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Hast Du jemals an eine Namensänderung gedacht?

Vielleicht haben Deine Eltern eine Kombination gewählt, die einfach nicht passt. Vielleicht bist Du eher unter Deinem Spitznamen bekannt – oder Du willst nichts aus Deiner Vergangenheit verraten und willst nicht, dass jemand etwas mit Dir in Verbindung bringt.

Was auch immer Dein Grund ist, Du kannst Deinen Namen heute legal ändern, einfach, schnell und unkompliziert.

Wie heißt Du?

Du kennst doch die Geschichte, dass Du Dir viele Dinge im Leben nicht aussuchen kannst? Geburtsland, Familie, Lebensumstände, Geschlecht, Name… Wir wissen bereits, dass Du Dein Geschlecht ändern kannst –  aber jetzt musst Du nicht mehr warten bis Du  verheiratet bist, um Deinen Namen zu ändern.

Das ist fantastisch, denn jeder sollte die Freiheit haben, sich selbst so zu bestimmen, wie er es für richtig hält (weil Dein Leben und Dein Name Dir gehören).

Dies ist dank eines Dienstes namens Deed Poll möglich. Eine der bekanntesten sind die des Vereinigten Königreichs und Irlands. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf den Prozess im irischen Büro (speziell für EU Bürger).

Ein Deed Poll (oder Namensänderungsurkunde) ist eine Art formales Rechtsdokument, in dem Du versprichst, Deinen alten Namen aufzugeben und für alle Zwecke einen neuen Namen zu verwenden.

Eine korrekt abgefasste und ausgefüllte Urkunde/Deed Poll wird von Banken, dem Passamt usw. als Nachweis für Deinen neuen, rechtmäßigen Namen akzeptiert. Der Vorteil einer Namensänderung durch ein Deed Poll besteht darin, dass die Verwendung der neuen Urkunde zusammen mit der Geburtsurkunde keine Probleme mit Ämtern oder der Bürokratie verursachen wird.

Du musst Deine Namensänderung nicht rechtfertigen.

Wie funktioniert es?

Du brauchst keinen Anwalt, um den Antrag zur Namensänderung zu stellen. Die Annahme des neuen Namens und der Verzicht auf den alten Namen müssen von Dir und einem volljährigen Zeugen unterzeichnet werden.

Der Zeuge muss außerdem eine eidesstattliche Zeugenerklärung in Gegenwart eines Anwalts oder Eidesbevollmächtigten abgeben.

Selbstverständlich musst Du ein paar Unterlagen vorlegen, wie z.B.:

  • Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
  • Beglaubigte Kopie eines aktuellen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein oder sogar Einbürgerungsurkunde)
  • ggf. Nachweise über frühere Namen (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, frühere Namensänderungen per Deed Poll, Einbürgerungsurkunde)
  • Bei Nicht-EU-Bürgern eine vom Justizministerium gemäß Abschnitt 9 des Aliens Act 1935 ausgestellte Genehmigung zur Namensänderung per Deed Poll

Die Kosten der Namensänderung liegen bei ca. 60 Euro (Stempelsteuer) ohne Mehrwertsteuer. Alle Informationen findest Du auf der offiziellen Website der irischen Regierung.

Nun – eine Anforderung, die sehr wichtig ist und sich lohnen muss: Damit Du all dies tun kannst, musst Du einen ständigen (gewöhnlichen) Wohnsitz in Irland haben. Diese Tatsache bringt Steuern, Steuerwohnsitz und Lebensmittelpunkt mit sich. Aber: wenn es Dir nur um die Namensänderung geht, kannst Du, nach dem Deinen Namen geändert wurde, Deinen irischen Wohnsitz natürlich wieder aufgeben.

Der Wohnsitz in Irland und das Non-Dom System

Es gibt Möglichkeiten, die Steuern in Irland zu optimieren. Kein Wunder, dass das Land auf unserer Auswander-Lexikon-Liste steht. Wir haben sogar einen Podcast mit einer sechsköpfigen Familie gemacht, die ihren Wohnsitz aufs Land verlegt hat, damit sie ihre Kinder auf Homeschooling-Basis unterrichten kann.

