Heute reimt Staatenlos einmal im Titel – denn es passt so schön zusammen. Vom Kontrahierungszwang hast Du vielleicht noch nie gehört, aber glaub mir: es lohnt sich für Dich, Dich damit auseinanderzusetzen.
Um Krankenversicherung machen sich die meisten Leute jedenfalls die größten Sorgen. So ging es zumindest mir, als in diesem Jahr meine Familienversicherung endete, weil ich 25 wurde. Lange Diskussionen mit der Familie folgten, die natürlich eine ganz andere Perspektive auf das Thema haben als ich. Wenn Sicherheitsbewusstsein auf Risikobereitschaft prallen, ist eine Diskussion natürlich nicht ganz einfach. Mein Wissen um den Kontrahierungszwang überzeugte aber auch die letzten Zweifel.
Die Anekote sei an dieser Stelle aber noch nicht zu Ende. Im Folgenden schlug ich mich nämlich noch mit meiner gesetzlichen Krankenversicherung herum, die mich unbedingt weiterversichern wollte. 210€ im Monat möchte sich ja keine Versicherung entgehen lassen. Dabei wollte sie so aggressiv meine Kontaktdaten herausfinden, dass sie meine fast 90-jährige Großmutter anrief. Das war mir dann doch genug – in diesem Fall empfehle ich einen Facebook-Shitstorm anzufachen (Ärgernis auf Facebook-Fanpage öffentlich kundmachen und Freunde einladen es zu liken ;)). Bei mir klappte es großartig – bereits am nächsten morgen hatte ich nach Zusendung meiner Abmeldebestätigung die Kündigung im Email-Postfach und übte mich im großen Gelächter, als die Versicherungsangestellte meinen folgenden sarkastischen Kommentar nicht verstanden hatte.
Sie schrieb, sie würde sich so sehr freuen, wenn ich mich in Zukunft wieder für die Versicherung entscheiden würde. Ich antwortete, die Freude wäre ganz meinerseits. Ob sich die Krankenkasse freuen würde, wagte ich aber zu bezweifeln.
Diese anekdotische Einleitung führt uns unmittelbar zu unserem heutigen Thema, über das fast noch nie jemand gehört hat, das für Auslandsdeutsche aber essentiell bei ihrer Entscheidung für eine Krankenversicherung ist: den Kontrahierungszwang!
Wenn Du mit meinem kryptischen Kommentar jetzt vielleicht noch nichts anfangen kannst, so wirst Du sicher am Ende dieses Artikels wissen, worauf ich damit hinauswollte. Aber fangen wir vorne an…
Was ist der Kontrahierungszwang?
Um dem ganzen eine offizielle Note zu geben, werden wir heute gelegentlich die Bundesrepublik zitieren:
Grundsätzlich herrscht in Deutschland Privatautonomie. Das heißt, ein Vertragspartner ist nicht verpflichtet, einen Vertrag mit jedem abzuschließen. So muss zum Beispiel ein Kaufhaus oder ein Gastwirt auch nicht jeden bedienen. Es gibt jedoch gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmen.
Das grundsätzlich in Deutschland Privatautonomie herrscht ist natürlich ein ziemlicher Euphemismus. Vertragsfreiheit besteht gerade für Unternehmer kaum noch. Die Diskussion um Raucherkneipen und ähnliches zeigt dies nur allzu deutlich. Wirkliche Privatautonomie gibt es nur noch für Perpetual Traveler.
In diesem speziellen Fall können wir uns aber über den Eingriff in die Privatautonomie freuen. In Deutschland herrscht Versicherungszwang – aber nur wenn man in Deutschland lebt oder gemeldet ist. Dies kommt Auslandsdeutschen sehr zum Vorteil. Diese müssen sich nämlich nicht versichern – auch wenn dies natürlich sehr viele Leute immer noch tun. Versicherungszwang ist aber nicht nur einseitig. Es muss sich nicht nur jeder in Deutschland gemeldete Bürger versichern – die gesetzliche Krankenversicherung ist ebenso gezwungen selbst jeden angemeldeten Deutschen zu versichern. Was dem Bürger sein Versicherungszwang, ist der Versicherung ihr Kontrahierungszwang.
