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Die Regierung liebt es, uns vorzuschreiben, wie wir unser Leben leben sollen – bei Photovoltaikanlagen ist das nicht anders.

Nein – es ist nicht die Absicht, die zählt

Es ist eindeutig, dass erneuerbare Energien ihre Vorteile bieten. Natürlich wollen wir alle die Umwelt schützen und in einer sauberen Welt ohne Verschmutzung und Zerstörung der Natur leben.

Das Problem ist, dass die Regierung auf die falsche Weise „Gutes“ tun will.

Es ist erwiesen, dass Solarzellen eine saubere Art der Energiegewinnung sind – aber man muss berücksichtigen, wo die Module angebracht werden und ob es sich überhaupt lohnt.

Deutschland ist nicht Brasilien oder Dubai – es ist kein Land mit viel Sonne. Im Sommer kannst Du Dir etwas Farbe ins Gesicht holen, indem Du mit einem Getränk auf Deinem Balkon oder Deiner Terrasse sitzt, während Deine Kinder auf dem Spielplatz spielen. Aber die Sonnenintensität reicht nicht aus, um eine zuverlässige und sichere Energieversorgung für den Übergang zu gewährleisten, wenn die Nachfrage nach kohle-, fossil- oder erdgasbasierten Energien weiterhin hoch ist. Solarenergie ist günstig, aber unzuverlässig.

In unserem Artikel über Versorgungssicherheit haben wir den schlecht geplanten, erzwungenen Wandel zu sauberer Energie thematisiert. Das war/ist ein totales Desaster – so sehr, dass viele Menschen jetzt viel mehr dafür bezahlen werden – entweder in Form von Stromrechnungen oder Stromausfällen. Und schlimmer noch: Atomenergie wird in Deutschland weiterhin verteufelt.

 

Und das alles nur, weil die Regierung beschlossen hat, dass sie bestimmen will, wie die Umwelt verbessert werden soll. Zu welchem Preis?Dazu schafft sie Anreize (Steuervergünstigungen), damit die Menschen so handeln, wie sie es nicht tun würden, und bestraft diejenigen, die das tun, was sie nicht wollen (Unternehmen, die nicht-erneuerbare Energie produzieren).

 

Du denkst Dir vielleicht: „Ah, aber sie wollen die Nutzung sauberer Energien fördern und Energien, die sie für „böse“ halten, abschaffen“. Dies führt jedoch zu einem Ungleichgewicht bei Angebot und Nachfrage und im Entscheidungsprozess von Käufern und Produzenten. Dies ist eindeutig ein negativer Eingriff in den Markt, der Produkte und Dienstleistungen teurer macht, wenn sie mehr Anreize haben (da die Nachfrage höher ist). Und wieder zahlst Du als Verbraucher den Preis dafür.

 

Sind alle Solaranlagen gleich?

Nein – sie sind ähnlich, aber nicht gleich. Dies ist keine Physikstunde, aber es ist wichtig, auf die Unterschiede auf eine sehr unkomplizierte und vereinfachte Weise hinzuweisen.

  • Photovoltaik: Diese nutzen die Sonneneinstrahlung, um Strom zu erzeugen, der zum Betrieb aller Haushaltsgeräte und zum Aufladen der Batterien genutzt werden kann. Das Prinzip hinter der Struktur ist, durch Photonen (ungleiche Ladung und überschüssige Elektronen) Energie umzuwandeln. Um den elektrischen Strom für den Hausgebrauch danach anzupassen, wird hier ein Wechselrichter verwendet.
  • Solarthermie: Hier ist es schlichtweg möglich, die Wärme der Sonne zu nutzen, um das Wasser im Haus zu erwärmen – was auch zum Heizen genutzt werden kann. Sobald die Flüssigkeit in den Kollektoren vollständig erhitzt ist, wird sie in einen Wassertank mit Wärmetauscher gepumpt.

Dieser Artikel befasst sich mit Photovoltaikanlagen, da sie aktuell massiv von der deutschen Regierung steuerlich gefördert werden – und da es so möglich ist, die Steuerlast zu senken, wird Staatenlos natürlich das Thema kommentieren. Auch bei einer gewollten Steueroptimierung handelt es sich letztlich um eine Subvention, die kritisch zu sehen ist. Darauf gehen wir weiter unten noch detaillierter ein.

 

Ich persönlich finde eine individuelle, dezentrale Energieversorgung aber erstrebenswert. Bei der aktuellen Versorgungssituation in Deutschland und den „grünen“ Plänen zum Energiesystem würde ich versuchen mich so autark wie möglich aufzustellen. Wenn ich damit auch noch steueroptimiert Geld verdienen kann, etwa in einem bestehenden Gewerbe, Gmbh oder Genossenschaft, umso besser!

