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Hast Du eine US LLC, willst aber dauerhaft nach Deutschland zurückkehren? Dann lese diesen Artikel bevor Du deine LLC endgültig auflöst. Denn es hat durchaus Vorteile deine LLC weiter zu betreiben, auch wenn Du deine LLC in Deutschland versteuern musst. Lies am besten auch unseren allgemeinen Artikel zum Rückkehr nach Deutschland und welche Struktur Du dazu aufbauen solltest. Klug gestaltet kann dein Leben im Heimatland mit massiven Steuererleichterungen verbunden sein. Deine LLC kann ein Teil davon sein, zum Beispiel über die sogenannte “umgekehrte Wegzugsbesteuerung”. Aber allein im Sinne der Kontinuität deines Geschäftes und für die gesellschaftsrechtlichen Vorteile lohnt der weitere Betrieb der LLC.

Warum LLCs in Deutschland anerkannt sind

Eigentlich kannst Du in den deutschen Handelsregister nur Firmen innerhalb der Europäischen Union eintragen. Das verlangt das EU-Recht. So waren früher günstige englische Limiteds mit einem Euro Stammkapital ein beliebter Gmbh-Ersatz. Seit Brexit haben diese Funktion irische Limiteds übernommen. Aber auch die amerikanische LLC oder auch Corporation bietet sich hier als Alternative an.

Die Rechtsfähigkeit amerikanischer Firmen auf deutschen Boden legitimiert sich aus dem deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrag von 1953, der US-Gesellschaften volle Rechtsfähigkeit, Meistbegünstigung und viele Freiheiten gewährt. So ist das amerikanische Gesellschaftsrecht fortan für deine Firmenangelegenheiten entscheidend, nicht das deutsche. In Deutschland ist nur das Steuerrecht 100% auf deine LLC anwendbar. Buchhaltungs- und Steuerfreiheit sind damit natürlich nicht mehr vorhanden wenn Du deine LLC ganz offiziell deklarierst. Aber bevor Du ohnehin ein deutsches Gewerbe oder Kapitalgesellschaft neu gründest, kannst Du viel einfacher deine bestehende LLC weiter nutzen und zumindest von den gesellschaftsrechtlichen Vorteilen profitieren. 

Unabhängig von der Rechtsformwahl ist das vor allem die Eröffnung und Betrieb amerikanischer Geschäftskonten, die weiterhin keinen Datenaustausch mit Deutschland unterliegen und vom deutschen Staat nicht pfänd oder enteigenbar sind. Schon allein das ist mit der immer übergriffigeren deutschen Steuerverwaltung ein Riesen-Vorteil. Während Du durchaus auch deutsche Bankkonten für Transaktionen für deine in Deutschland registrierte LLC aufmachen kannst, empfiehlt es sich die Firmenliquidität aus genannten Gründen in den USA zu halten. Auch wenn Du brav deine Steuern zahlst ist es legitim und vorteilhaft wenn der deutsche Staat nicht genau weiß, was Du auf dem Konto hast. Vor allem solange Du nicht ohnehin bilanzpflichtig bist.

Ferner kannst Du mit der LLC weiterhin US-Bonitätsstrategien nutzen um an bessere Kreditkarten oder günstigere Kredite zu kommen. Dies bedingt unter anderem auch eine private Steuernummer und Adresse in den USA, kann aber problemlos mit deutschen Steuerwohnsitz fortgeführt werden und entsprechende Vorteile bringen. Wir empfehlen dazu das Coaching unseres Kooperationspartners Fabian.

Neben den Banking- und Kreditkartenvorteilen eröffnet Dir die LLC zudem Zugang zu gewissen Plattformen, die amerikanischen Bürgern und Firmen vorbehalten sind. Aus zahlreichen rechtlichen Gründen sind manche Plattformen oft Inländern vorbehalten, in der EU ist das nicht anders. Mit der in Deutschland registrierten LLC kannst Du sowohl den amerikanischen als auch den europäischen Rechtsraum zu deinem Vorteil nutzen. Als Börsen-Trader führt ein deutscher Wohnsitz aus kapitalmarktrechtlichen Gründen zum Beispiel automatisch zur Zuweisung eines Brokers mit europäischen Standort. Der bekannte Platzhirsch Interactive Brokers wird demnach immer in Irland eröffnet bei EU-Wohnsitz. Mit der LLC hingegen ist es trotz deutschen Wohnsitz auch möglich IBKR in den USA zu nutzen und die teils vorteilhafteren US-Gesetze zum Trading zu nutzen.