Der so genannte Kontrahierungszwang ist die gesetzlich auferlegte Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes. Zum Beispiel müssen Verkehrsbetriebe grundsätzlich jedermann nach den Bedingungen des öffentlichen Tarifs befördern. Oder die Deutsche Post AG muss für jedermann Universaldienstleistungen im Bereich der Postdienste erbringen. Auch gesetzliche Krankenkassen unterliegen dem Kontrahierungszwang: Sie sind verpflichtet, alle diejenigen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, aufzunehmen, unabhängig von deren Alter, Gesundheitszustand oder ihrer finanziellen Leistungskraft.
Mit einem neuen Gesetz von 2007 wurde die Situation für Ausnutzer des Sozialstaats noch rosiger. Schlecht für die privaten Krankenversicherungen, doch auch diese müssen jedermann zum Basistarif versichern, der die nötigen gesetzlichen Anforderungen wie Selbstständigkeit oder ein gewisses Gehaltsniveau erfüllt.
Auch für diesen Basistarif gilt – im Gegensatz zu anderen PKV-Tarifen – der Kontrahierungszwang: Die privaten Krankenversicherungen müssen dort alle Menschen aufnehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und die Aufnahme beantragen
Bevor wir uns genau anschauen, warum dies für Dich als (angehenden) Auslandsdeutschen interessant sein könnte, müssen wir etwas klarstellen.
Mit dem Kontrahierungszwang den Sozialstaat ausnutzen?
Stopp: sagte ich da etwa „Ausnutzen vom Sozialstaat“? Wie passt das Ganze mit der Staatenlosigkeit zusammen?
Erst einmal rufe ich mit diesem Artikel niemanden auf, den Sozialstaat zu missbrauchen. Ein Großteil der Auslandsdeutschen – mich eingeschlossen – wird sich lieber eine günstige internationale Krankenversicherung leisten wollen. Zu diesem Thema bereite ich bereits mehrere Artikel vor. Auch, weil bei möglicher Ausnutzung des Kontrahierungszwangs der Versicherungen letztlich 2 mögliche Probleme bestehen, denen ich mich am Ende noch widmen werde.
Nichtsdestotrotz lohnt es sich über den Kontrahierungszwang Bescheid zu wissen. So offiziell er sein mag, so wenig wollen die Krankenversicherungen natürlich, dass er bekannt wird. Können sie so doch schließlich massig Auslandsdeutsche in ihre Versicherung oder diverse Anwartschaften manipulieren, weil ihren Kunden schlicht die Perspektive fehlt. Sucht man etwa auf den Seiten der Krankenkassen, wird das Wort fast nirgendwo erwähnt.
Letztlich ist es natürlich auch eine Frage, wie man mit einem überbordenden Wohlfahrtsstaat wie in Deutschland umgeht. Jeder Zwang, jede Intervention hat ungewollte Konsequenzen, die der Gesetzgeber anfangs nicht vorsehen konnte. Wenn dies positive Nebenwirkungen für einige wenige sind, während andere unter dem Versicherungszwang leiden, kann man durch das Ausnutzen nicht den Fehler im System perfekt signalisieren?
Selbstverständlich spricht sich Staatenlos gegen alle Zwänge aller Art, inklusive dem Versicherungszwang aus. Damit wende ich mich natürlich auch gegen den Kontrahierungszwang.
Mir wäre es viel lieber, wenn jeder in Deutschland selbst entscheiden könnte, ob er sich krankenversichert und wo er dies tut. Doch es gibt nun mal Versicherungszwang und damit zwingend Kontrahierungszwang. Gäbe es ihn nicht, dann wären Personen in Deutschland nämlich auf einmal unversichert, was ja natürlich nicht sein darf wegen Versicherungszwang. Wer den Sozialstaat durch Kontrahierungszwang mißbraucht (und damit noch angibt), signalisiert letztlich das große Moral-Hazard-Problem des Versicherungszwangs in Deutschland. Ob dieser dadurch aufgehoben wird ist freilich fraglich. Schenkt man Papieren des Verbandes der gesetzlichen Krankenkassen Glauben, so setzen diese sich eher noch für eine Ausweitung des Kontrahierungszwanges auf alle Leistungen ihrer privaten Konkurrenz ein statt die Freiheit des Bürgers in den Vordergrund zu stellen.
