumindest für Neubewerber das fixe Kriterium entfällt und der Mindestaufenthalt tatsächlich nominal ansteigt. Die Umsetzung der neuen Steueransäßigkeitsregeln muss letztlich die Praxis zeigen. Insbesondere für Personen außerhalb des klassischen Non-Dom-Programmes ist sie aber interessant und positiv zu bewerten, insbesondere in Hinblick auf die Dividendensteuer-Reduktion im nächsten Absatz.

 

Reduzierung der Special Defence Contribution (SDC) auf Dividenden

Die SDC ist eine zypriotische Steuer, die auf bestimmte Arten von passivem Einkommen abzielt. Der Hintergrund dieser „Verteidigungssteuer“ ist die sich immer weiter entspannende Grenzkonfliktlage mit dem türkischen Nordzypern.  Sie ist ein zentrales Element im zypriotischen Steuersystem mit besonderen Regelungen für verschiedene Personengruppen. Sie unterscheidet sich von der normalen Einkommenssteuer und wird zusätzlich zu dieser erhoben. Im Gegensatz zur Einkommenssteuer, die progressive Sätze anwendet, nutzt die SDC feste Prozentsätze für verschiedene Einkommensarten. Sowohl juristische, als auch natürliche Personen sind von der Steuer betroffen, ausgenommen jedoch Non-Doms (dazu genauer weiter unten).

Im Rahmen der Steuerreform wird der SDC-Satz auf Dividenden von 17 % auf 5 % gesenkt. Diese erhebliche Reduzierung soll Zypern als Geschäfts- und Investitionsstandort weiter stärken, die Steuerlast auf Dividendeneinkünfte verringern und die Reinvestition von Gewinnen erleichtern. Zudem soll die 3 %ige SDC auf Mieteinnahmen komplett abgeschafft werden. Diese Maßnahme hat vor allem administrative und verwalterische Vorteile, denn weniger die Höhe stellt eine enorme Belastung dar, sondern eher der Verwaltungsaufwand, der mit der Steuererklärung für die Deklaration dieses Steuersatzes einhergeht.

Mit einer Endbesteuerung von nur 5% auf Dividenden und einer Anpassung des Lebensmittelpunkt-Konzepts unter 183 Tagen für Nicht-Non-Doms wird Zypern damit grundsätzlich deutlich attraktiver. Insbesondere zypriotische Staatsbürger und andere mittlerweile „domizilierte“ Personen dürfen sich damit auf massive Steuererleichterungen freuen.

 

Beibehaltung und Erweiterung des Non-Dom-Regimes

Die steuerlichen Regelungen für Non-Doms sollen erhalten bleiben. Bisherige Nutzer haben ohnehin eine Bestandsschutzgarantie von 17 Jahren. Qualifizierte Personen werden weiterhin von Steuerbefreiungen auf Dividenden und Zinsen im Rahmen der SDC befreit. Allerdings wird eine Überarbeitung des Programms für neue Bewerber erwogen: Eine jährliche „Non-Dom-Abgabe“ könnte in Zypern eingeführt werden. Diese Pauschalgebühr würde voraussichtlich für den Erhalt des Non-Dom-Status und der damit verbundenen Steuervorteile erhoben, während grundlegende Befreiungen – etwa von der SDC – weiterhin bestehen bleiben könnten.

Wir rechnen damit dass Zypern eine Pauschalsteuer ähnlich Malta in Höhe von 5000 bis 10.000€ einführt – natürlich nur für Neubewerber. Eine höhere Pauschalsteuer ist unwahrscheinlich da bei einer neuen Dividendenbesteuerung von nur 5% der Non-Dom-Status sonst kaum noch vorteilhaft wäre. Eine Pauschalsteuer könnte auch bedeuten dass unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit (60 Tage) ein Steueransäßigkeitszertifikat ausgestellt werden kann.

