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Nicht nur Staatenlos kennt sich in der Welt der internationalen Steuervermeidung aus. So beschreibt im heutigen Gastartikel Frank Exempter, so das Pseudonym eines pensionierten österreichischen Steuerberaters, die besten Steuer-Strategien für Künstler, die es in unserem System oft besonders schwer haben.

Staatenlos vermarktet exklusiv für Frank das E-Book: Besteuerung vermeiden, was ab sofort zum Kauf zur Verfügung steht. Dort packt er als absoluter Insider mit mehr als 50 Jahren Expertise in der Steuerberatung Methoden aus, die jedem Finanzbeamten die Zornesröte ins Gesicht treiben. Als schon fast biografischer Erfahrungsbericht eines Insiders wird wertfrei über legale wie schmutzige Methoden in der weiten Welt der Steuern berichtet.

Frank schreibt dabei – wie man in diesem Auszug des Buches sehen kann – stets sehr unterhaltsam und für den Laien verständlich. Schließlich geht es ihm auch um gesellschaftliche Veränderungen statt seine Geheimnisse mit ins Grab zu nehmen. Steuerverschwender müssten in seinen Augen mindestens genauso hart bestraft werden wie Steuerhinterzieher.

Während Frank in diesem Gast-Beitrag über traditionelle Künstler schreibt, kannst Du mit Kauf des Buches selbst zum Steuer-Künstler werden. Eine weitere Leseprobe, Inhaltsverzeichnis und Beantwortung vieler Fragen findest Du auf dieser Webseite.

Folgender Auszug ist als Erfahrungsbericht zu verstehen und sollte nicht leichtfertig nachgemacht werden, sondern unter Experten-Betreuung erfolgen.

Besteuerung vermeiden vom (Überlebens)-Künstler zum Steuerkünstler

Künstler sind Künstler und oftmals sonst gar nichts. Traumichnichte sind sie fast immer, zumindest steuerlich gesehen.

 

Es ist eine Qual mit diesem Kunstvolk, aber ohne Künstler leben? So mit Buchverbrennung, so mit Bildersturm, so mit offiziellen Staatskünstlern? Haben Sie auch Gänsehaut bei diesem Gedanken?

Also, ich liebe die Künstler, sie machen den Mund auf, zumindest manche so gelegentlich und sie nennen die Dinge oftmals beim richtigen Namen. Manche Künstler tun das wirklich gnadenlos, wunderbar und zeitnah und dafür liebe und bewundere ich sie aus ganzen Herzen.

 

 

Der (Überlebens)-Künstler im heimischen Steuersystem

Künstler haben immer ein großes steuerliches Problem und Steuerberater haben mit Künstler so ihre Probleme. Nahezu immer, sie sind ein ziemlich schwieriges Klientel. Denken Sie zum Beispiel an einen Schriftsteller. Hat er einen Roman geschrieben, gar einen Bestseller, und diesen auch noch gut verkauft, dann hat er im Verkaufsjahr ein wirklich tolles Einkommen und prozentual gesehen die höchsten Steuern zu bezahlen. Im nächsten Jahr hat er praktisch kein Einkommen, denn er arbeitet an einem anderen, einem neuen Buch. De facto hat er kein Einkommen, aber dank der dem Einkommensteuerrecht innewohnenden Systematik hat er auf Grund seines vorjährigen hohen Einkommens auch hohe Steuervorauszahlungen zu leisten. Der wiehernde Fiskus sagt mit Recht, im Vorjahr waren die doch auch ganz happig und so „MÜSSEN“ diese auch heuer, so um den Dreh herum, ganz ordentlich sein. Und wenn er zuviel bezahlt hat, was soll es, er lebt ja in einer ordentlichen Republik und bekommt auf den Cent genau jeden zuviel bezahlten Euro zurück. Ohne Zinsen.

Die Frage ist nur wann und ob er das finanziell überlebt? Die lieben Finanzamtbürokraten zu überzeugen, daß es heuer Essig mit dem happigen Einkommen, ist, ist oftmals schwierig. Erst allmählich begreift man und setzt, mehr gnadenhalber, die Einkommensteuer – Vorauszahlungen herunter. Unser Literat verhungert gerade noch nicht, 25% seines Vorjahreseinkommens verbleiben für den eigenen Suppentopf. Noch ein Problem hat er, unser Paradeliterat. Was sind so steuerlich gesehen seine betrieblichen Unkosten? Theoretisch könnte er am Küchentisch mit Federkiel seine Gedanken zu Papier bringen.

 

Unkosten? Sicherlich der Federkiel zur Gänze, wenn er beweist, daß er damit nicht auch einen privaten Brief geschrieben hat, sonst wird gnadenlos ein „Privatanteil“ vom Federkiel abgezogen.