Warum Auslandsdeutsche dank Kontrahierungszwang keine Krankenversicherung benötigen
Fragst Du Dich vielleicht gerade, warum ich so breit von Ausnutzen des Sozialstaats gesprochen habe? Bisher habe ich schließlich nicht erklärt, wie Du vom Kontrahierungszwang profitieren kannst. Als aufmerksamer Leser hast Du aber weiter oben bereits folgenden zitierten Satz lesen können.
Auch gesetzliche Krankenkassen unterliegen dem Kontrahierungszwang: Sie sind verpflichtet, alle diejenigen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, aufzunehmen, unabhängig von deren Alter, Gesundheitszustand oder ihrer finanziellen Leistungskraft.
Lass Dir diesen Satz noch einmal auf der Zunge zergehen. Was heißt unabhängig von Alter, Gesundheitszustand und finanzieller Leistungskraft? Es heißt folgendes:
Egal wie alt Du bist, egal an welcher schweren Krankheit leidest, egal wie wenig Geld Du hast – Du hast Anrecht auf eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland, sobald Du wieder im Land gemeldest bist!
Du hast nicht nur ein „Recht“, Du hast gleichzeitig die Pflicht dazu. Relativ einzigartig.
Vater Staat ist zwar traurig, dass Du ihn verlässt und keine Zwangssteuern mehr abdrückst, heißt Dich aber herzlich willkommen zurück falls Dir das Schicksal übel mitspielen sollte.
Schwere Krankheiten kommen schließlich meist plötzlich und unerwartet. Man kann sich noch so gesund fühlen, plötzlich wird einem Krebs, Nierenversagen oder AIDS prognostiziert. Und das kann nicht nur tödlich enden – sondern auch die Versicherung überstrapazieren – sofern man denn überhaupt eine besitzt.
Das musst Du schließlich nicht, wenn Du durch die Welt reist. Eigentlich ist es überhaupt nicht nötig. Den Nutzen von Krankenversicherung anzuzweifeln ist in Deutschland beinahe ein Tabu, aber letztlich ein ziemlich irrationales. Weltweit kann man Ärzte mit cash bezahlen – man braucht keine Versicherung, nur Kleingeld. Und mag die Krankenhaus-Rechnung in Deutschland in die Tausende pro Tag gehen, zahlst Du in anderen Ländern bei ähnlicher Qualität nicht einmal Hundert am Tag.
Dies ist die weite und faszinierende Welt des Medizin-Tourismus, die ich als siebte Flagge bald noch ausführlicher vorstellen werde.
Natürlich kann auf Reisen mal allerhand passieren. Man kann sich vielleicht mit Malaria anstecken oder sich bei diversen Abenteuer-Aktivitäten ein Bein brechen. Reist man in solche Länder oder hat entsprechende Aktivitäten vor, kann eine extra Versicherung vielleicht Sinn machen. Man möchte schließlich sofort behandelt werden und nicht noch erst zurück nach Deutschland fliegen.
Auf der anderen Seite: möchte man nicht dort behandelt und rehabilitiert werden, wo Familie und Freunde sind?
Diese Entscheidung liegt letztlich bei jedem Einzelnen. Trotz der möglichen Vorteile durch den Kontrahierungszwang würde ich eine dauerhafte internationale Krankenversicherung weiter empfehlen. Einfach deshalb, weil sich gerade Unternehmer gegenüber Risiken absichern sollten, wenn dies in einem finanziell vertretbaren Rahmen geschieht. Und da solch internationale Versicherungen, wie Du bald erfahren wirst, relativ preiswert relativ zu deutschen Versicherungen sind, kann es eine gute Entscheidung sein.
