Vielen wird es aufgrund unterschiedlichster Gründe in der westlichen Welt zu „eng“. Sei es durch zunehmende geopolitische Verschiebungen, neuen Aufrüstungswettrennen oder den immer restriktiver werdenden EU-Regeln – eigentlich könnt Ihr Euch die tagesaktuelle News mittlerweile selber aussuchen. Es verwundert daher nicht, dass auch mehr und mehr Staatenlos-Kunden nach Alternativen fernab des Westens suchen, um sich und ihre Familien strategisch neu oder zumindest für den Fall der Fälle diversifizierter aufzustellen.
Dabei sind für viele deutschsprachige Kunden die Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), also die früheren Sowjetrepubliken, tatsächlich naheliegende Optionen – und zwar aus ziemlich handfesten Gründen. Viele haben familiäre oder kulturelle Bindungen in den Osten, beherrschen Russisch oder verstehen zumindest die Mentalität gut genug, um sich unkompliziert einzuleben. Diese sprachliche Nähe und das Gespür für die dortige Lebensweise öffnen Türen und erleichtern natürlich den Einstieg erheblich.
Da kommt es doch sehr gelegen, dass immer mehr Nationen der GUS inzwischen „Golden Visa“-Programme anbieten – mit durchaus steigender Tendenz. Mit anderen Worten: Wer Mehrwert ins Land bringt, ist gerne gesehen. Grund genug, dass wir uns die Möglichkeiten einmal genauer anschauen.
Welche Länder gehört zur GUS?
Zugegeben, wenn man an Golden Visa-Programme denkt, landen Usbekistan und Kasachstan vielleicht nicht unbedingt ganz oben auf der Liste. Prominente Beispiele gibt es einfach zu viele in beliebten Ländern wie Portugal, Spanien, Griechenland – oder auch in Lettland, wie wir Dir in unserem großen EU-Golden Visa-Vergleich gezeigt haben. Wie immer gibt es aber auch fernab der Spotlights Optionen, die für viele nicht uninteressant sind.
Die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) ist ein recht loser Staatenbund, der nach dem Zerfall der Sowjetunion gegründet wurde. Nicht alle ehemaligen Sowjetrepubliken gehören dazu, aber die folgenden Länder gelten aktuell als Vollmitglieder der GUS:
- Armenien
- Aserbaidschan
- Belarus
- Kasachstan
- Kirgisistan
- Moldawien
- Russland
- Tadschikistan
- Usbekistan
In diesem Vergleich schauen wir uns ergänzend dazu wegen der geographischen Lage und der spannenden lokalen Bedingungen auch noch Georgien an.
Warum nun ausgerechnet ein Golden Visa in der GUS-Region?
Die Länder der GUS bieten eine nicht unattraktive Kombination aus wirtschaftlichen Möglichkeiten, niedrigen Lebenshaltungskosten, zum Teil günstiger Steuerpolitik mit Flat-Tax-Optionen und einmaliger Natur. Wirtschaftlich gesehen profitiert man vor allem von in weiten Teilen noch unterentwickelten Märkten mit starkem Reformdrang. Länder wie Usbekistan oder Kasachstan investieren in Infrastruktur und Digitalisierung, bieten Marktchancen in Energie, Landwirtschaft oder IT. Auch die niedrige Steuerbelastung – oft Flat-Tax-Modelle zwischen 10 % und 15 % – machen die Region für Unternehmer und vermögende Privatpersonen durchaus attraktiv.
Geostrategisch punkten die GUS-Länder zudem mit ihrer Lage zwischen Europa und Asien.
Sie sind Teil regionaler Handelsblöcke wie der Eurasischen Wirtschaftsunion, wodurch sich Zugang zu einem größeren Binnenmarkt eröffnet. Gleichzeitig bleiben Einwanderungsprozesse oft unkompliziert und sind nicht von EU-Verschärfungen betroffen.