Reformierung der Stempelsteuer

Zudem ist eine Reform der sog. Stempelsteuer geplant. Sie ist eine Steuer auf bestimmte Dokumente und Verträge, die fällig wird, wenn offizielle Urkunden ausgestellt oder rechtliche Transaktionen abgeschlossen werden. Vorgesehen ist, den Anwendungsbereich der Stempelsteuer einzuschränken und sich primär auf Transaktionen im Zusammenhang mit unbeweglichem Vermögen und Versicherungsverträgen zu konzentrieren. Auch hier steht also in erster Linie nicht nur eine steuerliche Ersparnis im Vordergrund, sondern vor allem auch Bürokratieabbau und Erleichterung der Effizienz von geschäftlichen Transaktionen.

 

Krypto-Besteuerung

Es soll wohl endlich rechtliche Klarheit bei der Krypto-Besteuerung geben, die seit Jahren nicht wirklich besteht. Ähnlich dem Vorbild der meisten anderen EU-Staaten sollen gelegentlich gehandelte Krypto-Währungen wohl unter die Steuerfreiheit von Kapitalerträgen fallen, aktiverer gewerblicher Handel (Day-Trading) aber einkommenssteuerrelevant sein. Wie bisher sollte man dies also eher über Auslandsfirmen darstellen. Eine Änderung der geltenden Regeln bezüglich Auslandsfirmen ist nicht zu erwarten. Man kann weiterhin steuerfreie Auslandsfirmen nutzen, solange es einen Geschäftsführer außerhalb von Zypern gibt.

 

Ausblick

Wir von Staatenlos.ch bewerten die Reformvorschläge grundsätzlich positiv. Für bestehende Non-Doms ändert sich negativ, wenn überhaupt, nur eine marginale Erhöhung der Körperschaftssteuer um 2,5% – sofern sie überhaupt Zypern Limiteds nutzen. Gut möglich aber dass diese Änderung weiterhin erst ab 750 Millionen Jahresumsatz gilt. Non-Doms profitieren marginal von zusätzlichen Freibeträgen der Einkommenssteuer und Änderungen im Abschreibungsregime ihrer Limited. Im Großen und Ganzen bleibt alles beim Alten bzw wird eher sogar besser.

Auch wer plant nach Zypern auszuwandern muss sich nicht beeilen. Eine große Verschlechterung des Non-Dom-Status ist nicht zu erwarten, auch wenn sich die konkreten Anforderungen dafür leicht ändern könnten. Statt 60 Tage Mindestaufenthalt und Gründung einer sozialversicherungpflichtigen Firma könnte eine geringe Pauschalsteuer mit einer weiter ausgelegten Definition des Lebensmittelpunktes eingeführt werden, ähnlich wie es bereits in Malta der Fall ist.

Selbst ohne Non-Dom-Status positioniert sich Zypern mit nur 5% Dividendenbesteuerung ganz grundsätzlich als attraktive Steueroase für global agierende Unternehmer. Wenn die Reformvorschläge, wie erwartet, durchs Parlament kommen, ist Zyperns attraktiver Status auch für das nächste Jahrzehnt gesichert.

Schon jetzt zählt Zypern weiterhin zu den besten Auswanderungsländern weltweit, aber viele nehmen nicht die vollen Möglichkeiten in Anspruch, die ihnen das System bietet. Immer wieder sehen wir Unternehmer, die mit einer Limited agieren und entsprechend Körperschafts- und Umsatzsteuer zahlen obwoihl sie dies mit günstigen Auslands-Setups komplett vermeiden könnten. Melde dich bei uns wenn Du dazu gehörst: Zypern ist ganz legal komplett steuerfrei umsetzbar – zu Kosten, die Du bei 50.000€ Jahresgewinn schon wieder raus hast im Vergleich zur Nutzung einer Zypern-Limited. Auch unsere beliebte steuer- und buchhaltungsfreie LLC aus den USA ist mit gewissen Anpassungen aus Zypern heraus legal nutzbar!

Solltest Du von einer der Änderungen Gebrauch machen wollen oder planst, dich mit Zypern genauer beschäftigen zu wollen, dann nimm mit uns Kontakt auf und lass dich von uns oder sogar kostenlos von unserer lokalen Partnerkanzlei beraten. Wir helfen Dir gerne!

 

 

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