Ich möchte mich schließlich weiterhin im Dschungel von Moskitos stechen lassen und Abenteuer wie die bolivarische „Death Road“ oder Fallschirmspringen in Neuseeland bestehen – Aktivitäten von mir, die mit kleineren Unfällen und Verletzungen einhergehen.
Vielleicht bist Du aber auch immer noch nicht überzeugt, ob Dich der Kontrahierungszwang im absoluten Notfall auch wirklich absichern würde? In diesem Fall möchte ich Deine Zweifel noch zerstreuen!
Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Auslandsrückkehr
Zu diesem Zweck zitieren wir einmal ausführlich das Bundesministerium für Gesundheit:
In dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Einführung eines Versicherungsschutzes für alle deutschen Staatsbürger ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung enthalten, deren Wohnsitz in Deutschland liegt.
Hatten wir bereits. Wichtig ist, dass Du den Kontrahierungszwang nur ausnutzen kannst, indem Du dich wieder in Deutschland anmeldest. Als deutscher Staatsbürger musst Du dafür quasi ungeachtet der Dauer Deiner Abwesenheit in Deutschland nur aufs Bürgeramt gehen und Dich als braver Staatsbürger registrieren.
Schon hast Du das Pflichtrecht zur Krankenversicherung – leider aber auch einige andere Pflichten wieder am Hals. Sobald Du wieder in Deutschland gemeldet bist, bist Du für das laufende Jahr voll steuerpflichtig. Nach ein paar Wochen hängt Dir vermutlich die GEZ am Hals und Du darfst die ganzen „Wunder“ des deutschen Bevormundungs-Staates wieder hautnah erleben. Aber immerhin erlebst Du sie noch.
Nur Steuern und der Tod sind gewiss, sagt ein Sprichwort. Bei Steuern bin ich mir nicht so sicher. Im Zweifel würde ich sie aber vorziehen.
Dies ist freilich eines der größten Probleme, die mit dem Kontrahierungszwang einhergeht. Für gut verdienende Online-Unternehmer macht es daher fast immer Sinn, eine internationale Krankenversicherung abzuschließen. Für Anfänger jedoch oder Weltreisende ohne Budget kann es sich lohnen auf sie zu verzichten. Man kann sich schließlich immer noch versichern, sobald die Einnahmen stimmen. In der Zwischenzeit weiß man aber, dass man im Zweifel nicht eines grausamen Todes durch eine unbehandelte Krankheit sterben muss, sondern immer nach Deutschland zurückkehren kann. Oder?
Alle Bürger, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, deren Wohnsitz in Deutschland liegt und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden kraft Gesetzes in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen. Dies gilt auch für Bürger, die nach einem langen Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurückkehren, wenn sie vor ihrer Auswanderung zuletzt in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren.
Alle Bürger ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die in Deutschland zuletzt in der privaten Krankheitskostenversicherung versichert waren, müssen seit dem 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abschließen. Der Vertrag muss mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfassen und die vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte dürfen betragsmäßig 5.000 Euro im Jahr nicht überschreiten. Die Versicherungspflicht tritt mit dem Zeitpunkt der Aufnahme eines Wohnsitzes in Deutschland ein.
Für die meisten wird die gesetzliche Krankenversicherung greifen, etwa auch für jüngere Leute, die ins Aufland aufbrechen, dort selbstständig werden und dann heimkehren.
Wer bereits in Deutschland privat krankenversichert war, der hat seit 2007 auch die Recht/Pflicht sich zum Basistarif bei seiner alten privaten Kasse zu versichern. So wie der Gesetzgeber dazu schreibt:
Die Versicherung kann bei jedem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Unternehmen erfolgen. Die Betroffenen können zwischen einem Normaltarif und dem so genannten Basistarif wählen. Im Gegensatz zu anderen Tarifen besteht im Basistarif Kontrahierungszwang für die Versicherer, d.h. kein Versicherungsunternehmen darf Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, wegen ihres Alters oder Gesundheitszustands zurückweisen. Außerdem sind weder Leistungsausschlüsse noch Risikozuschläge erlaubt. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar; der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
Und was geschieht im seltenen Fall, dass man vorher nicht in Deutschland versichert war?
