Welche Länder schieben eigentlich nicht nach Deutschland ab?
Diese Frage hat sich bestimmt jeder schon einmal gestellt und nicht unbedingt, weil er eine Mafia-Karriere anstrebt. Bei einem immer bevormundenderen Staat und immer irrsinnigeren Gesetzen läuft man heute schnell Gefahr Verbrecher zu sein, obwohl man gar nichts verbrochen hat. Falsche Meinungen sind mittlerweile ein Hassverbrechen, das deutlich schwerer bestraft wird als eine tatsächliche Vergewaltigung. Wo also hin, wenn Schikane zu Freiheitsberaubung wird?
Um diese Frage beantworten zu können, muss zunächst geprüft werden, welche Länder kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland haben (Österreich und Schweiz haben ähnliche, aber nicht gleiche Bedingungen). Dies alleine reicht aber längst nicht aus um tatsächlich auf der sicheren Seite zu sein. Und eine halbwegs gute Lebensqualität wünscht man sich wohl auch in seinem Exil.
Was ist ein Auslieferungsabkommen?
Ein Auslieferungsabkommen ist ein Vertrag, der das Völkerrecht betrifft. Meist kommt ein solcher Vertrag zwischen zwei Ländern zustande, aber auch die EU kann als ein Staatenverbund einen solchen Vertrag mit einem anderen Land schließen. In einem solchen Abkommen ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die gesuchten Verdächtigen an den jeweils anderen Staat ausgeliefert werden. Beispielsweise kann die Straftat, welche der gesuchten Person unterstellt wird, oder aber auch die drohende Strafe, wenn sich der Tatbestand bestätigt, eine solche Voraussetzung sein.
Welchen gesetzlichen Rahmen unterliegt die Auslieferung in Deutschland?
Das Auslieferungsrecht ist in Deutschland durch Folgendes geregelt:
- Zweiseitige Verträge (auch bilaterale Verträge genannt) mit den jeweiligen Ländern über die Überstellung von per Haftbefehl gesuchten Verdächtigen (Anguilla (Vereinigtes Königreich), Australien, Bahamas, Bermuda, Britische Junferninseln (Vereinigtes Königreich), Dominica, Falklandinseln (Vereinigtes Königreich), Fidschi, Grenada, Hongkong (Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China), Indien, Jamaika, Kaimaninseln (Vereinigtes Königreich), Kanada, Kenia, Lesotho, Malawi, Mauritius, Mexiko, Montserrat (Vereinigtes Königreich), Paraguay, Pitcairninseln (Vereinigtes Königreich), Sambia, Seychellen, Singapur, St. Helena (Vereinigtes Königreich), St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Swasiland, Tonga, Trinidad und Tobago, Tunesien, Turks- und Caicosinseln (Vereinigtes Königreich), Uganda, Vereinigte Staaten von Amerika).
- Europäische Auslieferungsabkommen des Europarats: Hier verpflichten sich die Mitglieder des Europarates die Personen auszuliefern (unter bestimmten Bedingungen, z.B. ausgeliefert wird, wenn eine Freiheitsstrafe droht), die von den Justizbehörden des ersuchenden Staates wegen einer strafbaren Handlung verfolgt oder zur Vollstreckung einer Strafe oder einer Maßregel der Sicherung und Besserung gesucht werden. Aktuell hat der Europarat 46 Mitglieder. Jedoch können auch andere Staaten eingeladen werden, diesem Übereinkommen beizutreten.
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IGR): Grundsatz dieses Gesetzes ist, dass Ausländer, die in einem ausländischen Staat wegen einer Tat, die dort mit Strafe bedroht ist, verfolgt werden oder verurteilt worden sind, ausgeliefert werden können. Hier wird die Auslieferung also aus Sicht von Deutschland in ein anderes Land generell geregelt.
Existiert kein Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und einem anderen Land, wird dann nicht nach Deutschland ausgeliefert?