 

Den Federkiel können sie, problemlos mit dem Computer austauschen. Hat der Literat sich am Abend nicht via PC und Internet die ganz geilen Bildchen gegeben, jene die am amtlichen Finanzamt PC wohlweislich gesperrt sind? Also eine private Komponente ist da bei diesem PC schon gegeben. Und was ist mit dem Küchentisch? Was überwiegt „Das Schreiben“, oder gar „Das Zwiebelschneiden?“ Wenn das „Schreiben“ überwiegt, dann ist der Küchentisch betrieblich und ein Privatanteil muß für das Zwiebelschneiden abgezogen werden. Da fährt das finanzamtliche Messer darüber. Überwiegt das Zwiebelscheiden, dann, ja dann hat er eben Pech gehabt, der Herr Literat, dann ist es wieder einmal Essig mit den Betriebsunkosten.

 

Er hätte ja auch etwas „ordentliches„ lernen können, der Herr Literat, so Bäcker oder Schuster etwa, da ist es einfacher mit den betrieblichen Unkosten, aber Literat zu werden, itte gitt?

 

Gibt es da eine Dienstanweisung Herr Kollega? „Ja“, es gibt sie, zumindest in Österreich. Hier können auf Antrag die Einkünfte eines Schriftstellers auf 3 Jahre verteilt werden. Auf Antrag natürlich, aber immerhin? Wie gesagt, Steuerberater verzweifeln gelegentlich an den Künstlern und an der Finanzverwaltung nahezu immer.

 

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Steuer-Künstler werden leicht gemacht

Was ratet man den kunstversessen Brüdern und Schwestern? Was macht man steuerlich betrachtet mit Regisseuren, Filmschauspieler, Komponisten, Maler, Bildhauer, Dirigenten, Schriftsteller und noch so ein paar anderen völlig „unproduktiven„ Menschen? Man schließt sie in das Abendgebet ein und rät zu einer Offshore Lösung. Sie staunen, aber so ist es, tatsächlich. Unser Künstler sollte sich schleunigst eine Ltd. oder etwas Ähnliches in einer der Steueroasen dieser Welt zulegen.

Wer es noch nicht gemerkt hat, auch Künstler sind Menschen und dürfen an jedem Verkehr teilnehmen. Auch am wirtschaftlichen, auch dann, wenn Sie sich von der Muse oder sonstwem küssen lassen. Und für so manche Künstlerin gilt auch heute noch der häre Grundsatz, besser hochträchtig als niederträchtig. Selbst im § 21 der österr. BAO (Bundesabgabenordnung) mit seiner geforderten wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann einen Verkauf seiner geistigen und materiellen Erzeugnisse an eine Offshore Firma nicht verhindern. Aber man wird es mit diesem Kautschukparagraphen versuchen, es zu verhindern, soviel ist sicher. Erfolgreich wird man letzten Endes seitens der Finanzbehörden damit nicht sein.

Man muß den aufkeimenden künstlerischen Mut auch nicht übertreiben und behaupten, daß einem die Ltd. selbst gehört. Wenn unser Künstler sagt: “Ich habe keine Ahnung wem diese Ltd. wirklich gehört“, muß man ihm glauben, er muß es nicht wissen und wenn die Sache ordentlich und professionell gemacht wurde, wird die jeweilige Finanzverwaltung es auch nie erfahren wer der Firmeninhaber der Oasenfirma, wer der „beneficial owner“, wie es im englischen so schön heißt, dieser Ltd. tatsächlich ist.

 

Man wird es gelegentlich vermuten, ja, das schon, aber das wird nicht genügen, um ihn steuerlich durch den Kakao zu ziehen. Man wird sich finanzamtlich den Mund abwischen können, mehr wird man nicht tun können. Ahnungen sind noch nicht steuerpflichtig in unserer Gesellschaft.

 

(Steuer)-Kunst in der Praxis

Nehmen wir einmal das folgende Prozedere an: Am 2. Januar eines Jahres, alles wurde von langer Hand vorbereitet, schließt unser Künstler mit einer Oasenfirma einen Vertrag ab, in dem er alle seine bis dato erworbenen Verwertungsrechte an seinem geistigen Eigentum, und alle allenfalls in der Zukunft auf Grund seiner Arbeit noch zu erwartenden Verwertungsrechte, abtritt. Als Gegenleistung überweist die Oasenfirma (sein eigenes erspartes Geld) einen entsprechend festzusetzenden Abfindungsbetrag. Der den Künstler beratende Steuerberater sollte es ermöglichen, daß beim Finanzamt des Künstlers eine sogenannte „Betriebsaufgabe“, die nur mit dem ½ Normalsteuersatz zu besteuern ist, zum Tragen kommt.