Wer als Digitaler Nomade unterwegs ist, findet in Städten wie Jerewan oder Almaty bezahlbare Infrastruktur, schnelles Internet und lebendige Expat-Communities. Für Rentner ist die Region wegen niedriger Kosten, sicherer Lebensverhältnisse und guter medizinischer Versorgung interessant. Familien schätzen ein hohes Maß an Bildungsstandards und das respektvolle soziale Umfeld. Und HNWIs und Privatiers entdecken erschwingliche Luxusimmobilien, steuerliche Planungssicherheit und diskrete Lebensqualität abseits überlaufener Hotspots. Nicht zuletzt überzeugen kulturelle Vielfalt, Gastfreundschaft und Natur: von historischen Seidenstraßen-Städten über Gebirgslandschaften bis zu subtropischen Küsten bietet die Region auch privat ein hohes Maß an Lebensqualität.
Kurzum: Für Unternehmer, Freiberufler, Rentner, Investoren und auch für bietet die GUS ein attraktives Gesamtpaket – gerade dann, wenn klassische westliche Programme überfüllt, teuer oder unzuverlässig geworden sind.
Ein weiterer Grund ist natürlich auch die Diversifizierung des Passes. In zahlreichen Ländern der GUS lässt sich über eine bestimmte Aufenthaltsdauer im Land auch die Staatsbürgerschaft erwerben:
Die dargestellte Übersicht ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Nicht jedes Visum führt automatisch zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten im Sinne einer späteren Einbürgerung. Gerade bei neuen Golden-Visa-Programmen ist häufig noch unklar, ob und wie die „Aufenthaltsuhr“ überhaupt läuft – dies muss im Einzelfall geprüft werden, da hier häufig innerhalb der Behörden selbst noch Unklarheit herrscht.
Zudem ist zu beachten, dass viele GUS-Staaten keine doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.
Ein Beispiel ist Kasachstan, wo der Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit offiziell verboten ist. Dennoch kommt es in der Praxis häufig vor, dass Bürger – insbesondere mit Bezug zu Russland – eine zweite Staatsangehörigkeit behalten oder später erwerben, meist stillschweigend und auch stillschweigend geduldet. Dies betrifft insbesondere Konstellationen, in denen die zweite Staatsbürgerschaft später durch etwa Einbürgerung erlangt wurde. Wer jedoch eine Staatsbürgerschaft in einem GUS-Land ohne Anerkennung der Doppelstaatsangehörigkeit anstrebt, muss im Regelfall seine bisherige Staatsangehörigkeit formell ablegen – was im Sinne der Flaggentheorie nur selten Sinn ergibt.
Schauen wir uns nun aber die Golden Visa-Programme der GUS-Region an
Usbekistan
In Usbekistan bestand bereits über eine Investment-Route die Möglichkeit, einen Aufenthaltsstatus im Land zu erhalten. Seit Juni 2025 wurde eine weitere Golden Visa-Option per einmaliger Spende ergänzt. Die Summe: 250.000 USD für den Antragsteller und 150.000 USD für jedes weitere Familienmitglied. Dafür erhält man einen fünfjährigen Aufenthalt im Land. Wie konkurrenzfähig dieses Golden Visa ist, insbesondere bei den deutlich günstigen Programmen in Asien oder Südamerika, sei einmal dahingestellt. Wer jedoch direkte Bezüge zu Usbekistan oder in die Region hat oder aus sonstigen Gründen den Aufenthalt im Land benötigt, hat hiermit zu den bereits bestehenden beiden Aufenthaltsmöglichkeiten eine weitere Option – was prinzipiell erst einmal als guter Trend zu werten ist.
Es wird aber auch schnell klar, dass insbesondere bei Familienmitzug die anderen Routen die günstigeren sind. Konkret galt bisher, dass man über zwei Wege an die Aufenthaltsgenehmigung kommt:
Über eine Investition in ein usbekisches Unternehmen:
- 3-Jahres-Visum (erneuerbar): ca. 250.000 USD Beteiligung oder Kapital in ein usbekisches Unternehmen
- 10-Jahres-Visum (erneuerbar): 3 Millionen USD in produzierende Betriebe
Familienangehörige (Ehepartner, Eltern, Kinder) können kostenlos mitaufgenommen werden und es gibt keine Beschränkung nach Staatsangehörigkeit.
Über eine Investition in eine Immobilie:
Diese sind unterteilt in Investitionssummen je nach Region:
- 300.000 USD in Taschkent und Umgebung (vorher 400.000 USD)
- 200.000 USD in Städten wie Samarkand, Buchara, Fergana etc.