Die Antwort hier ist vielleicht überraschend, aber kein Abkommen bedeutet nicht automatisch, dass nicht ausgeliefert wird. Auslieferungen auf vertragsloser Grundlage tuen folgende Länder: Ägypten, Algerien Argentinien, Bahrain, Benin, Bhutan, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Chile, Costa Rica, Demokratische Republik Kongo, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Elfenbeinküste, Haiti, Indonesien, Japan, Jemen, Kamerun, Kapverden, Katar, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Libyen, Madagaskar, Mali, Marokko, Mauretanien, Namibia, Nauru, Nepal, Neuseeland, Nicaragua, Niger, Nigeria, Panama, Republik Kongo, Ruanda, São Tomé und Principe, Saudi-Arabien, Senegal, Syrien, Thailand, Togo, Tschad, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland und Zentralafrikanische Republik.
Obwohl diese Länder keinen Vertrag mit Deutschland haben, der die Auslieferung regeln würde, liefern diese aufgrund von Kooperationen, die mit der Zeit entstanden sind, trotzdem aus. So sagte beispielsweise Udo Vetter (ein deutscher Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht) dazu:
“Oft läuft die Auslieferung in diesen Fällen reibungsloser als bei Ländern, mit denen ein fester Vertrag besteht.” Denn genau in diesen Szenarien können Diplomaten und Politik Einfluss nehmen und ihre Macht offenkundig einsetzen. So kommen manchmal Deals, wie zum Beispiel Auslieferung gegen Entwicklungshilfe, zustande.
Warum Deutschland ausliefert, wenn kein Vertrag existiert, liegt an dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IGR). Droht dem Ausgelieferten etwa die Todesstrafe oder eine unverhältnismäßig lange Gefängnisstrafe, so wird die Auslieferung im Regelfall verhindert. Gerade bei finanziellen Straftaten in Ländern wie den USA ist Deutschland für deutsche Staatsbürger damit selbst ein interessantes Exil. Der auch für den Vermögensschutz bekannte Hedgefonds-Investor Florian Homm drohen neben einer Geldstrafe von 56 Millionen Dollar etwa 225 Jahre Haft in den USA sollte er sein deutsches Zwangsexil verlassen. Dabei darf er nicht nur nicht in die USA reisen. In Italien erfolgte einst bereits ein Zugriff mit potentieller Abschiebung in die USA. Freigelassen wurde er nur aus humanitären Gründen.
Bei Meinungsverbrechen „gegen“ den deutschen Staat sieht es aber vermutlich anders aus. Hier ist man in den USA wesentlich entspannter unterwegs.
Welche Länder liefern nicht aus?
Weiter offen bleibt jedoch noch immer die Frage, welche Länder nun nicht ausliefern. Der Antwort wollen wir uns jetzt widmen. Im Prinzip liefern an und von diesen Ländern, die wir bis jetzt nicht genannt haben, in der Regel nicht aus. Zu den Ländern, die kein Auslieferungsverkehr haben, zählen folgende Länder:
- Afghanistan
- Bangladesch
- Dschibuti
- Guatemala
- Guinea
- Irak
- Iran
- Jordanien
- Kambodscha
- Kasachstan
- Kirgisistan
- Kuba
- Libanon
- Malaysia
- Malediven
- Mongolei
- Mosambik
- Myanmar
- Nordkorea
- Pakistan
- Papua-Neuguinea
- Philippinen
- Salomonen
- Sierra Leone
- Somalia
- Sonderverwaltungsregion Macau (VRC)
- Tadschikistan
- Taiwan
- Turkmenistan
- Usbekistan
- Vatikanstadt
- Vietnam
- Volksrepublik China
Eine hundertprozentige Garantie, dass ein Land nicht ausliefert, gibt es jedoch nicht. Aber die Praxis entscheidet die Regel. Bei den folgenden Ländern konnten keine Erkenntnisse hinsichtlich dieser Fragestellung gewonnen werden. Zur Vollständigkeit halber wollen wir sie hier jedoch nicht weglassen: Barbados, Belize. Brunei, Guyana, Laos, Marshallinseln, Oman, Samoa, Suriname, Simbabwe und Tuvalu.
Welche Länder sind eine wirkliche Option?