Für den seltenen Fall, dass Personen vor der Auswanderung zu keinem Zeitpunkt in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert waren, sind im Gesetz Zuordnungsregeln zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung enthalten. So werden beispielsweise Personen, die im Ausland hauptberuflich selbständig tätig waren, der privaten Krankenversicherung zugeordnet, Arbeitnehmer grundsätzlich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für alles gibt es im bürokratischen Deutschland also eine Lösung. Hinzu kommen noch einige weitere Sonder-Regelungen (hier nachzulesen), die an der grundlegenden Prämisse des Kontrahierungszwanges und den damit verbundenen Krankenversicherungsschutz im Notfall aber nichts ändern.
Global, unversichert und krank? Kein Problem, es gibt ja Kontrahierunszwang!
Welche Probleme birgt der Kontrahierungszwang?
Naja, ein paar Problemen muss man sich am Ende dann doch noch widmen. Zwei davon wurden bereits angesprochen.
Erstens ist der Schutz durch den Kontrahierungszwang nur für bestimmte Krankheiten interessant, vor allem langfristige, schwere Krankheiten mit entsprechender Mortalitätsrate wie etwa Krebs, AIDS und viel mehr. Da die Behandlung hier aber entsprechend teuer ist, lohnt es sich entsprechend.
Ist man hingegen unversichert und bricht auf seinem Abenteuer-Trip Hals und Knochen oder wird von heftigen Malaria-Krämpfen geschüttelt, so ist die Vorstellung erst nach Deutschland für Krankenversicherungsschutz zurückkehren zu müssen nicht sehr rosig.
Nichtsdestotrotz sind dies weitgehend planbare Risiken.
Wer sich aus Risiko-Gebieten entsprechender Krankheiten fernhält, keine halsbrecherischen Aktivitäten ausübt und vor allem auch gesund lebt, für den kann kein Krankenversicherungsschutz durchaus Sinn machen, wenn er nicht in Deutschland lebt.
Zweitens gibt es das bereits erwähnte Problem, dass jede Anmeldung in Deutschland auch wieder mit der Steuerpflicht und anderen Zwängen einhergeht. Für jeden passabel Verdienenden ist es so fast immer besser gleich eine gute und günstige internationale Krankenversicherung abgeschlossen zu haben, weil sich dies in diesem Fall fast immer rechnet.
Die dritte Problematik trifft die Willkür des Gesetzgebers. Was heute gesetzlich gilt, muss längst nicht mehr morgen gelten. Dies ist in Hinsicht auf den Kontrahierungszwang aber nicht unbedingt ein Problem. Zum einen, weil der Kontrahierungszwang unweigerlich an den Versicherungszwang gekoppelt ist. Und so schön ein Deutschland ohne Versicherungszwang wäre, so bin ich eher pessimistisch angesichts der Chancen. Erst 2007 wurde der Kontrahierungszwang noch fester verankert und auf die privaten Krankenversicherungen ausgeweitet. Wegen der privaten Konkurrenz fordern gesetzliche Krankenkassen nicht etwa die Auflösung des Versicherungszwangs (kostet ihnen noch mehr Kunden), sondern die volle Ausweitung des Kontrahierungszwangs auf alle Tarife der privaten Krankenversicherung.
Zum anderen könnte man selbst im Falle eines abrupten Ende der Möglichkeit sich im jeden Falle in Deutschland wieder zu versichern, sich leicht an die neue Situation anpassen. Die Möglichkeit schließlich doch eine Versicherung abzuschließen besteht schließlich jederzeit – wird aber in vielen Versicherungen natürlich teurer mit ansteigendem Alter.
Versicherung und Kontrahierungszwang – wie wärs mit Kombination?
Es wird Zeit diesen langen Artikel abzuschließen. Vermutlich fragst Du Dich, was Dir die ganzen Informationen bringen. Schließlich bist Du vielleicht bereits ein erfolgreicher Internet-Unternehmer, der sich viel lieber versichert statt das Risiko einzugehen nach Deutschland zur Behandlung zurückkehren zu müssen und weiterhin steuerpflichtig zu sein. Das glaube ich (noch) allerdings weniger.