- 100.000 USD in Regionen wie Karakalpakstan
Über diese Route erhielt man bislang eine permanente Aufenthaltsgenehmigung. Da Familienmitglieder auch hier ohne Aufpreis aufgenommen werden können, gilt sie als die klar beste Variante zur Aufenthaltsgenehmigung. Zum Vergleich: Mit einer dreiköpfigen Familie kostet die neue Spendenroute 550.000 USD. Dies lässt sich mit einer Immobilie in einer Randlage des Landes über den Immobilien-Stream bereits für weniger als ein Fünftel umsetzen.
Einziges Manko: Diese Route beschränkt Usbekistan auf ca. 85 zugelassene Staatsangehörigkeiten, die aktuell noch neu diskutiert werden. Man kann davon ausgehen, dass Deutschland, Österreich und die Schweiz dazu gehören werden.
Kasachstan
Auch Kasachstan hat im Mai 2025 ein neues Golden Visa-Programm eingeführt und reiht sich damit in einen globalen Trend ein, gezielt Zuwanderung für Investoren und wohlhabende Ausländer zu ermöglichen – sei es durch Golden Visa oder auch die weltweit immer populärer werdenden Citizenship by Investment-Programme. Das kasachische Golden Visa-Programm ist deutlich übersichtlicher und einfacher, als das des usbekischen Nachbarn.
So kann im Land der Steppen durch eine Investition von 300.000 USD in das Stammkapital kasachischer Unternehmen oder in lokal gehandelte Wertpapiere eine bis zu zehn Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis erworben werden. Man wirbt ausdrücklich damit, dass das Antragsverfahren vollständig digital läuft.
Mit dem neuen Visaprogramm verfolgt die kasachische Regierung das klare Ziel, frisches Kapital ins Land zu holen, den Technologietransfer zu fördern und die Anbindung an internationale Wirtschaftsnetzwerke zu stärken. Nach Angaben des Außenministeriums soll das Modell ein stabiles und transparentes rechtliches Umfeld schaffen, das Vertrauen in die Verlässlichkeit des kasachischen Marktes weckt.
Russland
Das russische Golden-Visa-Programm besteht bereits seit Januar 2023 und fiel die letzten Jahre deutlich hinter seinen Zielen zurück und erreichte nur etwa 5 Prozent der Antrags- und Investitionsziele. Von ursprünglich geplanten 300-400 jährlichen Anträgen wurden seit Programmstart nur 40 Investoren angezogen. Die Anträge gingen von 24 im Jahr 2023 auf 14 im Jahr 2024 zurück, und Anfang 2025 stellten nur zwei Investoren Anträge.
Die Regierung führt die bescheidene Nachfrage auf geopolitische Spannungen, Sanktionen und Investorvorsicht zurück.
Das russische Programm bietet permanente Aufenthaltserlaubnis bei Genehmigung und einen Weg zur Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren legaler Aufenthaltserlaubnis. Die Mindestinvestition beträgt 15 Millionen Rubel (etwa 150.000 US-Dollar), erfordert jedoch eine physische Anwesenheit von 183 Tagen pro Jahr.
Daher wird das russische Golden Visa-Programm aktuell reformiert. So soll zum Beispiel der genannte Mindestaufenthalt entfallen und auch keine Sprachkenntnisse mehr gefordert werden. Man versucht damit, die Attraktivität des Programms deutlich zu erhöhen.
Zulässige Wege zur russischen Daueraufenthaltserlaubnis
Das Programm unterscheidet zwischen drei Hauptrouten – je nachdem, in welcher Form das Kapital eingebracht wird:
1. Spende in soziale Projekte
Mindestbeitrag: 15 Mio. RUB (ca. 170.000 USD)
Art: Nicht rückzahlbare Spende in gesellschaftlich relevante Projekte wie Schulen, Sportstätten oder Infrastruktur
2. Investition in Unternehmen oder Immobilien
A. Beteiligung an einem Unternehmen
Mindestinvestition: 30 Mio. RUB (rund 340.000 USD)
Ziel: Ein Unternehmen mit mindestens drei Jahren Geschäftstätigkeit, das jährlich über 6 Mio. RUB an Steuern oder Abgaben entrichtet. Das Gute: Auch bei späterem Abzug des Kapitals bleibt der Aufenthaltsstatus bestehen.