Die oben aufgezählten Länder, liefern zwar nicht nach Deutschland aus, aber darf ich denn einfach so, als einer von den Behörden Gesuchter, dort aufhalten und falls ja, wie lange? Dies ist natürlich von Land zu Land, aber auch von Situation zu Situation unterschiedlich. Ob man beispielsweise eine Aufenthaltsgenehmigung in den jeweiligen Ländern erhält, hängt von dem, von den meisten Ländern durchgeführten, kriminellen Hintergrundcheck ab. Wird beispielsweise ein nicht älteres als 3 Monate altes Führungszeugnis benötigt, könnte dies als gesuchte Person schwierig zu beantragen sein. Wie genau die Behörden vor Ort kontrollieren, wer berechtigt ist, sich im Land aufzuhalten, sei mal dahingestellt. Jedoch wäre man dann schlussendlich in dem Land gefangen. Daher stellt sich in diesem Zusammenhang eine weitere Frage.
Nämlich die Frage des Wollens – also möchte ich in solchen Ländern überhaupt für eine längere Zeit sein?
Die aktuelle beziehungsweise die generelle Situation in Ländern, wie beispielsweise Afghanistan, Iran oder Nordkorea, laden höchstwahrscheinlich die Meisten nicht zum längeren Verweilen ein. Auch Dschibuti, ein kleiner Staat im östlichen Teil Afrikas am Golf von Aden, steht höchstwahrscheinlich nicht auf jedermanns Wunschliste. Nicht weil das Land hinsichtlich Tourismus nichts zu bieten hätte, sondern das Land über niedriges Einkommen, hohe Stromkosten, chronische Wasserknappheit, unsichere Ernährungssituation sowie eine schlechte Gesundheitsversorgung verfügt.
Somit bleibt jedoch die Frage, welche Länder eine wirkliche Option darstellen, weitestgehend offen. Ein wirkliche Empfehlung ist auch schwierig und kaum machbar, aufgrund der oben genannten Punkte, wie beispielsweise die Tatsache, dass man fast gefangen in dem jeweiligen Land wäre, außer man reist zwischen den Ländern, die nicht ausliefern, hin und her. Dennoch wollen wir eine kleine Übersicht geben aus Sicht des Perpetual Travelers:
Die 7 besten Länder ohne Auslieferung
Für diese Evaluierung richten wir uns auf die Sicht des Perpetual Travelers, auch wenn er nicht mehr oder nur noch eingeschränkt reisen kann. Potentiell ist natürlich auch ein Perpetual-Traveler-Leben zwischen den oben genannten Ländern machbar. Man muss aber sehr stark auf etwa Umsteigeverbindungen oder das tatsächliche Territorium von Flughäfen aufpassen. Am Flughafen Basel, der teils auf französischen Territorium liegt, kommt es etwa regelmäßig zu Zugriffen auch auf Schweizer Staatsbürger, die von der Schweiz gar nicht abgeschoben werden würden.
Wir haben uns hier auf 7 Länder konzentriert, die auch steuerlich beste Ausgangsbedingungen bieten und gleichzeitig praktikable Einwanderungsbedingungen auch für einen langfristigen Aufenthalt bieten. Mit gewissen Kompromissen können aber sicherlich auch Länder wie Vietnam, Kasachstan oder andere ehemalige Soviet-Republiken interessant sein.
Malaysia: Malaysia bietet nicht nur eine hohe Lebensqualität auf vielen Inseln, sondern ist ein seit Jahren unterschätzter Steuerwohnsitz mit Territorialbesteuerung. Es gibt diverse Optionen für ein Aufenthaltsvisum über Firmengründung und auch das beliebte My Malaysian Second Home Programm wurde nach einer Pause während der Pandemie wieder neu belebt. Unter den neuen Bedingungen wurden die finanziellen Anforderungen verschärft und ein Mindestaufenthalt von 90 Tagen eingeführt. Bewerber unter wie über 50 Jahren brauchen nun ein liqudies Vermögen von 1.500.000 Ringitt (knapp 300.000€), ein Einkommen von 40.000 Ringitt außerhalb Malaysias (knapp 8000€) und ein Festgeldkonto mit einer malaysischen Bank von 1.000.000 Ringgit (knapp 200.000€). Rentner müssen zudem eine Pension von mindestens 2000€ nachweisen. Für das Gebiet Sarawak gibt es vergünstigte Konditionen für Bewerber über 50, die hier nur knapp 20.000€ auf eine malaysische Bank einzahlen und ca. 1700€ im Ausland verdienen müssen. Das MM2H-Visa ist für maximal 10 Jahre gültig und kann potentiell verlängert werden.