Nicht zu vergessen: Du musst verlierst deine bisherige Außenwirkung nicht. Du musst keine Firma neu gründen und diesen Wechsel gegenüber deinen Kunden kommunizieren. Ob Du deine LLC nicht oder in Deutschland versteuerst wird den meisten Kunden egal sein. Diese mögliche Kontinuität der weiteren LLC-Nutzung solltest Du nicht unterschätzen, gerade bei komplexen Unternehmen muss nicht nur einiges geändert und angepasst werden, sondern eventuell sogar ein Kauf alter Assets aus der LLC heraus erfolgen. Mit der Weiternutzung der LLC ersparst Du Dir diesen Aufwand.

 

Einstufung der LLC als Personen oder Kapitalgesellschaft und entsprechende Vorteile

Wesentlich bei der Nutzung der LLC in Deutschland ist der Rechtstypenvergleich. Da die Limited Liability Company als Firmenstruktur weder in Deutschland noch einem anderen EU-Land existiert, prüft das Finanzamt die Firmenstruktur nach verschiedenen Gesichtspunkten um sie als Personen- oder als Kapitalgesellschaft anzuerkennen. Haftungsbeschränkte Ein-Mann-Gesellschaften ohne Stammkapital, die aber als Personengesellschaft versteuern – das gibt es nur in den deutlich unternehmerfreundlicheren Vereinigten Staaten.

Welche Rechtsformwahl vorteilhafter ist kommt auf deine persönliche Situation an. Im Gegenzug zum Einzelunternehmen bietet Dir eine LLC-Personengesellschaft eine volle Haftungsbeschränkung nach ohnehin großzügigeren US-Recht während die Besteuerung exakt die gleiche bleibt. Du kannst dich leichter vor Abmahnungen und Klagen schützen, wenn Du über amerikanisches Recht operierst und auch leichter Änderungen an der LLC einreichen oder sie auflösen.

Wichtiger ist das bei der LLC als Gmbh-Ersatz. Statt über ein Jahr Liquidation kannst Du deine LLC-Kapitalgesellschaft in wenigen Tagen auflösen. Statt wie bei einer Gmbh musst Du keine 12.500€ bzw 25.000€ tatsächlich auf das LLC-Geschäftskonto einzahlen. Auch ohne eingezahltes Stanmkapital hast Du eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft.

Grundsätzlich empfehlen wir bei einer Rückkehr nach Deutschland die Gestaltung über Kapitalgesellschaften, es sei denn dein Vorsteuergewinn ist zu gering oder Du konsumierst einen Großteil deines Einkommens. Ab ca 60.000€ Gewinn – hier beginnt ohnehin die Blianzpflicht für Einzelgewerbe – empfehlen wir bereits auf eine Gmbh zu wechseln. Bei entsprechender Sparneigung – das heißt Du legst einen Großteil deiner Gewinne an statt sier auszuzahlen – macht es teilweise bereits früher Sinn. 

Kapitalgesellschaften haben aber natürlich den Nachteil einer erneuten Wegzugsbesteuerung, vor allem wenn Du Deutschland nur für kurze Zeit verlassen hattest. Merke Dir dass die Wegzugsbesteuerung 7 Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten 12 Jahren bedingt. Wenn Du nicht mindestens 6 Jahre außerhalb von Deutschland gelebt hast, fällst Du faktisch sofort bei Rückkehr wieder in die Wegzugssteuer bei erneuter Auswanderung. Wenn Du hingegen mehr als 12 Jahre weg warst, kann Dich Deutschland erst nach vollen 7 Jahren wieder dafür heranziehen.