Damit endet die selbständige Besteuerung des freiberuflichen Künstlers (Einkünfte aus selbständiger Arbeit), ab sofort ist er Angestellter. Einen Tag später schließt er bei einer (seiner) Oasenfirma einen Dienstvertrag als Angestellter ab. Er wird damit sozusagen ein pensionsberechtigter, fix angestellter und vom Dienstgeber (Oasenfirma) weisungsgebundener Auftragskünstler.

 

Übrigens, Burgtheater – Schauspieler sind Künstler, und sind beamtet. Es geht doch, es gibt Vorbilder!? Daß unser Künstler auch noch seinen Verlag(en) den (un)sittlichen Antrag machte, alle seine Verträge mit dem Verlag einvernehmlich und uneingeschränkt per Ende des vergangenen Jahres aufzulösen und diese in gleicher Art und Weise mit der Oasenfirma per 1.1. des Folgejahres erneut abzuschließen, ja, das muß man auch nicht an die große Glocke hängen.

 

Welche Vorteile hat er sich mit so einem Vorgehen eingehandelt? Jede Menge kann man sagen. Er kommt zum Beispiel in Österreich als Dienstnehmer in den Genuß des praktisch steuerfreien Bezuges eines 13. und 14. Gehaltes. Er kann seine Dienstbezüge (Gehalt) in einer breiten Skala hinauf- und hinuntersetzen, praktisch wie er will und wie er/sie es zum jeweiligen Leben benötigt. Die tatsächliche Höhe seines Lebensunterhaltsbedarfes ist die lohnsteuerliche Orientierungsgröße und nicht mehr die Höhe seines Einkommens.

Er kann steuerbegünstigte Überstunden machen, was er als Freiberufler nicht kann, er kann gegenüber seinem Dienstgeber, wenn dieser großzügig ist, seine berufsbedingten Aufwendungen brutto für netto weiter verrechnen, da er diese ja im „Auftrag“ seines Dienstgebers getätigt hat. Zum Beispiel den Musenkuß im griechischen Urlaub, dann, wenn die Oasenfirma den Auftrag der Recherche vor Ort in Griechenland erteilte und wenn man pflichtschuldigst dem Auftrag des Dienstherren als Dienstnehmer geflissentlich nachkam. Man ist ja abhängig vom (geliebten) oasigen Dienstherrn, da muß man als Dienstnehmer schon sorgfältig und gefällig sein.

Unser angestellter Künstler kann, wie jeder andere Dienstnehmer auch, arbeitslos werden, wenn ihn der Dienstgeber kündigt und er kann Arbeitslosengeld und Notstandhilfe aus den sozialen Kassen, die er vorher dank seiner enormen Steuerlast bestens mit dotiert hat, ebenfalls erhalten. Er kann eine steuerfreie „Abfertigung“ kassieren, wenn er in den wohlverdienten Ruhestand tritt, oder wegen Gebrechen an seinen Ganglien oder sonst einem Krankheitsbild arbeitsunfähig wird.

 

Und wenn unser Künstler auch noch ein Überlebenskünstler ist, dann stellt er die Dienste „seiner“ Oasenfirma zum Beispiel namens „Luigi Moneta Ltd.“ als eine andere Art Mini AKM auch noch anderen Kunstkollegen gegen ein bescheidenes oder wenn es sich um ungeliebte Kollegen handelt auch um ein unbescheidenes Entgelt ebenfalls zur Verfügung.

 

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Weitere Vorteile der Steuerkunst für Künstler

Das Spiel mit den raffsüchtigen Steuerbehörden beginnt von vorne. Daß sich mit so einem Vorgehen auch die Unterhaltskosten für die eigene Oasenfirma minimieren, ja sogar einen erheblichen Gewinn abwerfen kann, kann er ja den geliebten Kunstkollegen verschweigen. Das wäre dann eine besonders künstlerische Methode namens „Luigi Moneta AA Ltd.“ oder ist das dann doch nur die bayrische Version des L. m. a. A……….. Oder unser Künstler hält es philanthropisch. So mit der „Methode Monet olè“, um damit zu versuchen, fiskalpolitischen Ziele, wie z.B. die gemeinsame Steuerflucht vieler Künstler, zu erreichen.

Zurückkommen möchte ich nochmals auf den steuerfreien Spesenersatz durch die Oasenfirma an den Künstler. Sie können davon ausgehen, daß sich die Finanzverwaltung diesen Spesenersatz ganz genau ansehen wird. Ergo wird so eine kleine buchhalterische Spesensammlung, wie sie üblicherweise Kleinstbetriebe als Ein- u. Ausgaberechnung haben, durchaus angebracht sein.