Eine natürliche Person gilt für ein bestimmtes Steuerjahr als steuerlich ansässig (=Wohnsitz), wenn sie sich in diesem Jahr mindestens 183 Tage oder in diesem und dem vorangegangenen Jahr zusammen mindestens 280 Tage in Irland aufhält, davon mindestens 30 Tage in jedem Jahr. Tust Du das nicht, löst Du auch gar keine Steuerpflicht aus. Falls doch sind 3 1/2 Monate Aufenthalt im Jahr jedoch ein vergleichsweiser schneller Weg zur Steueransäßigkeitsbescheinigung.

Der Begriff des Domizils ist sehr bedeutend im englischen Common Law, in Europa aber weitgehend unbekannt. Es stammt noch aus der Zeit des britischen Weltreiches, wo viele britische Staatsbürger Dienst in den Kolonien in Übersee versahen.

Domizil ist mit dem Land gleichzusetzen, zu dem man die engsten Bindungen unterhält. Dies ist in der Regel das Geburtsland des Vaters, wenn man sich nicht mindestens 17 Jahre außerhalb dieses Landes aufgehalten hat.

Nimmt man in den meisten englisch geprägten Ländern nun einen Wohnsitz durch Einwanderung, besitzt aber kein Domizil in diesem Land, so kann man eine Sonderform der Besteuerung namens “Remittance Base” in Anspruch nehmen.

Non-Dom kommt aus dem Englischen und bedeutet “Non-Domiciled”.

Bei dieser Form der Besteuerung ist Auslandseinkommen unter der Bedingung steuerfrei, dass es nicht ins Land eingeführt oder in ihm verwertet wird.

Konkret heißt das, dass nicht nur jede Überweisung auf ein Konto im Land, sondern theoretisch auch mitgebrachtes Bargeld, Abhebungen oder Kartenzahlungen versteuert werden müssten. Steuerfrei bleibt nur bei Auslandsreisen genutztes Geld oder Auslands-Investments.

In allen Non-Dom-Ländern kommt man nicht drum herum, zumindest einen kleinen Teil seines Einkommens monatlich zu versteuern, da eine Verwertung zwecks Lebenshaltung angenommen wird.

Wie werden Körperschaft in Irland behandelt

Zahlen irische Limiteds ihre Körperschaftssteuer in Irland, so fällt mit 12,5% einer der niedrigsten Sätze innerhalb der EU an.

Eine vergleichsweise großzügige Kleinunternehmerregelung von 37.500€ für Dienstleistungen und 75.000€ für Handel ermöglicht Geringverdienern mit einer irischen VAT abzurechnen, die Umsatzsteuer von 23% jedoch nicht abzuführen.

Ein Audit fällt erst bei größeren Unternehmen an – ab über 50 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von 3,65 Millionen oder einem Jahresumsatz über 7,3 Millionen Euro. Ein Audit greift bei kleineren Unternehmen nur, sofern der Jahresabschluss mit großer Verspätung abgegeben wurde.

Kombiniert mit den leistbaren Gründungskosten (ca. 800€) ) kann Irland deshalb auch gerade für kleinere Freelancer und ortsunabhängige Selbstständige interessant sein, die ihr Haftungsrisiko minimieren möchten.

Zu guter Letzt sollte man auch nicht vergessen, dass Irland ein Vorreiter neuer FinTech-Technologien ist, die Banking und Zahlungsverkehr gerade für kleinere Unternehmen massiv vereinfachen.

Eine irische Limited bekommt so zum Beispiel sehr einfach ein voll SEPA-fähiges Geschäftskonto beim empfehlenswerten Finanzdienstleister PaywithFire.

Auch Paypal, Stripe und Konten bei normalen Banken lassen sich problemlos mit einer irischen Limited umsetzen.