Guatemala: Guatemala hat nicht nur landschaftlich viel zu bieten. Mit Territorialbesteuerung und nur 7% Flat Tax auf Inlandseinkommen sind auch die steuerlichen Bedingungen optimal. Die Einwanderung ist vergleichsweise einfach möglich und nach 9 Monaten kann bereits eine Einbürgerung winken. Dies geschieht über das Guatemala Investor Visa mit einem Mindestaufenthalt von 28 Tagen im ersten und 21 Tagen in den beiden darauf folgenden Jahren. Dazu ist nur ein Investment von 60.000$ etwa in lokale Staatsanleihen nötig. Theoretisch kann ansonsten jeder mit den nötigen Dokumenten einwandern, indem er vor Ort ist und sein 90 Tages Visum erst auf 180 und dann 2 Jahre verlängert. Auf dem normalen Weg winkt bereits nach 2 Jahren Permanent Residency und nach 5 Jahren die guatemaltekische Staatsbürgerschaft. Mit 136 visa-freien Ländern eröffnet der auch einige Türen.
Philippinen: Auch die Philippinen sind auf unserer Liste vertreten. Das mag manche wundern die den Fall des bekannten deutschen Journalisten Oliver Janich verfolgt haben, der wegen unliebsamer Meinungen in Deutschland eine Bewährungsstrafe bekommen hat. Tatsächlich wurde Janich aber nie abgeschoben, sondern wegen lokalen Angelegenheiten in Untersuchungshaft genommen, die sich jedoch nie erhärtet haben. Der Zugriff des philipinischen Staates erfolgte erst 4 Monate nach dem Haftbefehl Deutschlands.
Tatsächlich sind die Philippen mit ihren tausenden Inseln und steuerfreiem Auslandseinkommen ein weiteres angenehmes Exil. Das Special Residents Retiree Visa (SRRV) gibt es auch ohne Rente bereits mit einem Festgeld auf einem Rentenkonto von nur 20.000$. Allerdings muss man – warum auch immer – mindestens 35 Jahre alt sein. Es besteht kein Mindestaufenthalt – eine gute Idee sich also vorsorglich für das Exil aufzustellen.
Jordanien: Jordanien bietet nicht nur weite Wüsten, sondern auch eine komplette Steuerfreistellung von Auslandseinkommen. Permanent Resident kann man bereits mit einem Investment von knapp 265.000€ in Immobilien werden. Übrigens bietet Jordanien auch ein Citizenship by Investment Programm an: mit mindestens 1,5 Millionen USD in verschiedene lokale Anlagen ist dies bei der geringen Reisefreiheit des jordanischen Passes aber kaum sinnvoll. Außer man möchte Visafreiheit für Länder wie Libyen oder Syrien.
Kambodscha: Kambodscha mag technisch Welteinkommen besteuern falls man mehr als ein halbes Jahr im Land ist, praktisch tut dies aber praktisch kein Ausländer. Auch der dauerhafte Aufenthalt vor Ort ist äußerst einfach. Ist man erst einmal im Land per E-Visa oder Visa on Arrival kann man mit geringsten Formalitäten sein Visa für nur 285 USD um jeweils 12 Monate verlängern lassen und in der Zeit flexibel ein- und ausreisen. Vielen unbekannt ist dies eines der einfachsten Aufenthaltsgenehmigungen auf der Welt. Seit 2022 gibt es zudem das Cambodian Second Home Visa mit einem Immobilieninvestment von nur 100.000$. Neben 10-jähriger Permanent Residence ermöglicht es die Einbürgerung nach nur 5 Jahren ganz ohne Mindestaufenthalt. Auch ein offizielles CBI-Programm gibt es, das allerdings stark in Verruf gekommen ist. 245.000$ Schenkung oder ein 305.000$ Investment in ein genehmigtes Projekt bieten einen Pass mit Reisefreiheit in nur 53 Staaten. Das Interessantere: man kann einen komplett neuen Namen in Khmer-Sprache annehmen. Für alle, die eine komplett neue Identität suchen, also vielleicht eine Möglichkeit.