B. Immobilienkauf (regional gestaffelt)
Investitionshöhe:
- 20 Mio. RUB (~230.000 USD) für fernöstliche Regionen
- 25 Mio. RUB (~280.000 USD) für Städte wie St. Petersburg, Sotschi oder den Baikalsee
- 50 Mio. RUB (~570.000 USD) für Moskau und Umgebung
Voraussetzungen: Neubauten (nicht älter als 2 Jahre), die Immobilie muss voll bezahlt und mindestens 1 Jahr gehalten werden, kann danach aber veräußert werden.
3. Eigene Unternehmensgründung
Anforderung: Gründung eines Unternehmens als alleiniger Eigentümer (z. B. GmbH, AG, Farm o. Ä.). Kriterium: Zahlung von mindestens 4 Mio. RUB (rund 47.000 USD) an Steuern/Abgaben pro Jahr über zwei aufeinanderfolgende Jahre. Auch hier muss der Besitz am Unternehmen nach Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis nicht aufrechterhalten werden.
Aktuell noch weitere Anforderungen
Sprach- und Wissenstest: Antragsteller und Familienangehörige (!) zwischen 18 und 65 (Männer) bzw. 18 und 63 (Frauen) müssen einen Test in russischer Sprache, Geschichte und Recht ablegen
Besonders interessant bei allen Golden Visa-Streams in Russland: Nicht nur der Antragsteller selbst, sondern auch bis zu fünf Generationen seiner Familienangehörigen können in das Verfahren einbezogen werden. Nach fünf Jahren legalen Aufenthalts im Land steht grundsätzlich auch der Weg zur Einbürgerung offen.
Moldawien
Moldawien weist eine wechselvolle Geschichte im Bereich Investorenprogramme auf. 2018 führte die Regierung zunächst ein Citizenship-by-Investment-Programm (MCBI) ein, das Ausländern gegen eine Investition die moldauische Staatsbürgerschaft verlieh. Dieses Programm wurde jedoch aufgrund von Bedenken (u.a. von Seiten der EU) im Jahr 2019 ausgesetzt und schließlich ganz abgeschafft.
Seitdem konzentriert sich Moldawien darauf, Investoren zumindest über den Aufenthaltsweg zu gewinnen. Das Ausländerrecht ermöglicht es ausländischen Geschäftsleuten, eine befristete Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage von Investitionen zu bekommen. So kann man durch Firmengründung und Investition eines bestimmten Kapitalbetrags bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze, einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten.
Die Hürden sind dabei vergleichsweise niedrig: Bereits ein Gesellschaftsanteil oder Investment in Höhe von 30 durchschnittlichen Monatsgehältern in Moldawien (das entspricht grob rund 20.000 US-Dollar) oder die Schaffung eines einzigen neuen Arbeitsplatzes erfüllen die Grundvoraussetzungen für ein zweijähriges Aufenthaltsrecht. Höhere Investitionen führen zu längeren Bewilligungszeiträumen: z.B. 3 Jahre Aufenthalt bei Investitionen ab 200 durchschnittlichen Gehältern bzw. 8 neuen Jobs, bis hin zu 5 Jahren bei sehr großen Projekten (über 2000 Durchschnittsgehälter oder >25 Jobs) und maximal 8 Jahren bei Investitionen über 4000 Durchschnittsgehälter oder Schaffung von mehr als 50 Arbeitsplätzen.
Neben diesen allgemeinen wirtschaftsbasierten Regelungen hatte Moldawien zeitweise auch explizit Investitionsfelder definiert: So wurde angekündigt, dass 100.000 € Einzahlung in einen staatlichen Entwicklungsfonds oder 250.000 € Investition in strategische Entwicklungssektoren einem Ausländer ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht verschaffen können. Diese Summen entsprachen ursprünglich den Anforderungen des nun eingestellten Staatsbürgerschaftsprogramms und sollten wohl in modifizierter Form für das Residence-by-Investment gelten. In der Praxis liegt der Schwerpunkt aber auf der Unternehmensgründung und Erfüllung der oben genannten Kriterien (Kapital/Einkommen oder Jobs).