 

Helmut Qualtinger hat seine Belege immer in einer Schuhschachtel zum Steuerberater gebracht und vorher hinein gekotzt. Wenn Altmeister Qualtinger an die „Steuer“ dachte, war ihm wohl immer zum Kotzen, sein Steuerberater verstand es und mochte ihn trotzdem. Im Klartext: die steuerfreie Spesenvergütung verringert die Höhe der lohnsteuerpflichtigen Gehaltsbezüge entsprechend – wieder Steuern gespart.

 

Und was ist mit dem Gehalt, wenn einmal doch nicht die erwarteten Tantiemen fließen? Ja, dann ist das gleiche Problem gegeben jedoch ohne den Anstellungsvertrag; ohne Moos keine Musik, ohne Einkünfte, harte Zeiten. Dann kommt eben die nicht für die Öffentlichkeit bestimmte schriftliche Nebenabrede mit der Ltd. ins Spiel, die ergreifend besagt, es kann bestenfalls das ausgezahlt werden, was vorher eingezahlt wurde. Nicht mehr und nicht weniger, für private Budgetlöcher sind andere zuständig. In diesem traurigen Fall kann unser Künstler immer noch das soziale Netz wie die staatliche Arbeitslosen- und Notstandshilfeversicherung in Anspruch nehmen. Vorher hätte er sich nur die Brücke aussuchen können, unter der er zu nächtigen gewillt war. Jetzt geht es ihm besser. Jetzt hat auch er den sozialen Schutz, vorher stand er schutzlos im Regen.

 

Die Kunst den “Feind” mit ins Boot zu holen

Und was tut die Oasenfirma? Ganz klar, sie hat nun Pflichten in Österreich, sie ist jetzt der Dienstgeber für einen oder auch mehrere Mitarbeiter. Somit nimmt sie sich einen lokalen Steuerberater und sendet diesen zum jeweiligen Finanzamt mit der Bitte um Zuteilung einer Steuernummer für die Oasenfirma, denn im Inland arbeitet zumindest einer ihrer Dienstnehmer und der bekommt ja Gehalt, und das ist sozial- und lohnabgabenpflichtig.

 

Wer nur diesen vertrottelten Anstellungsvertrag mit der Oasenfirma ausgearbeitet hat? Ob er sich dabei etwas gedacht hat, der schlitzohrige Herr Steuerberater?

 

Ein braver Steuerberater (es muß ja nicht gleich das Schlitzohr sein) wird diese Lohnabgaben monatlich berechnen und aus einem, ihm von der Oasenfirma treuhändig zur Verfügung gestellten Finanztopf auch gleich an die jeweilige Finanz überweisen. Die Oasenfirma hat mit dem steuerlichen Krempel im Wohnsitzstaat des angestellten Künstlers praktisch nichts mehr zu tun. Der Künstler kann sich voll der vertragsgemäßen Erbringung der angestellten Dichter- (Kunst-) Dienstleistung (geht doch schon ganz gut über die grauen Zellen, das geliebte Amtsdeitsch) widmen. Der Herr Steuerberater hat einen ausländischen Klienten und einen Streßpunkt mehr. Übrigens, zukünftig hat unser Künstler auch keine Betriebsprüfungen mehr zu erwarten, Angestellte haben keine Steuerprüfung. Für manchen Künstler ist das allein ein Grund, diese Idee zu überdenken.

Also wieder einmal, nur glückliche Leute. Und warum machen es die Herrn und Damen Künstler nicht so oder zumindest so ähnlich? Also, mich fragen Sie da zuviel. Ich denke, die benötigen jemand, der Ihnen das einmal vormacht, der Gedanke wird dem einen oder anderen ja ganz gut gefallen, aber das alles durchziehen?

 

Künstler wissen es einfach, haben es einfach immer wieder erfahren, Armut fördert die Kunst, dann und wann übertreiben sie aber und gehen dabei einfach vor die Hunde. Sie sind ja Künstler, zuweilen Überlebenskünstler, aber Steuerkünstler sind sie kaum.

 

Übrigens, wenn Sie das Klima nicht stört, ihr Künstler wandert einfach nach Irland aus. Eure Einkünfte als Schriftsteller, Komponist, Kunstmaler, und Bildhauer sind dort kraft Gesetzes ganz legal steuerfrei, auch ohne Steueroase im Rücken, aber das Klima in Irland ist schon irgendwie irr, nicht ir…… Bei dem Wetter dort sind innerliche und äußerliche Guinness Freaks gefragt, die lokalen Whiskyprodukte sollen passabel sein, wenn es nur das künstlerische Leberl auf Dauer gesehen durchhält….. Persönlich würde ich mich nicht einmal dann, wenn man mir etwas zahlen würde, in Irland ansiedeln! Dieses Klima?!

 

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