Falls Du wegzugsbesteuerungsgefährdet bist und Dir einen erneuten Abschied vorstellen kannst, kannst Du die LLC problemlos strukturell mit zB einer Genossenschaft, Familienstiftung oder Gmbh und Co KG verknüpfen, die alle mit gewissen Vor- und Nachteilen davorn schützen. Jede LLC, die eine juristische Person als Gesellschafter hat, wird ohne Wenn und Aber als Kapitalgesellschaft gesehen. Natürlich kannst Du auch eine amerikanische Corporation hier nutzen wenn Dir diese Rechtsform als Aktiengesellschaft lieber ist

Ganz grundsätzlich ist jede normale LLC für Deutschland eine Kapitalgesellschaft, weil die Haftungsbeschränkung mit nur einem Member ganz klar auf eine Gmbh hindeutet. Um die LLC als Personengesellschaft anerkennen zu lassen sind immer zusätzliche Schritte in der Strukturierung nötig. Die Personengesellschaft muss zwingend als Member-Managed ausgestaltet sein und ideal auch mehreren natürlichen Personen gehören. Ist das nicht der Fall muss der Gesellschaftervertrag der LLC, das sogenannte Operating Agreement, auf die Erfordernisse einer Personengesellschaft angepasst werden. Wenn Du deine LLC über Staatenlos.ch verwaltest, haben wir entsprechende Musterverträge um die Anerkennung als Personengesellschaft durchzubringen. In Sonderfällen kannst Du auch eine Limited Partnership gründen, die noch mehr einer deutschen Kommanditgesellschaft ähnelt.

Eine LLC-Personengesellschaft ist in Sonderkonstellationen durchaus nützlich in Deutschland. So können Immobilien steuerfrei in eine solche Struktur geschenkt werden wie ausführlich in unserem Artikel zur Immobilien-LLC mit Schutz vor dem Lastenausgleich erklärt. Auch in anderen Sonderfällen mag die Personengesellschaft vorteilhafter sein, zum Beispiel auch bei geringeren Einkünften oder eines starken Konsums der Einkünfte. Am meisten Wirkung entfaltet die LLC als Personengesellschaft aber über die “umgekehrte Wegzugsbesteuerung”,

 

Die “umgekehrte Wegzugsbesteuerung” zu deinem Vorteil nutzen

Ein Disclaimer vorab: die Ausnutzung der umgekehrten Wegzugsbesteuerung mit einer LLC ist zwar denkbar, bedarf aber eines überaus fähigen Steuerberaters, der das Risiko sich mit dem Finanzamt anzulegen, nicht scheut. Oder entsprechend tiefe Einarbeitung von Dir in die Materie, da es letztlich gar keine Pflicht gibt einen Steuerberater in Deutschland zu haben. Theoretisch kannst Du dein Recht auch alleine durchsetzen, musst dich aber auf Gegenwind gefasst machen.

Die umgekehrte Wegzugsbesteuerung bedeutet es dem Finanzamt mit dem selben Mitteln heim zu zahlen, welches Sie Dir bei Auswanderung potentiell in den Weg gelegt haben. Konkret kannst Du deinen Firmenwert bei Rückkehr nach Deutschland bewerten lassen und diesen Wert bis zu 15 Jahre lang auf die Einkommenssteuer abschreiben. Da das Finanzamt bei Auswanderern mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren arbeitet, steht es Dir frei dieses auch bei Rückkehr zur Bewertung zu wählen. Je höher dein Gewinn – und bei einer steuerfreien LLC ist der Gewinn meist vergleichsweise hoch – desto höher dein Firmenwert. Das Finanzamt setzt die durchschnittlichen letzten 3 Jahresgewinne an und multipliziert sie mit dem Faktor 13,75. Nur 100.000€ Durchschnittsgewinn würden also bereits einen LLC-Wert von 1,375 Millionen € bedeuten.

Nehmen wir zur einfacheren Berechnung einmal einen Firmenwert von 1,5 Millionen € an. Rechtsfolge der umgekehrten Wegzugsbesteuerung ist die Anrechnung dieses Wertes auf die Einkommenssteuer für 15 Jahre. Das heißt, Du kannst jedes Jahr 100,000€ als Bonus auf deine Einkommenssteuer anrechnen. Sind deine Einkünfte geringer, bist Du entsprechend komplett steuerfrei auf deine Einkünfte im Privatvermögen. Sind sie höher, musst Du nur die Differenz ganz normal in Deutschland versteuern.

Kernbedingung dafür ist jedoch den Firmenwert sauber ableiten zu können. Bei einer bisher buchhaltungsfreien LLC ist dies oft schwierig. Es ist aber möglich und sinnvoll zu diesem Zweck die Buchhaltung und Steuererklärung der letzten Jahre nachzuholen oder gleich von Anfang an anfertigen zu lassen, um hier eine klare Datengrundlage zu haben. Idealerweise hat die LLC mindestens 3 Jahre Nullsteuererklärungen angefertigt und Belege gesammelt.