Tadschikistan
Tadschikistan besitzt kein formelles Golden-Visa-Programm. Tatsächlich wird Tadschikistan international auch kaum als Ziel für Investorenmigration nachgefragt. Die Hürden sind formal im Vergleich recht niedrig, doch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten im Land locken aktuell nicht viele Menschen an. Für viele liegt aber genau hier der Reiz. Wegen der geringen Nachfrage gibt es aber auch keine bekannten Fälle größerer Golden-Visa-Initiativen seitens der Regierung.
Das Land lässt aber ausländische Investoren ins Land, sofern diese einen ausreichend großen Kapitalbeitrag leisten und ein wirtschaftliches Projekt verfolgen. Es wird ein Betrag von mindestens 50.000 US-Dollar als Investition vorausgesetzt, um ein spezielles Investorenvisum oder einen Aufenthaltsstatus zu erhalten. Die Investition muss von den tadschikischen Behörden genehmigt werden – insbesondere wird erwartet, dass der Investor einen Geschäftsplan vorlegt, der für Tadschikistan vorteilhaft ist und von zuständigen Stellen abgesegnet wird. Dazu muss die Investition auch in bestimmte Wirtschaftszweige getätigt werden.
Gelingt dies, kann ein Visum erteilt werden, das dem Inhaber erlaubt, sich längerfristig im Land aufzuhalten (über die normale Visumsdauer von 90 Tagen hinaus). Allerdings sind konkrete Details zum Verfahren und zur Dauer des Aufenthalts im Gesetz nur vage oder schwer zugänglich. Für unseren Vergleich von Golden Visa-Programmen jedenfalls ist Tadschikistan wegen des fehlenden Programms irrelevant.
Turkmenistan
Ähnlich verhält es sich in Turkmenistan, das zu zu den verschlossensten Ländern der GUS zählt und kein Golden-Visa-Programm hat. Ausländische Investoren sind generell selten und benötigen meist hohe politische Hürden, um im Land tätig zu werden. Es gibt Hinweise darauf, dass theoretisch bei sehr großem Investitionsvolumen ein Aufenthaltsrecht erlangt werden kann – inoffiziell spricht man von eine Summe von etwa 500.000 US-Dollar. Diese Zahl (umgerechnet ca. 1,75 Mio. turkmenische Manat) wird in einigen Übersichten als Mindestinvestition für ein „Investor Residence Permit“ in Turkmenistan aufgeführt. Konkrete gesetzliche Regelungen dazu sind jedoch kaum publik und man wird die Entscheidung über ein erfolgreiches Visum nur individuell erfahren.
Praktisch bedeutet dies: Ein Ausländer, der in Turkmenistan beispielsweise ein bedeutendes Projekt (etwa im Gas- oder Bausektor) finanziert, könnte als Teil der Vertragsverhandlungen Aufenthaltsprivilegien erhalten. Ein reguläres Aufenthaltsvisum gegen Kauf einer Immobilie oder ähnliches – wie in vielen anderen Ländern – gibt es in Turkmenistan nicht. Auch der Immobilienmarkt ist für Ausländer stark reglementiert.
Turkmenistan zählt historisch zu den Ländern mit den strengsten Einreise-Regeln und ist ähnlich isoliert wie Nordkorea. Für Staatenlos.ch Gründer Christoph war es entsprechend das letzte anerkannte UN-Land, das er besucht hat. Aber auch solche Länder ändern sich durch Generationenwechsel. Aktuell plant Turkmenistan eine Vergabe von Online-Visa und dem Wegfall der Pflicht über einen lizensierten Führer das Land besuchen zu müssen.
Georgien
Kommen wir zu deutlich erfreulicheren Programmen. Georgien ist seit Jahrzehnten ein Geheimtipp und hat sich in den letzten Jahren weiter zu einem attraktiven Standort für Investoren entwickelt, die über Kapitalanlagen ein Aufenthaltsrecht erlangen möchten. Wir selber sind mit unserer Walnuss-Plantage, die nun auch schon ihre ersten erfolgreichen Ernten abgeworfen hat, in Georgien substantiell investiert.
Das Land bietet im Rahmen seines „Golden Visa“-Programms sowohl kurzfristige als auch längerfristige Aufenthaltstitel für ausländische Investoren an, je nach Investitionshöhe zwischen 150.000 und 300.000 US-Dollar. Neben einem vergleichsweise zügigen Verfahren (die Bearbeitung dauert oft nur wenige Wochen) punktet Georgien mit investorenfreundlichen Bedingungen: Niedrige Steuern, geringe Lebenshaltungskosten sowie Sicherheit und politische Stabilität. Georgien hat weiterhin eine großartige territoriale Besteuerung, die sich nicht um Substanz von Auslandsfirmen schert.