Für die Eintragung und Führung einer Irischen Limited in Deutschland/Österreich gelten die gleichen Bedingungen, die auch für britische Limiteds gelten. Beide Gesellschaftsformen sind uneingeschränkt rechtsfähig in Deutschland. Sie müssen dazu beim Handelsregister, Gewerbeamt und Finanzamt angemeldet werden.

Steuern zahlen sie zu üblichen Sätzen in ihren Gemeinden ganz genau wie deutsche Kapitalgesellschaften. Sie haben aber eben den Vorteil einer nicht benötigten Mindesteinlage und 100% möglicher Anonymität. Mit einer Ansäßigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamtes ist bis auf den Annual Return keine Kommunikation mit Irland nötig.

Selbstverständlich lässt sich eine irische Limited auch in Mischformen wie der Limited & Co. KG nutzen, die als haftungsbeschränkte Personengesellschaft mit dem Einkommenssteuersatz versteuert. Für die meisten Einzelunternehmer in Deutschland kann dies eine attraktive Wahl sein, Haftungsbeschränkung und Anonymität zu erlangen, ohne das sich an der steuerlichen Lage ihrerseits etwas ändert.

Wie Apple kaum Steuern zahlt mithilfe von irischen Gesetzen kannst Du hier nachlesen.

Pfändungsschutz für Stiftungs-Limiteds

Mit der Stiftungs-Limited kann man etwa eine GmbH simulieren, vollen Pfändungsschutz erlangen, auch in Privatinsolvenz ein Unternehmen führen oder Scheinselbstständigkeit vermeiden.

Es wird immer schwieriger für eine in Deutschland eingetragene Stiftungs-Limited Bankkonten zu bekommen.

Teilweise wird bereits von den Handelsregistern die Eintragung durch unmöglich zu beschaffende Dokumente verhindert. Zur Nutzung mit deutschem Wohnsitz eignet sie sich deshalb nur noch begrenzt.

Weil bei der Stiftungs-Limited die Ausschüttung von Gewinnen an die Mitglieder unmöglich ist, ist die Mitgliedschaft per Definition „wertlos“.

Aus diesem Grund handelt es sich bei der Mitgliedschaft bei einer Stiftungs-Limited im Gegensatz zu einer normalen Limited nicht um einen pfändbaren Vermögensgegenstand.

Das bedeutet, dass ein Mitglied einer Stiftungs-Limited etwa auch eine Privatinsolvenz durchlaufen kann – unbeschadet seiner Beteiligung an der Stiftungs-Limited. Diese Unpfändbarkeit gilt natürlich nicht für Verbindlichkeiten auf Unternehmensebene.

Für ihre eigenen Verbindlichkeiten haftet die Stiftungs-Limited natürlich selbst in voller Höhe.

Interessante Kombinationen ergeben sich hier als Holding für eine deutsche UG, GmbH oder auch Kommanditgesellschaft.

Eine Stiftungs-Limited kann an diesen deutschen Rechtsformen zu 100% beteiligt sein und für einen entsprechend umfassenden Pfändungsschutz sorgen.

In der Praxis wird eine Stiftungs-Limited als Gesellschafter der UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH eingesetzt. Damit sind auch die Geschäftsanteile der UG (haftungsbeschränkt) für Ihre Gläubiger nicht pfändbar; denn sie befinden sich im Eigentum der Stiftungs-Limited.

Diese wird aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung nicht dem Vermögen zugerechnet, ist also in einem Vermögensverzeichnis auch nicht anzugeben.

Macht es Sinn für Dich?

Wenn Du Deinen Namen schnell und unkompliziert ändern möchtest, kann sich ein Wohnsitz in Irland lohnen. Du kannst Dich mit den Möglichkeiten, die wir hier auf dem Blog aufgelistet haben, schützen.

Für abgemeldete Digitale Nomaden kann Irland insbesondere dann eine gute Wahl sein, wenn sie ein reputables Unternehmen mit günstigen Zahlungsmöglichkeiten im EU-Raum brauchen.

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