Libanon: Der Libanon mag aktuell viele Probleme haben, ist aber doch ein faszinierendes Land vor Europas Haustür. Schon historisch gesehen suchten hier viele Personen Zuschlupf und tun es auch weiterhin. Auch Libanon besteuert seine Einwohner nur territorial und bietet damit angenehme steuerliche Bedingungen im Exil. Eine Permanent Residency ist aktuell bei Nachweis monatlichen Einkommens von etwa 9400€ plus einer Bankeinlage von ca 188.000€ möglich. Alternativ können knapp 375.000€ bei einer libanesischen Bank geparkt werden. Aufgrund der gigantischen Inflation im Land ist das allerdings eher eine Schenkung. 375.000€ entsprechen aktuell etwa 9 Milliarden libanesischen Pfund. Einfacher bei der Einwanderung haben es Staatsbürger anderer arabischer Staaten.
Macau und Volksrepublik China: Macau, die ehemalige portugiesische Kolonie unter mittlerweiler chinesischer Kontrolle, hat mehr zu bieten als Casinos. Noch immer werden Auslandseinkünfte hier nicht besteuert. Allerdings ist eine Einwanderung äußerst schwierig. Selbst eine Temporary Residency erfordert ein streng geprüftes Investment mit einem Volumen von mindestens 1,8 Mio €. Wer seine Freiheit in der wesentlich größeren Volksrepublik China genießen möchte hat es da einfacher. Zumindest in Westchina beträgt das Investment in ein lokales Unternehmen nur 500.000$, in Zentralchina sind es 1 Mio $, sonst 2 Mio $ für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Temporary Residency gibt es deutlich einfacher bei vorhandener Anstellung, Familienmitgliedern oder anderen Bindungen vor Ort.
Was viele nicht wissen: China ist eine große Steueroase für Ausländer. Tatsächlich kann man hier dauerhaft nur die Erträge versteuern, die man nach China einführt (Non-Dom-System). Innerhalb von 6 Jahren ist nur eine Ausreise von 30 Tagen nötig um das Regime weitere 7 Jahre nutzen zu können. Die Steuer steigt progressiv bis auf 45% des Monatseinkommens bei Einkünften von 10.000€ im Monat. Ein gutes Leben vor Ort sollte aber auch schon mit weit weniger möglich sein zumal man Bestandsvermögen mit bringen kann.
Taiwan: Taiwan wird von vielen Ländern auf der Welt nicht offiziell anerkannt. Ergo kann es auch keine Auslieferungs- und andere Abkommen geben. Das ermöglicht Chancen sein Exil in einem hochentwickelten Land zu verbringen das weniger repressiv ist als sein großer Nachbar. Auch Taiwan besteuert Einkommen nur territorial, wobei auf die unterschiedliche Definitionen dieses Systems hinzuweisen ist, dass in Asien in der Regel auf den Leistungsort abzielt. Die Einwanderung nach Taiwan kann bereits über ein Investment von 200.000$ in ein lokales Unternehmen oder auch Investment-Fonds zusammen mit einem Mindestaufenthalt von 183 Tagen erreicht werden. Auch andere Optionen gegen höheres Investment bestehen.
Viele der genannten Länder sind auch im Detail in unserem Auswanderer-Lexikon beschrieben!
Kann ich meinen Reisepass als Gesuchter aus dem Ausland neu ausstellen lassen?
Auch diese Frage ist wichtig, da man andernfalls wirklich gefangen in einem Land ist (falls kein zweiter Pass oder Ähnliches vorhanden ist). Wer sich gerade fragt, warum gleich neu ausstellen lassen und nicht erstmal verlängern? Reisepässe werden prinzipiell nicht verlängert, sowas gibt es für einen Reisepass überhaupt nicht. Sie werden also immer neu ausgestellt. Grundsätzlich stellt eine Botschaft im Ausland nur einen Reisepass aus, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt in dem jeweiligen Land hat. Hinzu kommt, dass Passanträge grundsätzlich persönlich in die Passstelle der Botschaft gestellt werden müssen. Man kann sie zwar auch in Deutschland bei der Gemeinde beantragen – genau das will man aber ja auch vermeiden.