Statt dem vereinfachten Ertragswertverfahren ist es jedoch auch möglich andere Bewertungsverfahren zu verwenden und etwa einen Gutachter darauf anzusetzen. Natürlich wird das Finanzamt hier umgekehrt versuchen, die Bewertung möglichst stark zu drücken, um eine möglichst niedrige Abschreibung zu erreichen. Während das Verfahren auch für Kapitalgesellschafts-LLC möglich ist, bieten sich für Personengesellschaften höhere Vorteile, da die Abschreibung auf die Steuer ins Privatvermögen erfolgt. Bei einer Kapitalgesellschaft würde dies nur auf die Körperschafts/Gewerbesteuer gelten, nicht auf die Einkommens/Abgeltungssteuer.

Der Prozess ist nicht ganz banal, bei entsprechenden Mut aber gut gestaltbar. Dem Finanzamt hiermit eine Schnippe zu schlagen damit trotz deutschen Wohnitz ein sehr befreiendes Gefühl. Kombiniert mit Privatvermögens-Strategien wie Darlehen an eine Liechtenstein-Stiftung kann somit die Steuer in Deutschland in den ersten Jahren oft auf eine sehr geringe Summe reduziert werden.

 

Deine deutsche LLC mit Staatenlos.ch

Staatenlos.ch unterstützt dich gerne dabei. Als der führende deutsch-sprachige Anbieter für LLC-Gründung, Verwaltung und Betreuung können wir Dir auch deine LLC in Deutschland ermöglichen. Du brauchst zwar einen deutschen Steuerberater wenn Du dich nicht selber darum kümmern willst (möglich), dies erfordert (bis auf die umgekehrte Wegzugsbesteuerung) aber keinerlei Sonderkenntnisse von ihm. Wer ein Einzelunternehmen oder eine Gmbh betreuen kann, kann grundsätzlich auch die entsprechende LLC betreuen.

Neben den nötigen Steuerberatungs- und Buchhaltungskosten wird die LLC minimal teurer wegen Eintragungskosten in Deutschland. Unter anderem müssen die LLC-Dokumente ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden damit man die LLC im Handelsregister eintragen kann. Eine Handelsregister-Eintrag ist dabei nicht zwingend: man kann eine LLC genauso als unselbständige Betriebstätte mit deutscher Besteuerung führen als auch als selbstständige Zweigniederlassung. Letzteres ist gewerblichen LLCs jedoch empfohlen und erleichtert zum Beispiel die Reputation und Bankkonteneröffnung in Deutschland. Für die notarielle Eintragung ist dafür auch ein Eintrag im deutschen Transparenzregister notwendig. 

Eine Doppelbesteuerung findet bei einer Disregarded Entity LLC ohnehin nicht statt. Steuerrechtliche Filings in den USA entfallen, wenn die LLC in Deutschland besteuert. Nur gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten wie der Annual Report oder das aktuell ausgesetzte BOI-Foling (Transparenzregister) sind unter Umständen trotzdem noch zu machen, werden in der Regel aber bereits von uns übernommen.

Zögere nicht Dich bei uns über das Kontaktforumular, Email, Telegram oder anderweitig zu melden wenn wir auch deine LLC in Deutschland betreuen sollen. Du kannst über uns auch neu gründen, deine LLC von einem anderen Anbieter transferieren oder natürlich auch für deine bestehende LLC auf den Rückzug nach Deutschland vorbereitet werden. Unsere Erfahrung und Kompetenz bei dieser Thematik wirst Du schwerlich woanders finden.

Gerne schicken wir Dir ein konkretes Angebot zur LLC-Nutzung in Deutschland und verbinden dich mit Partner-Steuerberatern für die Betreuung. Nutze die Vorteile, die sich auch mit LLCs in Deutschland bieten:

 

  • betreibe dein bestehendes Unternehmen unverändert weiter nach außen hin
  • operiere haftungsbeschränkt als Einzelunternehmen
  • operiere eine Gmhh ohne Stammkapitaleinlage
  • habe Zugang zu Pfändungsschutz über anonyme US-Geschäftskonten
  • nutze Kreditkartenoptimierung mit deiner US LLC
  • sei schwieriger abzumahnen oder zu verklagen
  • nutze amerikanische Plattformen, auf die Du sonst keinen Zugriff hast
  • nutze die umgekehrte Wegzugsbesteuerung für große Steuerboni
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