Grundsätzlich gibt es zwei Wege zum Aufenthaltstitel durch Investition – Immobilienerwerb oder unternehmerische Beteiligungen. Beim Immobilieninvestment in Georgien gilt ein Mindestwert von 150.000 US-Dollar (nicht-landwirtschaftliche Grundstücke oder Wohnungen). Wird diese Summe in eine georgische Immobilie investiert, erhält der Käufer zunächst eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, die jährlich verlängert werden kann, solange das Eigentum fortbesteht. Bei einem höheren Immobilieninvestment ab 300.000 US-Dollar oder dann auch anderen Investments in die lokale Wirtschaft winkt die sofortige Permanent Residency. Dieser langfristige Investoren-Aufenthaltstitel muss allerdings weiterhin alle fünf Jahre verlängert werden und ist an den Fortbestand der Kapitalanlage geknüpft – er entspricht noch keiner bedingungslosen Daueraufenthaltsberechtigung. Diese kann nach früher 6 Jahren jetzt erst nach 10 Jahren temporären Aufenthaltsgenehmigungen beantragt werden – für alle Visa-Klassen.
Auch unternehmerische Investitionen können zu einem Aufenthaltsrecht in Georgien führen.
Wer mindestens 300.000 US-Dollar in ein georgisches Unternehmen investiert (sei es durch Neugründung oder Beteiligung an einem bestehenden Betrieb), erhält direkt einen auf fünf Jahre befristeten Investoren-Aufenthaltstitel. Nach Ablauf dieser fünf Jahre kann der Titel verlängert werden, sofern das Unternehmen bestimmte wirtschaftliche Kennzahlen erreicht hat – konkret ist ein Jahresumsatz von mindestens 100.000 USD im ersten Jahr und 120.000 USD in jedem folgenden Jahr nachzuweisen.
Ein besonderer Vorteil des georgischen Systems ist, dass Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren des Hauptinvestors stets mitbegünstigt sind und gemeinsam mit dem Antragsteller eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können.
Das Golden-Visa-Programm in Georgien beinhaltet aber auch einen Pfad zur dauerhaften Niederlassung und Staatsbürgerschaft. Nach sechs Jahren ununterbrochenem Aufenthalt im Land – „ununterbrochen“ bedeutet dabei, dass in den letzten fünf Jahren jeweils nicht mehr als 90 Tage außerhalb Georgiens verbracht wurden – können Investoren eine unbefristete Daueraufenthaltserlaubnis beantragen. Im Anschluss daran eröffnet ein fortgesetzter legaler Aufenthalt die Perspektive auf die georgische Staatsbürgerschaft: Nach insgesamt zehn Jahren Wohnsitz ist ein Einbürgerungsantrag möglich. Dafür sind jedoch zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen: Der Antragsteller muss in einem offiziellen Interview grundlegende Georgischkenntnisse unter Beweis stellen und Fragen zur Landeskunde (Geschichte und Kultur Georgiens) beantworten.
In den letzten Jahren – insbesondere mit einer Gesetzesnovelle im Jahr 2019 – hat Georgien sein Golden-Visa-Programm allerdings spürbar verschärft und professionalisiert. Zum einen wurde die Mindestinvestition bei Immobilien deutlich heraufgesetzt: Anstatt wie früher bereits mit 35.000 US-Dollar Immobilienwert eine temporäre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, sind nun mindestens 150.000 US-Dollar erforderlich nachdem es längere Zeit 100.000 waren. Zum anderen erhöhte man die Schwelle für eine Investoren-Aufenthaltsgenehmigung (das sogenannte Investment Residence Permit) von bislang etwa 110.000 US-Dollar (300.000 GEL) auf volle 300.000 US-Dollar.