Die meisten Digitalen Nomaden und Auslandsdeutschen zahlen eben (leider) noch brav ihre Steuern. Aber sie fragen sich, wie sie die Sache mit der Krankenversicherung regeln sollen. Wenn sie noch gemeldet sind, sind sie natürlich ohnehin zwangsversichert. Wenn sie aber etwa abgemeldet sind und ein deutsches Gewerbe haben, könnte der Kontrahierungszwang für sie interessant sein.
Gleiches gilt für Einsteiger ins Digitale Nomadentum bzw. Perpetual Traveling. Anfangs hat man vielleicht noch nicht die Ressourcen, sich eine internationale Krankenversicherung zu leisten. Das kann sich schnell ändern – aber vielleicht auch nicht. Statt Zeit und Nerven mit der Wahl einer dauerhaften Krankenversicherung zu verschwenden, kann man etwa eine günstige kurzfristige Auslandsreisekrankenversicherung abschließen und davon ausgehen, dass man für alles abgesichert ist.
Denn natürlich zahlt eine kurzfristige Auslandsversicherung nur für Leistungen innerhalb des Vertragszeitraumes. Wer mehrmonatige- oder mehrjährige schwere Krankheiten hat, für den besteht dank Kontrahierungszwang weiterhin Versicherungsschutz, wenn er nach Deutschland heimkehrt.
Die Möglichkeiten durch den Kontrahierungszwang sollten also keinesfalls isoliert, sondern eher in Kombination mit bestimmten Versicherungen betrachtet werden. Mit einer kurzfristigen Reisekrankenversicherung und dem Kontrahierungszwang im Hintergrund ist man gegen alle Risiken abgedeckt ohne große Summen dafür bezahlen zu müssen.
Ähnliches kann man jedoch auch bei dauerhaften internationalen Krankenversicherungen machen. Diese bieten oft verschiedene Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang. Die oft sehr teuren Behandlungen schwerer Krankheiten sind in den Basistarifen meist ab einer bestimmten Höhe gedeckelt. Bei potentiell tödlichen Krankheiten zahlt die Versicherung also irgendwann kein Geld mehr.
Dank Kontrahierungszwang ist man auch in dieser Hinsicht abgedeckt. Denn diese internationalen Krankenversicherungen bieten oft sehr gute Qualität bei kleineren Verletzungen oder plötzlichen Infektionen. Diese sind bereits im Basistarif enthalten, den man relativ leicht bekommen kann. In meinem großen Übersichtsartikel, den ich gerade recherchiere, wirst Du bald alles Wissenswerte dazu finden. Basistarife liegen zwischen 100 und 150 Euro und bieten damit einen super Versicherungsschutz zu Preisen deutlich unter vergleichbaren deutschen Versicherungen.
Lass Dich also nicht von vermeintlich besseren Tarifen ködern, der Basistarif reicht meist aus.
Sich alleine auf den Kontrahierungszwang zu verlassen mag in einigen wenigen Fällen nützlich sein und gut gehen, ist überwiegend aber keine gute Lösung. Sich die Möglichkeit vor Augen zu halten und sie mit günstigen weiteren Versicherungen zu kombinieren, die die Probleme des Kontrahierungszwanges abfedern, kann hingegen für fast jeden eine gute Entscheidung sein.
Schließlich möchte man nicht wieder steuerpflichtig werden, wenn man sich nur das Bein bricht. Andererseits interessieren einem Steuern auch nicht mehr, wenn die bis dato erfolgreiche Krebstherapie wegen Ausschöpfung der Versicherungssumme plötzlich beendet wird.
Ich zumindest kann mit meiner momentan nur kurzfristig gültigen Reisekrankenversicherung gut schlafen, weil ich weiß, dass ich im Zweifel über den Kontrahierungszwang ohnehin abgesichert bin.
Und Du? Was hältst Du von den Möglichkeiten, die sich aus dem Kontrahierungszwang ergeben? Welche Bedenken hast Du?
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