Des Weiteren hat der deutsche Gesetzgeber im Paragraph 17 des Paßgesetzes (PaßG) die Antwort auf genau diese Frage niedergeschrieben. Hier ist generell die Passversagung geregelt und die Gründe bzw. Fälle aufgeschrieben, wenn einem deutschen Staatsbürger kein Reisepass ausgestellt werden kann. Ist jemand auf der Flucht und entzieht sich einer Strafverfolgung, so wird diesen jemand kein Reisepass ausgestellt. Zudem werden aktive Reisepässe in vielen Fällen ungültig gemacht. Dies fällt auch international bei jeder vernetzten Grenzkontrolle auf.
- 7 Paßversagung
(1) Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber
- die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet;
- sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;
- einer Vorschrift des Betäubungsmittelgesetzes über die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln zuwiderhandeln will;
- sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen oder den Vorschriften des Zoll- und Monopolrechts oder des Außenwirtschaftsrechts zuwiderhandeln oder schwerwiegende Verstöße gegen Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote oder -beschränkungen begehen will;
Insgesamt zusammengefasst, kann man also bei der deutschen Botschaft, in dem Land, in welchem man sich gewöhnlich aufhält, einen Reisepass persönlich beantragen. Entzieht man sich jedoch einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, wird kein neuer Reisepass ausgestellt. Auch für Personen, welche aufgrund von möglicher Steuerhinterziehung gesucht werden, werden keine neuen Reisepässe ausgestellt bzw. kann ihnen das versagt werden. Historisch ist das bereits bei offenen Summen von knapp 100.000€ passiert – obwohl diese längst verjährt waren.
Bleibt grundsätzlich die Beantragung eines neuen Passes. Dies geht bei vielen Citizenship by Investment Programmen komplett remote ohne Einreise. Auch wenn die Due Dilligence aktuell verschärft wird, ist auch weiterhin davon auszugehen dass eine Einreise nicht nötig sein wird. Nötig ist aber immer ein Führungszeugnis, das mit gewissen Einträgen natürlich unbrauchbar wird. Deshalb sollte man nach Möglichkeit bereits dann eine neue Staatsbürgerschaft beantragen, wenn das kleinste Risiko eines Eintrages bestehen wird. Deshalb raten wir immer so früh wie möglich sich mehrere Plan Bs durch Aufenthaltsgenehmigungen und Staatsbürgerschaften aufzubauen. Neben Aufenthaltsgenehmigungen in oben genannten Staaten sind jegliche Staatsbürgerschaften auch besonders interessant, da viele Staaten der Welt ihre eigenen Bürger ganz grundsätzlich nicht ins Ausland abschieben. Damit erweitert sich die obige Liste etwa auch um einige steuerfreie karibische Nationen. Zumindest solange die „Straftat“ nicht vor der Beantragung erfolgte und damit die Staatsbürgerschaft erschlichen wurde.
Unabhängig von den legalen Möglichkeiten wollen wir natürlich zuletzt einen Blick auf die Korruption werfen. Mit dem nötigen Kleingeld kann ein Jan Marsalek etwa in vielen Ländern auf der Welt blendend leben
Der Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI) listet Länder nach dem Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption auf und ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator. Er wird vom Internationalen Sekretariat von Transparency International erstellt. Beispielsweise ist das Land Turkmenistan sehr hoch hier eingestuft und liefert in der Regel nicht nach Deutschland aus. Ob jedoch man dort länger bleiben möchte, ist eine andere Frage! Für Christoph war es das letzte Land der Welt – ganz ohne Bestechung!
Unsere Empfehlung lautet natürlich trotzdem: Einfach nichts anstellen, dann kann man sich frei bewegen und hat die Wahl zwischen allen Ländern! Die Flaggentheorie ist zu schön um sie nicht mehr anwenden zu können. Aber genau eine kluge Anwendung kann dir die ultimative Freiheiten von Regierungen bieten, die diese nicht achten wollen. In Zukunft wird das immer wichtiger!
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