 

Opportunitätskosten und reale Ausbringung

Nehmen wir an, Thomas hat in der Zeitung gelesen, dass die deutsche Regierung die Menschen ermutigen will, Photovoltaikanlagen auf ihren Häusern zu installieren, um Energie zu sparen und zur Erzeugung von sauberer und erneuerbarer Energie beizutragen. Dazu steht der Satz: „Die Einspeisevergütung für selbst erzeugten Strom wird laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 20 Jahre ab Zeitpunkt der Anmeldung der PV-Anlage gezahlt.“

Auf den ersten Blick scheint die Idee genial zu sein.

Dafür gewähren sie zahlreiche steuerliche Anreize und reduzieren den Steuerbetrag, den er zu zahlen hat. Da Steuern Raub sind (und sie eigentlich niemand zahlen will), beschließt er, sich darauf einzulassen.

Thomas denkt auch daran, die überschüssig erzeugte Energie zu verkaufen, um später noch mehr Geld zu verdienen, da die Umsatzsteuer dafür ebenfalls abgeschafft wird.

Mitten in der Energiekrise und mit der Angst vieler Menschen, im Winter ohne Energie zum Heizen dazustehen (und obendrein kontrolliert Putin die Gasversorgung nach Deutschland), ist man da schon geneigt, „jeden“ Vorschlag, der etwas vernünftig klingt, anzunehmen. Thomas will auch nicht riskieren, eines Tages zu frieren – er hat auch Angst.

Thomas versteht auch den Unterschied zwischen Solaranlagen (Photovoltaik vs. Solarthermie) nicht wirklich. Für den Laien sehen sie so ähnlich aus! Aber hey, die Regierung will doch nur das Beste für uns, oder?

Thomas fängt anschließend an, nach den Kosten und der Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen zu suchen. Für sein Haus würde alles etwa 25 bis 35 Tausend Euro kosten.

Gut, dass er gelesen hast, dass er dafür einen Kredit bekommen kann.

Aber Moment mal – selbst wenn Thomas diesen Betrag auf seinem Konto geparkt hätte, würde er GENAU DAS mit seinem hart verdienten Geld tun, nachdem er bereits eh alle möglichen Steuern bezahlt hat?

Der Mann wollte so gerne mit seiner Frau verreisen, in ein neues Motorrad investieren oder vielleicht seine Tochter während ihres Hochschulabschlusses in Australien besuchen. Thomas könnte alles andere mit dem Geld machen.

 

Es gibt viele Thomas in Deutschland – vielleicht bist Du einer davon.

 

Im Prinzip ist diese Förderung in Photovoltaikanlagen eine reine Investition in einen Fonds, der Dir Einkommensversprechen garantiert – wie viele andere. Aber der Weg, Dich dazu zu bringen, Dich genau dafür und nicht für etwas anderes zu entscheiden, ist, die Steuern zu senken und Dir das Gefühl zu geben, ein guter Bürger zu sein.

 

Was sind die Fakten

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Förderinstrument für Photovoltaikanlagen in Deutschland.

Die Bundesregierung passt dieses Gesetz an, um mehr Strom aus Solar- und Photovoltaikanlagen verfügbar zu machen. Unter anderem wird es mehr Ausschreibungen für den Bau von Solaranlagen geben, die ein zusätzliches Volumen von 1500 Megawatt Leistung erlauben.  Die so genannte 70-Prozent-Regelung für neue PV-Anlagen bis einschließlich 25 KW installierter Leistung wird abgeschafft.

Hier steht auch: Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann auf Dauer abgeschafft. Die Bundesregierung hat die große EEG-Novelle am 6. April mit dem „Osterpaket“ beschlossen. Der Wegfall der Umlage ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung.

Es gibt ebenfalls neue Vergütungssätze: „Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh“ wie in diesem Artikel berichtet wird.

Auf Bundestag.de wurde wie folgt veröffentlicht: „Das Gesetz, dem neben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch die CDU/CSU in der vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung (20/3743) zustimmte, enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Gewährleistung der Energiesicherheit in Deutschland.“

… Gewährleistung der Energiesicherheit?? Es geht eher um Einsparungen für einzelne Haushalte, die das „Privileg“ haben, Photovoltaikanlagen bei sich installieren zu können (Machbarkeit, verfügbare Fläche, Investition, Zeitpunkt der Entscheidung, u.A.).

Es ist heute unmöglich, die Energieversorgungssicherheit eines Landes zu gewährleisten, das überwiegend intermittierende Energiequellen nutzt. Intermittierende Energie ist Energie, die von einer Energiequelle erzeugt wird, die nicht in ihrer ursprünglichen Form gespeichert werden kann und daher nur in Strom umgewandelt wird, solange die Ressource im Erzeugungssystem verfügbar ist.