Dennoch bleibt Georgien weiterhin ein sehr offenes Land: viele westliche Staatsbürger bekommen bei Einreise weiterhin 365 Tage Aufenthaltserlaubnis und können diese temporär über eine Firmengründung formalisieren. Aktuell müssen nur 50.000 GEL, also knapp 15700€, Umsatz über eine lokale Firma generiert werden. Das können neben den georgischen Kapitalgesellschaften mit 15% nachgelagerter Steuer nach Estland-Modell auch bereits Einzelunternehmen mit nur 1% Steuer bis 500.000 GEL sein (also Umsatzlimit von 157.000€). Damit winkt bereits eine jährlich verlängerbare temporäre Aufenthaltsgenehmigung. Natürlich kann dich Staatenlos.ch dabei unterstützen.
Armenien
Armenien verfügt über ein dauerhaftes Aufenthaltsprogramm für Investoren, das faktisch einem Golden Visa entspricht. Man kommt relativ unkompliziert zur Permanent Residency durch Geschäftstätigkeit in Armenien bzw. Anteile zu halten. Das Interessante ist, dass Armenien keine festgelegten Sätze hat, so dass man die lokalen Behörden in der Regel schon mit einer Investition von nur wenigen Tausend US-Dollar vom Engagement überzeugen kann. Wer die Bedingungen erfüllt, erhält eine zunächst fünf Jahre gültige Daueraufenthaltskarte, die aber problemlos erneuert werden kann
Das armenische Investoren-Aufenthaltsrecht bringt mehrere Vorteile: Keine Anwesenheitspflicht im Land, keine strengen Kapitalvorgaben, niedrige Lebenshaltungskosten und Steuern, und sogar einen relativ schnellen Pfad zur Staatsbürgerschaft. Bereits nach drei Jahren Wohnsitz kann ein Investor in Armenien die Einbürgerung beantragen. Es ist damit die zeitlich schnellste Option zu einem Zweitpass durch Einbürgerung in der GUS-Region.
Voraussetzung dafür ist allerdings das Bestehen eines Bürgertests in der notorisch schwierigen armenischer Sprache über Landeskunde. Insgesamt hat Armenien damit aber denonch ein sehr offenes System geschaffen, das mit minimalen Hürden gute Optionen bietet. Ein eigenständiges Staatsbürgerschaftsprogramm gegen Investition (Citizenship by Investment) gibt es in Armenien derzeit nicht – entsprechende Überlegungen wurden zwar diskutiert, sind aber noch nicht umgesetzt. Somit bleibt das beschriebene Residence-by-Investment-Programm die zentrale Option für interessierte Einwanderer.
Aserbaidschan
Aserbaidschan verfügt zwar ebenfalls über kein offizielles „Golden Visa“-Programm im eigentlichen Sinne, bietet Investoren aber ebenfalls Aufenthaltsrechte durch Investitionen.
Im Einzelnen wird ein Investitionsbetrag von mindestens 500.000 aserbaidschanischen Manat (ca. 295.000 US-Dollar) in die heimische Wirtschaft verlangt. Alternativ qualifizieren auch der Erwerb von Immobilien im Wert von mindestens 100.000 Manat (~59.000 US-Dollar) oder ein Bankdeposit über 100.000 Manat bzw. der Besitz von Staatsanleihen im Wert von 100.000 Manat.
Wird eine dieser Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, kann ein ausländischer Investor eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten – typischerweise für bis zu drei Jahre, z.B. im Fall der Großinvestition von 500.000 Manat. Bei kleineren Immobilieninvestitionen (~100.000 Manat) wird in der Praxis oft zunächst eine jährlich verlängerbare Aufenthaltserlaubnis erteilt. Darüber hinaus gibt es erleichterte Bedingungen für Firmengründer und Geschäftsführer: Wer in Aserbaidschan ein Unternehmen gründet oder als Direktor einer Firma fungiert, kann ebenfalls ein Aufenthaltsrecht erhalten (hierfür ist u.a. ein Nachweis der Position und eine Mindestlaufzeit des Unternehmens nötig).
Kirgisistan
Auch Kirgisistan hat ein spezielles Investorenvisum eingeführt, das man als Golden Visa einstufen kann. Bereits seit 2017 gibt es die Möglichkeit, ein Investment-Visum vom Typ I zu erhalten. Seit März 2023 kann ein solches Investorenvisum für 5 Jahre oder sogar 10 Jahre ausgestellt werden, je nach Investitionshöhe. Konkret gilt: Ab einer Investition von umgerechnet ca. 115.000 USD (10 Mio. Som) wird ein Visum mit 5 Jahren Gültigkeit erteilt; ab ca. 230.000 USD (20 Mio. Som) erhält man ein Visum mit 10 Jahren. Diese Änderung soll Kirgisistan als Investitionsstandort attraktiver machen und bietet Investoren nun deutlich längere Aufenthaltszeiträume ohne Verlängerungsaufwand.
Das kirgisische Investorenvisum umfasst neben dem Hauptantragsteller auch dessen Familienangehörige (Ehegatte, minderjährige Kinder und abhängige Eltern. Die Investition muss in die Wirtschaft Kirgisistans fließen – zulässige Bereiche sind laut Wirtschaftsministerium z.B. Produktion, Industrie, Landwirtschaft, Bankwesen, Energie, Bildung, Gesundheit oder IT. Die Antragstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft und dem Außenministerium, wobei ein Nachweis über die getätigte Investition erbracht werden muss. Bislang wurden allerdings noch keine sehr hohen Antragszahlen bekannt – doch die Verlängerung auf 5 bzw. 10 Jahre könnte das Programm in Zukunft attraktiver machen.
Belarus
In Belarus besteht kein offizielles Golden-Visa-Programm, jedoch können ausländische Investoren unter bestimmten Bedingungen direkt eine Permanent Residency erhalten. Gesetzlich verankert ist nämlich, dass Ausländer bei ausreichend hoher Investition einen sofortigen Anspruch auf einen Permanent Resident Status haben. Konkret nennt das belarussische Ausländerrecht die Schwelle von mindestens 15.000 sogenannten Basiseinheiten, die investiert werden müssen. Eine „Basiseinheit“ ist ein festgelegter Geldwert, der regelmäßig angepasst wird. Zurzeit entsprechen 15.000 Basiseinheiten etwa 150.000 Euro Investment.
Diese Summe kann z.B. in Form einer Unternehmensgründung oder eines Immobilienerwerbs in Belarus eingebracht werden. So reicht beispielsweise schon der Kauf von Immobilien im Wert von etwa 150.000 €, um ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erlangen. Wird diese Bedingung erfüllt, können die Investoren gemäß Gesetz direkt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Zu beachten ist, dass Belarus im Gegensatz zu vielen anderen Ländern der Region nicht auf temporäre „Investorenvisa“ setzt, sondern tatsächlich gleich den permanenten Aufenthalt in Aussicht stellt. Allerdings sind die Attraktivität und Nachfrage dieses Angebots eher begrenzt. Belarus zieht bislang nicht wirklich Investoren aus dem Ausland an, u.a. wegen der politischen Lage und vergleichsweise geringen Reisefreiheits-Vorteile. Belarus fällt zudem aktuell unter ähnliche Sanktionen wie Russland, was einen weiteren sanktionsfreien Scheinwohnsitz schon fast zur Pflicht macht.
Im Osten geht die Sonne auf – auch für deinen Plan B
Für all jene, die sich nach Alternativen zur westlichen Welt umsehen, bieten die GUS-Staaten interessante Perspektiven, einige davon auch brandaktuell: nämlich mit zunehmend auch attraktiven Aufenthalts- und Einwanderungsmöglichkeiten über Golden Visa-Programme. Einige dieser Länder locken gezielt mit einfachen Wegen zu dauerhaften Aufenthaltsgenehmigungen oder sogar Staatsbürgerschaften – eine Chance für diejenigen, die sich mit der Region verbunden fühlen, sich geopolitisch und persönlich unabhängiger aufzustellen. Wer dort investiert, erhält nicht nur durchaus steuerliche Vorteile, sondern auch Bewegungsfreiheit außerhalb westlicher Einflussbereiche, verbunden mit einer Diversifikation, die in geopolitisch instabilen Zeiten wertvoll sein kann. Gerade jetzt, wo staatliche Eingriffe und Einschränkungen zunehmen, wird ein gut durchdachtes „Golden Visa“-Setup in Ländern wie Armenien, Kasachstan, Usbekistan oder Russland durchaus zu einer strategischen Option. Für motivierte junge Unternehmer wie alteingesessene Investoren bieten sich damit außerordentliche Chancen in aufstrebenden Staaten, die mit einem geostrategischen Backup verbunden sein könnten.
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