Auch wenn man die Atomenergie nicht berücksichtigt oder eine absurde Abhängigkeit von der Versorgung mit Rohstoffen aus einem bestimmten Land in Betracht zieht.

Eindeutig ist für Haushalte eine dezentrale Art der Energieerzeugung in Form einer Installation von Photovoltaikanlagen sinnvoll, da sie mit allen Anreizen und Gegenleistungen einhergeht.

Aber vielleicht nur für den steuerlichen Teil, nicht unbedingt für die Leistung. Natürlich spürst Du eine Erleichterung in Deiner Geldbörse, wenn Du die selbst produzierte Energie nutzt, anstatt sie zu kaufen – aber wenn die Sonne nicht scheinen will, wird die Rechnung wieder steigen. Zudem lohnt sich die Anlage erst, wenn sich die Kosten amortisiert haben. Das kann, je nach Größe der Anlage, 10 bis 15 Jahre dauern (!)

Haushalte können sogar in Batterien investieren, um sie anschließend auf dem Grundstück einzusetzen, aber von Energiesicherheit kann man hier nicht sprechen.

D.h. eine zentralisierte Form diktiert, wie die dezentralisierte Form sein soll – weil Du Dich verarscht fühlst, wenn Du es nicht tust und nicht in den Genuss der Vorteile kommst. Die zentralisierte Regierung nutzt dazu Instrumente der Manövriermasse, die den Markt und seine Handlungen deregulieren, indem sie Steuervergünstigungen (und Zuschüsse aus Steuern) verwendet, die es gar nicht erst geben sollte!

 

Die Alternative zu den großen Photovoltaikanlagen

Wer nicht gerade das nötige Kleingeld rumliegen hat oder auch nicht bereit ist, eine hohe Summe aufzunehmen, um sein Dach mit dieser Technik auzustatten, hat immer noch andere Möglichkeiten. Zum Beispiel gibt es das sogenannte „Balkonkraftwerk„. Das sind kleine Solaranlagen, die Du an Deinem Balkon am Geländer oder sonst irgendwo draußen aufstellen kannst. Angeschlossen wird das Ganze einfach über die Steckdose und es versorgt Deinen Haushalt dann mit dem erzeugten Strom.

Das Balkonkraftwerk kann gerade in Zeiten von steigenden Energiepreisen Deinen Geldbeutel durchaus schonen.

Da wir bei Staatenlos natürlich immer auf der Suche nach Steuerentlastungen und Steuerbegrenzungen sind, ist dies eine kostengünstige Möglichkeit für Dich.

Unser Partner Tecsolar GmbH hat ein spezielles Angebot für die Staatenlos-Community bereitgestellt. Mit dem Rabattcode „staatenlos“, bekommst Du das Premium Balkonkraftwerk für nur 539,00€. Zudem werden die Kraftwerke aktuell gefördert und Du erhältst die Mehrwertsteuer auf Antrag zurück. Macht am Ende ein Nettoinvest für Dich in Höhe von 453,00€.

Lebst Du nun in einer Stadt, die genau dieses Investment zusätzlich fördert, kann sich der Preis auf 50% des Nettoinvests senken lassen. Ein gutes Beispiel ist die Stadt Darmstadt, die das Balkonkraftwerk mit 50% der Anschaffungskosten (maximal 200,00€ für ein Modul, maximal 400,00€ für zwei Module) bezuschusst.

Im Falle eines Premium Kraftwerks kostet es Dich am Ende nur 253,00€. Dein Balkonkraftwerk produziert anschließend jährlich Strom im Wert von ca 228,00€ (bei einem Strompreis von circa 55 Cent je Kilowattstunde). Somit hat sich die Anschaffung nahezu im ersten Jahr amortisiert.

Bei Interesse an einem solchen Kraftwerk, besuche doch einfach die Webseite unseres Partners Tecsolar GmbH und nutze den 10% Rabattcode „staatenlos“, um Dein kleines Solarkraftwerk in Betrieb nehmen zu können.

Steuervorteile 2023 nutzen

Wie die oben beschriebenen Balkonkraftwerke, werden seit Januar 2023 auch größere Anlagen steuerlich begünstigt behandelt. Unter Umständen (es kommt im Prinzip auf die Größe und Installationsort an), ist die Anschaffung Deiner neuen PV-Anlage von der Mehrwertsteuer befreit. D.h. für Dich, Du erhältst Deine Anlage für 19% weniger.

Zudem kannst Du, ab Beginn des Betriebs Deiner Photovoltaikanlage, Kleinunternehmer werden und zahlst damit auch keine Umsatzsteuer auf den erzeugten Strom. Vor 2022 haben die meisten Besitzer solcher Anlagen auf die Regelbesteuerung gesetzt und mussten auf den erzeugten Strom Umsatzsteuer zahlen – konnten aber die Kosten der Anschaffung über die Steuererklärung absetzen und teilweise zurückholen. Zudem warst Du, solltest Du Dich für die Regelbesteuerung entschieden haben, fünf Jahre an diese Regelung gebunden und konntest erst nach Ablauf des fünften Jahres in die Kleinunternehmer-Regelung wechseln.

Seit 2023 ist das anders und Du kannst sofort als Kleinunternehmer starten. Dies gilt natürlich nur, wenn Du mit der Einspeisung des Stroms in das Netz (und sonstigen Einnahmen) nicht mehr als 22.000,00€ jährlich Umsatz generierst. Ist Deine Anlage so groß, dass Du diese Grenze überschreitest, gilt die Kleinunternehmer-Regelung nicht mehr.

Ab 2023 wird sich außerdem eine Sache ändern: Du musst auf den eigens verbrauchten Strom Deiner Anlage keine Umsatzsteuer mehr bezahlen. Selbst wenn Du nicht Kleinunternehmer bist (zu viel Umsatz z.B.), bist Du von der Umsatzsteuer auf Deinen eigenen Strom befreit. Vor 2023 war das etwas anders. Du musstest über 90% Deines erzeugten Stroms selber nutzen musst, damit Du keine Umsatzsteuer darauf bezahlen musstest.

Es kommt ein bisschen darauf an, wann Du Deine Anlage gekauft und in Betrieb genommen hast. Manche Änderungen des Gesetzes werden auch für Anlagen vor 2023 gelten.

Im Grunde gelten zusammengefasst ab 2023 folgende Regelungen für Dich: 

  • Kauf einer PV-Anlage (oder Balkonkraftwerk) ab 2023: Keine Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis inkl. Lieferung und Montage
  • Sofortige Wahl als Kleinunternehmer möglich
  • Keine Umsatzsteuer auf erzeugten Strom fällig
  • Keine Umsatzsteuer auf eigens verbrauchten Strom fällig
  • Bist Du Unternehmer und kein Kleinunternehmer, fällt die Umsatzsteuer auch auf eigens verbrauchten Strom weg
  • Umsätze aus der Stromerzeugung sind von der Einkommensteuer ausgenommen
  • Zudem rückwirkende Befreiung der Einkommensteuer ab 01.01.2022, wenn Deine Anlage vor 01.01.2023 installiert wurde
  • Kleine Anlagen (bis 30kWp) sind generell von der Einkommensteuer befreit (bei Mehrfamilienhäusern bis 100k kWp))
  • Nachteil: Installierte Anlagen in 2022 und die neue, rückwirkende Befreiung der Einkommensteuer ab 2022 führt dazu, dass Du Deine Anschaffungskosten (AfA) nicht mehr absetzen kannst
  • Keine Anmeldung als Gewerbe (bis 30kWp Anlagen) mehr notwendig
  • Keine Mitgliedschaft in der IHK notwendig

 

In der Realität ist natürlich vieles komplexer als es hier vereinfacht dargestellt wurde. Deutschlands Steuersystem ist hochkomplex und man muss gerade bei politisch gewollten, oft gut aussehenden Iniativen ganz genau hinschauen, ob sich wirklich ein Vorteil ergibt. Durch die Einkommenssteuerfreiheit wird man kleine PV-Anlagen beispielsweise nicht mehr steuerlich abschreiben können. Je nach Einbau von PV-Systemen kann Grundsteuer oder andere Steuern anfallen. Eine Beratung mit einem spezialisierten Steuerberater kann dieser Artikel nicht ersetzen, wenn man mehr als ein Balkonkraftwerk vor hat.

 

Durch Gewerbepflicht, IHK-Beiträge, Umsatzsteuer und Co haben sich solche kleinen Anlagen bisher kaum gelohnt. Das ist nun endlich anders. Gerade mit deiner Genossenschaft über Staatenlos gibt es jetzt sinnvolle Möglichkeiten in die Stromerzeugung einzusteigen um eine zusätzliche weitgehend steuerneutrale Einkommensquelle zu generieren. Aber potentiell kann jeder an Deutschland gebundene Unternehmer über eine solche Anschaffung nachdenken um seine steigenden Stromkosten zu neutralisieren und dabei steuerlich besser weg zu kommen.

 

Wir finden, das war durchaus mal einen Artikel wert. Möchtest Du weitere, detaillierte Informationen zu dem Thema erhalten – insbesondere wo Deine Anlage installiert sein darf und welche Feinheiten Du beachten musst – findest Du alle wichtigen Änderungen und Neuerungen auf der Webseite von Finanztip.

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